Angestellten im Einzelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptman:. schaft Schwarzenberg für allgemein ver- bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 99. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I.B.R. 1530 an das Reich8arbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. i Berlin, den 4. Februar 1920. Der Reich3arbeit5minister. J. A: Dr. BUsss } f ï | j
Bekanntmachung.
Die Vereinigung Deutsher Gartenarchitekten und Landschaftsgärtner im Verband deutscher | Gartenbaubetriebe E. V.,, Gruppe Groß Berlin, der Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, | Gruppe Landschastsgärtnerei, Verwaltung Groß | Berlin, und der Deutsche (nationale) Gärtners- Verband, Ortsverwaltung Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 20. November 1919 abgeschlossenen Tarifs vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Gärtner, Arbeiter und Arbeiterinnen in den Landschafts- gärtnereibetrieben gemöß § 2 der Verordnung vom 283. De- zember 1918 (Reichs - Gesegbl. S. 1456) sür das Gebiet der Orte Beriin, Charlottenburg, Schönebero, Wilmersdorf, Neu- fölln, Lichterfelde, Pankow Lichtenberg, Weißensee, Friedenau, Neinickeudorf, Treptow, Tempelhof, Laukwiz, Bui, Marien- fe!de, Mariendorf, Schmargendorf, Grunewald, Dahlem, Heer- siraße, Johannis1hal, Niedershöneweide, Tegel, Wittenau, Niederschönhausen, Hoher. shönhausen, Friedrichsselde, Ober- \chöneweide, Stralau, Frohnau, Plößensee, Heinersdorf, Stegliy, Grunewalo-Forst, Zehlendorf, Nikolassee, Wannsee, Hermsdorf, Tegel-Forst-Nord mit Schulzendorf, Tegel-Schloß, Jungfernheide, Rosenthal, Buchholz, Wuhlheide, Cöpenick, Potsoam und Spandau mit Siemensstadt für allgemein ver- bindlih zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Februar 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 1316 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 5. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau- ewerbes E. V. in Berlin hat beontragt, deu zwischen em NReichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes
E. V. in Berlin, Bezirksgruppe V, Siß Hannover, dem Nordwestdeutshen Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Hannover, dem Deutschen Bau- arbeiterverband, Bezirks8verein Hannover, dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und Be- rufsgenossen Deutschlands, Bezirk Hannover, und dem Zentralverband christliher Bauarbeiter Deutsch- lands, Bezirk Hannover, am 30, Dezember 1919 abge- schlossenen Nachtrag zu dem für allgemein verbindlich er- klärten, vom 23. Mai 1919 ab gültigen Tarifvertrag nebst Nachtrag vom 16. September 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Vau- gewerbe gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reich8-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Bausirecken des Mittellandkanals von Hannover bis Peine, Lose 1-—6, und für die Zweigstrecklen von Sehude bis Hildesheim, Lose Nord und Süd, gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
(Einwendungen gegen diejen Anirag können bis zum 20. Februar 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 1268 an das Reichsarbeitsministecium, Berlin, Luisenstraße 833, zu richten.
Berlin, den 5. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsministier. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
| arbeiter und dem Gewe1fverein der Deuischen Fabrif- und
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt 575 des Tarife :
registers eingetragen worden: : y Der zroischen dem Arbeitgeberverband der Chemischen Jas j
Bekanntmachung. Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt 570 des Tarif
registers eingeiragen worden:
Der zwischen dem Leipziger Verband des Einzelhandels
dustrie Deutschlands, dem Verband der Fabrika: beiter Deuisch- ' E. V. und dem Verband der Sé&neider, Schneiderinnen und Mäschearbeiierinnen Deuischlonds, Filiale Leipzig am 20. No- vember 1919 abgeschlossene Tarifvertirag zur Regelung der
lands, dem Zentralverbanckd uistliher Fabrik- und Transport-
Handarbeiter am 19. Juli 1919 abgeschlossene Tarifverirag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerb- j lichen Arbeiter in der chemischen Jndustrie wird für die Be- tricbe, die der Berufsgenossenschast der chemischen Industrie angesch{ofsen siad, im Gebiet des Deui)chen Reichs für allgemein verbin in erflärt gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 283. De- ember 1918 (Reihs-Gesezbl. S. 1456). Die allgemeine Ver- j dindlichkeil beginnt mit dem 1. November 1919. Sie erstreckt |
| sich nicht auf die Betriebe der Seifen- und Kaliindustrie und
der Oelmühlen. Falls für einzelne Fachzweige der chemischen ! Industrie fünftig besondere Reichstarifvertr äge abgeschlossen } werden sollten, scheiden diese Fachzweige mit dem Beginn der | allgemeinen Verbindlichkeit d:s bejonderen Tarifvertrags aus | dem Geltungsbereih des allgemeinen Reichstarisvertrags aus. ; Der Neichsarbeitsminister. Schlidcke. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- A O Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Grflärung des Neichsarbeitöminisieriums verbindlih ist, können von den Vertraçsparteien einen Abdrud des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. Februar 1920. Der NRegistersührer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
“ Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Wäschemaßanfertigung und
Detail!konfektion wird gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. De-
* zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtbezirk
Leipzig einshl der eingemeindeten Vororte für allgemein ver-
bindlich e: klärt.
Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
dem 1. Oktober 1919.
Der Reich3arbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im MNeichs-
arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
l
vährend der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reict sarbeitsministeriums verbindlich ist, können
Tarifregisters eingeiragen worden: :
Der zwischen dem Hausfrauen: Verein Leer, dem Zentral- verband der Hausangestellten Deutschlands und dem Reichs- verband weiblicher Hausangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Loga - Leer, am 1. Oktober 1919 abge\chlossene häuslicye Diensivertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen für die weiblihen Hausangestellten in städti\ch geführte Haushaltungen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs - Geseßbl.
emein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der Reichvarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregisser und die Registerakien können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regel mäßigen Dienststunden eingesehen werden.
der Erklärung des Reichsarbeitsminisleriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifyertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. Februar 1920. Der Registerführer.
(E p n
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blati 565 des Tarif- regisiers eingetragen worden: :
Der zwischen der freien Vereinigung der selbständigen Damenschneider und Schneiderinnen Augsburas und Umgebung, dem Verband deutscher Schneider, Schneiderinnen und Wäsche- arbeiter, Filiale Augsburg, und dem Verband christlicher Schneider, Schneiderinnen und verwandte Berufe, Zahlstelle Augsburg, am 15. Okiober 1919 abgeschlossene Tar ifvertrag nebst Lohntarif zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Damenschneidergewerbe wird gemäß §
Pfeiffer.
Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der NReichgarbeitsminister. J. V.: Geib.
Der Deuische Metallarbeiter - Verband, Ver- waltungsstelle Berlin, hat beantragt, den zwischen ihm und der Arbèéitgebergruppe der Gesellschaft für Chirurgie-Mechanik (Verband für Chirurgie- mechanik E. V.) am 28. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in den Beirieben der Chirurgie- mechanik gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs - Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckver- bandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag fönnen bis zum 20. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1448 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. i
Berlin, den 5. Februar 1920.
Der Reichsarbeiisminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband deutscher Textilgeschäfte E. V., Octsgruppe Königsberg i. Pr., und der Verband der Shneider, Schneiderinneu und Wäschearbeiter Deutschlands, Sektion der Pußarbeiterinnen, Zahl- stelle König A eD, haben beayvtragt, den zwischen ihnen am 21. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Pußarbeiterinien gemäß 8 2 der Verordnuna vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Königsberg für allgemein verbindlich zu erklären. '
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R. 1529 an das Reichsarbeitsminijterium, Berlia, Luisen- |
straße 383, zu richten. Berlin, den 5. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. - J. A.: Dr. Busse.
(np)
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitöministerium, Berlin NW. 6, E 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien|!stunden einge]ehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. Februar 1920. Der RNegistersührer. Pfeiffer.
E ee MEE
Bekanntmachung.
Unter dem 9, Februar 1920 ist auf Blatt 568 des Tarif- registers eingetragen wordea : H
Der zwischen der Sektion Dresden des Sächsischen Phoio- graphenbundes und der Photographen: Gehilfen-Sektion Dresden im Verband der Lithographen, Steindrucker und verwandten Verufe am 9. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regeiung der Arbeitsbedingungen der Gehilfen und Gehilfinnen in photographishen Ateliers und Handlungen mit photo- graphischen Artikeln, die zugleih fahphotographische Arbeiten a tve ausführen, wird gemäß 8 2 der Verordnung vom
der Stadt Dresden und der Vororte, soweit diese innerhalb des gegenwärtigen Siraßenbahnnezes liegen, für allgemein
dem 1. Dezernber 1919.
Der Reichsarbeitsminisier. __J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeit3- ministerium, Berlin NW. 6, E 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienfistunden eingesehen werden.
Arbeit geber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriuums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifyertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Februar 1929. Der Registerführer.
Pfeiffer.
S. 1456) für das Gebiet Leer, Loga und Heisfelde für all- | x l N ministerium, Beriin NW. 6, Luisenjtraße 33/34, Zimmer 161, während
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jür die der Tarifvertrag infolge }
2 der Verordnung ; vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das ; Gebiei der Siadt Augsburg für allgemein verbindlich erklärt. |
Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet
Unter dem 9. Februar 1920 ift auf Blatt 667 des Farifvertrag (Gruppentarif) zur Regelung der L Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Papier-,
ü
Í
j
t
|
mem 2 “E I
B N é
5
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen !
verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit |
von den Vertragsparteien | Erstattung der Kosten verlangen.
einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Berlin, den 9. Februar 1920. Der Negisterführer.
eau Me C
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Februax 1920 is auf Blait 569 des Tarifs registers eingetragen worden: :
Der zwischen dem Ärbeitgeberverband der Deutschen Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstoff-Jndustrie, Gruppe Sachsen, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 7 Sachsen, dem Zentralverband hristlih-nationaler Fabrik- und Trans- portarbeiter und dem Gewerkverein Deutscher Fabrik- unb
andarbeiter (H. D.) am 24. November 1919 a ales 0n-
Pfeiffer.
appen-, Zellstoff uno Holzstoff-Jndustrie wird gemäß § 2 L ani vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die gllgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und vie Registeratten können im Reichsarbeits-
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags - gegen
! Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Februar 1920. Der NRegisterführer. Pfeiffer.
SAMTKRN E
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt 566 des Tarif- registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Zenicalvecband der Glaser, Zahlstelle Hamburg 1, und dem Mecklenburger Glaser-Jnnungsvoerbande am 3. Oftober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Glasergewerbe wird aemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Geseybl. S. 1456) für das Gebiet der Freistaaten Mecklen- burg-Schwerin und Mecklenburg-Streliyß für ollgemein ver- bindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Nele nas J. V.: Geib.
L s
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge|ehen werden.
Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifverirag infolge der Grkläcung des Reichsarbettsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifyertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Februak 1920.
Der Negisterführer. Pfeiffer.
Prenßen.
Ministerium des Jnnern.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Eckardt in Königsberg zum Oberregierungsrat ernannt; er ist als solhec dem Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen ' zugeteilt worden.
Die Preußische Sigetrenerag hat den Regierungs- assessor vou Bar in Melle „zum Landrat ernannt. Dem Landrat von Bar ist das Landratsami im Kreise Melle über- tragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Osburg im Regierungsbezir? Trier ist zum 1. April 1920 zu besezen; Bewerbungen müssen bis zum 1. März eingehen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der ! Eisenbahndirektionen: dem Regierungsrat Dr. jur. Thomas in Königsberg (Pr.) und dem Regierungs- und Baurat Engelhardt in Elberfeld;
für Vorstände der Eisenbahnwerkstätten- usw. Aemter: dem Baurat Seidel in Osnabrück unter Uebcrnahme aus dem Reichseisenbahndienst in den preußischen Staatsdienst.
Der Regierungs- und Baurat Füchsel, bisher in Dort- mund, ist zum Eisenbahnzentralamt nach Berlin verseßt.
Verseßt sind: die Bauräte Hardt vom Wasserbauamt in Aurich an die Regierung in Osnabrück, Rellensmann von bder Regierung in Gumbinnen an die Regierung in Arnsberg und Vogt vom Hochbauamt in Ostrowo an das Hochbauamt in Oels und die Regierungsbaumeister Salomon vom Hoch-
bauamt in Marggrabowa an die Regierung in Breslau,
Das Tarifregister und die Registerakten lönnen im Reichsarbeits- /
Melchereck vom Howbauamt in Kempen an dos Hochbauamt ohlhagen vom Hochbauamt in Templin
in Northeim und
an das Oberpräsidiu znias- va L E, präsidium (Hauptbauberatunasamt) in Königs
Evangelischer Obeorkirchenrat.
Dem in die erste Pfarr- und Ephoralsielle in Nau berufenen Superintendenten Lohoff, diee in Cetlawe f das Ephoralarmt der Diözese Naugard übertragen worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8§ 38 der Prüfungsordvung vom 24. De- zember 1912 (R.-Z.- Bl. S. 2) bringe ih * erar zur Kenntnis, daß mit der Abhaltung der Tierärztlichen Fa h- prüfung am 15, April 1920 begonnen wird.
Die Meldungen zu dieser Piüfung sind gemäß § 38 der Prüfungsordnung bis spätestens 1, März d. J. an den uuter- zeichneten Rektor einzureichen.
Berlin, den 12. Februar 1920.
Der Rektor der Tierärzilichen Hochschule, Eberlein.
Bekanutmackhung.
Dem S{hankwirt Emil Zimmermann, Charlklotten- burg, Kurfürstendamm 202, habe ih die Wiederaufnahme des durch Ver'ügung vom 10, Mai 1919 (N.-A. Nr. 110), Amtsblatt Stück 21, unterjagten Haadels mit Gegenständen des täglichen Be- darfs auf Grund des § 2 Abs. 2 dec Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S, 603) dur Verfügung vom heutigen Tage ge stattet.
Bexrltn, den 3. Februar 1920.
Der Polizeipräsident, Abteilung W. F, V, : Dr. Weiß
trn 1e auv C E
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un- zuverlässiger Personen vom Handel vom 23, September 1915 (RGBi. S. 603) habe ich den Schankwirten Gustav Durnio und Otto Dessau in Charlottenburg, Marburgerstr. 2 und 18, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Un- zuverläisigleit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzeitig habe ich auf Grund des § 8 der Bekanntmachuna zur Einschränkung des Flcish- und F ttyecbrauhs vom 28. Oktober 1915 (MNGBL. S. 714) die dinglihe Schließung der Schank- und Speisewirtschaft in der Marburgerstr. 18 ingeordnet.
Berlin, den 13. Februar 1920.
Der Polizeipräsident, Abteilung W. I, V. : Dr. Weiß
|
Bekanntmachung.
Dem Bôöckermeister Wilbeim Voßkuhl in Bochum, Stcinkuhlstraße 26, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sepiember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — RNGBl. S. 603 — der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln aller Art, sowie die Vermittlertätigkeit hierfür wegen Un- zuverlässigkeit untersagt worden.
Bochum, den 11. Februar 1920.
Die Stadtpolizeiverwaltung. J. A.: Rau.
R
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (HiGBl. S. 603) habe ich dem Schaniwirt August Stoof inPotsdam, Saar- munderstraße 8, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuyezläsfigkeit in bezug auf diesen Handelsbeirieb bis auf weiteres untersagt.
Potsdam, den 11. Februar 1920.
Der Polizeipräsident. von Zihewtw.
Bekanntmachung.
Dem Büäckermeister Wilhelm Kühn, Schwetdniß, Felbstraße 38, ist der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Bacwaren aller Art, auf Grund des § 1 der Bekannimathung zur Fernhaltung un- zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 — RNGBl. S. 603 — wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
S@&weidnitz, den 31. Januar 1920.
Die Polizeiverwaltung. Cassebaum.
(Forisezung des Amtlichen in der Ersten Beilags.}
Nichkamfkliches,
Deutsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll- figungz; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer- und Zollwesen und für Volkswirtschast eine Sizung.
rana am
Beim Herrn Reichspräsidenten laufen auch weiterhin täglih aus allen Volkekreisen zahlreihe Kundgebungen gegen das Auslieferungsbegehren der Entente ein. Wie „Wolffs M berichtet, haben in vielen Orten des Reiches Versammlungen unter freiem Himmel statt- gesunden, und die angenommenen Entschließungen stellen einmütig den Willen der gesamten Einwohnerschaft der Gemeivden und Städte fest. Die Kundgebungen stammen aus allen Teilen des Reiches, besonders vérdienen aber die A aus dem beseßten Rheinland und aus den Ab- iimmung3gebieten von Schleswig, Oberschlesien, Ost- und Westpreußen hervorgehoben zu werdea. Eine große Zahl von Organisationen der verschiedensten Art hat zu dec Frage Stellung genommen, u. a. auch die Vereinigungen ehemaliger Krciegsteilnehmer und die Verbände der Kiriegsbeschädigten. Jn allen diesen Entschließungen wird zum Ausdruck gebracht, daß die Regierung, wenn sie dem Auslieferung sbegehren der Entente Folge leistet, den Bürgerkrieg in Deutschland entfesseln würde. Ferner wicd immer wieder dargelegt, daß dur eine derartige Lumutung der früheren Gegner der geistige Wiederaufbau so- wohl unseres Volkes als auch der Welt unmöglih gemacht
f vor ein deutshes Gericht, wohin fie sa durh die Anordnuttg des Niemals
Reichsjsustizminisiers auch verwiesen worden seien. aber dürfe der Kläger zugleih Richter sein. An diesem obersten Sas aller Rechisordnung müsse die Volksregierung unbedingt festhalten. Eine Bestrafung könne nur ersegen auf Grund des Geseßes vom 18, Dezember, und ein Verhandeln über die Auslieferungsfcage sei nur möglih im Sinne unserer Note vom 25. Januar d. J. Endlich wird die Regierung in zahlreihen Ent\chließungen aufgefordert, nunmehr auch die Liste der Kriegsoerbrehen und -verbreher aus den Reihen unserer früheren Gegner zu veröffentlichen. é
Die feranzösishe Auslieferungsliste enthält ferner folgende Namea und Anschuldigungen:
71) und 72) Coeringer, bayerischer General, und Lidl, bayerischer Oberst und Etappenkommandant. Brandstiftungen und Plünderungen in Lunéville, Zivilpersonen verbrannt, 105 Häuser absihtlih in Brand gesteckt. 25. August 1914. U. a. wurde die Synagoge in Brand gesebt, wobei der Geistliche und seine Tochter umkamen.
73) Hauptmann Geßner, Führer der 20. Feldeisenbahner-Komp. und eines Detachements des 112, und 117, Infanterieregimerts. Jn- brandseßung und Plünderung der Waggonfabrik! Lunwville. Befehl, die Arbeiterhäuser der Fabrik in Brand zu seßen. 28. August 1914.
74) Generalmajor von Behr, Kommandeur der 32. Brigade. Mordtaten, Brandstiftungen. August 1914 in Einville.
75) Freiherr von Gebsattel, Führer einer Einheit, zu der das 3. Chevaulegers-Negiment gehörte. Verbrechen in Dalhain, Einville, Saint-Benoit und Maixe. August 1914 und Mai 1915.
76) Generalleutnant von Breitkopf, Kommandeur der 3. bayer. Div. Brandstiftungen und Hinrichtungen in Maire. 22, August 1914,
77) Oberst Kreyenberg, 132. Inf.-RNegt. Verbrechen in Magnières am 24. August bis 12, September 1914. Alle Häuser ohne Ausnahme wurden geplündert. Die Kirche und 26 Wohnungen in Brand geseßbt, u. a.
__ 78) Oberst Steiner, 5. bayer. Inf.-Regt. Verbrechen in Rehain-
viller. Das Dorf wurde der Plünderung und den Flammen über- liefert. Die Deutschen erschossen den Abbs und einen Greis vou 67 Jahren. 23. August 1914,
79) Generalm, jor Lang, Führer der 11, bayer. Inf.-Brig. Ver- brechen in Vitrimont. 22. bis 25, August 1914. 32 Häuser wurden absichtlih in Brand geseßt, ein Greis von 69 Jahren wurde vor seinem Hause erschossen,
80} Oberst Weiß, Kommandeur des 10. bayer. Inf.-Negts. Ver- brechen in Vitrimont wie Generalmajor Lang.
81) und 81 a) General v. Oven, der frühere Gouverneur von E und cer General, der die Einheit kommandierte, zu der das 4,, 8. und 68, bayer. Inf.-Negt. gehörten (siehe Niedel). Verbrechen in Nomény, Jarny, Jaulny und Saint-Julien-lès-Veß, Hinrichtung von Zivilperscnen, Brandstiftungen, Plünderungen im August 1914, u. a, Dorf Jarny mit Petroleum in Brand gesebt, Häuser und die Kirche geplündert. 30 Zivilpersonen wurden erschossen, darunter Jtaliener, der Bürgermeister und der Pfarrer. Ein Junge von 5 Jahren wurde im Arm seiner Mutter getötet, usw. Die Fälle werden als Auszug aus der Aussage eines Deutschen bezeichnet.
82) Roth, Plabkom. von Thiauoourt. Verbrechen in Thiaucourt:
pnderungen, erstórung von Gebäuden, Diebstähle u.“ a. Sep- iembder 1314,
i S, mann, laßtommandant von Thiaucourt 1918. Weil auf seinen Befehl hin Glocken, Orgel und Kultgegenstände aus der Kirche
entfernt und nah Deutschland! gesandt wurden. Ferner weil französische und russische Gefangene ohne Deckung und Nahrung dem Feuer aus- geseßt wurden. j
( Komm. des 23, Drag.-Negts. Massaker in Bazailles (Meurthe-et-Moselle) und Verbrennung von 45 Ds
85) Die Kommandeure des 22, und [schlesischen 38. NRes.-Jnf.-
Regts. Tötung von Zivilpersonen. 86) Die Kommandeure des 12. und 15. bayr. Lamdw.-Jnf.- Negts. Verbrennung des Dorfes Saint-Maurice und feiner ge-
famten Ginwohnerscha ;
87) Baron v. Gemmingen, Plaßkommandant. Plünderungen, Deportationen und Morde in VDnville.
88) Rheinhardt, Unteroff. im 138. preuß. Inf.-Negt. Nieder- mebelung von Verwundeten in Vic-sur-Seille.
89) Der Komm. des 16. bayer. Regts, Tötung von Zivil- personen, Brandstiftung und Maschinengewehrfeuer auf Ambulanzen in Badonviller im August 1914, Fort n der weiblichen Cin- wohner von Parux über 13 Jahren, am 14. August 1914.
90) Der Komm. des Crsahbatls. der 1. Garde-Inf.-Brig. Niedermeßzelung der Einwohner eines Dorfes bei Blamont, Sep- tember 1914. .
91) Schmidt, Leutnant im 122. \{le\. Lin.-Inf.-Rogt. Morde und on in Fresnoy-la-Montagne (Meurthe-et-Moselle) am 23. August 1914. i
92) Der General, -dem die deutshen Inf.-Regter. Nr. 121, 122 (Leutnant Schmidt), 123 und 125 unterstanden und deren Kom- mandeure O /
93) Grundherr, Generalmajor im bayerishen Heere. Kom- mandanturoffizier. (Sein Adjutant war der Leutnant von Falken- hayn, Sohn des Generals.) Brandstiftung und Tötung vou Zivil- personen in Chanteheux. 25, August 1914.
N Manger, Stabsarzt im 13. Inf.-Megt. o 95) von Korn, komm. Gen. des 21. A. K. Plünderung in Moyen (Meurthe-et-Moselle) und anderen Dörfern. 24. August 1914.
96) Komm. des 3. bayer. Inf.-Hegts. L bayer. A. R, Ver- brennung von Parux und anderen thoingischen örfern. 10: August 1914.
97) Komm. des 9. bayer. „Regts. Ermordung von Zivil- sonen in Hériménil embe et Moselle Plünderung und andstiftung. August-September 1914. a
0).
98) von Dewitz, Pren, Gardehauptmann. 99) Der Oberst und Komm. des 144. Inf.-Negts. (67. Brig.
Xivry-Circourt (Meurthe-et-Moselle) Ferner Grausamkeiten in
Eton. August 1914. h
ed) Mahfeld, Oeutpirnann im 190: “Ausi-Nogi, 0, Kon 0).
101) Der bayer. General, der am 24. August in Baccarat den
Oberbefehl hbatie. Plünderung und Brandstifiuung in BVaccarat,
24./25. August 1914, R ius, Art.-Komm. im 14. A. K. (ebenso). 103) Der Komm. des 121. württ. Inf.-Regts. Gemebßel în
Gorcy (Meurthe-et-Moselle). “ 22. August 1914.
104) Komm. des 11. Pionierbatls (August 1914). Zerstörung des Dorfes Langeviller und Tôtung von gibilversonen August 1914. (Auf Grund deutscher iere.)
106) von Kayser Gor im 65. (Territorial?) Inf.-Negt., der a 28. Koblenzer Inf.-Negt. gehört haben soll. erbr in Pagny-sur-Moselle. Ermordung von 18 Personen in Jarny-Conflans, eines Arztes in Pont-à-Mousson nachdem er dessen Automobil fort-
genommen hatie. (August 1914.) 1 Komm. des 65. D . Tötung von “e iri und Zerstörung des Dorfes ley und Pagny. Ugu Ä
107) Der Oberst und Komm. des 4. bayer. twa Ln aen vou Zivilpersonen. (Emberménil, Anfang Nove 108) Der General, der die Einheit befehligte, zu der das 5. Ba- taillon er zu fun gehorts Verbrennung eines Dorfes (Pillon, Meuse, 10, August 1914). 109) Kloehl, Major und Komm. des 2. Ball. des 8. preuß. Inf.-Negts. Einäscherung der Meierei Sorel bei Loison und Ver-
würde. Wenn Verbrechen begangen worden seien, so gehörten fie | brennung von 250 dort befindlichen französischen Verwundeten. 1914,
16. A. K). Verbrennung von Ambulanzen, Niedermeyelung von Einwohnern. An«ignung von persönlichen Eigentum nzosischer Aerzte, Befehl, verwundete Turkos zu tôten. 22. August 1914 in |
410) Der Komm. bes 51. deuten Inf.-Negts. Mors uns Brandstiftung in Sommeilles. 6. September 1914.
111) Der Komm, des 42. oder 46. Ulanen-Negts. Plünderung, Gemeßel und Brandstiftung in Nouvres und Jacny. 24. Auguil
1914. 112) Der Komm. des 137. Inf.-Negts. (ebenso). abend) E S der de Be L ote. Ein- rung un lünderu r Dörfer Nevi d Wa ri. M September 131. ng Levigny uni assincoux r Komm, des 116. deutshen Inf.-Negts. (ebenso). 115) von Dorsner, General. Plünderung und een), es E rie al V j iemann, Leutnant, 98. Jnf.-Negt. Äünderung und Ein- e e TENtet Sa BAMa e i () Der General, der 1918 die 5. Armee befehligte. Ver- brechevi he Maßnahmen in Montmédy-le-Haut im 9 g , 148) Prinz von Wittgenstein, LEOAE eines Ulanenkorps. C und Brandstifung in Clermont-en-Argonne. Sept, 119) „v. Dura", Komm. des 13, (württ.) A. K. (121. 9 Inf. -ÿstegt: (wie 1 E ; E B inz von Württemberg. Brandstiftung und Gemeßel i Triaucourt un: Evres, September 1914. Aut die Klage des Geist: lichen soll der Prinz erwidert haben: „Was wollen Sie! Wir haben As pee ume uns wie y vat / enecal v. Kirschbaum, Komm. der 12. bayer. Brig. Er- mordungen, absichtliche randstiftungen, Pllrberrinea des g E L E und E e iel, September 14. zutnan rudner, ay-Komm. - in St. ibiel, Psi s E Mid 1918, b-Komm. in St. Mihiel, Plün- 123) General v. Strang 5. A. K. Am 22. August 1914 habe ein pommershes Negiment das mit Verwundeten gefüllte französische Lazarett im Dorfe Cthe-Gomery beseßt, der Feldwebel Maß habe etwa 80 Leichtverwundete herausführen und beim Aus- gang des Dorfes erschießen lassen; inzwischen se das Lazarett an- gesteckt worden. 100 bis 120 Verwundete, die sich heraus|chleppten,
seien erschossen worden, alle anderen, etwa 300, i 129) Washeunt over Sou Obe La 2 E:
\{llesischn Inf.-Negt, Nr. 50. Einäscherna von Et 22. August 1914, Erschießung von 212 Personen, darunter 30 Fran
und L ) E au u upimann Boldt, Adjutant der 203. Brigade, soll schieden , wer erschossen werden solle und wer nicht. M
126) General Liebeskind, Kommandeur der 19. Brigade. Erx- schießungen von acht foangösischen Gefangenen sowie der Beacicabéiua und S usw.
27) Feldwebel Mag vom 6. Grenadier-Negt. (sie! : 128) General v. Bülow, Kommandeur der of e f Pax; Mamation in Lütti vom 22. August 1914, wonach die Inbrand- jeßung und die Erschießung von etwa 100 Personen mit Zustimmung des Generals v. Bülow erfolgte. Plünderung von Aerschot. Befehl, P N Deren zu erschießen, Ermordung von französishen Soldaten ugust 1914. Verantwortung e die Beschießung Kathedrale von Neims und der Stadt September 1914. Die französischen Artillerieoffiziere follen den Eindruck gehabt haben, als ob das Feuer 4 E s S E Plünderung von Mesnil-sur- ger (Marne) 9. bis 11. September 1914 und des Schlo Marchais im Laufe der Beseßung. A R 129) Hauptmann Niemann 140. Snf.-Regt, Tötunmg von fünf R Ge E des 140. Inf | envih, Kommandeur 40. „Regts. ehl Erschießung von Einwohnevn in Aerschot Bela August ern M " Bemerkung E Dele Unteroffiziers, daß man nicht im
Tien Je, um auf 3ivilusten zu schießen, babe der Seutnant Spink erwidert: So ist es Befehl, dieses Volk von Schweinen muß er- schossen werden. Der Obevit Jenrich soll etwa 60 Zivillisten haben erschießen lassen. Ebenso habe er Befehl gegeben, fortan alle Ver-
wundeten zu töten, Major Memel oder Emmel, Oberleutnant Wapele, Leutnant Krüger, Feldwebelleutnant Kautsh sollen bem: entsprechende Anroeisungen gegeben baben i angene sollen
ausgesagt haben, sie hätten den Befehl erhalten, alle Verwundeten
zu tôten. 131) Kommandeur des 71. Nes.-Fnf.-Negts. (9. A. K, bramdsetung und Plündorumg von Dörfern, Crscieiuna, os Zivilisten, im Auquit und September 1914 in Belgien und Norvd- foamkreich, Beweis: Anse aus Notizbüchern deutscher Soldaten 132) Komm. General des 12. A. K. (außerdem Kommandeure
des 28. und 64. Artl.-Regis., des 100., 101, 102, 103., 108., 154, 177,, 178. Jnf.-Regts.) Pinderuno und Inbrandsezung von NRethel (Ardennen) und Dinant (Bien), Beweis: Notizbuh eines Offiziers 8. Komp. sowie des Céuinaines R. vom
178. Inf.-Regts. T E Meg. 2 i ¿ n. o, Inf. von Below, Komm. Gen, der 17.
?) und der 1. Armee. Plünderungen, Deportation von L O wangsarbeit, Kollektivstrafen, Nequisitionen ohne Gutscheine, Ver: schlchterung des Geldes usw. in Lille unv den beseßten Gegenden, Teras von Douai und Beschießung von St. Amand im Oktober s egiag g U EEN Plünderungen tn Rethel. Beweis: otizbuch eines deutschen Leutnants mit Bemerk1 ü ie Plü derung einer Mädcbenscktule. A, AUEE E REN
134) Plagkommanrdaut Maret von Rethel wegen derselben Vor-
gange.
135) Hauptm. Haaß wegen Plünderung einer mpagnie i:
es 1917, 7 4 y | a vi a 136) Komm. des 160. Inf.-Regis, 8. Y, K. Plünderung und Mbrondsekuna von be Aue: E q. B E omm. (8, Inj.-Negts. (12. A. K) Teil den Ermordungen in Perthes-le-Chatelet, Verantwortung tr New brechen in Rethel, Verbrechen in d'Hossus (Ardennen), Aug. und Sept, 1914. Beweis: Vusaüige aus deut hen Notizbüchern.
138) Komm. Gen. des 8. A. K. (dazu die Kommandeure des 29, Aa 69, AROO O n, Masscnhinrichtungen von Sivilisten in Dörfern tä 2 i ug. un Sct 14 T 4 nen und der Marne im
er. owsti, 13. Jnf.-Regt. 1. Komp. -
seßung von Dörfern, Plünderungen und A von iert
sonen und Verwundeten in Belgien und Frankreich am 11. Aug. 1914, l rde-Gren-Regi. Bil
140) Hauptm. von Katte, 3. Ga zum
Anzünden von 10 Häusern am 22. Aug. 1914. 141) Oberst-Lin. 9. Inf.-Ngt. Befehl an die Offiziere, keine Verwundeten und die si ergeben wollten,
Gefangenen zu machen, dîe m D142) Major Klois, 9. Inf Negt / i jor Kleis, 9. Î . Befehl zu wier Einwohnern, die sih in einem Gehölz ver
143) Oberst Greser, 34. Sn Negt Vak O T
144) Major Walerd von demselben Regiment. Verbrennung vou 10 Bipilisten, Greisen, Frauen und Kindern in einer Scheune angeordet von Major W. in Gegenwart des Obersten. Erschießung von etwa 20 Personen, die sich in eine Kirche geflüchtet hatten, auf Be- fehl des Obersten durh Soldaten des 9. A. K. am 29. August 1914, La g d R E E +2 e Inbrandsezung
orfes Maison-Nouge am 9. i Plünder i i S -
eutsher- Kronprinz. Befehl, alle Dörfer an sih französishe Soldaten finden, 4. August 1914, e L eines Soldaten, der erklärt habe, zur Armee des Kronprinzen zu ge- hören.) E Verantwortung für das Gemeßel von Ethe-Gomery am 22. Aug. 1914 sowie für die verbrecherischen Urteile eines Kriegs. erihts, indem er am 9. Sept. 1914 in Eclis. Fontaine den V N E die am selben Tage vollfireckt wurden. Zusammen 147) Komm. Gen. der 3. deutschen Armee im Jahre 1914
der Kronprinz ferner verantwortlih gemacht für Vene my G Méziòres-Charleville und im allgemeinen in den besegten Gebieten, für die Deportation von Einwohnern, für planmäßige Vers
r Erschießung von
S
E Ce raf Ri SEr N L
(is: H F N I
D C P E, f Es DEASL E &:
E