1920 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

girle des Oberlandesgerihts zu Naumburg a. S.

Aus dem Justizdienst find geschieden die Gerichtsassessoren: Buff infolge seiner Uebernahme in die Staatseisenbahn- verwaltung, Dr. Josten, Dr. Masur, Max Niehaus und Dr. Nordbeck infolge ihrer Uebernahme in die allgemeine

Staatsverwaltung unter Ernennung zu Regierungsc\sessoren.

Den Gecichtsassessoren Dr. Franz Fuerth, Dr. Hans Hammer, Dr. Fiiedrich Ludwig, Dr. Maus, Dr. Hans Hermann Meißner, Dr. Moesch, Paul Sch el!ack, Dr. Bernhard Stiller und Dr. Hans Zimmermann ist die

nachgesuchte Entlassung aus dem Juslizdienst erteilt.

Ministerium für Laüdwirtscchaft, Domüänéën und Forsten. Der Kreistierarzt, Veterinärrat Bauer in Hohensalza ist in die Kreistierarzistelle in Horka im Kreise Rothenburg N. L. versezt worden.

Ministerium für Wissenschafi, Kunsi

und Volksbildung.

Der bisherige Privatdozent in der juristishen Fakultät der Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin Professor Dr. Waldeccker ist zum außerxordentlihea Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Uw

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung tnpugerleiiler Perionen vom Handel RGBl. 1915 S. 603), fowie der Ausführungsbekanntma ung zu. dieser Ver- ordnuna vom 27. September 1915 und 2. August 1916 habe ih der Frau Maria Biermann in Altenbohum, Witienerstraße, die Ausführung des Handels mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere den Handel mit Kar- toffeln, sowie anderen Nahrungsmtitteln wegen Unzuverlässfigkeit untersagt. Die Untersagung tritt mit dem 15, Februar 1920 in Kraft.

Bochum, den 6. Februar 1920. Der Landrat. Stühmeyer.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

“Nichkamklicßes,

Deutsches Reich,

Jn der am 14. Februar 1920 unter dem Vorsit des Reichsministers Dr. David abgehalienen Vollsißung des Reichsrats wurden die Steuerkurse der zum Börsenhaudel zugelassenen und die Steuerwerte der nicht zugelassenen Wert- papiere endgültig festgeseßt.

Dié vereinigten Auss{chü}se des Reihsrats für Volks- e und für Haushalt und Rechuungswesen hielten heute eine Sigzung.

Die Vermittlung3stelle Vakerländisher Ver- bände hat dem Herrn Reiche präfidenten ein Schreiben ü ber mittelt, in dem unter Hinweis auf die Entehrung des deutschen Namens im Falle einer Auslieferung von Deutschen an fremde Gerichte die Erwartung aus- gesprochen wird, daß die Regierung die Kraft zu einer ein- mütigen Ablehnung in der Auslieferungsfrage finden und sich keiner Gewalt beugen werde. Der Herr Reichs8präsident hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“* zufolge hierauf geant- wortet :

Das Ausklieferungsbegehren ist nicht nur eine unmenschlihe, ge TGidtih Tur; slchtige und mit den Vorausseßungen staatlichen Lebens absolut unvereinbare Forderung, sondern die Erfüllung dieses Be-

hrens ist vor allem auch tatsächlich vollständig unmöglih. Die Mel@dtren ierung wird alles tun, damit die Regierungen der Entente hierüber rechtzeitig Klarheit gewinnen und so dem deutschen Volke und Europa s{chwere Prüfungen und Ershütterungen erspart bletben. Sie wird sich in ihrer hie1aus notwendig folgenden Haitung dur nichts beirren lassen und weiß sich in der Behandlung dieser Frage, vor beren Ernst aller Zwist der Parteien verstumimen muß, einig mit dér gesamten Nation.

remer

Vor einigen Tagen hat die Neparationskommission der deutshen Kriegslastenkommission eine umfassende Note zugehen lassen, um die Ausführung der Anlage III zu Ariikel 286 des Friedensveiirages in die Wege u leiten. Jun dieser sind die Bestimmungen über die

vslleferung der Handels-, Fischerei- und VBinnen- (N Na pete und die Pflichlneubauten enthallen. Ueber ie zahlreihen Vorschlöge, welhe die Reparationskommis- sion in ihrer Note macht, sind, wie „Wolffs Telegraphen- büro“ meidet, Beratungen im Gange. Eber.so- wird das statisiishe Matetriol, welches alliierterseilts gewürsht wird, vorbereitet. Jn kürzester Frist wird alsdarn eine besonders zu diesem Zweck entsandte deutshe Kommission mit den Alliierten über die Angelegerheit verhandeln. Bei den Verhandlungen wird es sih haupisählih um die Auslegung der gedachten Be- st'mmungen des Friedensveriroges sowie da1um handeln, die rakti- he Durchführung derselben in wirtshaftlich ertäglicher orm zu ermöglichen.

lir die Durchführung der von Deuishland auf Grund des F'iedensvertrags zu bewirkenden Dia bnaia von Kohlen und Kohlennebenpkodu?ten f im Geschäflsbereih des Reichs- ministeriums für Wiederaufbau eine besondere Stille mit der Bezeichnung „Deutihe Kohlenkommission in Essen“ errihtet worden. Als Vorsißend-r der Kommission ist Oberbergrat Schulz-Briesen in Essen bestellt worden.

e ————_——

Der Reichskanzler hat sih gestern abend in Begleitung des Eisenbahn- und des Arbeité ministers und des Unte: slaats- sekretärs Albert in das Ruhrgebiet zu Verhandlungen über die Erhöhung der Kohlenpro uktion begeben,

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lande8gerihts zu Cöln, Mäckel im Bezicke des Oberlandea- d gerichts zu Düsseldorf, Sch iefferdecker im Bezirke des Ober- | lande3gezichts zu Königsberg i. Pr. und Dorendorf im Be-

_In der am 12. Februar 1920 unter tem Vorsitz des Wirklichen Geheimen Rats Dr. Richter abachaltenen Voll- fizung des Reichskalirats wurde wie Wolffs Telegravhen- büro mitteilt, zu den aufgestellten Entwürfen der Verfahren der Kaliprüfungsstelle, Kaliberufungsfstelle, Kalilohnprüfunas- stellen und der Landwirtschastlich-technischen Kalistelle sowie zu dem Entwurf von Ausführungsbestimmungen zu § 71 der o N zum Kaliwirischaftsgesey, betreffend Gewährung von Miiteln für die inländishe landwir!schaft- liche Kalipropaganda durch die Landwirischaftlich-tehnische Kalistelle, Stellung genommen und Anregungen sür Zusäße und Abänderungen zu den vorgenannten Eniwürfen behufs Verwertung beim Erlaß dieser Vorschriften durch den Heren Reichswirischaftsminister gegeben. Ferner wurden der Vor- anshlag des Neichskalirais und der Kalistellen für das Kalenderjahr 1920 sowie . die Geschäftsordung des Reichs- kalirats festgestellt und die Geschäftsordvungen der Kali- prüfungs8slelle, Kaliberufunc sstelle, Kalilohnprüfungsftellen und der Landwirt\chaftlic-tehnishen Kalistelle auf Grund des 8 25 in Verbindung mit den §8 29, 30, 34 und 37 der Durch- aran zum Kaliwirischaftsgesep genehmigt.

uh wurde der Erlaß von Ausführungsbestimmungen zu §8 57 a. a. O. wegen Aenderung der Beklannimachung vom 28. Juni 1911 (Reichs: Gesevbl. S. 256, Abschnitt 2B) (Beiträge von Kosien zu den Probeuntersuchungen) beschlossen. Der Ein- richtung einer „Kohlenbeshaffungsstelle“ und einer „Beratungs- stelle für Kleinwohnungswesen in der Kaliinzustrie“ wurde zu- gun und über die bereits aufgenommene Tätigkeit der ohlenbeschaffungsstelle Mitteilung gemacht.

Es bestand Einverständnis darüber, daß zur Erhöhung der Produktion in der Kaliindustrie mit möglichster Be- s{hleunigung seitens des Reichskalirats weitere Schritte bei der Reichsregierung und den zuständigen Stellen unter- nommen werden müssen, um eine umfangreichere Belieferung der Kaliindustrie mit Kohlen und eine bessere Wagen- gestellung zu erreichen. Es wurde einstimmig beschlossen, einen demenisprechenden Antrag an den Herrn Reichskanzler und die sonst in Frage kommenden Stellen zu richten. Seitens der Vertreter der Arbeiter wurde darauf hingewiesen, daß nur unter der Voraussezung mit einer Mehrleisiung der im Kalibergbau beschäfligten Arbeiter zu rechnen sein dürfte, daß von der Landwüitschaft alles getan wird, um eine bessere Ernährung der Bergarbeiter zu ermöglichen. Bei diejem Anlaß wurde auf die Anreguna eines Arbeiteroertretiers festgestellt, daß der seinerzeit im „Vorwärts“ veröffentlichte cnibâlk, über die 3. Sißzung des Reichskalirats Jrriümer

Schließlich wurde auf Anregung des Reichswirischafks- ministeriums zu der Frage der Verlegung von Vorschriften über das Verbot des Abteufens von Schäcten usw. und der Erhöhung der Mitgliederzahl des Reichskalirats Stellung ge- nommen.

v t Pte rann

Zum 10. und 11. Februar hatte der Reihskommissar für die Neuorganisation des Vermessungswesens den Arbeitsausshuß zusammenberufen, um in zwang!oser Aus- sprache die Richilinien zu vereinbaren, die bei der Ausstellung des Arbeitsprogramms berüdlsichtigi werden müssen. Nach einem einleitenden Vortrag, der die verschiedenen in der Presse veröffentlichten Vorschläge bele:chtete und die Gründe darlegte,

r und gegen eine vollständige Verreichlihung des Ver- messungswesens sprachen, wurden. - in einer eingehenden Aus- sprache laut Meldung des „Wolffschen . Telegraphenbüros“ die maßgebenden Gesichtspunkte klargestellt. j

Die fämtlichen Anwesenden stimmten darin überein, daß

1) die völlige Verreichlichung des Vermessungswesens vorläufig undurchfüßrbar, :

2) die Zusammen{assung aller Arten von Vermessungen in etne

Ortsbehörde (Kreisvermessungsamt) nit zweckmäßig sorote

) die Gründung eines Nelchsdireltoriuums der Vermessungen

ene ist und den ersten Schritt zur Vereinheitlihßung

en 102.

Dem Reichsdirektorium der Vermessungen wird die Auf- gabe zufallen, für die Entwictlung des Vermessungswesens und der ihm dienenden pre der Wissenschaft und Technik zu sorgen. Zu den Aufgaben geyaten insbesondere: Die Vor- bereitung der im Juteresse der Vezmessungen zu erlassenden Geseße und Ausfüh ungsbestimmungen ; die Vorschläge für die Herausgabe von Vorschriften gruadlegender Art zur Aus- führung von Neumessungen und zur He: stellung einheitlicher Kartenwerke; die Vorschläge für die Regelung der Vor- und Ausbildung für den Vermessuagsdienst u. a.

Zum 24. Februar hat der Reichslommissar Vertreter der berujsständischen Organisationen zu einer Besprechung ein- geladen, um sih über die Ansihten und Wünsche dieser Ver- einigungen zu unterrihten. Jm März soll alsdann eine Be- sprehung mit Vertreteru der Landesregierungen statifinden.

Wlicöiqunanenh

Gemäß § 2 Ziffer 1 der Ausführungsverordnung vom 16. Januar 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 42) ist die Einfuhr der auf Grund des 8 6 Ziffer 4 des Zolltarifgeseßes vom 25. Dezember 1902 vom Zoll befreiten, gebrauhten Gegenstände von Anzieheuden zur eigenen Benußung (Anzug8gut) sowie der als Aus statiungsgegenfiände, Braut- oder Hochzeitsgeschenke ein- 4 er neuen Sachen (Auéstottungsgut) ohne Bewilligung gestatlet. Dasselbe gilt laut Meldung des „Wolffschen Tele- graphenbüros“ gemäß einer Verfüaung des Reic:skommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung (R. K. Jmp. 1027, 19) für die Einfuhr der von zurückehrenden Auslandsdeutschen mitgeführten Lebens- und Genußmittel sowie sonstigen Konsumiibilien (Seife usw ), sofern diese Waren für den eigenen Gebrauch der Rücklwanderer und derjenigen ihrer Angehörigen in der Heimat bei1immt sind und sofern sie nicht über einen area für die einzelne Person hinausgehen. Innerhalb dieses Rabme: s find die genannten Gegenstände auch beshlagnahmefrei. Als Nachweis, daß es sich um heim- kehrende Ausland=adeuische handelt, und als Nachweis für die Bestimmung der Waren zum eigenen Gebzauh und dem der Angehörigen genüat eine Bescheinigung eines deutschen Konsulats oder einer Gesandtschaft.

Vorsiehende Bestimmungen verdienen die Beachtung der deutschen Zuwandererx, die gegenwärtig in wachsender Zahl aus übersecishen Ländern, befonders aus den Vereinigten Staaten von Amerika, zu dauerndem Aufenthalt nah Deutsch- land zurüdckfehren und meist Gel d, in der Regel aber keine Vorräte, insbesondere niht Lebensmittel, mit- bringen. Es liegt in ihrem eigenen Jnteresse, sich vor Be-

zu versorgen, um so mehr, als diese auch künftig noch stark im Preise steigen und in Deutschland selbst immer schwerer zu be- schaffen sein werden.

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Zur Aufklärung weitverbreiteter Zweifel, die über die

. Verpslihtung zur Einreihung einer Steuereikläcung für die

Veranlagung der Kriegsabgabe vom Vermögens-

uwachs und über die Art und Weise der Ausfüllung des

Formulars entstanden find, wird laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ amtlich folgendes bekanntgegeben:

1) Jeder, dem ein Steuererllärungsfo! mular zuges{hickt wurde,

ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, Erreicht der Ver-

anlagung zur Kriegs8abgabe niht vorgenommen.

gefordert hat. dann, wenn ein von der Bank aufgestelltes Verzeichnis vorgelegt

einzelnen ausfüllen. 3) Die

vom Vermögenszuwahs die Steuererklärung als Muster 2 be- zeichnet worden ist. Für die Abgabepflichtigen ist die Bezeichnung „Anlage zu Mu s er 2“ ohne Bedeutung.

4) Unter 3, b und d des Formulars ift der sogenannte Drei- Monats-Äbzug vorgesehen. Hier ist zweifelhaft geworden, ob die Steuerpflichtigen troß dieses Vordrucks niht nur den Drei-Monats« Bedarf, fondern den Unterhalt für se chs Monate abzuziehen be« rechtigt sind. Dies ist zu verneinen, denn das Gese läßt nur einen Abzug für drei Monate zu und auch diesen nur unter besonderen Voraus\eßungen. Wenn nach der zum Kriegsabgabegeseßz

erlassenen Vollzugsanweisung ein Abzug für \echs Monate zugelassen werden kann, so soll damit d Sid n allen

flihtigen e das Recht eingeräumt werden, ällen etnen folhea Abzug zu verlangen. Die Finanzämter sind vom Neichéfinanzministerium vicimehr nux in ganz besonderen Fällen ermächtigt worden, nämlich dann, wenn die Versagung des Sechs-Monate-Abzugs für die Steuerpflichtigen eine besondere Härte bedeuten würde, eine Ausnahme voa der geseßlihen Negel Play greifen zu lassen. :

Nentenzulagen. Nach einer im elhover!Meunggatl gera Zusammenstellung sind durh die Post und die

onderansialten gezahlt worden im Monat September 1919 als Zulagen

zu Jnvalidenrenten (monatli 8 #4) . 7911760 4 zu Kraukenrenten (monatlih 8 #6). . 952992 , zu Altersrenten (monatlih 8 #4 . . 1954296 ,„ zu Witwenrenten (monatlich 4 a O zu Witwenkrankenrenten (monatlih4 46) 14164

zusammen 11 180 824 M.

Anmerkung: Es fehlen die Angaben der Oberpoftdirektion Mek, Posen, Straßburg i. E. sowie des Saarbrücker Knappschaftsvereins und der Pensionskasse der Meta ltenbalg in Straßburg i. E. über die Renten«

zulagen im September 1

€© Preußen.

Die- Yliinenglionate Kommission in Allenstein hat vorgestern in deutsher und pee prache einen Auf xuf an die Bevölkerung di : des Kreises Oleßko mit der Mitteilung erlassen, daß gemäß Artikel 95 ‘dès Versailler Vertrags die Internationale Kom-

nommen hat,

: Vorgestern vormittag N der General Odry mit dem zweiten Transport der Besaßungz3tiruppen in Memel

Mana, darunier den Stab des Generals Odry.

baz a2.5A um Ae a A

Wie die „Schlesische Zeitung“ meldet, hat die inter- alliierte Kommission für die Abstimmung in Oberschlesien angeordnet, daß die Vereidigung der Beamten des Ab- stimmungsgebiets auf die Reichsverfassung unterbleiben jolle.

Französische Auslieferungslifte. Die 2. und 3. Fortseßung der französischen Ausklieferung3- liste enthält folgende Namen und Anschuldigungen:

143) Pries und i : 5

149) der Chef der Kommandantur des preußishen Truppenteils vom 3. A. K. der ‘gegen Mitte Oktober. 1916 in St. Saulve wax. Grausamkeiten, um junge Leute zur Arbeit zu zwingen (Anbinden an Pfähle, Fesselung der “auf dem Rücken ‘gekreuzten Arme mit grobem ifendrähten, die-von Zeit zu“ Zeit \{härfer angezogen wurden, wenn der Betreffende sih nicht zur Arbeit bereit erklärte). Die jungen Leute seien so 2 bis 3 Tage angebunden ‘geblieben:

_150) Der Obérstabsarzt der Kömtnandantur von Sedan. Res quisition von jungen Mädchen in Sedan und Umgebung, um sie gewalt- sam in öffentliche Häuser zu bringen. Zeugnis des Dr. L. .… ., der behaupiet, ein derartiges Viädchen habe ih loëgekauft, indem es einem deutshen Major und dem Herbergswirt 600 Fr. bezahlte.

151) Sauptmann Richardz, Komm. d. 3. Bataillons des 170, Auf Dea, Soll am 28. Januar 1915 drei rae siDe Offiziere, die

ih weigerten, Aussagen zu machen, eigenhändig erschossen haben.

152) Leutnant Bieberstein, 76. Jnf.-Regt. 7. Komp. Ermordung des Pfarrers von Esternay (Marne) am 6. September 1914.

153) Komm, Gen, d. 8. A. K. Verbrehen von Somme-Py am 3. September 1914. Schreckliche Megelei, Jnbrandseßung des ganzen Dorfes; Franzosen in die brennenden Häusex geories usw. j

154) General von Quast, 9. Korps, 155) Major Auer, 156) Major v. d. Schulenburg, 157) Major v. Wessig, alle vom 89. Inf.-Negt. Absichtlide Brandstiftung. Hinrichtung von Zivilpe-sonen, Weg« \{leppung von drei Greisen von 70—80 Jahren als Geiseln in Champygnon (Marne) am 6. September 1914.

158) Der Komm. d. 13. Jnf.-Div. (7. A. K. 73. u. 74. Inf Regt.) Plündernng: von Loivre (Marne) und verbrecherishe Behand- lung von Einwohnern, die unter {weren Mißhandlungen nach Quedlin- burg abgeshoben ‘worden seien. September 1914.

159) Komm. Gen. d. 3. Sächs. A. K. Jnbrandsekung von Blaéh (Marne) am 8. Septeinbèr 1914 unker der falschen Behauptung, daß man eine Feuerwaffé im Stroh vetrsteckt gefunden habe. '

160) Komm. d. 73. RNes.-Inf.-Regts, Plünderung von Courey bei Reims im Oktober 1914. Zeugnis: Notizbuch eines deuten Sol- daten, in dem es heißt, daß man wirklich von deutshen Barbarey sprechen könne. /

161) Leutnant Vikel, 116. bayer. Jnf.-Reqt. 5. Bail. Soll am 12. September 1914 in Givry-en-Argonne unter Todesdrohungen die

treten des deuishen Bodens mit Vorräten jeder Art reihli%® |

Auslieferung eines 15jährigen jungen Mädchens verlangt haben,

wird, d. h. das Depotverzeichnis ist entweder der Steuererklärung | beizufügen oder aber der Abgabepflihtige muß die Pos. 1 und 2 im |

mission die Verwaltung " des Abstimmungsgebiets über- j

angelommen. Der Transport umfaßte 15 Offiziere und 127 |

mögenszuwachs nicht die abgabepflichtige Höhe, so wird eine Ver- * Dessenungeachtet ist * aber eine Steuererklärung abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auf- f

2) Die in der Anlage zur Steuererklärung unter 1 und 2 vor- gesehene Angabe der Wertpapiere im einzelnen erübrigt sh nur

nlage zur Steuererklärung ist teilrveise als „Anlage zu | Muster 2" bezeichnet worden. Dies erklärt fich daraus, daß in | den Aussührungsbestimmungen zum Geseß über eine Kriegsabgabe |

AzR Ti A E

"des Regierungsbezirks Allerstein und |

Î l L E :

162) General von Kluck, Armeekommandant (mit dem Komman- ?!

deur des 9. u, 16. Hus.-Negts., des 35., 42., 36., 49. 66., 8. Inf.- gts., des 127. Ne).-Jr.f.-Regts. des 27. Inf.-Negts., des 32. Res.- n\.-Negts. und des 19, Drag.-Negts. Brandstistung, Plünderung und Hinrichtung von Zivilpersonen in Senlis (dacunter der Maire Odeni) und zahlreichen Gemeinden des Departements Oise. Es wird behauptet, die deutschen Kolonnen hätten einen dichten Vorhang von Frauen und Kindern vor sih hergetrieben von denen viele tódlich ver- wundet worden seien, dann seien de Türen erbrochen, die Häuser und Läden geplündert worden, wohlausgestattete Brandkolonnen hätten s Viertel Senlis in Brand gelte. Etwas später habe ein höherer ffizier den Befehl gegeben, den Maire, der als Mes verhaftet worden war, zu erschießen. Jn dem brennenden Creil hätten die Deutschen Männer vor sich hergetrieben. Les Notizbuch.) Am 30. August 1914 habe General von Kluk in Lassigny seinem Wirt, dem Appellationsgevichtspräfidenten Fabre aus Paris erklärt: Wir wollen Frankrei beimichtan, es muß vershwinden. In drei Tagen werden wir in Paris sein. Wir werden alle seine Kunstschäße und wirtschaftlichen Neichtümer wegschleppen, es plündern und verwüsten, es joll nichts übrig bleiben als Asche und Trümmer, Paris darf ni mehr existieren. M. Nevigny hätten Mannschaften des 127. Res.- Fnf.-Regts. (4. Nes. A. K.) die vor der Feuersbrunst flüchtenden inwohner niedergemaht und ein deutisher General habe dazu ge- rufen: Eine gute Lektion für die Einwohner. Im November 1915 habe der Res.-Offizier Bergshmidt, Rechtsanwalt in Berlin, bei der Kommandantur in Chauny erklärt, die Worte Mitleid und Mensch- lihfeit find aus dem Wörterbuch gestrichen.

O Generalmajor v. Koscielsly, Komm. d. 42, preuß. Kav.-Bri- gade. inrihtung von Zivilpersonen und Deportationen in Lagny und Porquericourt im September 1914.

164) Graf Haeseler, 11. oder 14. brand. Ul.-Negt. (ebenso).

165) General v. Lohow, Komm. des 3. A. K. und seine General- Le Plünderung des Schlosses von Verdelot am 10, Sep- tember 1914.

166) Hauptmann Maache von der 15. ps Landwehr-Div. Co des Schlosses und der Gemeinde Morlaincourt, ver- recherische Deportationen.

167) Herzog von Medcklkemburg, Möbeldiebftähle 1914 in Meorlincourt. Zusammen mit :

168) seinem Ordonnanzoffizier Goldenberg. Es wird dem Herzog ferner bie Plünderung von Noyon und des Schlosses von Baboeut 1914 und in den folgenden Jahren vorgeworfen. e

169) Leutnant Albrecht, Komm. der 246. Pionier-Komp., die in Noyon Diebstähle begangen haken soll. E

170) Varnhagen, Plcbkomm. von Noyon. Plinderung der Biblio- hek und Entfernung der Möbel des Schlosses Mont NRenaud.

171) Prinz Eitel Friedrich von Hohenzollern. Verant- wortung für die Plünderungen von Noyon, der Schlösser von Avri- court, Frétoy, Essouilly und Caulaincourt, Verleßung des diplo- matischen Privilegs. Als der Prinz aus dem Schloß von Avricourt in das von Frétoy umzog, er in dieses neus Schloß eine große Anzahl anderswo gestohlener Möbol bringen lassen; ferner seien

hn Obstbäume abgesägt und mitgenommen worden, eine Les Brunnen zugeschüttet, die Archive und der Katasterplan zerstört worden.

172) Hauptmann Babel, 44. Res.-Div., Plünderung von Frétoy om 16. März 1917. : 5

173) Der Oberst des 55. Landwehr-Jnf.-Regts., Plündermg des Seblosses Chariepont, Verletzung von Grabdenkmälern.

174) Braun oder Bruhn, Komm. des 75. Jnf.-Regts.. Ver- wüstungen in Ourêcamps und Plünderung des Schlosses. Verant wortlihkeit für due Plünderung von Babeeuk

176) Hætmann Trapett, Chef der Kolonne 87 (7. E Psaß- kommandant von Notre-Dame-de-Lisse, Plünderung von Marchmis 1914 sowie von Notre-Dame-de-Lisse. Die gestohlenen Gegenstände seien in Straßburg und Frankfurt verkauft worden. Die Etappen- fommandantur habe die Diebstähle erlaubt und sih daran beteiligt.

176) General von Ehringen, 1916 in Laon, Pl g von Laon und Schlössern. J /

177) General von Böhm. Plünderungen, verbrecherische Maß- nchmen in Guiscard, Brandstiftungen, Dynamitsprengungen, Depor- tation von Einwohnern, Zroangsarbeit von Frauen und fungen Mäd- en. Plünderung von Laon und des Schlosses von Soptmonts. Ge- \tohlen worden sei unter anderem ein Schreibtisch im Wert von 30 009 Francs. Salons und auch die Kathedrale seien als Pferdeställe be- mibt worden. L O

178) Hauptmann Borrfeld (Garde). Plündernng der Bibliothek pon Laon im März 1917. L A

179) Dr. Ofar Michelsohn, Direktor des Lazarekts der 7. Armee in Effry, dann in Trellon und in Dizy-le-Gros. Wird verbrecherischer Handlungen beschuldigt, die den Tod vieler Kranker herbeigeführt hátten, ferner des Diebstahls von Nahrungsmitteln, Gewalttätigkeiten uw. Angeführt wird das Zeugnis eines Dr. P , der behauptet, M . . habe als ein wahrer Henker die ärztliche Ehre und die Geseße der Menslichkeit ges{ändet, wissentlich absihtlih und planmäßig die Sterblichkeit der Kranken gefördert usw,

G S a S O Ver- brecherische Maßnabmen in Guise (Aisne) 1914. s

181) Kroepel Dektor, Chef des Lazaretts in Guife. Verbreche- rishe Maßnahmen gegenüber Verwundeten. 1918 : 189) Sisthelschmidt, Kommandanturinspektor, Prümderungen im Vervin3 und Fontaine-lès-Vervins (Aisne).

183) von Schenk (aus Hamburg), Major und Chef der Fomman- dantur, Besblaqnahmungen, Deportationen während der Beseßung von Villequier-Aumont und Chauny (Aiêne).

134) Bauermester, Hauptmann und Chef der Kommandantur von La Fere (7, Mob. Komm. V. A.-K., 7. Armee), Zwangsarkeiten, Deportationen, Fortführung von Frauen in Danizy (Aisne),

18) Dieb, Leutnant, (ebenso). ;

186) Gneist, Oberstleutnant und Etappenkommandant von La Fere. Deportationen und Zwangsarbeiten. La Fere, 1916,

187) von Francois, General, Plünderung, systematische Brand- stiftungen, Verwüstungen und Zerstörung aller nußbaren Gegenstände in der Gegend von So!ssons, Oulchy-le-Chateau, Lona-Pont, Villers, Cotterets. Systematisle Zerstörungen in Arcy-Sainte-Réstitue, Château de Muret. August 1918. S N /

188) von Titzche, Major, ließ den Relicuienschrein von Sointe Restitue (Wert 12000 Francs) nah Deutschland iden und machte dh aus dem Totenlaken der Gemeinde eine Bettdeke. August 1918.

189) von Nieber, General und Direktor eines Wirtschafisaus- usses. Brandschaßüng der Stadt Saint-Quentin und methodische Vernichtung ihrer Industrie. Während der Besehung von 1918. Als der Maire, der zualleich Fabrikdirektor war fragte, warum man seine Modelle zerbrecke, habe man geaniwortet: Damit Sie nah dem Kriege nicht mehr arbeiten können. Diesem Zerftörunaëienst, den man als Wirtschaftsdienst bezeichnet habe, fei auch Prinz August Wilhelm eine Zeitlang zugeteilt gewesen. Was die Deutschen wollten, werde M Wort eiîimes von thnen bezeichnet: „Die Seele Frankreis fon”.

190) Saimt-Ange, Geneval umd Kommandeur der V, Ress.- Dit. (ebenso).

191) von La Chevallerie, General und Kommandeur der 221. Dit. (ebenso). N i:

192) Mumm, Befehllshalber der Kommandenkr von Saint Ouxentin, (ebenso). : :

193) Kremer, ehemaliger Substitut des Meher Staatsanwalts (ebenso). i

194) Angust von Hokenzollern, Solm Wissbelm T1. Brand- FGahuna der Stadt Saint Quentin und. ihrer Industrie. Plün- derung von Vervins- und Fontaine-le-Vervins (Aisne). Soll das NOE Cn und Ee nah Berllim geschickt haben. W&hrend der Besehung woh 1918,

195) „Prinz von Hessen, Mlünderuna des Schlosses Moyencoarrt und Härtés gegenüber der Zivilbevölberung. 1917.

196) Großherzog von Hessen (ebenso).

197) von Fle, Kommandierender General des 17. Armectorps. | Plünderung von Ham und des Schlosses Movencourt. März 1917. Auspllünderung des Hauses der Frau Bernot.

196) Reinide, Oberleutnant im 40. Füseliewegiment, soll in Wiesbaden gewohnt haben, befand sich im Dezember 1918 beim

3. deutschen ägerregiment. Beraubung und Verbrenmumg des Museums von Peronne (Somme). 199) von Kuhne, General und Kommandeur der 13, NRes.-Div,

des 7. Armeekorps. Grausamkeiten vor Lüttich und Maubeuge. August 1914, Als Beweis wird ein angeblicher deutscher Bericht angeführt, in ‘dem es beißt: Bei der Universität seien adt Frauen und einige leine Kinder eingesharrt worden, erstere nur mit Hemd und Unterrock beëleidet. Man habe ieden tôten müssen, dem man begegnete. Im leßten Dorf vor Maubeuge sei ein Soldat aus dem Glied gesprumgen, habe einer Frau ein Kind von einigen Monaten M Ie Armen gerissen, es zu Boden geworfen und mit Füßen getreten. : 200) Kupper, Haarptmann im 39. Nes.-Inf.-Negt. (ebenso).

, 201) Graf von Bismarck, Enkel des Reichskanzlers. Aus- peitshung und Niederschießung von Zivilpersonen sowie Brand- stiftung in Vicoigne (Nord) August 1914. Î i

202) von Mehring, Major. Greueltaten und Verwüstungen in Oh px Dit L M 35. Lamdwehr-Jnf.-Regt. (ebenso). von Diites ajor im 35. T-Fnf.-NRegt. 0 202 b) von Mehring, General und Tanne es Meewan- gen und fystematishe Deportationen in Valenciennes, Verbrecherische Maß»

202 c) Derselbe, Etappenkommandant.

C L ti E ubert, riser aat8angehöriger, Kommandeur

23, Pionier-Negt. Digcicbiung von zahlreichen jugendlichen Personen

in VBousbecque, Juli 1915. i j

205) Zoellner, Hauptquartiermeister, aunterstand dem Baron von Freytag, Generalstabshef. Deportztionen von Frauen und Mt cen in Lille, Noubaix, Tourcoing, April 1916, Als die Ein- wohner von Lille, Noubaix und Tourcoing sih weigerten, Arbeiten für die Deutschen zu verrichten, fei am 22, April 1916 ein preußiscbes Regimert nah Lille gekommen. De Gtnwobner der Häuser hätten Befehl erhalten, fih binnen einer halben Stunde in einem Zimmer zu versammeln, Dann habe ein Offizier die Familien mitleidlos aus- einandergerissen, die ausgewählten Öpfer in den strömenden Regen hinausgetrieben, sie zusammen in einen Fabrikraum gesperrt, wo Dirnen im Hem4 rauchend und unzüchtige Lieder singend, sh herum- trieben. Alle seien entwürdigenden ärztlichen Unter}uchungen unter- zogen worden, s{ließlich in Viehwagen abtransportiert. Monatelang hätten sie mit thren Familien niht in Verbindung treten können and seien zu übermäßiger Sklavenarbeit gezwungen worden.

206) von Graeveniß, General, Gouverneur von Lille (ebenso).

207) Himmel, Hauptmann bei der Kommandantur (ebenso).

208) von Kramer, Oberstleutnant, Kommandeur der 64. Neserve- U e N Deportationen von Frauen und Mädchen. April 1916. ille (Nord).

209) tee Kommandeur der 4. Gardedivision (ebenso).

u. Mai 1916 (Noubaix, Tourcoing).

210) von Finyel, Major und Führer des 8. Nes.-Inf.-Negts. (4, Garde-Division) (ebenso). E 5

211) Keßler, Bureauchef bei der Zivilverwaltung von Noubair, wohnte vor dem Kriege in Lille (ebenso). E

212) Rand, Oberst, Kommandeur des 5, Garde-Grenadier-Negis. (4, Gardediv.) (ebenso). i A

213) Sckweitnißb, General und Kommandeur der Division, zu dor das 93. Inf.-Negt., das 5. Garde-Negt. 3. F. und das 5. Garde» Grenadier-Regt, gehörten (ebenso).

214) Lopeler, Hauptmann, des 2. Ball. 93. Nes.-Regt. (&, Garde-Div.) (ebenso) April und Mai 1916 (Noubaix).

215) Wolf, Leutnant, Führer der d. Komp., 93 Nes.-Negt. (4. Nes -Div.) (ebenso).

216) Sassenberg, Leutnant, Führer der 7. Komp., 93, Nes.-Regt. (#4, Garde-Div.) (ebenso). i :

217) von Tessin, Befehlshaber der Kommandantur Tourcoing. Deportationen von Frauen und Mädchen, willkürliche Verhaftungen, berbrecherische Anordnung in Tourcoing, April 1916, Ferner syste- matische Zerstörung von Fabrikanlagen (Roubair, Tourcoing).

2186) von Heinrich, General, Gouverneur von Lille. Plimderimgen, Fortführung von Einwohnern, militärische Zwangsarbeiten, Sammel bestrofumgen, Beschilagnahmmgen ohne Gutschein usw.

219) Demmler, Professor, Donfervator am Kaiser Friedrick Museum in Berlin. Plünderung und Diebflahl von Gemälden m Liller Museum.

220) Baron von Stolhhingen, von der Liller Poligei. Plünderungen und Gemäldediebstähle im Liller Museum. (Gemälde La Prazetba).

221) Larcinkowsfki, Polizeioffizier (ebenso).

222) von Trotta, Generalinspettor der Giappe Nr. 17, Syste- mwotische Verwüstung, Auferlegung militärischer Arbeiten, die düe Zivilvevölkerung auszuführen hatte. (Lille). i

223) von Blantenberg, Oberst, Kommandantur von Roubaix, Pllümderungen, Deportationen, militärische Bwangsarbeiten (Roubair). Einer Mutter von 9 Kindern, deren beide Gltern Frank waren, habe man gesagt: „Sie sind eine Geisel, wie wir sie brauchen. Das wird um so mehr Eindruck machen.“

224) Hofmann, Hauptmann, Chef der Kommandantur. a E millitärische Zwangsarbeitten 1915, 1917, 1918 (Roubaix).

225) von Sanz, Geneval, scheint zur Kommandantur zu gehören. Fortführung der Zivilbevölkerung. Juni 1915 (Roubaix),

226) Ludkerath, Kapitän, Industrieller, in Berlin wohnhaft, hatte sich in den Räumlichkeiten der Bank von Frankreich inm Noubaix ein- gerichtet (ebenso). l 5 i

227) Foecrst, Kommandantur von Douai, Plünderung von Douai, Eintreibungen unter der Zivilbevölkerung, Juni 1915 (Douai und Saint-Amand). }

228) von Hellingrath, (Oberst bei der Kommandantur von Saint- Amand) und der Gendarmerie von Tournai, Plinderungen, ver- brecherische Maßnahmen über den Einwohnern, Oftober 1918 (Douai und: Scant-Amand). h

229) Der General, der die zweite deutsche Armee 1916 befehligte. E I Verwüstungen, systematißhe Deportationen (Va-

ciennes),

230) Guaf von Bernstorff, Kommandantur von Valenciennes

(GmIE

231) von Sydow, Oberst, (ebenso), :

e 1 von Denk, Generalleutnant, Jnspekior der Elappe Nx. 6 nD),

233) Frau Elsa Scheiner, Direktrice des J engem es in Valenciennes. Diebstahl, Plünderung, Mißhandlung von Frauen, von denen zahlreiche starben. 1916 Valenciennes. j

234) Schmidt, Major, Gouverneur von Maubeuge, Vize- präsident dos Kaiserlichen Gerichtes in Bevlin. Plünderunaen, Deportationen, Mitshandlingen von Einwohnern während der Be- sehung und August 1917 (Moubeuge). :

235) Der General, bder die 10. Jnf.-Div. befehligte, Plünderungen der Stadt Halluin (Nord), Oktober 1918.

236) Diejenige oder diejenigen der Regierung und dem Großen Generalstab angehörenden Personen, die für die systematischen Ver- wüstungen, Plünderungen und Zerstörungen sowie verbreckerisden Deportaticnen in dem beseßten Cramreie verantwortlich sind: ins- besondere in den Depariements Vise, Somme und Aisne bei dem Rückzug des deutschen Heeres auf die Hindenburglinie, Februar- März 1917.

237 von Hiwdenburg, Marschall, Chef des Großen Generalstabs (ebenso).

238) Ludendorff, (ebenfo). j L ;

Zu 236, 237, 238. Angeführt wird zunächst das im „Ber- liner Tageblatt“ vom 22. November 1914 veröffentlihte Jnte r -

General, Generalquartiermeister

view mit Feldmarschall "von Hindenburg, in dem es heißt:

„Das Land lefîdet . . . , das ist bebauerli, aber es ist gut \o. Mit Sentimentalität kann man keinen Krieg führen. Je uner- bittliher (impitoyable) die Kriegführung ift, um so mens{Gliher ist sie in Wirklichkeit, denn sie beshleunigt das Ende des Krieges.“ Ss folgt eine Schilderung der Verwüstung des bei dem Rücckzugaufdie Hindenburgliniegeräumten Gex [ländes, wo die Häuser und Kirchen in Brand gesteckt oder ge- sprengt, hundertjährige Ulmen und Pappeln in der Höhe des Evdbodens, die Obstbäume in Mannes3höhe abgesägt, die Brunnen durch Sprengungen verschüttet oder durch Dünger, Kreosot usw. verunreinigt wurden. Den Soldaten sei verboten worden, im ihren Briefen von diesen Befehlen zu \prehen. Aus aufge- fundenen deutschen Befehlen gehe jedoch hervor, daß diese Zer- störungen bis ins einzelne auf dienstliGe Anleitung vor- bereitet und ausgeführt worden seien. Auszüge aus den be- treffenden Befehlen werden wiedergegeben und eine Aeußerung des JIntendanturoffiziers Kum vom 18. A. K. angeführt. Ein Leitmotiv, das jeden Augenblick wiederkehrie, wenn die Bevölke- rung fich beklagte, habe gelautet: „Poincaré wird euch bezahlen oder Pau, wenn er vorbeifommt. Das ift der Befehl unseres Kaisers. Jhr müßt fort, alles kaput, alles verbrannt.“ Die

deutshe Presse habe diese Verbrechen verherrliht (Queri im „Berliner Tageblatt“, Rosner im „Lokalanzeiger“). Von den \o zerstörten Gemeinden werden 105 mit Namen aufgezäßhlt.

von Hindenburg und E iverden sodann insbesondere für die Orgcnisation der Zivilarbeiter-Bataillone und die Weg führung von Einwohnern unter dem heuh- lerishen Vorwande, daß man die Zahl der Arbeitslofsen vermin=- dern wolle, verantwortlich gemacht. Die Organifation dieser Arbeiterlager sei ein fortgeseßter Verstoß gegen die Haager Konvention und die Berner Vereinbarung gewesen. Fast alle diese Bataillone scien in nächster Nähe der Front beschäftigt worden. Abgedruckt wird ferner ein telegraphischer Bes fehl Ludendorffs3 an die 3, Armee, in dem es heißt: Während des Schüßengrabenkriegs sei es notwendig gewesen, die Möbel des Landes für die Unterkunftsräume der Truppen nußa bar zu machen. Dieses Bedürfnis sei nach dem Nückzug in bes wohnte Gebiete nicht mehr in demselben Maße vorhanden. Die: Gntente werfe dem deutshen Heere systematishe Plünderung des Landes vor. Die Wegnahme ven Möbeln solle auf das Not- wendigste eingeschränkt werden. Den leßten Punkt der Beschuldi= gung bildet der Arbeit8zwang für die Frauen dez beseßten französischen Gebietes. Angeführt wird ein Befehl vom 24. Mai 1917, în dem bon biesen „Weiterlolonnen“ bie Rede ist und be- iont wird, fein junges französisches Mädchen dürfe geringere Arbeit leisten als unsere Landsmännin. Infolge dieses Befehls seien Taufende von jungen Mädchen aus den Armen ihrer Mütter gerissen und zusammen mit Dirnew nach Marles und Vervins iu Sklaverei gebracht worden. Bet Gehorsamsvermeigeruno-n seie fie geschlagen und mit Arrest bestraft worden. Die Are habe im November und Dezember bei eisigem Regen in gerrijjener Schuhen in Wasser und Shmut geleistet werden müssen; dabet habe man ihnen den größten Teil ihrer Kleider genommen. Wegen dieser Dinge werden außerdem angefordert: L 239) PolhA bon e De E Cambaai, E IEET : evlegung Zwangsarbeiten für die Frauen in ebten fran E al, ber bie Deer 0

C SBeweral, vie Heewrsgruppe bor Gambrat im Mai 1917 befehligte (ebenso).

240) Bolze, General und Plabkommantant von Lambersart. Dwangsarbeiten und Untersuchung von allen Frauen zwischen 14 und 60 JIchren.

241) Die verschiedenen Kommandanturcefs, die anander in Lz Neubville S folgten, vor allem Haupimann Wefer. Vergewalti- D

gungen, Arbeiterbaiaillone, Untersuhung von Frauen für die Zwecke A A N derbrechen und Plünderungen in Neu-

242) Klleinsdimidt, Saupimann, Direktor ber Fabrik? „du Maroc“,

foll eine Brauerei in Schurzingen haben, und unterstand dem Prinzen upprecht von Bayern. E Eo Und Ss bon militärt-

schen Arbeiten in der Nähe der Front (Marly-les-Valenciennos Nord). Grklärung des Rudolf Lappe, daß er alles lediglih auf Befehl des

egierien Kriegsministers und des Kommandie Gene- rals getan habe. Er felbst sei zögernd und shonend vorgegangen.

2M2b) Diejenige oder diejenigen berantwortlichon Deüirnen Der Regierung und des Krieoëministeriums sowie ihre mit begrenzien Bes fugnissen ausgestatteten Delegierten in den von der L, 3., 5. urt ans- deren Armeen beseßten Gebieten. Allgemeine und systematische Ver- wüstungew von Fabriken und Abtransport von allem, was üirgend- welchen Wert besaß.

2A2e) Delegierter Nr. 2. L, 3., 5. Armee. Postbezirk? 46 (ebenfok

2424) Delegierter Nr. 4, 5, Armee, Postbezirk 104 (ebenfo).

22e) Delegierter Ny. 5. 1 Armee, Postbezirk 44 (ebeuso).

S E R ior (ebeniok,

24S êmer, Major (ebenso z

244) Schulter, Leutnant (ebenso). | 0A j

245) Kosten oder Koster, Haupimanr (ébenso). (M2 b bié 25 w@hrend der Dauer der Feindseligkeiten in dem vom deutschen Heere beseßten Gebiet.)

246) Möller, Ingenieur, Delegierter ves Abbaukonzerns, Ausbeutung von Eigentum der französischen Industrie. Hierzu heißt es: Die Wumba erteilte die industriellen Reichtümer, die franzöfi|hes Eigentum waren. Deutsche Firmen mußten sih an fie wenden, um Material billig zu erhalten. Als Beweisstück dient ein Schreiben vom 20. Juni 1917, das Möller unterzeichnet hatte. In den Etappem und Operatkion8zonen durften drei deutshe Organisationen (Falko,

flieg und Rohma) über Requisitionen entscheiden. Die Wumba atte die endgültige Entscheidung. So fcien am 31. Dezember 1917 für die Zerstörung von Fabrikation 1444 000 # einkassiert worden.

247) Meißner, Abt. Me. 1 Nr. 18, 217 Deutsche Feldpost Nr. 104 Zerstörung der ausaeraubten französischen Fabrikanlagen. Beweis: ein Befehl vom 7. Nov. 18 unterzeichnet Meißner.

248) Isaac Adler, Frankfurt a. M., Abtransporkt von alt Eisen aus n beseßten Gebiet, R am 12. November 1914 in Denain, 249) Ernst Jung aus Mattingen (ebenso) und seine Teilhaber:

250) Conrad Keing aus Hattinghen.

251) Carl Pauschert aus Niederscheldoni.

252) Hans Borgmann aus Crefeld. : : 23) Rudolph Neugebaucq (ebenso und Zerstörung der Fabrik

anlagen in Arbel). | : j [länder (Demontierung der Fabrikanlagen in Haut«

254) Josef mont). / i: 255) Paul Weber, Direktor der „JUisgh Fabrik“. Beteili- gung an der Ausbeutung französishen Jndustrieeigenitums für die deutsde Krieg8wirtshaft. Deutsche Ingenieure wählten in Valen- ciennes, Noubair und Tourcoing die besten Maschinen aus. Am 28. April 1915 intervenierte die Handelskammer von Tourcoing beim General von Tessin, um die Requisition u, a. von Eisenbahnscienen zu verhindern. Hauvtmann Luckerath erklärte, daß er von Berlin Befehl hätte, jeden Monat ein gewisses Gewicht Gußeisen zu liefern. Anaeführt wird ein Befehl der Generalintendantur, in dem es u. az; heißt, man müsse zuerst zur Wegnahme von Kirchenglocken in den zer- störten Gebieten schreiten: Das ergriffene Metall aus den industriellen Unternehmungen sei nit zu bezahlen. Ferner wird u. a. angeführt 44 U qu, gt Bürgermeister von Danizy, gewisse Kupfergegen- ände -herbeizushaffen. | : 256) Der verantwortliche Ber des Generalstabs des ‘Großen Hauvtauartiers in Mézières-Charleville (Deutscher Kron- prinz) von Müller und Schröder. (MarsckXall v. Hindenburg ur General Ludendorff.) Fortnahme von Jacquard-Zeichnungen aus den Webereien. Beweis: Auszug aus cinem Befehl vom 22. Aug. 13. %7 b) Diejenige oder diejenigen Personeu der erung oder des Großen Generalstabes, die für die Befel;le zur Zerstörung der

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