1920 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ft ein Schiedsspruch nah Abs. 1 bis 3 für verbindlich erklärt, z rbeitgevern und -nehmern Dieastvertiäge als soweit dieser

| so geliien zwischen Ten u i tarifve: trag v-m 1°. abgeslosien, die dem Juntalt des Schiedsspruchs und, er j | eine Negelung nicht vorsieht, den Diensiverträgen gleichartiger Arbeit- }

nehmer entsorechen.

8 Der Demobilmalunzskommissar ist befugt, im Fall- der Ver- } seßung von Vorschristen di

G T7

Die VerpfliLtung darf jewrilig nur auf die Dauer von 3 Mo- naten und nur insoweit ausge!prohen wer? en, als ihre Durchführung dem Arbeitgeber infolge der besorderen Verhältnisse seines Betricbs mögli ist oder durch A-beits \reckung 12) möglich gemacht werden fann. Jir eine Arbeités:reckung i folge der G ystellung von Arbeits vebmern erforterli, so bat ter Bescheid des Demobilmachungéaus- schusses dem A: beitzeber cine angemessene Frist zur Einrichtung des Betr 'ebs zu gewähren.

Der Beschei» des Demobilmachungsausshusses is aufzuheben, wenn die Unmöglifiit seirer Durchführung (Abs. 1) eintritt.

Der Besche'd wird mit der Zust. lng an den Arbeitgeber wirk- binnen fünf Tagen im Wege der Besckwerde an den Demobilmachungékomm ssar oder eine andere von der Landeszentra! behörde bestimmte Demobilmachungébehörde an- Der Demobilmachu! g6fommissar oder die De-

mobilmahungsbehörde entscheidet endgültig,

S

Ft im Falle des § 27 Abs. 4 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 ein Schieds)pruh nicht zustande gekommen, so kann der Demobilmachungékommiss ir na ecneuter Verhandlung des Schlich!ungs- aus\chusses einen Schiedsspruch Befugnis eines unpart-iischen Borsißenden. so scheidet er für die fragliden Verhantlungen aus. dem Falle des § 25 Abs. 3 ein Vertreter der Lande®zentralbehörde oder fomniissar für Demcbilmochung oder etn Vert: eter des Mei ministers an die Stelle des Demobilmachungskommissars,

Gr fann von den Beteili,ten

hat er die

herbeiführen. L Fit ein solcher vorhanden,

gefohien werden,

NVerordnung it

Hat dex Demobismacbungtaué|ch@uß von der ibm nah § 16 der Staats- zusleh- nden Befugnis Gebravch gew ch1, fo ist der Art eitgc ber ver- rflicict, bie in dem Bescheide bestimmte ibm zur Arbeitsausnahme meldenden Personen einzustellen, die nah 8 16 in Betracht kommen und sich nach Vorbildung, Vertrauens- und förveclider Beschaffenheit für scineu Vet-ieb eignen.

Die Eingestellt- n sind angemessen zu be'cättigen. : Leistung alter derjenigen Dienste verpflichtet, die ihnen billigerwei}e emutet werden kö: nen, und erhalten eine Verolilung, die dezjentgen ent1y1cht, die ten anreren Arbeitne hmern d untex sonst gleichen Verhältnissen gewährt wird.

Anzahl derjeuig n sich bei

Bei Streitigkeiten über Löhne, Gehälter oder sonstige Arbeits- bedingungen st hen dem Demobilmochungskommissar (Lindeszeutral- behörde, Staaisomm ssar für Demobilmachung, Vieichéacbei!swiaister) ebenfalls die Besugnisse aus den §§ 24 bis 27 dieser Verordnung zu. Er fann au die nah § 20 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 an die Stelle des Schlichtungsausschusses tretende Schlichtungs- stelle anrufen.

Sie sind zur

des Betriebs oder Büros

8 Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung în Kraft und an die Stelle dex Verordnung vom 3. September 1919 (Reichs- Gesegb!. S. 1500). Beilin, den 12. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminisler. J, V.: Geib.

8 Inkraftbleibens des nah Während dieser Zeit daf Bei Entlassungen

8 19,

Die E'!nstellung hat für die Dauer de eweis zu erfo!gen. nicht vermindert werden. untec Lerlegung dieser BVorschiuiften finden die Bestimmungen der 4 und 15 catsprech,nde Anweadug.

Nach Ablau} der im B-\ n Zeit 17 Abs. 1

& 16 ergangenen NArberinehmertabl

heide des Demobilmachungßaus\husses Soy 1) oder nah seiner Auhebung i, 2) fônnen Eutlassuncen der Eincestellten vorgenommen Zeitpunkt find auch dann statthaft,

weren, Kündigungen zu diesem j i stigen aeselichen Vorschriften

wenn sie zu diesem Termine nah fon Die Kür digungsfrist Bet teilweiser Aufhebung des Bescheids kann der den aus der Zahl der Eingestellten 18) ¡iguag der Borschrifien des § 13 diejer

Verordnung überfünstlihe Düngemittel.

Vom 11. Februar 1920.

Auf Grund der Verordnung über Kciegsmaßnahmen zur Sscheruag dec Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reich s- Ges:ßbl. S. 401) bezw. 18 August 1917 (Reichs-Gesezbl. sowie auf G:und des § 10 der Ve!'ordaung über Düngemittel vom 83. August 1918 (Neichs-Gejeßbl. wird verordnet:

Artikel 1. |

Die Verordnung über künstliße Düngemittel vom 3. August | 1918 (Neichs-Gesezbl. S. 999) in der Fassung der Verordnungen | 12. ult 1919, v, August | | 1919, 12. November 1919 und 9. Dezeinbec 1919 (Reichs Gese bl. | S. 171, 305, 644, 1421, 1426, 1426, 1884, 1982) wird wie folgt

§& 4 erhä!t folgende Fassung: Die Höchsipretse gelten mit Ausnahme von Thomasphosphat- mehl und Kaikjtickilof für lose verladene Ware ohne Verpackung.

- Mit Auenahme von Superphosphat, Kalkstickstof, Biutmehl, Horn nehl, Knochenmehl und Thomasphosphatmehl dürsen die in der anliegenden Liste enthaltenen Düngemittel, sofern die Lieferung nicht in Käufers Säcken erfolgt, nur dann in Sädcken geliefert werden, wenn es h um Stückgut oder um Teillieferung in einec Waggon- sammelladun

Bei Lieferung în Sälen, auch in Lieferwerk zu t: [len find, erfolgt die Berehnun es darf eine Füllgebührx von 0,62 # für 100

Außerdem darf, soweit sh aus der beigefü in Gowebesäden (Jute, ir 100 Kilogramm, in haltbaren mehr- fahen Papier|äden ein Ausschlag von 4 «6 für 100 Kilogramm be- rehuet werdea,

unzulässkz wä! einen Monat. | Arbeitgeber die zu Ent/assen anêwäblen unter Berücksich Vero «daung,

8 20.

Lebnt der Arbeitgeber die Ginstellung eines sich nach § 18 Meidenden ab, so then diesem keine weiteren Ansprüche gegen den Arbeitgeber zu.

“gur die fich der Verpflihtung zur Einstellun in \chuldhafter Wei'e entziehen, können auf ntrag des emobilmachungëas\chu}es von dem zuständigen aut\chusse 22) für jede nicht be!eßte bis zu zehntausend Ma'k belegt weiden.

Atbeitsstelle mit einer Buße

Die festges-ute Buße flann unzôtommissor für vollstr-ckbar ertlärt werden und emeindeabgaben beigetrieben, tfürsorgestelle der Kriegtbeschädigten- und Kriegs ¡soge zu zahlen und von dieser im Juteicsse b:shädigter Arbeitnehmer zu verwenden

Dinobil vom 7. Februar 1919, 13, Mä!z 1919, vom emovtima

vird dann wie Jhr Bet1ag is an

21. f über die Gründe einer Auflösung

liTen Bestim mun eseh altung einer Kündigungsfrist werden

¿erhältnisses ohne

orschriftten niht berührt, A118 wichtiger Grund nicht der dur wang zux vorl

im Sinne der vorstehenden Bestimmungen Mangel an Koblen oder Rohmaterial ver-

ergeherden Betriebsetnstellung. Aäufers Sbéen, die fre!

brutto für netto; ilogramm berehnet

ten Liste nichts aumwolle ufivo.)

g

ü reit!gfeiten, die aus der Anwendung dieser Verordnung e N der Vecrorduung über Tarilverträge, Ar- se und Schlichtung von Arbeitöstreitig- Paember 1918 (Neichs-Gefegbl. ustänvig, und zwar a! s{ließiich, 3 bis 8 Abs. 1, § 11) oder auf des Di-nstverhältnsses (§§ 10, 12 und oben wrd. Die örtliche Zuständigleit wird durh den Siy ¡triebs oder Büros bestimmt.

st eine Verweig Kändigung aus einem n Dtenstverhä! so hat der S@!ichlungsausschu Vertocigerung der

entstehen, ist der im § 16

beiier- und Ang,

Sali vom 28. las chtunggausicu

ch auf Wiederein

oder Grnzuerun

\tiAtenauesü anderes ergibt, bei Lieferun ein Aufschiag von 12

Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Februar 1920. j Der Neichswirtschastsmiuister. J. A.: Hermes.

erung der Wiebderzinstellung oder etne fristlose Grunde erfolgt, der nah dem Geseye zur Auf- wies ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ß das Verfahren auszuseßen, Wiederetinstellung oder auf 8 Verfahren anhängig ist oder erbeiführung einer gerihtiihen Parteien beantragt wird. Das Verfahren cht binnen vier Wochen seit der die Grbebung der Klage nah- erichtlide Entscheidung Berechtigung zur fristlojen Entlassung ver-

f G und der Giund der Kündigu die Auéseguag des Entscheidung von einer der nimmt seinen Fortgang, wenn 8! Stellung des Autcags auf Ausse gewiesen ist oder

Bekanntmachung.

Der Zentralausschuß der Angestelltenverbände den Tarifoertraag (Schiedsspruch) vom 23, September 1919 zur Regelung der Gehal!ts- und Ans tellungsbéedingungen der kausmännishen und tehnijchen Ange- tellten aemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1466) sür das Gebiet der Siadt Köslin allgemein verbindlich zu erllären.

Einwendungen gegen ruar 1920 erhoben

chwtiäftige hat beantraat

214 E E O E C S I Is b L M ZIE

ansshusse richtet sich nah . Dezember 19135 mit dec

Nibeitnehmer den Echlichtungéautshuß

ung oder Erneuerung des Dienst- erbindung mit einem Ein- etricbsrätegeseßes erhoben, ie Berechtigung der erhoben:n eroxdnung als auf Grund des

8 23. Das Verfahren vor dom Schlichtun den Vo! sczuitten der Verordn1 Maß ade daß auch einzelze ¿n tönuen. s Wird der Anspru mil Forif verbälinifs s (§§ 10, 2 un e ch aus § #4 odar § 96 Ab so hat \ch der Schied | An\prüche sowohl auf Grund dieser Bezrichórätegeseges auszusprechen,

8 24. obillmachungskommissac kann bei Streitigkeiten nah anrusen und das Verfahren wie eine trägen und Teilnahme an den Ver-

diejen Antrag können bis zum * und sind unier Nummer | R. 477 an das Neichsarbeiteminijieriuum, Berlin, Luisensiraße 38, zu richten.

Verlin, den 3

| 2B. Feo L K 1. Januar 1920.

Dar Reich8arbeii4retnfifier. J. A.: Dr. Busse.

sipru über

Bekanntmachung.

Der unter Nr. 6 des „Dentschen Reihhsanzeigers“ vom 8. Januar 1920 veröffeatlihie Antrag auf Verbindlich- keitserklärun nachstehend ange

Stellung von handlungen fözdarn,

Der Demobilm

a der wal A O I V tedóspruh die Wiedereinsteüung oder n mobilmahungskommissar die

Weiterzubeshäf: igenden bestimmen. Seine

23 Abs. 2 die Entscheidung des Schlichtungs- hi der Anspruch aus dieser Verordnung der aus dem Beirtiebsrätege|eße gereh!fertint it, Verbindlicderklärung d-s Schiedslpruchs die beschäftigung des Arbeitnehmers vach den Best rütegese pes ftangzafinen hat. erf!ärte Ablehnun §87 Abs. 3 des ist von dem seine vertragliche Beraütung anzure

Betrifft der Schiedéspruch au Bezirk eines anderea

ist gegenstandslos geworden für die | lüihrien Tarifoerträge: j Nahmentarifvertrag vom 28. Juni 1919 und den Spezial Suli 1919 für die faufmännishen und tehai]chen Schokoladen-, Zuckerwaren- und Keksindusirie für

fommissar kann einen na § 22 ergangenen i Ein dahingehender Antrag nnerhalb zweter Wochen gestellt werden.

m youn ‘(1 ntlassun, von

tarifvertrag vom 2. Angestellten in der den Stadt- und Lan»ckreis Herford, i j

9) den RNahmentarifvertrog vom 3. Juli 1919 und den Speztial- | tarifvertrag vom 25. Zuli 1819 für die kaufmännischen und technt|chen Angestellten in der Textilindustrie

3) den Rahm-ntarifvertrag vom 3.

beitaehmera Mies ereinzuft-Üenden oder Guiseheidung ist endgültig im Falle des §

aus schu cs dadin, daß wo für die Stadt Herford,

Zuli 1919 und den Spezial- vom 15. Juli 1919 für die kaufmännischen Angestellten andel für die St.dt Herford,

4) den NRahmentarifvertrag vom 28. Juni 1919 und den Spezial- tarifverirag vom 11. VFuli 1919 für die kaufmännischen Angestellten, Weikmeistec und Hilfsmeister in der Bekleidungsbranche für die Stadt Herford, |

5H) den Rabmen- und Spezialtarifvertrag vom 29, Juli 1919 für die kaufmännischen und techul\chen Angestellten in der Möbeifabrikaiion für die Stadt

6) den Rahmen- und den für die faufmännischen und ( itangs- und Steindruckereien der Papieryerarbeitung und Kartonnage- brikation für die Siadt Herford, :

7) den Rahmentarifyertraz vom 28, Juni 1919 und den Spezial- , Juli 1919 für die kaufmännishen und technischen Angesteüten in der Metallindustrie für die Stadt Herford,

olge, daß die W mmungen des Betriebs Fn diejem Falle gilt eine bereits iterbe)chäftigung durch den Arbeitgeber eieges) als nicht erf rbeitnehmer zurüdzue

en. rbeitsverhältnisse solcher Arbeit - Demobilmachunaskommissars sind, so tehen die in Abs. 1 und 2 bezeichneten Befugnisse der Lande8zentralbebörde oder dem Staatskommissar für D Betrifft der Schiedsipruh auch Arbeitsverbältnisse einer anderen Landeszentral-

t; eine gezahlte atten oder au

mer, die im : pel Spezialtarifvertrag vom 29 Juli 1919

der Buch-,

T E I I

machung zu- olcher Arbelinevmer, die im Bezirk de oder eines anteren Sitaatékommissars für Demodilmachun

beschäftigt sind, so ehen die in Ab}. 1 und 2 b tarifvertrag vom 21. [8 Neichsarbeitömi

ezeichneten Befugnisse

Fenraie

Ce m

8) den Nabmentarifvertrag vom 28. Juri 1919 und den Spezial- September 1919 jür die kaufmännischen und tehnaishen Angestellten der Gemischti. dustrie für die Stadt Her'ord, 9) den Rahmentarifoeitrag vom 28, Juni 1919 und den Spezial -

| tarifvertrag vom 9. September 919 für die fkfaufmänni)cben und

techniichen Angestellten der Korbmöbeiindustrie für die Stackt Herford, 31

¡0) den Tarifvertrag vom 10 Oktober 4919 nebst Anlage A für

eser Verordnung durch den Schlichtung*- | die kfaufmännishen und techni\chen Angestellten der Kreisverwaltung aus\huß die Sache zur anderweiten Verhandlung und Ent[cheidung ?

an den Schlichtun.„8ausshuß zu: ückzuverweisen.

Herford 1ür Stadt und Kreis Herford. Berlin, den 2. Feb uar 1920. Der Neichsarheitsminister. J. A: Dr. Busse.

Bekanntmachung, Der Verein selbständiger Kaufleute E. V. in

! Gelsenkirchen, der Zentralverband der An«estellien in Geljentirhen, dev j männischer Angestellt-nverbände,Ortsgruppe Beisens | kirchen, und der GBewerfschafi8bund der Angeste llten,

Gewertscchaftsbund fauf-

Ortógruppe Gelientirhen, haben beantragt, im Ansch!uß an de! für allzem in ve:biadlih erflärten, auf Biatt 35 des Tarifregiiters eingetragenen Tarifvertrag vom 23. März 1919 dea zwischen: ihnen am 30. D-ember 1919 abzeschlosseaen Tarifvertrag zur R: -lunz der G huts- uad Anstellungs8-

bedin zungen der faufmönnisen Angetellten im Handel mit | Ausnahme der Lebensmittel- und Papierwarengeschäjte aemäß

8 2 der Verocbdaung vom 23. Dzzomb?r 1918 (Neihs-Gesetzz blait Seite 1456) für den Siadikreis Gelsenkirchen gleichfalls | für allgemein verbiadlich zu erflären. Einwendunoen geen diesen Antrag können bis zum 25. Februar 1920 echoben werden und siud unter Nammer I. B. R. 608 an das Reichsarbeitsminijiecium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten, ' Berlin, den 2. Februar 1920. Der Reichsarbeiisminister, J. A.: Dr. Busse.

enan am p

: Bekanntmachung. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 5. Febcuar 1920 ist Adolf Stiebel von Allendorf a. d. Lumda wieder zum Handel mit Vieh zugelassen Gießen, den 6. Februar 1920, é..cisamt Gicßea, J. V.: Welker

pon n unr ua

Bekanntmachung.

Dem Händler WilhelmMiede Nr. 4 in Steinbergen wird auf Grund dzr Bekanntmah41ng vom 23, September 1915 der | Viehhandel wegen Unzuverlä'si keit untersagt.

Büdeburg, den 8. Februar 1920, Der Landrat. von Hinüber.

A

Bekanntmachung

Dem Händler Karl Ahrens in Wismar is wegen Be- ! teiligung an Shleihhandel auf Geund der Bekanntmahu"g zur

Fer haltung unzuveriä|siger Personen vom Handel vom 23. Sep- , tember 1915 in Verbindung mit § 4 der Verordnung vom 24. Juni 1916 über den Handel mit Leb-ns- und Futtermitteln die unterm 25, November 1919 erteilte Handelserlaubnis durh Be- {luß vom 19, Januar 1920 wieder entzogen worden.

Wismar, den 9. Februar 1920. Der Vorsizende der zur Entscheiding über die Erteilung und Ent- ziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels er- j rihteten Stelle. Ballerstacd t.

pan Mag E V A A o 1p et d

Prenßen.

Ministerium des Jnnern. Der elsaßz:lolhcingiihe Regierungsamtmann Dr. Freiherr von Preuschea ijt zum preuß.scheu Regierungsrat ernannt worden,

Bekanntmachung über Festsegung von Kokspreisen.

Unter Aufhebung der durch die Bekanntmachungen des Koh'enve: handes G:oi 8erlin vom 14, und 21. Januar 1920 | festgesegten Höchstpreise für Koîs werden auf Grund der Be- | fanntmahung des Bundesrais über Errichtung von Preis- prüfungs1ellen und die Versorgungsöregelung vöm 25. Sep- temher/4. November 1915 (Reichs - Geseßbl. S. 607 und 728) in Verbinoung mit der Anordnung der Landeszentralvehörden über die Ercichtung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 21. August 1917 für die Stadtkreise Berlin, Charlotteaburg, Neukölla, Beriin - Schöneberg, Berlin - Lichtenvera, Berlins Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbacnim f mit Geaehmigung der Siaailichen Verteilungsstelle für Groß ! Berlin die Preise für Koks wie folgt feftgesctzt:

8 1. Preise für Küchhen- und Ofenbrand. Œs dü:ten für Koks, Gaskoks gebrochen folgende Preise

? nit überschritten werden : 1) bei Seibjiabholung ab Lager. . 6 16,50 je Zentner, 2) bei Lieferung frei Grdge\choß oder E C C C

§ 2,

Preise für Kokslieferuagen an das Klefn- gewerbe sowte für Zentralhetzungs- und Warm- wasserbereitungsanlagen in Fuhren niht unter

30 Zentner.

Es dürfen folgende Preise niht übershritten werden : 1) Gastols, grob. - + « « « +1» (6 16,15 j6- Heninor, 2) Gadfoks, gebrochen « « « « . * #9 164) » p 3) Westfälis@er oder Lichtenberger E s c O 4 4) Obersch.esisher Shmelzkoks . . « 17,40 , e 6) Nieder]hlesischer Schmelzkokls . . 220) y Die Preise gelten für Lieferungen frei Keller. Sie ermäßigen id, joweit der Koks von dem auf den Hof des Grundstücks gefabrenen Wagen durch ren Wagenführer ohne Mitwirkung and-rer Arbeiter abgeworfen wird, um 10 4 je Zentner, soweit der Koks auf dem Straßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers abgeworfen wird, um 15 4 je Zentner, bei Selbstabholung durch den Verbraucher um 55 A je Zentner, bei Lieferung ga"z!r Waggonladungen an Er- zeugungsstelle im Gebiet des Kohlenverbandes sowie frei Waggon aller Bahnhöfe im Gebiet des Koblenverbandes um 75 &4 je Zentner,

& 3.

Die Preisfestseßkungen der £8 1 und 2 finden auf alle seit dem

L Februar 1929 auëgesührten Kofkslicferungen Anwendung.

Die in §6 1 und 2 fesigeserten Pleil

n FckF 1 und 2 festgeset.ten Preise gelten mit der

daß, f:Us durch die Neich* acfeßgebung eine dabingehende angabe, e elung getroffen wird, die Kohlenhändler verpflichtet sind außer-

ordentliche Gewinne ganz oder teilweise abzuführen. 1s außer

orderntiihe Gewinne gelten Bewirne aus Verkäufen alter Bestände

oder von Lieferungen, ‘die zu den vor dem ?. Februar 1920 geltenden

Pre‘sen bezogen und zu den im £8 1 und 2 festgejeßten Preise ah-

gegeben sind, 85

Zuwiderhandlungen geaen die ‘Bestimmun

dlunge aer i igen dieser B ife machurg unterliegen der Bestrafung gemäß §8 17 Ziffer M a 4 kanntmahing es Bundisrals über die Errichtung von Prets piüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 20. September und

4, November 1915, Berlin, den 16. Februar 1920.

Der Koglenverband Groß Berlin, Wermuth.

Bekanntmachung,

e Meine Anordnun q vom 7. November 1919 Reichsanzeiger ; 263 betreffend Schließung des Schl chtereibei1icbs deg Sch\aŸters Kiene in Moh rkirch-Osterholz, hebe ich hiermit auf. Die Kosten dieser Befanntmachung trägt Kiene,

Schleswig, den 12. Februar 1929, Der Landrat. Werther.

É O-S 55 Bekanntmachung.

Auf Grund der Buntesratsvero1dnung vom 23, September 1915 betref nd _die Fernhalturg unzuver!ässiger Personen vom Handel (RGBi. S. 603), haben wir dem Händler Martin Brüning in Dortmund, Väkishestraße Nr. 8, durch Verfügung vom heutigen Tag den Handel mit Lebenmttteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des läglichen Be- darfs wegen Unzuverlässi.feit in bezug auf diesen Handelébeirich untersagt. Die Untersagung wirkt für das Neis; ebiet, Die Ko'ten der amtlichen Bekann!nack&ung dieser V rsöguvg im Deutschen Neichéanzeiger und im amtlicen Kreisblatt find von dem Betroffenen

zu tragen. Dortmund, den 10. Februar 1920. Lebenémiltelpolizeiamt. J. A,: Swar s.

ee M R

Bekanntmachnng.

Auf Grund der Bundesratéverordrung vom 23. September 1915 Betreffend die Fernhaitung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ih dem Kaufmann David Haujer von hter, Hochstr. 81, durch Versügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen- ständen des 1äglichen Bedarfs, insbes. mit Ziga- retten, wegen Unzuverläsigkleit in bezug auf diesen Handel? betrich untersagt. Die Kosten der Veicff nilihung dieser Bekannt»

machung in den vorgeschriebenen amilihen Blättern trägt Haus er, Gelsenkirden den 11. F-bruar 1920. i Der Oberbürgermeister. J. V,: Sprenger. DekanuntmasGunga

Dem Schankwirt Richard Dzienczuk, hier, Albert-

straße 9, ist durd Verfü ung vom heutigen Tage auf Grund

/ ) S des 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverläisiger andel mit

derfonen vom Handel vom 23. September 1915 der ebensmitteln und sonstigen Gegenständen des

täglihenBedarfs, insbesondere die Abgabe vonSpeifen

und Getränken im Gastwirtshaft8gewerbe, wegen A und Abgabe vou Schnaps aus Bzeanspicitus unter- agt roorden. Königsberg, den 7. Februar 1920, Polizeipräsidium, Wucherstelle. Nitsch.

(EignaoaRRI)

Betanntmachung,

Dem Meßgermeister Heinrich Jochems în Langen- |

bochum, Hertenerstcaße 50, ijt auf Grund dec Bundesratss verocdnunz vom 23, September 1915 (RGBl. S. 603) und der Ausführungëanweisung vom 27. S ptember 1915 der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen deg täglihen Bedarfs wezen Unzuverläisigkeit in bezug auf diesen Hantelsbetrieb u ntersagt worden, Jochems hat die dur das A verursachten baren Aussagen, insbesondere die Gebühren ür die in § 1 der obengenannten Verordnung vorgeschriebene öfen liche Bekanntmachung, zu erstatten. | A Henke Reckiinghaufen, den 11. Februar 1920. Der Landrat. Dr. Klausener. Belanntmaquna _ Das Lekal tes Koufmanrs und Nestaurateurs Richard Wilhelm hier, Stolbecker Siraße 23, haben wir wegen Unzuver- là:sigkeit des Inhab rs bis auf wei'eres geschlossen, weil ia dem Lokal aus Brenn|\piritus hergestellter Trinkbranntwein aus- geschänt!t worden ift. Tilsit, den 10. Februar 1920. S tadtpolizeiverwaltung. Meyer.

Nicitamkliches,

Deutsckches Neich.

Der Aus\{chuß des Reichsrats für Steuer- und Zoll- wes?n sowie die ver: inigte" AvsscL. üsse für Volk: wirtschaft, für Rechtspflege und für Durchsührung des Friedensvertrags hiellen heute Sigungen.

Der bisherige Königlich bulgari‘he Geschäf!siräger a. i. Christo Kantff ist oon hier abberufen roorden und hat Berlin bereiis verlassen. Bis zum Eintreffen seines Nachfolgers werten die Geschäfte der Gesandtschaft von dem Legations- sekretär Gheorgiew geführt.

rene T

Vekannilich hat sich an der Aufstellung der Aus- lieferungsli#e auch Polen beteiligt, das darin nicht weni er als 51 Personen eines Krie( sverbrehens be\cuidigt. Daß Polen einen derartigen Schritt tun würde, wurde, wie Wolffs Teleagraphenti üro“ mitteiit, in der polnischen Presse n legier Zeit son verschledentlih angekündigt. Diese Nach- rihten ersdienen aber zunächst kaum aleubhaft, da Pol-n in aller Form auf seine sich aus den Artikeln 228 bis 280 des Friedensvertrages ergebenden Rechte verzichtet hat. Der deutsch-

ihre Regierung ursprüngl:ch seine Ausl wallen, Es restand sonach bei Unterzeic urig wie die deutscher Unterhändler jederzeit eidlih erhärten können, volles und cusdrücklches Eiuverständnis da:über, deß Pol durch Artikel 6 des Verirags auf das ihm na Artikel 228 des Friedensverirags zustehende Kccht verzichte,

An sich wären zwar Fälle von gemeinen Verbrechen denkbar, die durch den Amuvestievertrag nicht gedeckt fein würden, Obwohl die polniiche Aus|ieferungsl.ste die von der polnischen Regierung erhovenen Beschuldigungen nur ganz oba flächlih und mit summarischea Schlogworten bezeichnet, get deraus bo mit aller Deutlichkeit hervor, daß sich zum mindesten die Mehrzahl der Beschuldigungen nicht anf gemeine Siraftaten, so: dern auf politische und militärishe Maßnahmen bezieht, Es braucht uur darauf hingewiesen zu werden, daß auf der L ste z, B. der General von Beseler und der erwähnte

rung, Erp:essung und Zerstörung von Fabriken vorgetwo: fen

baren Vertragsbruch gegenüber.

leit von seinen Verbündeten begeben haben, daß es den Ges horsam vor deren Weisungen über die Pflicht der Vertraastreusa

po nischen _Auslieferungalijte gegenüber vorg-zeihnet; hier brauchen die den übrigen Enteniestazten gegenüber in Betracht

aus Rechtsgründen geben,

Von belgischer Seite wird, dem „Welchen Tele- qrapheibüros“ zufolge, darauf hingewiesen, daz in der Beèac: nts machung des belgisen Oberkommissars für die Kreise Eupen und Malmedy vom 1. Februar, betreffend die geforderte Süllea enthalten waren:

: Den Auvsstellern der Loyalitätserklärung entsteht durch die etroaige durh den Friedensvertrag vorgesehene Protesterklärung gegen den politishen Wechsel Cupens und Malmedys keinerlei Nachteil.

_ Sämtliche auf Grund der deutschen und preußishen Bes stimmungen, der Beschlüsse der Gemeinderertände und Gemeinden sowie auf sorstige Weise den Beamien gewährleisteten Rechte werden aujrechteihalten.

ordentlich bedeutungsuslle Besprehung vereinigte gestern in Essen Mitglieder der Reichs- und Staatsregierung und anderer Behörden mit Vertretern der Unternehmer, A1beiter und Angeslellien des Bergbaues und der Eisens indu strie, Es handelte sih um die Frage, wie die d. ingend nolwendige Vermehrung der Kohlenförderung herbei- gesühri weden kann.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro" beritet, legte der Neichg- kanzler Bauer in eindringlider Wet'e dar, daß vermehrte Arbett das einzige Milte! sei, das Volk aus Armut und Elend zu retten.

werden, weil niht hinreihe:d Kohie verjügbar sei. Die Kohle fei

die oberste Aufgabe der Regierung sein, daß die Fricdenserzeugung wieder erreiht werde. Das lasse sich nicht anders erreichen als indem !änger als 7 Stunden gearbeitet werde. Ob das Bol länger arbeiten solle, sei eine Frage der Zukunit, Von einschneidender Bedeutung sei aber im Augenbiick, daß es gelinge, die jährliche

Kobtenerzeugung um 40 bis 50 Millionen Tonnen zu steigern. Das

sei die Auffassung ter Negierung, der ganzen Volk'sgem-inschaft.

Nach dem Yteichskanzler legte Herr Stinnes var, daß die Mehr- förderung von 30 Millionen Tonnen Kohle eine tägliche Mehrarbeit von 14 Stunden beanspruche. Schicht anschließen. Jede Tonne mehrerzeugter Kohle mache knappen und teuren Schifferaum frei für die Beförderung von Getreide und anderen Lebe némittein. Die Frage der Uebersiunden set aber gleichzeitig | eine Frage besserer Grnährung, die sofort in die W-ge geleitet werden müsse. Ferner múßlen au die Transporta1beiter cut

Wasserstraßen, Umichlagpiäten usw. entsprceend länger arbeiten, | sodaß eine geregelte Abfubr möglich wäre, Die Ueberarbeiten sollten | nit mit 25 Prcz-nt, sondern mit 100 Prozent Zuschlag auf die big- herigen Söye bezahlt werden. Untertagearbeiter mit den Selbsive-sorgern gleich zu jlellen, sie müßten also zu normalen Ji landspreisen 24 Pfund Bi1ot und | 4 Psund Fett geliefert belommen. Herr Stinnes machte weiter ein- | gehende Voi schläge über die Verwendung der dur Ueverslunden ge- wonnenen Koblen zum VBeslen unierer Vollöwirischaft. Die Ver- treter der Gewer! schaften vor allem bessere Ernährung für den Bergmann und erklärten, daß die Durh{ührung der geforderten Ueberstunden gegenwärlig eine zu große Belasiungsprobe für die Organisa ionen da1 stelle. Gegen- über dim Einwand, daß die anderen Berufe zuerst ‘die Arbeits- zeit verlärgern sollten, entgegnete der Eisenbahnmiuister Deser, daß der Bergbau vorangehen müsse, weil er gegenwärtig die wichligste Indu!!rie sei. Es handele sich bier um keine Arbeitgeber-

Diese müßten sich an die reguläre

den Gisenbahnen,

Fn der Brolversorgung seien die

mbuscch und Husemann forderten

oder Aibeitnebmerfrage, sondern um eine Angelegenheit des ganzen Volkes, Mit Nachdruck uuterstrih diesen Gedanken der Reichspost-

polnishe Amnestievertrag vom 1. Oktober 1919 bestimmt nämiich im Artikel 6, daß jeder vert: agschli- ßeude Teil volle | Staffreiheit jür alle vor dem Jukisofttreten dieses Vertrages begangenen gerichilich oder diszipltnar isch strasbarer Handlungen ges währt, die au} eine militärische, politische oder nationale 8etätigung ¿uguv sten des anderen Teils zurüczusühren sind, Schon dex Wortlaut dieser Bestimmung stellt es außer Zwcifel daß damit olle auf dem Se'amtgebiet der beiden Siaaten zu icgend einer Zeit vor dem Jnkrafitreten des Vertrags begangenen Handlungen militärischen, politishen oder nationalea Charakters resilos | omnefsliert roerden sollten. Zum Ueverfluß ist aber bei den | Verhandlun gen, die zum Abschluß Des Vertrogs führten, gerade die Grage der Ausdehnung auf deutsche Militärs und Beamte, die sich während des Krieges in Kongreß polen befanden, ¿wischen den deulshen und den polnishen Uaterhändlern eingehend, urd zwar unter ausdrückliher Bezuanazme auf die Auslieferungsvestimmungen des Fri-densvertiags, erörtert worden, Die polnischen Delegierten, Unte: staats|elreiäc von Wr oblewsfki, Landtaasabgeordneier Dr. Diamand und Landtagsabgeordneter Korfanty, haben damals gegenüber | den deuischen Unlerhänolern, dem Ministerialdirektor von Simson und dem Grafen Lerchenfeld, erklärt, es sei | schwer gewesen, das Einverständnis ißzrer Regierung zu einer dera:tig weiigeherden Bestimmung zu erzielen, aber es sei iguen [chließlich doch gelungen. ls Beispiel cines Amnesties falles wurde daszei gerade der Fall des jeyt auf der An8- lieferungs!iste stehenden früheren Verwaliungzchefs von Kries | erwähnt, von vem die po!nishen Delegierten erzählten, daß | ferung habe verlangen

res Peritags,

| förderung zu steigern.

| daß über die Frage der | in der | Tanzler

en A

frühere Verwaliungschef von Kries etscheinen, denen Plündes

werden. Die deutiche Regierung ficht sich hier also einem offens aren Ob und inwieweit Polen | hierbei unter dem Diuck der Entente gehandelt hat, kann dahingestellt bleiben. Sollte es fich so weit in die Abhäungig- | s i

Ges | wird danach das Gebiet des Freistaats Coburg mit dem | Gebiet des Freistaats BVay-rn zu einem einheitlichen Gebiet stet, so häite es sich damit selbst aus der Liste der Staaten | j : : : gestrichen, mit denen Verträge geschlossen werben können, | Soburg gehen mit der Vereinigung auf Bayern über. Das

Jedenfalls ist der Standpunkt der Deutschen Negieruvg der | : g | Königsberg wird dem Kreise Odverfrauïen, das Amt Königs-

| berg dem Kreise Ui terfranken angegliedert Die Städie | Coburg, Neustadt und Rodach bleiben unmittelbar. An der | der Vereitigu"g Coburgs mit Bayern folgenden Landta z8wahl | in Bayern nehmen die bltherigen coburgischen Landes'eile nah

lommenden Erwägungen nicht angestelli zu weiden, hier gilt nicht das Angebot in der bekannten deuischen Note vom 25. Januar, hier kann es nur eine unbedingte Ablehnung

Loyalitätaerklärung der Beamten, u. a. noch folgende |

E E E R P E R LERL R Ä E E T B R

Eine für die Zukunft unseres Wirtschaflslebens außer- ,

A E T T E E E A R E E:

E O E E. E A ma M n me

Leider Tönnte heute aber nur in recht bescheidenem Maße gearbeitet |

: minister Giesbert. Wenn dle Regierung ins Nubßrgebiet komme, 1m die Bergleute um erhöhte Koblenerzeuzung zu bitten, so sei das ein g-\hihtlizes Ereignis, Gelinge es nicht, des Kohlen- mangels Herr zu werden, so gehe das ganze Volk zu- | grunde. Auch die Eisenbahner müßten länger arbeiten, Dex

eihswirischa}1sminister lieg durh den Abgeordneten Osterroth

erkfiären, daß ihm fein pfer zu groß sei, um die Kohlen- Er sei sofort zu Verhandlungen bereit,

wie eine bessere Graäghrung herbeigeführt werden éfönne. Bei der

| weiteren Erörterung, an der sih Yeichsarbeitsminist-r Schlide,

die Abgeordneten Stèger, Hue, Sachse und Assessor pon Lömwenitein, Pa Antonier, Geweikschaft:sekcetär Spiegel, Generalleutnant Freiherr von Wasser, Oberbergrat Schulz-Briesen und Geheimer

| Bergrat Benhoit (vom Handelsministerium) beteiligten, wurde das

Für und Wider ein1ehend besprohen mit dem \{ließliden Graebnis, Veberarbeit sofort Verhandlungen Arbeit8gemeinschaft stattfinden follen Der WMeichs- Bauer lie) im Schlusßwort keinen Zweifel darüb-r, daß die Nezierung die Frage der Mehrarbeit zu reaeln gezwu' gen sei, wenn es zu keiner Verständigung komme. Der Ne:chéko nmissar Severing, dec die Besprechung leitete, konnte zum Schluf;, feststellen, daß voll: Einmütigkeit bestehe tn dem Willen, dem deu!sch-n Volk? durch den Wiederauibau des Wictschaftslebens zu einer besseren Zukunft zu verhelfen. : Diez Ve handlungen in der Arbeitsgemeinschzft über die

Form und das Maß der noiwendigen Mehrarbeit werden be-

rèeits morgen aufgenomme#.

evt

Zwischen Vertretern der Landwirtschaft und Ver- treiern des Deutschen Städtetages fans gestern eine mehrstüadige Verhandlung über die Gestaltung der Er- nährung8wirtschaft für das Wirtschaftsjahr 1920/21 statt, Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurden Vie Mängel der bizherigen Zwonaswirtsczaft e!ngehend erôrtert und Maßnahmen flir deren Assiellung in den Grundzünen besp: ochen, insbesondere der Abschluß von Verirägen zwischen Srz¿eugerorganisationen und den Städten zur DeEang des not- wendiasten Nahrungsbedarfs. Kur weiteren Prüfung wurde eine Kommission, zu gleichen Teilen bestehend aus Vertretern der Laadwirtschafc und des Stäpvtetags, einges-zt die bereits morgen ihre Verhandiungen aufnehmen und mit Rücksicht auf i 2 ali, Sv (2% h 4 e ri { die Driaglich?eit der Sache mit äußerster Beschleunigurg bes enden wird. Jedenfalls wollen Städte und Landwirtschaft den ernstlihen Versuh machen, in dieser das ganze Land berübren- den Ernährungsfiage Hand in Hand zu arbeiten.

E E R O P E I GRIRA

WVayer, Dec Staatsverirag zwischen Bayern und Coburg fiber die Vereinigung Coburgs mit Buyern ift gestern vers öffentlicht wo! den, Wie „Wealsfs Telegraphenbüro“ meldet,

vereinigt. Die Staatshoheit8rehte über das Gebiot von

Gebiet des Fréeistaais Covurg mti Nusnahme des Amts

den in Bayern geltenden Bedingungen teil, Bis zu diesem Zeitpunki ordnet die cobvurgi\h? Landesversammluug drei Mits gileder in den bayerci'chen Lindiag ab, die in dieem Sitz und Stimme und die gleichen Rechte wie die bayerischen Landtags- abgeordueten genießen. Die bayzrishe Verfassung tritt mit dem Lage der Vereinigung îtm BDebiete des Freistaates Cobura von selbst in Nraft. Die Aufhebung der Landgerihts- und Oberlandesgerichisgemeinschzaft mit Preußen und den thüringi- schen Staaten ijt herbeizuführen, Die Neihsregieru 1G soll ersuht werden, in das Reichsgeseß über die Vereinigun

Coburgs mit Bayern eine Bestimmung des Inhalts ZE zunehmen, daß der Z'ilpunt des Jukraftiretens des Reichs- gesezes dur Verorduung der bayerishen Regierung festgeiegt wird. Im Übrigen regelt der Siantsvertcrag die inneren An- gelegenheiten im Justizwesen, im Wobhlfahrtswesen und Schuls- esen usw,

MekFXlenvurg-Schizerin.

Die „Meckcklenbargische Heilung“ meldet, daß der Herzog Fohaun Albrecht zu Meck@lenburg gestern nachmittag 41/, Uhr anf Sch\oß Willi zrad im 63. Lebensjahr sanft ente \chlafea ist.

M2 T ch4 K E A "E A MRTZ D 2A E A P H EES T J

Oesterreich.

Jn der Länderkonferenz gaben bei der Abstimmung über den Vortrag des Landeshaupimanns von Vocariherg Dr. Ender „Bundesstaat oder Einheitsstaat?“, die nach Ländexn und Varieien vorgenommen wurde, die Vertreter der

E 2 1 L | Chrifillich Sogialen und deutsch-feeihziili Sarteit i der Schlüssel für unsere ganze wirtschaftliche Stellung, Cs müsse | M p uts@-freiheitlichon Parteten Amt

vorbehßalilos e Stimmen für den Bundesstaat av. Von den \ozialdemokratischen Vertretern erflärien sich die Delegierten von Steiermark, von Wien und Niederösterrelecz für den Bundesfiaat. Der sozialdemokcati che Vertreter Oberöste-rreichs Gruber erkiärte, daß die Mehrheit der oberösterceiczishen Parteigenossen für den Einheits staat siizumen. Weyn aber ein Bundesstaat na bem Willen der Mehrheit geschaffen weden solle, erklärten e au) die sozialdemskratiscen Abgeordneten Ob:rösterreichs vamilt einverstanden. Die sfozial\emokratischen Vertreter von Salzburg, Tirol, Kärnten und Vorarlberg 1prachen fich süx den Einheitsstaat mit Schaffung von eigenen Verwaltungs- gebieten aus. :

Nach einer Meldung das „Wiener Telegraphen-Kors respondenz Büras“ beschäftigte si in Fürstenfeld eine von der Sozialdemotratischen Partei einbecutfene Versamms

| [ung mit der Frage des Anschlusses Westungarns an

Oesterreich. Der Unterftaatssekretär Dr. Eisler führte aus, das in der ungarischen Note enthalten? Anerbieten müsse mit Gntrüslung gurüdgewiejen werden, da die darin enthaltenen Versprehungen wertíos seien, denn der F-iedensvertrag von Neuilly verpflichte Ungaro, nah Oesterreich Lebenzmitiel zu liesern und den freien Lebeasmitielverkehr zu gewährleiston.

Frankreith,

Der Präfivent Poincaré hat gestern in Verdun feine legte offizielle Rede gehalien und hierbei, wie „Wolffs Tele- ae men, gesagt: i v

Nan habe im Frieden8verirag euts{Gland Feine entshdigung auferlegt. Man habe nit A Ln i die L erstaitung der Kriegskosten verlangt. Um fich den Wünschen

Amerikas anzuschließen, habe man ihm nur die Zahlung der Militäre

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