1898 / 3 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jan 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Rei Königlich Pr

und

eußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 S Alle Post-Anstalten nehmen QBestellung an ;

R

s-Anzeiger

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzekue Uummern kosten 25 s,

|

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4, Juserate nimmt anu:

und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers

die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers

2 | |

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. | p

M 3e

ernen gernintm e

Berlin, Mittwoch, den 5. Januar, Abends.

1898.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General-Major z. D. Giscvius, bisher ZFnspekteur der technishen Jnstitute im Kricgs:-Ministerium, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, : dem Landgerichts-Rath a. D. Krüger zu Prenzlau den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Amtsgerichts-Sckretär a. D., Kanzlei-Rath Meink e ju Langfuhr bei Danzig und dem Rentier Valentin Weis- a ch zu Berlin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Lehrer Gottlieb Armstedt an der gehobenen Bürgerschule zu Halberstadt den Adler der Fnhaber des König- lihen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie dem Regierungsboten a. D. Wietholz zu Neuendorf bei Potsdam und dem Fußgendarmen Elzemann in der 4. Gendarmerie - Brigade das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht:

dem Major Leutwein, Kommandeur der Shußtruppe für Deutsch - Südwestafrika und Landeshauptmann, die Ge- nehmigung. zur Anlegung des ihm von Seiner Hoheit dem Herzog-Regenten von Mecklenburg-Schwerin verliehenen Ehren- ! kreuzes des Greifen-Ordens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Auf Grund des 8 75a" des Krankenversiherungsgeseßzes in der Fassung des Geseßes vom 10. April 1892 (Reichs- Geseßblatt Seite 379) ist

1) dem Kranken - Unterstüßungsbund der

(E. H.) in Braunschweig, / 2) der Kranken- und Begräbnißkasse des Verbandes deutsher Handlungsgehilfen (E. H.) in Leipzig von néuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß fie, vor- behaltlih der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des S 75 des Krankenversicherungsgeseßes genügen. Berlin, den 4. Januar 1898. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Woedtke.

Schneider

Detanntmachuna.

Das aus Anlaß des Ausbruchs der Klauenseuhe unter dem 21. v. M. erlassene Verbot der Schweineausfuhr vom hiesigen Zentral-Viehhofe wird hierdurch wieder aufgehoben.

Berlin, den 4. Januar 1898.

Der Polizei-Präsident. von Win dheim.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

__ den Versiherungs - Mathematiker Marschall von Bieberstein zum etatsmäßigen versiherungstehnishen Hilfs- arbeiter im Ministerium des Innern mit dem Titel „Regierungs-Rath“ zu ernennen.

Verordnung,

betreffend die Reisezulagen von Beamten der land- wirthshaftlihen Verwaltung.

Vom 22. Dezember 1897.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des 12 des Gesezes vom 24. März 1873 (Geseß-Samml. S. 122) und des Artikels T 12 der Verordnung vom 15. April 1876 (Geseß-Samml. S. 107) sowie des Artikels V des Geseßes vom 21. Juni 1897 reien Samml. S. 193), betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten, was folgt : Artikel L.

An Stelle der in den §8 10 und 14 des Gesegzes über das Kostenwesen in Auseinandersezungssahen vom 24. Juni 1875 (Geseßz-Samml. S. 395) in der palung des Gesetzes vom 3. März 1877 (Gesey-Samml. S. 99) für die Kommissare und für die von den Auseinanderseßungsbehörden auss{ließlich und dauernd beschäftigten Vermessungsbeamten, sowie in der Verordnung vom 22. April 1892 (Gesez-Samml. S. 95) für die in der landwirthschaftlichen Verwaltung beschäftigten

Ce, Hilfszeichner, Meliorations-Techniker und Wiesen- Vaumeister festgeseßten Reisezulagen erhalten diese Beamten Reisezulagen nah den folgenden Säßen:

1) bei Abwesenheit von nicht mehr als eintägiger Dauer: R, (7 M 50 S, Ingen C

IIT. Seichner, Hilfszeihner, Meliorations-

Techniker und Wiesen-Baumeister . 4 M;

2) bei mehrtägiger Abwesenheit für jeden Tag:

I. Kommissare S

M N EENIE G SDAGHIE a E DO A)

TIT. Zeichner, Hilfszeihner, Meliorations-

Techniker und Wiesen-Baumeister . 5 M Hte E

Die Spezialkommissions-Bureaubeamten erhalten bei aus- wärtigen Geschäften in Auseinanderseßungs-Angelegenheiten Reisezulagen nach folgenden Sägen:

bei Abwesenheit von niht mehr als eintägiger Dauer 4 b 50 De bei mehrtägiger Abwesenheit für jeden Tag 5 4

Bei Dienstreisen, welche nicht auf Eisenbahnen, Klein- bahnen oder Dampfschiffen zurückgelegt werden können, erhalten sie an Reisekosten für das Kilometer 25 4.

Vorstehende Säße finden auch auf Generalkommissions- Bureaubeamte Anwendung, wenn sie auswärtige Geschäfte der Spezialkommissions-Bureaubeamten wahrnehmen.

Artikel T.

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1897 in Kraft. Soweit sie niht anderweite Bestimmungen enthält, finden die Vorschriften der Geseße vom 24. Juni 1875 in der Fassung des Geseßes vom 3. März 1877 und vom 21. Zuni 1897, jowie der Verordnung vom 22. April 1892 Anwendung.

Urkundlich unter Unserer R IIGnigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 22. Dezember 1897.

(I S) Wilhelm. von Miquel. Freiherr von Hammerstein.

Allerhöchster Erlaß vom 8. Dezember 1897,

betreffend die Abänderung der Beschreibung der Königskrone im Königlichen Preußishen Wappen.

Aus Anlaß der im Jahre 1889 auf Meinen Befehl in veränderter Form erfolgten Neuanfertigung der Königlichen Krone ist eine Abänderung der in den Erlassen vom 11. Ja- nuar 1864 Gesez-Samml. S. 1 und 16. August 1873 Geseß-Samml. S. 397 enthaltenen Beschreibung der Königskrone im Königlichen Preußishen Wappen nothwendig geworden. Jch bestimme deshalb, daß an die Stelle der in dem Erlaß vom 11. Januar 1864 Läitt. C unter Il Absay 3 und 4 und unter I[] Absay 3, sowie in dem Erlaß vom 16. August 1873 Anlage C unter ITT Absag 3 und 4 und unter ITT Absaß 2 enthaltenen Beschreibung der Preußischen Königskrone die nachfolgende tritt: i

„Sie besteht aus einem goldenen, mit dreizehn Diamanten geshmüdckten Stirnreifen. Dieser ist mit fünf, aus je drei größeren und einem kleineren Diamanten gebildeten Blättern und zwischen ihnen mit vier Zinken beseßt, von denen jeder einen Diamanten und darüber eine große Perle trägt. Aus den fünf Blättern geht eine gleiche Anzahl halbkreisförmiger, nah dem Scheitelpunkt zu sich verjüngender und dort vereinigender, mit je zehn Diamanten von abfallender Größe beseßter goldener Bügel hervor. Auf dem Scheitelpunkt ruht ein Reichs- apfel. Er besteht aus einem großen Saphir, über dem sih ein mit Diamanten geschmücktes Kreuz erhebt. Die Krone ist mit einer bis an die Bügel reichenden Füllung von Purpursammet gefüttert.“ j /

Im übrigen verbleibt es, insbesondere was die Dienst- siegel der Behörden anbetrifft, bei den Bestimmungen der Er- lasse vom 11. Januar 1864 und 16. August 1873.

Jch beauftrage das Staats-Ministerium, diesen Erlaß zur Nachachtung für sämmtliche Behörden durch die Gesez-Samm- lung bekannt machen zu lassen.

Neues Palais, den 8. Dezember 1897.

Wilhelm, ürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Bosse. Gun I Aber von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Rede. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. von Bülow.

An das Staats-Ministerium.

Ministerium für Landwirthshaft, Domänen

und Forsten,

Dem Thierarzt Rudolf Nowag aus Kottwiß, Landkreis Breslau, ist die interimistishe Verwaltung der Kreis-Thierarzt- stelle für den Kreis Sprottau, mit dem Amtswohnsiß in Sprottau, übertragen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

BeranntmaQLt s

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche- rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsißenden bezw. stell- vertretenden Vorstßenden ernannt worden:

der Landgerichts-Rath Schrader in Gleiwiß zum Vor- sißenden und i

der Regierungs-Rath und Spezial-Kommissar Chales de Beaulieu ebenda zum stellvertretenden Vorsißenden des daselbst errihteten Schiedsgerichts der landwirth|\chaftlichen Unfallversiherung für den Stadtkreis Gleiwiß;

der Amtsrichter Pohlmann in Rawitsh zum stell- vertretenden Vorsißenden der Schiedsgerichte in Guhrau;

der Gerichts-Assessor Dr. Reinhardt in Halberstadt zum Vorsißenden und

der Landrichter Spener in Halberstadt zum stellvertretenden Vorsißenden des daselbst errichteten Schiedsgecihts für die Regiebauten der Stadt Halberstadt;

der Amtsrichter Dr. Jebens in Templin zum Vor- sißenden des Schiedsgerichts der landwirthschaftlihen Unfall- versicherung daselbst und zum stellvertretenden Vorsißenden des Schiedsgerichts der Jnvaliditäts- und Altersversicherung für den Kreis Templin;

der Gerichts - Assessor Oppenhof in Aachen zum stell- vertretenden Vorsißenden der Schiedsgerichte

1) ane VII der Berufsgenossenshaft der Fein- mechanik, 2) der Sektion V der Rheinisch - Westfälishen Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, 3) der Sektion VI der Rheinisch - Westfälishen Tertil- Berufsgenossenschaft, 4) der Sektion VI der Rheinish-Westfälishen Bau- gewerks-Berufsgenossenschaft, 5) der Sektion XX1V der Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft in Aachen ;

der Amtsrichter Wolff in Arnswalde zum stellvertretenden Vorsißenden der dortigen Schiedsgerichte :

1) der Jnvaliditäts- und Altersversiherung und 2) der landwirthschaftlihen Unfallversiherung für den Kreis Arnswalde.

Berlin, den 3. Januar 1898.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung : Lohmann.

-

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 der „Gesez-Sammlung“ enthält unter Nr. 9966 die Verordnung, betreffend die Reisezulagen von Beamten der landwirthschaftlihen Verwaltung, vom 22. De- zember 1897; unter Nr. 9967 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Dezember 1897, betreffend die Abänderung der Beschreibung der Königskrone im Königlichen Prlcen Wappen; und unter Nr. 9968 die Verfügung des Justiz:Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der I Lauenburg an der Elbe, Raßeburg, Schwarzenbek und Mölln, vom 31. Dezember 1897. Berlin W., den 5. Januar 1898. Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung.

Gemäß en des Kommunalabgabengesczes vom 14. Juli 1893 (Gesez-Samml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus dem Betriebe der Wermels- kirhen-Burger Eisenbahn für die Zeit vom 1. April 1897 bis zum Tage der Unterstellung des Unternehmens unter das deim R 5. Oktober 1897 ein kommunal- abgabepflichtiger Reinertrag nicht erzielt worden ist. Elberfeld, den 31. Dezember 1897. Der Königliche SYODENVR Oa, ied.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Deirves vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) sind bekannt gemacßt :

1) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Oktober 1897, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chaufseegelderhebung 2c. an den Kreis Rosenberz O.-Schl. für die neu erbaute und von ihm in Gemein- haft mit dem Kreise Kreuzburg O.-S&l. in dauernde Unterhaltung übernommene Chaussee von Bodland nah Nieder-Ellguth, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 47 S. 353, ausgegeben am 19. November 1897 ;

2) das Allerhöchfte Privilegium vom 10. November 1897 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt