1898 / 5 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jan 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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5 die geren auf einander folgenden Kalenderjahre

e sud in der Ueberschrift des Näheren zu bezeichnen. Es

eht den Steuerpflichtigen frei, für jedes Kalenderjahr ein

besonderes Verzeichniß zu führen oder die E E ARg e für n dem-

selben Verzeichniß zu bcwirken. E 8) Das Verzeichniß ist von dem Verpächter, Vermiether

Wee, E seinem Beauftragten mit folgender Bescheinigung

u versehen:

s Daß andere unter die Tarifstelle Nr. 48 Buchstabe a des E Rene vom 31. Juli 1895 fallende Verträge, als die vorstehend eingetragenen, in dieses Verzeichniß nicht aufzunehmen waren, ver- sichere ich.

en Vor- und Zuname sowie Stand des Verpächters, ermiethers u. st. w. oder seincs Beauftragten).

A Versteuerung des Verzeichnisses muß bis um Ablauf des Januar, der auf das Kalenderjahr Folgt, für welches die Versteuerung geschehen soll, bewirkt werden, und zwar bei demjenigen Pitbtatte oder Steueramt bezw. Nebenzollämt, in dessén Geschäftsbézirk die betreffenden Grundstücke belégen sind, oder bei einem benah- barten Stempelvertheiler. Gehören die Grundstücke zu den Geschäftsbezirken verschiedener Unterämter, so hat der Steuer- pflichtige die Wahl, welchem dieser Aemter er das Verzeichniß vorlegen will ergl: Lig 7). L

10) Die Stempelpflicht wird dadur erfüllt, daß der zur Führung des Verzeichnisses Verpslichtete oder dessen Beauf- tragter einer der in Ziffer 9 bezeihneten Steucrstellen das Verzeichniß ausgefüllt und mit der in Ziffer 8 angegebenen Versitherung versehen unter Zahlung des Stempelbetrages entweder einreiht oder durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes einsendet, oder daß er die in dem Verzeihniß zu machénden Angaben vor der Steuerbehörde unter Entrichtung des Stempelbetrages zu Protokoll erklärt.

11) Die zur Führung der Verzeichnisse Verpflichteten haben die Verzeichnisse fünf Jahre lang aufzubewahren. Auf Verlangen erfolgt die Aufbewahrung durch die Steuerbehörde.

19) Alle Verpächter, Vermiether u. \. w. sind verbunden, die von ihnen zu führenden Verzeichnisse den Vorständen der Stempelsteuerämter auf Verlangen einzureichen oder, wenn sie Verzeichnisse niht eingereiht haben, auf Aufforderung der Steuerbehörde anzuzeigen, daß von ihnen während des voran-

egangenen Kalenderjahres Verträge der erwähnten Art, deren intragung in das Verzeichniß geseßlich erforderlih ist, nicht errichtet worden sind.

13) Wer den Vorschriftén baa ee Veroftubhung zur | r e Wi

Entrichiung der Sterdpelsteuer - Pacht-, Mieth- u. Verträge zuwiderhandelt, hat eine Geldstrafe verwirkt, nes dem zehnfahen Betrage des hinterzogenen Stempels gleih- kommt, mindestens aber 30 # beträgt. Ergiebt n aus den Umständen, daß eine Steuerhinterziehung niht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt worden ist, \so tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 300 6 ein. Eine Strafe bis zu einem Pen Betrage ist verwirkt, wenn den Vorschriften bezüglich er Aufbewahrung der Verzeichnisse zuwidergehandelt wird e die unter- Ziffer 12 erwähnten Auf

eiben.

; n Durch die Versteuerung der Pacht-, Mieth- 2c. Ver- zeichnisse gelten die Verträge nur e died als versteuert, als in ihnen die Pacht-, Mieth- 2c. Abkommen beurkundet sind, nicht aber auch hin ihtlich anderer, in ihnen etwa noch ent-

altener, besonders stempelpflihtiger Rehtsgeschäfte.

nsbesondere J nicht ‘als mitversteuert die von den Pacht-, Mieth- 2c. Abkommen Be Nes Nebenverträge, also beispielsweise die ¡rae G die Entscheidung ent- stehender Streitigkeiten einem Schiedsgericht oder einem an sich unzuständigen Gericht übertragen werden solle oder die Ver- einbarung eincs Vorkaufsrechts für den Pächter, Miether u. st. w. Derartige Nebenabreden sind nah §8 14 und der Tarifstélle 71 Ziffer 2 Abs. 1 des Gesches in der Weise Zu versteuern, daß die erforderlihen Stempelmaterialien zu der Urkunde selbst durch eine Steuerstelle innerhalb der im S 16 des Geseßes bestimmten Frist von zwei Wochen ent- werthet werden.

[8 besonders stempelpflihtiger Nebenvertrag ist aber nicht anzusehen die Verabredung, wonach der Vermiether, wenn er sein Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Miethe ausübt, nah fruchtloser \{riftliher Zahlungsaufforderung berechtigt sein soll, die zurückbehaltenen Gegenstände freihändig zu ver- äußern und L aus dem Erlöse zu befriedigen, ohne daß Miethcer Schadensersaßansprüche geltend machen kann, und ferner die Vereinbarung, wonach der Miether die eingebrachten Sachen an den Vermiether während der Dauer des Vertrags b den richtigen Eingang der Miethe sowie für die sonstigen Insprüchhe aus dem Miethvertrage verpfändet.

15) Die Führung des Verzeichnisses erfolgt nach dem nachstehend abgedruckten Muster. -Jn demselben ist eine jähr- liche oder monatlihe Pacht, Miethe u. \. w. vorausgesetzt; in den Fällen, in denen die Pacht, Miethe u. \. w. nah Wochen oder Tagen vereinbart ist, wird das Formular entsprechend abzuändern sein.

forderungen unbeachtet

Bezeichnung fende Name , Vertrages: des Pächters (Miethers, Pfand- s inhabers). E Datum.

Num-

|

Vertragsdauer im abgelaufenen Kalenderjahre; bei Vorausversteuerungen Angabe des zu ver- steuernden Zeitraumt Art. im Ganzen und na | Kalenderjahren. M | K la8

Betrag der Pacht, Miethe He de Uy Sa : en Spalten etrag oder des Nuyertrages: 4 und 5 zu vers L _—— fteuernden Pacht, | Miethe oder des | Stempels monatlich Nuyertrages #

M M S

jährli

2, 3.

Friedrich Rüter 15 /3. 97 | Miethe Johann Beständig 20./3. 97 | desgl.

Ernst Unverzogen 41. 97 | desgl.

Heinrih Habermann

Daß andere unter die Tarifstelle 48 Buchstabe a des Stempelsteuergeseßés vom 31. Juli 1895 fallende Beträge, als die vorstehend eingetragenen, 1n dieses Verzeichniß nicht auf- zunehmen waren, versichere ih. i

Ort, Datum. Vor- und Zuname, sowie Stand des

Vermiethers, Verpächters u. \. w.

Berlin, den 28. Dezember 1897.

Der Finanz-Minister. von Miquel. An sämmtliche Herren Provinzial - Steuer - Direktoren und an den Herrn General-Direktor des Thürin- gischen Zoll- und Steuervereins in Erfurt.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegénheiten.

Dem Gymnasial: Direktor Krösing is die Direktion des Pan in Putbus übertragen worden.

i er bisherige ordentlihe Seminarléhrer Langer in Rrrtand ist zum Vorsteher und Ersten Lehrer an der PräpParanden-Anstalt daselbst ernannt, und

der bisherige Hilfslehrer am Schullehrer - Seminar in Ziegenhals T\chech zum ordentlihen Seminarlehrer an der leßteren Anstalt befördert worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten,

Durch meinen Runderlaß Nr. 34 für 1895, vom 25. Zuli 1895, ist angeordnet, daß sich die Spezial-Kommissare der General- Kommission bei Errichtung von Rentengütern zur Prüfung der Vörbedingungen ihrer Lebensfähigkeit des Bei- raths orts- und sachkundiger Personen zu bedienen haben, die ihnen von den Vorsißenden der Kreisaus\schüsse benannt werden. Diese Einrichtung hat sh nach der übereinstimmen- den Ansicht der General-Kommissionen und nach sonstigen Er- mittelungen bewährt.

Jh halte es jedoch weiter für erwünscht, daß in Renten- gutssahen auch für die Beschlüsse der Kollegien der General- Kommissionen im Verwaltungswege der Bcirath von R S nußbar gemacht werde, denen über die Verhältnisse ihrer engeren Heimath hinaus allgemeinere Erfahrungen und Kennt- nijje auf sozial- und agrarpolitishem Gebiete, in kommunalen Angelegenheiten, wie in landwirthschaftlich-tehnischen Fragen zur Seite stehen.

“Durch die Zuziehung solcher Personen in Rentenguts- sachen, -die in mehrfacher - Hinsicht neue, der sonstigen

E E E O R E A E N P Po. pra:

1./4. 97—15./4. 97 r 30 15 1./4. 97—30./11. 97 |—| 4000 1./4. 97—31./3. 99 Wi

und zwar E N | 1./4. 97—31./12. 97 O a 4 2250 1./1. 98—31./12. 98 [4 H | 3000 1./1. 99—31 /3. 99 a 750 1./10. 97— 30./9. 17 |

und zwar | 1./10. 97—31/12. 9711 S 900 1./1.98— 31/12 11 I Aa

1./1. 12—31,/12. el de las 1./1. 17—30./9. 17 | |-] 8600 |—

4. Ï 6. T.

14 mal je 3600 5 mal je 4800

| | Thätigkeit der General - Kommissionen fremde Aufgaben stellen, wird einerseits die dem Kollegium obliegende Prüfung der Richtigkeit und Zweckmäßigkeit des in der Lokalinstanz eingeshlagenen Verfahrens und seiner Ergebnisse im Einzelfale wesentliG unterstüßt und andererseits, soweit die Behandlung der Rentengutssachen aus einheitlichen Gesichtspunkten in Frage kommt, auch für die desfallsigen Anweisungen der General-Kommissionen eine sichere Grundlage geschaffen werden.

Bei der hohen Bedeutung der inneren Kolonisation für die gesammten landwirlhschaftlihen Verhältnisse der Provinz erahie ih ‘es für zweckmäßig, die Auswahl von Petsónen der vorbezeichneten Art als dricitia der General-Kommissionen (Bezinksbeiräthe) der Landwirthschaftskämmer zu übertragen, und habe in der beifolgenden “Anweisung vom ‘heutigen Tage, in der der Vollständigkeit wegen der Jnhalt meines Eingangs erwähnten Runderlasses unter Nr. T Wieder- R gefunden hat, diese Maßregel im einzelnen gc- ordnet.

Unter Bezugnahme auf Nr. IT 2 der Anlage veranlasse ih deshalb die Landwirthschaftskammer zur baldigen Vor- nahme der Wahl und bemerke, daß die General-Kommission hiervon in Kenntniß gesetzt ist.

Jh gebe mih der Hoffnung hin, daß diese Anordnung den planmäßigen Fortgang einer gesunden inneren Koloni- sation und damit zugleich die von der Landwirihschaftskammer vertrétenen landwirthshaftlihen Jnteressen der Provinz zu fördern geeignet sein wird, und will in Jhren Jahresberichten einer Aeußerung über die Erfolge entgegensehen.

Berlin, den 28. Dezember 1897.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein. An die Landwirthschaftskammer zu Königsberg i. Pr., Danzig, Posen, Berlin, Stettin, Breslau.

Anweisun ä,

betreffend die Zuziehung von Landwirthen zu dem Verfahren, betreffend die Begründung von Renten- gütern durch die General-Kommissionen.

I. Zuziehung von Landwirthen zu dem Verfahren vor dem Spezial-Kommissar.

1) Bei Prüfung der Vorbedingungen für die Lebens- fähigkeit der zu begründenden T sollen sich | die Speziol-Kommissare des Beiraths von Landwirthen bedienen (Kreisbeiräthe).

Zu diesen Vorbedingungen gehören insbesondere die Größe der Rentengüter mit Berücksichtigung der bestehenden Boden-

‘vertheilung in der bettéffenden Gegend, die zweckmäßige Zu-

ammenseßung der Kulturarten und der A IRRe für ás einzelne Rentengut, der Umfang und die Bauart der er- forderlihen Wohn- und Wirthschaftsgebäude, der Umfang des zur wirthschaftlichen Aussiattung des Rentengutes nothwendigen lebenden und todten Jnventars die Angemessenheit der Kauf- preise, die Höhe der Betricbsmittel für die erste Einrichtung des Rentengutes.

2) Die General-Kommission hat die Vorsißzenden der Kreisausshüsse zu ersuchen, Personen zu bezeichnen, die ih auf Grund ihrer fe ed mit den örtlichen Verhältnissen und ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in den unter Nr. 1 erwähnten Fragen ju Kreisbeiräthén eignen.

3) Die General-Kommission hat zu bestimmen, zu welchem e ae des Verfahrens und in welchen Formen die An- órung der Kreisbeiräthe zu erfolgen hat.

be Die Erklärungen der Kreisbeiräthe sind aktenkundig zu machen.

II. BUNEYUAN von Landwirthen zu den Berathungen er General-Kommission.

1) Jn allen wihtigeren Rentengutssachen, namentli bei Errichtung von Kolonien, sollen zu den Berathungen der General-Kommission über die sozial- und agrarpolitishe Seite, wie über die offentlich-rehtlihen und privatwirthschaftlichen Verhältnisse des Einzelfalles Landwirthe zugezogen werdcn (Bezirksbeiräthe).

Jhre Zuziehung kann auch erfolgen zu den Berathungen der General-Kommission über allgemeine, die Rentengutsbildungen betreffende Fragen.

2) Die Landwirthschaftskammern haben auf diesseitige Aufforderung Personen zu wählen, die sih auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in den unter 11 Nr. 1 erwähnten Fragen zu Bezirksbeiräthen eignen.

Die Zahl dieser Personen soll die der Regierungsbezirke der l aa nicht übersteigen und kann auf eine beschränkt werden.

__ Für jede Person ist ein Stellvertreter in Behinderungs- fällen zu wählen; es kann wehselseitige Stellvertretung be- \hlossen werden.

Die Wahl erfolgt auf drei ministeriellen Bestätigung.

Die Landwirthschaflskammer hat si in diesen Beziehungen mit der General-Kommission zu verständigen. Durch gemein- samen Bericht ist die Bestätigung der Wahl, wie die Ent- e e etwaiger Meinungsverschiedenheiten bei mir nach- zusuchen.

3) Die Bezirksbeiräthe haben eine berathende Stimme. Bei jedem Beschluß des Kollegiums is aktenkundig zu machen, ob er im Einverständniß mit den Bezirksbeiräthen gefaßt ist.

Die Bezirksbeiräthe sind befugt, ihre von den Beschlüssen ene Kollegiums abweichenden Gutachten zu den Akten zu ringen.

4) Das Kollegium der General - Kommission beschließt darüber, in welhen Einzelfällen die Bezirksbeiräthe und ob sie zu Berathungen über allgemeine Fragen zuzuziehen sind, sowie über die Beschaffung ihrer Jnformation.

Die Sißungstage, an denen die Bezirksbeiräthe zu den Be- rathungen zuzuziehen sind, und die Geschäftsordnuna für diese Berathungen bestimmt der Präsident der Géneral-Kommission.

5) Die Bezirksbeiräthe bekleiden ein Ehrenamt. Bei Reisen erhalten. sie Tagegelder und Reisckosten wie die Mit- glieder der General-Kommission.

6) So lange Bezirksbeiräthe niht gewählt find, ist die General-Kommission befugt, die Kreisbeiräthe (T Nr. 1) zu den Berathungen in Rentengutsfachen über die vorstehend unter II Nr. 1 beregten Fragen zuzuziehent.

Auch wenn Bezirksbeiräthe gewählt sind, kann die General- Kommission die Zuziehung der Kreisbeiräthe zu den Berathungen aus besonderen Gründen des Einzelfalles, insbesondere zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten unter den Bei- räthen, veranlassen.

Jm übrigen finden auf die Zuzichung der Kreisbeiräthe zu den Berathungen und auf ihre desfallsige Thätigkeit die vorstehend unter IT 3 bis 5 aufgeführten Bestimmungen ent- sprechende Anwendung.

Berlin, den 28. Dezemler 1897.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein.

Jahre. Sie bedarf der

Dem Oberlehrer an der Landwirthschaftsshule zu Kleve Dr. Kögel ist der Charakter als „Professor“ beigelegt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtêanwalt Arthur Koenig in Barmen ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsißes in Ronsdorf, ernannt worden.

Dem Notar Dr. Brink in Kastellaun ist der Wohnsitz in Mayen argewiesen worden.

Ministerium des JFnnern.

Veltanntua U

Jn Verfolg meiner Bekannimahung vom 23. Dezember v. J. seße ih die Herren Mitglieder der beiden Häuser des Landtages der Monarchie ergebenst davon in Kenntniß, daß die Eröffn ung des auf den 11. d. M. einberufenen Land- tages an diesem Tage Mittags 12 Uhr im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosscs erfolgen wird.

Zuvor wird Gottesdienst um 11 Uhr in der Dom- Jnterimskirche (Monin! úund um 11/5 Uhr in “der St. Hedwigs-Kirche statzfinden.

Berlin, den 6. Januar 1898.

Der Minister des Innern. Freiherr von der Rede.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlih in Gegenwart eines Notars be- wirkten Verloosung der Aktien- der Magdeburg- Wittenbergeshen Eisenbahn, jet Magdeburg-Halber- städter 3prozentigen Rentenpapiere, sind folgende Nummern gezogen worden:

5920- bis 5928, 5930 bis 5933, 5936 bis 5943, 5945 bis 5959, 5961 bis 5965, 5967 bis 5980, 5982 bis 5985, 5987, 5988, 5990 bis 6006, 6008 bis 6020,

«

6022, 6023, 6025 bis 6027, 6029 bis 6036, 6038, 6040, 6041, ‘6043 bis 6046, 6048, 22 491 -

zusammen 113 Stück über je 200 Thaler = 22 600 Thaler

oder 67 800 M

Dieselben werden den Besißern zum 1. Juli 1898 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1898 gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der nach dem Kündi-

ungstermine zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe Ill

Nr. 10 nebst Anweisungen für die nähste Reihe vom 1. Juli 1898 ab bei der Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Aus\{luß der Sonn- und Festtage und der leßten drei Geschäftstage jedes Monats. i

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Haupt- kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen shon vom 1. Juni 1898 ab eingereiht werden, welche sie der Staats- shulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nah Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1898 ab bewirkt.

Der d der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Vom 1. Juli 1898 ab hört die Verzinsung der ver- [oosten Aktien auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, noch rüdck- ständigen Aktien:

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1890. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe II1 Nr. 2 bis 10 und Anweisung zur Abhebung der Reihe IV.

Nr. 16 231.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1894. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe TIIT Nr. 6 bis 10 und Anweisung zur Abhebung der Reihe TV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1894.

Nr. 18 950.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1895. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe TIT Nr. 7 bis 10 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe TV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1895,

r. 158, 164, 244. i

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1896. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IITT Nr. 8 bis 10 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe IV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1896.

r. 16900, 16920, 16 943, 16 944.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1897. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IIT Nr. 9 und 10 nebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe TV unter Ver- gütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis

30. Juni 1897. Nr. 19744, 19746 bis 19750, 19807, 19831, 19 833,

19 834, 19844, 19 851, 19 858 wiederholt aufgerufen. E f : l

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Jnhabern der Aktien über die Zahlungs- leistung nicht einlassen. :

Formulare zu den Quittungen werden von den oben- bezeihneten Kassen unentgeltlih verabfolgt.

Berlin, den 4. Januar 1898. Z

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preufszen. Berlin, 7. Januar.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar- sizung. Vorher beriethen die Ausshüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr.

Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, Herr Andrew D. White und dessen Gemahlin werden, wie aus der im amtlichen Theil der heutigen Nummer des „R.- u. St.-Anz.“ veröffentlichten Ansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Lee und Damen empfangen. Diescr Empfang wird am

ontag, den 10., und am Dienstag, den 11. d. M, jedesmal Abends von 9/5 bis 11 Uhr statifinden. Der Anzug ist : für die Damen in ausgeschnittenen Kleidern, für die Herren vom Militär in kleiner Uniform, für die Herren vom Zivil in Frack mit Ordensband über der Weste.

Der Königlich sächsishe Gesandte Graf von Hohenthal und Bergen ist vom Urlaub nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Seine Königliche Hoheit der Herzog, Jhre Kaiserliche und Königlihe Hoheit die Herzogin und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Beatrice haben sih gestern Nach- mittag zu längerem Aufenthalt von Coburg nach Gotha

begeben. Elsaß-Lothringen. Das „Gesehblatt für Elsaß-Lothringen“ veröffentlicht die Allerhöchste Verordnung, durhch welche der Landesausschuß zum 10. d. M. nah Straßburg einbcrufen wird.

Oesterreich-Ungarn.

Der General-Truppen-Jnspektör, Feldzeugmeister Freiherr von Schönfeld is, wie „W. T. B.“ aus Wien berichtet, in der vergangenen Nacht gestorben. : s

Jn Linz fand gestern unter sehr zahlreicher Betheiligung ein deutsher Volkstag statt. Jn zwei Lokalen wurden Versammlungen abgehalten, in welchen verschiedene Ab-

eordnete zum Reichsrath, darunter Leher und Wolf, prachen. Jn den Begrüßungsreden wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, die Nothwendigkeit des Volkstages als Ant- wort auf die czechisch - polnischen Verbrüderungsfeste betont

und das Zusammenhalten aller Deutschen Oesterreichs sowie die Fortsegung des Kampfes gefordert. Gegen die Regierung des Grafen Badeni wurden heftige Ausfälle ge- macht. Ein Redner erklärte, daß an Stelle ‘dér Real-Union mit Ungarn die Personal-Union tireten müsse. Die Klerikalen und der Ausgleich mit Ungarn wurden hefti N: Die Stadt war theilweise beflaggt, zumeist in Miidarioe ben und weiß- rothen Farben. Abends fand ein Festkommers statt.

Jn einer gestern in Budweis abgehaltenen Versamm- lung, welhe von etwa 3000 Czechen besuht war, sprachen die Abgeordneten Prinz Friedrih Schwarzenberg, Engel, Skala undPaçak. Leßterererklärte, die Czehen würden niemals auf das Projekt der Dreitheilung Böhmens eingehen, sondern immer auf der Forderung beharren, daß jeder Czehe und Deutsche in seiner Sprache bei jedem Amt und bei jeder Be- hörde sein Recht finde, und daß Anliegen in der Sprache der Eingabe nicht nur erledigt, sondern auch behandelt würden. In diesem Sinne wurde eine Resolution beschlossen.

Schweiz.

Dem „W. T. B.“ wird aus Bern gemeldet, daß die Schweiz die Anregung Jtaliens, sämmtliche Silber-Scheid e- munzen zu nationalisieren, bei den übrigen Staaten der Lateinishen Münzunion unterstüßen werde.

Türkei.

__Aus Konstantinopel vom gestrigen Tage meldet das Wiener „Telegr.-Korresp.-Bureau“, daß troy der Erklärung Griechenlands, die erste Rate der Kriegsentschädigung der Ottomanbank zu überweisen, welhe die Pforte verlangt hatte, um von dieser Bank einen Vorschu§ von 800 000 Pfund zu erhalten, dieses leßtere Geschäft noch nicht abgeschlossen worden sei, da Griechenland bei diesem Anlaß den Wunsch ausgesprochen habe, die Räumung Thessaliens möge gleich- zeitig beginnen; man befürchte, die Pforte werde hierin eine Beeinträchtigung ihrer durch den Friedensvertrag gewähr- leisteten Rechte erblicken.

Die wiederholt aufgeshobenen Verhandlungen zwischen der Türkei und Griechenland über den Abschluß eirer Spezial[l- Konvention sollen nunmehr definitiv morgen beginnen.

Griechenland.

Jn der morgen stattfindenden Sißung der Deputirten - kammer wird der Finanz-Minister, wie „W. T. B.“ erfährt, außer dem Budget die Vorlagen, betreffend die

inanzkontrole und das Arrangement mit den läubigern, vorlegen. Die zur Vorberathung dieser Vor- lagen eingeseßte Kommission hat ihren Bericht fertiggestellt.

Amerika.

«In Madrid eingetroffenen Meldungen aus Havanna zufolge griffen die Aufständishen das Dorf Niquero bei Manzanillo an, wurden aber zurüdgeschlagen.

Afrika.

Der russische Kreuzer „Rossija“ ist, wie das „Reuter {he Bureau“ berichtet, auf der Fahrt von Kreta nach China gestern in Port Said eingetroffen.

»eute Vormittag um 9 Uhr passierten, wie „W. T. B.“ aus Suez meldet, die deutshen Kreuzer „Deutschland“ und „Gefion“ unter dem Salut des britischen Kreuzers „Scout“ und der Festung die Mündung des Kanals.

Es i} beschlossen worden, die bis Abu Hammed fertig gestellte Eisenbahn bis nah Ed-Damer, an der Mündung des Atbara in den Nil, zu verlängern.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Berlin berichtet die Berliner „Volks-Ztg.", daß die ge- plante Vereinigung der beiden hier bestehenden fozialdemokratischen Maurer-Organisationen, und zwar der Maurer, die dem Zentralverbande, und derjenigen, welche dem lokalen Verein angehören, gescheitert fei.

Aus Brüssel wird der „Köln. Ztg." zum Ausftande der belgishen Bergarbeiter çemeldet, daß am 4. Januar in der Gegend von Charleroi bereits 3400 Bergleute aus\tändig waren.

Land- und Forstwirthschaft.

Ernteergebniß Rußlands an Wintergetreide im Jahre 1897.

Nach der von dem Russischen Statistischen Zentralcomité ver- 6fentlihten Uebersiht über die Ernte des Jahres 1897 betrug die Aussaatflähe für Wintergetreide in den 60 Gouvernements des europäishen Rußlands (eins{ließlich des Weichselgebiets) 27 843 618 Dessjätinen gegen 28 532180 ODefssjätinen im Jahre 1896 und 27 749 603 Dessjätinen im Jahre 1895. :

Davon standen unter Winterweizen 3 101 681, unter Winter- roggen 24741 937 Dessjätinen. (

Geerntet wurde (in 1000 Pud) : 1897 1896 im Durchschnitt E der Jahre 1892/96: 956 943,5 1174 091

1154 928,2 114 536,8 163 359,2

173 878

1 071 480,3 1 337 450,2 1 328 806,2 Die Ernte des Jahres 1897 bleibt hiernach hinter der des Vorjahres um 266 000 000, hinter dem Durhschnitt 1892/96 um

257 000 000 Pud zurü.

Winterroggen . Winterweizen .

Saatenstand und Getreidehandel in Rußland.

Aus Rostoff am Dou liegt folgende Nahricht vor: die Aus- sichten für das Gedeihen der Wintersaaten im Dongebiet können fort- dauernd als günstig bezeihnet werden. i

Auf das {hon in der ersten Hälfte des November eingetretene, verhältnißmäßig gelinde Froftwetter (— 4 bis R.) folgten gegen Ende des Monats in shnellem Wechsel Regen, neuer, gleihfalls gelinder Frost und sodann Thauwctter, tas bis zum 5. Dezember anhielt. Auch der bicrauf eintretende und bis zum 18. Dezember andauernde Frost erreichte nur ganz vereinzelt die Schärfe von 89 N., während im übrigen das Thermometer nicht mehr als 2 bis 59 R. auf- wies. Vom 19. bis zum 21. Dezember herrs{chte wiederum Thau- wetter mit nassen Niedershlägen. Am 22. Dezember trat starker Saur mit M iganuer \{arfer Kälte (bis zu —— 130° R.) ein, welche bis jeßt andauert. : S

Nach dem Urtheil Sachkundiger sind die früheren shneelosen Fröste niht anhaltend {arf genug gewesen, um die Wintersaaten zu schädigen, und die gegenwärtige Schneedecke dürfte abgesehen vielleiht von den Bodenerhebungen, wo der Steppenwind eine gleich: mäßige Auflagerung des Schnees verhindert haben mag hinreihend did fein, um die Saaten auch gegen ein etwa nunmehr zu er- wartendes längeres sharfes Frostwetter in wirksamer Weise zu s{hüßen.

Am 29. (17.) November hat die hiesige Zollbehörde die Schiff- fahrt des Hafens von Rostoff für geschlossen erklärt. Die Mündung des Don ist indessen schon seit dem 18. (6.) November infolge von Eis\tauungen unpassierbar gewesen, und eine Anzahl von Flußbarken,

mit Getreideladungen von hier hatte abgehen lassen, hät unver! Sache hierher zurückehren müssen.

t é Ä vember folgende Ausfuhrziffern Weizen. Roggen. Gerste. L f Pud ud Pud Ae bis 6. November (neuen 20000 654000 - 88-000

M E 7. bis 13. November (neuen Stils) 1248000 217000 89000 14 2 20) J L 276 000 57 000 2a ne idt ut D 5 z 44 000 20 000 28. November bis 4. Dezember (neuen

Gr L, A 79 000 —— 59 000 Hiervon sind jedoch nur die für die Zeit vom 31. Oktober bis zum 13. November, sowie ein kleiner Theil der für die Zeit vom 14. No- vember bis zum 4. Dezember aufgeführten Getreidemengen thatsächlich zur Ausfuhr gelangt. Der Rest ist zwar auch bei der Verladung in die Flußbarken hier zur Ausfuhr deklariert worden, hat aber, da die Donmündung sfeit dem 18. November verstopft geblieben ist, die fagauroger E S ir v fönnen und dürfte inzwischen n die hiesigen Lager zurückgelangt sein.

Im Ganzen nd nah dem lehten Bericht des Börsen-Comités Ii diesem E N Beginn bis zum Schluß der Schiffahrt von ier ausgeführt worden :

Weizen Roggen Gerste Leinsaat Raps Mehl

Pud: 24336000 13105000 3664000 3590000 894000 53000,

J ore 0E E C28 00 Bagohe öbiger Produkte betrug somit im ahre : 4 ud.

In den Lagerhäusern und Mühlen der Städte Roftoff und Nachitshewan befanden sch am 13./1. Dezember 1897 an Getreide (eins eri Mehl) und Oelsaaten im Ganzen noh etwa 74 Mil- tonen Pud (davon gegen 200 000 Pud Oelsfaaten und gegen 225 000 Pud Mebl). An Weizen, Noggen und Gerste waren vorhanden :

eizen : Roggen : Gerste: Pud: 4 500 000. 1 500 000. 650 000. Die Getreidepreise stellten sh nah den leßten Nachrichten hier pro e Tschetwert, wie folgt: eizen: a. Winterweizen Rbl. 10,40 bis-11,70 b. Hartweizen e I0I0 E780 c. Guld. ¿a O LUDO Rogan. e s O O Gerste . A 20 Do,

Aus N iikolajew liegt folgende Nachricht vor: / Ueber den allgemeinen Stand der In läßt fih augen“ blicklih niht viel Neues sagen. Im JIekaterinoslavshen Gouverne- ment steht die Aussaat befriedigend. Aus dem Poltawashen Gou- vernement wird gemeldet, daß in einigen Distrikten der Stand des Winter-Getreides ein {lechter und zu befürchten set, daß die junge Ausfaat gänzlih vernichtet werde, da die Erdfläche bisher mit einer [Goeuen Schneedecke niht versehen war und infolge des starken ro\tes der Boden rissig geworden ist. Auch in hiefigerZ Gegend ehlt es an Schnee. L Angeführt wurden seit dem 1. Januar bis 25. Dezember 1897 64 991 237 Pud. : Ausgeführt wurden seit dem 1. Januar bis 25. Dezember 1897 73 233 900 Pud. Der augenblicklihe Lagerbestand [tellt fich auf 4757 337 Pud, und zwar : y Bestand am 1. Januar 1397 . . , 13 000000 Pud, Angeführt per 25. Dezember 1897 . 64991237 „_ 77 991 237 Pud Ausgeführt per 25. Dezember 1897 . 73233900 ,

T757 337 Pud.

Flahsernte Nußlands im Jahre 1897.

Einer in der rufsishen „Handels- und JIndustrie-Zeitung®* er- schienenen Uebersicht über die diesjährige Flahéernte entnehmen wir nah der „St. Petersburger Zeitung* folgende Angaben:

Nach der Erweiterung des Auéfaatareals zu urtheilen, konnte an- genommen werden, daß die Flachsernte viel günstiger als im vorigen Jahre ausfallen würde. Jedoch infolge der Dürre im Juni fiel der Flachs kurz und undit aus, und in vielen Ortschaften war der Durchschnittsertrag pro Defsjätine viel geringer als im vorigen Jahr. JInfolgedessen ist der Ertrag auch nur in denjenigen Rayons größer, wo das Ausfaatareal si erweitert hat, in den übrigen Rayons ist die A ebenso, wie im vorigen Jahre, oder sogar \{chlechter ausgefallen.

m Motschonez-Rayon fiel die Ernte reih aus, im Gouvernement Pskow überstieg der diesjährige Ertrag den vorjährigen von 3—4 9/9 (im Kreise Opotschka) bis 20—25 9% (im Kreise Porhow), haupt- sählih dank der Erweiterung des Ausfaatareals; ferner wurden in einigen Kreisen des Gouvernements Witebsk etwas mehr Flachs als im vorigen Jahre eingebrat; im Gou- vernement Livland hatte der diesjährice Ertrag den vorjährigen niht überstiegen. Im Sslavez-Rayon fiel die Flachsernte viel ungleihmäßiger aus. Im Kreise Beshezk war der Flachs- ertrag, bei einem ebenso großen Ausfaatareal wie im Jahre 1896, um 10—15 9% geringer, während er im benachbarten Kreise Kaschin um 15— 20 0/0 höher als im Vorjahre ausgefallen ist.

In Bezug auf die Qualität ist der Flahs nicht hervorragend ; fast aus den meisten Rayons wird gemeldet, daß die Flachsfaser {wah is. Eine Ausnahme macht der Jaropolsker und Wologdaer Flachs, der besser als der vorjährige ift. Flahs aus Beshezk, Kaschin und Krassnoholm kann nah Aussage französisher Weber nur als Einschlagsgaru benußt werden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Bombay, 6. Januar. (W.T. B.) In den legten 48 Stunden find hier 142 Erkrankungen an Pest vorgekommen, von denen 105 tödtlich verliefen. Die Epidemie is jeßt wieder annähernd so heftig wie bei ihrem ersten Auftreten. Falls niht vor dem Eintritt der Sonnenfinsterniß (am 22. Januar) eine Besserung erfolgt, werden zahlreihe Auswanderungen und eine allgemeine Einstellung der Geschäfte befürchtet.

Verdingungen im Auslande.

Serbien.

17. Januar. Direktion der Serbischen Staatsbahnen, Belgrad: Striftlihe Verdingung behufs Lieferung von 200 000 kg Pflanzenöl zum Brennen, 20000 kg Pflanzenöl für Maschinen, 50000 kg Mineralöl für Maschinen und Tender, 25 000 kg Mineralêl für Eisenbahnwagen, 60 000 kg Mineralöl für Leuchtgas-Fabrikation. Kaution 12 000 Goldfranken. 7

13. Februar. Direktion der Serbischen Staatsbahnen, Belgrad* Bau der Eifenbahnstrede Save—Geleise der Belgrader Eisenbahn- ftation—Neuer Schlahthof an der Donau. Kaution 60 000 Dinar. Bedingungshefte zu 12 Dinar, sowie Pläne (zur Einsicht) in der Bautenabtheilung des Königlich serbishen Handels-Ministeriums.

Verkehrs-Anstalten.

Wie die „Hamb. Börsenh." berichtet, bat die Hamburg - Amerika -Linîte gestern mit ter Werft von Blohm und. Voß einen Abschluß gemacht, wie er in solchem ‘Umfange bióher dem Ham- burgishen Schiffsbau kaum zu theil geworden is. Die Hamburg- Amerika-Linie bestellte ein Schiff in der Größe der „Pretoria“ und der „Pennsylvania" mit erheblih vergrößerten Eruritungen für

die Beförderung von Passagieren erster Klasse. Ferner übertru die Gesellshaft der Werft von Blohm u. Voß den Bau von s Dawpsfern, welche je 500 Fuß lang, €0 Fuß breit und 40 Fuß tief

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die man in der Hoffnung eines Wiederaufgehens der Müebung 1A: k

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n L | Die Berichte des hiesigen Börsen-Comités enthalten für No-- 77