1898 / 10 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jan 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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S 1930 | 1980 | 1820| 1820 | 1360 | 1360 Greifenberg i. P. : O 12,49 12,40 12,80 12,80 13,20 13,20

T no T 0 T 1080 1800 | 13,90 |/+ 18,60 E O A ' 13,20

Noch: Hafer. 13,20 13,30 13,40 13,50

13,20 13,20 13,60 13,60 13,60 13,60

12,00 13,60 = e 14,00 14.00

13,30 13,30 13,20 12,80 13,20 14,00 12,80 12,40 13,60 13,20

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irgend einer Richtung“ muß eine Abhilfe gescha|fen werden. Denn es 1ückt allerdings die Gefahr der Verflahung der Urtheile, die Gefahr der Vershleppung der Sachen bei den Senaten, die Gefahr der dissentierenden Ansichten unter den Senaten unter diesen Umständen mit j-dem Jahre näher und droht die Autorität des Gerichtshofs und das Ansehen unseres Rehts im Inlande und im Auslande {wer zu \{ädigen.

Das aber, meine Herren, sind die Zustände, wie sie bestehen auf Grund des geltenden Nechts. Wie wird es in Zukunft werden, wenn das Vürgerlihe Gescßbuch in Kraft tritt? Auf diese spätere Zeit sind ja unsere Vorschläge gerihtet. Die Revisiion der Zivil- prozeßordnung foll ja dasjenige Necht schaffen, unter dem das neue materielle Necht zur Anwendung kommt. Meine Herren, da haben wir zu bedenken, daß mit dem Jahre 1900 unter den Jurisdiktion8- bereih des Neichsgerihts neu hinzutreten die Bevölkerung von Bayern, weil das oberste Landesgericht dort für das Bürgerliche Geseßbuch wegfällt, die Bevölkerung Sachsens, weil das sächsische Necht zur Zeit nit revisibel is, und au die Bevölkerung ciniger anderen kleineren

nung nit aus. Höchstens in den Gedanken, die ter leßte Herr Redner angedeutet hat, die er, wie ih ihn verstanden habe, nit ein- tal zu den seinen gemacht hat, kann ih vielleiht einen Weg finden, der zu einer Verständigung geeignet ist aber auch er sett voraus, daß eine Erhöhung der Revisionssumme cintritt. Sie wögen sagen, was Sie wollen, meine Herren, Sie mögen die Augen gegen die vorliegenden Gefahren schließen: diese werden immer näher kommen; wenn sie nit gleih kommen, werden sie doch sehr bald kommen, und dieses Haus, das das einheitliche Geseybuh beschlossen hat, würde dann später die Verantwortung tragen, wenn das Mittel der Hilfe später kommt, als es im Interesse unseres Nechtes wünshenêwerth wêre. (Bravo! rets.)

: Meine Herren, ich habe keinen anderen Wuns, als Ihnen in diesem Augenblicke die große Verantwortlichkeit, die nach dieser Richtung „Jhre Beschlußfassung mit sich bringt, vor Augen zu führen, Wenn bei Jhren Berathungen die Verhältnisse, die ih die Ehre hatte, Ihnen darzulegen, die Würdigung finden, die fie verdienen, ih bin überzeugt, vann werden wir au zu einer Verständigung

Meine Herren, ch i i De die Entwickelung des Reichsgerihts durch Vorschläge fiskalischer A! unterbinden oder einshränken wolle, um damit einen kleinen finanzielle

einer Politik hergeben, die den Gedanken verfolgte, die Zukunft und Wirksamkeit des Reichsgerihts von 50 000 oder 66 000 4 mehr oder weniger abhängig zu mahen um größere Beträge könnte es fich in keinem Falle handeln. Ich kann nur wiederholt erklären, baß der Gedanke eines fiskalishen Vortheils den verbündeten Regierungen in allen Instanzen ferngelegen hat.

Darauf wird die Berathung vertagt.

Schluß 6 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 2 Uhr. (Antrag des Abg. Prinzen von Arenberg (Zentr.), betreffend die lex Heinze.)

Preußischer Landtag. Herrenhaus.

Vortheil zu erzielen, ist ein derartiger, daß ich es unbedingt ablehnen würde, ihn meinerseits zu vertreten. Jch würde mi nie zum Träger

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Da a av 6 N E _— N 13,00 13,60 13,80 14,20 bel ) 1 i Bon s e : 12/30 12/50 12/70 12/90 13,10 13,30 12/80 13/05 Landestheile, in denen ebenfalls nicht revisibles Necht zur Zeit noch | gelangen. Ra ia. E A 12,50 13,00 13,00 13,50 13,50 14,00 13,25 13,10 gilt. Mit diesem Zuwachs der Bevölkerung nimmt der Bevölkerungs- E L : Krotoschin . S 12,80 12,80 13,00 13,20 E Gn ° i s , kreis, für den das Reichsgeriht Recht zu sprehen hat, um rund zehn lichen Redner dario bera, E bie Air O M nas : j E e as 0020 N 13,60 0E 4 R 1 E : R 018 Millionen Menschen zu, und da gegenwärtig 43 bis 44 Millionen | taugt. Das haben wir praktischen Sie, Boa A Ueber den Beginn der Sigung ist gestern berichtet worden. Í O E e S ' 125 12:40 12.60 12.80 13/00 13/20 ' ' unter der Jurisdiktion des Reichsgerichts stehen, so heißt das: nur reen R e rheinishe Jurist sehnt fich nxch dem code, Na r Ang gelangt der Antrag des Herzogs von Salzwedel E 5 14,0 j : e : ; ; j vermöge diescs Beyölkerungszuwachses, der 1900 neu unter das Reichs er preußische Jurist nah ‘der alten preußisGen Gerichtsordnung. h; 14,00 14,00 14,50 14,75 15,00 15,50 s é 5 Ï é 3 : B Dia 023 / neu unter das Reich8- | 5j R ; inz ¿efigr 2M i: g Scbresiadt s N 14,50 15,00 15,00 10,00 E 12,00 ; a ‘50 gericht tritt, wähst die Zahl der Geschäfte des Reichsgerits um Don eina e San Am, E Ne 96 c 9 76 Ls 97 5 A z c : Ei U: ( / i ê e agézahl d Kat, e O E, 14:00 15/00 15:10 1650 15,60 16/00 : : s as e Das, meine Herren, ist es ja aber nit allein; zu dieser Ver- | nothwendige große Reformwerk, welches wir allerdings bis zur bereit geftellt werden, um, zur möglichsten Verhütung künftiger Goslar O E 14.00 14,50 | 14/50 14 80 14,80 15,25 14,50 15.00 mehrung tritt neu noch dasjenige an Wirkungen hinzu, was das neue Eng des Bürgerlichen Gesepbuches niht fertigstelien können, Hochwasser kataftrophen, die dauernde Verbesserung der il pa Balerbitn A 13,80 13,80 | 14,00 14.40 14,60 14,80 i 14,38 1417 bürgerliche Recht mit si bringen wird. Nun habe i zwar in Zeitungen tial: Tate S Uebelstände E ‘idt ebt Beoba S E besonders gefährliher Privatflüße der Jade C e e N 28 de S / / #1 | lesen, daß mit de Bao than N h mgt , Es sind manch%e ganz lobenswerthe Nen- „rovinzen Schlesien und Brandenburg dur Regulierung der Limburg a, L. e «o 6 A : j 13,40 14,00 13,85 13,75 von der Hoffnung gele R, doß mit dem neuen bürgerlichen Recht die derungen in der Vorlage enthalten; aber es sind auch einige, die au läufe, Freilegung der Hochwasserab p rofile B urtieth Sluß 13,60 13,80 13,90 14,00 14,10 14,20 14,09 14,00 Zahl der Revisionen sichtlich ab he a j ( l g f sserabflußprofile, Zurückhaltung von P 14:00 | 14,00 14,25 14,25 14,5 14,50 / : Day nen sichtlih a nehmen werde, denn das Bürgerliche das shärfste zu tadeln sind, namentli tie Hineintragung fiskalishen Hochrasser und Geschieben in den Quellgebieten und dergleichen ite A Ga B 12,40 13,80 14,00 14,40 14,60 15/00 14,17 13,93 Geseßbuch sei so klar geschrieben und es schaffe überhaupt einheitliches E V Es Bor|\chrift über die Vollmacht der Anwalte und herbeizuführen. L boten R 14/00 14,00 14,20 14,40 14,60 14,80 14,60 14,21 Recht für ganz Deutschland; der Anlaß, Revisionen an das Neichs- L E s wer: der Nevisionsfumme. Es findet fich auch Graf von Pfeil-Hausdorf beantragt, hinter dem Wort Schwerin i. M 12,00 12,00 12,90 13,00 13,00 14,00 ° . ô ¿ geriht einzulegen, werde unter diesem einheitlihen und klaren Ret | Der (as on bis Richter ais A n De R „Quellgebieten“ einzuschalten: „forstliche Anschonung ent- : Ls 16 7 E ite : ar s ] , Nic die aatsanwalte 1 ŒRN : 4 : O e . 15,00 15,00 A 15,40 0A R s is Las b E Ee N A glaube, 1E Jon e Sa E flnex richtigen KedttspeeSung, ¡Man bätte Bet e sowie Verhütung weiterer {ädliher Ent- : / B t 3,7 : ; nen hier im Haufe wird anerkennen, daß das eine naive An- | dieser Gelegenheit die Frage der Ungebührvorschriften regeln sollen IBEN, Reb. N e E 24 13,60 1360 33! ; i ] auung ist, Jeter Sachverständige i ne 4 1 die jeßt vielfah von den Ri F Jèw e Herzo Natibor: Zas ea ki ac F 2 4 c V C ADE Sachverständige C arüber l Sa ee n den Nichtein falsch angewendet werden. L erzog von Natibor: Uns Allen tebt no R 12,00 EROO 1626 14,24 16,80 15,30 i N E e E Es d28 R A E ga L: E N Daß gegen die Grhöhung der Revisionssumme eine Abneigung bei | Unglück in Schlesien im vorigen Sommer n S Die Albrte Ueberlingen e Uo 2, 2, ; 12 1 T: ° « á L i A aas 2 Een 8 ne ze Weenge treitsragen, allen Parteien vorhanden ist, hat mich gefceut. Hoffentlich bleiben die staatlihen und privaten Mittel reihen aus, die Beschädigten im Bemerbüngen e E E Literatur gegenüber dem altea Recht, tem rien vex een bei dem stehen, was ihre Redner ausgeführt haben. Mai und Besigstande zu erhalten und das Zerstörte wfeder- ; : 2 a a Ho ; Hi etbeil i 3 G ort Boy preußischen Landrecht, dem frauzösi{hen Net, dem gemeinen N:-cht | Wenn die verbündeten Megterungen au nur \{chwecen Herzens die | berzustellen, aber die Gewährung f\olchder Mi ; Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufewerth auf volle Mark abgerundet mitge Des Dees wird gus den unabgerundeten Zahlen berechnet. E Dare Gan auen fue A s M i E Erhöhung der Revisionsfumme zur Entlastung des Meeibae cite N L ferunati A desbalb A nit bene E leupt Ein liegender Stri (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nit vorgekommen ist; ein Punkt (. ) in den legten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. Weg R A bis s Rei é int fin Mount | gesMlagen haben, fo trägt die Schuld an dem Uebelstand doch haupt- | den, tamit solches Unglück nit wieder hereinbrehen kann, und zwar 8 E E 000 QUT __LIELGENETIME, ¿BIN Darüber | jächlih die Neids-Finanzverwaltung; denn es wäre kein Malheur, | fofort. Die Regicrung hat die ernste Absicht, zu helfen, aber in der fann lein Zweifel fein, darüber ist sich das - Reichs- | wenn wirklih im Meichsgericht die Plenarversammlung ein kleines | Thronrede sind vorläufig nur Erörterungen über die Frage angekündigt gericht selbst auch vollftändig klar. Die Vermehrung der Geschäfte, | Parlament werden würde, wenn die Zabl der Richter vermehrt wird. | worden. Ich zweifle nicht, taß diesen Erörterungen Thaten folgen wer- die daraus erwähst, dürfen Sie niht gering anschlagen. Vie bisherige Revisionsfumme von 1500 „« is auch willkürlich ei aber ih möhte dur den Antrag diefe Aktion beschleunigen. Nun, meine Herren, wenn wir nur in einer einigermaßen befriedi gegriffen, aber wir haben sie einmal,“ und wie die Erhöhung wirken } Sine ähnlide Vorlage, wie ih sie jeßt wünsche, scheiterte 1889 an der E E EEL E germaßen efriedigen- } wird, wissen wir nit. 1500 und 2000 oder 2500 (6 sind für kleinere | Regelung der Unterhaltungepflicht. © est aber hat si der Provinzial- den Weise in der gegenwärtigen Geshäftsnoth dem Reichegericht zu | und wittlere Leute bereits ein Kapital. Warum soll bei einer Ver- | Ausschuß einstimmig bereit erklärt, für die Uebernahme der Unter- Hilfe kommen wollten, dann würden wir jeßt bercits mindestens | mehrung der Senate des Reichsgerichts die Einheitlichkeit der Rect- | haltungbkosten zu sorgen, und der Provinzial-Landtag, dessen Vor- einen neuen Senat zu den sechs Zivilsenaten hinzufügen müssen \prechung gefährdet fein? Eine viel größere Gefährdung liegt darin, | fibender ih bin, wird eine solhe Vorlage sicherlih mit großer Mehr- Wenn aber, wie i. es. Fhne R ‘elpat L E E daß bei allen Streitobjekten unter 3000 6 das höchste Gericht gar- heit oder einstimmig annehmen. Wir beschäftigen uns nicht mit aa eT, NNE O) E SJnen Dargeeot 90e, mil dem Zuwahs der | nicht angerufen werten kann. Meine Idee wäre, cine mit wenigen | üferlosen Plänen, sondern erstreben ein fest begrenztes Ziel; wir Bevölkerung, die neu unter das Neichsgericht tritt, die Geschäfte des Rid tern beseßte Instanz über dem NReichsgericht zu {haffen, welches wünschen daß ähnlichen Katastrophen vorgebeugt wird; wenn auch Reichsgericzts ohne weiteres um 25 %/ wachsen, fo heißt das, daß | Nectsfragen, loëgelöft von- den besonderen Fall, nicht für die Parteien, | nicht für alle Zeit die Hochwassergefahr beseitigt werden känn, so nahezu zwei neue Senate wieder nöthig werden, um den Zuwachs zu decken fondern der Wissenschaft wegen entscheidet. Die Erschwerung der Revision | kann sie doch auf cin Minimum herabgemindert werden. Wir wollen, und wenn wir endli bedenten, daß das neue Necht vermehrte Streiti | ift „besonders bedenklich in ciner Zeit, wck wir ganz neues materielles j daß alles, was in menschlichen Kräften steht, sofort geschieht, um die n ha Mot ao E B E ETEYTTE Derellige } Recht shaffen. Der Reichétag sollte einmüthig den Versuch, auf diesem | gelährdeten Gegenden vor ähnlichen Katastrophen zu bewahren. Darum leiten an das Reichsgericht heranbringen wird, fo heißt das, daß mit | Gebicte zu sparen, _zurückweisen. Ich bin au der Meinung, daß | bitte ih Sie, den Antrag möglichst einstimmig anzunehmen. diesen drei neuea Senaten das Bedürfniß noch nicht befriedigt sein wird. j Man die Parteien mit dem Anwalt vershonen jollte, so lange es i Ober: Bürgermeister Büchtemann (Görliß): Die Nothwendig- geht; aber ganz beseitigen kann man die Anwaltshaft nicht, keit der Regulierung der [{lesischen Gebirgsflüsse hat“die Regierung wenn man nicht die Mündlichkeit des Verfahrens bescitigen will. | 1889 anerkannt, sie wollte damals aber erst die Unterbaltungspfliht

2. Sißung vom 12. Januar 1898.

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Die Negierung zu ersuchen, unverzüglich dem Landtage einen Geseßentwurf vorzulegen, durch welchen die erforderliten Mittel

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langen, den Anwalt des Beklagten baldigst kennen .zu lernen. Eine geworden. Denn das hat au der geehrte Herr Vorredner angedeutet: Es 1A Reicsgerichts n nomen wen P n Entscheidungen diffizilster Ari in cinem Kollegium von fünfzig Mit- ehr in Deutschland au auf dem Lande überall zunimmt, während | x Tauf Sefabr. 2 entsheidungen z1 eine Ausdehnung des Reichsgerichts dur Vermehrung der Senate nicht glledern laufen Gefahr, ZufallsentsGeidungen e werben, und vor 1 ang gut mögli ist. Aber bezüglich der Heraufsctung dex Nevisionssumme | nichts mehr hat sich das Reichsgeriht zu chügen, als vor dieser Nummer des Blattes berichtet. d sten Berathung des ließe ih mich allen Vorrednern an, Denn die meisten Streitig- | Gefahr.

Tagesordnung: Ns d A ä n T po L Ge- keiten des Mittelstantes in Stadt und Land bewegen sich unter E Meine Herren, Zah!en beweisen die Unhaltbarkeit der Zustände, Entwurfs eines -Géseßes, betreffen enderungen * | Grenze von 3000 «6 Man wird auf andere Mistel zur, Entlastu 8} die ih eben in Worten angedeutet habe. JIch gebe Ihnen einige Zahlen rihtsverfassungsgeseßes und der Strafprozeßord- | des Neichsgerichts sinnen müssen. Daß be MiGifer Me Ba S nung, sowie eines Gesehes, betreffend Aenderungen der | eingeräumt wird, für die Räumung einer Wohnung T: S eetzzii zur Illustrierung der thatsählihen Verhältnisse aus der Zeit der S : / “i inf! s ist zu stellen, entsprict dem franzößiscken Recht; die Richter sollten | Entwickelung seit 1890. Die Entwickelung, die die Dinge seit 1890 ivilprozeßordnung, und des zugehörigen Einführun gs- | Frist zu stellen, entspricht d fden Hecht; die Vier orten ( LGE elung, ¿ edes. von dieser Desugniß nil S S ug G A genommen haben, isi nit ciwa neu, sie zeigt si als die Fortsetzung

Zwroangsvollstreckung find manche Änregungen 3 Ug. V ; A ; i en Stet j

Abg. Dr. von Buchka (d. konf.) erklärt, er könne sich der Meinung ee Dun L lte be Ribis de üniänd- einer allmählih steigenden Zahlenreihe, deren Steigen in der Natur der des Abg. Rintelen, daß es besser wäre, fich auf die Verabschiedung der- | f, aren Gegenstänte leiht noch erweitert werden. Die Vorlage ist kein | Verkältnisse,inunferem steigenden Verkehr, in dem wachsenden Wohlstand, jenigen Theile per tin u M e L liber Gesenbüd auftufaften prachtvoller Neubau, sondern nur ein Neparaturbau, dazu bestimmt, | in der Vermehrung der Bevölkerung begründet ist. Ih wähle diese

» f A0 21 iT4uja : É 14 i A Q not 2 of oi+; Os o Y, C, n ; ie Sie E ke E S A Sen ie Nette, die Nechtseinheii unseres Vaterlandes erneut zu befestigen. Jahre seit 1890 nur deshalb, um kurze und prägnante, möglichst mit e i e f ¿ S ¡ Z E e of toe J o on * o a 206 s 5 ; e E fn rungen, welche die verbündeten Regierungen darüber hinaus in Vorschlag Staatssekretär dcs Reichs - Justizamts Dr. Nieberding: | der Gegenwart in Verbindung \tehende Ziffern zu haben. Meine Mos drei oder vier neue haben: neun bis zehn Zivilsenate, dazu vier | Jn dem Vortermin ift der Beklagte, der ohne Anwalt erscheint, dem | für welche sie die Kreise in Auésiht nahm, regeln und dann erft an p e 1 : ! 4 L eo A : 7! O L 2 : ‘t r o 4 L 01 (Ao G M8 4 T, in E s M4 y ) 7 5 E c k ie ilt T

brächten, überwiegend billigen8werthe Fortschritte. Die beabsichtigte Meine Herren! Die Frage der Entlastung des Reichégerichts ist | Herren, für die Thätigkeit des Reichgerichts is nit ohne Interesse Straffenate, mat im Ganzen 14 Senate im Reichsgeriht. Dann, Einfluß des Richters und des klägerischen Anwalts ausgeseßt und | die Regulierung der Flüsse herantreten. Es ergab sich, daß die anderweite Ordnung der Verhältnisse der Retskonsulenten sei zu de- von dem Herrn Vorredner in seiner lebendigen Weise fo eindruckévoll | die Zahl derjenigen Sachen, die am Schluß jeden Jahres unerledigt meine Herren, ist vollauf. der Zustand erreiht, von dem bereits die | giebt vielleicht uninöthigerweise sein gutes Reht preis. Höchstens | Kreise kaum die Unterhaltungspfliht übernehmen konnten. Seitdem grüßen, doch würde eine völlig befriedigende Regelung ohne Cinsük- £ “DOrpenep= ui M NEIRLE G uri ckbleibe Gee - urolio V Ra WARTE: bots f Motive der Zivilprozeßordnung bei der Diskussion dieser Frage faaten: sollte man den Einzelrichter ermächtigen, Kontumazialurtheile ¿u sind acht Jahre vergangen, und die {{lesischen Gebirgsflüsse find rung eines Befähigungsnahweises nicht zu haffen sein. Ausführlih | behandelt worden und sie hat außerdem in den Ausführungen fast zurüdbleiben. Je mehr diefe Zahl wächst, desto mehr zeigt e Weid Ls G La E | GTage agten: } fällen und die Saden erst an das Landgericht abzugeben, | n°ch s{lechter geworden und noch mehr vershlemmt. Der lebte

Bag A e Mel dart ck R ELY L EE 1 T f Z E E ; c : c A , 3 Q Das tei8aecrid nid: i - y ! et Nei geri i Lt f di Z( ) en wi (i un ) D i ; L asse a i i ‘gef läßt Redner sih über die beabsichtigte Einführung des Vortermins ohne | aller Redner, die zu diesem Gegenstand gesprochen haben, eine folche es fich, daß das _Reich8gericht_ nicht mehr das ihm zu eine Grweilerunz des Vletch8gerihi8 bis etwa auf die Zahl von | wenn es wirkliß zum Prozcß kommt. Ih bin nit ein [| Hochwasserstand hat alles Frühere in Schatten gestellt. Die Anwaltszwang im Zivilyrozeßverfahren aus, die er der Vorzüge Rolle gespielt, daß ih um die Erlaubniß bitten muß, zu dieser Frage, fließende Prozeßmaterial vollständig zu erledigen vermag; je

j de r 100 Richtern, ist selbstverständliß ein Ding der Unmöglichkeit. Diese | Gegner der Negelung der Rechtsverhältnisse der Konsulenten, | Lausißer Neisse is bei Görliß um 1,75 m höher gestiegen, als der Zeit- und Kostenersparniß wegen im wesentlichen billige. Gegen die ih bei meinen Eingangsworten nur ganz flüchtig berührt habe, | mehr sie wähst, desto mehr zeigt sich au, daß das Interesse

Deutscher Reichstag. 15. Sißung vom 12. Januar 1898, 2 Uhr. Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen

Dann würden wir also zu den sechs Zivilsenaten, die wir jeßt haben,

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Zustände, wie wir sie jegt vor uns si entwickeln sehen und wie sie | aver ih muß Verwahrung einlegen gegen Angriffe, die gegen | Man bisher den ganzen Hochwasserstand kannte. Die Interessenten fi siderlih entwideln werden, wenn Sie uns nit helfen hier Ein- | die Nectsanwalte gerichtet find. Die RNechtskonsulenten follen un- | Meinen, die Flußregulierung sei nicht mehr abzuweisen. Die Re«

S iri T A A E E T m Ee a N Cm E Per EN S R T I E L E R Ser R E r E K i y

die Erhöhung der Revisionssumme, eine Angelegenheit, die mit dem Bürgerlichen Geseybuch und seinen Konsequenzen ganz außer Zu- sammhang stehe, nehme er gleich den Vorrednern vom Tage zuvor eine ablehnende-Stellung ein. Das Bürgerliche Geseßbuch werde alsbald nach seinem Inkrafttreten eine Fülle von Kontroversen hervor- rufen, deren Schlichtung und zwar baldigste Schlichtung im Interesse der Nechtseinheit wie der Parteien dringend erwünsht wäre, die Erhöhung der Revisicnssumme und die damit gegebene Kompetenz» einshränkung des Reichëgerichts würde in dieser Bezichung höchst nachtheilig wirken. Er befürwortet, die Vorlagen an die bestehende Kommission für den Entwurf, betreffend die freiwillige Gerichtsbar - keit, zu überweisen. 5 / L : Abg. Haase (Soz.) wendet. sich zunächst gegen die Vorschrift der Vorlage, wonach sämmtliche Anwaltsvollmahten hinfort beglaubigt sein müssen; diese Vorschrift werde lediglih die hon ohnehin theure Rechtspflege noch weiter vertheuern. Die RNechtskonsulenten würden für die ihnen zugedahte „Regelung“ nur dann dankbar sein, wenn diese Regelung niht zu politifhen Maßregelungen benußt werde. Die im Interesse der Miether vorgeschlagenen Abänderungen der Vorschriften über die nicht pfändbaren Sachen gingen lange nicht weit genug; die Hauseigenthümer hätten es dana immer noch in der Hand, den Miether erbarmungslos um seine ganze wirthshafilißhe Existenz zu bringen, wenn der Miether nit zufällig einem Richter gegenüberstche, dessen freies Er- messen ihm günstig sei, Das Verzeichniß der nicht pfändbaren Sachen müsse jedenfalls viel genau?r spezifiziert werden ; sei es do vorgekommen, daß künstliche Gliedmaßen gepfändet worden seien. Auch liege jeßt die Entscheidung darüber, was gepfändet werden dürfe, efffcktiv in den Hänten des Gläubigers, denn der Gerichtsvollzieher fei nur ein Beaustragter desselben und könne si als solcher auh nit eines völlig ungetrübten Blickes erfreuen. Alle diejenigen, welche für die Heiligkeit der Ghe ein- träten, müßten dafür sein, daß manden Wegeinschlage, den die amerikanische Geseßgebung durh Sicherung der Heimstätte gegangen sei Auf diesem Gebiete müßten auh die Laien zur Rechtsprehung heran- gezogen werden; denn die Mae Een seien der Veränderung der wirthshaftlihen Anschauungen und Verhältnisse nidt so gefolgt, daß fle dem Volksbewußtsein entsprehend urtheilten. Wie bei den ge- werblihen Schiedsgerichten, sollte man Laien auch bei den Zivil- gerihten heranziehen, um die neuen wirthshaftlihen Anshauungen auch in der Nectsprehurg zur Geltung zu bringen. Abg. Trimborn (Zentr.): Jh würde es bedauert haben, wenn die verbündeten Regierungen sich nur beschränkt hätten auf die Re- vision der Bestimmungen, die mit dem Bürgerlichen Geseßbuch im de stehen. Jch wünsche dringend, daß die Riform der ivilprozeßordnung in großem Stile, die man jeßt aufgeshoben hat, recht bald fommen möge. Aber daß dabei der Parteibetrieb durchgeführt wird, daß die Sporteln sehr erheblich ermäßigt werden würden, das N ih nicht. Beim Vorhandensein eines tüchtigen Richter- und nwaltstandes [äßt es fich übrigens auch mit der gegenwärtigen Zivil- prozeßordnung ganz gut auskommen. Die Kostenfestseßung sollte man ten Richtern abnehmen und den Gerichtäschreibern üvberlassen. Bedenklich it die Art und Weise, wie das Rechtskonsulententhum efördert und anerkannt wird zum Schaden des Anwaltéftandes. iter und Staatsanwalte haben ein Interesse daran, daß der ihnen glethstehende Anwaltsstand in seinem Ansehen erhalten bleibt. Be- dentlich ift es, daß der Beklagte beim Vortermin ohne Anwalt er-

noch einige Worte zu sagen. Ich halte mi dazu um fo mehr für verpflichtet, als der Herr Abg. von Cuny gestern den Motiven der Vorlage ten Vorwurf machte, daß sie gerade in diesem

und als wir aus den Reden der Herren, die gestern gesproGzen laben, den Eindruck empfingen, daß sie die große Tragweite, die diese Frage

Punkt am Mangel der wünschenswerthen Vollständigkeit litten,

für die ganze Entwickelung des Reichsgerichts, für seine Aufgabe und seine Autorität und damit für die Zukunft und die Autorität des eben von uns geschaffenen neuen Nechtes behauptct, nit in dem Maße wie ih glaube, daß es nothwendig ift, gewürdigt haben. Meine Herren, ih glaube, Sie können sih ohne weiteres denken, daß die Neiché-Justizverwaltung einen Antrag, der auf die Beschränkung der Kompetenz des Reichëgerihts gerichtet ist, nur mit widerwilligem Herzen unterstüßt. Die Reichs-Justizverwaltung würde an sih darauf angewiesen sein das liegt ja in" dem von ihm zu vertretenden MReichsgedanken und i unmittelbar mit der Existenz dicses Amtes gegeben —, die Thätigkeit und die Zu- ständigkeit des höchsten Gerichtehofes im Interesse der Wahrung unseres deutshen Rechts möglihs|t zu erweitern und zu fördern. Wenn dessen ungeachtet nunmehr aus voller Ueberzeugung auch von meiner Seite die Nothwendigkeit einer Entlastang des Reichs8gerichts, und zwar durch Einschränkung seiner Kompetenz nach den von dem Entwurf bezeihnetea Richtungen, befürwortet wird, so müssen do sehr ernsthafte Gründe in-der gegenwärtigen und in dec kommenden Situation vorliegen, die dazu dringenden Anlaß bieten. Nun, meine Herren, wie ist die Situation ! Gestatten Sie mir, daß ich sie Ihnen darleze; fie ist von keinen der Herren Vorredner näher erwähnt worden, und ih glaube für die Würdigung ter Nothwendigkeit einer Abhilfe und ter Mittel, die zur Abhilfe dienen können, is es wichtig, die Verhältnisse, wie fie liegen und vor allem auch wie sie sich in allernähster Zeit entwickeln werden, doch auch vollauf zu kennen, Meine Herren, das Reichsgerichi arbeitet in Zivilsachen mit 6 Senaten und wit rund 50 Richtern ; mit diesem großen Apparat ist cs jeßt an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt. Die Richter sind überlaftet, kaum noch im stande, nur mit äußerfter Anstrengung ihrer Kräfte im stande, die Zeit zu gewinnen, um nebea ihrer amtlichen Thätigkeit ten wissekschaftihen Studien sich zu widmen, die nöthig sind, um die Stelle eines Reichsrichters mit Würde und Erfolg zu bekleiden, Die Senate leiden an einem Uebermaß von Sachen, das allmählichß den Eindruck der Vershleppung apnehmen muß. Unter einander stehen die Senate nur in einem lockeren Verbande; sie haben keine Zeit, mit einander Fühlung zu suchen in Meinungévers(iedenheiten, und wenn sie diese Fühlung suchen wollten auf

der Recht su@enden Parteien unter der Verlangsamung der Ent- scheidungen leidet. Im Iahre 1890 betrug die Zahl derjenigen Sachen, die am Schluß des Jahres nit zur Erledigung gekommen waren, bei den sechs Zivilsenaten 562; im Jahre 1897 betrug die gleihe Zahl 1110, d. h. ein Plus von 548, d. h. eine Vermehrung von ungefähr 1009/6 an Nüdständen, die ganz regelmäßig angewachsen sind, sodaß man annehmen . kann: hier walten keine Zufällig- keiten, hicr find niht vorübergehende Momente mit im Spiel, sondern das ist der Lauf der natürlichen Entwickelung, die weiter diefen Weg gehen wird.

Ein ¿weites Moment, um die Thäfkigkeit des Neihsgerichts rihtiig zu würdigen, bietet die Zahl derjenigen Sachen, welche von ihrem Eingang bis zu ihrer ersten Verhandlung vor dem Gerichts- hof eine verhältnißmäßig lange Zeit in Anspru* nehmen. Nun, wir sind dahin gekommen, -daß wir damit rechnen müssen, daß eine ziemlich große Zahl von Sachen ers nach Verlauf von sechs Monaten seit ihrem Eingang- zur ersten Verhandlung gelangt und bis dahin ruht. Während im Jahre 1891 dieses Sthicksal pur zwei Sachen hatten, ist diese Zahl allmählich in folgender Weise gestiegen: 1891 zwei. Sachen, 1892 auch zwei Sachen, dann 37 Sachen, dann 110 Sachen, dann 219 Sachen, zuleht 222 Sachen, in diesem Jahre also eine Steigerung um das Hundertfahe. Und, meine Herren, wir haben keine Auësicht, daß \ich dieser Uebelstand vermindera wird, im Gegentheil, wir haben mit einer weiteren Entwickelung ‘in der angegebenen ungesunden Richtung zu rechnen. 200 Sachen, meine Herren, jährlich, welhe \echs Monate mindestens warten müssen, bis sie zur ersten Verhandlung vor dem Gericht gelangen. Auch die Belastung der Richter ist nah dieser Nichtung ein charakteristisches Symptom, aus dem sih die Zu- stände ziemli zutreffend beurtheilen lassen. Während 1890 der einzelne Richter im Zivilsenat im Jahre an Urtheilen und Be- {werden 56 Sachen zu erledigen batte, ist diese Zahl bis zum Jahre 1896 auf 72 gestiegen, d. h. mit anderen Worten, die Belastung des Nitters im Jahre 1896 is um 25 9% höher als sechs Jahre vorher. Beiläufig gesagt, meine Herren, wenn ein Richter in unserm Reichsgeriht 72 Sachen im Jahre erledigen muß, so beläuft sich die Zahl derjenigen Sachen, die ein Mitglied des französishen Kassationshofes im Jahre zu erledigen hat, noch nickt auf 20, d. h. also noch nicht auf den dritten Theil. Sie werden es verstehen, daß unter diesen Umständen im Reich3gerichte felbst aus der Erkenntniß der Urhaltbarkeit solcher Zuslände das dringende Bedürfniß nah einer Aenderung der Verhältnisse sich geltend macht. In der That hat der Präsident des NReichsgerihtis wiederholt aus eigener Juitiative uns gegenüber die Erklärung abgegeben: die Zu-

dem Wege, den dat Gesetz angiebt, auf dem Wege der Plena1ve:sammlungen,

cheinen kann ; denn der Kläger ‘und dessen Anwalt haben das Ver-

dann sagt sich jeder, der Weg ist für uns cigentlih {on unpraktiïabel

stände, die sich entwickelt haben, sind auf die Dauer nicht’ zu halten,

halt zu thun, werden diefe Unmöglichkeit zu Tage bringen.

Meine Herren, wir haben uns frühzeitig die Frage vorgelegt, wie zu helfen sei; denn wir bei der Reichs-Justizverwaltung sind doc in erster Reihe dafür verantwortlih, daß das kostbare Gut, das wir im Reichsgericht besißen, das wir ia dem gemeinsamen bürgerlichen Rechte ‘hinzubekommen, auch intakt erhalten werde. J habe mich mit dem Herrn Präsidenten des Reichsgerichts in Verbindung gesetzt und ihn ersu®t, unter Zuziehung der geeigneten Elemente aus dem Reichsgeriht ein Gutahten über die einshlagenden Fragen abzugeben, namentlich au darüber, wie weit man dort die Besorgniß theilt, die unsererseits gehegt wurde und welche Mittel zur Abhilfe der Ge- {chäftsnoth anzuwenden sein würden, Der Herr Präsident des Neichsgerihts hat die Präsidenten der Zivilsenate und die erfahrensten Richter aus den Zivilsenaten zusammen- bauïen und ohne unsere Zuziehung mit diesen unabhängigen Richtern die Sache erörtert. Das einstimmige Urtheil dieses gewiß sachkundigen Kollegiums ist dahin gegangen: Die Zustände, wie sie gegenwärtig beim Neichegericht bestehen, erscheinen hon jeßt nahezu unhaltbar und werden, wenn niht im Wege der Gesetzgebung eine Abhilfe eintritt, mit dem Bürgerlichen Geseßbuch vollends un- haltbar werden. Das einzige Mittel einer wirksamen Abhilfe ist nur im Wege einer Entlastung des Neichs8gerichts zu erblicken. Einstimmig ging die Meinung dahin, daß das zweckmäßigste Mittel der Abhilfe in einer Erhöhung der Revisionssumme liege.

Meine Herren, wenn das Reichsgericht, welches das größte Interesse hat, auf die Erhaltung seiner Autorität zu sehen, wenn die Neihs- Justizverwaltung, die zunächst die Verantwortung für die ruhige, ge- deihlihe Entwickelung des höchsten deutshen Gerichtshofes trägt, in dieser Weise auf Grund wie ih sagen zu dürfen glaube durchaus objektiver Prüfung zu demselben Resultat kommen, dann, glaube ih, darf doch der Vorschlag, den wir Ihnen gemacht baben, namentli wenn er von den verbündeten Regierungen nah sorgfsöltigstec Er- örterung und au niht ohne Bedenken gutg-heißen worden ist, nicht fo leihthin abgethan werden, wie es nach meinen Eindrücken von einem Theile der Herren, die gestern gesprochen haben, geschehen ist. Ich erkenne dabei vollständig an, meine Herren, daß das Mittel, das wir Ihnen vorschlagen, ein unerwünschtes ist, und gebe zu, daß man sh nur unter dem äußersten Druck der Verhältnisse zu dem vor- geshlagenen Wege entschließen kann. Aber wir und auch das Reichsgeriht haben nach ershöpfender Prüfung kein anderes Mittel gefunden, das geeignet wäre, die erforderliche Abhilfe zu bringen. Wir sind durhaus bereit, auf andere Wege einzugehen, wenn sie praktikabel, wenn sie wirksam sind; aber was nah dieser

Zulassung in die Hand der Behörde gelegt wird, ist bedenklich; denn da würden fortschrittlihe und sozialdemokratische Konsulenten sicherlich ntcht zugelassen werden. Die Zulafsungsbedingungen müssen geseßlich festgelegt werden. Die Konzessionierung einer Rechtskon)ulentensaft ist ein s{limmerer Schlag gegen die Nehtsanwalte als dex Affsessoren- Paragraph; die Anwalte werden dadurh zu Kollegen der Rechts- konfulenten degradiert. Wo Anwalte an einem Gerichtsorte nit vor- handen sind, da find Konsulenten als Nothbehelf am Playe.

Staatssekretär des Neichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Unter manchen nach meiner Meinung anfeht- baren Ausführungen des Herrn Vorredners befindet sich eine, die derart ist, daß ih doch nicht versäumen möchte, ihr sofort zu wider- sprechen. Der Herr Vorredner hat ter Meinung Ausdruck gegeben, als seien bei der Ausarbeitung unseres auf die Entlastung des Reichs- gerichtes gerihteten Vorschlages fiskalishe Motive im Spiele gewesen, als habe, wie er sich ausdrückte, der preußische Finanz-Minister dabei die Hand im Spiele gehabt; ja, er hat uns direkt vorgeworfen, daß der Vorschlag gemacht sei, um zu sparen.

Meine Herren, ich kann erklären, daß auch nicht der mindeste thatsählihe Anhalt vorhanden ist, um eine solche Behauptung zu begründen. Jch kenne den Gang dieser Frage von ihrem erften Ur- sprung durch alle Phasen der Entwickelung hindurch bis zu dem heutigen Tage und kann positiv versichern, daß nie, bei keiner Gelegen- heit, mit irgend ciner Perfon oder mit irgend einer Stelle der preußishen oder der Reihs-Finanzverwaltung über diese Frage ge- sprochen worden ist, daß weder bei uns im Reichs-Iustizamt bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags noch später bei dessen Diskussion ‘in Preußen oder im Bundesrath irgendwie die Frage der finanziellen Wirkung zu Tage getreten ist. Niemand hat an diese Seite der Sache gedaht. Mir selbs ist der Gedanke, daß eine solche Idee auffommen könnte, vollständig fremd gewesen, bis ih vor ein paar Tagen in einer angesehenen Zeitung las, daß man den Verdacht fiskalisher Motive habe. Meine Herren, ich muß gestehen, ih habe mi gewundert, daß ein großes Blatt auf diesen Gedanken hat hinein- fallen können, und ih begreife niht, wie der fo sachkundige Herr Lenzmann diefem Gedanken folgen kann; er braußt doch nur zu er- wägen, daß wir ja zunächst, indem wir die Revision beschränken, eine ganze Anzahl von Sachen dem Reichsgeriht fernhalten und damit die Einnahmen des Reichsgerihts an Gebühren und Kosten in sehr erheblihem Maße einshränken werden. Wenn man das mit in Betracht zieht, dann wlitde nah meiner Meinung eine etwaize Ersparniß durch Beschränkung ‘der Richter- kräfte wenn überhaupt von einer Grfparniß die Rede sein könnte als so minimal \ich erweisen, daß cs für jeden auf der Hand liegen

Richtung hin bis jegt hier gesagt worden ist, reicht nach meiner Mei-

würde: es kann hier kein fiskalishes Interesse mitgespielt haben.

abhängig von den Richtern gestellt werden; das ist gut, aber daß ihre | gulierung der Flußläufe in Schlesien soll ungefähr 30 Millionen

foften, und dazu fommen noch 10 bis 12 Millionen für die NRe- gulierung ter unteren Flußläufe in der Provinz Brandenburg, welche der oberen Regulierung vorangehen muß. 40 Millionen können nit von den Interessenten aufgebraht werden; die Kreise und au die Provinz sind dazu niht in der Lage. Der Staat muß hier helfend eintreten; wenn auch nach den Verhältnissen der Leistungsfähigkeit die Interessenten, die Kreise und die Pro- vinz einen Theil der Summe übernehmen können, \o muß doch die Hauptsumme vom Staate getragen werden. Das Prinzip, erst die Unterhaltungépfliht zu regeln, ist nicht mehr durhzuführen. Es muß zunächst eine erstmalige Regulierung der gesammten Flußläufe statt- finden; dann wird au der Provinzial-Landtag die Unterhaltungêpfliht Übernehmen. Deshalb muß dir Regierung im Landtage einen Gesehentwurf über die erstmalige Regulierung einbringen, noch bevor die technishen Vorarbeiten ganz vollendet find, denn diese werden fh noch lange hinziehen. Der Landtag wird einer solchen Regulierung ois e ‘Sguni 4 + Tie E T sicher zustimmen;

muß îin diefer Sache in der at ei ine C oe ein schnelleres Tempo ein Sat Minister für Land.virthschaft 2c. Freiherr von Hammer-

En:

Meine Herren! In der vorliegenden Angelegenheit sind zunächst und hauptsählich drei Ressorts betheiligt: der Finanz-Minister, welcher, wenn gründlihe Abhilfe für die Zukunft gewährt - werden soll, erhebliche Miittel zur Verfügung zu stellen hat, der landwirth- schaftlihe Minister, weil es \sih in der Hauptsache um die Regu- lierung von Privatflüssen, niht s{hiffbaren Flüssen, handelt, und der Arbeits-Minister, weil die Regulierung dieser Privatflüsse von weit- tragender Einwirkung auf die \chiffbare Oder ist, die dem Arbeits- Minister untersteht. Jch weise besonders darauf hin, daß nicht bloß die Frage einer sehr eingehenden Prüfung be- darf, wie die finanziellen Mittel und in welchem Umfange dieselben herbeigeschafft werden sollen, und wie die Regulierung der in Frage ftehenden Priva!flüsse ausgeführt werden soll; sondern es bedarf auch ter eingehendsten, sorgsamen Prüfung, ob denn die Oder, welche als der Sthlußrecipient für die s{neller abgeführten Gewässer aus dem Gebirge dienen muß, in ihrer gegenwärtigen Ver« fafsung im stande ist, das ihr verstärkt bezw. rascher zugeführte Hochwasser abzuführen. Daß alle diese Fragen einer sorgfältigen tehnishen Prüfung und Untersuchung bedürfen, liegt klar zu Tage. Meine Herren, die Thronrede sagt, „es seien Erörterungen *ein« geleitet, welhe die Regulierung der in Betracht kommenden Flußläufe, deren planmäßige Unterhaltung, wie sonstige, cine geregelte Wasser- abführung erleihternde Einrichtungen bezwecken*. In diesen wenigen Worten i alles enthalten, was geschehen muß,

wenn män der Frage näher treten, wenn man sie zur Entscheidung bringen will. Es ist angedeutet, daß Erörterungen über die Frage eingeleitet seien, wie die erforderlihen Mittel zu beschaffen sind; es.