Qualität
mittel aut
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
höchster M
niedrigfter d
böister } niedrigster i 6
Ea
preis M
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schäßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekanut)
5,
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s Greifenhagen Sur e targard i. P. . Schivelbein . Kolberg - Köslin Stolp Krotoschin Namslau. Ohlau Brieg - Sagan Bunzlau . Goldberg Jauer. . Leobschüß Se s Salzwedel . . Halberstadt .. . Eilenburg Erfurt 0 O Goslar . Duderstadt . Lüneburg. Qa á
E München - Straubing . Regensburg Großenhain Meißen .
A lauen i. V. . Reutlingen . . Heidenheim . . Navensburg . Saulgau . U Offenburg Altenburg Diedenhofen Biel ¿4 Habelschwerdt .
Ut Insterburg .
Elbing . Lulkenwalde Pola e Brandenburg a. H. . ürstenwalde, Spree tant a in Greifenhagen
B E targard i. P. Naugard , Schivelbein . Dramburg . Neustettin
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(2250) O Lauenburg i. P. Di Krotoschin Bromberg Namslau
Neusalz a O. Sagan . ; Bunzlau Goldberg U L Leobschüß Ae Salzwedel . Halberstadt . Gilenburg Erfurt M Goslar .. Duderstadt . Lüneburg Fulda
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Breslau . « « Habelshwerdt .
Ein liegender Stri
Brandenburg a. H. V E a e 6
Rummelsburg i. P. e
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11,90
11,20 13,50
13.70 13,60
12,80 12,40
12,00 11,00 13,20
13,69
13,00 12,50 12,90 13,00 12,60 14,60 11,00 12,50 12,00 13,00
13,60 15,30 15,00 14,00
14,00 12,67 13,75 13,60 13,50 12,80 12,73 11,83 12,90
12,00 14/00
13,40 13,00 13,80 13,80 13,40
14,20
12,80 12/20
12,00 14,00
13,14 12,00 12,40 14,20 13,00 11,30 13,00 13,80 14,00 12,00 14,20 14,00 , 15,20 13,33 16,00 17,00 14,50 17,00
15,00 14,50 11,00 16,00 11,75 16,00 15,91 15,00 13,50
14,25 12,50 16,20 17,40
18,00 18,60
12,00 11,20 13,50
14,00 13,60
12,80 12,40
12,40 11,50 13,20
13,80
13,00 12,50 12,90 13,00 12,80 14,60 11,00 12,50 12,00 13,20
14,25 15,50 15,00 15,00
15,00 13,33 14,00 13,60 13,50 14,60 13,28 13,44 12,90
13,00 14,00 13,40 13,00 14/50 13,80 14,40
14,20
13,20 12,40
12,50 12,80 14,30
13,20 1342 12,50
14,20 14,00 13,30 14,60 14,20 14,13
15,40 16,00 15,33 13,87 16,50 17,00 15,00 17,00
15,10 14,50 11,00 16,50 12,00 16,80 16,62 17,31 15,00
14,40 13,50 16,86 19,02 16,20 18,80 18,80
16,60 13.70 11/80
13,20
12,00 14,30 13,50 14,10 14,00 14,40
13,20 12,80 13,00 13,00 12,00
13,20 12,80 13,80 13,60 14,00 13,20 13,50 13,40 13,60 13,00 14,00
13,20 13,00 13,40
14,25 15,50 15,50 15,00
15,10 13,33 14,00 13,80 14,00 14,80 13,83 15,81 14,00 14,00 13,10 15,00
13,94 14,00 14,80 14,60 14,60
15,40 15,80 14,40 13,60 12,60
(—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende
G erfte.
12,60 14,00 13,20 — 14,40
14,30 Ra 14,80
tee 14,60
_— 14,40 13,20 13,60 13,42
Y 13,71 13,00 13/50 14,60
13,60 14,60 14,00 14,50 13,30 14,60
15,30 15,00 14,40 14,13
14,80 15,40
15,50 16,50 16,00 15,73
17,00 14,41
16,13 14,96 16,75 16,75 18,00 18,00 15,00 18,00
15,75 19,00 17,00 15,00
13,00 17,10 15,00
13,90
16,50
12,00
13,50 17,00 16,80 17,11
12,25 17,31
18,00 15,00
17,93 17/69 16,00 13/50
16,00 15,00 16,25 17,70 18,00 19,40
19,20 19,20 18,75 17,00 16,80 14,60 12,15
Hafer. 13,20 y 15,00
— 14,00 12,00 12,80 14,30 14,75 14,60
14,80 14,40 14,50 14,60 — 14,40 15,00 — 14,00 — 13,60 — 12,80 13,20 13,60 13,20
13,20 13,40
12,90 13,00 — 13,60
13,20 _—
13,60 — 14,00
14,00 13,60 14,00 13,40
14,00
13,20 13,90 14,10
13 50 13,40
13,40 14,80
13,60 13,20 14,20
14,00
14,00
14,00 13,80 12,80 15,00 15,80 16,00 16,00 14,00 15,60 14,00 14,50 14,00 14,50 16,60 15,74 18,28 15,00 14,30 14,10 16,20 15,00 14,60 14,60 15,60 15,20 15,00 17,10 15,70 16,40 14,60 13,90 13,00
13,20 12,80 13,00
13,20 13/00 13/60
14,50 15,80 15,50 15,40
15,50 14,00 14,50 13,80 14,00 16,40 15,29 16,13 14,00 14,20 14,00 15,00
13,94 14,00 15,50 14,60 14,80
15,40 15,80 14,60 13,80 12;80
14,00
14,40 14,80 14,60 14,40 14,00 13,71 14,00 13,60 14,80 14,50 15,30 15,00 15,20
15,50 16,50 17,00 16,80 15,68 17,00 19,50 15,75 20,00 13,50 19,00 15,50 14,50 17,00 12,25 18,00 18,40 17,69 16,00 16,00 17,25 17,70 18,00 19,40
19,20 19,40 18,75 17,00 17,90 15,70 12,20
15,00 14,00 13,20 14,75 15,50 14,80
15,00 14,00 13,60 13,20 13,40 13,60 13,20
13,60 13/40 13/60
14,20 14/00
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14,89 14,00 14,00 14,00 14,00 12,80 15,50 16,00 16,00 16,50 14,50 16,00 14,67 15,00 14,00 14,50 18,40 17,61 18,28 15,60 15,20 15,00 16,20 15,20 14,60 14,60 16,00 15,20 15,60 17,10 15,70 16,40 15,00 14,20 13,20
; Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth! auf volle Mark Mgerase mitgetheilt.
eis nicht vorgekommen ift; ein
80 85 1000
1856
164 1450 1380
36 001 724 282
904 1098 410 2130 277 4144 51
3354
474
16,50
17,80 17,40 16,62
16,85 18,92 16,20 18,80 18,88 18,75 17,00
12,00
13,38 14,00 12,30 14,30 14,41
14,34 14,00
13,00 13,30 13,20 12,80 13,00
13,41 13,20 13,17 14,00 13,80 14,00 13,20
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29, L: 29. L. 29. 1. 29. 1. 29. 1. 29, 1. 29, 1.
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29. 1.
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Der Dur@ßschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berehnet. Á alten, F entsprehender Bericht fehlt.
unkt (.) in den leßten ses
Dentscher Reichstag. 33. Sigung vom 6. Februar 1898, 2 Uhr.
La Ueber den Anfang der Sißung wurde am Sonnabend erichtet.
Vis zweiter Gegenstand der Tagesordnung folgt die erste Berathung des Gesehentwurfs wegen Ausfhebung der Kautionspflicht der Reichsbeamten.
Staatssekretär des Reihs-Schaßamts Dr. Freiherr von Thielmann: :
Meine Herren! Jch wünschte, daß bei allen Geseßentwürfen, die ih vor diesem hohen Hause zu vertreten habe, mir die Sache so leiht gemacht würde wie bei diesem. Denn ich glaube, der Gesegentwurf wird von allen Seiten des Hauses wohlwollend begrüßt werden und zu keiner ernsten Kritik Anlaß geben.
Die deutschen Beamten könnte man, wenn man ftreng sein wollte, in zwei Klassen theilen: in die ehrliden und in die unehrlihen. Die ehrlichen bilden aber so gut wie die Gesammtheit und die unehrlichen eine verschwindende Minderheit. Für die ehrlihen Beamten ift die Pflicht der Kautionsstellung eine Last, die dem Reichsfiskus keinen Veortheil bringt; für die unehrlichen is es eine Last, die sie fich leicht machen können, indem sie tiefer in die Kasse greifen, als der Betrag ihrer Kaution ift.
Aus der Begründung, die dem Geseßentwurf beigegeben ift, haben Sie ersehen, daß derjenige Theil der Defekte, der wiklih aus der Kaution hat gedeckt werden können, nur ein verschwindend geringer ist, daß aber auf der anderen Seite die Verwaltungskosten sehr erheb- lihe find. Diese Erwägungen, meine Herren, haben zu dem vor- liegenden Geseßentwurf geführt, zu dessen allgemeiner Gestaltung ih sonach kaum mehr ein Wort zu sagen brauße. Ih möchte nur auf einige Punkte eingehen, die im § 2 und 3 des Entwurfs nieder- gelegt find.
Die Rückgabe der Kaution soll hiernach binnen einer Frift von zwei Jahren erfolgen, und Sie werden fragen, meine Herren: was hat den Grund zu dieser Bestimmung gegeben? Der Grund ift ein zwiefacher: zunächst könnte, wenn sämmtlihe Kautionen sofort und auf einmal zurückgegeben werden sollten, eine ziemlich große Menge, vielleicht 10 Millionen oder ein Mehrfaches davon, an Staats- papieren auf einmal auf den Markt geworfen werden, und sie könnten die Kurse erheblih drücken. Das wäre ein Nachtheil nit allein für den Reichsfiskus, sondern ebenso für die bither kautionspflichtigen Beamten, denen bei der Veräußerung ihrer Kautionspapiere da- durch ein greifbarer Nachtheil erwühse. Sodann aber würde namentli bei einer Verwaltung, nämli bei der Verwaltung der Post, die sofortige Zurückgabe aller Kautionen, die sich auf nicht weniger als 120 000 Einzelposten beziffern, eine unverhältnißmäßige Mehrarbeit verursachen und sona auch Mehrkosten. Deswegen ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Kautionen zurückzugeben sind, auf ¿wei Jahre erstreckt worden. Damit ist nicht gesagt und soll nicht gesagt sein, daß die Kautionen erst zwei Jahre nah der Ver- abshiedung dieses Geseßzes zurückgezahlt werden, sondern daß bis dahin die leßte Kaution zurückgezahlt sein soll. Soweit nit ein Kursfturz der Staatspapiere und Reichs - Anleihen zu befürchten ift, wird es jedenfalls das Bestreben einer jeden Verwaltung sein, die Kautionen so bald wie mögli abzustoßen, und ih möhte besonders hervorheben, daß meiner Ansicht nah — und diese Ansicht wird wohl von dem hohen Hause getheilt werden — namentlich diejenigen Kau- tionen mit möglichster Beshleunigung zurückzugeben sind, die nicht Gigenthum der betreffenden Beamten sind; denn für \olhe Kautionen haben die Beamten an die Darleiher, sei es wer es wolle, erhöhte Zinsen und meist noch Provision zu zahlen, sodaß diese Kautionen ihre Befiellrx weit mehr drücken als diejenige, die ein Beamter aus seinem eigenen Vermögen hinterlegt. Daß mit diesen Kautionen möglichst bald im Interesse der Beamten aufgeräumt werde, ift ein Wunsch, der, glaube ih, hier auf keinen Widerstand stoßen wird.
Gin zweiter Punkt, den ih hier erwähnen will, ist die Lage der Reichsbank-Beamten. Die Reihsbank-Beamten haben die Rechte und Pflichten der Reichsbeamten, sie konnten aber nicht wobl in den Rahmen dieses Entwurfs einbegriffen werden aus dem nahe liegenden Grunde, daß die Gelder, die sie verwalten und für deren Richtigkeit sie haften, niht Neichsgelder sind, sondern Privatgelder. Außerdem, meine Herren, kann ih hinzufügen, daß nah Mittheilungen, die ih aus Kreisen der Reichsbank-Beamten erhalten habe, der Wunsh nah einer Aufhebung der Kautionen dort niht entfernt so lebhaft gewesen ist wie in den Kreisen der eigentliGen Reichsbeamten Es liegt also für die Reichebank-Beamten keine Härte darin, wenn sie von der Wohltkat der Aufhebung vorläufig ausges{lofsen bleiben.
Ich bitte Sie nun, nah diesen Gesichtépunkten den Entwurf zu beurtheilen, und darf dafür wohl auf Ihre Zustimmung hoffen.
Abg. Ridkert (fr. Vgg.) spricht seine Befriedigung über die Vorlage aus; er hoffe, daß dieselbe ohne weiteres zur Annahme ge- langen werde. Redner weist ferner darauf hin, daß sogar pensionierten Beamten ihre Kaution noch einbehalten werde, weil für thre Rech- nungen noch nicht Decharge ertheilt fei.
Abg. Dr. von Cuny (nl.) \spriht die Hoffnung aus, daß bet der Rückzahlung der Kautionen in erster Linie diejenigen Beamten berüdcksichtigt werden möchten, für welhe die Kautionsstellung, weil sie kein eigenes Vermögen gehabt hätten, am drückendsten gewesen sei, da sie sih das Geld hâtten leihen müssen. Redner bittet um ebenso
shnelle Erledigung der Vorlage wie derjenigen im preußishen Abs geordnetenhause.
Damit schließt die erste Lesung. Jn zweiter Lesung wird die Vorlage unverändert genehmigt.
Es folgt die erste Berathung des Gesehentwurfs, betreffend die anderweite Festseßung des Gesammtkontingents der Brennereien.
Staatssekretär des Reihs-Schaßamts Dr. Freiherr von Thielmann:
Meine Herren! So? günstig die Stimmung in diesem hohen Hause für die heutigen Vorlagen bis jeßt auch gewesen ist, so glaube ih für diese Vorlage doch keine so schnelle Erledigung erhoffen zu dürfen, wie für die vorhergehenden. Sie bringt zwar eigentli nichts Neues, d. h. sie stößt keines der Prinzipien der bestehenden Spiritus- ‘ steuer-Geseÿgebung um, wohl aber gestaltet sie eins der Haupt- prinzien der bestehenden Gesetzgebung neu, indem sie den Trink- verbrauh, der gegenwärtig auf 44 Liter angenommen war, für die Zukunft niht mehr so hoch zu beziffern glaubt. Welche Gründe mitgewirkt haben, daß der Durst des deutshen Volks für Brannt- wein abgenommen hat, wird \{chwer zu fagen sein. Jch glaube, es ift eine Mehrheit von Gründen. Ob die Mäßigkeitsbestrebungen dabei in erfte Linie zu segen sind, möchte ih bezweifeln. Auch hier
tritt wieder der Antagonismus auf, der einerseits zwisGen Brannt- wein und Bier und dann zwischen diesen beiden und auf der anderen Seite Kaffee, Thee und Zucker herrscht. Wo der Bierverbrauch zu- nimmt, s{chwindet der Branntweinverbrauh, und wo Kaffee und Thee, mit der nöthigen Menge Zucker versüßt, in größeren Mengen ge- nommen werden, gehen Bier und Branntwein zurück. Wir haben also mit der Thatsache zu rehnen, daß der dur(scnittlihe Verbrau des deutschen Volkes an Branntwein, auf den Kopf berechnet, si in neuerer Zeit im Nückgang befindet, und wir haben hieraus unsere weiteren S{hlüsse zu ziehen. /
Der wichtigste Schluß, den wir daraus zu ziehen haben, ist der, daß das Kontingent der zu dem niedrigeren Steuersaß zu versteuern- den Spiritusmenge von der auf Grund der 44 Liter berechueten Menge herabgeseßt werden muß auf dasjenige Maß, welches nach mens{licher Berechnung im Durchschnitt der Jahre wirklich getrunken wird. Es ist Ihnen bei früheren Berathungen unserer Steuergeseßze hon oft von diesem Tische aus gesagt worden und, soweit mir bekannt, au von seiten der Interessenten immer anerkannt worden, daß das ein- zige Mittel, dem 50ger Spiritus wirkli den dem Steuerunterschied entsprechenden Vortheil zu lassen, darin befteht, daß das Kontingent immer um eine Kleinigkeit hinter dem Trinkverbrauch zurükbleibt. Die Gründe dafür sind bei den früheren Berathungen so ausführlich und so bis in alle Einzelheiten eingehend dargelegt worden, daß ih mich heute einer neuen Darstellung dieser Gründe wohl ents{lagen darf. Ich hoffe, daß deshalb die Interessenten, die ja vornehmlich auf dieser rechten Seite des Hauses sigen, hierin niht etwa etne Schmälerung oder Verkürzung ihrer Rechte und der Vortheile des Kartoffelbaues ersehen wollen. Die Fassung der jeßigen Vorlage ergiebt si vielmehr als eine Naturnothwendigkeit, mit der kein Ein- ziger geschädigt werden soll. Die andere Seite dieses hohen Hauses hatte früher und auch wohl bis in die neueste Zeit unsere ganze Spiritussteuer-Geseßgebung als ein Syslem von Liebesgaben be- zeichnet; es frägt sich nur: was versteht man unter Liebesgaben ? Soweit ih mich erinnere, kam das Wort zuerst in Gebrauch in unseren Feldzügen, und Liebesgaben waren die Gaben, die den Kriegern im Felde, die in Schnee und Eis vor Paris und anders- wo ftanden, zu ihrer Stärkung und Erquickung aus der Heimath gesandt wurden. Wenn man das Wort Liebesgabe in diesem Sinne gebraucht, hat es für niemand etwas Verleßendes. Gebraucht man es in einem anderen Sinne, so läßt sich darüber streiten; aber ih von meinem Standpunkt aus möchte doch betonen, daß eine Gabe — ich braute ruhig das Wort „Gabe* —, die den ärmeren Böden Deutschlands den rentablen Bau der Kartoffel erlaubt, jedenfalls keine Liebesgabe in einem s{chlechten oder unlauteren Sinn genannt werden kaun. Wenn wir also diesen Grundsay festhalten, daß das Kontingent immer um eine Kleinigkeit hinter dem wirklichen Trinkverbrauh zurückbleiben soll, so ergeben \sich die übrigen Be- stimmungen dieses Gesetzes in Art. 2 und 3 von selber; namentli was Süddeutshland anbelangt, so ist die Ziffer von §, die hier ge- naunt wird, genau dem Prinzip entsprehend, das der gegenwärtigen Gesetzgebung zu Grunde liegt, nur daß es nicht mehr in der runden Zahl drei Liter ausgedrückt wird, sondern als § der Durchschnitt3- ziffer bezeihnet wird. Selbftverständlih is mit dieser Neuordnung des Kontingents eine Neuveranlagung im Einzelnen verbunden. Ueber diese Neuveranlagung jeßt hier bei der ersten Lesung zu \prechen, wenigstens ausführlih zu \sprehen, würde ich kaum für ersprießlih halten. Es kommen da fo unendlich viele einzelne Fragen in Be- trat, daß ich wohl meine, diese einzelnen Fragen könnten, falls Sie eine Kommissioasberathung beschließen, der Kommission vorbehalten bleiben, und so, meine Herren, darf ich dem hohen Hause dieses Gesetz, das niemand zu Liebe und niemand zu Leide geschaffen werden foll, zur wohlwollenden Beurtheilung empfehlen.
Abg. Dr. Graf zu Stolberg-Wernigerode (d. kons.): Die Vorlage rief bei ihrem Bekanntwerden allgemeine Unzufriedenheit hervoc. Unsere Spiritusbesteuerung ist so kompliziert, daß der einzelne Landwirth kaum alles übersehen kann. Man hielt die Vorlage für eine neue Benachtheiligung der Landwirtb\s{haft. Aber die Vorlage ift eine Nothwendigkeit geworden. Man darf mit der Herabseßung des Kon- tingents nicht früher vorgeben, als es nothwendig ift, man darf damit jedoch aud niht weiter vorgehen, als es nothwendig ist. Der Verbrauch an anderen Getränken fteigt fortwährend, der Verbrauh von Brannt- wein nimmt aber ab, zum theil infolge der besseren wirthschaft- lichen Lage der Arbeiter. Diese Abnahme des Branntweinverbrauhs ist an sih erfceulih, aber bedenklich für die Landwirthschaft, weil in dem bestehenden -Branntweinsteuergeseß ein Anreiz liegt, neue, und zwar recht große Brennereien zu errihten, wo- dur die bestehenden beeinträhtigt werden, Da der Verbrauch au Branntwein ftändig zurückgeht, so wird man versuchen müssen, für den Spiritus eine andere Verwendung zu finden, also z. B. bei der Beleuchtung. Die bisherigen Spirituslampen eignen sih niht recht für den Gebrau, wenn sie umhergetragen werden müssen; aber sie sind sehr gut verwendbar da, ‘wo fie gut behandelt werden und feststehen, n ¿. B. in Bureaux 2c. Es müßte eine Lampe erfunden werden ohne Strumpf. Dann könnte der Spiritus sogleich in der Brennerei denaturiert werden, damit der Verbrauch des Petroleums eingeshränkt wird. Die Herren von dort (links) werden wieder von Liebesgaben sprechen. (Zuruf.) Jch habe also rihtig gerathen. Wir müssen dafür sorgen, daß der Osten des Vaterlandes in guter Kultur erbalten wird. Wenn der Kartoffelbau des Ostens zurückgeht, dann geht dort die ganze Kultur zurück. Die Kommission wird prüfen e ob man jeßt {on vorgehen muß, und ob man zurückgehen muß auf den Durchschnitt des Konsums der leßten fünf Jahre, oder ob man etwas darüber bleiben muß; ferner ob die neu entstehenden Brennereien ebenso behandelt werden sollen wie die alten. Staatssekretär des Reihs-Schaßamts Dr. Freiherr von Thielmann.
Meine Herren! Jh möchte betreffs des Spiritus zu Beleuhtungs- zwecken nur einige Worte sagen. Die Reichs-Finanzverwaltung hat es sich von jeher angelegen sein lafsen, den Verbrau des Spiritus zu Beleuchtungszwecken zu fördern, und wird dies auch ferner thun. Soweit sich dies machen läßt durch Zuschüsse aus der Brennsteuer für den mit dem allgemeinen Denaturierungsmittel denaturierten Spiritus, so hat eine Kleinigkeit jeßt geshehen können, infofern als die Ver- gütung für das Hektoliter von 1} G auf 25 Æ erhöht wurde. Das ift wenig, malt aber immer 1 S pro Liter und wird \sihch im Großen und Ganzen vielleiht nußbringend zeigen.
Viel wichtiger aber halte ih die Frage, ob Lampen erfunden werden, welche den Spiritus als Beleutungsmittel au in den kleinen Haushalt einführen, und ich glaube, die deutsche Industrie ift auf dem besten Wege dazu. Jm Laufe der leßten Woche sind mir von zwei verschiedenen Erfindern Lampen vorgeführt worden, die ohne Glühstrumpf brennen und ein angenehmes, helles Licht geben, ein Licht von etwas hellerer Farbe als die Petroleum-
flamme, und die, soweit \sich nach dem von den Erfindern für
ihren Brennspiritus angesezten Preis ermessen läßt, nicht i lich höher zu ftehen kommen, auf die Kerzenstärke berechnet, als die Petroleumlampe, bei den jeßigen Petroleumpreisen. Wie es in solhen Fällen zu gehen pflegt, liegen ih die beiden Erfinder in den Haaren und im Patentstreit. Jch glaube, der Wunsch dieses hohen Hauses und der Reihs-Finanzverrwoaltung ist, daß sie alle Beide gewinnen mögen; denn das Publikum wird jedenfalls dabei gewinnen. Jeden- falls hege ich die feste Zuversicht, daß beide Erfindungen, oder wenigstens eine von ihnen, fich bewähren und vielleiht noch weit ver- besserungsfähig erweisen werden. Darin liegt die beste Antwort auf die neulihe Interpel“lation în diesem hohen Hause, betreffend das ame- rikanishe Petrobeum-Monopol, und zugleich die beste Aussicht für einen vermehrten Spirituskonsum für Beleuhtungszwecke.
Abg. Szmula (Zentr.) beantragt die Ueberweisung der Vor- lage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. /
Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.): Auch die gegenwärtige Berlage stellt die Privilegien der Landwirthschaft ganz klar, denn nah ihr haben wir in Zukunft folgende Sachlage: Die Branntweintrinker haben für jeden Hektoliter 70 4 Steuer zu bezahlen, wovon aber nur 50 G in die Kasse. des Reichs fließen; 20 4 fließen in die Kassen der Branntweinbrenner. Wie man diese 20 4 anders be- zeichnen kann als eine Gabe, is mir unerfindlich. Die Brannt- weinbrenner meinen allerdings, durch diese 44 Millionen Mark hätten sie entshädigt werden müssen für den Rückgang des Konsums. Wenn jeder Sem as auf diese esse ersetzt werden muß, dann können wir zu recht eigenthümlichen Kon}equenzen kommen, dann müßten wir die Bierbrauer und die Tabacksfabrikanten entschädigen, wenn dur Erhöhung der Bier- oder Tabacksfteuer ein Rückgang des Konsums in diesen Artikeln eintritt. Aber daran hat bisher niemand gedaht. Und wie wird es mit der Entshädigung der in ihrem Betriebe beschränkten Privat-Postanstalten ? Wenn der Spiritus noch andere Verwendungen finden follte, namentlich zur Beleuchtung, so würde ich das für eine gute Entwickelung halten. Aber ich nehme auch an, daß dann die Branntweinbrenner
ch beeilen werden, die Liebesgabe abzushaffen. Das Kontingent oll gemäß der Vorlage beniefén werden g dem Durchschnitt des Konsums in den leßten fünf Jahren. Das Kontingent - soll alle fünf Jahre neu berechnet werden, aber der Reichstag soll dabei niemals mehr mitwirken. Man könnte eigentlich beschließen, daß die Höhe der Liebesgabe alljährlich im Parlament festgeseßt wird auf 40 oder 50 Millionen. (Zwischenruf des Abg. Szmula: 60 Millionen!) Ich behalte mir vor, darauf bei der zweiten Lesung zurückzukommen.
Abg. Gamp (Rp.): Bei jeder Steuer und jedem Schutzoll
hat man von einer Liebe8gabe (eproaen Wenn die Landwirthe nur den zehnten Theil der Liebesgaben hätten, welhe Sie (links) ihnen vorrehnen, dann wären sie sehr zufrieden. An die Liebesgabe glaubt au heute niemand mehr mit Ausnahme der Leser der „Nation“, und diese auch nicht einmal alle, denn ich gehöre auch zu diesen Lesern. Der Preis des Branntweins bildet sih aus dem Durchschnitt des Preises des 50er und des 70er Spiritus. Der Brenner muß S für den geringeren Preis, den er für seinen 70er Spiritus erbält, \chadlos halten bei dem Preise für den 50er Spiritus. Wenn Sie die Liebesgabe aufheben sollten, der Often hätte kein Interesse daran; es würden aber die sämmtlihen süddeutshen Brennereien verschwinden. Der O hat bei der Festseßzung der Kontingentierung gar nichts zu sagen, weil diese Sache du1ch das Gesetz festgelegt ist. ie Gîn- führung einer gleihmäßigen Fabrikatsteuer hätte die kleinen Brennereien vernichtet; es wäre ein Duzend großer Brennereien übrig N die natürlich keine Kartoffeln, sondern lediglih ausländischen Mais verarbeitet hätten, wodurch Hunderttausende von Bauern in ibrer A ershüttert worden wären. Wenn heute niht die 22 Millionen Zentner. Kartoffeln zu Branntwein verarbeitet würden, dann könnten die Bauern ihre Produkte zum theil garniht ab- seßen. Die Konzentration der Brennerei würde bald die jeßigen niedrigen Preise beseitigen und die Preise so hoch treiben, va das durch die Konsumenten geschädigt würden. Die Brennereien kommen jeßt im wesentlihen nur auf ihre Produktionskosten. Dur die Novelle zum Branntweinsteuergeseß ist dafür gesorgt worden, da die neuen Brennereien kein Kontingent über 80000 1 erhalten, da den großen etwas abgenommen und den kleinen etwas zugelegt wird. Von allen Gesetzen ist keines so gut gelungen wie das Branntwein- steuergeseß. Die Vorlage is eine Nothwendigkeit, da der Konsum eringer ift, als man angenommen hat. Ih möchte davor warnen n. der Kommission tiefer greifende E zu ftellen; denn in zwei Jahren werden wir eine Aenderung des Brennsteuer esetzes vornehmen müssen. Die Brennsteuer sollte ganz und gar der Brennerei zufallen es find aber 15 9% Verwaltungskosten davon abgezogen worden. Ich möchte den Staatssekretär bitten, dieses Versprecen seines Vor- gängers den be Ag s ins Gedächtniß zu rufen.
_ Abg. Wurm (Soz.): Die Vorlage sei ein offenes Ein eständniß dafür, daß den Brennern eine Liebesgabe von jährli) 40 illionen, p seit dem Bestehen des Die e von mehr als 400 Millionen Mark gewährt worden sei. Die Preise des Spiritus seien seit 1887 ständig heruntergegangen ; die Kontingentierung habe diesen Preisfturz aufgehalten, also der Landwirthschaft Vortheile gebraht, niht Na- theile, für welche eine Entshädigung zu verlangen wäre. Der Brannt- weinkonsum fei durhaus noch nit so weit zurückgegangen, daß man darüber triumphieren könnte. Der Konsum habe {ih von 4,8 auf 4,22 1 ermäßigt. Die der Se beigegebene Statistik ent- fprehe nicht der offiziellen Reichsstatistik. Der Staatsfekretär habe anerkannt, daß das Bier den Branntwein verdrängt habe; hoffent- lih werde er dafür sorgen, daß das Bier nicht vertheuert würde. Zur Brennerei seien 74 °% der Kartoffelernte und 3 9/6 der Noggen- ernte verbrauht worden; soviel betrügen vielfa die Differenzen der Erntemenge. Diese geringen Ziffern rechtfertigten nit die Be- lastung des Volks mit der Brannweiniteuer. Von den 62 000 Brennereien kämen 8590 Brennereien in Betracht, auf welche die Liebesgaben entfielen. Die anderen Brennereien verarbeiteten nur Obst 2c. Von einer Bedeutung der Brennereien für die gefammte Landwirthschaft sei also gar keine Rede. Wenn Spiritus zur Beleuch- tung verwendet werden könnte, dann würden die großen Brennereien unter den kleinen fehr bald aufräumen. Redner erklärt zum Schluß, feine Partei sei auch für die Kommissionsberathung; sie wolle danach streben, das bestehende Geseß vollständig umzuarbeiten. Durch die Steuer würde der Konsum von Branntwein nicht beseitigt, denn sonst müßte derfelbe in den Staaten mit höherer Steuer E es ringer fein als in Deutschland, während das Gegentheil der Fa fei
Staatssekretär des Reihs-Schagamts Dr. Freiherr von Thielmann:
Meine Herren! Der Herr Abg. Wurm hat geglaubt, aus meinen Worten heraushören zu sollen, daß ih unserer gegenwärtigen Spiritus- steuer-Geseßgebung den Zweck beilege, den Kartoffelbrennern eine Liebes- gabe von 20 G pro Hektoliter, in runder Summe von 44 Millionen Mark im Ganzen, zuzuwenden. Jh berufe mi auf die ftenographische Aufzeihnung meiner ersten Rede von heute in der Sache; Sie werden davon niht ein Wort finden. (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Abg. Dr. fas che (ul.): Gine Aufregung hat die Erwähnung der
Liebesgabe durhaus nicht bei uns hervorgerufen, sondern eine Ver- wunderung darüber, daß man die alte Sahe mit demselben faden- seinigen Grunde vorgetragen hat. Herr Wurm hat Herrn Barth noch übertroffen, Leßterer sprah nur von 40 Millionen Mark Grsterer aber von 400 Millionen Mark. (Zuruf: in ¿ehn Jahren!) Die Preise betrugen 1880—1886 49,10 6 und sind jeßt gefallen für 70er Spiritus auf 37,30 « Das bedeutet nicht eine astung des Volkes zu Gunsten der Spiritusbrenner. Herr Wurm hat die beste Vertheidigung a das Branutweinsteuergesez beigebraht; er hat
darauf hingewiesen, wie bei der Vermehrung des Spiritus die Kapitalisten \ch der Brennerei E wollen. Das ver-