weine verkauft worden sind, oder wo der Trans-
ührer mit dem Transport übernachtet, vorzulegen ; findet 1 Üebernahten statt, so ist das Kontrolbuh am Morgen der Ortshehörde des Ortes vorzulegen, in welhem der Tages- handel begonnen wird. Auf Verlangen ist außerdem Fe Igeis das Kontrolhuch vom Transportführer dem beamteten Thier- arzt, den Ortsbehörden der berührten Orte, den Orts-Polizei- behörden und den Gendarmen vorzulegen. Die Ortsbehörde hat die Angabe der Zahl und des Ur- sprungsortes der Schweine zu prüfen und hierüber cinen Ver- merk in das Kontro!buch einzutragen. Der Thierarzt hat in das Kontrolbuch cine Bescheinigung über den Untersuchungs- befund, sowie über Tag und Stunde der Untersuchung ein- zutragen. Die Bescheinigungen der beamteten Thierärzie haben Gültigkeit auf 3 Tage (72 F Falls die cingeführten Schweine länger als 3 Tage zum Verkauf gestellt werden, ist v thierärztlihe Untersuchung von 3 zu 3 Tagen zu wieder- olen. TX. Wird bei der thierärztitihen Untcrsuchung eine Seuche oder der Verdacht einer folhen unter dem Transport fesigestellt, so ijt leßterer alsbalò unter Stall bezw. Gehöfts- sperre zu stellen (88 5, 6). Dicser Maßnahme bleiben die sämmtlichen Schweine des Transports so. lange unterworfen, bis die Seuche oder der Seuchenverdacht erloschen und alle Gefahr einer Weiterverbreitung derselben beseitigt ist. Mangelt es an solchen Räumen, so ist eine Weiter- beförderung solher Transporte nur unter den im § 66 der Bundesraths3-Justruktion vom 830. Mai /27. Juni 1895 vorgeschriebenen Vorausseßungen und Bedingungen zulässig.
X. Verendet ein Schwein auf dem Transport, so ist unverzüglich der Orts-Polizeibehörde Anzeige zu machen und durch diese der beamtete Thierarzt zur Feststellung der Dodes- ursache auf Staatskosten zuzuziehen.
Bevor diese Feslstellung stattgefunden hat, darf kein Schwein aus dem Transport ausgesondert oder in Berührung oder Gemeinschaft mit anderen Thicren gebraht werden. Ebensowenig darf vor dieser Feststellung der Transport clbst weitergeführt werden. Nur wenn geeignete Näumlichkeiten zur Unterbringung der Thiere nicht vorhanden sind, darf der Transport noch bis zur nächsten Ortschaft, in welch:r sich Pole Räumlichkeiten befinden, fortgeseßt werden.
__ Wird als Todesursache eine Seuche festgestellt, so greifen die unter Ziffer TX erwähnten Maßnahmen Play.
XI. Die Kosten der Untersuhung der Schweinctransporte O den beamteten Thierarzt hat der Transportunternehmer zu tragen.
AII. Auf Shweine, welche zur unmittelbaren Schlachtung auf cilider oder mit der Eisenbahn eingeführt und unter polizeiliher Kontrole in ein öffentlihes Gasthaus gelcitet werden, finden die Bestimmungen dieses Paragraphen kcine Anwendung.
S 13. Desinfektion Lex, Vanblexfußriner ks.
Das gewerbsmäßig zur Beförderung von Schweinen bc- nußte Fuhrwerk ist nach jedeêmaligem Gebrauch, d. i. nah beendeter Ausladung eines Schweinetransports, mit Seifen- lauge gründlih zu waschen und mit Kalkmilch zu bestreichen. Das auf dem Fuhrwerk dbefindlihe Stroh is zu verbrernen oder zu vergrabven. Eine andere Art der Beseitigung, ins- besondere die Verwendung des Strohes zu Dungzwecken oder das Bringen desselben auf die Düngerstätte, is nur zulässig, nachdem das Stroh mit Kallmilch vollständig durhtränkt ist. Die zur Verwendung gelangende Kalkmilch if in der Weise
herzustellen, daß ein Theil g reiner gcbrannter
Kalk sog. Fettkalk) mit vier Theilen Wasscr gemischt wird. Die Mischung is vor dem Gebrau umzurühren.
S 14. Führung eines Kontrolbuhs durch die Jn- haber von Räumen, in welchen Händlershweine L eingestellt werden.
Die ZJnhaber der gemäß der Bckanntmahung vom 10. August 1895 (A.-Bl. S. 464/455) der thierärztlihen Kon- trole unterstellten Stallungen oder Räumlichkeiten, in welche die den Schweinehandel im Umherziehen betreibenden Personen Schweine einstellen, sind verpflichtet, cin Buch zu führen, welches folgende Angaben enthält : h
1) Laufende Nummer, und
2) Tag des Eintreffens des Schweinetransports,
3) Zahl der Schweine und Herkunftsort derselben,
4) Name und Wohnort des Bcsißers bezw. Führers der Schweine,
5) Tag und Ergebniß der. Untersuchung der Schweine dur den beamteten Thierarzt oder seinen Vertreter, __6) Tag und Ergebniß der Besichtigung der Ställe dur die zuständige Polizeibehörde bezw. den beamteten Thierarzt.
Die Eintragungen zu 1 bis einschließlich 4 sind von den Jnhabern der Stallungen, die zu 5 und 6 von den revidierenden Beamten vorzunehmen.
8 15. Desinfektion der im 8 14 bezeichneten Räume, sowie der Untersuchungsstätten.
Die Jnhaber der unter § 14 bezeichneten Räumlichkeiten haben sofort nah jcdem Adtrieb von Schweinen eine grüntd- liche Reinigung und Desinfektion jener Räume und der sämmt- lihen in denselben befindlihen Stallgeräthe herbeizuführen. Zu diesem Zwecke sind zunächst die Excremente und die Streu aus dem Stalle 2c. zu entfernen, der Fußboden desselben aus- ae he S zu dan Ren D die Wände bis zu einer Hohe von 1,5 m über dem Fußboden, die Futtertröge un Stallgeräthe mit Kalkmilch zu bestreichen. s E
Für die unshädlihe Beseitigung der Excremente und der Streu ist bei ihrer Entfernung aus dem Stalle sowie bei ihrer Verwendung als Dünger Sorge zu tragen. Soweit die Excremente und die Streu niht verbrannt oder vergraben erren, sind sie vor ihrer Beseitigung mit Kalkmilh zu durch- ränken.
_Die Standpläße der Schweine vor den Wirthshäusern, eie die sonstigen Untersuchungsstätlen sind nah jedesmaligér enußung zu reinigen und mit Kalkmilh zu übergicßen.
Desgleichen sind die bei der Untersuhung benußten Schweinebuchten nach jedesmaliger Benußung zu reinigen und mii Kalkmilh zu üÜber|treichen. Hinsichtlich der Beseitigung der Excremente und der Streu gilt die Bestimmung des Absaß 2 dieses Paragraphen.
i Verpflichtet zur Reinigung und Desinfektion der Unter- suhungestätten und der Schweinebuchten sind, soweit sie sich es Es va K Dia ee derselben, im übrigen / er Kosten der örtlichen izei
verpflichteten Ortsbezirke. A S
Den beamteten Thierärzten liegt es ob, die Reinigung und Desinfektion der Untersuhungsstätten und Schweine-
Die zur Verwendung è 13-angebenen Weise herzustellen.“
verdächtiger Schweine.
Schweine, auch derjenigén, welhe auf dem Transport seu krank oder verdächtig befunden worden sind, ist gestattet.
_Die Abschlahtung darf jedoch nur auf dem Seuchen- gchöft selbst bezw. auf dem Gehöft, in welhem die auf dem Transport seuchekrank oder verdächtig befundenen Thiere zwecks Durchführung der Stall- oder Gehöftssperre eingestellt worden sind, erfolgen. Hierbei ist jede Berührung von Fleisch oder Abfallstoffen der geshlahteten Thiere mit gesunden Schweinen zu vermeiden. i
Fleisch oder Abfälle von geschlachteten seuchekranken Schweinen dürfen aus dem Seuhengehöft nur ausnahms- weise und in undurchlässigen Behältern mit schriftlicher orts- polizeiliher Genehmigung zum -Zwecke der unshädlihen Be- seitigung oder zum Äbkochen unter polizeiliher Aufsicht ent- fernt werden. S 17. Verwendbarkeit und unshädliche Beseitigun'g
| gefallener Thiere.
Die Verwendung des durch Ausschmelzen oder Auskochen gewonnenen Fettes gcfallener scuchekranker oder seuheverdäch- tiger Schweine für tehnishe Zwecke, sowie die freie Verwerthung der durh die chemische Verarbcitung derselben gewonnenen Erzeugnisse ift zu gestatten. i
Die nicht verwendbaren Körpertheile solher Schweine sind zu verbrennen oder auf chemishem Wege oder dur Ver- graben — in mindestens 1 m Tiefe — nah vorherigem Be- gleßen mit roher Karbolsäure oder mit Chlorkalkmilh unschäd- lich zu beseitigen. S 18. Desinfektion der durch Abgänge oder Abfälle erkrankter oder gefallener Thiere verunreinigten
2 Räumlichkeiten 2c.
Tie durch Abgänge oder Abfälle an der Schweineseuche, Schweinepest oder am Rothlauf erkrankter oder gefallener Schweine verunreinigten Fußböden, Stallwände, Stände, Krippen, A U. st. w., desgleichen die Stalgeräthschaften und dic zur Beförderung der Thierkörper benußten Gegen- stände müssen ohne Verzug nah dem Erlöschen der Seuche noch Anordnung des beamteten Thierarztes und unter polizei- aal Aufsicht von Ansteckungsstoffen gereinigt und desinfiziert
erden.
Die Orts-Polizeibehörde hat den Eigenthümer der Räume anzuhalten, die zu diesem Zweck erforderlichen Arbeiten ohne Verzug nah dem Erlöschen der Seuche ausführen zu lassen. Ueber die zweckentsprehend erfolgte Ausführung der Arbeiten hat der beamtete Thierarzt oder sein Vertreter für die Orts- Polizeibehörde eine Bescheinigung auszustellen.
Die «Zerstörung der Ansteckungsstoffe (Desinfektion) ist nah Maßgabe der (als Anhang B beigegebenen) „Anweisung“ u E
; 19. Aufhebung und Shußmaßregeln.
Die bezeihneten Seuchen gelten A Aan an die an- geordneten Schußmaßregeln sind aufzuheben, wenn in dem Ge- höfte oder der Ortschaft, für welhe die Schußmaßregeln an- geordnet wurden, die erkrankten Thiere sämmtlich gefallen oder geshlahtet oder ausgeführt oder- genesen sind, und wenn
o 1) an der Rothlaufseuhe innerhalb aht Tagen,
2) an der Schweineseüche oder Shweinepei innerhalb
j zwanzig Tagen kein neucr Erkrankungs- oder Verdachisfall vorgekommen und wenn laut Bescheinigung (Z 18 Abs. 3) in allen Fällen die vorschriftsmäßige Zerstörung der Ansteckungsstoffe (Desinfektion) ausgeführt ist. S 20. Bekanntmachung des Erlöshens der Seuche. Nach Aufhebung der Schußmaßregeln is das Erlöschen der beireffenden Seuche in gleiher Weise wie ihr Ausbruch zur öffentlihen Kenntniß zu bringen.
i S 21. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Schußmaß- regeln unterliegen, sofern niht nah den bestchenden Gesetzen, insbesondere nah § 328 des Neich3s-Slrafgeseßbuhs eine Bie E De iche ist, pen Strafvorschriften in 8 66, ZBisfer es Reichs - Viehseuchengeseßes “ vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894.*) lb: f S 22. Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlihung im Regierungs-Amtsblatt in Kraft.
Breslau, den 18. Januar 1898. Königlicher Regierungs-Pröäsident.
Dr. von Heydebrand und der Lasa.
Véekanntmm&GUñt g.
In Abänderung meiner landespolizeilihen Anordnung vom 6. April 1893 (Amtsblatt Seite 123), betreffend die Einfuhr von Pferden über die Landesgrenze gegen das Königreich der Niederlande, bestimme ih hiermit: j NLti tel]. Der §8 2 der genannten Anordnung hat in Zukunft folgendermaßen zu lauten: S2
Die Einfuhr von Pferden darf vorläufig nur über die Grenzcingangsstelle Bentheim und nur am Dienstag und Sonnabend jeder Woche erfolgen, und zwar Sonnabends nur in der Zeit von 8 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags. ; Artikel 2. ___ Vorstehende Bestimmung tritt mit dem 20. Februar d. J. in Kraft. Osnabrück, den 5. Februar 1898. __ Der Regierungs-Präsident, Wirkliche ene L M HN a) üve.
*) § 328 des RN.-Str.-G.-B. lautet:
Wer die Absperrungs- „oder Aufsichtsmaßregeln oder Einfuhrver- bote, welhe von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Eitn- führens oder Verbreitens von Viehseuhen angeordnet worden sind, wissentlich verlct, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, Ft infolge diefer Verleßüng Vieh von der Seuche ergriffen worden, fo tritt Gefängnißstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren ein.
§ 66 Ziffer 4 des R.-V.-S.-G. lautet:
Mit Geldstrafe bis zu 150 4 oder mit Haft wird, sofern nicht nach“ den bestehenden gesehlihen Bestimmungen etne höhere Strafe verwirkt ift, bestraft, wer den im Falle der euchengefahr poltzeiltch ene en Shußmaßregeln (88 19 bis 28, 38, 44 a, 51) sowie den auf Grund des § 45 Abs. 2 getroffenen polizeilihen Anordnungen zuwiderhandelt.
buten alsbald nah ihrer Benußung zu überwachen.
jelangende Kalkmilch if in der in :
16, Zulässigkeit der Shlahtung kranker oder Die Abshlachtung aller seuchekcanken oder n RURS es
: Königreich Preußen. : S A E Ee König haben Allergnädigst geruht : auf Grund des 8 28 des Landesverwaltu 80. Juli 1883 (G-S. S. 19) E en er:-Kegierungs-Nath Glasewald in Hildesheim zum Stellvertreier des Regierungs- Präsid i - uss ju Gildcsheim, g gs-Präsidenten im Bezirks en Vber-Regierungs-Rath Möllenh off in Münster zum Stellvertreter des Regierungs-Präsidenten i i | w Miünsie:, eg gs-Präsidenten im Bezirksauss{uß en bei der Regierung in Gumbinnen beschäftigten Staats- anwalt von Queis zum Stellvertreter des er i des Bezirksausshusses zu Gumbinnen, Os S, Ber Ie Ae in Koblenz zum er des zweiten Mitgliedes i Ù Rablen, z gliedes des Bezirksaus usses den Ober - Regierungs - Rath Nolshoven daselbst zum Stellvertreter des “erungs Braldenlen bei dies Behn R S P A Dae in Minden zum Stell- : cs ersten j i : E A itgliedes des Bezirksausshusscs zu den Regierungs-Assessor Hattendorff in Stade z Cte L s zweiten Mitgliedes des Beilage d uf die Dauer ihres Si irts- ausschusses ferner hres Hauptamts am Sigze des Bezirks …_den Regierungs - Nath Rahm in Minde i A Beztrfaousshusses ju Minden, S _Dden Regierurgé-Affessor Dr. Zaun in Köl wei A S F Köln nb E „den NReglerungs - Nssessor Mir ow in Stade zum zweiten e des Bezirksausschusses zu Stade auf Gébenazeit zu
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Spezialkommissar a. D., Oekonomie-Kommissions- Rath Wellmann in Kreuzburg O.-S. den Charakter als
Landes-Oekonomie-Rath mit dem Nange eines Raths Klasse zu verleihen. tange eines Raths vierter
Ministerium der geistlihen, Unkerri{chts- und M Odi ina (Miete conb eiten
Der bisherige Dozent an der Technischen Hochsd
hule zu Hannover, Professor Eugen Meyer is zum AdbreorbenE lihen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Göttingen ernannt worden. bèberen Stu 0 E Paul Schwarze an der
ert adijule zu Hohenlimburg, Kreis Jserlohn, ist d
Prädikat „Oberlehrer“ verliehen Se A O
Forst-Akademie Eberswalde. Sommer-Semester 1898.
Landforstmeister Dr. Danckelmann: Forsteinrihtun — erne Exkursionen (u. a. Durchführung einer S erilence im Forstmeister Zeising: Einleitung in die Forstwissenshaft. — N: A Forfilihe Exkursionen. SAAWBIGMGfS,
: orslmeister Dr. Kienihß: Forstshutz. — . — Forst- siche Gelursionen. ß: Forstshutz Jagdkunde Forst Desen For E S pach: Forstlihe Exkursionen. verförfter Dr. Möller: Waldwegebau. — itli ‘ Gd : vegebau Forstlihe Ex ¿Forst-Assessor Laspeyres: Forstlihes Repetitorium. orft Afestor Herrmann: Planzeichnen. N Professor Dr. Schubert: Geodäsie. — Verfahren der Forst- verméessung in Preußen. — Uebungen im Feldmessen und Nivellieren. Professor Dr. Schwarz: Systematishe Botanik. — Botanifsche Ns Geheimer Regierungs-Rath, Professor Dr. Altum: Wirbellose Thiere. — Zoologische Crkursionen. A Professor Dr. Eckstein: Parasitenkunde. , Geheimer Regierungs-Rath, Professor Dr. Nemel 6s: Minera- logie Bun Fee oe — Trg iGe E onei rofessor Dr. Namann: Organishe Chemie. — Standorts- lehre. i Yodentundlise Exfursionen. Gute, E rofessor Dr. üttrich: Experimental- if. Amts zerichts-Rath Dr. Dickel: Stratre M Das Sommer-Semester beginnt am Montag, den 18. April, und endet Sonnabend, den 10. August. Im Anshlufse daran forstliche G. _ Meldungen sind baldmöglihst unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung _forstliche Lehrzeit, Führung, über den Fig uue erforderlihen Subsistenzmittel, fowie unter Angabe des Militär: verhältnisses an den Unterzeichneten zu richten. Gberêwalde, den 1. Februar 1898.
Der Direktor der Forst-Akademie. Dr. Danckelmann.
Nichtamltliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen heute Vormittag den Chef des Zivilkabinets, Wirklihen Ge- heimen Rath Dr. von Lucanus zum Vortrage. Um 121/, Uhr Mittags begaben Sich Seine Majestät nah Potsdam. |
Jhre Majestät die Kaiserin und Königin be- suchten heute Morgen das Augusta: Hospital.
Laut telegraphisher Meldungen an das Ober-Kommando der Marine find die zur zweiten Division des Kreuzer- ges{chwaders gehörigen Schiffe „Deutschland“ und „Gefion“, Divisions-Chef : Kontre-Admiral Prinz Heinri von Preußen, Königliche Hoheit, am 8. Februar in Colombo angekommen; S. M. S. „Geier“, Kommandant: Korvetten-Kapitän Jacobsen, ist am 7. Februar in La Guayra (Venczuela) angekommen.
annover, 8. Februar. Der Provinzial-Landtag
aba Ae in seiner heutigen Sizung den Antrag des Pro- vinzial-Ausshusses auf Gewährung einer Unterstüßung von 930 000 6 an die Bruchhausen-Syke-Thedinghäuser Meliora- tionsgenossenschaft ‘an eine Kommission. Zur Berathung gelangte -sodann- ein Schreiben - des . Ober - Präsidenten vom 29. Mai 1897, betreffend die Abänderung des Gesches über die außerordentliche Wegepflicht in der Provinz Hannover vom 26. Februar 1877. Jn demselben heißt cs: Die Minister des Jnnern- und der öffentlichen Arbeiten, welhen der Vortrag zur Entscheidung unter- breitet worden sei, hätten den Ober-Präsidenten unter dem 16. Mai dahin beschieden, daß dem Antrage des Provinzial- Landtages, das Gesch vom 26. Februar 1877 dahin zu ändern, daß dasselbe au auf dieProvinzial:-Chausseen Anwendung finde, eine weitere Folge nicht Aegeven werden könne. Die Abgeordneten Graf zu Jnn- und Knyphausen und Staats - Minister Freiherr von Hammerstein, beantragten, an die Staats- regierung die Bitte zu richten, den mehrfach gestellten Antzag des Landtages wiederholt in Erwägung zu ziehen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Hierauf wurde ein Schreiben des Ober - Präsidenten vom 27. Mai v. J. vorgelegt, worin die Erwiderung des Ministers für Landrirthschast, Domänen und Fo1sten vom 90. März v. J. auf den Antrag des Provinzial-Landtages vom 12. Februar v. J. auf Erlaß eines Gesczes wegen Abänderung des hannoverschen Wildschadengcsezes mitgetheiit wird. Es wird darin gesagt, daß dieser Antrag bei der Revision der preußischen Jagdgeseße Berücksichtigung finden solle. Bis dahin aber sei der Minister zu seirem Bedauern nicht in der Lage, Anträgen auf Einbringung jagdrechtlicher Spezialgeseße sciters der Staatsregierung, möchten sie an sich auch noch so erwünscht und begründet sein, näher zu treten. Der Abg. von Lenthe beantragte, dem Ober-Präsidenten u erwidern, daß der Landtäg mit Bedauern von dem Be-
{heide Kenntniß nehme. Derselbe biete dem Landtage aber feincn Anlaß, von seinem früheren Antrage zurüczutreten. Der Ober-Präsident werde crsucht, ‘die auf den Beschluß des Landtages noch ausstehende Entschließung der Staatsregierung herbeizuführen. Der Antrag wurde einjlüimmig angenommen.
Die zur Vorberathung über die Betheiligung der Provinz an
den Kosten des Mittelland-Kanals von dem 28. Provinzial-
Landtage gewählten Vertrauensmänner' haben in der
Sißung vom 4. d. M.- mit 10 gegen 2 Stimmen folgenden Beschluß gefaßt:
„Die Vertrauen" mänxer
folgendermaßen zu beschließen : Der Provinzial-Landtag beschließt : i
I. die Garantien, welche die Staatsregierung von den interefficrten Kemmunalverbänten für den Mittelland-Kanal im engeren Sinne
auptkanal Bevergern-Elbe) mit Zweigkanälen nach Osnabrüd,
tinden, Linden, Wülfel, Hildesheim, Lehrte, Peine und Magdee burg verlangt, zur Hälfte zu übernehmen, jedech unter folgenden Bedingungen: L
1) Die Garantie für das Aufkommen einer F prozentigen Tilgungsrate soll ers nach Ablauf von 15 Jahren nach In- betriebnahme de8 Kanals eintreten ;
2) dem Provinzialverbande is eine Mitwirkung in Bezug auf die auf den Bau und Betrieb des Kanals, sowie auf die Festseßung der Tarife bezüglihen Fragen im Sinne des Ministerialerlaffes vom 9. Dezember 1896 cinzuräumen ;
3) wenn und soweit die beim Betriebe des Kanals nah Abzug der Unterhaltungekosten und Zinsen fich ergebenden UVebershüsse zur Deckung der in früheren Jahren zur Bestrei- tung diefer Ausgaben geleifteten Zubußen verwendet werden, müssen diese Uebershü}se dem Provinzialverbande insoweit über- wiesen werden, wie dieses dem Verhältniß der von ihm ge- leisteten Zubußen zu den gesammten Zubußen entspricht;
4) die Städte Hannover, Osnabrück, Hildesheim, Linden und Peine baten sch zu verpflihten (eventuell mit den Ge- meinden Lehrte, Misburg und Anderten), dem Provinzial- Verbande 4/5 aller Zahlungen zu erstatten, welche derselbe auf Grund der von ihm übernommenen Garantie leistet.
11. Wenn der Provinzial. Landtag demnächft beschließen follte, zur theilweisen Aufbringung derjenigen Zahlungen, welche der Provinzial- verband auf Grund ter von ikm übernommenen Garantie zu leisten hat, in Gemäßheit der geseßlihen Vorschriften über die Mehr- oder Minderbelastung einzelner Kreise, Theile der Proviyz zu steuerlichen Noraus[leistungen keranzuziehen, so sollen diejenigen unter Nr. 4 genannten Gemeinden, welhe tem Provinzialverbande gegenüber einen Tbeil der dort angegebenen Verpflichtung übernommen haben, zu folden Vorauskeistungen -nicht herargezogen werden. Wenn die einem Landkreise angehörigen unter Nr. 4 genannten Gemeinden durch Vermittelung des Kreises zu fteuerliczen Voraus- leistungen in Anlaß der von dem Provinzialverbande übernommenen Garantie herangezogen werden, fo sollen diesen Gemeinden die von ibnen auf Grund dieser Vorausleistungen gezahlten Beträge aus der Provinzial-Hauptkafse erstattet werden.
Vor Abgabe der den Provinzialverband verpflihtenden Ga- rantie-Erklärung hat der Provinzial-Ausfhuß festzuftellen, ob die unter 1 bis 4 bezeihneten Bedingungen eingetreten sind.“
Hefen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich vor- gesticrn von Darmstadt wieder nah Berlin begeben.
Mecklenburg-Schwerin.
Die Vermählung Seincr Königlichen Hoheit des Prinzen Christian von Dänemark mit Jhrer Hoheit der Herzogin Alexandrine zu Mecklenburg wird, einer Meldung aus Cannes zufolge, daselbst am 15. April in der Villa Wenden stattfinden.
empfehlen dem Provinzial. Landtage,
Oesterreich-Ungarn.
Jm böhmischen Landtage begründete gestern der A Lippert scinen Antrag auf Errichtung von National- Kurien mit Vetorecht und führte aus, daß die Denen nicht die Zerreißung des Landes, Os nur die möglichste administrative Trennung der As e in | rachlicher Hinsicht wünschten; die Deutschen seien nicht aggressiv, sie wollten nur die Sicherung der nationalen Existenz. Lippert beantragie chließlich die Ueberweisung des Antrages an die zur aal es Antrags E auf Schaffung von Kurien eingefeßte Kommission. Decr Abg. Engel erklärte namens der Czechen, für Ueberweisung an die Kommission stimmen zu wollen. Der Antrag wurde hierauf dieser Kommission überwiesen.
Der steyerische Landtag hat gestern mit geoher Mehr- heit den Antrag des Verfassungsausschusses auf Aufhebung der Sprachenverordnungen Anme In nament- licher mung wurde ein Antrag der Deutsch-Kons-rvativen L in welhem der Landtag die sihere Erwartung aus- spricht, die Regierung werde zwecks Aufhebung der die Juter- essen der Deutschen shädigenden Sprachenverordnungen möglichst bald die geseßlihe Regelung ‘der Sprachenfrage anbahnen und
LES: m
hierbei die historische Stellung der Deutschen berücsichtigen. 7 Die Galerien wurden wegen Lärmcns.- geräumt.
Der Landtag von Vorarlberg berieth gestern die Sprachenverordnungen und nahm einstimmig den ersten Theil des Ausschußantrags an, in welchem die Vorgänge der lezten Session des Reichsraths sowie die Veranlassung der- selben beflagt und die Hoffnung ausgesprochen wird, die Regierung werde die Verordnung aufheben und die Sprachen- frage geseblih regeln. :
Jm Komitat Szaboles beginnt, wie „W. T. B,“ aus Budapest berichtet, die sozialistishe Bauernbewegung kommunistisher Richtung einen bedrohlihen Umfang anzu- nehmen. Es heißt, die Regierung sei entschlossen, sehr energische Maßnahmen zu treffen und ge Wahrung der öffent- lihen Sicherheit über das bedrohte Komitat das Standrecht zu verhängen.
Großbritaunien und Frland,
Die Session des Parlaments is} gestern mit einer Thronrede eröffnet worden, in welher, dem „W. T. B.“ zufolge, die Beziehungen zum Auslande als freundliche be- zeichnet werden. Die Thronrede erwähnt sodann den Abschluß des Friedensvertrages zwischen der Türkei und Griechenland, durch welchen die territorialcn Beziehungen der beiden Mächte im Ganzen unverändert geblieben seien. Dann heißt es weiter: Die Schwierigkeit, in einigen Punkten der Frage der auto- nomen Regierung Kretas zu einem einstimmigen Abkommen zu gelangen, habe die Erwägungen der Mächte ungebührlih in die Länge gezogen; es sei aber zu hoffen, daß diese Schwierig- keiten bald würden überwunden werden. Es sei die anscheinend vertrauen2würdige Nachricht eingegangen, der Khalif beab- sihlige, gegen die egyptishe Armce im Sudan vorzurücken. Deshalb sei den betreffenden britischen Truppen die Weisung zugegangen, nah Berber zur Unterstüßung des Khedive abzu- gehen. Mit Abessynien sei ein Freundschafts- und Handelsvertrag abeschlossen wc rden. Hoffentlih werde die Konferenz für die Frage der Zückerprämien das Ergebniß haben, daß die Zuder- prämien von den kontinentalen Staaten abgeschafft würden ; mittlerweile würden dem Parlament Maßnahmen vorgeschlagen werden, um der unmittelbarcn Nothlage der westindischen Kolonien abzuhelfen und den Produzenten über die gegen- wärtige Krise hinwegzuhelfen. Der organisierte Ausbruch des s unter den Stämmen an der nordwestlichen
renze Indiens im lezten Sommer habe die Regierung gezwungen, Expeditionen zur Bestrafung der Stämme aus- zusenden. Der Muth und die Ausdauer der britischen und der eingeborenen Truppen hätten die fast unüberwindlichen Schwierigkeiten, welhe jener Theil des Landes darbiete, besiegt, jedoch sei der Verlust vieler kostbaren Menschenleben zu beklagen. Die Wiederzunahme der Pest im westlichen Indien verursache Besorgnisse, aber die Regierung mache alle Anstrcngungen, um die Ausbreitung der Seuche zu begrenzen und deren Wirkungen zu mildern. Die Hungers- noth in Indien habe, mit Ausnahme einiger kleinen Bezirke von Madras, aufgehört. Angesichts der enormen, von an- deren Nationen unterhaltenen Rüstungen werde die Pflicht der T enterN ung des Reichs Ausgaben mit si bringen, die über frühere M utwerbunget hinausgingen. Es würden dem- emäß Anträge zur Vermehrung der Stärke und Leistungs- fähigkeit der Armee und zur Verbesserung der Verhältnisse des militärischen Dienstes eingebracht werden, desgleichen würden Maßregeln zur Einführung einer lokalen Regierung in Jcland, ähnlich derjenigen, welche in England bestehe, sowie endlih An- träge auf Einführung von Gemeindeveriretungen in der Graf- {haft London unterbreitet werden. /
Beide Häuser traten sofort in die Berathung der Adressen auf die Thronrede ein. Jm Oberhause erklärte im Laufe der Debatte der Premier-Minister Lord Salisbury, er heiße die von Rußland vorgeschlagene Kandidatur des Prinzen Georg von Griechenland willkommen, weil dadur den auf Kreta herrschenden beklagenswerthen Zuständen ein Ende gemacht werde. Lord Salisbury vertheidigte sodann die in Tunis und Madagaskar beobachtcte Politik, ob- hon England Grund habe, - über Fpzankreihs Ver- fahren in Madagaskar sich zu beklagen. Ebenso vertheidigte derselbe die im Sudan verfolgte Politik und sprach die Hoffnung aus, Chartum werde im Jnteresse Egyptens vor Ablauf vieler Monate wiedererobert werden. Dann ging Lord Salisbury auf die Lage in China über und gab der Ansicht Ausdruck, daß das von dem Schaßkanzler in Kimberley gebrauchte Wort „Krieg“ zu weit ausgedehnt sei. Urzweifelhaft werde viclfach angenommen, daß britishe Vertragsrechte in China bei Seite geseßt werden dürften und daß die durch den Vertrag von Tientsin erreichte verhälinißmäßige Verkehrsfreiheit durch eine Aktion anderer europäisher Mächte zerstört werden könnte. Es sei mit Recht gegen eine solche Jdee protestiert worden ; er sage niht, daß irgend eine europäishe Macht eine derartige Jdee gehegt habe; aber die Regierung habe nicht nur keine Ver- tragsrehte aufgegeben, sondern auch nicht die Absicht, solche aufzugeben. Es gebe nichts, was Großbritannien nicht eher thun würde, als die Zerstörung dieser Rechte zu gestatten; aber niemand habe die geringste Absicht, die Rehte Großbritanniens zu En oder zu verleßen. China, nicht Großbritannien, habe eine
f proponiert; aber Großbritannien habe scine Bereit- willigkeit angedeutet, einen Vorshuß unter billigen Bedingungen zu gewähren, unter der Voraussezung gewisser Konzessionen als Ersaß. Sämmtliche Konzessionen hätten die Vermehrung und Freimahung des chinesishen Handels. be- zweckt. Betreffs der Legende bezüglih Talienwans sci der Vorgang folgender: Talienwan sei von Macdonald mit Ge- nehmigung Großbritanniens mit anderen Vertragshäfen am 16: Januar dem cinesishen Nath gegenüber erwähnt worden. Tags darauf habe der chinesishe Rath die britishe Regierung benachrichtigt, daß die Oeffnung Talienwans als Ver- tragshafen aus sehr vielen Gründen, auf die näher einzugehen -nicht nöthig sei, "g große Verlegenheit bereiten würde; man möge auf dem Vorschlage nicht bestchen. Am 17. Januar habe: er (Lord Salisbury) vorgeschlagen, die Eröffnung von Talienwan bis zu der Zeit zu vershieben, wo die Eisenbahn Talienwan erreicht haben werde. Wenige Tage später sei dies Kom romiß als Bedingun der Anleihe angenommen worden. Die Regierung habe jüngst von Rußland eine schriftlihe Versicherung erhalten, daß jeder Hafen, den es als Ausgang für den Handel zu benüßen die Erlaubniß erhalte, cin Freihafen Ü Großbritanniens ads sein solle. Ein Freihafen sei wohl auch besser als ein Vertragshafen. Eine ähnliche Versicherung habe auch die deutsche Regierung betreffs des jüngst von Deutschland beseßten
Im Unterhause vertheidigte im Laufe der Ae der Êrsie Lord des Schagamts Balfour bie olitik der Re- Pons und theilte mit, daß die britishe Regierung sich mit
er russishen und der franzöfishcn Regierung, die für die Er- rihtung des Königreichs Griechenland verantkwortlih seien, dahin geeinigt habe, die Griehenland zu gewährende Anleihe zu garantiercn. Jn. Betreff der Süd-Afrika-Kompagnie erklärte Balfour, daß demnächst Vegioe Schriftstücke würden vorgelegt werden. Der Parlaments-Sekretär des Aeußern Curzon gab in Erwiderung auf die Anfragen verschiedener Redner die nah- folgende Erklärung ab: „Was die Vorgänge in Port Arthur be- trifft, so hat Nußland nah Juformationen, die im Besiß der Re- ierung sind, dort nichts gethan, wozu es niht kraft seines Nertrañes mit China berehligt war.“
Frankreich.
Der bisherige kommandierende General dcs X. Armee- Korps, Gepyveral Keßler ist zum kommandierenden General des VI. Armee-Korps ernannt worden an Stelle des Generals Hervé, welcher mit besonderen Missionen betraut worden ist. Der General Monard ist zum kommandierenden General des X. Armee-Korps ernannt worden. j : ;
Die Deputirtenkammer hat gestern sämmttiche Kapitel des Budgets des Auswärtigen Amts angenommen. Jm Laufe der Sizung erklärte der Minister des- Auswärtigen Hanotaux, daß mit Jtalien keine Verhandlungen bezüglich eincs Handelsvertrags geführt würden. Sodann wurde der A ür E A, Be de geiieen bay Verbs
n dem Prozeß gegen Zola wurde gcftern das Verhör der Zeugen, ite denen sih auch der frühere Präsident der Republik Casimir-Perier befand, - fortgeseßt. Jn Betreff der vorgestern von der Vertheidigung gestellten Anträge auf R der ausgebliebenen Zeugen hat der Ge- rihtshof folgenden Beschluß gefaßt : „Der Gerichtshof erläßt Befehl, daß die kranken Zeugen dur einen Arzt ee und, wenn sie zum Verlassen ihrer A im slande sind, nochmals vorgeladen werden sollen. Die nicht mit Krankheit entshuldigten Zeugen find nochmals vorzuladen und haben vor dem Gerichtshofe zur Vernehmung zu erscheinen.“ Diescm Beschlusse gemäß sind die Generale Boiedeffre und Mercier, der Oberst de Paty de Clam und der Kom. mandant Esterhazy als Zeugen geladen worden.
NußlanD.
Der Großfürst und die Großfürstin Konstantin sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern von St. Petersburg nah Bückcburg abgereist, um an der Vermählung des Prinzen Ernst von Ap V prt Me tig Pen i i
Der heute erschienene „Regierungsbote“ veröffentlicht nachstehenden, von dem „W. T B.“ mitgetheilten Artikel:
VIn der allgemeinen Lage der Dinge im türkishen Osten haben S im Vergleih mit der Vergangenheit bedeutende Veränderungen vollzogen. Das revolutionäre Gähren auf der Insel Kreta, gegcn welches Nußland zuerst seine Stimme erhob, wurde dur die gemein- famen Anstrengungen der Mächte unterdrückt, welhe sih bereit er- flärten, alle crforderlihen Maßnohmen zu treffen, um eine gewaltsame Besitzergreifung der Insel dur Grichcnland zu verhindern. Der griehishe Oberst Vafsos wurde mit seinen Emissären uxd Freiwilligen gezwungen, Kreta zu ane wo dank den energischen Anstrengungen verhältnißmäßige Rukbe bergestelt war. Die Kreter regten keine Forderung wegen einer Vereinigung mit Griechenland mehr an, und nahmen mit Freude die ihnen geshenkte Autonomie an. Endlich, dank dem mächtigen Eintreien des Kaisers Nikolaus, nurden die Kriegsaktionen zwisGen der Türkei Und Grieckenland eingestellt, die Bevollmächtigten der hellenishen Regierung begaben sh nach Konstartinopel, behufs gemeinsamer Be- rathung mit der türkisGen Delegation wegen der Bedingungen des Friedens, welcher gegenwärtig glücklich abgeschlossen ist. Während die europäischen Nepräsentanten in Konstantinopel mit der Ausarbeitung der Grundlagen für die autonme Verwaltung der Insel Kreta be- {chäâftigt waren, welhe von allen Mächten unter ihren Schuß genommen wurde, da die Anwendung autonomer Grundlagen iü der Praxis vor allem die Einführung einer soliden Regierungsgewalt auf der Insel erforderte, alle in Bezug auf diesen Gegenstand gemachten Vor- {läge der Mächte indessen zu gänzlihem Mißlingen führten, erachtete Rußland es für mögli, unter ten erwähnten Verbältnifsen die Kandidatur des Prinzen Georg ven GrieckWenlard auf die Tages ordnung zu stellen, dessen Ernennung zum General-Gouverneur von Kreta die geseßlihen Würsche der christlihen Bevölkerung der Insel völlig befriedigen und zuglei ein Unterpfand für die Beruhigung des gesammten heUenishen Volkes bilden würde, welches mit Erregung auf die Ungewißheit des künftigen Geschikes seiner Stammesgenofjen blickt. Die von Frarkreich, England und Jtalien mit Sympathie aufge- nommene Kandidatur des Ptinzen begegnete jedcch einem Widerstande, wie seitens Deutshlands und Oester1cichs, so auch seitens des Sultans, welcher wie früher auf der Ernennung eines feiner Unterthanen {um G-neral-Fouverneur von Kreta bestand. Auf die vom Sultan in diesem Sinne gestellten Anträge antwortete unsere Regierung unver- ändert, daß keine Großmaht zur Kandidatur eines türkischen Unterthans ihre Einwilligung geben werde, und daß, angesihts des von allcn ausländishen Regierungen angenommenen einmüthigen Bes \{lufses, die Vermehrung der ottomanishen Truppen auf der Jrisel niht zu gestatten, der Sultan jeder Mittel zur Ein- sezung eines türkishen General - Gouverneurs avf Kreta be- raubt sein würde. den Prinzen Georg für diesen Posten zu ernennen, hatte Rußland im Auge, die Unversehrtheit des Ottomanishen Reichs {icherzufstelen, da seitens tes Prinzen vorher die Einwilligung erfolgte, die Suze- ränctätêrechte des Sultans anzuerkennen uxzd Frieden im Oriente zu bewahren, wozu es nothwendig war, an die Spiße der Verwaltung Kretas etne Person zu stellen, welche dort völlige Nuhe einführen und mit der nôthigen Autorität vie Gewalt des General-Gouverneurs aufrehthalten Tönnte, indem sowohl die christslihe wie die muselmaniscche Bevölkerung der Insel geshüßt würde. Solches sind ‘die einzigen Ziele der von Rußland E BA vorgeshlagenen Lösung der kretishen Frage, welche ein für alle Mal den Mächten ‘jeden Vor- wand zur Einmischung nimmt, welche dur periodisch enistehende blutige Ereignisse auf der Insel veranlaßt wird. Nachdem Rußland sowohl dem Sultan wie avch dén Großmächten offen seine Anschauung. binsihtlih des gegenwärtigen Standes der kretischen Frage ausgee sprochen hat, besteht es durhaus nicht auf der von ihm vorgeshlagep;n Lösung; wenn irgend eine europäishe Macht einen andern Au® gang aus den Schwierigkeiten ermitteln würde, welcher, die Fo1* erun en dcs Sultans und der Mächte wie auch die Wünsche der - ‘Freter Tes friedigend, hernach ‘als Basis für die definitive Lösung “cer kretischen Frage dienen könnte, so würde die russische Regierun, natürli nit unterlassen, ihre Einwilligung hierzu zu geben. “4ber eine fo sehr komplizierte Aufgabe erscheint uns {wer ap” führbar, und daher erahtet Rußland es nit süc mögli, P" ¿ JFnitiative zu irgend welchen neuen Vorschlägen auf sih zu “ nehmen, In allerbesten Be tehungen _wie zur Türkei fo auch zu denjeni en eures päischen Mächten pverbleibend, ck „elhe G nicht sympattisd zu Rußlands Vorschlägen veW" elten, versäumt Rußland nit, die anderen Regierungen wW- benachrichtigen, daß es die Ver- antwortlihkcit ablehnt für alle ungünstigen Folgen, welhe na seiner Meidung durch Veiteres Verschleppen in der m der kretis®g Frage entst®* ¿n können, und daß es zur gewaltsamen Ginseßung
Bei seinem Antrage,
Gebiets gegeben. Die Ünterhandluneen über die Anleihe mit
China shwebten noch. Die Adress- wurde sodann angenommen. z. der türkis®n Truppen auf der Ine; zuia
eires General-G“ ¡yerneurs unter keinen Umtäncen eine Vermehrung fen und in keinem Falle