1898 / 36 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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dirthe können nah zweijährigem Studium eine Abgang sprüfung blegen, welche fie zu Lehrer- bezw, Direktorstellen an landwirthschaft- ichen Winters{ulen und Ackerbaushulen befähigt; die mit Maturitäts- zeugniß versehenen Landæœirthe werden nah dreijährigem Studium x Staatsprüfung für Lehrer der Landwirthschaft an Lanudwirth]chaftsschulen zugelassen. Für Landmesser be- “teht an der Akademie eine Königliche Landmesser-Prüfungs-Kommission. ie Prüfung für Landmejiser ist für Alle, die sich diesem Berufe ‘widmen wollen, obligatori\ch und kann nach zweijährigem Studium ‘abgelegt werden. Mit der Prüfung für Landmesser ift diejenige für Kulturtehniker verbunden; leßtêre kann aber auch gêëtrennt von der ersteren stattfinden. : ;

Die an der Akademi? Poppelsdorf aufgenommenen Studierenden werben bei der Universität Bonn timmatrikuliert und genießen alle

*Mechte von Universitäts-Studenten.

Neu eintretende Studierende haben bei der Melduna zur Auf- vahme außer den Nachweisen über Schuk- und Berufs-Vorbildung ein Sittenzeugniß von der Polizeibehörde ihres. leßten Aufenthalts- ortes beizubringen, Minderjährige außerdem eine Einwilligungserk{ä- rung des Vaters oder des Vormundes. Kommen die Studierenden unmittelbar von einer anderen HoGschule, so ist das Abgangszeugniß Ph Hg vorzulegen und ein besonderes Sitterzeugniß niht er-

orderli.

Ei Internat ist mit der Akademie nicht rerbunden. Die Aka- demiker wohnen in Privathäusern in Bonn oder Poppelsdorf, und sind Wohnungen mit und ohne Beköstigung , den verschiedensten Wünschen und Anforderungen entsprechend, in ausreiceuder Zahl vorhanden, i

Die Miethe für ein Zimmer beträgt monatli etwa 20 4, mit Beköftigung 60 #4 und darüber. Mittagstish im Restaurant kostet 60 4 und mehr. Die Kosten für den gesammten Unterhalt eines Studierenden stellen sich bei mittleren Ansprüchen etwa auf 100 bis 120 M monatli, alfo im Jahr (für 8 Studien-Monate) auf rund 800 bis 1000 M (ohne Studien-Honorar),

Das Studien-Honorar beträgt 120 4 für jedes Halbjahr und muß im Anfange des Semesters entrichtet werden. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit und Würdigkeit kann das Honorar innerhalb der zulässigen Zahl von Freiftellen ganz oder theilweise zurüderstattet werden. Auch werden an einzelne, durch Fleiß und Wohblverhalten ih auszeihnende bedürftige Studierende seitens des Ministeriums (mit Honorarfreibheit verbundene) Stivendien aewährt.

Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie is der Unter- zeichnete gern bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen. Prospekte und Stundenpläne versendet das Sekretariat der Akademie auf Ansuchen kostenfrei.

Poppelsdorf bei Bonn, im Januar 1898.

Der Direktor der Königlichen Landwirthschaftlilßen Akademie.

Dr. Freiherr von der Golßg, Geheimer Regierungs-Rath u. o. d. Professor an der Universität Bonn.

Nichtamkliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Februar.

JZJhre Majestät die Kaiserin und Königin er- theilten gestern Mittag mehrere Audienzen. Nachmittags be- suhten Jhre Majestät mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prin- essin Eulalia von Spanien und JZhrer Königlichen Hoheit Ber Prinzessin Heinrich von Preußen die Verkaufsräume der

Königlichen Porzellan - Manufaktur und das Kunstgewerbe- .

Museum.

Der Bundesrath versammelte sih heute zu einer Plenar- sißung.

Die Nr. 2 der „Amtlichen Nachrichten des Neichs- Versicherung3amts“ vom 1. Februar 1898 enthält aus dem Gebiet der Unfallversiherung ein Rundschreiben an die Vorstände sämmiliher Berufsgenossenschaften vom 18. Januar 1898, betreffend die im Jahre 1896 erzielten Ergebnisse der Uebernahme des Heilverfahrens während der Wartezeit gemäß § 76c. des Kranken- versicherungëgeseßes, sowie folgende Rekursentscheidungen:

Der Entschädigungsanspruch eines Bergmanns, der sich zum Antritt der Schicht gemeldet hatte, dann aber, weil er noch einige freie gel hatte, in ein außerhalb des Betriebs- eis belegenes Miethshaus gehen wollte, um dort ein Glas

ier zu trinken, und hierbei beim Ueberschreiten der Geleise dur cinen Rangierzug {wer verleßt wurde, ist anerkannt worden, da er aus Anlaß der Betriebsbeschäftigung berechtigter Weise auf der Betriebsstätte und insbesondere an der Unfall- stelle verweilt hatte, und weil der Unfall dur eine Betriebs- einrihtung herbeigeführt word:n war. (1689.*)

Wenn auch Unfälle auf Wegen und Reisen, die cin Ar- beiter zu Betrichszwecken unternimmt, im allgemeinen als Betriebsunfälle anzusehen sind, so ersireckt sich diese Auf- fassung doch keineswegs ohne Ausnahme auf Unfälle, die eine versicherte Person während ihres Aufent- halts im Gasthause aus Anlaß einer solchen Reise erleidet; denn der Aufenthalt in den Gasthäusern gehört, weil er in erster Linie zur Befriedigung der allgemeinen mensh- lichen Bedürfnisse nah Ruhe und Nahrung dient, im wesent- lichen in das eigene persönliche Jnteressengebiet des Arbeiters und nicht in den Jnteressenbereih des Betriebes. Es liegt kein Anlaß vor, von dem sonst in der Rechtsprehung des Reichs- Versicherungsamis festigehaltenen Grundsaß, daß Unfälle, die

bei einer Cn Ga Sa Thâätigkeit des ‘Arbeiters ein- treten, Betriebsunfälle im Sinne des Gesezes nicht sind, gu Gunsten der Sea auf Montagen befindlihen Arbeiter in Folhem Umfange Ausnahmen zuzulassen. Jedenfalls läßt sih Annahme nicht begründen, daß sih ein derartiger Arbeiter

ets im Betriebe befindet, und daß jede ee Derlede Thätigkeit für ihn ausgeschlossen if, jo lange er auf der Be- trieböréise unterwegs ist. (1690.

Der ANCGigungsanfpru eines Holzarbeiters, der während der Mittagspause in einem nahe der Betriebs- stätte belegenen ‘Kötterhause beim Aufsuchen des Heubodens, wo er ängeblih. seine nassen Kleider hatte trocknen wollen, verunglückt war, if zurückgewiesen worden, weil der Aufenthalt in dem Hause in erster Linie zur Befriedigung der allgemeinen

/ *) Die neben den einzelnen Rekurs- und den Nevisions - Ent- | Agen I Peiben as Beschlüssen sleitden eine

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itriebes

sich in einem an sich nit versiherungspflihtigen, aber im Kataster der Tiefbau-Berufsgenossenschaft eingetragenen Be- tricbe eines Kommunalverbandes ereignet hat, geht auf den nach dem Unfall auf Gründ des 8 4 Biffer 3 des Bau - Unfallversicherungsgeseßts für leistungs- fähig erklärten Kommunalverband auch dann nicht über, wenn die dreizehnte Woche nah dem Unfall erst nah dem für die Eigenversiherung béstimniten Atifangstermin abläuft. (1692) : N :

alt sind folgende Bescheide und Beschlüsse mit- getheilt: ; Jm Falle theilweiser Erwerbsunfähigkeit muß die Rente nah § 5 Abs. 6 des C bgesehed (S8 6 Abs. 1 des landwirtb schaftlihen Unfallversicherungsgeseßzes, § 9 Abs. 2 des Sec-Unfallversicherungsgeseßcs) nah einem Bruchtheil der Rente für völlige Erwerbsunfähigkeit berehnet werden, der in einem bestimmten Prozentsaße zum Auedruck zu tommen hat. (1693.)

Die Verantwortlichkeit für die Gesezmäßigkeit eines Ersuhens um Zwangsbeitreibung rüdjtändiger Genossenschaftsbeiträge hat der Vorstand der Berufs- genossenschaft zu tragen, die Vollstreckungsbehörden können von dem Vorstande den Nachweis nicht verlangen, daß die beizutreibende Forderung richtig berehnet und rechtskrästig festgeseßt ist, oder ob“ bei dem Reichs - Versicherungsamt rechtzeitig Beschwerde 41 Absag 2 des Bau - Unfallver- siherunasgeseßes, § 73 Absaß 1 des Unfallversiherungs- geseßzes) eingelegt ist, und welchen Erfolg diese gehabt hat. Nur in dem durch diese Vorschriften geregelten Verfahren des Widerspruchs und der Beschwerde an das RNeichs-Versicherungs- amt läßt fich die von dem Genossenschaftsvorstande vor- genommene Beitragsberchnung anschten und richtig stellen.

u einem Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsbehörden ist daneben kein Raum. Gegenstand eines solhen Verfahrens können nur Streitigkeiten bilden, welche die Art und Weise der Zwangsvollsireckung und das dabei zu beachtende Verfahren betreffen. (1694.)

Die in einem versicherten Fabrikbetriebe des Kreises Solingen gegen Accordlohn beschäftigten Feiler und Schleifer, die cinem Meister nicht unterstellt sind, und die für die Venußung der ihnen als Arbeitsstellen angewiesenen, im Fabrikgebäude belegenen Räume an den Betriebsunter- nehmer eine Entschädigung nah Art der Miethe, theilweise au ein Entgelt für die Arbeitsgeräthe entrihten müssen, sind niht als selbständige (Haus-) Gewerbetreibende, sondern als unselbständige Accordarbeiter angesehen worden, weil ihnen, abgesehen von der wirthschaftlichen Selbsiändigkeit, auch die Unabhängigkeit bei der Arbeit fehlt, da sie in den Räumen des Arbeitgebers, der si jederzeit von dem Fortgang und der Beschaffenheit der Arbeiten überzeugen kann, beschäftigt werden und dessen allgemeiner Aufsicht und Leitung unter- stehen, wenn sie auch im Einzelnen bei ihren Arbeiten ein LOE Maß von Freiheit genicßen als die anderen Arbeiter. (1695.

Aus dem Gebiet der Jnyaliditäts- und Alters- versiherung ist ein Rundschreiben an die Vorstände der sämmtlihen Juvaliditäts- und Altersversiherungs - Anstalten vom 25. Januar 1898, betreffend die Anlegung des Anstaltsvermögens zu Gunsten gemeinnüßiger Zwecke, nebst einer Uebersicht über die von den Versiherungsanstalten zum Bau von Arbeiter- wohnungen und ähnlichen, vorwiegend der Klasse der Versicherten zu gute kommenden Einrichtungen sowie zur Befriedigung des landwirthschaftlichen Kreditbedürfnisses hergegebenên oder zur Hergabe bereit gestellten Kapitalien nah dem Stande vom 31. Dezember 1897 veröffentliht. Ferner sind folgende Revisionsentscheidungen mitgetheilt:

Die Versicherungspfliht eines Küfers, dessen Thätigkeit sich im wesentlihen auf das Ab- und Ümfüllen des Weins in den Kellern meist kleiner Leute und auf das Herrichten (Schwenken und Neinigen) der alten Fässer sowie kleine Ausbesserungen daran beschränkt hatte, der eine eigene Werkstätte nicht besaß, und dessen fahmäßige Ausbildung nicht nachgewiesen war, ist anerkannt worden. (626.)

Die Anwendbarkeit der Bestimmung des j 119 des Jnvaliditäts- und Altersversiherungsgeseßzes ist in cinem Falle verncint worden, in welchem ein ständig beshäftigter Arbeiter infolge von Lohnstreitigkeiten die Arb-it niedergelegt, nah Ablauf eines halben Jahres aber bei dem- selben Arbeitgeber weitergearbeitet hatte, ohne in der Zwischen- zeit anderweite Lohnarbeit verrichtet zu haben. Es hatte bei der Niederlegung der Arbeit an dem wenn au nur still- shweigenden Einverständniß unter den Betheiligten gefehlt, daß die Arbeit zu gegebener Zeit unter den bisherigen Ver- hältnissen wieder aufgenommen werden sollte. (627.)

Hat der Staatskommissar zu Ungunsten eines Rentenbewerbers Berufung cingelegt, so kann er in der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht nicht zu Gunsten desselben Anträge stellen. (628)

Zur Wahrung der Frist ‘des è 30 des Jnvalidi- täts- und Altersversicherungsgeseßes genügt es, wenn der Vorstand der zuständigen Versicherungsanstalt innerhalb der dreimonatigen Anmeldefrist auf dienstlihhem Wege eine Vittheilung von“ der Geltendmahung des Erstattungsanspruchs erhält, mag au die Anmcldung zunächst an eine unzuständige Versicherungsansialt abgegeben worden sein. (629.)

Zum Nachweise der Wartezeit sind für die Zeit- râume nach dem 1. Januar 1891 neben ordnungsmäßig verwendeten Beitraasmarken Arbeitsb esheinigungen im allgemeinen nicht erforderlih. Nur dann, wenn sich in einem einzelnen Fallé cin ‘Zweifel darüber erjiebt, ob der Verwendung von Beitragsmarken auch eine versicherungs- pslichtige ESQaitgun zu Grunde liégt, ist es nach § 16 der Kaiserlihen Verordnung vom 1. Dezember 1890 Sache des Schiedsgerichts, den erforderlichen Beweis von Amtswegen zu erheben, diefer Beweis kann keineswegs nur durch Arbeits- besheinigungen im Sinne des § 161 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes erbracht werdén, welche an sih nur zum Nachweise der vorgeseßlihen Beschäftigungszeiten zu dienen haben. (630. j

Jn dem Nichtamtlichen Theil is eine Preisaus- shreibung des Vereins zur L eun des Gé- werbefleißes ‘betreffend Vorrihtungen zum elbstthätigen Absperren einer Dampfleitung bei Rohrbrüchen oder Explosionen,

‘nad Nahrung: nud Rube diente, de a sini nig zuznählen war.

Die Entshädigungspfliht für einen Unfall, der

Kokkoris begonnen, welcher bes

sowie eine eeitans (Ggeibüng der Elbshiffahrts-

jerufsgeno estdeutshen Binnen- \bif hrtszBe: ag nossensch aft zum Wettbewerb zwecks

rlangung von ‘Vor ihtungen zur Verhinderung der Üecber- lastung a. der Feder-Sicherheitsventile, b. der Hebel: Sicherheits- ventile bei Schiffsdampskesseln veröffentliht. Ferner ist eine Entscheidung des Reichsgerichts (Zweiten Strafscnats) vom 28. September 1897 über die Frage, inwieweit Eintragungen oder Vermerke in Quittungskarten durch die Straf- vorschrift des § 1561 des Juvaliditäts- und Alters- OeE E cung 0g elepes getroffen werden, abgedruckt. Endlich ist ein Obergutachten dés Geheinten Medizinal- Raths, Professors Dv. Jotly in Berlin vom 22, Mai 1896 Über die Frage des urfäclichen usammenhangs einer Kopfverlezung mit einer Shüttellähmung (paralysis

; agitans)- mitgetheilt.

Hannover, 9. Februar. Der Provinzial-Landtag nahm in sciner eutigen Sißung einstimmig den Antrag der Abgg. Kriege und Genossen an: dem Kreise Grafschaft. Bentheim sowie dem Kreise Meppen zur Foriseßung resp. Ver- längerung der von diesen Kreisen bereits erbauten und in Betrieb genoramenen Nebenbahnen von Bentheim nach Neuerhaus bezw. von Meppen nach Haselünne dieselbe Unterstüßung zu theil werden zu lassen, welche seitens der Provinz für den Bau von Kleinbahnen gegeben werde, event. aber den bezeichneten Kreisen diezu dem Bahnbau erforderlichen Mittel zum Selbst- kostenprcise zu überlassen. Nachdem der Landtag fotäinn von den Uebersichten der Einnahmen und Ausgaben des Hannoverschen Klosterfonds und dem Geschäftsbericht der Haftpfliht-Versicherungsanstalt des Hannóverschen Provinzialverhandes Kenntniß genommen hatte, wurde die Berathung des Etats fortgeseßt. Unter Vorbehalt der Be- willigung der noch ausgeseßten Positionen wurde der ganze Haushaltsplan für 1898,99 genehmigt.

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Oesterreich-Ungarn.

Das „Militär - Verordnungsblat1“ veröffentliht die Er=

nennung des Feldzeugmeisters Baron Waldstätten zum General-Truppeninspektor. Jm Landtage von Jstrien kam es gestern während ciner in kroatischer Sprache gehaltenen Rede des Abg. Mandic zu erregten Scenen, die durch die Behauptung gesteigert wurden, daß die Sißung von Polizeiorganen überwacht werde, Leßteres beruhte auf einem Mißverständniß, welches der Landeshauptmann und der Vertreter der Regierung auf- klärten. Da au der ebenfalls kroatis{ sprehende Abg. Corsfolic seitens der Besucher der Galerie unterbrochen wurde, mußte die Sißung geschlossen werden.

Das ungarische Unterhaus verhandelte gestern über das Budget des Ministeriums für Ackerbau. Der Abg. Rohonczy erörterte dabei die fozialistishen Umtriebe im Alföld und bemerkte, alle Theile der Gesellschast müßten hier eingreifen; denn man könne nicht wissen, wo diese kom- munistische Bewegung stehen bleibe werde. Er fordere die Re- gierung auf, rasch einzugreifen, sons werde ein Theil des Landes in wenigen Tagen in Flammen stehen. Dié auf- hependen Preßerzeugnisse kämen von auswärts. Der Redner shlug vor, in Fällen von Majestätsbeleidigung und Auf- heßung dié Preßfreiheit für gewisse Schwurgérichtssprengel aufzuheben.

Frankreich.

Nach einem gestern veröffenilihten Dekret umfaßt das neugebildete XX. Armec -Korps 4 Subdivisionen, wel{he auf die Departements Meurthe et Moselle, Vogesen und Aube vertheilt sind.

Jn dem Prozeß Zola wurde gestern die Vernehmung der Zeugen fortgeseßt. Die Generale Boisdeffre, Gonse und Mercier verweigerten unter Berufung auf das Amts- und Staatsgeheimniß die Beantworiung aller Fragen, welche auf den Prozeß Dreyfus Bezug hatten. Die Vernehmung des früheren Justiz-Ministers Trarieux wurde unterbrochen und wird beute fortaeseßt werden.

Rußland.

Der Großfürst Michael Nikolajewitsch beging gestern, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, das 501ährige Jubiläum als Chef der 2. Garde-Artillerie-Brigade. Aus diesem Anlaß fand eine Parade ftatt, welcher der Kaiser bei- wohnte. Zum zweiten Chef der genannten Brigade wurbe der Großfürst Michael Alexandrowitsch ernannt.

Der Minister des Aeußern Graf Murawjew is vor einigen Tagèn leicht erkrankt. Der ,Nowoje Wremja“ zufolge war das Befinden des Ministers gestern bereits besser.

Jtalien.

Die Deputirtenkammer hat die Wahl des Sozialistcn Cypriani, der in Forli wiedergewählt wurde, Mae seine Wahl bereits einmal für ungültig erklärt war, wiederum für ungültig erklärt.

- Türkei.

Wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel erfährt, beziehen sih die Projekte für eine Vermehrung der Kavallerie auf die Hamidié-Kavalleri?, die jeßt 561/4 Regimenter zählt, und die na dem ursprünglihen Plan det Armee- Organisations-Komwnission vom Jahre 1887 auf 100 Negimenter

ebracht werden soll, für welche die Mannschaften und das Pferde- taterial bereits vorhanden sind. Gegenwärtig sind 3 Negimentér in der Bildung begriffen. Gleichzeitig soll der frühere Plan, jedem Regiment eine halbe Linien-Eskadron zur Znstruktion zu- zutheilen, erprobt werden und die ganze Linien-Kavallerie anatolishes und kurdisches Pferdemäterial erhaltén.

Der Albanescnhäuptling Riza erhielt die Erlaubniß, nah dem Beiramfest in seine Heimath zurückzukehren.

Der russische Militär-Aitaché in -Konstantitiopel, Oberst Pesch kow, welcher vorgestern mit dem bulgarischen Kriegs- Minister das definitive Abk ommen, betreffend den Wieder- eintritt der emigriert én bulgarischen ffiziere in die

Armee, unterzeichnete, ist, wie das Wiener iei CiaSateos

Bureau“ meldet, von Sosia nah Konstantinopel zurückgekehrt.

Griechenland.

Gestern u in Athen, wie „W. T. B.“ berichtet, vor dem See - Kriegsgeriht der Prozeß gegen den Fähnrich huldigt wird, während des

Zhre Befehle nicht

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Liquidationen für Aufräumungsgrbeiten chwemmungsgebiet u.“ f. ‘w.fort.

¿rk - griechischen Krie es von Skiathos aus an Den da- Urfish - griecis i e L “telegeaphiert zu „Commodore Sachturis verräth uns, weil er ausführt“ Als erster Zeuge

maligen arine - Mini evidis

haben:

wurde Levidis vernommen, der Sachturis beschuldigte, seine Béfehle niht ausgeführt zu haben. Er (Zeuge) habe näch dem Empfange der Depesche des Fähnrihs den König gebeten, Sachturis abzuberufen, und der König habe nach einigem Zögexn dieser Bitte stattgegeben. Levidis ver- suchte nahzuweisen, daß sih gegen verschiedene seiner Befehle der Einfluß des Hofes geltend gemaht habe; auch seine Kollegen im Ministerium beschuldiate er der Lauheit während des Krieges. Der unglücklihe Ausgang des Krieges in Thessalien sei ver Nichtausführung seiner Befehle Zu- zuschreiben. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob dieselben Be- fehle, die Sachturis erhalten, auch dem Prinzen Georg, der damals Kommandant der Torpedo-Flottille gewesen, zugegangen eien, erwiderte Levidis, über diese Gras werde er sich nur in der Deputirtenkammer auslassen. er als Zeuge ver- nommene Prinz Georg erklärte: Sachturis habe seine Pflicht gethan ; wenn derselbe nicht ‘alle Befehle ausgeführt habe, so sci dies dem Widerspruch in den Befehlen und dem Mangel an Munition zuzuschreiben. Das Telegramm des Fähnrichs Kokkoris sei ein unerhörter Verstoß gegen die Disziplin. Der Marine-Minister Haßikyriakos, der während des Krieges einen Panzer kommandierte, erklärte: nach allem, was er

während des Krieges gesehen, habe unter den Offizieren und

den Mannschaften Disziplinlosigkeit geber: \{cht. Amerika.

Die cubanishe Junta in New-York hat, wie „W. T. B.“ meldet, der Presse ein Schreiben übermittelt, welches angeblich von dem spanischen Gesandten in Washington Dupuy de Lôme herrühren und an den früheren spanischen Minister Canalejas gerichtet sein soll, der sich kürzlich in New- York und auf Cuba aufhielt. Der Brief, der in Havanna vón

beleidigende

Kinley.

erklärt, der Urheber des Schreibens zu sein. Jnfolgedessen habe das Staats-Departement Madrid Wo odford die nöthigen Mittheilungen gemacht. Solange diese nit in den Händen der spanischen Regierung seien, sei es nicht ange-

entwendet wurde, enthält Bemerkungen über den Präsidenten Mac Das Staats - Departement in Washington spanishe Gesandte leugne niht, der

einem Cubaner

dem amerifanishen Gefandten in

messen, den Jnhalt derselben zu veröffentlichen.

Aus Washington meldet „W. T. B.“: Der dortige

Gesandte von Guatemala habe die Nathricht erhalten, daß der Präsident von Guatemala Barrios ermordet worden sei. Der Vize - Präsident Cabrera habe die Präsidentschaft über- nommen. Jm Lande herrsche Nuhe.

Die Regierung von Portorico ist neu gebildet worden. Minister-Präsident ist Quinones.

Das „Reuter'she Bureau“ berichtet aus Montevideo, daß daselbst mehrere Offiziere verhaftet worden seien, wie es heiße, wegen Theilnaßme an einem militärishen Komplott. Andere

Offiziere seien ihrer Posten enthoben worden, weil sie sih gae- weigert hätten, ein Schrifistück zu unterzeihnen, welches sie verpflichten sollte, für die Kandidatur Cuestas' zum Präsidenten von Uruguay einzutreten. Die Diktatur werde jeden Tag erwartet. Cuestas verliere wegen seiner Unentschlossenheit an Popularität. Viele Personen verließen die Stadt, um si der Einreihung

in dic Nationalgarde zu entziehen.

Asien. Die „Times“ meldet aus Peking vom gestrigen Tage,

der japanische Gesandte habe dem Tsung- li - Yamen mitgetheilt, daß Japan nicht im stande sei, eine Verlänge- rung der Frist zur Zahlung der Kriegsshuld zu bewilligen. Der französische Geschäftsträger habe von dem Tsung- li - Yamen die Bezahlung (innerhalb aht Tagen) einer Ent- schädigung an die Familie eines Franzosen verlangt, der in Tongking von chinesishen Briganten gefangen genommen,

aber später befreit worden sei. Afrika.

Dem „Reuter shen Bureau“ wird aus Kairo gemeldet, der nage as Sir Edwin Palmer habe dem Ministerrath

Vorschlag gemacht, die Zinsen des Kapitals, welches bei der Kasse der öffentlihen Schuld für Rechnung des Reserve- werde, verwenden, welche um ein Drittel ihres Rentenwerthes zu hoh veran- schlagt sei. Die Summe, die so verwandt werden soll, beträgt

den !

Konversions-Sparfonds verwaltet

fonds und des Grundsteuer zu

zur Herabsegzung der

216 000 egyptishe Pfund pro Jahr.

Der Präsident Krüger ist mit 12764 Stimmen gegen 3716 Stimmen, welche auf Burger fielen, und 1943 Stimmen, die Joubert erhielt, auf weitere fünf Jahre zum Tai gewählt

denten der Südafrikanishen Republik

worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die Reichstages und des finden si in der Ersten und Zweiten Beilage. i

In dex heutigen (87) Rang des Reichstages wurde die in der Sizung vom 26.

gestrigen Sitzungen des

Gesegentwurfs, _ betreffend das Recht .der Versammlung und Vereinigung, fortgeseßt. Das Work nahm

auerte.

Das Haus der Abgeordneten seßte in der heu- asen (18.) Sißung, welcher der Vize-Präsident des Staats- i ; Minister Dr. von Miquel, der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen und dex Minister des Jnnerxn Freiherr“ von der Récke beiwohnten, die. erste Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die B

inisteriums, Finanz -

ewilli- ung von Staatsmittelu zur Beseitigung der durh ie Péoiral ex des Sommers 1897 herbeigeführten S ädigungen, und des Anirages dex Abgg. Ba ensch- midtlein und Genossen „auf Zurückzi u As m UÚceber-

von 5 Millionen den Antheil, \ der auf die Provinz Brandenburg entfällt. Nach den Schäßzungen der Sachperständigen erreicht - der Wafferschaden in den einzelnen Kreisen eine Höhe, die mit den für Brandenburg bestimmten : 1 200000 4 in gar feinem Verhältniß fteht, und die Geschädigten Hegen die bestimmte „Œxwartung, -daß: die Summe erhöht wird. Der Abg. von N

Verhältnisse an der Oder, Syree und Havel. rihtig dargestellt, Der Wohlftand der Anliegec geht infolge dec Wasffserschäden konfstant zurück, da namentli der Tabackbau in Frage gestellt ist. Die Strom- bauverwaltung ist über die Bedürfnisse einzelner Orte garnicht unter- rihtet und hat nicht die geeigneten Maßregeln getroffen. (5 mußten für 1897 die Polder-Beiträge außer Hebung geseßt werden.

Hauses der Abgeordneten be-

anuar abgebrochene erste Verathung des von den Sozialdemokraten eingebrachten

uerst der Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.), dessen Nede bei Schluß des Blattes noch fort-

- Kräft umgeseßt werden, i

Aba, pon Axnim (lon): AS halte-die autaemorseie Summe-t

für bei weitem nicht ausreichend, namentli nit:

eumann hat gestern die ungünstigen

Geheimer Ober-Baurath Keller: Ehe die Negulierung der

unteren Dder in Angriff genommen wurde, hatten die Anlieger mehr zu [eiden wie jeßt; das habe ih {on geftern nachgewiesen.

Geh-imer Ober-Regierungs-Rath Freiherr von Seherr-Thoß:

Die Polderbeiträge könnten regierungéseitig dcch nur erlassen werden, wenn sie allein vom Staat eingezogen. würden. Der ftaatliche Bei-

trag foll erlassen werden ; au die Provinz ift zum Erlaß bereit. Gehetmer Ober - Regierungs - Rath Dr. Kruse: Die Land- wirthshaftskammer für Brandenburg hat allerdings eine hödhere Summe herausgerehnet als die Landräthe; die erstere hat anscheinend den Gesammtschaden taxiert, während die leßteren ordnungsmäßig nur

den Schaden der Leistungéunfähigen ges{chäßgt haben, wie dies {on bei

früheren Nothstandsvorlagen geschehen is. Bei der Vertheilung wird den Negierungs-Präsidenten eine entsprechende Mitwirkung eingeräumt

werden.

Abg. Kno (konf.) bittet, die Wohlthaten der Vorlage au auf die Kreise Grünberg und Freistadt auszudehnen, welche davon nah der Begründung autges(lossen sein sollten; au dort seien die Wafsser- \chäden groß.

Abg. Freiherr von Buddenbrock (kons.) beschwert id darüber, daß der Glogauer Kreis in der Vorlage nicht berü@sichtigt sei.

Abg. Graf Strahwiß (Zentr) legt namens der Provinz Stlesien, deren Stiramung er zu kennen glaube, Protest dagegen ein, daß die Staatsregierung eine fo geringe Beihilfe für ausreiKßend erachtet habe. Drei Minister seien zwar an Ort und Stekle erschienen, aber sie hätten zu geringe Mittel mitgebraht und ih niht hinreihend orientiert. Die Regierung habe nickt die Initiative ergriffen, sondern eine abwartende Stellung eingenommen, um ja nit den Fiskus allzusehr zu belasten. Es habe große Miß- stimmung hervorgerufen, daß die Regierung nit einmal von vorn- herein eine berubigende Proklamation erlassen habe. Nachdem fie aber dem Druck der sbfffentlichen Meinung nachgegeben, habe fie ganz unzulängliche Beihilfen geleistet, den Schaden viel zu niedrig taxieren lassen und den Prozentiaßg der Entschädigungen eben- falls zu niedrig bemessen. Für die Befestigung der Ufer müsse der Staat, nit die Adjacenten, eintreten, am besten dur Anlegung von Sammelbassins. Die Eisenbahndämme müßten mit Durclässen ver- sehen werden, damit sie nicht die UebersGwemmungsgefahr vergrößerten.

(Schluß des Blattes.)

Die Abgg. Herold (Zentr.) und Genossen haben im Hause

der Abgeordneten folgenden Antrag eingebracht:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, baldmöglichst einen Geseyentwurf vor- zulegen, dur welchen das Geseß vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung der Reichsgeseze über die Kbwehr und Unterdrückung der Viebseuhen, nach der Richtung abgeändert wird, daß die Kosten tbierärztliher Untersuhungen, welhe auf Anordnung von Verwaltung2behörden erfolgen, auf die Staatskasse über- nommen werden.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Schiffsbaubetriebe in Preußen 1882 und 1895,

(Stat. Korr.) Der Schiffsbau in Preußen hat seit 1882, der leßten gewerblichen Betriebszählung, bis 1895 bekanntlih einen großen Aufs{chwung genommen. Namentlich sind es die großen Werften, die im Erbauen yon Schiffen heimisher und fremder Flagge heute zu den leistungsfähigsten der Welt gehören; besißt do Deutschland zur Zeit die größten Schnelldampfer der Welt, und diese sind auf deutschen Werften erbaut. An kleinen und großen Schiffsbau- anstalten und Werften zählte Preußen 1882 705 Hauptbetriebe mit 13161 darin thätigen Personen, 1895 aber 728 mit 25343 Personen (Zu- nahme 92,56 v. H); 1875 fanden sich in dieser Gewerbeart nur 9823 Personen. Vie größere Zahl dieser Betriebe is allerdings kleinen Umfangs: Kahnmacher, Kahnflicker und kleinere Schiffsbauanstalten für Flußfahrzeuge, und tiese haben sich seit 1882 sogar noch ver- mindert; derartige Betriebe mit 10 und weniger Pérsonen gab es 1882 624 mit 1960 Personen und 1895 578 mit 1609 Personen. Dafür zeigen aber die großen und größten Betciebe, namentlich die leßteren, die vorzugêweise für die mächtigen Seedampfer und Kriegs- schiffe in Frage kommen, eine gewaltige Vermehrung. So wurden in Preußen Schiffébauausialten gezählt mit 201 bis 1000 Per- fonen 1882 5, 1895 10, und deren Personal war von 2566 auf 4350 angewachsen ; Betriebe mit über 1000 Personen gab es 1882 3, 1895 6, und deren Personal war von 6179 auf 15794 gestiegen! Im Durchschnilt beschäftigte jeder der leßteren 6 Betriebe 2632 Personen gegen 2060 vor 13 Jahren, und deren Personal hatte seit 1882 um 156 v. H. zugenommen. Der Schwerpunkt des preußischen Schiffsbaues verlegt si mit dem Aufschwunge dieser Industrie immer mehr iu die allergrößten Betriebe: 1882 entfielen von 1000 im Schiffsbau thätigen ENtes auf die größten, über 1000 Perfonen bescäftigenden Anstalten 469, 1895 dagegen 623. Sämmtlichen Betrieben mit mehr als 200 Personen gebörten 1882 664 von 1000 aller in Shiffsbaubetrieben thätigen ‘Personen an, 1895 aber son 795.

Geht {on aus der Perfonenvermehrung die rasche Entfaltun der preußischen Schiffsbauindustrie hervor, so zeigt ih diese Led auffallendex in der Entwicklung der im Dienste dieser Industrie stehenden mechanischen Hilfskräfte. Im Igdre 1882 sind die motorishen Kräfte nicht ermittelt worden. Iul Jahre 1895 gab es in den preußishen Schiffsbaubetrieben aber 5197 Pferdestärken, während 1875 deren erst 443 ermittelt wurden. m ganzen Deutschen Reiche ftanden im Jahre 1875 1121, 1895 aber 8556 mehanishe Pfèrdefiärken im Dienste der Schiffsbauindustrie.

Das ift ein ganz außerordentlicher Fortschritt in 20 Jahren. Wollte man, weil ja die mechanische Pferdestärke nicht ermüdet und ganz anders ausgenußt werden kann als die Kraft eines lebendigen Pferdes, die mechanische. Pferdestärke glei der von 3 lebendigen Pferden und die Muskelkraft eines Pferdes gleih der von 8 Männern seßen, so würden allein die 5197 Pferdestäcken der veel Ben Schiffsbauindustriè die Kraft von rund 124 700 Arbeitern darstellen, die der gesammten deutschen Schiffsbauindustrie aber die Kraft von rund 205% 000 Arbettern, nozu dann nôch die 25343 bezw. (im

- ganzen Reiche) 35 336 hierin thätigen gewerblichen Personen zu renen

wären, Wie viel dieser f Mpelauten in den Betrieben in elektrische

ist nicht bekannt, ebenso nit, ob die Kraff- quellen der in den Schiffsbaubetrieben - verwendeten Elektromotoren anderswo als in diesen Vetrieben selbst liegen, und ob die Pferde-

j siärken dieser lezteren Kraftquellen: in den obigen Zahlen mit inbe-

griffen sind.

———— tin

Zur Arbeiterbewegung. | E

n Stendal befinden sich, nah einer Meldung des „Vorwärts"

Be Éisäler, E sler s Mascchinenarbeiter der Firma - ens m Ausstande. | i

us Marbach wird demselben Blait berichtet, daß der Aus-

ftand der:Stuhlfabrik: von Beck und Fischer (vgl. Nr. 31d. Bl.

,

eendet ift.

Kunft und Wissenschaft.

Die Neuordnung der National-Galerie.

Seit Ende vorigen Jahres ift wieder. eine Neihe neucingeri{teter Sâle dem Publikum erôssnet worden; damit find die Umstellungs- arbeiten, soweit sie uxter den jeßigen Verhältnissen mögli find. zum arößten Theil vollendet. Es werden nunmehr noch in den drei östlichen Sälen des Mittelgeshoses die O aus den großen Kriegen und. die Sammlung von hiftorisden Büldnifssen eine würdige Aufstellung finden. Nah dem Neubau der Museen sind im obersten Geschoß no% wißtige Veränderungen geplant.

Bei der Umgestaltung der Sammlung warcn zunächst die {on bei der Einceihung der Neuerwerbungen bemerkten Mängel des Bauwerkes nach Möglichkeit durch Vorhänge und andere Vorkehrungen zu mildern, dann die längst verblienen Tapeten dur passende Stoffe zu ersegen, endlich die Kunstwerke, deren geschmadckvolle An- ordnung bei der Eröffoung ver Sammlung einst öffentlich anerkanut worden war, nun wieder so anzuordnen, daß cin Genuß jedes einzelnen Objekts möglich wurde. Die Räume der Nationa!-Galerie reihen längst niht mehr bin, alle der Samialun angehörigen Kunstwerke zweckentsprechend aufzustellen. Ueberdies ist gerade in den Icgten Jahren durch zwei Vermächtnisse, die großherzigen - Schenkungen zahlrei@er Berliner Kunstfreunde und -durch die Ankäufe aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds eiue außergewöhnlich große Zahl von Gemälden und auch Skulpturen hinzugekommen, zum theil Weister- werke ersten Nanges, die eine sofortige Aufstellung von selbst geboten. Die Direktion ging von der Ansicht aus, daß cs besser sei, eine bés \ckränkte Zahl von Arbeiten dem Publikum fo darzubieten, daß eine intensive Wirkung des einzelnen Objekts und eine vornehme Ge/ammt- wirkung der Säle noch zu erreichen sei, als auf alles Vorhandene Nücksicht zu nehmen. Es werden deshalb auch Leistungen hervor- ragender Künstler, die durch neuere Ankäufe noch besser vertreten find, an Provinzial-Museen abgegeben, und der Grundsaß durchgeführt, nie mehr als zwei Gamälte übereinander az zuhängen und Meisterwerke allerersten Ranges ganz zu ifolieren und einreihig in Augenhöhe aufzustellen. Das gesichtete Material wurde chronologisch eordnet, im einzelnen die Leistungen einer Schule oder einer Richtung n befonderen Sälen vereinigt, sodaß eine Uebersicht glei beim ersten Besuch möglich ist, und Farbe und Stimmung heterogener Kuriste werke sich nicht degensang beeinträchtigen. Schöpfungen iutimeren Charakters wurden în die Kabinette verwiesen, während die monu- mentaleren Werke, wie die Gemälde eines Feuerbach oder Böcklin nur in großen Sälen untergebracht wurden. Bei der Vertheilung der Bilder über eine Wand wurde endlih mögli zur Verstärkung der Einzelwirkung na Kontrasten gesu@t. So findet sich meist ein Porträt oder ein Interieur als Mittelstück zwischen zwei Landschaften, oder Porträts als Seitenstücke für figürliße Kompositionen und große Landschaften. Die Wände der plastishen Abtheilungen wurden aus dem gleichen Grunde durch monumentale oder dekorative Gemälde belebt, und andererseits sollen auch in Bilderfälen Skulpturen auf- gestellt werden. |

Im einzelnen Falle hat aber nie eine Regel oder ein Prinzip den Auss{lag gegeben, sondern die unter den obwaltenden Umständen ‘best- mögliche künstlerishe Wirkung. Deshalb ist auch in dem Saale der einen Kunstschule fast regelmäßig das eine oder andere Werk fremder Herkunft zu finden.

Das Untergeschoß enthält die deutsche Malerei nah dem Jahre 1870; man findet einen Berliner, Münchner und Düsseldorfer Saal, ein Berliner, ein Wiener und ein Menzel-Kabiuet und besondere Räume für die neuesten künst- lerisGen Richtungen. Die Bronzeplastik fand ihre Aufstellung in dem ersten Saal mit den hellen Stuckwänden, die Marmorskulptur in den: beiden mit dunkelgrünem Stuck verkleideten Sälen auf der linken Seite sowie in dem Naum vor der nördlichen Apsis des Gebäudes. Es wurden die plastischen Werke fast überall an die Wände erüdt, um eine ruhige Wirkung des Gemaches zu erzielen und den Besehätien auf die Hauptansiht der Schöpfung zu verweisen.

Ita Mittelge\choß find in drei Sälen der linken Seite die: Werke ausländischer Künstler untergebracht worden; im ersten Kabinet die der französishen und in Frankrei gebildeten Ims- prefssionisten, im folgenden die fremden Künstler aus der Wagner’ schen Sammlung nebst einer neuerdings erworbenen Marine von Bon in gton, Endlich im dritten Saale die übrigen modernen Künstier des Auslandes, Der älteren deutschen Landschafts- und Genre-Maleret, aus der die modernen Richtungen herausgewachsen sind, wurden die Fäherkabinette des Mittelgeschosses eingeräumt. Die Historienmalerei und die religiöse Kunst find bereits dur die Kartons von Cornelius und Kaulbach sowie durch die Fresken der Casa Bartholdi im Obergeschoß vertreten. Im BtiltergesQon, fluhen wir zunächst zwei Berliner Kabinette, dann einen Naum für Dresden und Wien und je einen für die Schulen von Düsseldorf und München. Manche Gemälde, die bisher in Handzeichnungs - Kabinet aufgestellt oder sonst s{chwer s\ihtbar waren und deshalb nur von Wenigen beachtet sind hier bequemer zugänglich geworden. So - Blechen, Hausmann, Spißweg, Caspar David riedrich, Ludwig Rihter und Schrödter. Die Werke von E. Meyerheim und Krüger sind durh Geschenke vermehrt worden, und die National- Galerie beherbergt außer einem Menzel-Kabinet nun auh eines, das den Malern Krüger und Blechen gewidmet ist.

._ Vei der -Anordnung dec Bilder \ind indeffen doch nur die Grund- fäge angewandt worden, die in hervorragenden Galerien alter Meister Tängst erprobt waren. Das dekorative Arrangement der Räume und Wänte aber bedeutet einen Fortschritt. Allgemein bewährte Grund- fâge, wie der, daß der Mittelton der Gemälde in der Wandfärbung nit wiederkehren dürfe, wurden zwar au bier beobatet, im übrigen aber wurde im Gegensaß zu der herrschenden Uebung fast für jede größere Gruppe âltcrer und neuerer Schöpfungen eine besondere Wandfarbe ausgesucht und au kräftige Töne nit gesheut, wo sie bei den Versuchen als geeignet erwiesen. Die Kabinette für die Malerei der früheren Jahrzehnte unseres Jahrhunderts erhielten weiße Lambris und gelbe und grüne Stofftapeten, wie sie im Beginn unseres Jahrhunderts in vornehmen Räumen üblich waren. Für Gemälde von Böcklin, Menzel, Gebhardt und anderen Künstlern der älteren Generation ebenso wie für die Schöpfungen der allerneuesten Richtung erwies sich ein tiefes, feuriges Roth als das immer noch Zweentfpre endste. Das gegen empfahl fich für die FreiliZtmalerei der achtziger Jabre für das sogenannte „Graue Pleinair* ein helles Olivgrün. Dex fühnste Versuch ist in dem Kabinet der französischen Impressionisten gemacht worden, Für diese Werke eines raffiniert gesteigerten koloristishen Gmpfindens eine Verfeinerung, die heute bereits dem Bedürfniß nah fkräftigeren Ausdrucksmitteln weiht galt cs einen Hintergrund von sehr zarten Tönen finden, der dennoch von dem Ton der Vilder sich deutlich abbebt dem ganzen Gema aber einen vornehmen und. zua iutimen Gharakter verleiht. a2 G i ge-

' vielen V ._\{i ein crô und ftreifter Seidenstoft nebst rothen Lumbris un ‘i gin

Fries von d dies Farben,

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