1898 / 36 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

bereits betont, dem

Summe ausdrücklich als erste Rate bezeichnet worden, daß aber weitere Anforderungen an uns niht herangetreten sind; die Königliche Staatsregierung würde auch nicht einen Augenblick gezögert haben, weitere Mittel vorschußweise zu geben, sowie derartige Wünsche aus-

gesprochen wären. Ih kann also nit anerkennen, daß dieser Vor- wurf nah irgend einer Richtung hin ein berechtigter war.

Sodann hat der Herr Abg. von Kölichen noch darauf hingewiesen, es scheine ihm der § 2 der Geseßesvorlage einen Einzriff in die Selbstverwaltung zu erhalten. Meine Herren, auch diesen Vorwurf kann ih nit als einen berechtigten anerkennen. Die Konstruktion des S 2, wie sie erfolgt, ist dadurch nothwendig geworden, daß bei den dem- nächstigen Entschädigungsverhandlungen zweierlei Geld konkurrtert; nämli erstens Staatsgeld, und zweitens diejenigen Summen, die aller Vorauésiit nach von der Provinz hergegeben werden. Es war nun die Absicht, diese Summen gleihmäßig zu behandeln, fie gewissermaßen in einen Topf zu werfen, und es war deshalb au ganz natürli, daß hinsichtlih der gemeinsamen Fonds auc). ein ge- meinschaftlihes Verfahren vorgesehen ist. Handelte es \ih lediglich um Staatsgelder, dann lag überhaupt keine Veranlassung vor, die Festseßung des Ober-Präsidenten noch an die Zustimmung des Pro- vinzialaus[chusses zu knüpfen ; dann hätte es lediglih genügt, es fo zu machen, wie in früheren Fällen, daß man dem Ober-Präsidenten anheimstellte, den Provinzialaues{chuß oder eine Provinzialkommission anzuhören, und tann seinerseits das zu thun, mas er für nothwendig erachtete. Da aber nun, wie wir mit Sicherheit voraussetzen, dte Provinz auch Gelder bewilligt, so lag es ja natürlich ni{t nur nahe, sondern es mußte in der Weise geordnet werden, daß man den Provinzen ein Mitbestimmüngsreht gab, mindestens doch hinsihtlih deéjenigen Theiles, der aus ihren eigenen Mitteln floß. Aus diesen Erwägungen sind wir zu diesem Paragraphea ge- kommen, und id kann zur Beruhigung des Herrn Vorredners hinzu- fügen, daß diejenigen Vertrauensmänner der Provinztalverwaltung mit denen ih die Ehre gehabt habe zu verhandeln, ohne weiteres mit diesem Modus einverstanden si er!lärten und die Konstruktion des §8 2 für vollständig zweckentsprehend gehalten haben. Ich nehme über- haupt nicht an und das ift ja auch {hon in den Motiven zum Auédruck gekommen —, daß es noch einer Entscheidung der zuständigen Minister bedürfen wird; ih betrahte es als selbstverständlich, daß ohne weiteres eine Einigung zwischen dem Ober-Präsidenten und dem Provinzialaus\chuß zu \tande kommen wird. Da man aber {ließlich, wenn man einmal ein Gesey macht, alle Fälle vorschen muß, so haben wir es der größeren Borsiht wegen für nüßlich er- achtet, diesen Pafsus noch hineinzufügen. Ich möchte also bitten, meine Herren, an dieser wohlerwogenen Konstruktion, die in voller Vebereinstimmunz mit den WVertrauensmännern der Provinzial- verwaltung zu stande gekommen ift, nicht zu rütteln.

Es ist dann seitens des Herrn Abg. Baensh-Schmidtlein, wenn mich mein Gedächtniß nicht täusht, noch der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte durch Verhandlungen zwischen den betheiligten Ressorts der Versuch gemaht werden, die mehrfach erwähnten militärischen Liquidationen aus der Welt zu {hafen und die Summe auf die Staatskasse zu übernehmen. Zunächst muß ih bemerken, daß in diesen Fällen vollständig richtig und korrekt an der Hand der be- stehenden Bestimmungen vorgegangen is. Den militärishen Hilfs- mannschasten stehen * gewisse Mehrbezüge zu, wenn sie zu derartigen Hilfsleistungen herangezogen werden, und die militärischen Kommandos sind angewiesen worten, diese Liquidationen für die Mehrbeträge an die requirierenden Behörden zu {icken also, wenn es das Landrathéamti des Kreises ist, an dieses, sind es die Ge- meinden, dann an die Gemeinde-Vorsteher.

Auch in den vorliegenden Fällen lag kein Grund vor, von An- wendung dieser Anordnung Atstand zu nehmen. Jh glaube ja zusihern zu können, daß diejenigen Beträge, die auf Gemeinden entfallen, welche sehr beschädigt und in ihrer Leistungsfähigkeit reduziert find, wohl auf den Nothftandsfonds werden übernemmen werden können, wie es im Jahre 1888 auch ges{ehen ift, Nun aber ohne jeglihe Unterscheidung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden jeßt gleich zu veranlaffen, daß diese Kosten aus den erbetenen Mitteln bestritten werden, dazu liegt nah meiner Auffassung keine Veranlassung vor. Jch glaube aber die Zusicherung geben zu können, daß wir bei der Prüfung der Frage, ob man billigerweise diese Kosten den Gemeinden wird auferlegen können, mit großer Schonung und Rücksicht vorgehen werden. Auf diejenigen Fragen, welhe das noch in Aussicht stehende Gese über die Regulierung der Flüsse vorgreifend behandeln, möchte ih meinerseits niht antworten. Diese Angelegenheit fällt zum größten Theil in das Ressort des landwirthshaftlihen Ministeriums, vnd ih muß es daher dem Hercn Vertreter diescs Ministeriums überlassen, seinerseits zu antworten, sofern er es noh für erforderlih erachten sollte.

„Abg. von Neumann (fkonf.) hält den Staatszushuß nicht für genügend und empfiehlt ein s{nelleres Verfahren bei E E cer Gelder. Leider sei in der Vorlage an die armen Anwohner der unteren Oder wenig gedacht, obwohl fie seit 19 Jahren von Ueber- s{chwemmungen heimgesuht- worden seien und sehr oft Heu- und Getreideernten verloren bôötten, Deshalb müsse auch bei der Fluß- erung an die untere Dder gedacht werden. Befonders die Gemeinde Kietz habe [|chwer zu leiden und drückende Schulden kontrahieren müssen, weil fie um Millionen geschädigt worden sei. Die paar Tausend Mark Entschädigung ständen dazu in gar keinem Verhältniß. Ein Antrag der Gemeinde auf ftaatlihe Untecstüßung von Meliorationsarbeiten sei bisher immer dilatorisch behandelt worden. Zunächst müsse an der

unteren Oder sür Abfluß gesorgt werden. Das LVerkehrs- und Schiff- s

E, R P G umpfung der Ufer geführt. e Gemeinden würden zu den Beiträgen der Wassergenossenshaft herangezogen, obwohl sie prästationéunfädig geworden seien. Diese Beiträge müßten in diesem Jahre aus den Mitteln dieser Vorlage gedeckt werden. Vielleicht entsczließe man ih dazu, Kanäle anzulegen, um die Versumpfung zu beseitigen, wenn man die Buhnen nicht fortschafffe. Der Landwirthschaft müsse auch mit kleinen Mitteln geholfen werden.

Geheimer Ober - Baurath Keller: Jn dem niedergeseßten Wasseraus\{Guß is man zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Ein- wände gegen das herrshende Regulierungssystem unbegründet sind. Die Buhnenbauten {aden „nah den Erhebungen des Ausschusses keineswegs den anliegenden Ländereien an der unteren Oder. Medner, dessen Ausführungen auf der Journalistentribüne sehr {wer ver- ftändlih E geht sodann auf Einzelheiten ein und sucht nahzuweisen daß die von den Interessenten gemachten Vorschläge sich als unpraktis{

seitig bevo sei gegenüber den Interessen der Landwirthschaft ein-

der Staats-

Herrn Ober-Präsidenten zur Verfügung gestellte

Kontrole hält und dafür forgt, daß die Anlicger ihre Verpflichtung in Bezug auf die Unterhaltung erfüllen. ih es geradezu aussprechen kann, niht geschehen, wentigftens nicht in

machen werden,

uns nichts nüßen, wenn wir nicht zugleih für diese eben bezeihnete, dauernde, gute Unterhaltung Fürsorge treffen.

Die Anlage von Buhnen habe zu etner Ver- | die Schau zu vermögen der zur Unterhaltung der Flüsse pslichteten Anüieger, sondern oft die Gleichgültigkeit und mangelhafte Ordnung. hätte {hon früher nah meiner Ansicht dazu übergehen können, Unter- haltungsgenofsenschaften zu bilden, und es nicht dem cinzelnen kleinen Besitzer zu überlassen, ob er gerade an seinem Ufer das Erforderliche leistet. Man hätte in dieser Beziehung leistungsfähigere Verbände herstellen können, wie das auch in einzelnen Theilen Schlesiens und zwar, wie ih erfahren habe, mit gutem Erfolge geschehen ift.

ih Ihnen noch niht mit voller Sicherheit sagen nach Maßgabe der vorliegenden Berathungen des Staats-Ministeriums, ob es möglih

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Freiherr von Seherr-Tho

n mi E g h Freiherr von Seherr-Th

M ahre Me I a ie find. Es wir

gte gesorgt werden, da | © 6

flinte be: ben f E er unteren Oder befriedigende Zu g. Freiherr von Dobeneck (konf.) tneint, daß die S

an ler unteren Oder dadur berbelgetfihut worden ree daf A Vi

Regulierung der Oder am falshen Ende angefangen habe; dies sei

Beate A Et Be B E, werden fönne; infolge der rung der oberen Ta di

nah der unteren Oter beruitee, E E O

Vize-Präsident des -Ministeri i -Mini L Ae + ders Staats-Ministeriums, Finanz-Minister

Meine Herren! Ver Finanz-Minister ist mehrfach hier in An- spruch genommen mit der Aufforderung, doch freigebiger zu sein und Staatsmittel in höherem Maße zu bewilligen für die dauernde Be- seitigung der Ursachen,“ durch welche diese Nothstände hervorgerufen sind. Insbesondere baben die beiden leßten Herren Redner auf die Verkbältnisse an der Oder, namentlih im Oderbruch, hingewiesen und haben uns aufgefordert, bei definitiven Einric:tungen, die an den oberen Läufen der Flüsse, die in die Oder \ich ergießen, hergestellt würden, diese Verhältnisse an der unteren Oder genau im Auge zu behalten.

Beine verren, diese Aufforderungen \ind zwar gewiß vollkommen berechtigt, acer dech unnöthig; denn die Staatsregierung is voll da- von durchdrungea, daß bei der Beschlußfassung über die definitiven Maßregeln, die an dem oberen Lauf der kleineren Gebirgöflüsse ge- troffen werden, in der allervorsihtigsten Weise verfahren werde mit Rücksicht auf die Folgen, die diese Regulierung und EinriHtung im Gebirge oder am Gebirge bei starkem Gefälle der dortigen Gebirgs- flüfse auch für diejenigen Landestheile haben wird, wo das Gefälle der großen Ströme feaufhört und daher vielleiht niht fo akute, aber um so gefährlihere und beklagenswerthere chronishe Uebelstände eintreten. (Sehr richtig!) Wir werden, meine Herren, hier vor einer Frage \tehen, wenn wir an das definitive Gefeß gehen, um die Ursachen der Noth- stände dauernd zu beseitigen, bie von der größten tehnishen Shwierig- keit ist, und ih bin überzeugt: wie jeßt die Ansihten der Techniker über diese Fragen gegenwärtig noch sehr auseinandergehen, dürfte es recht {wer sein, für den Laten ers recht s{chwer, sich ein Bild zu verschaffen von der besten Art und Weise, wie die Ursachen dieses Notbstantes dauernd beseitigt werden können; ih fürchte, daß, wenn das Geseh hier zur Vorlage kommt, in diesem hohen Hause die An- sichten ebenso auseinandergehen werden. Ich habe als Laie das möchte ih nur ganz privatim sagen durch alles, was ich gelesen habe, durch die Vorschläge der Techniker, durch bie Denkschriften und Auseinanderseßungen, die Befürchtung nit los werden können, daß es eine Illusion ist, zu glauben, daß hier die Technik überhaupt im stande ist, die Natur bis auf den leßten Punkt zu bekämpfen. (Sehr wahr!) Man follte in dieser Beziehung sich niht allzu große Hoff- nungen maden. Wir haben és hier mit natürlihen Verhältnissen zu thun, die auch die weiseste und erfahrenste Tehnik wahrsczeinlih nicht vollständig bekämpfen kann. (Sehr richtig! rechts.) Dagegen bin ih allerdings der Meinung, daß, wo in so kurzen Zroischenräumen die allergrößten Kalamitäten sich wiederholen, es da Staat, Provinz und Verbände als ihre - Aufgabe betrachten müssen, das zu thun, was überhaupt vernünftiger Weise gethan werden kann. Der Staat wird in dieser Beziehung, obwohl bisher die Unterhaltung der kleinen Flüsse keineswegs eine Staatsaufgabe gerzesen ist, doch gerade mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnifse in der Provinz Schlesien si einer erhebliGen Mitwirkung bei der Bekämpfung der Ursachen dieser Nothstände niht entziehen*können davon bin ih vollständig dur@drungen —, während ih allerdings die äußersten Be- denken haben würde, wenn dte Unterhaltung aller kleinen, niht \{chif- baren Flüsse einfach allgemein auf die Staatskasse für die ganze Monarchie geworfen würde. Wir würden diese Aufgabe na meiner Ansicht fogar s{lechter lösen können als verständig organisierte Ver- bände ich werde darauf gleich noch zurückfommen —; wir würden jedenfalls weit theurer diese Aufgabe lösen, als wenn praktis er- fahrene, nabe interessierte Verbände damit betraut werden. Wenn ih nach allem, - was ich erfahren und erkundet habe, cergleihe, wie die Unterhaltung und: Reinigung dieser kleipen \{le- sischen Gebirgöflüsse stattgefunden hat oder vielmehr nicht stattgefunden hat (Heiterkeit), und welche anderen, weit besseren Zustände in denjenigen Provinzen vorhanden find, wo eine regelmäßige Schau der betreffenden Flüsse alljährlih stattgefunden hat, wo man alle kleiaen Anlandüngen, Ankrautangen, Inseln, die im Flusse liegen, Steine, die si im Fluß befinden, alljährlt& wegschaft und dadurch dauernd viel besser ge- reinigte und regulierte Flüsse hat, so muß ich allerdings sagen, ein großer Theil der Schäden is wohl durch die mangelhaft regelmäßige Unterhaltung und durch die mangelhafte Beseitigung der kleinen Schäden in den \{chlesischen Gebirgéflüssen hervorgerufen. (Sehr richtig!) Denn, meine Herren, ein kleiner Schaden wird nirgendwo leihter ein großer Schaden als gerade im Flußbett, und man fkann viel großen Schaden verhüten, wenn man die Flußbette jedes Jahr unter gehöriger obrigkeitlicher

Das ift in Schlesien, wie den meisten Kreisen oder niht genügend. Was wir auch in Zukunft

wer nun die erste Regulierung dieser zum großen Theil verwilderten Flüsse übernimmt und wie es geschieht es wird

Meine Herren, man hätte nach meiner Meinung in S{hlesien chon früher dazu übergehen können, dur Poltzeiverordnungen, welche Kreis-Ausshüsse zu erlaffen hätten, für eine regelmäßige sorgen. Es is keineswegs immer das Un- und Flußufer ver- hervorgerufen hat, Man

welches diese Uebelstände

Was nun im übrigen das zukünstige Geseß anbetrifft, so kann

erwiesen haben. Die bisherigen Reguli schaffen, namentli für die andwietbi@aft hätten nur Gutes ge-

ift, ein sol@zes Gesey für Schlesien beziehungêweise die Mark {on

o itgliedern der Kießer Wa E i auch dafür m

‘in dieser Session vorzulegen. Ich möchte au Ibnen ans &- legen, in dieser Beziehung niht zu e E E e ift leiht, ein Geseg zu machen, das ledigli aus theore- tisch fonfstruierten Paragraphen besteht; wenn man aber die dauernde Regulierung aller dieser Gebirgéflüsse herstellen die Lasten in dieser Beziehung vertheilen, zuglei dauernd die ordnungs- mäßige Unterhaltung dieser fo regulierten Flüsse regeln foll, so ist

und um welche Ausgahen es sich handelt. Wenn man noch nit weiß, was man eigentlich machen will, was am wirksamsten ift, wenn man noch nit siher ist, ob man nicht \chließlich etwas Verkehrtes macht, dann ift es nicht leiht für den Landtag, ein solches Geseß zu verabshieden, und ebenso {wer für die Regierung, ein solches Gefeß durdzuführen. -Nah meiner Meinung muß wenigstens, wenn dies Geseß zur Verhandlung kommt, eine Uebersicht über die Maß- nahmen, die man treffen will, vorhanden sein; man müßte in dieser Beziehung wenigstens eine gewisse Sicherung haben. Man braucht ja niht das Einzelne, man braucht niht einzelne detaillierte Pläne ür eine gewisse Flußstrecke, die man regulieren will, aber beispiels- wiveise doch Klarheit darüber, ob man mit großen Kosten Sperrthäler herstellen will, das wirkt ja auch zurück auf die Art der Regu- lierung der unterliegenden Flüsse; wenn diese Sperrtei@e wirksam sind, dann wird auch die Unterhaltungslast eine andere. Solange man darüber noch nicht kar ift, ob man solche Maßnahmen, wie fie im großen Stil von Herrn Professor Inze in Westfalen aus- geführt find, bezw. zur Ausführung kommen, au hier anwenden kann in weldjem Maße sie auf die Zurückhaltung und allmähliche Ver- theilung des Wassers wirken, is es ungemein s{wer, ein solhes Geseg zu konftruieren und scine Wirkung klar vorautzusehen.

Darüber sollen Sie aber und die betheiligten Provinzen nicht im Zweifel sein, daß wir den gegenwärtigen Zustand, daß in so kurz aufeinanderfolgenden Perioden so kolossale Verheerungen herbeigeführt werden, mit allen Mitteln bekämpfen müssen, und ih gebe auch zu daß vielleiht in dieser Beziehung auch der Staatsregierung rine gewisse Versäumniß mit Ret vorgeworfen werden kann. Hätten wir seit 1888, als die großen Nothstände eingetreten waren, von vorn herein über die technischen Vorbedingungen klare Pläne auf- geftellt, dann würden wir heute weiter fein. (Sehr richtig!) Die Erfahrung wollen wir daraus herleiten, daß wir bezüglich der genaueren, bestimmteren Vorbereitung und auch der ents{lossenen Ausführung keinerlei Zeit mehr verlieren dürfen.

Nun, meine Herren, was das vorliegende Gesetz selbst betrifft, so hat der Herr Minister des Jnnern ja ausführlih bereits die erhobenen Bemängelungen widerlegt. Jh will darauf îtn Ganzen niht näher eingehen; die Kommission kann das ja im Einzelnen noch näher prüfen. Jh möchte nur noch Eins betonen. Man hat unter anderem darüber geklagt, daß Privatschäden durchs{nittlich nur mit 9509/0 erseßt werden sollen. Das ist den Herren doch sehr wenig erschienen. Ich möchte nochmals, nachdem der Herr Minister des Innern es bereits gethan, darauf hinweisen, daß es \sich hier nur um eine Dur(hschnitts- entschädigung handelt. Der Staat kann doch niht ganz wohlsituierten Leuten, die zwar etnen fehr bedeutenden Schaden erlitten haben, die aber den Schaden aus eigenen Mitteln sehr wohl hätten tragen können, Geschenke machen. Wir müssen uns doch darauf beschränken, da, wo wirkli ein Bedürfniß vorliegt, zu helfen; es wird sich da ergeben, daß vielleiht in vielen Fällen das Ganze, wie der Herr Minister des Innern {hon gesagt hat, in anderen Fällen ein geringerer Prozentsaß, in vielen Fällen aber kein Prozentsaß vom Staat ver- gütet werden \oll. Meine Herren, wer so wie ich persönlih folche Hochwasser i erinnere an die Verhältnisse der Stadt Frankfurt a. M. erlebt hat, der kann das ganz nachfühlen, was der Herr Minister des Inn:rn gesagt hat, daß dite Leute es häufig bedauern, unter der Kategorie der Verunglückten nit gewesen zu sein. Das ift mir auch in der Praxis vorge?ommen, und in Frankfurt ging sogar ein Sprich- wort: wenn Hochwasser war, und alle Schäden wurden reihlich vergütet, dann hieß es: „Ach, lieber Herrgott, gieb uns nochmal so ein Hoch- wasser!“ Jch will damit nur andeuten, ohne die schweren Nachtheile und die {weren Gefahren, die in S(hlesien stattgefunden haben, irgendwie zu verkleinern, daß man doch auch genau prüfen muß, ob die Unterstüßungsögelder an den Richtigen kommen; häufig erlebt man es, daß diejenigen, welche am meiste {reien und am besten reden können, mehr bekommen als die bescheidenen Leute, die es nöthiger hätten. Gerade aus diesem Grunde haben wir so genau durch die Landräthe, durch die Kreisaus\chüsse die Schäden feststellen lassen, \o daß wir eine ganz sihere Basis haben. Ich glaube daber, der Saß

von 950 9/6 als Durchschnitt für die Einzelnen genommen, wird ih als

durchaus zutreffend erweisen. Die Herren in Schlesien werden es ja

noch besser wissen als roir, daß die schweren Schäden auch sehr wohl-

situferte Leute berühren, wo man aber doch wohl garnicht daran denken

kann, ihnen eine Subvention zu gewähren, und wo die betreffenden

Beschädigten es auh garnicht verlangen. (Oh! rets.)

Nun i} noch hervorgehoben, § 2 habe {were Bedenken, das sei

eigentli ein Eingriff in die Selbstverwaltung, und es sind verschiedene

Vorschläge gemacht worden. Einer der Herren hat gemeint, die Kreis-

ausschüsse verständen es am allerbesten, ihnen sollte man das überlassen,

Die Auffassungen ‘in dieser Beziehung sind hier do arbiträrerer

Natur, das ist vielfah Schäßungs- und Stimmungssache, alle Taxen

sind ja Faxen. Wenn Sie das lediglich den Kreisaus\{chüssen über-

lassen, fo wird der Erfolg die größte Ungleichheit in der Vertheilung

der Mittel sein; das halte ich für ganz ausgeschlossen. Natürlich

sind die Kreisauss{chüsse anzuhören; ihre Gutachten, ihre näheren

Darlegungen werden ja von der entscheidensten Bedeutung sein;

darüber kann gar fein Zweifel sein; ob wir in das

Gesey hineinshreiben: Anhörung bes Kreisauss{husses oder nicht,

das ift ziemlih gleihgültig eine verständige Verwaltung wuß

unter allen Umständen die Kreisausshüsse anhören, aber in der

Zentralinstanz müssen die verschiedenen Auffassungen unter gleiche

Gesichtspunkte gebraht werden, damit die Gelder niht reihlich nieder-

fallen in einem Kreise und der andere Kreis vielleiht in dieser Be-

ziehung benachtheiligt wird. Aehnlich liegt die Frage aber mit dem

Vorschlage, den Regiérungs-Präsidenten die Sache zu überlassen.

Das würde nah meiner Meinung zu ähnlichen Ungleichheiten führen,

(S{hluß in der Zweiten Beilage.))

dies {chwer, ohne si vorstellen zu können, um welcke techniscen Leistungen

“zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 10. Februar

1898.

M ——— t —— O

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Fh habe das \{chon aus den Berichten der Regierungs-Präfidenten ersehen, daß die Auffassung desselben in Beziehung auf die Höhe der Schäven, in Beziehung auf die Nothwendigkeit, Staatsmittel zu geben, in Beziehung auf eine Reihe von Maßnahmen, die unmittelbar zu treffen seien, niht aufgeshoben werden fönnen, recht verschieden sind. Und da meine ih do, es wäre auch fals&, allein den NRegie- rungs-Präsidenten Summen zu überweisen nah ihrer eigenen Angabe. Die richtige Instanz ist nah meiner Meinung der Ober-Präsident, aber wie der Herr Minister des Innern auch schon ausgeführt hat in Einklang mit dem Provinzial-Aus\{Guß. Und, meine Herren aus Sélesien, glauben Sie, daß bezüglih der Mittel, welche die Provinz bewilligt, der Provinzial-Aus\{uß und der Provinzial-Landtag bereit sein würden, sie einfah dem Regierungs-Präfidenten in die Hand zu geben ? Wenn die Provinz solche Mittel bewilligt, dann will sie auch mitwirken ; das ist vollständig in der Ordnung, das ist gerade Selbst- verwaltung. Wir würden bureaukratisch handeln, wenn wir von der Provinz verlangt hätten, die von ihr bewilligten Mittel mit den staat- lichen Geldern zusammenzuwerfen und sie nun cinfah dur den Ober- Präsidenten vertheilen zu lassen. Deswegen haben wir diese Kombi- nationen vorgeschlagen. Ih würde eine solhe Kombination, wenigstens eine obligatorische Anhörung des Provinzial-Aus\husses au {on dann vorgeschlagen haben, wenn es sich lediglih um Staatsgelder handelte; der Staat kann doch kein anderes Interesse haben, als das objektive Gutachten mit den Verhältnissen viel vertrauterer Eingesessener aus der be- treffenden Provinz sih zu nuye zu machen, aber nit einfa von oben herab auf Grund amtlicher Berichte zu handeln. Ich bin überzeugt, die Konstruktion, wie wir sie vorgeschlagen haben, ist Lie in der Haupt- sahe zweckmäßigste, und bei der {chweren Aufgabe, die hier vorliegt, in gerehter und gleihmäßiger Weise diese Beihilfen zu vertheilen jedermann aus der Praxis weiß das, wie außerordentlih s{chwierig das ist —, kann es nur darauf ankommen, ob ter § 2 in der Sache zweckmäßige Vorschläge macht oder nicht. Die Nebenrüdcksichten, ob das etwas mehr Selbstverwaltung oder etwas weniger, können, nah meiner Meinung, nicht entscheidend im vorliegenden (Falle sein, -und ih glaube, Sie werden bei näherer Betrahtung den Gesehz- entwurf, wenn er in die Kommission geht, so wie er ift, wieder aus der kommissarishen Berathung herauskommen lassen. Sollte das aber nicht sein, die Kommission Vorschläge machen, die für die Regierung acceptabel sind, so werden wir auh nit auf unserm Sein bezüglich der einzelnen Bestimmungen bestehen.

SIch möchte nur noch zum Schluß bemerken: wenn dem Einen oder dem Andern die Gesammtsumme etwas niedrig erscheint, so wird es shwer sein, ohne alle die einzelnen Berichte der Landräthe und die Feststellung der Schäden durch die Kreis-Aus\chüsse, sih ‘überhaupt darüber ein bistimmtes Urtheil zu bilden. Ih will aber mal an- nehmen, wir kämen später bei der Ausführung zu der Ueberzeugung, daß do offenbar zahlreihe chwere Nothstände noch ungedeckt blieben, von der Beschaffenheit, daß der Staat bei der Größe des Unglüs die Aufgabe empfinden muß, auch seinerseits noch weitere Mittel herbeizushaffen, fo wäre das ja nit unbedingt ausgeschlossen; wir würden unter dieser Bor- auésezung auf die Frage zurückkommen müssen. Was aber das Aller- verkehrteste ist und geradezu demoralisierend wirkt auf die Bevölkerung, das ist, von vornherein ohne Grundlagen, wie der Herr Minijcer des Fnnern gesagt hat, beliebige Summen zu greifen. Wenn ih nicht irre, sind im Jahre 1888 33 Millionen Mark bewilligt, und sie haben garnicht mal verwandt werden können, es find im Ganzen nux 24 Millionen Mark zur Verwendung gekommen. Und welche mannigfachen Miß- bräuche in dieser Beziehung stattgefunden haben, darüber wird keiner der Herren Abgeordneten der Provinz Schlesien im Zweifel sein. Man kann, wenn man in dieser Beziehung zu leihtfertig vers fährt, gerade wie in der Armenverwaltung, auch große moralische Schäden anrichten, welhe dauernd an der Bevölkerung haften und \{limmer sind als ein einmaliger materieller Schaden, der nit ge- nügend gedeckt wird. Diesen Gesichtspunkt möchte ih auch den Herren“ in der kommissarischen Berathung anheimgebèn, und so hoffe ih, wir werden bei dem shweren Unglück, das diese Provinzen betroffen hat, zu dem erfreulichen Resultat fommen, daß Staats- regierung und Landtag au in dieser Beziehung {chließlich zusammen- gehen.“ (Bravo!)

Abg. Let ocha (Zentr.) wünscht eine stärkere Mitwirkung der Kreisausshüsse bei der Vertheilung - und bemängelt die Höhe der Liquidationen der Militärbehörden, hält aber den Antrag Baensch- Schmidtlein nicht für rihtig; es mühe vielmehr gleih in diesem Geseß bestimmt werden, daß die militärishen Liquidationen auf Staatsfonds zu übernehmen seien. Die Gemeinden könnten fie auf

keinen Fall tragen. Redner führt besonders das Beispiel der Ge- meinde Ziegenhals an, teine näheren Ausführungen bleiben jedoch un- verständlich,

Abg. Seydel - Hirschberg (nl.): Das Hochwasser des Jahres 1897 war das hôchste, das es je gegeben hat. _(Nedner entrollt zur Veranschaulihung einen über 7 m langen Streifen Papier, auf welhem der Hochwasserstand verschiedener Jahre graphisch dargestellt und der legte Hochwasser stand mit über 7 m über normal bet der Stadt Hirschberg verzeichnet ist.) Wir wollen ‘die Schäden nicht auf die untenliegenden Anwohner abwälzen, aber wir müssen endlich cine Regulierung unserer verwilderten Gebirge flüfse vornehmen. Das leßte Hochwasser hat seine Quittung über die Maßnahmen er- theilt, welhe bisher von Menschenhand getroffen sind, um die Flüsse einzuengen: Das muß uns eine Warnung für die Zukunft sein. Für die Räumung der Flüsse ist seit hundert Jahren nichts geschehen. Nach dem |chlesischen Meere sind. die Dominien zur Räumung verxflichtet. Wenn auch das Auenrecht nicht shlechthin aufgehoben werden kann, so muß es doch abgeändert werden. Von großer Wichtigkeit ist die Erhaltung der Flußufer; wo die Ufer befestigt waren, hat das Hochwasser weniger Schaden angerichtet. Allerdings besteht eine rechtlihe Vetpflichtung zur Anlage von Ufermauern für die Anlieger nicht; da aber besonders gefährdete Stellen dur Mauern geschüßzt werden müssen, so bleibt nihts Anderes übrig, als daß ‘der Staat - diese Aufgabe übernimmt. Bei der Vertheilung der Hilfsmittel müssen auch die Privaten berücksichtigt werden, die dur monatelange Störung threr Geshäfte Schaden erlitten haben. Der Staat selbst hat die Pflicht, die Schäden voll zu erseßen, und

der Prívatwohlthätigkeit, welche shnell und gern eintrat, namentli

dem Vaterländischen Frauenverein und der Stadt Berlin, welche si

in einer der Hauptstadt würdigen Weise an die Spize des Liebeg-

werkes gestellt hat.

Minister des Junnern Freiherr von der Recke:

I bitte um die Erlaubniß, noch auf einige Ausführungen der

leßten Herren Vorredner zurückkommen zu dürfen; ih werde mich

dabei sehr kurz fassen.

Der Herr Abg. Seydel hat soeben die Frage ventiliert, ob die

Provinzialverbände auf Grund der bestehenden geseßlihen Vorschriften

zu derartigen Ausgaben herangezogen werden könnten. Ich nehme

meinerseits keinen Anstand, zu erklären, daß man an der Hand der

bestehenden Geseßgebung eine rechtlihe Verpflichtung nicht konstituieren

fann. Wir haben aber keine Veranlassung gehabt, in eine nähere

Erörterung» dieser Frage einzugehen, weil sich die Provinzial-

verbände in schr dankenswerther Weise in Anerkennung

mindestens einer moralischen Pflicht bereit erklärt haben, ein Fünftel

zu diesen Ausgaben beizutragen. Hätten die Verhandlungen nicht zu einem derartigen Resultat geführt, so würde vielleiht für die König-

lihe Staatsregierung die Frage entstanden fein, ob eiwa vermöge eines Spezialgesezes eine Verpflichtung der Provinzialverbände zu hafen gewesen wäre.

Der Herr Abg. Letocha, dessen Ausführungen ih allerdings im Zusammenhang nicht vollständig habe folgen können, weil er sehr leise sprach, hat, soweit ih ihn verstanden habe, verschiedene Bemängelun gen von Liquidationen zur Sprach? gebracht, die seitens der Militärbehörden anläßlich der Hilfeleistung den Gemeinden eingereiht worden sind. Meine Herren, die Hilfe der Militärbehörden ist nah den mir zugegangenen übereinstimmenden Berichten so außerordentlih dankenswerth und vor- trefflih gewesen, daß mih bei den Ausführungen des Herrn Abg. Letocha die Empfindung beschlich, man hätte sih demgegenüber bei Bemängelung von Kleinigkeiten, und dazu rechne ih Anstände bei einzelnen Liquidationen, vielleiht eine etwas größere Zurückhaltung auferlegen sollen. Ich kann natürlih hier über die Berechtigung der Bemängelungen kein Urtheil fällen. Als selbstverständlich nehme ich an, daß diese Liquidationen den bestehenden Vorschriften entsprechend aufgestellt sind; ih kann aber dem Herrn Abg. Letsha nur empfehl en, für den Fall, .daß man meint, es seien Irrthümer oder Ueberforde- rungen vorgekommen, dies bei den zuständigen Instanzen zur Sprache zu bringen.

Abg. von Eichel (kons.): Au in meinem Heimathkreise Lauban

Dieser Gesichtspunkt, den ich eben berührte, daß die Nächst- betheiligten doch auch bei folden Wasserschäden zuerst nach ihren Kräften leisten müssen, daß die Entfernteren, zu denen auch der Staat gehört, nur im Falle die Nächstbetheiligten dazu nicht im ftande sind, eingreifen, is allgemein, wie wir das auch in den neueren Gesezen überall gethan haben, zur Geltung zu bringen, namentlich aber bei MWassershäden. Eine folhe große Anzahl Flüsse zu besitzen, kleine und große, wie die Provinz Schlefien, das ist auch ein großer Vor- theil nah der anderen Seite. Ich kenne Provinzen, die vielleicht das Nisiko der Schäden, die diese Flüsse verursachen, übernehmen würden, wenn sie diese Ströme und Flüsse und Bäche besäßen. Derjenige, der sein Haus ‘in unmittelbarer Nähe eines gefährlichen Flusses baut, hat davon erhebliche Vortheile; am Flusse zu wohnen ist oft sehr vortheil- haft ; er übernimmt damit eine gewisse Gefahr, daß er auch dur Fluß- \häden, Hohwasserfluthen u. f. w. geschädigt werden kann; und gerade deswegen wird es in vielen Fällen fehr \chwierig sein, die Menschen dazu zu bewegen, vom Wasser weg zu bauen und auf die Höhen sih zu begeben. Ih zweifle somit nicht, daß die Provinzialbeihilfe ebenso bewilligt werde, wie Sie diese 5 Millionen zu bewilligen heute von allen Seiten Ihre Geneigtheit ausgesprochen haben.

Abg. von Schenckendorff (nl.): Auch ih danke namens des Görlißer Kreises für die große Liebesthätigkeit, die au in diesem Kreise in bewundernöwerther Weise geleistet worden is. Die in dieser Vorlage für den Kreis Görliß in Aussicht genommene Ent- schädigung ift jedoch bei weitem nit genügend ; der Kreis hat ungefähr die Hálfte aller Beschädigungen im danten Regierungsbezirk erlitten, und es sollen auf ihn nur 25 9/6 der Entschädigungen entfallèn. Da nur für die nothwendigen Lebensbedingungen gesorgt werden foll, fann man als richtig anerkennen; es fragt sch nur, was man unter den nothwendigen Lebensbedingungen versteht. Bei der Hergabe von zinsfreien Darlehen sollte man nit so ängstlih auf die vorhandene Sicherheit sehen; es ist niht fo s{hlimm, wenn wirklich einmal ein Darlehn nicht zurückgezahlt werden kann. Nach dem Erlaß des Gesezes von 1888 hat es Jahre gedauert, ehe die Einzelnen in den Besiß dessen kamen, was ihnen das Gese zusprach. Wir wollen uns das zur Warnung dienen lassen; die Unterstüßungsgelder müssen so schnell wie mögli gegeben werden. Natürlich kann niht, wenn heute das Geseß angenommen wird, {hon morgen mit der Auszahlung begonnen werden; denn es. ift selbstverständlich, daß die einzelnen Fâlle erst geprüft werden müssen. Aber die Auszahlung muß mög- list beschleunigt werden. . Man sollte die Fälle in verschiedene Kategorien theilen und besonders die ärmeren Leute, die auf das Geld warten, vorweg befriedigen. Daß der Ober-Präsident über die Ver- theilung zu entscheiden hat, halte ih für eine zweckmäßige Maßregel. Es ist sehr wesentli, daß man nit nur giebt, sondern daß man {nell giebt. Die Vorarbeiten für die Flußregulierungen müssen sofort mit den Mitteln dieser Vorlage in Angriff genommen werden

ist die Vorlage mit Freude begrüßt worden, wenn man auch dort ein \{nelleres Einbringen derselben gewünscht hätte. Sie hätte dazu bei- getragen, die {wer betroffenen Gemeinden in ihrer Sorge aufzu- rihten. Die Gemeinden haben bei dem {weren Unglück ihre volle Pflicht erfüllt und mit Anspännung aller Kräfte das Nothwendigste ge- than. Die Summe von 5 Millionen scheint äu mir zu niedrig zu sein. Die Provinz soll 1 100 000 A4 leisten, was gedenkt die Regierung zu thun, wenn die Provinz die Leistung dieser Summe verweigert ? Ii meinem Kreise muß sofort mit der Regulierung vorgegangen werden, die Brücken müssen verbreitert werden. Der Landrath würde seine Pfliht versäumen, wenn er nicht sofort auf die Vornahme dieser Arbeiten dringen würde; denn das würde sich beim nächsten Hoch- wasser rächen. Der Staat soll uns niht warten laffen, bis die zweite Vorlage eingebraht werden kann. Im Kreise Lauban hat bisher erst der dritte Theil der Ufer ia Stand geseßt werden fönnen. Der Finanz-Minister hat den Anliegern Versäumniß in Bezug auf die Räumung der Flüsse vorgeworfen. Jch muß die Amtsvorsteher dagegen in Schup nehmen. Jn - unseren kleinen lüfsen, durch die man im Sommer trockenen Fußes gehen kann, ann niht jeder Baumstamm beseitigt werden. Es würde allerdings wünschenswerth fein, wenn die Amtsvorsteher alljährlih für die Räu- mung sorgen würden. Auch ih kann nicht \hließen, ohne der Hilfe dankbar zu gedenken, die uns von höchster Stelle zu theil geworden ist. Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen hat die Bevölkerung mit lihtem Blick und weitem Herzen getröstet und wird in meinem Kreise nicht vergessen werden. Höchstdieselbe hat ih dadur einen ewigen Denkstein bei der Benslkerung gesetzt.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Der Herr Vorredner hat die Frage an die Staatsregierung ge- richtet, was sie etwa zu thun gedenke, wenn die Provinzial-Landtage die hier vorausgesetzten Mittel ihrerseits nicht genehmigen. Darauf kann ih ihm einfa erwidern, daß eine Verwaltung gut thut, sh nit mit Doktorfragen zu beshäftigen, weil ich überzeugt bin, daß man der Frage noch niht näher zu treten brauht, indem der voraus» gesetzte Fall nah meiner Ueberzeugung in keiner Weise eintreten wird. Wir haben mit dem Ober-Präsidenten der betreffenden Provinzen nicht bloß, sondern mit den Vorsißenden der Provinzial-Aus\chüsse, be- ziehungsweise den Herren Landeshauptmännern diefer beidea Provinzen verhandelt. Sie haben uns die bestimmten Erklärungen abgegeben, als wir ursprünglich vorhergehende Beschlüsse in dieser Beziehung wünschten, daß das nicht nothwendig sei, daß sie überzeugt wären, nach ihrer Kenntniß der gesammten Verhältnisse, daß eine derartige Beschluß- fassung der Provinzial - Landtage zweifellos sein würde. Ich meine auch ich will es nicht bestimmt behaupten gehört zu haben, daß der Provinzial - Aus\{chuß der Provinz Schlesien sich {hon nah ter Richtung \{chlüssig gemacht hat.

Meine Herren, es ist ja ganz rihtig, daß eine rechtlihe Ver- pflichtung, in dieser Beziehung Beihilfen zu gewähren, der Provinz nit obliegt. Aber, wenn man die Frage allein auf die rehtlihe Verpflichtung stellt, so liegt auch dem Staat keine solhe rechtliche Verpflichtung ob. Bei Nothständen greift man zu, und es ist das Natürlihe, daß die nähsten Nachbarn, wie bei jedèm anderen Unglü, au hier vorzugsweise helfen. Bei einem großen Brandunglück werden immer die nähsten Nachbarn das Meiste leisten. Das ift das ganz natürliche Gefühl, welches si bei allen anderen Unglüfsfällen auch geltend macht. :

Wir haben geglaubt, daß wir in der Heranziehung der Provinzen zu Beihilfen diese sehr billig behandelt haben, als wir mit Ersezung von einem Fünftel des Gesammtschadens zufrieden waren. Der Staat leistet hier außerordentlih viel, und es würde ganz unver- ständlih sein, wenn die Provinzen auf einen - so billigen Vorschlag

und dürfen niht \o lange verzögert werden, bis die zweite Vorlage kommt. Mit den Mitteln, welche 1888 bewilligt worden sind, hätte man son einem großen Theil der berehtigten Klagen abhelfen können, da die Mittel niht voll verwendet worden sind. Für die Beihilfe der Provinz liegt gar keine rehtlihe Verpflihtung vor, aber doch das menschliche Mitempfinden und das Gefühl der Zusammengehörigkeit in der Provinz, und es ist kein Zweifel, daß die Provinz die Mittel bewilligen wird. Die kleineren Verbände können nichts hergeben, denn sie sind shon hinreichend belastet.

Abg. Graf Notiz (konf.): Auch mein heimathliher Kreis Löwenberg is von dem Hochwasser heimgesuGt worden. Für die Vorlage ist der Regierung zu danken, aber es war allgemein gehofft worden, daß die Vorlage früher eingebraht würde. Die militärische Hilfe ist in anerkennenswerther Weise geleistet worden; diese Hilfe ist gerade den Kreisen zu theil geworden, welhe am meisten zu leiden gehabt - haben, und die deshalb auch die Kosten dieser Hilfe nicht tragen können. Ih möchte daher bitten, diese Kosten auf die Staats- fasse zu übernehmen. Alle Bewohner find so Srterios daß fie niht Beiträge an die Kommune für diesen Zweck geben können. Die Uferbauten bedürfen einer einheitlihen und \{leunigen Regelung, damit liegt es bei uns im Argen; ein Zwang läßt d in dieser Beziehung niht ausüben. So wie die Ufermauern jeßt sind, dienen sie nur dazu, das Flußbett weiter zu versanden; denn das Hochwasser spült die Mauern einfah los. Die Ueberschwemmung im Löwenberger Kreise is im vorigen Jahre besonders durch den Bahndamm der Eisenbahn Löwenberg—Goldber gefährlich geworden. Es ist cin berehtigter Wunsch, daß der Bahndamm so umgebaut wird, daß er kein Rückstauen hervorruft. Als der Damm gebaut wurde, protestierten die Einwohner des Kreises dagegen, weil sie fürchteten, daß er beim Hochwasser gefährlich werden würde. Die Wasserbautechniker wiesen jedoch die Proteste ab und rehneten aus, daß dadurch keine Ueberschwemmung hervorgerufen würde. Aber die Erfahrung hat gezeigt, daß der Bober an diese Berehnung sih nicht gekehrt hat. Der Damm muß so geändert werden, daß er mehr und breitere Durchlässe bekommt.

Abg. Brauer (fr. kons.) schildert die Schäden, welhe das Hoch- wasser in seinem Heimathkreise Sorau und in der Stadt Forst an- gerichtet hat, und glaubt nicht, daß mit 5 Millionen alle berechtigten Ansprüche befriedigt werden können. Redner empfiehlt dringend die Regulierung der Neisse und dankt namens der Stadt Forst der Stadt Berlin für die gewährte Hilfe.

Abg. von Manteuffel (konf.) tritt dafür ein, daß eine Ver- sumpfung der unteren Oder verhindert wird. :

Abg. Dr. Habn (b. k. P.) meint, daß die Maßregeln, welche das Wasser möglichst {nel dem Meere zuführen sollen, fich nit be- währt hätten, weil darunter die Niederung leide. Die Hochwasser- gefahr müsse da bekämpft werden, wo sie am leichtesten zu bekämpfen sei, nämli in den Quellgebieten durch Anlegung von Sammel- becken, Ein Mangel sei es, daß keine einheitlihe Verwaltung für ganze Stromgebiete bestehe. Am unteren Lauf der Elbe hätten ih früher die hannovershe Regierung auf der einen und die dänische auf der anderen Seite gegenseitig mit Buhnen bekämpft, um Land zu gewinnen. Die preußische Regierung habe die Nachwickungen dieses Verfahrens nicht eseitigt ; intolae dessen werde auf der einen Seite Land gewonnen, während auf der anderen Seite die Dörfer immer mehr Vorland verlören ; die Deiche ließen sich aber am besten {üten, wenn sie viel Vorland hätten. Durch eine Spezialkommission folie die Regierung die ganze Frage vrüfen lassen, die Meliorationskosten-Anschläge der Bauverwaltung hätten fi oft als unzutreffend erwiesen. Es folle wie in Holland ein besonderes Ministerium für alle diefe Angelegenheiten gebildet werden.

Um 41/4 Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung auf Donnerstag 11 Uhr. (Außerdem - steht die Fortseßung ver Dre uns des Etats der Bauverwaltung auf der Tages ordnung.

darf nichtt auf die Provinz zurükgreifen. Der Telegraphenverkehr an den Flüssen entlang muß verbessert werden. Zu danken haben wir

nicht eingehen würden. Wie gesagt, ih befürhte das in keiner Weise.