1898 / 37 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

_Meine Herren! Der Herr Abg. Jacckel hat den historischen Verlauf der Cindeichungsfrage für Posen im allgemeinen richtig ge- \cildert, und au ich kann nur meinem Bedauern Ausdruck geb: n und dem Bedauern der Staatsregierung, daß das Projekt, welches au der Herr Abg. Jaeckel von allen Projekten als das beste aner- fannt hat, nicht zur Ausführung gekommen ist. D|® Staatsregierung hielt sich aber weder für verpflichtet, ihrerseits die Eindeihung und die damtt unumgänglih verbundene Kanalisierung von Posen vorzunehmen, bielt auch eine derartige Ausführung seitens der Staatsregierung für absolut unzweckmäßig, und zwar im wesentlichen aus den Grünben, die der Herr Abg. Iaceckel bereits angedeutet hat. Hätte die Staats- regierung die Ausführung des von ihr ausgearbeiteten Projekts in die Hand genommen, so wäre unzweifelhaft ein ganzer Berg von An- sprüchen an sie herangetreten, der \sich jedenfalls auf einen ganz

geringen Hügel reduziert haben würde, wenn die Stadt Pofen die Sache.

selbst in die Hand genommen hätte. Die Staatsregierung hat sich daher von vornherein auf den Standpunkt gestellt: eine reihlidhe Unterstüßung zur Ausführung des Projekts, die Ausführung und das Risiko der- selben zu Lasten der Stadt Posen! Und sie ift au heute noch der Auffassung, daß ihr Standpunkt richtig gewesen ist, auch abgesehen von den Berufungen, die ohne Zweifel von einer ganzen Reihe anderer Stätte an sie herangetreten wären, wenn sie sich in diesem Falle aus- nahmsweise mit der Ausführung selbst befaßt haben würde. Das Projekt war von allen Seiten als richtig und zweckmäßig anerkannt, der Staat hatte sih bereit erklärt, 15 Mikltonen und unter gewissen Verhältnissen auch ¿wei Millionen Zuschuß dazu zu geben, und au seinerseits behbilfliÞ zu sein, taß die nöthigen tehnischen Kräfte der Stadt Posen zur Verfügung gestellt worden wären, und die Sache hâtte sofort in Angriff genommen werden können. Die Stadt Posen hat aber beschlossen, davon Abstand zu nehmen, und infolgedessen ist das Projekt einslweilen zur Ruhe verwiesen. Das Bedürfniß der Hocihwassergesahr, die fich alljährlich in der Provinz Posen zu wiederholen pflegt, thunlihst zu beseitigen, wird von der Staatsregierung durchaus anerkannt. Die Stadt Posen oder oll ich etwa sagen: der Ober - Vürgermeister der Stadt Posen? fat nun ein Projekt aufgestellt, welhes mit geringeren Kosten nach der Auffassung des Herrn Ober-Bürgermeisters noh einen ausreihenden Shuß gegen die Hohwassergefahr herbei- führen wird, wenn au nit in dem Umfange, wie das bei dem früheren Projekt seitens der Staatsregierung der Fall gewesen sein würde. Dieses Projekt ist der Staatêregierung vorgelegt worden, und die Staatsregierung hat erklärt, daß sie im wesentlihen Anstände gegen die Ausführung dieses Projekts zu erheben nicht in der Lage sein würde, und hat anhéim gegeben, nun darauf hin die weiteren Schritte zu thun. Dieses Projekt ist finanziell so gestaltet, daß die Stadt Posen aus ihren eigenen Kräften es ausführen könnte, Eine direkte Unterstützung ist auch bisher nicht beantragt worden. Das Projekt würde allerdings wefentlihe Verbesserungen gegen den gegenwärtigen Zustand herbeiführen. Die Staatsregierung kann nur wünschen, daß der von dem Ober-Bürgermeisier von Posen betretene Weg zum Ziele führen möge, {und was sie dabei helfend und fördernd thun kann, wird gewiß sehr gern gesehen.

Der zweite ¡Theil der Ausführuncen des Herrn Abg. Jaekel betrifft die Warthe. Ja, meine Herren, für die Wartheregulierung unterhalb und oberhalb Posens ift jährli regelmäßig ein gewisser Betrag aufgewendet worden, und zwar ein Betrag, der immer- hin im Verhältniß] zur Schiffahrt, welhe auf der Warthe statt- findet, als ein nicht unerhebliher zu bezeichnen is. Die Wasser- verhälinisse auf der Warthe sind dur diese Negulierungen au so wesentlich verbessert worden, daß es mögli ist, die Tragfähigkeit der Schiffe zu . erhöhen. Die Staatsregierung hat auch darauf hingewiesen: man möchte nun seitens der Schiffahrtsinter- essenten die besseren Verhältnisse ausnußen und Schiffe von größter Tragfähigkeit in Betrieb seßen. Nach den von uns gemahten Beob- achtungen is das aber leider nicht oder nur in ganz unbedeutendem Maße der Fall gewesen.

Unter diesen Umständen in Posen einen Sicherheitshafen cinzu- richten, würde kaum von Bedeutung sein; denn es würden nur sehr wenige Schiffe diefen Sicherheitshafen aufsechen. Indessen ist die Staatêregierung garniht abgeneigt, auh diese Frage wieder in die Hand zu nehmen; wenn das Prejekt, von dem ih eben ges sprochen habe, und das auch einen Ladequai an der Warthe vorsieht, wirklich zur Ausführung gelangt, dann wird es wohl mögli sein, neben den Umschlagéplägzen dort einen Sicherheitshafen, wenn au vorerst in kleineren Dimensionen, wie sie dem Umfang der Schiffahrt entsprechen, herzustellen.

Ich kann mich daher dahin resumieren : die Staatsregierung hat au heute noch den dringenden Wunsch, taß die Verkbältnisse in Pofen in Bezug auf die Wassergefahr und diz Verbesserung der Schiffahrts- verhältnisse gefördert werden, und wird ihrerseits nihts versäumen, was dazu beiträgt. (Bravo!)

Abg. Schmidt- Warburg (Zentr.) bittet um Anlage eines Sicher- heitshafens in Höxter an der Weser, eventuel, auch in Nienburg. Höxter könne den Zushuß von 65 000 4, den die Regierung fordere, nicht leisten.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Schweckendieck erkennt die Nothwendigkeit von Sicherheitehäfen an ter Weser an. Die Sicherheits- hâfen müsse der Staat anlegen, für die Umschlagéhäfen indessen hätten die Interessenten zu sorgen. Wenn Höxter den Hafen zum Umschlags- hafen aptieren wolle, dann wolle die Reaterung den Sicherheitthafen bauen. Die Regierung habe nur dann ein Interesse an ker Anlage des Hafens gerade in Höxter, wenn dieses die Kosten der Aptierung zu einem Umschlagshafen übernehme. Diese beliefen si allerdings auf ctwa 60 000 #, nah neueren Erörterungen ließen sie sich vielleiht noch etwas ermäßigen.

Gegen 41/4 Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung auf Freitag 11 Uhr. (Außerdem steht der Etat der Forst- verwaltung auf der Tagesordnung.)

Literatur.

Sächsishes Archiv für bürgerlihes Reht und Mroteß, herausgegeben von S. Hoffmann, Neicsgerihtê-Nuth, . bon Sommerlatt, Ober-Landesgerichts. Rath in Dresden, und De: F, Wulfert, Landgerits- Direktor daselbs. YVII1. Band, Heft 11/12. Leipzio, Verlag der Roßberg'shen Hofbuchhandlung. Preis 14 f für den Jahrçang. Mit dem Doppelbeft 11/12 liegt der siebente Band dieser ter Wissen\chaft und der Praxis in gleider Weise dienenden, ihrem Zwecke wie ihrem Inkalte nah keineëwegs nur für sächsishe Leser bestimmten, vielmehr

unter den Juristen ganz Deutschlands Beachtung findenden Zeitschrift abgeschlossen vor. Wie dieselbe von vornherein der Gntstehung des deutschen Bürgerlichen Geseßbuhs eingehende Be- rücksichtigung zugewandt hat, fo ist auch das leyte Heft vorzugsweise dem neuen deutschen Zivilrecht gewidmet: Landrichter Dr. Anger in Leipzig veröffentliht darin eine Abhandlung über die Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereiherung (§8 812 bis 822 des O Bürger- lihen Geseßbuchs) und Justiz-Rath Dr. Grüßmann in Dresden die Fortsegung des ausführlihen Berichts über die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlihen Geseßbuhs für das Deutshe Neich (§S 1106 bis 1144, 1051 bis 1061). In Zukuyft foll, wie die Redaktion mittheilt, dieser Charakter der Zeitschrift noch mehr hervortreten und im „Sächsischen Archiv“ bis zum 1. Januar 1900 in Einzelabhandlungen hervorragender Mitarbeiter das gesammte Rechtsgebiet des Bürger- lien Geseßbuhs zur Besprechung gelangen, sodaß die Jahrgänge 1897 bis 1899 in ihrer Gesammtheit einen vollständigen Kommentar des Bürgerlichen Geseßbuhs darbieten würden. Daneben foll das Gebiet des Zivil- und des Konkursprozesses, auf dem ja gleichfalls erbeblihe Veränderungen bevorstehen, nicht vernachlässigt werden ; diesem wollen in der Zeitschrift insbesondere der sächsis{e Geheime Nath, Piuofessor Dr. Wach, die Reichsgerichts- Räthe Dr. Petersen und Dr. Bolze Arbeiten widmen. Außer den Abhandlungen enthält das „Säwhsishe Archiv* schon in den bisher [Sitten Jahrgängen als ständige Nubriken Reichsgerihts - Entscheidungen mit ausführliher Wiedergabe der Urtheils8gründe, auszugsweise Mittheilungen aus neueren Reichsgerichts- Entscheidungen, Erkenntnisse sächsischer Gerichte, Mittheilungen aus der RNechtsprehung anderer deutsher Gerichte, Besprehungen neu er- schienener juristisGer Werke und jährlihe Berichie über die das zivilrechtlihe und das zivilprozessuale Gebiet betreffenden neuen Ge- seße der einzelnen Bundesstaaten.

Æ Zur Geshicte des Deutshthums im Elsaß und im Vogesengebiet. Von Dr. Hans Witte. Stuttgart, Engel- horn. 1897. Der Verfasser unterscheidet auf. Grund eingehender bistorish-philologisher Untersuhungen drei Phasen der deutschen Kolonifation im Elsaß. Die erste begann in der letzten Zeit der Römerherrschaft, als die Alemannen, in dihten Schaaren im Elfaß einbrehend, sich in den Ebenen festsezten und die Romanen in das Gebirge verdrängten. Durch neuen Zuzug aus der Heimath verstärkt, dehnten sie in der ersten Hälfte des Mittelalters ihre Ansiede- lungen auch im Gebirge aus; hier nahmen sie haupt\ächltich den Norden der Vogesen in Besiß, während im Süden und Westen \sich die Romanen auf der westliden Ge- birgshälfte hielten. Jn späteren Jahrhunderten zog endlich die Ent- wickelung des Bergbaues viele (Finwanderer aus Sachsen und anderen Bergbaudistrikten nah dem Elsaß, dech beschränkte ih dies auf wenige Punkte. Seit den Zeiten der sächsishen und, fränkishen Kaiser steht, dem Verfasser zufolge, die deutsch-sranzösishe Sprachgrenze fest, und daran hat auch die politishe Herrschaft der Franzosen seit Ludwig X1V. nichts geändert, da mit geringen Ausnahmen eine fran- zösishe Einwanderung nicht stattgefunden hat. Die Folgen der Fremdberrshaft zeigten sih allein auf geistigea Gebiet: in der Ab- wendung der führenden Kreise von der deutschen und der Hinneigung zur französischen Bildung.

„Herrenmoral“, Roman von Ernst Wichert. Dresden und Leipzig, Verlag von Karl Reißner. Der Verfasser ist dur zablreihe dramatishe und novellistishe Arbeitcn als fcinsinniger Schriftsteller bekannt. In dem Mittelpunkt seines Romans „Herren- moral“ steht eine vornehme Frau von auserlesenen Gaben des Geistes und Herzens, die troßdem im Kampfe mit ihrer Liebe unterliegt und einem ¿war gesellschaftlich hochstebenden, aber sittlich minderwerthigen Manne zum Dpfer fällt. Jn der Zeichnung des Charakters und der seelishen Entwicklung dieser Frau liegt der Hauptreiz des Buchs, während die Charaktere des Kavaliers und aller übrigen Personen des Romans mehr s\kizzenhaft erscheinen; nihtsdestoweniger ist das Buch eine unterhaltende und anregende Lektüre, wenn auch nur für gereifie Leser.

„Ih will“, Roman von Marie Stahl. Berlin W. Deutsches Verlagshaus Bong u. Co. Pr. 4. 4 Die Verfasserin erweist si in diesem wie in ihren früheren Romanen als Realistin; aber ihr Realiëmus ist frei von allen Auswüchsen und Uebertreibungen. Ihrem Helden, der aus feiner Sphäre herausgeshleudert wurde, giebt sie für seinen Lebensweg einen Stab in die Hand, der ihn sicher vorwärts bringt : die eigene Willenskraft, und fo oft sich ihm auch andere willensstarke Elemente feindlich entçcegenstellen, siegt er do dadurch, daß scin Wollen nur auf das Erreichbare gerichtet ist. Auch die Tendenz ist sonach eine gesunde und praktische.

Land- und Forstwirthschaft.

Deutscher Landwirthschaft sra th. TY à

In der gestrigen Sißung wurde zunächst die am Tage zuvor ab- gebrochene Debatte über „Viehversiherung und S{hlachtviehversiche- rung“ zu Ende geführt und der bereits mitgetheilte Antrag der Referenten von Langédo:ff und von PVcendel-Steinfels einstimmig an- genommen.

Den folgenden Gegenstand bildete „die Grrihtung von Vieh- marktékassen, Einführung von Schlußscheinen im Viehhandel, Sclacht- viehtrantport, Fleishlieferungen für Armee, Errichtung von land- wirtbschaftlihen Geschäftsstellen an Viehhöfen, Handel und Notierung nah Lebendgewicht". Die Neferenten, Landes - Oekonomie- Nath von Mendel-Steinfels (Halle a. S.) und Professor May (München), stellten folgenden-Antrag : „1) Die Errichtung von amtlichen oder privilegierten Viehmarktskassen erscheint zur Zeit niht erstrebenöwerth. Wo ein Bedürfniß vorliegt, kann der Zweck derselben durch auf freier Vereinbarung beruhende Einrichtungen erreicht werden. 2) Die Schaffung von “landwirthschaftlihen Geschäftsstelen an den Viehhöfen if nach den bisherigen Erfahrungen als nüßlich und wirksam zu bezeichnen; diese sind geeignet, manche Uebelstänte des Nes zu beseitigen und den direkten Verkauf anzubahnen. 3) Die

ustertigung von Schlußscheinen wäre im Interesse der Gewinnung von fiheren Unterlagen für die öffentlihen Preisnotizen wünschens- werth, dürfte aber bei großen Schlahtvichmärkten nit unbedeutenden Schwierigkeiten in der Ausführung begegnen. 4) Der Viehtransport muß unter allen Umständen möglichst so geordnet werden, daß die Thiere an Leben und Gesundheit keine Einbuße erleiden. Auf den Ettenbahnen is noch mehr wie bisher für \chnelle Beförderung in ge- eigneten Wagen, sowie insbesondere für {chleuniges Ein- und Ausladen des Schlachtviehes Vorsorge zu treffen. 5) Die Versorgung der Armee mit Fleisch dur ‘die Viehbesizer oder auh dur Cie [asten begegnet nach der Lage der gegenwärtigen Verhältnisse großen Schwierigkeiten ; dieselben können nur beboben werden, wenn eine andere Art des Fleis{chbezuges und der Fleishverwendung in der Armee Plaß greift. Fleish und Fleishkonserven ausländisher Pro- veuienz follten von der Heeresverwaltung nihcht verbrauht werden. 6) Hinsichtlih des Handels und der Notierung. nah Lebendgewicht wird auf die einschlägigen Beschlüsse der 25. Plenarversammlung 1897 hingewiesen.“ —'Dieser Antrag gelangte nach kurzer Debatte un- verändert zu einstimmiger Annahme.

Es folgte das Thema: „Welche Mittel sind außerhalb gesetz- geberischer Maßnahmen zur Förderung der Zuckerindustrie nnd des Rübenbaues in Anwendurg zu bringen ?* Referent über diesen Gegen- stand war der Geheime Regierungs-Rath, Professor Dr. Maerker (Halle a. S.), Korreferent der General- Selretär Steinmeyec (Danzig). Der Referent befücwortete nahstehende Resolution :

„Der Deutsche Landwirthschaftsrath erwartet von folgenden Mitteln außerhalb der in einer besonderen Refolution emptohlenen gefeßgeberishen Maßnahmen eine wesentlihe Förderung der Zuker- industrie und des Rübenbaues: 1) In Nücksicht auf die in der nachsten Beit. zu erwartende Mehrerzeugung von Zucker im Auélande (namenilich in den Vereinigten Staaten von Amerika, welche bestrebt sind, ihre Zuckerindustrie so zu fördern, daß sie bald den dortigen Ledarf decken foll) und den zu erwartenden Rückgang der Zuckeräusfuhr erscheint cine Steigerung des Zukerverzehrs in Deutschland in einem Maße, daß die

Zuckerindustrie niht mehr in solhem Umfange als bisher auf die Ausfuhr:

angewiesen ist, als dringend nothwendig. Zu diefem Zweck ift: a. dur Wort und Schrift den weitesten Kreisen zur Veberzeugung zu bringen, daß der Zucker niht ein Luxusgegenstand, sondern ein sebr wichtiges, gesundes und billiges Nahrungs- und.Krafterzeu ung8wittel ist; Þ, dahin zu wirken, daß der Zucker nicht nur in die Plfnümten eisernen, fondern au in die Tagesrationen des deutshen Heeres etn- geführt werde. Es wird empfohlen, dem Anerbieten des Vereins für die Zuckerindustrie, den Zucker für diesen Zweck zu Verfuchen probes weise und kostenfrei der Heeresverwaltung zur Verfügung zu stellen, in môglich#t großem Umfange’ zu entsprechen. Es dürfte in Erwägung zu ziehen fein, ob es zulässig erscheint, falls si der Zucker für diesen Zweck bewährt, daß derselbe dem Heere, unter Nachlaß der Verzehr\teuer, geliefert werden könnte. Das an den Zukergenuß gewöhnte Militär würde, zu seiner bürgerlihen Beschäftigung zurückgekehrt, vorausfichtlih

den Zuckergenuß beibehalten und so den Zuckerverzehr wesentlich

steigern; c. die Herstellung zuckerhaltiger Fruchtkonserven mehr als bisher zu fördern. Hierdurch würde nit allein der Zudkerinduftrie, sondern ebenso sehr der deutshen Obsterzeugung wesentlich genügt werden; d. bie bereits früher mit gutem Srfolg ausgeführten Ver- suhe zur Verwerthung der billigen Nachprodukte der Zuckerindustrxie durch die Verfütterung an geeignete Thierarten von neuem in größerer Ausdehnung aufzunehmen; die Steuerverwaltung zu ersudhen, ein geeignetes Denaturierungêverfahren zu ermitteln, da das lezige (Mischen mit 5009/0 Oelkuchenmehl) den Fütterungszwecken niht überall ent- spriht; 0. die Melasse in noch größerem Umfange als bisher zur Fütterung zu benußen. 2) Gewährung ciner Frachtermäßigung für den zum Export bestimmten Zucker aller Arten, und zwar nicht nur für den direkt zum Export gelangenden, sondern auch für den in deutschen Raffinerten verarbeiteten und in Form von Raffinade exportierten Rohzueker. Für ausgeführte Raffinade würde die Frachtermäßigung in dew Ver- hältniß, welches bei der Herstellung voa Naffinade aus Rohzuckter (110 : 100) besteht, zu gewähren sein. 3) Gewährung sonstiger Fracht- ermäßigungen, insbesondere: a. Ermäßigung der Expeditionsgebühr für den Bahntranéport der Zuckerrüben und entzuckerten Schnitzel, des Kalkschlamms und der Kalksteine, b. Ermäßigung der Frahtbeträge und Gewährung eines Frachtkredits für den Bezug von Feuerungs- material für die Monate März bis einscließlich Avguït in einer Hôhe, welche eine volle Entschädigung für den dur den frühzeitigen Bezug eintretenden Verluste gewährt. 4) Schnellerer Ausbau des Kleinbahn- neßes in den zu@ckerrübenbautreibenden Gegenden und ausgedehntere Einführung der Feldbahnen für den Transport der Zuckerrüben 2c. 5) Beseitigung des Wagenmangels nah Möglichkeit. Der Deutsche Landwirth\chaftsrath erkennt an, daß es den Bahnverwaltur gen immer große Schwierigkeiten machen wird, den Ansprüchen der Zudcerindustrie zu genügen, sowie au daß in den leßten Jahren vieles auf diesem Gebiet seitens der Gisenbahn-Verwaltungen geleistet ist, ersucht aber, dur größere Einstellung von außerordentlichen Mitteln in die Etats der Eisenbahn-Vecwaltungen, das früher Versäumte in schnellerem Tempo als bisher nachzuholen. 6) Abschaffung der Ausfuhrvergütigung für den Zucker, jedoch nur unter der Vorausfetzung, daß alle Länder ihre offfenen sowobl wie versteten Prämien beseitigen. Der Deutsche Landwirthschaftsrath ersucht die Reichsregierung, nur unter dieser Vorausfezung der Abschaffung der deutschen Prämien zustimmen zu wollen. Sollte es zur Abschaffung der Prämien fommen, fo ift darauf Bedacht zu nehmen, taß si die Umwandlung durch die Gewährung etner längeren Uebergangs frift möglichst ohne Störung des Zuckermarktes vollzieht. 7) Der Ab- schaffung der Ausfuhrvergütigung würde eine entsprechende Herab, seßung der Zudckerverzehrssteuer zu folgen haben. Der Deutsche Land- wirthschaftsrath erwartet von der Reichsregierung, daß sie bei diefer Herabsetzung bis zur Grenze des Möglichen gehen werde, da von der hierdurch bewirkten Verbilligung des Zuckers eine wesentliche Steigerung des Zukerverzehrs zu erwarten ist, 8) Das beste Mittel zur Ge- sundung und Erhaltung der Zuckerindustrie sieht aber der Deutfche Landwirthschaftératb nah wie vor in der Schaffung von Verhält- nissen, welche die übrigen Zweige der Landwirthschaft, inébesondere die Getreideproduktion, sowie die landwirthschaftlihen Nebengewerbe wieder rentabel machen.“

Der Korreferent bat, noch folgenden Passus hinzuzufügen: „Der Deutsche Landwirthschaftérath beschGließt: die Neichsregierung zu litten, das Interesse der deutschen Zuckerindustrie gegenüber dem Vorgehen der Vereinigten Staaten von Amerika energisch. zu wahren.“

Mit diesem Zusaß wurde die Resolution einstimmig angenowmen.

Den lehten Gegenstand der Tagetordnung bildete „Die reihs- bezw. landesgescßliwhe Regelung des Abdeckereiwesens*“. Der Referent, Geheimer Regierungs-Rath, Professor Dr. Dammann- Hannover, be- fürwortete in Gemeinschaft mit dem Korreferenten, Geheimen Re- gierungs-Nath, Professor Dr. Orth-Berlin, folgenden Antrag :

«Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt die einheitliche Rege- lung des Abdeckereiwesens aus sanitätspolizeilihen, veterinärpolizei- lihen und wirthshaftlihen Gründen wiederholt für ein Dringendes Bedürfniß. Dieselbe ist, unter Befeitigung der noch bestehenden Zwangs- und Bannrechte, auf dem Wege der Reichsgesetzgebung herbei- zuführen. Bei dem Erlaß des Gesetzes ist von den Gesichtspunkten aus- zugehen: 1) daß den Kreisen bezw. Aemtern und entspreenden BVer- waltungskörpern die Verpflihtung auferlegt wird, für sich oder in Gemeinschaft mit anderen den Anforderungen der Sanitäts- und Veterinär-Polizei entsprehende Anftalten (Ubdeerei- Anstalten) herzu- richten oder bereitzustellen, in denen die Kadaver gefallener, abgängiger und auf polizeiliche Anordnung getödteter Thiere, sowie bei der Fleishbeshau beschlagnabmte thierische Theile mittels thermochemischer Apparate, unter zuverlässiger Ertödtung aller Krankheitserreger, im Interesse der Besißer thunlihs| nutbringend verarbeitet werden, 2) baß dori, wo derartige Anstalten nah dem Ermessen der Landes- polizeibehörden- niht lohnend betrieben roerden können, die Gemeinden gehaiten sind, für sih oder zusammen mit auderen vorschriftêmäßig beschaffene und autgestattete Wasenplätze herzugeben und zu erhalten, in denen alle zugeführten Stücke eiae unshädliche Bejeitigung erfabren, und Abdecker für dieselben anzustellen, 5) daß den Besitzern und deren Vertretern die Anzeigepflicht für alle abgängigen, gefallenen und auf polizeiliche An- ordnung getödteten Thiere, sowte füc die bei der Fleischbeschau beshlagnahmten Thiere und Thiertheile, mit Ausnahme der Hunde, Kaßen, Lämmer und Ferkel und kleinerer Mengen thierisher Theile, und die Abgabe derselben an die Abdeckterei-Anstalt bezwo. den Wasen- plaß gegen Vergütung zugewiesen" wird, 4) daß die Leiter der Abdeckerei-Anstalten und die Abdecker ihre Befähigung für die ordnung8mäßige Erfüllung ihrer Aufgaben dur eine Prüfung nach- zuweisen haben und in Eid und Pflicht genommen werden, sowie daß Einrichtung und Betrieb der Anstalten und Wasenpläye derx ständigen polizeilihen uvd veterinären Kontrole unterliegen müssen.*

Präsident Klein (Wertheim, Baden) beantragte, unterstügt von den Herren von BVemberg (Flan'ersheim) und Freiherr von Hövyek (Herbeck): den Passus 2 an die Stelle von Passus 1 zu feßen und in diesem die Worte von „dort" bis cinschließlich „können“ zu streichen, sodaß der Passus nunmehr heißt: „daß die Gemeinden gehalten sind® u ¡f.w., und der Passus 1 lautet: „daß es wünschenswerth ist, wenn in den Kreisen bezw, Aemtern und entsprehenden Verwaltungskörpern für sih oder in Gemeinschaft mit anderen den Anforderungen der Sanitäts- und Veterinär-Polizei entsprechende Anstalten (Abdeckerei- Anstalten) bergerichtet oder bereit gestellt“ u. #. w.

Die Anträge der Referenten gelangten in dieser Fassung, unter Ablehnung der Ziffern 3 und 4, zur Annahme.

Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Erste stellvertretende Vorsizende, Freiherr von Soden-Frauenhofen, spra Seiner Majestät dem Kaiser sowie der deutshen Reichsregierunz und dea Landes- regierungen feinen Dank aus für da3 den deutshen “Landwirthen bewiesene Wohlwollen. Alédann {chloß der Vozrsißende mit einem Hoch auf Seine Majeflät den Kaiser, die deutshen Bundesfürsten und die freien deutschen Städte die 26. Plenarversammlung des Deutschen Landreirthschaftsraths.

zum Deutschen Reich

M 38

Zweite Beilage e 8 Preußischen Staats-Anzeiger.

1898,

s-Anzeiger und Königlich

Berlin, Freitag, den 11. Februar

Verichte vou deutscheu Fruchtmärkten.

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An der R u zeitig gestellt keine Wagen. \chlesien sind am 10. d. M. gestellt 4953, nicht reht-

In Ober ¡eitig gestellt keine Wagen.

amtliher Auskunft der Maßgabe zu genehmi Kraft treten.

I. Die Direkt

des Direktivbezirkes beab

tracht Tommenden Tarab zu ertheilen.

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Winnenden ;

Handel und Gewerbe,

gen estellung für Kohlen und Koks an der be und in Oberschlesien.

hr find am 10. d. M. geftellt 14021, nicht recht-

Der Bundesrath hat in der

Der Fragesteller

Ursprung der Waare

17,20 15,40 15,50 17,00

19,40 19/00

19,50 90/79

13,30 17:10 18/40

13,00 11/80 12/80

14 00 14,00 14,75 12,60

12,00 13,70

12,40

11,80 12,20 12,00 11,70

16,50

12,10 13/60

12,60 11/80 13/40

12,50 13,50 14,00

14,50 13,50 12/80 13/40 13,00

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkau (—) in den Spalten für Preise hat

Sitzung vom 20. Januar d. J. be- die nachstehenden Bestimmungen, betreffend die Grtheilung in Zolltarifangelegenheiten, mit gen, daß dieselben am 1. April 1898 in

Ï ivbehörden haben auf Anfragen über die Zoll- tarifierung von Waaren, deren Swhlußabfertigung bei einer Zollstelle chtigt wird, sowie über die dabei in Be- estimmungen und Tarasätze amtlihe Auskunft

IT. Der Fragesteller hat a bereits an eine andere Direktivbe er von dieser erhalten habe; b, ob und über wel{e Waare bereits von ihm oder seines Wissens von Ander worden set und welher Zollbehandlung sie dabei unte o, bei welher Zollstelle des Direktivbezirks er die Sl aare zu beantragen beabsichtige, oder daß und warum er eine dhe nicht zu bezeihnen vermöge.

L at ferner über die

ugeben, a. ob er die gleihe Anfrage örde gerihtet und -welche Auskun Zollstelle d en eingeführt rlegen habe ; ußabfertigung

Beschaffenheit von der Direktivbehörde ten Angaben wahrheitsgetreu zu machen und ihr so viele aarenproben h Verfügung zu stellen,

ß die erforderlichen uhungen ausgeführt werden können, außerdem eine

12,20 13,60

13,00 13,50 14,00

14,75 13,80 13/20 13/80

13,90

Waarenprobe bei der Direktivbehörde verbleiben, eine zweite nah er-

folgter Identifizierung dem Fragesteller zurückgegeben und eine, ebenfalls ollstelle überwi

17,80 16,60 1740 18,00

19,70

17,00 20,40 20,25 21,05 19,50

16,30 17,60 18,90

13,25 12,80 13,80 14,90 14,20 14,30 12,80 15,25

15,00 13,00 13,50 14,10 13,00

13,20 12,60 13,80 14,50 12,00

18,60 17,25

15,00 14,00 13,70 14,40

15,20 13,10 12,60 13,60 14,00 14,20 13,00

14,80 12,00 14,00 13,60 13,80

14,00

W

17,80 17,30 18,60 18,20

20,00

17,70 20,60 20,50 21,32 20,00 17,30

18,10 19,40

13,25 13,20 14,30 15,00 14,20 14,60

13,10 15/50

15,50 13,40 14,00 14,50 13,50

13,20 13,00 14,20 15,50 12,30

18,60

17,50

16,00 14,40 14,00 15,20

15,20 13,10 13,00 13,80 14,00 14,40 13,50

15,00 12,50 14,20 13,80 14,20

14,20

die Bedeutung, daß der betreffende

eizen.

18,40 17,80 19,20 18,50 18,50 20,00 19/50 17,80 20,80 20,75 22,10

18,00 17,80 18,10 19,40

gen.

14,11 13,50 13,30 14,90

14,50 14.60 1450

15,75 16,67

13,80 14,60 14,50 13,50

erfte.

14,00 13,20 15,30 15,80 12,30 15,00 18,80 17,75 18,46

14,60 14/60 15/20

afer.

16,00 13,60 13,50 13,80

15,00 13,50 14,00

14,00 14,60 15,50

13,90 14,20 12,60 14,30

amtlich identifizierte dritte Probe derjenigen kann, bei welher die Schlußabfertigung e

legung von Proben durch die Be fo sind der Anfrage entweder A schreibung beizufügen, daß die verlangte und auch ohne die Waare verständlich bleibt. legung von Proben, noch eine ansreihend deutliche und anshauliche Beschreibung der Waare mögli, fo ist die Auskunft abzulehnen. Die orlegung von Proben absehen, soweit

Direktivbehörde kann von der

sie diese für entbehrlich erachtet.

IV. Dem Fragesteller steht eine Beschwerde gegen die ertheilte des Zollpflichtigen, gegen eine auf aarenabfertigung nah Maß- 12 des Vereinszollgesezes Beschwerde zu erheben, wird

ierdurch nicht berührt.

V. Die Kosten der etwa erforderlichen sahverständigen Unter- suhung der Waare sowte die durh den Transport der Waarenproben entstehenden BU Ler mgen hat der Fragesteller zu tragen.

Kosten sind demselben

Auskunft nicht zu. Grund der ertheilten Auskunft er abe des §

steller im JIalande weder Niederlassung hat.

probe, Kenntniß z

Zollstellen des D der Direktivbehörde überlassen. | VII. Die der ertheilten Auskunft zu Grunde liegende Entsh

ist für die der Direktivbehörde unterstellten Zollbehörden maßgebend.

Die Befugni

ha

olgte

nicht aufzuerlegen.

18,40 18,30 19,30 19,10 18,70 20,39 19,50 18,00 21,20 21,00 22,63

18,50 18,70 18,60 20,09

14,11 13,50 13,70 15,40 14,70 14,90 14,50

16,00 16/67

14,00 14,90 14,90 14,00

14,00 14,00 15,70 15,80 12,70

16,50 #

18,80 18,00 19,69

14,80 15.70 16,00

16,00 13,60 13,70 14,00

15,20 14,09 14,00

14,70 15,00 15,80

14,20 14,60 13,60 14,50

Bemerkungen.

f8werth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt, reis nit vorgekommen ist; ein Punkt (. ) in den leßten sechs

rfolgen soll. Jst die Vor- ffenheit der Waare ausgeschlossen, bildungen, oder eine so genaue Be- usfkunft ertheilt werden kann Ist weder die Vor-

Die Direktivbehörden sind befugt, die Bestellung eines angemessenen Kostenvorshusses zu ver- langen. Insbesondere hat dies dann zu geschehen, wenn der Frage- seinen Wohnsiß, noch eine gewzrblihe

VI. Von der ertheilten Auskunft is derjenigen Zollstelle des Direktivbezirkes, bet welcher die Schlußabfertigung der Waare erfolgen foll, soweit thunlih, unter Beifügung einer identifizierten Waaren- eben. Inwiewzit eine Mittheilung an die übrigen tivbezirkes einzutreten hat, bleibt dem Ermessen

efjen werden

liegende

312 620 48 485 700 205 294 870 139 394

519 1911

differenz für di welche vor der in Gemäßheit de sind. Hat jedoch zeichneten An aemacht, so i jährung eingetreten ist. VIIL. Die obersten Landes-

IX

r ert

V Ea

16,60 17,50 18,64 20,09 20,99 20/50 21/37

18,08 19,70

14,11 12,60 14,08 14,96

14,31

15,28 16,67

13,76

13,60

12,40 14,15 14,41 12,40

18,75 17,43

14,46

15,60 12,40 13,66 14,00 13,63 14,00

14,75 15,39

13,82

12,80 14/16

aben wider be t die Zolldiffere

S

Wird nah Ertheilung der Aus \sheidung von der Direktivbeh Finanzbehörde oder vom Bundesrat] Waare einem höheren Zollfaß unterlie Taraabzug einzutreten hat, so ift enigen Waarensendungen des Frage efanntgabe der Aenderung an die heilten Auskunft zur Schlußabfert der Fragesteller die unter

palten, d

ôrde selb

16,60 17,77 18/53

19,91

20,76 20,50 21,95

17,00 19,70

14,11 12,90 14,25 15,10 14,97 15,75 16,81

13,79

13,60

13,00 14,76 14,06 12,50

18,82 17,43

1451

15,20 12,50 13/60 13,60 14,22 14,47

14,74 15,00

13,87

12,89 14,07

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Fu berechnet. aÿ entsprehender B eritht fehlt.

kunft die derselben zu Grunde liegende Ent- oder von der obersten Landes- dahin abgeändert, daß die gt, oder daß ein geringerer von der Nacher

e niht auf A

Außerdem wurdea am Markttage (Spalte 1) nah übers{chläglider Schäßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt.)

63 0 Wo S9, do ho bo Do dD

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tellers abzusehen, ertigungsftelle gung gelangt Ziffer Il und IlII be- fseres Wissen unterlassen oder unr tig nz von ihm einzuziehen, soweit nit Ver-

Finanzbehörden sind ermähhtigt, die der Auskunft zu Grunde liegende Ents eidung nah ihrer Abänderung die vom Fragesteller auf Grund der

drei Monate lang weiter anwenden nahweist, daß die er vor der Bekanntgabe gutem Glauben abgeshlo wendung, wenn die ursp Gesetzgebung oder des öffentlih bekannt gema verloren hat. Die von den obersten Landes- ertheilten Bewilligunge zulegenden Verzeichni nahlässe aufzunehmen. on jeder Aenderun ts{heidung, fofern

ebung oder des amtlihen Waarenverzeichni ekannt gemahter Ausführungsvorshriften b innerhalb eines Jahres von der Amtswegen, später nur auf Anfra R. Die Reichsbevollmähtigte

uskunft eingeführten Waaren n wenn der Fragesteller fs E e ritgungsitelle ti ndet keine Ans: enderungen der es oder anderér riften ihre G anzbehdörden n sind in die dem Bundesrath alljährl e der aus Billigkeitsgründèn gewährten Zolls

in der der Auskunft zu Grunde enderungen der Ges es oder anderer öffentli eruht, ist dem Fragesteller Ertheilung der Auskunft ab von ge Mittheilung zu maten.

n für Zölle und Steuern haben von

zu lassen, Einfuhr infolge von Verträ der Abänderung an d sen hat. Diese Besti rünglihe Entscheidung dur amtilichen Waarenverzeihni} hter Ausführungsyor