1898 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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a wn Es S s rie a É C PLAE E RER E E t A E E R E E E E E R C SEEMA

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Qualität

mittel

Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster E

höchster

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niedrigster

6

hödhster

b

niedrigster fh

as

höchster

Doppelzentner

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nah überschläglicher Schäßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Dur@(schnitts- preis

für Dur dh- 1 Doppel- \nitts- zentner vyreis

M is

Am vorigen Markttage

Neustettin . Aa Lauenburg i. P. .

ofen N

ae 6 Ma s Militsch . S Moairaltein i. Sl. Ea S a.KN.

alberstadt .

E Ae ¿5 ¿ E Duderstadt . ë Lüneburg. . s N imburg a. L. . Dinkelsbühl. S@hweinfurt . Biberach .

Laupheim . Ueberlingen . . Schwerin i. M. . Braunschweig . Altenbuxg D Frankfurt a. O. . Breslau . ¿ Neuß .

x

Ln

p, es

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark ab Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

12,20 13,20

12,50 13,50 13,00 13,20 13,25 12,20 15,00 15,00 12,90 14,00 12,67 13,25

14,40 14/00 13/20

13,80 12,00 15,00 14,20

12,00 13/20

12,40 13,20

12,70 13,75 13,00 13,20 13,50 12,80 15,50 15,00 12,50 15,00 13,33 13,50

14,50 14.00 14/60

13,80 12,50 15,00 14,20

12,00 13,60

12,80

13,80 14,00 12,90 13,75 13,80 14,00 13,75 12,40 15,50 15,75 13,00 15,10 13,33 13,50

14,60 14,25 14,80 14,80 15,08 12,50 15,40 15,80

13,80 13/80

Noch:

13,00

13,80 14/00

13,10.

14,00 13,80 14,00 14,00 13,00 15,80 15,75 13,00 15,50 14,00 14,00

14,70 14,95 15,00 15,20 15,08 13,00 15,40 15,80

13,80 14,00

Hafer. 13,40 13,60

13,30 14,00 14,20 15,00 14,9% 12,60 15,80 16,25 13,50 15,60 14,00 14,00 14,80 14,20 14,70 14,50 15,20

15,80 13,00 15,70 16,40 13,75 15,00 14,20 12,80

13,60 13,60

13,50 14,50 14,20 15,00 14,50 13,60 16,00 16,25 13,50 16,00 14,67 15,00 15,20 14,70 14,80 14,50 15,60

15,80 14,00 15,70 16,40 14,00 15,00 14,40 13,80

Bemerkungen.

gerundet mit

daß der betreffende Preis nicht v

getheilt.

45

1390

608

13,40 13,51 13,82 12,80 14,00

13,20

13,33 13,80 14,00 13,00 14,00

14,00

13,00

13,71 14,50 14,65 14,00 14,60

14,64 14,47

13.00

13,71 14,50 14,91 14,33 14,64

14,96 15,01

do dD , O, 9 E a) Do Do DOTOLO DD

do dO

pri . D. S

13,90 13,90

13,30 13,10 16. 2.

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. orgekommen ist; ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Grof:handels - Durehschnittspreise von für den Monat Januar L898

Getreide

nebst eutsprecheunden Angaben für den Vormonat.

1006 kg in Mark.

{Preise für prompte [Loko-] Waare, soweit nit etwas Anderes bemerkt.)

Königsberg. Soggen, guter, gesunder, 714 g per 1 Weizen, guter, bunter, 749 bis 754 g per 1 afer, guter, gesunder, 447 g per 1 erste, Brenn-, 647 bis 652 g per 1 Breslau. Roggen, Mittelqualität Weizen, Z fer, e erste, s Mannheim. Roggen, pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel eizen, pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel Hafer, badischer, württembergischer, mittel... erste, badische, pfälzer, mittel

üÜnchen. Roggen, bayerischer, gut mittel eizen, x x

er, w v Seite ungarische, mähris{he, mittel bayerische, gut mittel

Roggen, Deser Boden Je eis fer, ungarischer, prima erste, slovakische Budape gen, Mittelqualität

St. Peter Sroggen E e e Weizen, Saxonka Haf

Ro

en es lieferbare Waare des laufenden Monats | er

Donau- , Weizen { Red Winter Nr. 2 Pa. Af Amsterdam. E ea é s Moggen | St. Petersburger Weizen, Odessa- ... London. a, Produktenbörse (Mark Lane),

Weizen { *n0l. weh

D: Gazette AVerages,

Sacden englishes Getreide,

gie Mittelpreis aus 196 Marktorten

Liverpool.

Ghirka

Oregon

G A

Chicago Spring

Northern Duluth 112) O 16

rets pam T Os O engl. weißer (neu) . ,

Hafer engl. gelber (neu) . .

Gerste

Weizen

Californ. Brau- Canadische Sbate Mea? A Chicago. Weilzen, Lieferungs-Waare des laufenden Monats New-York.

Monat E Januar df; 1898 | monat 131,42| 134,40 183,45] 184 20 132,10| 133,60 119,00} 123,85

140,80| 140,70 167,10| 170,00 133,70| 129/50 138,50| 138/50

155,40| 156,10 216,00| 217,30 150,80| 148,70 194,60| 191,20

171,50] 175,00 204,50| 206,50 152,50 153,50 202,00] 200,00 206,00] 206,00

156,71] 156,01 226,37| 225,73 114,24] 115,40 174,98} 177,67

146,10| 144,76 222,20| 221/50 110,00| 109,73 135,90| 130,29

97,63} 98,43 153,70] 154,89 103,35| 103,26

93,98| 93,05 145,06] 146,71

103,87| 101,09 155,62| 156,15

142,11| 148,28 231,16| 241,35 150,52| 149,25 150,60| 156,35

167,23| 170,10 172,00| 175,66 178,22| 182,43

115,08| 114,29 108,34| 108,75 144,27] 150,63

168,35 165,00

163,10 123,82 155,81

161,79 187,64 178,95 172,90 175,54 180,75 121,99 108,22 135,62

96,42

94,05

146,16

164,76 160,99

159,36 121,33 148,49

161,89

187,22 178,11 174,05 181,81 120,53 108,06 131,35

95,85

92,08

151,82

Weizen, Lieferungs-Waare des laufenden Monats

157,11| 151,70

98,28

= 400

Änzeiger“

für Chica

1 Tschetwert W kg angenomm an der Londoner P

engl. = 453,6 g; 1 La Bei der Umrechnun

den einzelnen Tages:-N ermittelten monatlihen D Berliner Börse zu Grunde gelegt, und die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, go und New-York die Kurse Ot Odessa und Niga die Kurse au ntwerpen und Amsterdam die Kuxse auf

Bemerkungen.

telten Dur{bschnittéy ist 1 Imperial Quarter Weizen = Pfd. engl. anoolept, 1 Bushel Weizen = 60 P t g

Roggen = 2100, Weize der Preise in Reichswährung sind die aus

eizen ift = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = en; 1 Imperial Quarter ift roduktenbörse = 504 Gazette averages, d. h. die aus ben des Köntgreichs ermit treide,

für die Weizennotiz Pfd. engl. geréchnet; für die Umsäßen an 196 Marktorten reise für einheimishes Ges-

480, Hafer = 312, Gerste

fd. engl.; 1 Pfd.

n = 2400 kg.

otierungen im „Deutschen Neichs- und Staats-

urdshnitts-Wechselkurse an déèr d zwar für Wien und Budapest

auf New-York, für St,

f St. Petersburg, für Paris, diese Pläge.

ein

Mittel bâtten die

Reichstages ü maliger, mit großer Mehrheit gefa verdiene mehr Beachtung.

dem sächsischen und nah de Vereinsreht sogar nah tem die „Kreuzzeitung“ solche geseßgeberi nicht vollständig, er enthalte z. B,

bindungêberbots. Redner empfiehlt Ko einige Aenderungen des vorgelegten (So0z.) erklärt die Behauptung, mokratischen Antrages das , für unrihtig. W

würden

jedenfalls auf d genießen das R beiwohnen dürf werten.

Deutscher Reichstag.

42. Sißung vom 16. Februar 1898, 2 Uhr.

vorgekommen seten. lungen könnte wegfallen, mehr bedürfe.

Abg. Nickert (fr. Vag.) spri{t sein baß man bei so schwach beseßtem Hause übe verhandeln und abstin [ Vereins- und Verfammlungçsrech zur politishen E

Abg. S inger nahme des sozialde recht erhalten bleibe für erforderlich halte, nothwendig.

Abg. Bassermann auf dem Standpunkt, daß

versäumt wurde. folhes weitläufiae 4 haben uns in einer Kommission mit der Berath Der Vorsißende der Kommission Ob angesichts dieser Thatsache n Zweck hätte,

entwurfs bemüht. D mit sciner Anwesenheit nicht beehrt.

eine neue Kommissionsberathung éine zweifeln. Was Herr Pachnicke aus Mecklenburg u. \ hat, zeigt, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. erfreulih und rächt sich früber oder später. folchen Dingen nihts berihten. Die , behauptet, daß in Baden eine Paschawi as Vereins- und Versammlungswesen nicht zu. Wir echt, daß die Frauen den politischen Versammlungen ict sollte au reihégeseglich festgestellt ihe politisher Feste abgehalten, an denen Anders liegt das bezüglih der nd Ueberwahung der Versamm- der Verkehrssicherheit. zu stande zu bringen.

en,

von denSozialdemokraten ein betreffend das Recht der einigung und das Necht de

Nach § 1 soll das Re angehörigen ohne Unter zur Abhaltung von Ve noch einer Erlaubniß bedür züge auf öffentlihen Straß vor deren Beginn der Orts-Polizei

Abg. Geyer (Soz.) behauptet, wesenheit der Polizeibeamten turbulente S Die Armeldung un

1men fofle.

so set des

Vereinégesetz

rsamm

m bayeri

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des gebrahicn Gesezentwurfs, Versammlung und Ver- r Koalition. cht, sich zu versammeln, allen Neichs- schied des Geschlechts zustehen. Es soll lungen weder einer Anmeldung, fen; nur Versammlungen und Um-

en sollen spätestens sechs Stunden

Das Verbi

cenen und

rziehung des Volkes bezeichnet. verbündeten Regterungen sich über den Beschluß des ber das Vereintwesen noch uit geäußert.

ßter Beshluß des Reichstages

ndungsverb

behörde anzuzeigen sein. daß vielfa ers durch die An-

Zusammenslöße

d Erlaubniß von Versamm- weil das Volk der Bevormundung nit

Bedauern darüber aus, r diese wihtige Materie Der Reichskanzler selbs habe das t als ein {lechthin unentbehrlickes

Troßdem Ein zwet-

ot werde nah

{hen Entwurf aufgehoben, das

leßteren etwas erweitert, fodaß felbst

für etne reihsgeseglide Ne {hen Experimente zu verhindern. nicht die Aufhebung des Ver- mmissionsberathung, eventuell Antrages.

Erörterungen wen

Dieses Y Wir haben eine Ne die Frauen theilgenommen Minderjährigen. Die lungen i} nothw ist nit geetgnet,

»

haben. ie Anmeldung u endîg aus Gründen

um ein Reichs-Vercinsges

en-Tages der nattonalliber ufgabe und meinen,

kommt; ig Zweck

gelung eintrete, um

Der Antrag sei

daß dur An-

Verbindungsverbet auf- enn man Aenderungsanträge wegen eine Kommissionsberathung nit

(nl.): Meine Freunde stehen nach wie vor wir ein Neichs - Vereinsgeseß auf liberaler Grundlage für durchaus erstrebenéwerth erahten, was auch die Be- {lü}se des leßten Delegirt weisen. Wir halten das für eine nationale A daß es bedauerlich ist, daß in dieser Materie der Gegenwärtig sind die Aus zu stande

ale# Partei be- rechte Zeitpunkt

sihten gering, daß

infolge N

haben, Wir ung des Gefeßz- bat uns damals

möchte ih be-

. w. vorgebracht

Das war nicht

Aus Baden kann ich von

Kreuzzeitung“ hat allerdings rthschaft beresche.

Das trifft

Die Zeit

Zee rit mt c lon everaals e Vereine halten wir für

etne dringende Aufgabe und bedauern, daß ein ent rehendes

nit bereits erlassen ift. iti ede Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Jh hätte nicht geglaubt, daß wir

es ncch nothwendig gehabt hätten, uns über die Stellung des Zentrums

zu dem Antrage zu äußern.

Die Antragsteller konnten nit erwarten,

daß wir für den Antrag, wie er vorliegt, eintreten würden. Den Antragstellern ist es au wohl erwünschter, daß wir nit für den

Antrag «eintreten. Standes beseitigen dur unsere Anträge:

Wir wollen die drei Beschwerden des arbeitenden Bildung von Berufs-

vereinen, Sicherung der Koalitionsfreiheit und Beseitigung des Ver-

bindungsverbots.

Wenn wir diese drei Dinge erreihen, baben wir

mit weniger mehr crreiht, als mit der Annahme des Antrages der Sozialdemokraten, welcher. keine Auesiht auf Annahme seitens des Bundesraths hat.

Abg. Rickert: Die drei Anträge werden angenommen werden, aber wir wollen ein Mehr erreihen, namentlih wollen wir den Aus- nahmezustand in Mecklenburg beseitigt und allen Frauen das Vers

fammlungêrecht gewährt wissen.

Die Freizügigkeit, die Paßfreiheit,

die Koalitionsfreiheit, das allgemeine direkte und geheime Wahlrecht verdanken die Arbeiter den. bürgerlichen Parteien.

Abg. von Massow (d. kons.) erflärt, daß die Konservativen weder dem Antrag zustimmen, noch denselben an eine Kommission

überweisen „wollten. Sie wollten, daß die Sache im preußischen Landtage erledigt

deuten.

Ihr Schweigen sei nit als Zustimmung zu

werden möge.

Abg, Stolle (Soz.): Die drei von Herrn Lieber bezeichneten Anträge helfen nihts gegenüber den Ma{htbefugnissen, welche die Polizei auf Grund der Lande3gesetze in Anwendung bringen kann.

Abg. wünschen au

Antrag

Liebermann von

Sonnenberg (Neformp.): Wir

h eine reih8gesegliche Negelung des Vereinsgeseßes. Der Auer ift . aber unannehmbar.

Wir werden für ben Antrag

Lieber timmen und wünschen, daß die reidsgeseßliche Regelung bald

erfolge.

Abg. Zubeil (Soz.) erklärt, die Bildung von Berufsvereinen habe mit der Vereins- und Versammlungsfreiheit nichts zu thun, denn die Frauen erhielten dadur kein Verjammlungsrecht.

Die Ueberweisung des Antrages an eine Kommission wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Freisinnigen

abgelehnt; ebenso der 8 1

des Antrages Auer und der Ab-

änderungsantrag des Abg. Niert, nah welchem allen Neichs- angehörigen gestattet sein soll, sih friedlich und unbewaffnet zu versammeln.

Der Rest des Antrages wird darauf zurückgezogen.

Es folgt ver nachstchende Antrag der Abgg. Müller- Waldeck und Liebermann von Sonnenberg (Reformp.):

„den

Herrn Reichskanzler zu ersuhen, um den vielfah hervor-

tretenden Mißbräuchen auf dem Gebiete des Privat-Versicherungs- wesens entgegenzuwirken, einen Gesetzentwurf einzubringen, wona

für alle Privat-Versicherungsgesell haften eine staatliche

rüfung

und Genehmigung der von ihnen aufgestellten Versiherungs- bedingungen vorgeschrieben wird.“

Abg. Müller-Waldeck weist darauf bin, daß das Ver- sicherungswesen jeßt zur Zuständigkeit der Einzelstaaten gehöre. Fa manchen Einzelstaaten beftänden aber gar keine Vorschriften, ‘welche dem Publikum Sicherheit gewährten bezüglih der Privat-Versiche-

rungen, besonders in Bremen, gejelGalten auf Gegenseitigkeit

wo mehrfach Lebens-Versicherungs- gegründet worden seien von

euten, die Schiffbruch erlitten hätten ; diese Versicherungsanstalten seien naher zu Grunde gegangen, ohne daß die Unternehmer eine erheb- liche Strafe bekommen hätten. Es würden namentlich bei den Lebens- versicherungen - den Versicherten erheblihe Kapitalien zu Unrecht ent-

zogen, wenn fie aus Noth ihre Versicherun

nicht mehr weiter führen

könnten; die Prämien verfielen dann vollständig, und die Verluste des Publikums beliefen fi, namentlich wenn man die ausländischea Gesfell- schaften in Betracht ziehe, auf Millionen: Es seten auch noch manche andere unberech{tigte Dinge tin den Policen enthalten, wie Konventionalstrafe 2c.

Die Forderung,

daß das Publikum die Versicherungsbedingungen

genauer studieren solle, sei ketne Abhilfe gegen folche Mikfßstände, denn e

es flehe fest, daß- die meisten Leute dies sondern sich

ließen.

eisten edingungen nit ansähen, nur auf die mündlichen Auslassungen der Agenten ver-

Die Vermsgen der Lebensversiherungsgesellshaften wüchsen

ins Niesenhafte, fodaß sie zu einer wirthshaftlihen Gefahr würden, Es werde über kurz oder lang eine Berfstaatlihung der Privat-Versiche- rungsanstalten eintreten müssen ; jedenfalls werde man, wenn diese nicht beliebt werden sollte, dafür forgen müssen, daß die Versiherungs- gefellschaften sich nit über ein bestimmtes Maß hinaus auswachfen, denn es würde dem deutschen Volk dadur sehr viel von seinen Er- sparnissen entzogen. L

Abg. Vogtherr (Soz.) erklärt die Durchführung der öffentlichen

Verwaltung:

Klarlegung des Gefellschaftsfapitals und der Versiche-

rungébedingungen, Offenlegung der ganzen Bilanz, der Gewinnyerthet- lung und der Anlage des Vermögens ein Berfahren, welches si in England bewährt habe, obwohl die Vewegungösfretheit der Unter- nehmungen in keiner Weise eingeshränkt sei für die beste Staats-

cht. Au eine Regelung der Besteuerung der Versicherungs- E aaten müsse von Seiten der Regierung erfolgen. Einer kTlein- lichen ftaatlihen Au}sicht sei die Verstaatlihung unbedingt vorzuziehen; son die Konzentration der Verwaltung würde Millionen an Erspar- niffen bringen, vorausgeseßt, daß niht ein kleinliher Bureaukratismus Play greife,

Abg. von Salisch (d. kons.): Wir bringen dem Antrage volle Sywpathie entgegen, da ein gut geleitetes ersiherungswesen viel Segen stiften und viel Unheil abwenden kann. Wir wünschen die Benachtheiligung der einzelnen Versicherten zu verhüten und das Zu- trauen zur Versicherung zu verstärken. Denn bei uns wird von der Versicherung nicht fo viel Gebrau gemacht wie in England. Redner verwahrt ih aber gegen die Verstaatlichung der Versicherung und ver- langt die Selbftversiherung.

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. von Woedtke: Meine

erren! Ich gestatte mir ein kurzes Wort. Das Reichsamt des n ist seit einer Reihe von Fahren damit beshäf- tigt, Vorbereitungen zu treffen für den Erlaß eines Reichs- Versicherungs8geseßes in Ausführung des Art. 4 der Neichsverfassung. Wenn ter Herr Abg. Vogtherr glaubie aus\prehen zu können, die gegenwärtige Reichsregierung würde nit im stande sein, ein solches Gesey Ihnen vorzulegen, jo befindet er sih da, wie ih glaube, im Irrthum. Die gegenwärtige Reichsregierung ist dazu niht nur im stande, sondern auch willens, ein Reihs-Ver icherung8gesey bald vorzulegen. Die threr Natur nah außerordentli \{chwierigen Ver- handlungen sind, nachdem sie eine Zeit lang binter noch wichtigeren Angelegenheiten haben zurückstehen müssen, gegenwärtig weit ges fördert. Es sind und dazu hat die gegenwärtige Reichsregierung, im Gegensaß zu der Annahme des Herrn Vogtherr, allerdings Zeit gefunden und findet noch Zeit die Grundzüge eines entfprehenden Gesegentwurfs bereits ausgearbeitet und mit bervorragenden Ver- tretern des Versiherungswesens vor kurzem im Neichsamt des Innern ausführlih berathen worden; sie haben im Großen und Ganzen von Einzelheiten abgesehen dort Zustimmung gefunden und werden nunmehr auf Grund des Materials, welches die Regterung dur jene Berathung bekommen hat, einer Umarbeitung unterzogen. Es ist bei uns die Hoffnung begründet, es werde gelingen, sehr bald, in naher Zeit, den geseßgebenden Körperschaften des Reiches einen entsprehenden Geseßentwurf vorzulegen. Daß derselbe den Wünschen des Herrn Abg. Vogtherr entsprechen wird, dieser „Hoffnung“ gebe ich mich allerdings nicht hin. j

Abg, Gröber (Zentr.): Es sind allerdings nicht nur bei der Lebens-, sondern auch bei der Hagel- und Viehversicherung sehr {were Benachtheiligungen des Publikums vorgekommen. Der An- trag beshränkt sih auf einen einzelnen Punkt, während der Antrag- steller über den Wortlaut seines Antrages weit hinausgegangen ist. Der Antrag ift deswegen nicht annehmbar, weil er sich auf einen ein- zelnen Punkt beschränkt, während der Reichstag s{chon im Dezember 1896 eine vollständige reihsgeseßlihe Regelung des Versicherungs- wesens beschlossen hat, die ja nah Auskunft des Regierungsvertreters in Bearbeitung begriffen is. Wir würden einen Rückschritt machen, wenn wir uns auf den vorliegenden Antrag beshränken würden. - Der Antragsteller würde am besten thun, seinen Antrag zurückzuziehen.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): JIch möchte ebenfalls die Ab- lehnung des Antrages empfehlen, der nur einen Theil der vielen Beschwerden und Mängel, welche auf dem Gebiete des Versicherungs- wesens vorliegen, umfaßt. Die Versicherungsgesetzgebung der Einzel- staaten ift von einer Buntscheck@igkeit, wie wohl auf keinem anderen Gebiete. Durch die Aenderung der Kontrole allein ist nichts zu hoffen; die Regierung würde nur eine Verantwortlichkeit auf si laden, die sie niht tragen kann. Die Verhandlungen haben dazu bei- getragen, die Nothwendigkeit eines Reich8-Versicherungsgesetzes darzus- legen, und deshalb ist die Einbringung des Antrages dankenswerth.

_Abg. Dr. Pieschel (nl.) protestiert als YBertreter des Wahl- kreises Shwarzburg-Sondershausen gegen eine eine Negierungsmaßuahme seines Landes herabseßende Aeußerung des Abg. Bogtherr.

Das Schlußwort als Mitantragsteller erhält der

Abg. Liebermann von Sonnenberg: Es genügt uns durh- aus, daß dur die Debatte klar geworden ist, daß über diese Materie volle Uebereinstimmung herrsht, und nach der Erklärung des Regie- rungsvertreters können wir den Antrag zurü@ziehen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß 51/2 Uhr. Nächste Sißzung Donnerstag 2 Uhr. (Fortseßung der ersten Berathung des Postdampfergesezes und Etat des Neichs-Eisenbahnamts.)

Preußzischer Landtag. Herrenhaus. 4. Sißung vom 16. Februar 1898.

Ueber den Beginn der Sizung ist hon berichtet worden.

Nach Annahme des Gesezentwurfs wegen Aufhebung der Verpflichtung zur Bestellung von Amtskautionen berichtet namens der 9. Kommission Freiherr von Wendt-Papen- hausen über den Geseh entwurf, betreffend das Anerben- ret bei Landgütern in der Provinz Westfalen und in den Kreisen Rees, Essen, Duisburg, Ruhrort und Mülheim an der Ruhr. Die Kommission hat die Vorlage mit geringen Abänderungen einstimmig angenommen.

In der Generaldiskussion bedauert

Graf von Klinckowstroem, daß die große Agrarreform zum roßen Theil ein {öner Trauz bleiben werde. Von den grofien Maßeiabmen der Entshulbung des Grundbesitzes, der Umwandlung der Kapitalshuld in eine Rentenschuld, der Verhinderung der Weiter- versGuldung höre man nihts. Au das versprochene ideltounmih geleb sei niht erschienen. Jeßt werde mit diesem Sntwurf ein [einer Schritt vorwärts vorgeslagen, aber leider bloß für West- salen, obwohl das Bedürfniß für Östpreußen 3. B. ganz ebenso feststehe, wie die Regierung ohne Mühe hâtte erfahren können, wenn fie die ostpreußishe Landwirthschaftskammer gefragt hätte. Aber es sei wenigstens in der Vorlage zum ersten Mal anerkannt, daß der Grundbesiß nit Kapital, fondern nur Renten abwerfen könne. Redner giebt dann Zahlen über das Steigen der Verschuldung in den einzelnen Provinzen“ und fordert die Negterung zur Beschleunigung der Agrarreform auf. In einer Zeit, in der durch die gewissenloseste foztaldemokratishe Agitation Autorität und Religion im Lande immer mehr vernihtet werde, müßten die Staatsbollwerke gestützt und ge- ftärkt werden. Das stärkste Bollwerk, das Nückgrat des Staates sei ein starker und zufriedener E, Jeder, der dieses Rükgrat stärke, stärke damit Christenthum und onarchie.

Freiherr von Durant hegt denselben Wunsch der Beschleunigung er Agrarreform und empfiehlt die Uebertragung des Anerbenrechts auf Schlesien zum Zwecke der Erhaltung eines kräftigen deutschen Bauernstandes behufs Abwehr der großpolnischen Agitation. Zur Be- \{leunigung der Ablösung der Renten sollten neben den Rentenbanken auch andere Institute zugelassen werden,

Rei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr vonHammer- ein:

Meine Herren! Jch hatte nit die Absicht, in die General- diskussion einzugreifen, glaubte au, daß, nahdem die Gesetzesvorlage von Jhrer Kommission unverändert angenommen war, eine General- diskussion nicht stattfinden würde. Indessen geben mir verschiedene

emerkungen des Herrn Grafen von Klinckowstroem Anlaß zu einer kurzen Erwiderung. Zunässt cinige Bemerkungen bezüglih der Zu- nahme der Verschuldung des land- und forstwirthschaftlih benußten Grundbesitzes,

Es ift bekannt, daß {on seit Jahren in verschiedenen typischen Bezirken der preußischen Monarchie statistishe Erhebungen über die Zunahme dieser Vershuldung stattfinden. Diese Erhebung ist neuer- dings wiederholt. Soweit ih die Mittheilungen des Grafen Klinkow- stroem verfolgen konnte, sind seine Zahlen dieser Statistik entnommen. Ih anerkenne, daß das Ergebniß dieser Statistik ein geradezu er- shreckendes ist und zu ernsten Erwägungen Anlaß giebt. (Sehr richtig.)

Meine Herren, ih wende mi jeßt zu dem eigentlihen Gegen- stand der heutigen Verhandlung. Meine Herren, als die Einführung des allgemeinen Privatrechts in den Interessenvertretungen verhandelt wurde, war der Wunsch der Landwirthschaft darauf gerichtet, im Bürgerlichen Geseßbuch das Anerbenrecht allgemein geordnet zu sehen. Sowohl der Landwirthschaftsrath wie das Landes- Oekonomie-Kollegium haben in der Richtung Anträge gestellt, die seitens der Reichsregierung eingehend geprüft und er- wogen sind. Indessen gelangten Reichsregierung und Neichstag, auch die einzelnen Bundesstaaten zu der Ansicht, daß dem Antrage niht zu entsprehen sei. Dagegen ist erreicht, daß in dem Ein- führungsgeseß zum Bürgerlichen Geseßbuh der Landesgeseßgebung vorbehalten ist die Regelung des Erbrechts in dem land- und forst- wirthschaftlich benußten Grundbesiß und das Fideilommißrecht. Nur enthält das Bürgerliche Geseybuch die allgemein verbindlihe Bestim- mung, daß die Verfügung dur Testament dur diese Gesetzgebung nicht einges{ränkt werden darf. Jn Ausführung dieser ver Landesgeseßz- gebung vorbehaltenen Rechte hat die Staatsregierung im vorigen Jahre das Anerbengeseß für Nenten- und Ansiedelungsgüter erlassen und legt in diesem Jahre das gegenwärtige Geseß vor. Beide Gesetze verfolgen den Zweck, der zunehmenden Versuldung durch Erbfall vorzubeugen, Die Zunahme der Verschuldung wird man dur eine Reihe von Maßnahmen bekämpfen müssen, die in ihrer Gesammtheit Gegen- stand sorgsamer Erwägung sind, nur eine dieser Maßnahmen liegt auf dem Gebiete des Anerbenrehts. Ich bezweifle nicht, daß für diejenigen Landestheile, wo in der Sitte und Erbgewohnheit der Be- völkerung eine Grundlage für Einführung des Anerben- rechts ähnlich dem vorliegenden (Fntwurf vorhanden ist, dort die Staatsregierung in gleicher Weise vorzugehen gewillt ist. Anerkennen muß ih, daß dazu die in der ganzen Monarchie beim landwirthschaftlißen Grundbesiß, beim kleinen wie beim mittleren, weniger beim größeren und am wenigsten beim Fideilommißbesig, eingetretene außerordentliGe Schuldenzunahme Anlaß gtebt. (Hört! Hört !)

Meine Herren, diese bedenkliche Erscheinung hat bei der König- lien Staatsregierung {on seit Jahren die Veberzeugung immer mehr gekräftigt, daß das Agrarrecht einer wesentlichen Neugestaltung bedarf. Die Staatsregierung erkennt die große Schwierigkeit solchen Vorgehens, is indessen ernstlich gewillt, den Versuch der Uebertoin- dung der Schwierigkeiten zu maten.

Sovtel mir bekannt, beabsichtigt man in Baden und Bayern mit Regelung des Anerbenrechts ähnlih wie hier vorzugehen. Hinweisen möchte ich noch darauf, daß seit mehreren Jahren Erhebungen über Erbsitte und Ercbgewohnheiten in den vershiedenen Landestheilen stattfinden, deren Ergebniß {on zum theil veröffentlicht ist, Erst in diesen Tagen ift eine Zusfammeyrstellung über die Erbgewohnheiten des ländlichen Grundbesißes in der Provinz West- falen ershienen, welhe in hohem Grade interessante Mittheilungen enthält. Ein Hauptangriffépunkt gegen das Anerbenrecht ift immer die Behauptung, daß die abgehenden Geschwister benachtheiligt und dem Proletariat überwiesen würden. Nach dieser Nichtung hin sind au in dieser Zusammenstellung hointeressante Ermittelungen an- gestellt. Es hat si dabei herausgestellt, daß das Gegentheil ein- getreten ift.

Meine Herren, außer der Regelung des ländlihen Erbrechts beabsichtigt die Königliche Staatsregierung vielleiht {on dem näâchÉËen Landtage einen Entwurf zur Regelung des Fideikommißrechts vorzulegen. Dem Staats-Ministerium hat eine Denkschrift vor- gelegen, in welher die Grundzüge, nah denen eine Neuordnung statt: finden soll, festgelegt sind. Es wird jetzt nah diesen Grundzügen ‘der Gesetzentwurf bearbeitet.

Herr Graf von Klinckowstroem hat die Zunahme der Ver- \chuldung im allgemeinen berührt. Er sagt, die Königliche Staats- regierung sei verpflihtet, \{chleunigs mit Maßnahmen auch nach der Richtung hin vorzugehen. Meine Herren, es ift leicht, eine solle Forderung zu stellen, aber shwierig derselben zu genügen, namentli gegenwärtig, wo die Lage der Landwirthschaft eine äußerst s{chwierige ist, weil das Eingreifen eine einshneidende Aenderung der Realkredit- verhältnisse bedingen würde. Maßnahmen dieser Art dürfen nur mit der größten Vorsicht angewandt werden. (Sehr richtig!) Von heute zu morgen sind derartige Maßnahmen überall nit ausführbar. Aber auch in der Richtung hat die Königliche Staatsregierung einleitende Schritte - gethan. Sie hat sämmtlichen Landwirthschafts- kammern und den Vertretungen der Zentralvereine, soweit solhe noch bestehen, bestimmte Fragen vorgelegt, welche ein derartiges Vorgehen betreffen. Einige dieser Berichte, die eine äußerst fleißige und um- sihtige Arbeit enthalten, liegen mir bereits vor; andere stehen noch aus. Ueber das Gesammtergebniß der Unterfuhúung kann ich Ihnen somit noch keine Mittheilung geben; Sie sehen aber, daß die König- lihe Staatsregierung die Prüfung der Angelegenheit auch in anderer Richtung in die Hand genommen hat und daß dieselbe gewillt ift, wenn sih greifbare Resultate in dieser shwierigen Frage ergeben, weiter vorzugehen.

Meine Herren, dem Schlußworte des Herrn Grafen.von Klinckow- stroem stimme ih voll und ganz zu. Die Bedeutung ‘der angeregten Fragen erkennt die Königliche Staatsregierung im weitesten Umfange an, sie ist sich aber au voll der vollen Verantwortlihkeit bewußt, zu welcher das Vorgehen auf diesem Gebiet Anlaß giebt, Die schwierige Lage der Landwirthschaft mat ein thunlichst rasches Tempo zwar erwünsht. Andererseits sind doch aber die Verhältnisse so außer- ordentlih s{chwierig, sie bedürfen einer so ernsten und forgsamen Prü- fung, daß Sie, glaube ich, mit der Königlichen Staats- regierung anerkennen müssen, daß von heute zu morgen derartige durchgreifende Aenderungen undenkbar find. Man wird die Frage ernst im Auge behalten und, soweit es möglich ist, vorgehen. Eine Ueberstürzungwürde im hohen Grade gefährlich sein, denn derartige Maßnahmen greifen tief in die wirths{aftlichen Verhältnisse im allgemeinen und besonders des ländlißen Grundbesitzes, namentlich in die Kreditverhältnisse ein, Auch in politischer Hinsicht wäre ein überstürzendes Eingreifen in hohem Maße bedenkli. Jch glaube daher, Sie werden mit der Staatsregierung dabin einverstanden sein,

daß auf diesem Gebiete weiter vorgegangen wird, daß aber keine Ueberstürzung eintreten darf.

Fürst zu Salm-Horstmar tritt für den Entwurf ein und bittet, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Institute ins Leben treten zu lassen, welhe in Ermangelung der Rentenbanken in Westfalen die Rentenumwandlung vermitteln.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Bei der allgemeinen Sympathie, die dieser Geseßentwurf hier im hohen Hause zu finden scheint, will ich mich einer weiteren Ausführung über die Grundlagen des Gesehentwurfs vorläufig enthalten. Jch will nur von meinem Ressortstandpunkt aus anknüpfen an die Frage wegen der Verwandlung der Renten der Abfindungéberechtigten in Rentenbriefe bezw, in Baargeld. JIch halte es im hôhsten Grade für erwünscht mit dem verehrten Herrn Vor- redner, daß irgend ein „Weg gefunden wird, die Interessen des Gutsannehmers und des Empfangsberehtigten dadurch zu wahren, daß der erste zwar nur verpflichtet ist, Rente zu zahlen, die zweiten aber in die Lage kommen, diese Renten in Kapital zu verwandeln. Ich bin erfreut, daß die vershiedenen Redner doch anerkannt haben, daß mittels eines unmittelbaren Staatsinstituts dieses nit wegen der shweren und gewaltigen Konsequenzen, namentlich wegen der von allen Seiten auftauczenden Berufungen nicht blos auf dem Gebiet der Landwirthschaft, sondern auch anderer Stände und Klassen, es in keiner Weise rathsam ist, daß der Staat unmittelbar diese Aufgabe übernimmt,

Wir wissen noch nit, meine Herren, wie weit wir in der Entwickelung des Anerbenrehts fortschreiten; das aber wissen wir ganz gewiß, daß eine Reihe von Landestheilen da sind, auf die in absehbarer Zeit das deutsche Erbrecht, wie ich es kurz nennen möchte, nicht angewendet werden kann. Da, wo einmal aus Gründen, auf die ih gleih komme, und die man nah meiner Meinung noch nicht genügend aufgefaßt hat, die Naturaltheilung unter den Erben seit Jahrhunderten, ja nach meiner Meinung länger als Jahrtausenden, eingewurzelt ist, wo auch die wirthschaftlichen, die Boden-, die fklimatischen Verhältnisse die Naturaltheilung begünstigen, da wird es, glaube ich, soweit Menschenübersicht reiht, in Zukunft nicht ge- lingen, das Anerbenrecht lebendig zu machen. Um fo bedenklicher aber ist es, nur mittels Staatsinstituten für einzelne Landestheile eine folhe Aufgabe in Angriff zu nehmen. Au@ch liegen die Verhältnisse in den einzelnen Provinzen, felbst in denen, in denen jeßt oder in Zukunft das Anerbenrecht eingeführt wird, so verschieden, daß bier ein provinzielles Institut unter provinzieller Verwaltung, eingerichtet nach besonderen provinziellen Bedürfnissen, sich viel mehr empfiehlt.

Wenn ih nun also das Staatsinstitut für unmöglih halte zur Zeit, fo bin ich do vollständig der Ansicht, daß es sehr erwünscht ist, provinziele Institute zu errihten, daß deren Kredit nach meiner Meinung auf ganz \olidem Boden steht; wenn würklih die Abfindungen und für andere würde man ja diese Rentenverwandlung nit eintreten lassen die Abfindungen nah Maßgabe dieses Gesezes gegeben werden, so giebt das eine genügende Sicherheit, um die darauf basierenden Nentenbriefe einen großen Kapitalmarkt finden zu lassen, ebensogut wie bei den Landschaften, immer vorausgeseßt, daß nur solche Nenten verwandelt werden in Kapital, welche nit über die Bestim- mungen dieses Geseßes hinausgehen. Das kann natürlih niemand ver- langen, wenn er, was dem Einzelnen ja zusteht, weitgehende Zuwendungen an die abfindungsberechtigten Erben ¿u bestimmen, daß dafür die Provinz oder ein anderes öffentlihes Institut eintritt. Wir werden die Durchführung des Anerbenrechts darin stimme ih mit den Herren ja überein außerordentlich erleihtern dur solhe Institute, und das Gefühl, was ja namentlich auch in vielen Provinzen, wo thatsählich wesentliß nah den Grundsäßen des deutschen Nechts vererbt wird, do weit verbreitet ist, ein gewisses Widerstreben, das eine Kind wenigstens vermeintlich gegenüber den anderen Kindern zu begünstigen, welches Widerstreben no verstärkt werden kann, wenn die anderen Kinder niemals Kapital bekommen, fondern nur Nente. von welcher sie vielfa nur einen sehr schwahen Gebrauch für ihre Verhältnisse, für ihre anderweite Ausbildung, für ihre Niederlassung u. st. w. machen können, würde gegen die Durchführung des Anerben- rechts auch in den anderen Provinzen nur wachsen, wenn wir solche Institute niht einrihten. I kann daher nur dringend den Herren aus Westfalen, die ja einstimmig für das Gefeß votiert haben, anheimgeben, und sie werden dabei auf jede Förderung der Staats- regierung \toßen, die überhaupt mögli ist, alsbald ein solches provin- zielles Institut, sei es in Anknüpfung an ein bestehendes oder ein neu zu errihtendes, mit der größten Entschiedenheit zur Durchführung zu bringen. Wie ih die westfälishen Bauern ja auch genügend kenne werden sie die Unterlage voller Sicherbeit der Rentenbriefe, die auf der Basis der Abfindungsrente gegeben werden, {on liefern, und ih glaube nit, daß damit irgend eine Gefahr verbunden i. Soviel hierüber; meine Herren.

Wenn man s\ich nun darüber beshwert, ich glaube, in sofern hat der Herr Landwirthschafts-Minister die etwas kritishen Be- merkungen des Herrn Grafen von Klinckowstroem über ein zu langsames Vorgehen der Staatsregierung, von dem ih übrigens noch nie eine Rede ohne Kritik gehört habe (Heiterkeit), und die vielleiht fo böse nicht gemeint sind, genügend berührt, ih möchte nur zwei Worte hinzufügen. Ich bin auch der Meinung, daß wir noch eine Reihe von Provinzen haben, wo man bei genügender Aufklärung der Bevölkerung s{on heute ein ähnlihes Gese vorlegen könnte. (Sehr richtig!) Z. B, meine eigene Heimathsprovinz Hannover, wenn man einige wenige Landestheile ausnimmt, wo die Naturaltheilung zu tief durhgedrungen ist, wäre nah meiner Meinung geeignet, ein solhes Gesey aufzunehmen. Ich muß aber zugeben, daß dort das Bedürfniß längst fo dringlich nicht ist wie hier. Denn das Bewußtsein von der Nothwendigkeit der Aufrehterhaltung des herkömmlichen Anerbenrechtes ift dort 1) stark gewesen, daß, als wir unsere Agrargeseßgebung in Hannover ab- s{loffen, wenn ich nit irre, 67 000 (Zuruf) es waren alfo noch mehr Bauernhsfe sich freiwillig in die Höferolle eingetragen haben. Dort ist also das Bedürfniß nicht so ftark, Dennoch wäre es wohl erwünscht, auch für diese Provinz ein folhes Anerbenrecht, weil es der Sitte, der Rechtsanshauung und den wirthschaftlihßen und sozialen Bedürfnissen im Zweifel entspricht, einzuführen. Jch habe vorher gesagt „bei genügender Aufklärung!“ und da kann ich nicht umhin ein Tadel steht mir ja nicht zu, aber doch den dringenden Wunsh den Herren anheimzugeben, welche auf dem Lande leben, welche sich für die wirthschaftlihen Verhältnisse inter-