1825 / 12 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 15 Jan 1825 18:00:01 GMT) scan diff

e L O I r E E R E

neueren Nachrichten in Betreff der Operationen der Bes

freiungsarmee dem Schiffe - die feindliche fommen ist, aus Santiag daß zur Zeit , als d ein Bote mit der in

welches die Nachricht von dem Siege über Cavallerie überbrachte, fein anderes auge- und obgleich sich gegenwärtig 2 Briefe o- de Chile hier befinden, welche melden, as oben erwähnte Schiff segelte, Truxillo angekommenen Nachricht anlangte, nämlich daß die feindliche Armee eine zweite Niederlage erlitteu habe, fo halten wir es doch für weise, derselben nur erst dann unbedingten Glauben beizumessen, wenn sie sich bestätigt haben wird. Die Post von Salta (cine Provinz / welche zur Republif Buenos - Ayres gehört und an Pern gränzt), welche am 13. hier anlangte, brachte die Nachricht, daß ganz Ober - Peru von dem fonstitutionellen General Valdez geräumt, und der Royalisten - Genera] Olaneta daher seine Ansprüche auf den Befehl úber die Provinzen von Potosi bis zum Desaquadero durchgeseßt habe. Es war als ziemlich gewiß befaunt, daß si Valdez in Folge positiver und ôfters wiederhohlter Befehle von La Serna zurückzog, indem leßterer seine eigene Gefahr und die- jenige Canteraec’s eiusahÿ, nämlich von der großen Macht des Generals Bolivar überflügelt zu werden. Valdez verließ Potosi anfangs September, nachdem er dem General Olaneta angezeigt hatte, daß er ihm die Occu- pation der besagten Provinzen erlaube, aber ihn bei dem König Ferdinand verantwortlich mache, im Fall er sie nicht gegen die Macht der amerikanischen Regierun- gen, die Insurgenten - Regierungen nennt, beshüßen sollte. Am 4, Sept. zog Olaneta mit einer sehr ge- schwächten Armee in Potosi ein,

i 93. Oftober. Jn unserm leßten Blatte erwähnten wir des Gerüchts, daß der fonstitu- chionelle General / Valdez von Aquilera, der zur Olanetaschen Partei gehört, geschlagen worden ist. Die-

ses Gerúcht gründer sih auf den folgenden Auszug aus |

cinem Briefe von einem Kaufinaun in der Provinz Salta: „, Die kürzlich in Peru statt gefundenen Ereig- nisse sind ¿hr erfreulicher Art. Dei dem Rúckzug von Valdez griff ihn Aquilera in Uebereinstimmung mit Barbarucho an und s{chlug ihn total, Valdez wurde im Fuß verwundet und Carratala getödtet. Aus diesem

gegen die Armee Canterac’s, weil nah

E E E E E E G

rie aus Campos dos Goîtacazes und eine zweite Art lerie- Kompagnie zu Fuß aus der Provinz von St. G thaxina *fommen lassen. Der Gouverneur der Provi von St. Paulo hat ebenfalls 200 Artilleristen ua Ri de Janeiro geschickt, und den Auftrag erhalten, #0 sn} als möglich, es sei zu Wasser oder zu Lande alle F fruten, seiner Provinz nach der Hauptstadt zu schi Derselbe Befehl ist eiligst dem Gouverneur von Mit Geraes zugefertigt worden, welcher ohne «Verzug 30 Mann von der zweiten Aushebung nah Riv de J neiro schicken soll. :

Das Hamburgische Schiff Anna Luise ist in R de Janeiro mit 269 Kolonisten eingelaufen; sogle| wurde der Juspeftor der Kolonisationen, Hr. Mirand beauftragt, die deutschen Einwanderer zum Kriegsdie Ai SUINTEKD, auch weun sie sicy nicht dafür bestim ätten, : edi

Nach den Times beträgt die Bevölkérung der | Provinzen des brasilianischen Reiches' bei 4,000,000 Sz len, wovon aber mehr als die Hälfte Neger sind. regelmäßige Armee ist 25 bis 30,000, die Miliz | 50,000. Maun stark. Die Staatseinkünste werdén | Durchschnitte auf 3 Millionen Pf. St. ge{chäßt, i

Fahr 1824 betrugen sie 95 Millionen Franken, oder

Grunde is|st nun Olaneta Herr von Mojo an bis zum Desaguadero ; er hat außer den kleinen Garnisonen alle |

seine Truppen zusammengezogen und leinen Marsch au- ege aber niemand weiß, was eigentlich seine Pläne indz ‘‘

__Salta. Die Avantgarde, die sich ín dieser Provinz organisirt, vergrößert sich täglich und nimmt an Disciplin zu. Ungefähr 50 Maun, größtentheils Corporale únd Sergeanten, von Olaneta's Armee sind zu uns übergegangen, und sie sagen, daß die Soldaten in. der spanischen Armee sehr geneigt sind, zu. verlassen, welche nur allein des persönlichen Juteresses wegen und von Despoten emporgehalten werden, welche grausamer sind, als Ferdinand VII, vielleicht ahndet. -

Brasilen, Da die Regierung in Rio de Janeiro alle disponiblen Streitfräfte versammeln will, um O) einem jeden Angriffe von Seiten Portugalls widerseßen zu fônnen, so hat sie eine Kompagnie bexitrene Artille-

9 v

ihre Fahnen f

|

he an 4 Misllillionen Pf. St. Die ungeheueren Län! reien der btasilianishen Nation erlauben der Regieru ihre Schulden durch fortschreitenden Verkauf dersel) abzutragen, ohne das Volk mit neuen Sreuern zu | lasten. Einer genauen Berechnung zufolge, stand die brasilianischen Staatseinfünfte 1303, wo der Küi in Brasilien ankam, auf 14,361,900 Fr. 61 “Cent.; stiegen allmählig bis zum Jahr 1820 (einschließli) a 61,069,824 Fr. 21 Cent.

Königliche Schauspiele.

Freitag 14. Jan. Im Schauspielhause: Je t oli je besser, fomisch, Singsp. in 2 Abtheil. , Musik Mehul. Und Herr des Chalumeaux, fom, Balletk 1 Aufzug, von Herrn Titur.

Meteorologische Beobachtungen. | Barometer |Therm. [|Hygr. |Wind | Wiktterunzg,

W. W. 2. |teüb, Regengess

19 trüb, angenehn 899

849

1 30

12, Jan. |A. 28°. 4!|4-5° 13. Jan. |F. 28° 4432 M. 28° 31‘| 444°,

cka trüb, angeneh

Berichtigung.

Im vorgestrigen Blatte der St. Z. auf der vie! Seite, Sp. 2. Z. 19, v. o. hinter den Worten: ael gebender Körper, ist einzuschalten: mit der Wa der Glieder der vollziehenden Gewalt. L Namen der Gewählten wurden der Nati vom ge|eßbgebenden Körper

| dâude /

Gedruckt bei Feister.

Redacteur Joht

er Heiligenschändung,-

Allg e

E

i

Ppreußishe S

A 5

E?

É ets M # - &

Berlin, Sonnäßend;

Ey »

» »

E. g

I Amtliche Nachrichténs_

Ex Ritt Des Ta ges. Î

Im Bezirk der Königl. Regierung Zu Ddinzig F der Candidat des Predigtamts, Docbór der -Philo- phie, Friedrich Eduard Rheinhold Heineß?’, aus

lbing, zum evangelischen Pfarrer zu Ladekopp im Ma- ienburgschen Kreise bestätigt.

II, Zeitungs-Nachrichten. Au 8:l:a D.

Das Dreyköônigs- Fest ist vor- estern Abend im Schloße der Tuilerieen durch eine Fa- ikien: Tafel vom 16 Couverts gefeiert worden. Nächst ckZy. Maj. nahmen daran Theil: der Dauphin, die Dauphine, Madame, Herzogin von Berry, ‘der Her- og von Bordeaux, Mademoiselle, der Herzog, die Hér- ogin und- Mademoöiselle d’Drleans, J. I. H. H. die erzôge von Chartres und von Nêmours, der Prinz{von Xoinville, der Herzog von Aumale und die jungen Prin- essinnen Louise, Marie, und Klementine, Bohnenfkönig urde der Herzog von Aumale; dieser junge Prinz elher am 16. d. M. 3 Jahr alt wird theilte seine Rönigliche Würde sehr anmuthsvoll mit Mademoiselle. Der am 4. d. in die Pairsfkammer gebrachte Ge- ebentwurf úber den Kirchenraub und die in gottesdienst- ien Gebäuden begangenen Verbrechen und Vergehen erfállt in vier Tit. : T, von der Heiligenschändung (sacri- ége) II. zvon dem Kirchenraube ; IIT. von den, in Kir- hen oder an Gegenständen welche

dem Gottesdienst ge- veiht sind begangenen Vergehen; TV. Allgemeine Be- immnngen-

Nach Arrikel 1. ist jede Entweihung [der geheilig- en Gefäße und der geweihten Hostien ein Verbrechen (Sacrilège) und der 2te Arcifel rflárt alles freiwillige, aus Haß oder Verachtung der Religion hervorgehende Vergreifen an den geheiligten Gefäßen oder geweihten Hostien fúr Entweihung.

Nach dem I. Titel soll ein jeder ider einen Dieb- ahl in einem, der Staats - Religion geweihten Ge- unter den im Artikel 381 des Straf - Codex bestimmten Umständen begangen mit dem Tode be- raft werden. Mit lebenswieriger Zwangsarkeit oll ein jeder bestraft werden, der in einem, zur AuLú- bung der Staats - Religion geweihten Gebäude, mit dder ohne Erbrehung des Taberuakels die darin ver- chlossen gewesenen geheiligten Gefäße gestohlen hat. Dieselbe Strafe sollen auch diejenigen erleiden, die ei- ien gewaltsrmen Diebstahl veebunden mit vier der im

Paris, 8. Jan.

me ftn e

taats-Zeitunsg.

#*

4

"i

¡4

F

deln 15ten Januar 1825.

“n

] Artifel 381 des Straf - Codex angegebenen Umstände, in

der Ausübung der Staats - Religion geweihten Die übrigen Artikel enthalten Be- Bestrafung des Kirchenraubs gerin- der erschverenden Umständen, durch Zwangsarbeiten auf bestimmte Zeit oder Einsper- rung. Nach Titel IIT, soll eine jede Beleidigung der Schaamhaftigkeit, in einem der Staats - Religion geweihten Gebäude begangen , mit drei - bis fünfjähri- ger Haft und 300 bis 10,000 Fr. Geldbuße bestraft wer- den. Mit 16 bis 300 Fr. Geldbuße und einer Haft von 6 Tagen bis 3 Monaten sollen diejenigen bestraft werden , welche durch Ruhestörungen und Unordnungen, wenn auch nur außerhalb eines solchen Gebäudes began- gen, die religiósen Ceremonien aufgehalten, unterbro- chen oder verhindert haben. :

Án den von dem 257. Artifel des vorhergesehenen Fällen , wenn nämlich Denfmäler , Sta- tuen oder andere Gegenstände , umgestürzt , verstümmelt oder beschädigt worden, welche der Siaats - Religion geweiht waren soll eine sehsmonatliche bis fünfjährige Haft und Geldbuße von 200 bis 2000 Franken statt

nden. g Nach den TV. Titel sind die Bestimmungen des II, und IIL, Titels anwendbar auf die Verbrechen und Ver- gehen welche im Gebäude begangen werden - die irgend einem gescblih in Frankreich bestehenden. Custus gewid- met sind.

In der Darlegung der Beweggründe des fraglichen Geseßentwurfes sagte der Groß - Siegelbewahrer: „Meine Herren , wir unterwerfen JFhrer Prüfung einen Geseß- entwurf dessen Hauptbestimmungen Ihnen bekannt und bereits (in der vorigen Sißung) von JFhnen genehmigte

eitzem , ?Gegäude begehen. stimmungen wegen gerer Art oder unter min

Straf - Codex

sind. Dieser Entwurf meine Herrn, ist wichtig, durch seinen Gegenstand, weil es darauf anfommt , der Re- ligion Gewährschaften zu sichern , welche unsere jeßigen Geseke ihr versagen , wichtig auch durch die darin ent- haltenen Bestimmungen , weil dieselben die Lösung der zartesten Fragen des öffentlichen Rechts und der Crimi-

nalgesebgebung gewähren.“

„„Jndem wir fommen, um im Namen des Allerchrist- lichsten Königs der edlen und weisen Versammlung der Pairs des Reichs Maßregeln vorzulegen, welche ledig- lih von dem Verlangen vorgeschrieben sind, den Glau- ben unserer] Väter zu bewahren ; und im Geiste der Völker religidse Gesinnungen -, diese nothwendigen Erfordernisse zur Sicherheit und Wohlfarth derselben ju unterhalten, dürfen wir nicht besorgen, Streitigkei- | ten über allgemeine Nüßblichfeit dieser Maßregel aus- brechen zu schen, noch auch genöthigt zu werden , daß die Ordnung und Dauer der menschlichen Gesellschaften von der Ehrfurcht und dem Schuß den sie der Religion