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von” ihnen versteuerten Einkünften gleihfam. Diese Pension geht aber auf die Kinder nicht über , daher alle Familien derselben in Traurigfkeit versunken sind, während der Staatsschaß sih täglich durch die erlôschen- den Pensionen erleichtert findet. Die Multezims haben indessen doch gewisse Ländereien, Ussyeh genannt, zu ihrer Verfügung behalten ; diese können sie wieder ver- miethen oder zu ihrem Nukßken bebauen lassen, ohne eine Steuer dafúr zu bezahlen. Diese Ussyeh sind eine Art Gemeinde -Güter, welche entweder von Fellahs, die ohne Erben verstorben , oder von solchen herrühren „ die nit mehr im Stande waren sie zu besáen, und daher dicselben dem Multezim für eine Summe Geldes ab- traten. Die Ländereien unter dem Namen Uacf's und Rizac’s bekannt, haben dasselbe Schicksal erlit- ten, wie die Ländereien der Multezims ; sie wurden vomBVi- cefónig mit seinen Domainen vereinigt und die Schayfhs, (die Geistlichen) ihre ehemaligen Besißer, erhielten lebens- längliche Pensionen wie die Multezims, Der Vicekönig nehm dafür die Versorgung der Armen, die Unterhal- tung der Moskeen, der dentlichen Cisternen , und der Schulen auf sich, deren Ausgaben vorher aus den Ein- fünften der ihnen vermahten Güter c. bestritten wor- den. — Der Myry oder die Grundsteuer ist die ein- zige direfte Steuer. Der Desfterdar macht die Ver- theilung desselben, und legt seine Arbeit dem Vicekönig vor. Der General - Intendant der Kophten ist mit 'Er- hebung desselben unter Aufsicht des Defterdars beauftragt, und hac unter sich Provinzial-Jutendanten Rosnamgys, welche die Steuerregister ihrer Provinz führen. Diese Jn: tendanten und ihre Beamten sind ziemlich gut bezahlt, und jede Veruntreuung wird streng bestraft , oft mit der Bastonade. Bei allen dem ist der Fellah arm, und be- ständig das Spielzeug einer fehlerhaften Verwaltung. Der Myry, den er jeßt bezahlt, geht úber seine Kräfte, denn durch die neue Vermessung ist wohl das Flächen- maaß seiner Aecker, aber nicht deren Ertrag vermehrt worden. Er is nicht Herr seiner Produkte; er fann darúber nicht eher verfügen, als bis die Regierung die- jenigen Erzeugnisse, die zur Ausfuhr geeignet sind, ausgesucht, und zu gewissen bestimmten Preisen auf Abschlag des Myry genommen hat. Die Reguisitionen aller Arr, zum Gebrauche der Häuser des Vicekönigs und der ersten Hofpersonen , werden in den Dörfern faum zur Hälfte bezahlt. Der Fellah empfängt baares Geld nur fuúr diejenigen seiner Produfce, die er auf den Wochenmärkten verkauft, und da er damit faum die Grundsteuer bezahlen fann , so bleibt ihm wenig oder nichts úbrig. Man ist erstaunt, wenn man im Monat Márz den Reichthum der Erndten, mit der Armselig- feit der Dôrfer einen so großen Abstand bilden sieht. Wenn es wahr ist „ daß Aegypten das fruchtbarste Land des Erdbodens is, so ist es leider auch wahr, daß es fein andres Land gibt, dessen Bewohner uuglücklicher wáren. Nicht der Fruchtbarkeit des Bodens, sondern nur der außerordentlihen Nüchternheit seiner Bewoh- ner, verdankt Aegypten die Bevölkerung, die es noch
besißt. Jn 1.@- nd.
Breslau. Die heftigen Stúrme haben in den Forsten der Glaßer Forst - Inspection cinen äußerst be-
trächtlihen Windbruch verursaht , welcher si{ch in de, drei Revieren Voigtsdorf, Reinerz und Carlsberg , zy sammen auf 17,145 Klaftern beläuft und weicher, d außerdem viele Bäume schon vom Boden losgehobey sind, wenn ein stark?x Schnee fällt, noch vermehrt wt, den wird.
Koblenz. Im Monat November passirten dey
Rhein zu Thal an größern Schiffen 28
fleinern ¿ 70
Nachen ‘ 90
zusammen 188
zu Berge an größern Schiffen 7 fleinern ‘ 20
Nachen ¿ 27
i zusammen 54, also in allen 242 Fahrzeuge und außerdem noch zw Holzslússe, welhe 556 Cubic Metres Tannen führt Auf der Mosel passirten beladen zu Thal 50 Schiffe 39 Nachen
zusammen 89 Fahrzeuge zu Berge 11 Schiffe - 1 Nachen : zusammen 12 Fahrzeuge Vom 1. bis 20. Nov. war die Schiffahrt wegen de hohen Wasserstandes beinahe gänzlich unterbrochen,
Am 29, Nov. ist die stehende Schiffbrücke bei Cob
lenz wieder aufgeschlagen worden.
Köln. Jun der niedrig gelegenen Bürgermeister}
Silioh , Kr. Bonn, hat die Rhein - Ueberschwemmun! den meisten Schaden angerichtet; dort standen 20 Häuser unter Wasser , welche, größtentheils aus Hel und Lehm gebaut, fast ganz zerstört wurden. Jm Lani freis Köln sind mehr als 6000 Morgen Landes ubert
\hwemmt und vicle Grundstücke theils vom Strom:
fortgerissen, theils dergestalt übersandet worden , da sle shwerlih wieder urbar gemacht werden können. | — Die so nöthige Ausbesserung der durch Regei gúße und Fluthen verdorbenen Gemeinde-Wege , hat be der ungünstigen Witterung noch nicht statc finde und- nur mit großer Anstrengung haben die Haupt Verbindungs - Wege fahrbar erhalten werden können.
S la A L E
Freitag, 21. Jmm Opernhause: Táncre d - herr sche Oper in 2 Abtheilungen, Musik von Ros sin Hierauf: Kiaking, großes pantom. Ballet in 3 Abthei vom Königl. Balletmeister Hrn.* Titus.
Meteorollogische Beobachtung au. | Barometer | Therm. | Hygr. |Wind | Witterung.
19, Jan. /A. 279 94-29 } 79° |SW, |/Sternblicke. F, 27° 9'|—0°“ | 84° |SW. |trüb, Frost. M. 27° 95‘
20. Jan
E P R C KIE C T A R A r eum ae ree
Gedrucfce bei Feister.
Redactenr John.
gleitet von den Prinzen Jhres Hauses, mit den zur
“§29 þ 139. (S, |tuub, Sonnenbli: |
5 4 L e
Preußische Staats-Zeitung.
MERe
Me 18.
Berlin, Sonnabend, den 22ssten Fanuar 1825.
L, Amtliche Nachrichten.
Frem E Eg N
Des Königs Majestät haben die Ober - Zoll - Jn- spectoren Libuda zu Drivszew, Staude zu Liebau, Ham- mers zu Wassenberg , die Ober-Steuer-Jnspectoren Lei- sen zu Cottbus, Pemetzrieder zu Königsberg in Pr.- Prodehl zu Jastrow, Wendt zu Glogau, die Ober - Zoll, Inspectoren Rauschmann zu Landsberg und von Brandt
zu Neustadt in Oberschlesien, und den Ober - Steuer-
Jnspector Hahn zu Graudenz, zu Steuer - Räthen er- nannt,
B efgunnt ma chckuL a Bei der am 23. d. M. bevorstehenden Feier des Krönungs - und Ordensfestes macht die General - Or- dens- Commission hierdurch bekannt: daß Seine Maje- stät der König sich nach beendigtem Gottesdienst , be-
Königl. Tafel eingeladenen Ordensrittern und Inhabern der Ehrenzeichen in folgender Ordnung nach dem Schlosse begeben werden : l) die General, Ordens - Commission eröffnet den Zug, ihr folgen E 2) die hier anwesenden seit dem 19ten Januar v. J: ernannten Ordensritter and Ehrenzeichen - Jn- haber, 3) Seine Majestät der König, begleitet von Aller- höchst Jhren General - und Flügel - Adjutanten, 4) die Prinzen des Königl. Hauses, 5) die Herren Ritter des schwarzen Adlerordens,
Montag , 24. Jan. Nachmittags um 4 Uhr wird die Königliche Akademie der Wissenschaften zur Feier Jahrestages Friedrichs des Zweiten eine öffentliche
des Sikzung halten.
Bann tmaSGunns
Jn Gemäßheit der allerhöchsten Bestimmung vom 21sten December 1824. g. XIIL, Geseß-Sammlung Nr. 904. soll nah Verlauf einiger Zeit , wenn das Publifum zuvor zweimal in angemessenen Zwischenräumen aufge- fordert ist, die Tresor- und Thaler - Scheine imgleichen dic vormals Sächsischen Kassen - Billets Litt À gegen Kassen :- Anweisungen umzutauschen, ein Präclusiv - Ter- min unter der Verwarnung und mit der Wirkung anges gesest werden, daß mit Ablauf desselben alie Ansprüche an den Staat aus dergleichen Papieren erlöschen.
Es wird daher das Publifum in Beziehung auf díe
Bekanntmachung vom 22sten December v. J- erinnert,
die noch cirfulirenden Tresor- und Thaler - Scheine auch vormals Sächsischen Kassen - Billets Lit. A. gegen Kas- sen - Anweisungen
4) hier. in Berlin ber der Controle der Staats:
Papiere , Tauben -Straße Nr. 30. 2) in den Provinzen aber bei den betressenden Ree- gierungs - Haupt - Kassen umzutauschen.
Die lektern schließen ihr Geschäft nah § IX. der angeführten allerhöchsten Cabinets- Ordre mit dem 1sten März 1825. weshalb von da abgerechnet die Umwechses- lung nur noch hier in Berlin erfolgen fann. Es wird zwar der gegenwärtigen Ersten Erinnerung noch cine Zweite nachfolgen, demnächst abet mit der vorgeschriebe- nen Anberaumung eines Präfklusiv - Termins verfahren werden.
6) die Herren Ritter des rothen Adlerordens erster Klasse, : 7) alle Herren Ritter Königl. Orden vom Officier-
Range, j
8) alle in Reihe und Glied marschierende Jnhaber des eisernen Kreuzes 1ster und 2ter Klasse,
9) alle úbrigen Jnhaber des eisernen Kreuzes erster und zweiter Klasse, welche nicht Officier - Rang haben
10) ‘die Inhaber des Militair - Ehrenzeichens erster
Klasse, 11) die Jnhaber des allgemeinen Ehrenzeichens erster
Klasse, A 12) die Jnhaber des Militair - Ehrenzeichens zweiter
Klasse, | i : 13) die Jnhaber des allgemeinen Ehrenzeichens zwei- ter Klasse. Berlin , 22. Januar 1825, j Königl. General-Ordens-Commission,
Berlin den 15ten Januar 1825. Haupt : Verwaltung der Staats - Schulden. Fother. v. Schüße. Beeliß, Deeb. v. Rochow.
Béefanntmäqh uns Es ist von mir die Einrichtung getroffen , daß
Fabrikanten des preußischen Staats , welche Zeichnun- gen von Maschinen aus der Modellsammlung der Kdö- niglich tehnishen Gewerbe - Deputation zu ihrem Ges- brauch zu besißen wünschen, diese nach einem beliebi- gen Maasstabe und in beliebiger Ausführung erhalten éónnen, wenn sie sih deshalb in portofreien Briefen an mich wenden, und ein hiesiges Handlungshaus nach- weisen, welches die Zeihnungen in Empfang nimmt und dem Zeichner seine, von mir beglaubigte Kosten- rechnung bezahlt.
Berlin , den 22sten Januar 1825.
Beuth.