1825 / 35 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 11 Feb 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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Theilnahme der geistlichen und weltlichen Kreis- Schul- behörden. Die größere Zahl der Landräthe des Reg. Bezirks nimmt sich des Schulwesens mit ausdauerndem Eifer an. Die sämmtlichen Superintèéndenten wirken mit Sachfenntniß und Liebe für den Zweck. Auch un- ter den Decanen waren einige, von deren Wirksamkeit die Königl. Regierung erfreuliche Beweise erhalten hat.

Durch eine solche Mitwirkung ist die Anschaffung vollständiger Schulinventarien und zwecmäßiger gleich- förmiger Lehrbücher in sehr vielen Schulen bereits ge- [ungen ; man ist fortdauernd bemúht, diese für das Ge- deihen des Unterrichtes nothwendige Verbesscrung all- gemein zu machen.

Durch die Aufmerksamkeit, welche die Schullehrer ihrem amtlichen Wirken gewidmet sehen, erhöht sich unter ihnen der Geist einer freudigen Thätigkeit. Die: jenigen Lehrer, welche sich durch eine fromme Gesinnung und einen gesegneten Amtseifer ausdauernd bewähren, sind durch Geld- Geschenke aus dem Schulfond ausfge- muntert und ihren Mitgenossen zur Nacheiferung be- lobt worden.

Was höhere Schulanstalten betrifft, so ist im Laufe des vorigen Jahres ein evangelisches Húlfs - Seminar in Fordon neu gestiftet worden. Während die größern Schullchrer- Seminarien der Provinz fúr die Stadt und bessern Landschulstellen tüchtige Kandidaten liefern | sollen, beabsichtigt dieses, unter Leitung des evangeli- {hen Predigers und Reftors 2c. Ewald in Fordon er- richtete Hülfs-Seminar für die fleinen evangelischen Landschulstellen brauchbare Zöglinge zu erziehen.

Die Anstalt ist am 3, November von dem Schul:

rathe eröffnet und es sind gleich Anfangs 10 Semina-

Berge

der auf der Königl. Rheih- Universität Bonn im Sommer- Semester 1824 Statt g e h f ten medizinischen Promotionen. (Ju den übrigen Fakultäten hatten feine Promotionen Statt.)

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risten aufgenommen worden, welche sh auf eiz, Kosten 1 2 Jahre unterhalten werden. Sobald der Königl. Regierung gelingt, einen für den Zy

ähnliches katholisches Hülfs - Seminar gegründet werdy

geeigneten fatholischen Geistlichen auezumitteln, vid Y l c U ß i \ ( S f d d í H 7 Z c l î U n Ç.

Eine höhere Töchterklasse, welche den vollständig Elementar - Unterricht vorausseßt, ist von dem tag strate und der Stadt- Schul - Deputation in Bromhyj

neu gestiftet und dadurch einem sehr sühlbaren Bedür E L A worden. j Jinsichtlich der bereits früher eingerichteten höhe Unterrichts - Anstalten wird bemerkt, daß das hies, Ae Königl. Gymnasium sich eines anerkannten tüchtigy

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innern Zustandes und einer fortdauernd zunehmen Frequenz erfreut, Die Zahl der Schüler beläuft s gegenwärtig Über 250. Bei der leßten Abiturienta| Prúfung sind 4 junge Lente mit Auszeichnung zur F versität entlassen worden, unter welchen sich ein Zöglis Us o us Ce pf zur Unterstüßung hülfebedürfti, zymnasiasten befindet, welcher gegenwärtig in Bresl} O j 5 +1 ; fatholishe Theologie studir. Pr. Hempel, von u j L Amt (1 (h) e N a ch) E i ten Pádagogio in Halle, ist an das hiesige Gymnasium (ff} rufen und bereits in sein Amt eingesührt worden. F Das Stadt- und Landschullehrer- Seminarium (ff Bromberg zählt in diesem Augenblick 37 Zöglinge, des} größter Theil sich auf eigene Kosten in der Anstolt us} cerhält. Jn der mit dem Seminario - verbundenen lh bungsschule werden 43 dürftige Knaben unentzgeldli unterrichtet; 6 evangel. und 5 fathol. Seminaristen während des laufenden Jahres als Schullehrer ang stellt; 3 evangel. und 2 fathol. Seminaristen sind wu láufig als Hauslehrer untergebracht worden.

Aron L58050 5)

Im Bezirke der Königl. Regierung

1 Arnsberg ist der Pfarrer Schneider zu Alt-Asten- erg zum Pfarrer in Cobbenrode ernannt worden ; „Zu ieganib ist der Pfarrer Langer zu Rudelstadt und Seitendorf nah Albendorf - Landshutschen Kreises , ver- t und an dessen Stelle der zeitherige Kapelan zu Schmottseifen, Heinrich Múller, Pfarrer zu Rudel- ade und Seitendorf gevorden.

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4 Il, Zeitungs-Nachrichten.

S 4 #1 D.

T 1:06 h ame j E ] d 7 2 Vaterland. sder von den Promovirtisi ° Í ‘omovirten. i Q 0 No O E geschriebenen Dissertationis

I Paris, 3. Febr. In dem Berichte, welcher am 9 v. M. in der Pairsfammer über den Gescßentwurf, hetressend die geistlichen Korporationen der Frauen , er- stattet worden ijt, wird im Allgemeinen die Annahme des Gejebes vorgeschlagen. Die wenigen von der Kom-

41 80, April 1924 oa Rg x A

Heinrich Christian Alt Mon Erfo e a6

415, Mai 1824 29. dito

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4 417, Juli 1524. Hermann Joseph Lucas - 5] 4, August 1824, | Wolfgang Bernard Fränkel

:| 13, Sept. 1824. | Heinrich Joseph Marder . 7} 417. Sept. 1824, Frz. Xav. Casi. Zimmermann

C T S R

S:niglihe SMWauspiet_- Donnerst. 10. Jm Schauspielhause : Kenil- worth, romant. Gemälde in 5 Abtheil, , von Lembert.

Cloppenburg. [Lxperimenta quaedam circa s guinis inflammatorii et’ san1 qu litatem diversam 1nstituta, Duisburg. De Phthirias1. Beringhausen. |De regeneratione ossium in gen re, et de máxillae inferioris, d viculae etlibiae regeneratione pt tiali in specie, ‘exemplis 11lustrab

ission gewünschten Amendements sind sämmtlich zum Vortheil dieser Justitute. So bestimmt der Art. 9, des Gesebes, daß feine Nonne mehr als ein Viertel ihres Vermögens der Korporation vermachen darf. Da inde}- n bisher bei ‘vielen dieser Jnstituten, wegen ihrer bis- erigen Unfähigkeit zu erwerben, das Vermögen dersel- ben, ja das Haus, it welchem sie wohnen, auf dem Namen des einen Mitgliedes der Korporation steht,

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Houverath. |Experimenta circa famem. ¿E R a * Boun. Ge laqueis arteriarum deligati helches nach den bisherigen Gebräuchen dies Bermdgen, O dies Haus mehrern andern Mitgliedern vermachte, 10

inservienttbus prope ad nodumf

vi tut v eteciiadti hlâgt die Kommission vor, den Apel 3... Fr die Vererro

: . . q , ' » iee I p » 1 (7 N V; Bonn. De exanthematis in typho con befugten Stiftungen A Art err 6 Monat nach er giosa natura et indole folgter Publikation des Geseßes 4 Kraft e zu la]- é E N iche inf e K ifi z zum

ursheid. De secretionu Aut er O JIngleichen wünscht die Kommi]hon,/ zu E C R Mit, 7, (von, Der Aufhebung solher Stiftungen und

parandis.

on dem Vermögen derselben nach der Aufhebung) der usa gemacht werde, daß den Me der aufge“

; e ¿A Mobenen Korporationen eine lebenslängliche Penston ge- Freit. 11. Im Opernhause: Die Zauberfll! bühren, und daß erst nah dem Erlöschen dieser Pensio-

S in 2 Abtheil, , von Schikaneder. Musik Men über das Vermögen, in der von dem Geseße vor-

S Weshriebenen Weise, verfügt werden foll. | 4 | Jn dem über das Geseß, betressend die Entheili-

Gedruckt bei Feister.

gungen und den Kirchenraub, von dem Grafen v. Bre- tenil erstatteten Bericht, drückt der Berichterstatter

dacteur Jo)! f Z ies G Sf zuerst seine Freude darüber aus, daß durch dies Geseß

Berlin, Freitag, den 11ten Februar 1825.

eine Lücke in der Kriminalgesezgebung ausgefüllt were den soll, indem zuerst durch dasselbe für das Verbrechen der Eutheiligung der Gefäße und Hostien eine dieser Frevelthat (welche der Referent deicide nennt) anges messene Strafe bestimmt wird. Jn Beziehung auf die}e Bestimmungen, wonach „die Entwceihung der heili- gen Gefäße mit dem Tode bestraft, die der geweihten Hostien mit der Strafe des YVatermordes (Abhau?en der Hand und demnächst Köpfung) belegt werden soll‘/ hat die Kommission folgende Milderung vorgeschlagen. Nur wenn die Entweihung der Gefäße zur Zeit, wo die Hostien darin vorhanden sind und zugleich öffentlich statt findet, soll die Todesstrafe eintreten. Ist das Verbrechen nur von dem zweiten Umstande, der Öeffent- lichfcit, begleitet gewesen, so soll der Verbrecher mit le- benslänglicher Kettenstrafe belegt werden. Denjenigen aber, welcher dffentlih die geweihten Hostien geflissent- lich entheiligt, möge die Strafe des Vatermordes trefs- fen. Der Heiligthum- Schänder endlich, der heimlich seine verruchte That begeht, möge lediglih den Strafen seines Gewissens überlassen bleiben. Der Berichter- statter schlägt vor, den so modificirten ersten Titel des Geseßes anzunehmen, und begründet seinen Antrag un- cer andern auch dadurch, daß, da der Zweck eines Krí- minalgeseßes vielmehr sei, das Verbrechen zu verhin- dern, als es zu bestrafen, es die Pflicht der Kammer sei, die Mittel aufzusuchen, um den Abscheu, den dies Verbrechen verdient, zu erregen, und auf diese Weise eine gerehte Strenge walten zu lassen. Die frühere Geseßgebung habe das Verbrechen der Heiligthums- schändung ebenfalls sehr strenge bestraft , als Beispiel führt er folgendes an: Jm J. 1503 wurde in der Pi- cardie ein junger Mensch, nachdem ihm die Hand ab- gehauen worden war, lebendig verbrannt, weil er dem Messe lesenden Priester die geweihte Hostie aus der Hand gerissen hatte. Wegen ähnlicher Verbrechen wur- den in dem J. 1586 und 1670 zwei Menschen, denen vorher die Hand abgehauen worden war, gehangen, Der Berichterstatter beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die Annahme der úbrigen 3 Titel in Vorschlag zu bringen, da über deren Inhalt großentheils in der vorjährigen Sißzung schon hinlänglich berathschlagt, und derselbe auch genehmigt worden ist. Er erinnert nur noch wiederholt an die Nothwendigkeit, daß der Kir- chenraub strenge bestraft werde, da seit dem Monat Mai 1821 nicht weniger wie 538 Verbrechen dieser Art in Fraukreih begangen worden sind.

Bei der Kammer der Deputirten sind neuerdings 97 Bittschriften eingegangen, die sih auf das Entschä- digungs - Geselz beziehn.

Seit einiger Zeit sind mehrere Diebstähle in ver- schiedenen Kirchen von Paris und der Nachbarschaft degangen worden. Jebt ist es der Polizei gelungen

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