1825 / 42 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 19 Feb 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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Durch ein Königl. Defret vom 17. Jan. is nach: gelassen worden, daß alle dermalen in den verschiedenen Häfen des Reichs befindlichen Kolonial- und anderen aaren, gegen Erlegung einer Abgabe von 2 pCt., frei im Innern Spaniens circuliren dürsen. :

Ostin p Es des im gestrigen Bl. ab-

ebrochenen Artikels. S h

G “N vaten allein enthält ungefähr dreißig Millionen angebauter Aecer auch ist es von dreißig Millionen Menschen bewohnt, während ein gleicher Raum auf den brittischen Jujeln nur 17 Millionen Menschen nährt. Allein der Ertrag des Bodens zwischen den Tropen ill weit reichlicher als unter untern falten Himmelsstrichen, Vierundzwanzig Millionen Cinwohner gehören dem Af ferbau, vier oder fünf Millionen den Manufakturen ; die übrigen nähren sich vom Handel in Buden und als Dienstboten, und daun giebt es noch cine schr wenig zahlreiche Klasse von ungeheuer reichen indischen Kausf- leuten und Bankiers. Da indessen in Bengaien nie- mals eine eigentliche Zählung statt gefunden bat, 0 darf man dieje Zahlen nur als ungefähre Angaben be- trachten, Eben ]o verhält es sich mic der Schäßung des ganzen jährlichen Ertrags des Ackerbaues und der &ndustrie in Benga:en aus 32 Millionen Pfd. St. Das óffentliche Einkommen das die Compagnie von Bengalen bezieht - beträgt 37 Mill. Pfd. St. Dieses Einkommen ijt der Ertrag der Jett undenflichen Zeiten in Judien eingeführten Grundsteuer, das die Kompag- nie sih bemüht, mit dem Gewinn ihres Handels zus sammenzustellen, um den Erfolg ihrer \chlechten Speku- lationen zu verbergen. Jn Indien und ganz Asien wird der Souverain als der einzige Eigenthümer des Bodens betrachtet ; alle Bauern, die man Ryotrs nennt, haben ihren Boden als Pacht von ihm. Zum Einzug des Pachts oder des Einkommens des Fürsten, gus 2 Händen der Ryots sind jeit undenklichen Zeiten Eín- nehmer bestellt, die man Zemindars nennt. Der Ze- mindar behält den zehuten Theil der Einnahme fúr sich, und bezahle den. Ueberre\t dem Souverain. Unter den Muselmännern waren die Zemindars zugleich Polizei- beamten, und für die Ruhe in ihrem Distrutt veranf- rvortlich ; nun aber sind sie bloße Einnehmer. Der Ryot hat aber etnen Schuß 4 ihre Bedrückungen; n ie Nrovinz gilt nämiich eti j

L ea den Pacht eines jeden Ryots nicht überschreiten darf. Das kleine Erbtheil ues lebtern fann ihm , so lange er jeiner Schuldigkeit Genüge lei- stet, nicht entzogen werden, und er vererbt es bestandig auf seine Nachkommen. Der Umfang dieser Erbtheile wechselt zwischen 6 und 24 englischen Aeckern (der „enge lishe Aer begreist 40,860 fFranzôsi]che Quadratsuß). Bei diesem System giebt es feinen Privatmann, der Eigenthümer von Ländereien wäre, keinen Menschen, der in Grund und Boden elne Garantie seiner Un: abhängigkeit fände. Der Ryot wird durch den jährlich zu bezahlenden Pacht, der Zemindar durch sein Amc als Diener des Fiskus, in Gehorsam und Furcht erhal- ten. So wie sich nun aber Niemand in jeinem Erb- theil gegen einer unterdrücfendeGewalt hinreichend geschübt fáhlt, jo sucht auch Niemand diejes Erbtheil durch Ein- sicht zu höherem Ertrage zu bringen. Der Ackerbau wird nach etnem unveränderlichen Schlendrian betrie- ben, und der Boden, der dem Souverain nur ein elen- des Einfomimen gewährt, liefert auch sonst Niemand mehr als den nochwendigsten Bedarf. Die Engländer vermißten indessen jene Klasse der Landeigenthümer, welche bei ihnen eigentlich die Nation ausmacht, Sie wollten die Zemindars zu dieser Würde erheben, „und namentlich bezweckte dies Lord Cornwallis im Jahr

Maximum das man

1793 durch das unter dem Namen permanent set] ment befannte Geseß, das auf eine unwiderrusli Weise den jährlichen Pacht, welchen die Zemindars Staate entrichten sollten, bestimmte. Um nun gj den Zemindar wirkflih zum Eigenthümer zu may hâtte der Ryot seiner Willkähr überlassen werden mj sen: er hâtte den Pacht des leßtern erhöhen, ihn fy \hickéen, und durch Taglöhner erseßen können. Gl licherweise scheiterte dieses Projeft an der Anhäng feit der Kompagnie für das Bestehende, und an ihy Mißtrauen gegen Alles, was ihr als eine Verbesse angeboten wird. Lieber feine Eigenthümer, als fleinen Pächter ihres Erbrechts berauben. Die F schritte der Civilisation in der Art, wie wir sie in ( ropa beobachten fonnten, gingen in gleichem Sth mit der Entwick:-lung der Rechte der Bauern, nj mit ihrer Unterdrückung. Die Engländer gehen y der Ueberzeugung aus, die großen Güter, die gy Kultur, begünstigen den Acferbau und die Vermeh des reinen Ertrags. Dies ist indessen, felbst in ih Lande zweifelhaft, und die Lage der tosfkani!chen Yi ter dúrfte der Lage der englischen Cottagers wohl y zuziehen sein. Das System der großen ‘Pachtgütt| einem noch in der Civilisation sehr zurücgeblicn

Lande wúrde die Lage des Bauern verschlimmern, 1

ihn vielleicht zum Sklaven machen. (Schluß folgt.)

A105

Bromberg, 1. Febr. Die Tuchmacherei uh Nch noch einigermaßen im Fortgonge. m abgelausn Monat Januar wurden verfertigt: 1)- in e! Czarnifau 12, 2) in Filehne 94, 3) in Schönlanke li 4) in Radolin 120, 5) in Chodziesen 422 Stück W und 47 Stúck Boy und 6) in Labeschin 50 Stück Y und 30 Stück Boy.

Kgl 0e S4 pi

Frei. 197 Di Opernhause. Richard Lônl

herz, Singsp. in 3 Abtheil. , mit Tanz. Must N

Gretry.

Zu dieser Vorstellung werden Opern - Billet fauft, welche mit Dienstag bezeichnet sind. |

Wegen Heiserkeit der Mad. Seidler, fann Freit die Oper: Jessonda noch nicht, sondern erst M stag den 22. d. M. gegeben werden. Die dazu hei getauften mit Freitag bezeichneten Opernhaus - Vill bleiben aber für Dienstag gültig, auch werden dis dieser Oper ferner zu verkaufenden Billets ba mit Freitag bezeichnet seyn.

MeteörologisYe Vera tun gt Barometer | Therm.| Hygr.| Wind| Wiktteruns

sternhell, Frof hell. j heiter, angen sternflavr, Frol

A. 289 51/|—17 9 F. 282 37 O J N 282 3 F. 289 22|—

A I. 20° 35

15, Fbr 16. Febr.

16, Febr.

heiter. 7, Sr. R

trüb, Thauwetl

Gedruckt bei Feister.

Redacteur J

Prxrcußishe Staats-Zeitung.

Berlin, Sonnabend, den 19ten Februar 1825.

I, Amtliche Nachrichten.

K v:.0 nic F d €090 Tag L

Seine Majestät der König haben die Konsuln [Philippe zu Genua und Avigdor zu Nizza zu Fommerzienräthen zu ernennen, und die Bestallungen ' darúber Allerhdôchstselbst zu vollziehen geruher.

j Se. Majestác der König haben den bisherigen Vice- " Konsul Thomas zu Abbeville zum Konsul daselbst zu ernennen geruhet.

Abgereist. Der Regierungs - Chef - Präsident von Wißmann, nach Franffurt a, d. O,

7E

11, Seitungs- N achrichten.

k La V, N Patis, 12. Febr. Jn der Pairs-Kammer haben den 10. d. die Verhandlungen über das Geseß wegen " der Heiligthums- Schändung und wegen des Kirchen- I raubes ihren Anfang genommen. Der Graf Mole sprach zuerst gegen das Geseß, oder eigentlich gegen den ersten Titel des Geseßes. Dieser Titel bezieht sich auf das Verbrechen der Heiligthums-Schändung allein, die úbrigen Titel auf den Kirchenraub und es ist, (wie N auch im 39. Stück dieser Zeitung bereits gesagt wor- den) schon bei der vorjährigen Sißung über deren Jn- | halr berathschlagt worden, Der Redner führt an, der Minister, der diesen Artikel vorgeschlagen, sei selbst ge- | ¡wungen gewesen, einzuräumen, daß er eigentlich nichr "nothwendig erscheine; der Minister: habe gesagt: „die | Veispiele bloßer Heiligthums-Schändung sind jeßt höchst N selten, ja so zu sagen unbefannt‘/, er habe einge- ‘standen, daß dies Geseß Strafen ‘für ein Verbrechen " bestimmen solle, „welches in Frankreich ganz fremd ge- Ï worden ist,‘/ ja es habe zum Zweck „die búrgerliche Ï Gesellschaft vor einer Gefahr zu schüßen, der sie gar I nicht mehr ausgeseßt ist.// Was ist denn, hagt der N Redner, der Zweck dieses Geseßes von dem der Mini- Ÿ ster einräumt, es sei unnüß. Soll es unserm Geseb- Ï buche blos zum Zierrath dienen? Nimmermehr fann [man das glauben. Ein Schimpf für uns und unsere Î Gencration würde es sein. Sollen niht immer die

Geseße dem moralischen Bedúrfnisse der Zeit, in der sie entstehn, angemessen sein? Werden sie nicht stets als ein Kennzeichen des sittlichen Zustandes angesehn? Und vÜrde dies Geseß nicht die ganze gegenwärtige Generas tion in den Augen der Nachwelt verläumden? Wenn die Geschichte berichten sollte, daß nah Jahrhunderten das Verbrechen der bloßen Heiligthums-Schändung von Neuem einen Plaß in unserer Kriminal - Geseßgebung eingenommen hat, wenn sie die furhtbaren Zurüstungen beschreiben sollte, mit denen man diesem Uebel entge-

Sgengeschritten ist, was werden unsere Urenkel anderes

denfen können, als, daß Franfreih unter der Regie- rung Carls X, der Schauplaß unzähliger Gräuelthaten dieser Art gewesen ist? Der Redner greift auch das Geseß in seinen Prinzipien an, und stúkt {h auf Montesquieu’s Lehren. „„Die Geseße,‘/ sagt der Ver- fasser des Esprit des loix, ¿sind die Darstellung der Verhältnisse der Menschen unter sich, Das Verhältniß des Menschen zu Gott liegt im Bereich des religiösen Geseßes, Der Einbruch in das teligidse Geseß ist eine Sünde, der Einbruch in das bürgerliche Geseß ein Vergehn, ein Verbrechen.‘/ Wie weit aber würde man fommen, wenn man Sünden als Verbrechen an- sehn und bestrafen wollte!!! Der Redner besorgt auch, daß das Verbrechen der Heiligthums- Schändung, eben weil man es vom Kirchenraub scheiden und es anders behandeln will, in den Augen exaltirter Menschen einen gewissen Adel gewinnen möchte, wodurch sie verleitet werden könnten, zu Märtyrern des Unglaubens zu wer- den. Denn der Fanatismus, ruft er aus, ist in seis nen Folgen stets derselbe, wenn auch die Ursache noch so verschieden isk. Der Fanatismus findet sich bei dem Richter wie bei dem Angeklagten. Wenn es solche Verbrechen gilt, wird leiht der Richter zum Henker, der Angeklagte zum Märtyrer! In der nämlichen Sißung wurden noch der Graf von Labardonnay für und der Marquis von Bally Tollendal über das Geseß gehört. (Von ihren Reden nächstens.)

In der Kammer der Deputirten stattete Herr Par- dessús den Bericht úber das Entschädigungsgeses ab. Die Kommission hat mehrere Amendements vorge\chlas gen. (Die Etoile giebt nur einen sehr kurzen Auszug des Berichts, die úbrigen Französischen Zeitungen ents halten nur das Bülletin; wir müssen uns also das Nähere zum nächsten Blatte vorbehalten.)

Der gestrige Moniteur enthält eine Königl. Or- donnanz vom 16, v. M. wegen Organisation der Stu- tereien. Nach Jnhalt derselben soll bei dem Ministe- rium des Innern ein aus sieben, von Sr. Maj. auf den Vorschlag des Ministers zu ernennenden Mitglie- dern bestehendes Confeil errihtet werden. Der Direks tor der General- Verwaltung des Ackerbaue, Handels und der Stutereien ist Mitglied dieses Konscils, in