1825 / 42 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 19 Feb 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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welchem der Minister selbsi den Vorsiß führt. Dieses Konseil wird von dem Minister zusammenberufen, um úber Reglements, Ínstruftionen und andere, den Diensi der Stutereien betressende Gegenstände beiräthig zu sein. Es sollen zwei Stutereien bestehen, in denen sich Zuchthengste, Stuten und Fohlen befinden , außer- dem sollen zwei Depots von Zuchrchengsten und Fohten und 80 Depots von Zuchthengsten scin. Diese Austal- ten sind in 8 Arrondissements vertheilt, deren jedem ein General Jnsp-fkftor der Stutereien und Depots vorsteht. Zwei General- Remonte - Agenten , der eine für den Norden, der andere für den Súden, sollen speciell mit dem Kauf der Zuchthengste und Fohlen zu thun haben. Das Personal einer jeden Scuterci und jedes De- pots von Zuchthengsten und Fohlen besteht aus einem Direktor, aus einem Special - Regisseur, einem Aufseher und einem Roßarzt; das Personal eines jeden Zucht- hengst- Depots aus einem Vorsteher, einem Special- Agenten und einem Roßarzt. Außerdem euthält die Ordonnanz auch Bestimmungen in Hinsicht der Privat- Eigenthúmer von Hengsten welche sie zum Bedecken von Stuten bestimmen, imgleichen wegen der dafúr, nach der Beschaffenheit der Hengste oder Stuten zu gewöäh- renden Prämien. Das Budget wird, wie man glaubt, nächsten

Mittwoch in die Deputirten-Kammer gebracht werden. | _— Die Etoile erzählt: Als Hr. Canning im eng-

lischen Kabinet den Vorschlag zu Traktaten mit den spanischen Kolonien machte, wurde dieser, von dem Minister des Junern, Hrn. Peel, dem Finanz-Minisker. Hrn. Nobinson, so wie vom Herzog von Wellington und den Lords Westmoreland und Eldon so nachdrúcé- | lih bestritten, daß Hr. Canning für angemessen fand, den König um seine Entlassung zu bitten. Der König schien. sehx geneigt, sie zu gewähren ; allein die von Lord Liverpool , dessen Gesundheitszustand sehr schwanftend ist,

abgegebene Erklärung, daß auch er gleichzeitig resigniren wáúrde, verstärkte die Partei des Hrn. Canning dermas ßen, daß im nächstfolgenden Kabinetsrath Hr. Peel und Lord Wellington mit dem Minister: der auswärtigen Angelegenheiten stimmten.

Rente 103. 75. 69.

London, 8. Febr. Der am vorigen Dounerstag

hier augefommene Hr. de los Rios, der, wie bereits gemeldet, gleich am folgenden Tage eine Zusammenkunft mic dem Minister Canning hatte, speilte vorgestern nebst den úbrigen Mitgliedern des diplomatischen Corps bei demselben zu Mittag in Glocester-Lodge. Auch der Graf von Trastiamaca, ein Freund des Hrn. de los Rios, ingleihen Sir Charles Stuart, Lord Strang- ford, Sir Ch. Bagot, Hr. Planta, Lord Mauntcharles, : Lord Howard de Walden und andere ausgezeichnete Per- | sonen nahmen an diesem Mahle theil. Am Sounabeud gab der Sprecher des Unterhauses sein erstes parlementairisches Mitcagsmahl, an welchem nächst denjenigen Ministern , welche Mitglieder dieses | Hauses sind, nämlich den Herren Canning - Peel und | dem Kanzler der Schaßkammer, noch die angesehensten mi nisteriellen Glieder, 30 an der Zahl, Theil nahmen ; am folgenden Tage fand das zweite parlamentairische Mit:

| tagsmahl. bei demselben statt, wozu 30 ausgezeichnete Oppositiousglieder geladen waren. Es befanden sich darunter Lord J. Russell, Sir Jam. Macfintosh, Sir J. Newport, Sir H. Parnell, Hv. Brougham 2c. Nicht der Lord - Kanzler, sondern der Lord Ober- Richter von Kingsbench is es , der die Acce Georgs I. auf die nenen Compagnien anwendbar erflärt hat. Der erstere will jedoch dur eine einzubring:nde Bill den Schwindel mit deu vielen neuen Compaguien (teuern ; er exklàrte gestern im Oberhause, seine Bill solle sich | nichr auf shoa durch Freibriefe oder Parlaments-Acten

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strecken, betreffenden Compagnien erhalten , verhindern. Der Globe und traveller will Auszüge aus eint aufgefangenen Depesche des Generals Canterac , welche dieser nah der Schlacht vom 7. Aug. an den Vicekdni Lajerna habe abgehen lassen, mitgetheilt erhalten haben und zwar, wie er versichert , aus einer Quelle , welche nicht die mindesten Zweifel über die Aechtheit der Aus zúge lasse. Nach einem dabei befindlichen vertraulichen Privatschreiben Cauteracs sind dessen; Truppen zahlrei gewesen als die Truppen Bolivars, so wie er auch in Besik vortheilhafter Stellungen sich befunden hat ; in Augenbli des Angriffs sind jedoch seine Truppen fei ger Weise geflohen. Er meldet dabei den Weg, wel chen er zu verfolgen gedenfe und bittet den Viceköni, alle nur irgend disponiblen Streitkräfte bei Cuzto jy versammeln. Unsere Blätter vom 2ten d. M. geben die Zahl der im Gange seienden neuen Pläne zu Actien - Com pagnien zu 114 mit 105 Meillionen Fl. Capital an. Am lsten wurde cine „Bergbau - und Handels - Com pagnie ‘auf der Goldküste‘/ zu Markt gebracht. An Iten eine „„Britcische Eisen - Compagnie’ (mit den Zweck, den so ungeheuer durch die vielen projectirta Eisenbahnen gesteigerten Preis des Roh : Eisens billiza zu machen) mit 2 Millionen Capital. Es is notu rish , daß mehrere , großentheils angesehene Person als Directoren mit so vielen dieser Compagnien con nectiren, daß es völlig unmöglich für sie ist, die dani! verknúpfte Pflicht zu erfüllen , ja es giebt Beispid, daß sie Directoren von Compagnien sind, teressen in vollfkommenem Gegensaße zu einander steh. Dabei werden ihnen Tractamente ausgescßt, ehe nd die Compagnien in volle Würksamfkeit getreten sind. Ÿ ist auch wohlbefannt y daß Einigen große Vortheile i der Gestalt von Actien auf günstigen Bedingungen od

aber die Transferirung aller Actien, ehe di die gedachte geseßliche Sanction

willigte dieser Tage eine solche Compagnie, wo nod nicht das halbe Capital eingezahlt ist, jedem ihrer zwîl Directoren einen Gehalt von 200 Fl. im Jahre.

Frankfurt, 14. Febr. statt gehabten zweiten Sißung der

In der am 27. Janu Bundesvet

Gesandten, Herrn v. Carlowiß, der Entwurf j Beantwortung einer von Seiten des bei dem Deutsch Bunde accreditirten Kaiserlich Russischen Gesandt Freiherrn v. Anstett, während der lelzten Vertagu der Bundesversammlung eingegangene Note, die i Russischen Reiche angeordnete Rekruten - Aushebung b creffend, verlesen und einstimmig von der Versammlu! genehmigt. Jn der gedachten Note wird ausdrúlich erfli daß jene durch einen Kaiserl. Ufas versügte Refrutn Aushebung lediglich durch eingetretene Todesfálle ul durch Entlassungen aus dem Krizegsdien ste nothwen geworden, und daß diese Maaßregel durchaus keine litishe Beziehung habe. Das Antwort schreiben fpril! den Dank des Bundes für diese Mittheilung aus. Hierauf erfolgte ein Beschluß, wodur die Vern tung der Bundeskasse ermächtigt wurde, eine von ih aufbewahrte, bei den reichsfkammergerichtlichen Dept) ten befindlich gewesene, Schwäbische Kretsobligatil! von 12,000 fl. deren Auszahlung nebst Zinsen d Königl. Wirtembergische Regierung zugesagt, an det Buudestagsgesandtschaft auszuhändigen, demnächst abl das eingehende Kapital sammt Zinsen, mit 21,361] 55 fr, x (n. ie reihsfammergerichtliche Su ste

“Die úbrigen Gegenstände wurden in zwei Sepail Protokollen verhandelt. i

j consticuirte oder noch zu constituirende Comp agnien er:

deren T M

ammlung wurde von dem fubstituirten prásidirend1}

jationsfasse in Empfang und Verrechnung zu nehm}

Gotha,

„Von Gottes

Narfgrafen zu Meißen,

ÿrafen zu der

ntbieten den geh. Raths -/ : Landschaftl. und andern Kollegiis,

er Gesammtuniversität Jena und dem Gesammt Ober- (pellationsgeriht- wie auch den zur Justizverwaltung, » wie zur Finanzadministration verordneten Ober- und Kriegsoffizieren, Geistlichen, Búürgermei-

ammer +/ Kriegs - -

interbeamtèn, | ern und Rathsgliedern

f,ssenen der herzogl. hen Lande -

ur zu wissen: Nachde otha und unsers freundlich

dáchtnisses - osche! Îbrigen herzoglich |

en sind, die Försteuthü ubehdrungen, #0 wie

ju nehmen und nehmen auf andere Weije zugewandt werden und dennoch h hes, Kraft diejes, Un der beständigsten Form und Weile,

A S eschehen haben ,

Vereinigung, die

soll und mag

heiten, dem des Herzogs Meht und von Folge Bestätigung noch

hogl, sachsen-gothaische u hôrden,

sondere aber für jeßt

annte, bisher herzogl.

E . . , . e ische geheime Ministerium als die Uns zunächst unter-

eordnete und von Uns Dberbehôörde für die ge

Wetrachten haben.

Sie bei

_W und hoffen zu I

13. Febr. Das (vorgestern erwähnte) pesibergreifungs-Patent lautet wie folgt:

Guaden, Wir Friedrich, Wir

und Wir Bernhard Eric Freund, aller-

its Herzoge zu Sachsen,

ch Engery und Westphalen,

Mark u. Ravensberg, Herren zu Ravenstein 2c.

¡den Ddrfern, auch allen Übrigen geistlichen, weltlichen

ivil - und Militärbedienten, sachsen gothaishen und altenburgi-

wie auch allen zu deren Bezirk gehörigen irsilichen Vasallen und Lehnsleuten, Unsere Gnade und lles Gute ,. und fügen Jhnen allerjeits Folgendes hier-

Aitenburg durch das nach Gottes heil, Rath- hluß nunmehr ohne Hinterlassung von fürstlicher Nach- ommenschafc erfolgte Ableben des weil. durchl. Herzogs, geliebten riedrihs IV., Herzogs zu Sachsen, tc. christmildesten Ge- erloshen, und Wir, als die Häupter der ächsi!chen Häuser ir diesen, nunmehr eingetretenen Fall în einer in Hild- hurghausen statt gehabten

o glich) sachien-gothaische Linie besessen, der bestehenden und uter einander annoch auszuführenden besondern Suc- (essionsrechte unbeschadet ,

e es von Rechts- und Gewohnheitsweg:n am besten

bis zu einer zwischen Uns erfolgten endlichen Verwaltung der Laude für Uns ins- jesammt in allen geistlichen, weltlichen, Civil -, Mili- i, Justiz-, Finanz-/ Polizei: und übrigen Angelegen- Geheimen Ministerinm weiland Sr. Liebden Friedrich IV., Uns bestátigt worden ist, oder in der

rinnern wir hierdurch alle und jede obengenannte her-

: obere und untere Beamten, P Geistliche, Magistratspersonen, Schultheißen, Untertha- hen und Einwohner jedes Uns gemeinschaftlich und Unsere fürstl. Erben und Erb- ehmer für ihre rechtmäßige Landesherrschaft und Obrig- eit erfennen , folglich mit Huldigung S-:horsam und Anterthänigfeit sich fortan und fuünftig an Niemand Anderen, als an Uns und die Unsrigen halten ; | und so lange, deßhalb ein Anderes nicht befehlen werden, das vorge-

Wir geben Jhnen dagegen die Versi: Wheruug, daß Wir Jhnen sammt und sonders den ge- bührenden Schuß leisten, mit Jhnen es treulich meinen, Ihren Gütern, rechtmäßigen Freiheiten, wohl Frlangten Rechten , auch dem Verhalten nach, wie es ‘der verdient, bei Ehren, Und Jhrer Aller Bestes auf alle Weise befördern wol

L 1, E E E na Bl 2 L O E Tru A I E y pg; Lan M E s Wer R M E k: : 20 Ca E f E M SFE7 l / R E31 Hage agr 7 ted

Jülich, Cleve und Berg, Landgrafen in Thüringen, gefúrstete Grafen zu Henuueberg,

Regierungs-, Konsistoriaz,

in den Städten, Schultheißen

Unterthanen und Einge-

m das herzogl. Haus Sachsen:

Vetters, Herrn

Herrn

gothaischer Linie, Hausfonferenz übereingekom-

mer Gotha und Altenburg, mit sie die vunmehr erloschene her-

in gemeinschaftlihen Besilz

zu lassen. Als thun Wir sol-

; und indem Wir beschlossen

wie solches gegenwärtig be- erhalten ‘wird, zu übertragen,

nd altenburgische Kollegia, Be- Vasallen, Offiziere,

Standes, daß Sie allesammt

insbe- als Wir Jhnen

sachsen - gothaische und altenbur-

bevollmächtigte gemnetnschafrliche sammten angefallenen Lande zu

Stellen und Bedienung lassen,

Gesinnungen, daß Wir nicht in die Nothwendigkeit wer- den verseßt werden, gegeu Widerseßlichkeit und Pflicht- widrigfeit strenge Mäöbréegeln vorzufkehren. Urkundlich haben Wir sämmtlich diese Verorduung eigenhändig unterschrieben und durch Unsere herzogl. Jusiegel be- fráftigen lassen. So geschehen Hildburghausen, Koburg und Meiuingen, den 11. Febr. 1825. (L. 8F Fried- rih, H. z- S. (L. S5.) Ernst, H. z. S. (L. S.) Blernhard Erich Freund, H. z. S.“ j

Ste. Petersburg, 8. Febr. Der Russishe Jn- valide oder die Kriegszeitung liefert eine allgemeine Uebersicht der Wirkungen der einstweiligen Kriegsgou- verneurs und der einzelnen, zur Untersiüßung der Ein- wohner St. Petersbutgs , die durch die große Ueber- schwemmung am 7. November 1824 gelitten haben , er- richteten Komitäten vom Tage der Eröffnung derselben an bis zum 28. December 1824, aus weicher hervor- geht, daß bei dieser Ueberschwemmung umgefomm-en sind 480 Menschen , davon 100 auf Watilji - Ostrow, 45 auf der Pecterburger Seite, 4 auf der Wiburger Seite, 10 im 1sten Admiraliräts - Stadttheil,2, 2 im Iren Adm. Th., 14 im 4. Adm. Th., 6 im Narwajchen Stadttheile, 224 außerhalb der Stadt im Kreise, und 66 in Kronstadt nach dem Bericht bis zum 10. Decem- ber; erfranft waren 19837 Menschen, und von diesen gestorben 37, genesen 1456, und in der Kur befanden sich noch 494; Wohnungen wurden für 1143 Menschen angewiesen ; Unterhalt erhielten in Natur 15498 Men- [hen , welches die Summe von 16872 Rub. 505 Kop- ausmachre; Kleidung erhielceu 9836 Menschen für die Summe voa 73896 Rub. 607 Kop. ; an Handwerker und an andere, Gewerbe treibende Personen , 1172an der Zahl, wurden 105811 Rub. vertheilt, und an ver- schiedene Perjonen, 24026 an der Zähl, zur UnterstÜze zung, zum Unterhalt und zur Reparatur der Häuser 702059 Rub. 73! -Kop., welches zusammen die Summe von 898639 Rub. 84x Kop. ausmacht. Häuser und Gebäude sind gänzlich zerstôrt und fortgeschwemmt 462, davon auf Wazßilji- Ostrow 232, auf der Pererburger Seite 83, im Narwaschen Stadttheile 9, außerhalb der Stadt im Kreise 114, und iu Kronfkadt 24; beschädigt wurden von außen 2039, davon auf Waßilji - Ostrow

351, auf der Peterburger Seite 627, auf der Wiburger Seite 137, im 1 Adl: Th. (049, in 2. Ada Ih, 27, i 4, AUM, Th. 38/ m

Narwaschen Stadtth. 83, im Mosfkowischen Stadtth. 112, außerhalb der Stadt im Kreise 173, und in Krons stadt 237 ; von innen, 1642, davon 636 auf der Pe- t:rburger Seite, 102 auf der Wiburg2r Seite, 302 im 3. Adm. Th-., 410 im 4 Adm. Th. , 9. im Narwaschen Stadtth., 112 im Mosfkowischen Stadtth. , 27 im Li- ceinoi. Stadtth., uud 14 im Kreise ; von diesen sind zusammen wieder reparirt, von. außen 1237, und vou innen 1592 Häuser und Gebäude.

Ostindien. (Schluß des im gestrigen Bl. abge- brochenen Artikels.)

Bei dem Tercitorialsyskem, pagnie aufrecht erhalten hat ,

das die ostindishe Kom-

( sind dem Souverain f0- wol in. diefer seiuer Eigenschaft, als auch in der als einziger Eigenthümer der Ländereien, doppelte Pflichten aufgelegt. Er muß auf seine Kosten alle großen Arbel- ten ausführen, welche den Ertrag des Bodens ershaffen oder vermehren. Von ihm darf der Bauer díe Erbau- ung von Straßen, Schifffahrtsfanälen Wásserungsfa- nálen, Brücken, Schleusen, Dâmme, die Austrocénuug vou Súmpfen erwarten - welche die Engländer für die Wohlfahrt des Landes 10 bedeutend ansehen, daß fie, in der Hoffnung, diejelben von dem reichen Eigenthümer zu erhalten, auf die Gleichheit der Theilung bei deu Erb\chaft-n verzichten, und die großen Güter den flci- nen so sehr vorztehen. Wenn die Kompagnie diese Ars beiten nicht ausführte so fann Niemand hierin ihre

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