A E G M T R t L Mi
noch zu bestimmenden Stunden leiten. Praftische Ent- bindungsfunde mit Uebungen am Phantome trägt Prof. Dr. Henne ámal wöcyentlih von 5—6 Uhr -privatim vor. Derselbe erbietet sich denen, welche es wün}chen, sie bei geburtshülflihen Operationen zu wiederholen. Geburtshüiflihe Klinik lehrt Prof. Dr. Henne privatim. Ueber Diätetik der Schwangern, Wöchnerinnen und Neugebornen wird Prof. Dr. Henne 2mal wöchentlich lesen von 4—5 öffentlich. ‘ Philvsophishe Wissenschaften. Die Praf tishe Philojophie lehrt Prof. Dr. Herbart nach stinem Lehrbuche: Allgemeine Praktische Philosophie, in 4 wod: chentl. St. von 7—8 privatim. Logik und Encyclopädie der Philosophie trägt nah seinem Grundrisse der all: gemeinen reinen Logik in 2 Wochenst. von 7 —s Dr, Ohlert öffentlich vor. Die Psychologie trágt Prof. Dr. Herbart 4mal in der Woche von 8—9 öffentlich vor. Die M:taphysik in 2 Sr. Dr. Ohlert privatim. Ueber des Kartesius Meditationen wird Dr. Gregor für die- jenigen lesen, welche des Prof. Herbärt Vorlesungen mit größerem Nußen hôreu wollen, 2mal wöchentlich. Mathematische Wissenschaften. Ebene und sphärishe Trigonomerrie, nebst Einleitung in die Geos- dâsie, lehrt in 4 wöchentl. St. Prof. Dr. Wrede pri- vatim um 8. Die hdhere Geometrie trägt derselbe in 4 Sr. öffentlich vor, Einige |chwierige stereomeirische Probleme, vorzügl:ch als Anwendung der sphärischen Trigonometrie, wird Dr, Scherk 2mal wöchentlich zeigen dffentlih. Analytishe Geometrie der geraden Linien, der Kegelschnitte, der Ebenen und der Flächen wird derselbe Amal wöchentlich vortragen privatim. Die analyi ische Mechanik trägt öffentlich in 4 Str. der Woche vor Prof. Dr. Bessel. Die Maschinentzhre Prof. Dr. Wrede in 4 St. von 10—11 privatim. Die Arithme- tif und-Algebra lehrt Prof. Dr. Bessel 4mal wöchentl, um 9 privatim. Uebungen im Differenzial- und Jute gralfaltul wird Prof. Dr. Wrede öffentlih anstellen, Die Combinationslehre mit Anwendung auf Analysis wird Dé. Scherk 2m. lu der Woche dffentl. vortragen. Naturwissenschaften. Physik, theoretisch und mit Versuchen, wird Prof. Dr. Hagen räglih von 7 —s8 privatim vortragen. Derselbe wird am Mittwoch und Sonnab. die physische Optik von 11 — 12 öffentl, leh- ren. Zoologie lehrt Prof. v. Baer 6m. wöchenrlih von 12 — 1 privatim. Derselbe leitet die Uebungen im Zergliedern and Bestimmen der Thiere am Mittwoch von‘2 — 5 dffentlih. Allgemeine Botanik lehrt Prof. Dr. Eisenhardt 5m. wöchentl. von 4 — 5. Derselbe erbietet- sich zu botanischen Demonstrationen 1m. in der Woche und wird botantsche Excursionen leiten. Staats- und Kameralwi}senschasten. Land- wirthschaft liest Prof. Dr. Hagen d. j. in 4 Wochenst. von 8 — 9 dffentl. Die Staatswirthschaft trägt der selbe in 4 St. wöchenrl. von 9 —10-privatim vor. Die E wird derselbe auf Verlangen privatim lehren. : Historische Wissenschaften. " Die biblische Ar- cháologie lehre Prof. Dr. Wald d. à. in 4 St. der Woche von 8 — 9 dffenl. Geschichte des Mittelalters trägt Prof. Dr. Voigt in 4 Wochenstunden von 8 — 9 ôffentl. vor. Geschichte der menshlichen Kultur erzählt Prof. Dr, Drumann in 4 Wochenst. von 9" — 10 privatim. Geschichte ‘der Macedonier und der aus der Monarchie Alexanders des Großen entstandenen Reiche derseibe in 2 St. wöchentl. von 11 — 12 öffentl. Geschichte der Griechen trägt derselbe an 4 Wocheutagen von 11 — 12 dffentl. vor. Prof. Schubert wird die Geschichte vom Ende des bten Jahrh. bis zur Reformation 5m. in der Woche erzählen von 12 — 1 privatim. Derselbe - die rômische Geschichte von August bis zur Völkerwande-
E | Allgemeine
ner dem medizinishen, und Prof. Dr. Unger dem Fd begangen werden, dies sei ein Aft, der von dem
rung an den 4 Wochentagen von 3 —4 privatim, schichte der Kreuzzúge trägt Prof. Dr. Voigt in 2
a tq E e ene Wiederholuñg der gl è , i 22 eshichte wird Prof. Dr. Schubert anstellen und j S Í f S gleich die geschichtlich - praftischen Uebungen zu leiten sy l l c U ß l \ch c d d / c l U (1 Q.
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fahren am Mittwoch von 3 — 5 öffentl. Die diplo tischen Uebungen für Rechtswissenschaft und Geschig wird Prof. Dr. Voigt in 2 St. wdchentl. fort 3 ih dffentl. Geographisch- gencalogische Geschichte der y i — nehmsten deutschen Staaten wird. Prof. Dr. Gag ; :
„Mg 91.
4m. wöchentl. vortragen von 11—12 privatim. Yy Berlin, Mittwoch, den 20sten April 1825.
gische Sratistif in 4 Stunden wödchentl. von. 10 —| derjelbe ôffentl. Geschichte der deutschen Dichtkunst zählr Dr.- Hagen 4m. wöchentl. öffentl, Philologie. Aafangsgründe der Arabis Sprache wird Prof. Dr. Wald d. à. privatim in y zu bestimmenden St. lehren, Römische Alterthü trägt Prof. Dr. Lobe 4m. in der Woche von 2=— privatim vor, C Dea Grammatit wird Dr. El vat lehren in 4 wôöchentl. St. v, 11 — 12. Des A j : j phanes ranas und equites erflä:t Prof. Dr. Lobed L Am tliche Nachrichten. 2 Wochenstunden. Zur Erklärung der Oden des Hu erbietet sich Dr. Ohlert in 2 St. der Woche priv
Dai C zan
der bürgerlihen Ordnung verursahten Stdrung be- stimmt werden kann, und deshalb fo shwer nicht sein darf, als das Verbrechen in religióser Beziehung groß : ist. Jn dem gegenwärtigen Geseße sind aber Sünde E n Br Seminar mie Prof. De iy Aude d L Ur eA Sie sind es offenbar , und eck des Plautus Amphitryon in t. der Woche Eduiali ai | .„ | die Absicht, auch die Sünde zu bestrafen, ist so aus- fentl. von 5 — 6 auslegen, Derselbe wird M. 6 — P P Wede d pee drücklich ausgesprochen, daß man eine längst aus unsern Disputirübungen leiten. Den Dialog de oratoribuW rgnädigst zu S I eruhet Geseßen verbanute Strafe deshalb wieder hervorgerufen, de causìs corruptae eloquentiae mit fortgeseßten (F P f 9 x und dabei nicht bedaht hat, zu welhem ungeheuern und Sprachübungen wird Dr. Ellendt von 2 — 44 ‘Scandal die Anwendung dieser Strafe an einem ver-
Sonnab. erklären, Musterstellen aus den Jtaliänis | k : E stockten Súnder Anlaß geben fann. Und wie will man Klassifern wird Dr. Hagen in 2 wdöchentl. St. vortrag Angekommen. Se. Durchl. der General-Major | sie anwenden? Soll der Henker den Verbrecher zwingen
Seminarien. Dem theologishen Seminar s id Kommandeur der 2ten Landwehr - Brigade, Prinz | niederzufnieen und die Fackel in die Hand zu nehmen, Prof. Dr Wald und Prof. Dr. Olshaut?en -vor, ju l Hohênzollern, von Danzige * um Kirchenbuße zu thun? Soll an der Thür des Tems für die philologischen Uebungen, dieser für die histor Adgerei s. Dér Körigl. Portugiesische außerot- | pels, wo das Opfer des Sohnes Gottes gefeiert wird, fritischen. Die Uebungen im Polnischen Seminar ( ntlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister am } dies Schauspiel statt finden? Soll im Augenblicke, wo tet Konsistorialrath Dr, Woide. Die Ucbungeu inl eigen Hofe, Graf von Oriola, nah Rheims. aus dem Munde der Priester des Herrn Worte des tauischen Prof. Dr. Rhesa. Im philologischen Þ ; : Trostes fließen, wò Friede und Liebe verkündigt werden, Dr. Lobe. Jm pádagogischen Prof. Dr. Herbart, ein Bösewicht dem-Volke zeigen, wie män Gott und
h 4 Menschen troßkt? Dank sei jedoch den edeln Pairs ab-
Neuere Sprachen und \chôóne KüÜuste. Y englisze Sprache lehren Herr Frank und Friedlän gestartet, durch deren Einwirkung die Bestimmung in
e polnif che Hr. Szamborsfi. ie Mi : | i , : das Geseß aufgenommen worden if, daß di
De ian S A O air A M 11, 3 eitungs- Nachrichten. Sacrilegium zu sein, au einem V rèntlidien Die 16s
Surfau. Die Tanzkunst Hr. Schink. Die Z«ichen-| : : vor mehreren Zeugen müsse vollbracht worden sein. Wir
Malerkfunúst Hr. Wienz. A us land. ha dürfen hiernach hofféèn, daß fein anderer Mensch, als Oeffentliche Anstalten, Die Königliche l
ein Wahnsinniger vor die Schranken der Justiz, wegen Universitäts- Bibliothek werden wöchentlich Am. in Paris, 13. April. Die Discussion úber das Ge- | eines solchen Verbrechens werde vorgeführt werden. Nachmittagsstunden geöffnet; die Rachs- und Wish wegen der Heiligthumsshändunzg hat vorge- | Denn jeder Richter wird in einer solchen Handlung nur rodtische Bibliothek 2m. Die Stecnwarte steht uen in der Deputirten-Kammer angefangen, Hr. | Wahnsinn Leh I Ln Nt, Meng: SLseTe I MaMey. der Aufsicht des Prof. Dr. Bessel. Die Münzs\sPourdea u sprach zuerst dagegen. Zuvörderst lobte er | Sind sie I A Me ata dbr Get : MdCRLL A lung der Universität ist dem Prof. Dr. Draumann (ie Bestimmungen des vorgeichlagenen Gesebes, die sich Richter suchen, wenn sie angewendet werden sollen. geben. Die Sammlung der“ Gypsabagüsse nach Anl uf den Kirchenraub beziehn; er berief sich aber auf die | Diese werden sih aber unter unsern Geschwornen nicht beaufsihtigt Dr. Hagen d. j. Das Mwyeralien-Kalgou dem Justizminister in der Pairskammer gesproche- | finden. Die Folge davon wird sein, daß der Verbrecher der Prof. Dr, Hagen d. &.. Prof. Dr. v. Bata Worte, um zu beweisen, das der Theil des Geselzes, | ganz ungestraft davon fommen wird. Dies ist die na- Vot steher des zoologischen Museums. Prof. Dr. Mt? das bloße Sacrilegium betreffe, zu verwerfen sei. | rürlihe und R E Se SUONE INIUas ju dach seyt dem anatomischen Instituce, Prof. Dr. Wer Minister habe gesagt, das Sacrilegium kdônne heim:
Kronik des Tages.
strengern Strafb:stimmungen. — Hr. Ferd. v. Ber- thier. Ein Rednèr, der die Zierde der christlichen Kanzeln im Anfange des vorigen Jahrhunderts gewe- sen ist, hat die Folgen der sih dâmals entwielnden verderblichen Philosophie mit kräftigen Worten geschil- dert. Was Massillon's prophetisher Geist voraus sah, ist vor unsern Augen zur shrecklihen Wirklichkeit ge- worden; alles was heilig und ehrenwerth war, wurde umgestürzt und mit Füßen getreten und allen dies sen Freveln durh den Mord eines Königs die Krone aufgesezt. Diese Zeiten sind vorbei, doch muß das Geseh der Möglichkeit vorbeugen, sie wieder entstehn , und auch von Neuem die Priester des Herrn verfolgt, beleidigt und niedergemeßelt zu schn. Das ist der Zweck des vorliegenden Gesekes ; und is es auch nicht frei von Mängeln , gewährt ès auch den Uebelthätern in reichem Maaße die Möglich-
rurgíschen Klinikum vor. „Die Maschinen und Jrürgerlihen Geseß nicht gestraft werden dürfe, sondern mente, welche die Entbindungskunst betreffen, sinds ssen Beurtheilung dem ewigen Richter zu überlassen Prof. Dr. Henne übergeben. Der botanische G; wenn die Heiligthumsschändung aber ôffentlich statt stehr unter der Aufsicht des Prof. Eisenhardt ‘und i efunden y so sei dies eine Verleßung des bürgerlichen Mittwochs und Freitags in den Nachmittags tus Zesehes, welches jene frevelhafte Handlung bestrafen geöffnet. : usse. Hierin , sagt der Redner, besteht auch meine (usicht: die Heiligthumsschändung har zwei Bestand-
heilez die Sünde nämlich und das Verbrechen. Wie ae Hr. Justiz - Minister Ke febes A gerecht n
; L Wothwendig, daß wenn die bestehende Ordnung dur
Königliche Schauspiele Vine fentliche Handlung gestört worden ist, welche zu- Dienstag, 19, April. Jm Opernhause. Zum leich das religidse und das büärgerlihe Geseß verleßt, stenmale wiederholt : „Jessonda,““ Oper in 3 Abtheiele Handlung, welhe man das äußere Sacrilegium gen , von Gehe. Musik vom Kapellmeister L, Spennen kann, in leßterer Beziehung, dem bürgerlichen eseße untergeordnet werde. Nur muß man daraus
Gedruckt bei Feister.
Redacteur I! chließen, daß die Strafe nur nah Maaßgabe der in | keit, ungestraft zu bleiben, so sehe ih wohl die Schwie-
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