1825 / 93 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 22 Apr 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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die Schiffe bleiben auf ihren Ankern mitten im Flusse, roo sie 5 Wind und Wetter sicher find, während die Mannschaft sich von den Beschwerden der Reise am Lande erholt, und die Schiffspatrone ‘mit den Kauf- leuten wegen neuer Frachten urtterhandeln. Dies ist das lebendige Schauspiel, welches London unterhalb der Londounbrücke darbietet. Weiter hinauf bewegen fih-nur große, s{chwere, zur innern Schifffahrt dienende Fahr- zeuge ohne Maste und leihte Schiffhen, welche zu Spazierfahrten benußt werden. i

Es war alio nicht daran zu denfen, den s{iffbarèen Theil des Flusses durch Anlegung einer neuen Brücke zu beschränken. Andererseits ader konnten und können bis jeßt dic Einwohner des Städtviertels- der Docken, cines sehr volkreichen und besonders handeltreibenden Viertels, nah dem rechten Flußufer nur mit Hôölfe von Schiffchen gelangen , welches Mittel höchst unbe- quem und in vielen Fällen ganz unbrauchbar ist; oder sie müssen sich entschließen den Umweg über die London- Brücke zu machen, der für Einige unter ihnen 2 engl. Meilen beträgt. N

Unter diesen Umständen erschien der unterirdische Weg als állein dazu gceignet , die Aufgabe zu lösen. Schon vor funfzehn Jahren hatte man einen fruchtlo;

sen Versuch gemacht , diesen Plan auszuführen. Die 1g

Hindernisse, an denen er scheiterte, sind bekaint. Aber das immer lebhafter gefühlte Bedürfniß , ein stehendes Verbindungs - Mittel zwischen beiden Ufern zu haben, hat die Aufmerksamkeit der Kunstverständigen abermals auf diesen Gegenstand gezogen. Ein Ingenieur, dessen Ruf bereits , durh den schönen Bau der Weérfte zu Chathäm und durch die sowohl dort, wie bei den Werf- ten in Portsmouth eingeführten vortrefflichen mechani- schen Werke , in England begründet ift , Hr. Bräün eel, hegt dic Hoffnung des Gelingens, da indessen das ge- wöhnliche Verfahren der Bergleute ‘hier nicht angewen- det werden fonnte, so mußte Hr. Brunel ein Neues erfinden , welches ihm auch geglückt ist.

Dex Ort, wo dec unterirdische Weg angelegt wer- den soll, ist 17 engl. Meile von der lebten Brücke ent sernt. Der Fluß ist daselbst 800 Fuß *) breit, und wiewohl er, etwas weiter aufwätts eine viel geringere

Breite hat , . so konnte doch, wegen anderer örtlicher“

Hindernisse, dieser Vortheil nicht benußt werden. Die Breite der Themse ist hier jedoh geringer , wie an der Waterloo - Brúcke, wo sie 1150 Fuß beträgt.

_ Zuvörderst kam es nur dárauf an, dié Tiefe ‘des Wassers - und die Beschaffenheit des Bodens am Orte, wo gearbeitet werden sollte, zu untersuchen. Der Fuß bietet an dieser Stelle (zur Zeit der hôchsten Fluthen) eine Tiefe von 32 Fuß bsi. der Fluth und von 12 Fluß bei der Ebbe dar. Der Boden ist auf 19 Punkten, von

denen jeder 40 Fuß vom andern entferút war, untersucht“ worden, hierdurch hat man, unter dem Wasser, folgende

Schichtung erkannt :

Unmitrelbares Flußbett, Kies und Sand 3Füß 8 Zoll J niger Oeffnungeú haben.

Eine Schicht von Thon und Sand un- termisht „..«+-- .+-,- . 1 s Reiner fester Thon ,. . . «,- 35 5 _ Durch diese Thouschicht soll die Gallerie gehn: und bietet Erstere, in der ganzen Läñge .des Weges keine Verschiedenheiten dar, so ist die Beschaffenheit ‘des Bo- dens dem auszuführendén Werke sehr günstig, da: nur die oberen Schizten dem Bau der Einfahrken in die Gallerie einige Schwierigkeiten entgegen seßen werden. Die Gallerie, oder das Gewölbe“ selbst, wird sich von beiden Euden sanft nah der Mitte zu neigen; und zwar ]}0,

x). Wenn in diesem Aufsatze von Fuß - und Zoll - Maaß die Rede ist, \o ist immer französisches Maaß gemeint.

daß: der Rücken des Gewölbes an beiden Enden 30, un) in: der Mitte, : am „niedrigsten Punkte, 50 Fuß tief wie der Wasserspiegel und die Ufer bei mittlerem Was serstande, sein wird. Mit Rücksicht auf die Unebé heiten des. Flußbettes wird hiernach das Gewölbe v N dur eine Erdshicht von 16 bis 24 Fuß getrenz ein. Da nun die Gallerie so weit unter den Fluß-Ufey anfängt, so hätte man die Einfahrten in dieselbe, j Fall man sie in gerader Linie fortgeführt hätte, umd Abhang nur erträglih zu machen, in einer großen Eu fernung (etwa 800 Fuß) von den Flußufern anlez mússen. Um diesen Uebelstan®F zu vermeiden, wird s jede Einfahrt in einer Spirallinie um einen Cylind, winden , der ungefähr 70 Fuß im Durchmesser haby und dessen Axe von den Ufern der Themje 150 bis U Fuß entfernt sein wird. Jn zwei Wendungen gelaugt die Einfahrt auf den Boden der Gallerie, d. h. 45 Fu tief. Die Einfahrt wird eine hinreichende Breite (y ben, daß zwei Wagen einander ausweichen föônnen. Auch beabsichtigt. Hr. Brünel, eine Wendeltreppe in dem innern Raum. eines Bru nens (von 50 Fuß im Durchmesser) anzulegen, der jn schen der Oeffnung der Einfahrt und’ der Gallerie y raben und auf den Anfang derselben stoßen soll. Die bloße Gallerie wird, 950 Fuß, das ganze We mit Jubegriff des Durhmessers der Einfahrts - Cylindy ungefähr 1200 Fuß langck sein. Der zu grabende unt irdishe Gang, der die Gallerie aufüehmen soll, ist ein prismatishe Aushöhlung, deren scheitelrechtes Pros ein 18 Fuß 8 Zoll hohes und 32 Fuß 8 Zoll breit Refktangel zeigèn wird. Dieser Raum wird ganz

in seiner ganzen Länge von zwei gewölbten Gângd durchzogen wird, deren jeder 10 Fuß breit und 12 Fu boch ‘jein soll. Damit aber das Mauerwerk dem Du der anliegenden Erde um fo sicherer wiederstehe, werl die beiden Gänge nach allen Seiten -gewölbt, und je also wie ein hohler Cylinder geformt sein (der Bols jedoch flach). Das obére Gewölbe soll drei -gauj Mauersteinlängen haben, und dessen Dicke also 30 3 betragen. i Bi j Von den 10 Fuß, die jeder Gang im Lichten hab wird, sind 6 ‘für den Fahr- und 4 für 2 Fuße (Trottoirs) bestimmt; ‘in dem einen Gange werden die Wagen und Fußgänger nach der einen, in dem (| ‘dern nach. der anden Richtung hin bewegen. | Da ungeachtet des dicken Mauerwerks dent Wasser eiñdringen- dürfte, soll von dem niedrigh Punfre der Gallerie ein \{räger Canal- dieses Wos in’einen unmittelbar unter einer der Einfahrten lieg den Behälter führem, aus welchem es vermittelst “Dampfmaschine her ausgepumpt werden wird. Die Scheidewand zwischen beiden Gängen, besteht aus dén sih an einander lehnenden Seitenwölbunz! dieser Gänge, wird selbst. eine große Anzahl bogenfl Die “Oeffnuugen werden l gefähr so groß, wie die dazwischen stehen bleiben)

für die FußgängA

Af Get tee

reußische Staats - Zeitung.

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Bérlin, Freitag, den 22sten April 18525.

L, Amtliche Nachrichten.

K.r on-i.f. des Tages.

Se, Majestät der: König haben den Lieutenant, jemals im 1stén Kürassser-Regiment, Grafen Königs- orff auf Lohe den Set. Johanuiter- Orden zu verlei- j geruhet.

Bei der am 1g. 19. -und 20. d. - M. geschehenen

einem Prisma von: Mauerwerk angefüllt, welches legi edung der 4ten Klasse 5 51ster Königl. Klassen - Lotterie

der Hauptgewinn von 8000 Thlr. auf No. 6035; Geivinne zu ‘3000 Thlr. fielen auf No. 8094 und 409; Z Gewinne- zu 1500 Thlr: auf No. 25987. i2g2. und 48994; 4 Gewinne zu 1000 Thlr. auf No. 653. 22977. 365682 und 75635; 5 Gewinne zu 600 blr. auf No. 12274. 12776. 20354. 55010 und 57107; ) Gewinne zu 200 Thlr. auf No. zo70.. 7006. 11038. 0B. 40118. 420853. 55021. 66988. 77277 und 783698; 5 Gewinné zu 150 Thlr. auf No. 1989. 5523. 6455. DÓ2B. 28305. ZI17L. Zr412. 33967. 35255. 441868. 14709. 6112. 46768. 50670. 52532. 52617. 541735.

1504. 57450. 65208. 70666. 70951. 74053. 81241 und 3646; 50 Gewinné zu 100 Thlr. auf No. 5059. 6411.

21396. 21635. 29609. 31525. 41358. 43815. 49657. 5957247. 66502. 66252. 75754. 78491.

407. 13622. 17503: 17819. 18527. 45. 22843. 23855. 24212. 26162. 92. Z95ÓL. 40321. 40920. 41320. A. 46258. 46547. 46038. - 48064. 036. 58102. 58415. 62524. 64695. O4. 72443! 73057. 74996. 75041.

M917. 31698. 81936. 81972. 04145 und 84998. -

Der Akfang dér Ziehung der * zten Klasse dieser terie ist auf den 18. Mai d. J. festgeseßt. Bêrlin, den 21. April 1825. Kniglich Préußische General - Lotterie? M Direktion.

Mauertheile sein, . Die Laternen, die natürlich Tag 1

Nacht in diesem Wege brennen müssen, werden an de

f S{hlußsteine jedes :Bogens der Scheidewand hängt

und folglich beide Gänge erhellen, ohue die grd und- Fußgänger durch ihren Schein in der Entfernl

‘blenden. L t (Schluß folgt.)

K dnigl iche S chau \pi eth. A Donuerst. 21. April. Im Schauspielhause: ZumF stenmale: Schwur und Rache, Trauerspiel in 4 Abt

| von ‘G. A. v. Maltiß. :

Gedruckt bei Feister.

Redacteur Joh

V, Zeitungs-Nachrichten.

A u sla nd.

Paris, 15. April. Jn der Sißung der Dep u- rten-Kammer vom 12. äußerte sh der Ministér

behePr Geistlichen Angelegenheiten über das Geseß

gen des Sacrilegiums folgendermaaßen: Das Sacri-

gium besteht weder in einem Gedanken, noch in Wor-

ten, noch în Schriften, noch in Drohungen gegen die Religion; es besteht in cinem materiellen Angriff, in eiver Thätlichfeit, die an einem geweihten Gegetistande ausgeubt wird. Dies reiht hin, um die chimärischen Besorgnisse hinsihts der Ausdehnung des gegenwärtigen Gefseßès zu beseitigen. - Von jeher- ist das Verbrechen des‘ Sacrilegiums bestraft worden; denn man hat von jeher überall eine Staatsreligion anerfannt, und diese als die wahre Religion angesehn. Umsfonst will man behaupten, das Sacrilegium, fônne nur vor dem innes ren Foro beurtheilr werden, indem es eine Sünde seiz denn wenn auch diese Behauptung einen Schein von Wahrheit für sich hat, so bleibt es dennoch ausgemacht,

daß das ôffentlih begangene Sacrilegium die Gefell-

schaft selbst verleßt, es is ein Frevel gegen die ganze gesellige Ordnung, ein Verbrehen. Das Evangelium ist zwar ein Gese reich an Gnaden, es ist ein Gefeß der Barmherzigkeit; dessen ungeachtet darf man aber die héftigen gegen die Religion gerichteten Angr!fse nicht dulden. Auch is das Geses6 mit der Charte niht im Widerspruh. Es is durch dieselbe jedem Cultus ein gleicher Schuß gesichert, aber die catholishe Religion ist die Reliaion des Staats, und dies Wort darf nicht ein leerer Schall sein. Die nationale Religion nimmt das Dogma der leiblihen Gegenwart als Grundlage an. Wer gegen diès Doama durch äußerlicthe Handlungen frevelt, begeht ‘ein Verbrechen, das Verbrechen des Sas crilegiums. Jn der vorgestrigen Sißung sprach Hr. Bertin-Deèeveaurx gezen das Geseß, und suchte zu beweisen, es sei mit dem Geiste und Worte der Charte im Widerspruch, es sei ein Mißgriff bei dem' jeßigen sittlichen Zustähndè und endlich eine Beleidigung der öôfe fentlihen Meinung, die der Religion nachtheilig sein würde. Hr. Dübourg suchte die Nothwendigkeit des Geseßes darzuthun. Jn dieser Beziehung führte er ani, daß, bei der in Beziehung auf - Kirchenentheiligung und Kirchenraub in den Geseßen- vorhandenen Lücke, der Kirchenräuber viel gelinder bestraft werde, als der Dieb, der den unbédeutendsten Gegenstand aus einem bewohnten Hausé stiehlt, indem sein Verbrechen nur als

ein in einèm unbewohnten Orte begangener Diebstahl

bestraft werdén könne und bestraft würde. Hr. Ch a- baud-Latour fürchtete, das Geseß werde unter den Prorestanten Unruhe und Besorgnisse erregen. Der Siegelbewahrer fändigte an, die vorliegende Frage sei hon so gründlich erörtert worden, däß ihm nux

übrig bleiLe, die Argumente dafür und dawider zusams

men zu tragen. Hierauf faßte er in einer improvisirs- ten Rede, die zwei Stunden dauerte, das Ganze zus sammen, widerlegte mit den nämlichen Argumenteri, wie früher in der Pairsfammer, die vorgebrachten Ein- wendungen und schloß mit dem Antrage, das Geseß anzunehmen.

E: g P S AAE Si E G

Ed

T REL E E A,

B

E