Fünfproc. Rente 101 Fr. 50 — 35 C. Dreiproc. 74 Fr. 85 — 75 C. :
London, 20. Mai. Jm Unterhause wurde am 17ten ein Antrag auf Abschaffung der Fenstersteuer mit 114 Stimmen g-gen 77 verworfen.
j Hr. Brougham kündigte gestern im Unterhause / an, daß er am 25. d. um Erlaubniß zur Einbringung S einer Bill, Behufs Errichtung einer Universität hieselbst; ] bitten werde. j Lord Wirhworth, welcher, zur Zeit des Friedens j von Amiens, Engli¡her Botschafter in Paris war und die befannte lebhafte Conferenz mit Bonaparte hatte, j ist vorige Woche zu Knole mit Tode abgegangen. ; Der Courier erklärt das Gerücht, daß Hr. Strat- j fort Canning in außerordentliher Mission nach Mai/ f land geben werde, für ungegründet. :
; Folgendes ist der wesentliche Jnhalt des von Sei- ten Großbritanniens und mit Se. Maj. dem Könige von Schweden und Norwegen unterm bten Novbr. 1824 abgeschlossenen Vertrags wegen Unterdrückung des Séfla. venhandels. Nach Artikel 1. haben Se. g-nannte Ma- jestät, mir Rücksicht darauf, daß die Geseße von Schwes den und Norwegen von jeher die Sklaverei unter keis nerlei Fo-m anerkannt haben, um die Maaßregeln zur Unterd ückung des besagten Handels wirksamer uud den bereits von Großbritannien ergriffenen ähnlicher zu machen , die Verpflichtung übernommen , mit Zustim- mung der shwedishen Reichsstände und des Strothings von Norwegen, zu denselben noch peinmiche Geseße hin- zuzufügen, durch welche- die Theilnahme shwedischer oder / nörwegischer Unterthanen an dem Stflavenhandel mit / einer der Größe des Verbrechens angemessenen Strafe j belegt ne-den soll. j Dur Artikel 2 und 3 wird das gegenseitige Vi- sitations - Recht in Ansehung der des Sklavenhandels / verdächtigen Schiffe festgeseßt, jedoch mit der Maaß: ; gabe, daß dieses gegenscitige Anhaltungs - und Durch-
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Meeres, noch in den europäischen Meeren außerha'b / der- Straße von Gibraltar, nordwärts vom 37sten Grade f nördlicher Breite und innerhalb und östlih vom Me- ridan von Ferro ausgeúbt werden soll. 2. Daß alle Schiffe der K. Marine beider Natiouen, die hiernach zur Verhin- derung des Sclaven-handels gebraucht werden, von ihren resp: Regierungen mit einer Abschrift der dem gegenwä-ti- gen Tractate beigefügten Instructionen, die als ein in- tegrirender Theil desselben anzusehen sind, in Englischer, | Schwedisher und Norwegischer Sprache versehen wer- j A den sollen; welhe Justructionen, ohne gemeinschaftliche Zustimmung der hohén ‘conträhirenden Partheiea , nichr verändert oder modificirt werden dúrfen, 3. Daß die Nanien der verschiedenen, mit. solchen Justructionen versehenen Schiffe, nebst. der Stätke eines jeden und den Namen - ihrer Commandeure, von Zeit zu Zeit von “ der Matht, welche dieselben ertheilt hat, der andern ho hen contrahirenden. Parthei sofort mitgetheilt werden sollen. 4, Daß feine der beiden contrahirenden Par- theien bei ihrer .Marine nicht mehr als zwölf“ solcher, j zu vorbesagten Visitationen* ermächtigten Schisse haben ; soll, ohne vorgängige Zustimmung: der andern Parthei. 5. Daß das Visitationsrecht, wie es wechselseitig von den beiden hohen contrahirenden Partheien zugestanden worden , gegen. die Kauffahrteischiffe, welche unter Con- voy einer oder mehrerer Kriegsschiffe einer der beiden Mächte segelten, nicht direct in Anwendung gebracht werden soll. Sollte, gegen alle Erwartung, der Com- maudeur einès Kriegsschiffs einer der beiden. Regierun gen, die zur Unterdrucung des Sclavenhandels ge- braucht werden, trifrige Gründe zum Verdacht haben, ; daß ein Schiff, unter Convoy der andern. Regierung, wirklich Sklaven, die zum Verkauf bestimmt sind, am
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; suhungs - Recht nicht innerhalb- des mittelländi\chen-
rend der Reise zum Handel an Bord genommeu w9!
zuwider, mit dem Sklavenhandel beschäftigt sei, so so
und ‘ihm seinen Verdacht mittheilen. Leßterer sos dánn, in Begleitung, entweder des Commandeurs dé Kreuzers selbst, oder irgend eines Officiers, den leßter zu seinem Stellvertreter ernennen mag, zur Visitatiq des verdächtigen Schiffs schreiten, Der Commandey der Convoy- soll bei der Visication der verdächtizg Schiffe und der eventuellen Anhaltung derselben , dey Geiste und wahren Sinne gegenwärtigen Tractats gy mäß, alle mögliche Hülfe und Beistand leisten.
Art. 4. Bejagt daß, um den Schiffen beider Ny tionen, die wegen Betreibung des Sklavenhandels ay gehalten worden, mit dem geringsten Zeitverlust un) der wenigsten Unbequemlichkeit, das Urtheil zu spreche, von den rejp. Souverainen gemischte Gerichtshöfe, ay einer gleichen Anzahl von Mitglieder besteh:nd, ernanis werden follen, zugleich- ist festgeseßt, daß einer der by sagten Gerichtshöfe in ‘einer der Besikungen Sr. Brit tijchen Maj. an der Afrikanisheu Küste, die bei Aus wechselung der Ratificationen „dieses. Tractats namhaft zu machen ist, und der andere-auf der Jnsel St. Ba thelemy in Westindien errichtet werden foll, die S; Maj. dem Könige von Schweden und Norwegen g hôrt, wobei sich jedoch die beiden hohen contrahirende Partheien das Recht vorbehalten , den Plaß, wo daj Gericht innerhalb ihrer Besißungen residirt, nah By lieben zu verändern.
Durch Artikel 5, verpflichtet sch jede der beida hohen. contrahirenden Parcheien den Unterthanen d andern alle und. jede Verluste zu vergüten, welche dit respect. Kreuzer derselben durch -geseßwidriges und will fúhrlihes Anhalten ihrer Schiffe ihnen verursacht haben,
Art. 6. handelt von den zu forderden und resp. zu gewährenden Entschädigung im Fall die Offiziere, welche die zur Unterdrückung des Sklavenhandels bestimm Schiffe befehligen „. dabei von den Stipulationen dieses Tractats abweichen. |
Nach Art. 7. Jm Fall flare und unläugbare By weise vorhanden, daß einer oder mehrere Sklaven wäh
den sind, das Schiff in der im Art. 2, erwähnten Weist angehalten und ihm der Prozeß gemacht werden. Felt ner ist gegenseitig ausgemacht, daß alle Kauffahrteischissy welche iu der Nähe der Afrikanischen Küste treibend oder segelud innerhalb eines Grades westlich von. besog ter Küste, zwischen dem 20 Gr. N. Br. und demselbu Grade súdl. Br. oder in irgend einem der Flússe, Golst oder Buchten dieser Küsten, innerhalb der oben angegs benen Gränzen oder an irgend einer Stelle innerhalb derselben vor Anker liegend angetroffen werden, geseblih angehalten und vor die ‘errichteten Getichtshöfe gestellt werden sollen. Vorausgeseßt, daß das Schiff sich: nad seinex Einrichtung und Verhältnissen , als eiu zu Séflavenhandel gebrauhtes Schiff darstellt. (Jn 2 Punkten werden dabei die Einrichtungen und Verhält nisse angeführt, wodurch die zum Stlavenhandel bei stimmten Schiffe sich von anderen unterscheiden.) : Es sind neuere Briefe von Cape-Coast.Castle ange fommen. Es herrschte fein guter Gesundheitszustand in diejer Colonie. Die Ashantees hatten nichts wieder un ternommen.
Nach Aussagen von Birmanischen Deserteurs und. Gefangenen aus der Affaire von NRangoon befand si der General und Minister Mountshooeza in der Nähe mit dem Auftrage, den dritten Tag des fommeénden Mondes den Frieden zu unterhandeln, wenn das Gu
Beendigung des Krieges. wurde am 23sten Decbr. zu Calcutta mit einer großen
er sih selbst an den Commandeur der Convoy wende,
feht ungünstig für die Birmanen abliefe? Da dies det Fall war, so shmeichelt man sich mit einer baldigen" Der Sieg von Rangoon
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der der General» Gouverneur beiwohnte, Ar- | den Feldmäusen angegriffenen großen Strecken wollen noch
Bord habe oder sonst, den Verfügungen dieses Tracta(arade y R Ñ Salven und andern Lustbärkeiten gefeiert. nicht grün werden, und mehrere Winterfelder haben
illerie - | W annover, 27. Mai, Ihre Könégl. Hoheiten, der | umgepflügt werden müssen, Durch die in diesem Jahre Herzog und die Herzogin vom Cambridge, haben ge- | so spàr eingerretene Frühlingswitterung ist fär den fexn, begleitet von Jhren durchlauchtigen Kindern , die | Landmann in einigen Gegenden große Verlegenheit wes iesige Residenz verlassen, um sich über Düsseldorf, | gen des Futters für das Vieh und di? Schaafe, die sto
Hrússel und Calais nach England zu begeben. Die Ab- | lange im Srtalle gefürtert werden mußten, entstanben.
jesenheit J. I. K. K. H. H. wird mehrere Monate dau-f_ _I…1, Brandenburg. — Potsdam. Die sdône n, und dürfen wir der Rückkehr des durchlauchtigsten | fruchtvare Witterung in den leßten aht Tagen des M0- eneral -Gouverneurs vor Ende des Augusts nicht ent- } nats April wirkte mit Wunderkrase auf die Vegetation jegenjehen, ; aller Pflanzen- und Baum- Gattungen, und die Natur : entwickelte sich in dicser Zeit unglaublich ra\ch; Weizen, I: 0:00: 02: di Winterrogg:n und Rübsen stehen im Allgemeinen gut A i s und. im üppigen Wuchjez auch dem Sommerroggen uud __ Berlin. Da der aus der Liste der Börsenhalle | den Hafer-Saaten, denen die vorhergegangenen heftigen Nr. 3980. vom 18, d. M. entlehnte und in Nr. 118. Scúrme nachtyeilig gewesen, wurde der s{höône frucht- ver allgemeinen Preuß. Staats - Zeitung unter der Ru- | bare Regen, durh Gewitter - Elektrizität geichwängert, rif: „Stockholm den 10. Mai‘/ aufgenommene Arti- s 1n den lebten Tagen des Monats sehr gedeihlih — el des Juhalts: Frankfurt. Zar Bestellung des Sommergetreides und _ Einem amtlichen Verzeichniß zufolge snd im vori: | der Gartenfrüchte ist die Witterung in der leßten Hälfte “gen Jahre in dem entlegenen Wermlaänds - Lehn | des Mouats bejonders günstig gewesen. 5936 Kinder geboren, wooon 455 uneheliche; ge- IIL, Pommern. — Stettin. Die“ Saaten sstte- storben 3021 Personen, worunter sieben Selbstmör-] hei bei dem güuskigsten Wetter ausgezeichnet guf. “der. Getraut wurden 1459 Paare, allein man Cöslin, Das im lebten Drittheil des Monats ein- ‘traut seinen Augen kaum, wenn man lieset, daß} getretene warme und fruchtbare Frúhlingswetter ist der dagegen auch 890 Ehescheidungen vorgefallen und | Wiuterjaat sehr günstig gewesen, welche denn auch an die Stadt Christinehamm uuter andern doppelt so | den m-isten Orten ein f\reudiges Ansehen gewonnen viel Scheidungen als Trauungen sahe! Es seßt] yat. — Stralsund. Die ungünstige Witterung dieses doch wahrlich das Eintreten eines chemischen | im Monar März hat nicht jo nachtheilig auf die Wins Prozesses" in unjerer allgemeinen Suictclichkeirt vor- | tersaat eingewirit, ais man befürchtete; es hat sich aus, . der, im geradesten Widerspruch mit der Jahr- | diejelbe vielinehr durch die seit der Mitte des April _ hunderte laug so belobten Einfalt und Un]chuld | eiugetrecene milde und fruchtbare Witterung merflich unseres Provinzial - Volks, fúr alle individuellen ] etyolt und sie liegt sogar in manchen Gegenden ausges Staats - und National - Verhältnisse, die in den ] zeihuec stark und gut; auch is seitdem mtt der Bestel- Augen denfkender und empfindender Menschen nur | lung der Sommerjaat bedeutend vorgeschritten und hin einigen Werth haben können, mit Schauder erre- | und wieder zeigen sich |chon die Keime von Schotenforn. genden Folgen. droht. : IV. Schlesien. — Breslau. Der Landmann die dentlichen Sitten einer achtungswerthen Nation | ist bei dex nun eingetretenen günstigen Witterung mit uf eine hôchst ungerechte Weise veranglimpft; jo hält | der Sommereinsaat beschäftigt, welche in furzem been- je Redaction sich zur Berichtigung jenes Arcikels um | digt sein wird. Der W:izen steht in den meisten Ge-
) mehr verpflichtet, als sie dur zuverläisige und gloub- ] genden sehr gut, nicht so der Roggen; dieser hat hie
ürdige Nachrichten Über jeuen Gegenstand eines Bes: ] und da, nameuntlih im Nimptscher, Namslauer, Stkein- ren belehrt worden ist. Der Hamburger Verfasser | auer, Wohlauer und Brieger Kreise bedeurend gelittenz it námlih in seinem Artikel zwei von einander we- | im Oelsner Kr. hat sogar ein großer Theil umgeackert ntlich untershiedene Dinge verwechselt. Jun dem Ver- f werden müssen, eben so im Trebnißer Kr. Hhnerachtet ihnisse, weiches jeder Provinzial - Gouverneur der mit | der vielen Wiuternässe bemerkt man doch, daß der Bo- Aufertigung der Seelenliste des Königreichs beauf. | den, selbst auf den Wiejengründen, äußerst aufgetrocknet
agten Commiision alljährlich übergiebt , findet man] und daher feine ergiebige Heuärndte zu erwarten ist,
nter andern Rubriken, eine fúr die- in der Provinz | Dagegen verspricht die Fülle der Baumblätter einen verwichenen . Jahre. geschlossenen, und eine zweite | reichlichen Obstercrag. — Liegniß, Die Saaten stehen r die getrennten Ehen. Diese leßtere Columne hat | gut, mit einiger Ausnahme in sandigen Gegendeu, w0 1 Schwedischen zur Ueberschrift Upplöste Hjóönrlag | die Wintersaat durch die falten Winde gelitten haben \ufgeldsete Ehepaare) und begreift unter dieser allge: | joll. Die Báume treten in die Blüthe; Alles verspricht einen Benennung nicht nur die gesebmäßigen Eheschei- | eine reiche Aerndte. — Oppeln. Die Witterung des ingen , soudern auch alle übrigen durch den Tod f yerflossenen Monats April war der Bestellung der Aecker les oder des andern Theiles aufgeldseten Ehen. zur „Frühjahrs - Einsaat nicht überall gleich günstig, weil iese leßteren Fälle sind natürlicherweise die häufigsten, | der Frost des Bodens erst in der zweiten Hälfte des sonders auf dem platten Laude, wo die Eheschcidun- | Monacs gänzlich vérshwand. Die Wintersaaten stehea n äußerst selten sind, und Schweden fann in dieser | gut. Sie haben sich durch die warmen Regen in dell ziehung mit jedem andern Staate wetteifern, wo | lebten Tagen des Monats sehr erkräftigt und bestaudet. gottesfürchtigen Gesinnungen und die Sittlichkeit V. Posen. — Posen. Die Witterung im April wak, Einwohner si vereinigen, um die Heiligkeit des | wenn gleich veränderlih und kühl, für die Saaten nicht ichen Baudes zu erhalten. 3 nachtheilig, nur haben die dftern Nachtfrôste den Wachs- i i [thum des Grases behindert, und die anhaltende Näsle udwirthschaftlihe Berichte aus dem Jnnera | hat die Bestellung der Sommersaät verzögert. Die (u | des Reichs vom Ende April. den leßten Tagen des Monats eingetretene warme und L, Westpreußen. — Danzig. Schon in den fruchtbare Witterung hat dagegen die Vegetation außers ten Tagen des Monats April hatten dée Feldarbeiten ordentlih erregt, und Hoffnung zu einem gesegneten en Anfang g-nommen, sie mußten aber wegen der | Jahre ist vorhanden. — Bromberg. Die Saaten getretenen rauhen und nassen Witterung eingestellt | für den vergangenen Winter sind vollständig bestellt. tden, jeßr werden sie wieder fortgeseßt. .Die Winter- | Sie stehen im Allgemeinen gut. Die Durchwinterutg teu besonders in der Niederung stehen güt, hur die von j des Viehstandes wurde den Landbewohnern in mehreren
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