1825 / 171 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 26 Jul 1825 18:00:01 GMT) scan diff

jahua;

E E

682

den Peruanischen; den Real del Monte; den Tlalpu- den fúr Eisen in Wales ; die Brittische Gas- Erleuchtung und zehn andere, auch die Jmperial-Gas- Erleuchtung auf dem Continent ; die allgemeine Dampf- Schifffahrt (und mehr andre) z die Londoner Akademie; cu En Provinz-Banken; die Tropische freie Ar- eit u. \. w.

Man erinnert sch, heißt es in dentlichen Blättern, noch der vielfachen Erdrrerungen/ die bei Gelegenheit des berüchtigten Continentalsystems stattfanden, und wie sich Bonaparte, bei Einführung und Aufrechthal- tung desselben, auf den 17. und 18. Artikel des bei Ge- legenheit des Utrechter Friedens 1713 zu Stande gefom- menen Handels- und Schifffahrts - Verrrages berief. Nach denselben sollte es betanntlih Großbrittanischen und -Französischen Unterthanen freistehen-,, nach den Hâ- fen zu schifsen, die mit dem einen oder andern Theil in Krieg begriffen wären und nicht nur gus feindlichen Häfen nah einem neutralen, sondern auch aus einem friedlihen Plaß nach einem feindlihen. Diese Freiheit der Schiffe erstreckte sich auch auf die am Bord dersel- ben befindlihen Menschen , wenn sie niht Soldaten wa- ren, und auf alle Waaren, die sie führten , wenn sie auch dem Feinde gehörten, mit Ausnahme der Contre- bande. “Wie aber Bonaparte, als Gewaltrhaber Europa's, sich an fein Geses und Recht band, so ließen die Eng- ‘Tánder ihn ihrerseits auf Tractate veriveisen, so viel er wollte, und thaten dabei auf dem Element , wo sle das Scepter führten, was ihnen beliebte, hielten an, visi- tirten und consiscirten nach Gefallen. Das Drúckende des- cinen Verfahrens ist #o einleuchtend, als das des andern. Andre Seemächte haben dies sehr wohl gefühlt und sih zu verschiedenen Zeiten, auf verschiedene Weije über Maaßregeln zu verständigen gesucht uud verstanden, welche diesen Uebeln abhelfen fönnten, der gewünschte Zweck ward aber nie vollständig erreicht. Die bekann- ten Fragen: Macht frei Schif, frei Gut oder nicht ? Macht unfrei Schiff unfrei Gut oder nicht? Wie weit

erftreckt sich das Visirationsrechr der friegführenden Mächte

wenn sie mit und wenn sie ohne ist Kriegscontrebande zur See sich die Besug-

gegen neutrale Schisse, Convoy segeln? Was und wozu berechtigt sle? wie weit erstect niß zu Blockade - Erklärungen ? Dürfen die Neutralen Handel mit den Colouien der. friegführenden Mächte ‘treiben oder nicht? wurden immer und immer erhoben wad practisch nicht gelößt, wie es dem Recht, sondern wie es dem Jnteresse zusagte. Am eifrigsten und 7on- sequentesten haben“ sich die Vereinigten Staaten von Nord-America bestrebt, den Gruudsaß: Frei Schiff frei Gut, zu einem stehenden Gesebe des neuern Seerechts zu erhebeu und jede Einmischung der einen Seemacht in die Verhältnisse der andern zu verhindern. Sie ha- ben davon in der neusten Zeit zwei hôchstwichtige Be- weise gegeben , einmal, indem sie dem bereits von Eng- land unterzeichneten Tractat wegen des Sclavenhandels, des darin stipulirten Visitationsrechts halter, die Sanc- tion versagten, und zweitens in ihren neusten Tractaten mit den Sád-Americanischen Staaten, worin der mehr- erwähnte Gründsaß ausführlich stipulirt ist. Der wich- tige Artikel, in welchem es in deni Tractate mit Co- lumbien geschehen, lautet wie folgt: j s. 12. . Die Bürger der Vereinigten Staaten von America und der Republik Columbien sollen geseßlich mit ihren Schiffen , die darin geladenen Waaren mögen zugehören, wem sie wollen, in jeder Weise frei und sicher von jedem Hafen nah den Pläßen der Mächte, die jet vder- fünftig mit einer der beiden contrahiren- den Partheien in Feindschaft leben, fahren dürfen. Auch sollen vorbesagte Bürger mit den erwähnten Schiffen und Wagren geseßlich aus den Plé ben, äfen 2c. derer, die mit beiden oder einer von beiden Partheien in Feind-

einen Widerstand oder eine Stôrung irgend einer Yy zu erfahren , oben ' erwähnt, graden Weges von des ‘nach neuträlen Pläßen , sondern Plaße, der einem Feinde gehört, nach; einem ande

Handel: treiben dürfen, nicht nur, den Häfen des Fi auch von eim

der cinem Feinde gehört , sie mögen unter der Herrsch einer Macht oder unter mehrern Mächten stehen. Ay ist hierdurch festgeseßt, daß frei Schiff frei Gut mad und Alles als frei und eximirt angesehen werden ist was sich am Bord der Schiffe, die Eigenthum der V ger einer der contrahirenden Partheien sind, befind wenn auch die Ladung ganz oder zum Theil den F den einer derselben zugehören sóllte, mit steter Ausn we der Contrebandegüter. Gleichermaßen ist ausgemad daß diesclbe Freiheit auch auf die Personen ausgede) werden foll, die finden , solchergestalt, daß,- wenn sie auch Feinde beil Partheien oder einer von beiden sind, sie nicht von k sem freien Schifse genommen werden dúrfen, es set da daß es Offiziere oder Soldaten sind und sie fich wi lich in Feindes Diensten befinden. . Es versteht si d und wird hiermit ausgemacht, daß die in diesem A fel enthaltenen Stipulationen, worin erflärt wird, | die Flagge das Eigenthum dècken foll, nur auf Mächte Anwendung finden , welche diès Prinzip a fennenz sollte sich eine der beiden contrahirenden theien mit einer dritten im Kriege befinden und andre ueutral seyu, so soll die Flagge der neutralen Eigenthum der Feinde , deren Regierung diesen Gr sal anerfennen decten , aber feiner andern.

413. Gleichermaaßen ist ausgemacht, daß, im} die neutrale Flagge einer der contrahirenden Parthi das Eigenthum: der Feinde der andern, obiger Si lation zufolge, dect, es stets so’ zu halten ist, daß " trales Eigenthum, am Bord eines solchen feindli Schiffs gefuuden, als Feindes Eigenthum angese und geachtet werden und als solches dem ‘Athalkten | der Confiscation unterliegen soll, mit Ausnahme Gâter, die man an Bord eines solchen Schiffs bred bevor der Krieg- erklärt wurde, ‘oder die späte? Wh gelangten, „ohne daß man Kenntniß von der Erf

ein, daß, nah Verlauf von 2 Monaten, ihre niht mehr sollen Unwissenheit vorshüßen fönnenu. W dagegen die neutrale Flagge Feindes Eigenthum 1 húßr, so sollen in diesem Falle die Güter und ren der Neutralen , die sih am Bord eines solchen fei lichen Schiffs befänden, frei seyn, : Daun folgen einige Ausnahmen in Betreff der d ter, die Kriegscontrebande sind. Auch sind Vorschris wegen Durchsuchung der Schiffe in Kriegszeiten 4 ben; doch ist ausgemacht, daß diese Stipulationen blos auf Schiffe beziehen sollen, die ohne Couvoy und daß, „wenn besagte Schisse sich unter Convo finden, die mündliche Erklärung des Commandeuß Convoy, auf sein Ehrenwort: daß die unter sd Schub befindlichen Schiffe der-Nation zugehören, | Flagge er führt , und, im Fall fie nach einem feindl Hafen bestimme sind, daß sie feine Contrebande Bord haben, hinreichend seyn soll.“ Auch die folgeuden Festsebungen wöhnliches. / Menn eine der contrahirenden Partheien mit éi andern Staate im Kriege lebt, so soll fein Búrgt! andern contrahirenden Parthei ‘ein Commando odel nen Kaperbrief annehnren, um besagtem Feinde zu fen oder mit ihm gemeinschaftlich feindselig gegen auf diese Weise im Kriege befindliche Parthei zu fahren , bei Strafe als Seeräuber behandelt zu wek Menn die beiden contrahirenden Partheien mit

sind etwas U

schaft leben, fahren und eben so frei und sicher y ohne

fommen,- daß den an der Küste und in den gegen

sich, am Bord eines freieu Schiffes F:

hatte; doch fommen die contrahirenden Partheien W Wo schr ins Narrenhaus als ins Zuchthaus zu kommen.

W uen Schlachthause zu schlachten,

ander in Krieg gerathen sollten, ‘so sind sie úberci

683

¿u Häfen wohnhaften Kaufleuten eine Frist von 6 Mo- aten und denen, die im Junern sich aufhalten, eine

Frist von cinem Jahre gestattet sein joll, um ihre Ge- cháfte in Ordnung und ihrè Effeften dahin zu bringen o sie wollen. igenthums wird ebenfalls verbürgt.

Hannover, 22. Zuli.

djutanten im Generalstabe ernannt.

Interstüßung die Hülfsbedürftigen stets gewiß stin köôn- en , haben auf die Nachricht von mehreren neuerdings att gehabten Feuersbrünsten , sofort eine Summe von 00 Nthlr. für die Abgebrannteu übersendet.

Rom, 7. Zuli. DieLAnwesenheit des Erzbischofs on Paris, und der Zweck seiner Reise nach Rom be- háftigen hier die Neugierde des Publikums. Seine hesundheit ist vollklommen gut. Er befucht auch während ¿r großen Hiße die Merkwürdigfkeiten der Stadt, und immt alle Einladungen zu feierlichenDiners an. Monsignor Zala, einer der rômischen Prälaten, dem Pius VIL, háu- ¡z Negociationen über Konkordaten mit auswärtigen Nächten anvertraute, begleitet oft den Erzbischof von aris. Sollte Leßterer jedoch Geschäfte verhandeln, so immt dem Anscheine nah der französishe Botschafter enig Theil daran , denn er ist seit mehreren Tagen h Albano aufs Land gegangen. Der Erzbischof hat ine Wohnung im -Wirthshause verlassen, um das .Ge- jude der Appollinara, das Semínarium des rômischen erus, zu beziehn. Der Pab\t übt dergestalt , als Bi hof von Rom, die Gastfreundschaft gegen den Erzbi- hof von Paris, Zu Ferrara sind Unordnungen der Ptudenten der Chirurgie / vorgefallen. Sie wollten häclichkeiten_ gegen den Rektor der Universität ver- den, der, wie sie meinten, sie bei Austheilung gewisser drámien beleidigt hatte. Mehrere derselben sind ver- aftet und nach Cento geschickét worden. Man weiß n Publikum immer noch nichts Genaueres über die zu im verhafteten jungen Leute, und ob sie in der That liner politischen Sekte gehört haben oder nichr. Der bs soll weislih geäußert haben, sie verdienten eben

Die Fleischer zu Rom suchen alle mögliche Vorwände f, um sih. der Verbindlichkeit zu eni in dem 51 | ' Der wahre Grund rer Abneigung liegt darin, daß das Schlachtvieh jelzt ner Schau unterworfen ist , während sie früher hin ad wieder das Fleisch franfer Thiere verkauften. Schon er Ochsen sind als frank erkannt, und das Fleisch in n Fluß geworfen worden. Neulich versammelten sich è Mezger tumulatuarish, und weigerten sich sämmt- h zu schlachtenz aber nachdem man mehrere der Rä- leführer ‘auf ein Paar Stunden“ eingesperrt hatte, hrten sie bald zur Vernunft und Pflicht zurü. den wesentlichen Verbesserungen der Landstraßen des mischen Gebietes gehört die Wiederherstellung der gro- n-Herrstraße zwischen Rom und Neapel, über Val- dntone, Frosinone , Ceprano und Capua, die bereits cht blos wieder úberall fahrbar, sondern auch bequem macht worden ist. Diese Straße ist nicht allein um ck Miglien kürzer als der Postweg durch die Poutini-, )en Sümpfe, sondern man vermeidet auch im Som- er die schädlichs Luft, die in jenen Sümpfen- herrscht.

Madrid, 7. Juli. Der Rath von Kastilicn

ie ein Privatschreiben im rent des Débats Le t, in Uebereinstimmung mit dem Gutachten seiner sfalen , sich nun auch für die Wiedereinführung der iquisition in einem Berichte an den König erklärt, daß nur noch eine etwanige Opposition von Seiten

Persönliche Freiheit und Sicherheit des

: Se. Majestät ‘der Kôni aben den Obéerstlieutenant v. Reizenstein zum Flügel: Sr. Königl. Hoheit der Herzog von Cambridge, dessen großmüthige

des Ministerraths das Aufleben dieses Tribunals verhü- ten fann. Hr. Jraonaverro der politisch rein erflärt, und vor wenig Tagen nach Madrid berufen worde war, um wie man glaubte, wieder Mitglied des Staats: raths zu werden, hat so eben den Befehl erhalten, die Hauptstadt zu verlassen, uud sich künftig in einex Ent- fernuug von 15 Stunden vom Hofe zu halten. VDag?- gen hat der General Laserna., der in. Folge des \röher erhaltenen Befehls schon auf dem Wege nach Toledo war, die Erlaubuiß erhalten, in Madrid zu bleiben.

Die Finanzuoth nimmt täglih zu; bis je6t hat wenigstens die fönigl. Garde ihren Sold regelmäßig be-- fommen. Jm Monat Juni hat es jedoch nur theil- weise geschehen fönnen. Die Justiz - und Administrä- tionsbeamten sollen sogar ihre Besoldung nux für die Mouate Januar und Februar erhalcen haben.

Man spricht noch immer von einer Anleihe, fär deren Wiederbezahlung sih die Geistlichkeit verbürgt ha- ben soll. Die dafür cingehenden Gelder sollen jedoch, wie es heißt, lediglich für die große zur Wiedererobe- rung unserer Colonien bestimmte Unternehmung wvek- wendet werden.

Hr. Calamarde , dessen Absezung man schou lauge v agranimen 2e ey me: A noch immer seine Stelle

Justizminister. ¿an sagt inde daß er sci

Abschied nehmen wird. n d P63, O

Zan versichert , daß die Garnison der Hauptstadt nach der Abreise des Hofes durch die in der Umgegend fantonnirenden Corps der fônigl. Garde verstärkt wer- den wird, und daß nur zwei Schweißer - Compagnieen den Hof nach dem Escurial begleiten werden. Medrère Personen vermuthen , daß der Zweck hiervon ist, die gegen die fônigl. Freiwilligen beabsichtigten Maaßregeln auszuführen. - :

Buenos-Aires, 4. Mai. Die hiesige Zeitung Argos, enthält (wie in ber Staats-Zeitung gestern ge- meldet worden) die Nachricht von der Niederlage Olas- neta’s in Ober - Peru. In Folge dieses Ereignisses er- ließ der Vicestatthalter von Salta (eine haudeltreibende Stadt im nördlichen Theil von Buenos-:Aires nahe an der peruanischen Grenfe) folgende Bekgauutmachung: Der Ober - General der Division in Peru (Arenales) giebt mir durch eine Depesche vom 2. d. M, aus sei- nem Hauptquartier zu Laquiaca folgende Rachricht : „Da die beglúckende- Nachricht von dem durch den Obersten Medina Celi zu Tumusla erlangten Siege durch verschiedne Berichte bestätigt ward, und hiedurch und durch den Tod des Generals D. Pedro Ant. Olas neta die gänzliche Freiheit Peru's gesichert ist, indem jeßt nur noch der Oberst D. Jose Maria Valdez. und die wenigen Truppen unter ihm übrig bleiben, fo -ist die Zeit zu dèr freudenvollen Erklärung gekommen, daß das Land frei und das Werk der Unabyängigkeit vol- endet ist; insonderheit wann, nachdem versichert wird, daß General A. J. de Sucre, der das vereinigte Bes freiungsheer von Peruú befehligt, Potosi beseßt ‘Yat, die baldige Uebergabe oder Zerstreuung der schwacheu Macht des besagten Valdez nicht bezweifelt werden fann. Da nun durch Vertilgung der Tyraunen die Gründe weg- fallen, welche das Verbot des Handels mit Kriegsbe- dürfnissen und das -Durchreisen von Bürgern dieser Provinz nach Peru veranlaßt hatten, so fôunen Ew. Excellenz. das Aufhören - dieses ‘Verbots und völlige Handels- und Transito-Freigeir nach Peru verfúndigen.// ÎÍn Folge dieser angenehmen und wichtigen Anzeige, und da die: Befreiung der Provinzen Peru’'s und der Untergang ihrer Unterdrücfer die Ursachen aufgehoben haben, welche die hiesige Regierung zu dem Vervot des - Handels mic Mauleseln und Vieh aller Art sowohl als nit Kriegsbedürfnissen u. s. w. zwischen den Einwohnern

dicses Landes und der besagten Provinzen veranlaßten,