p Landstraßen
Y 4 roird
4 aber das Postinteresse
Mag
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trieben ,
und dadurch die Einfuhr von
inländische Bedürfniß, welches vermindert, dies
zu Theil werden unter '‘zwecémäßiger
rmehrt werden, onig für das 150,000 Fr. S mag,
sd im Land behalten und denen pf die sih mit der Bienenzucht
Auleitung beschäftigen wollen.
: Crabon, 27. Juli. Am &Aten d. hat in der Kirche | des S des beiligén Anton cin bedeutender BLE statr gefunden. Das Tabernakel war erbrochen und das heilige Ciborium nebst den geweihten Hostien wegge- nommen worden. Der Bischof hat durch einen Hirten-
Hälfte ve fremdem H jährlich gegen
mithin genöthigt w ‘den Jndustrie vom haltung und ziger, haupt denflich, directe Sendungen anlassen ; vielmehr eine und weit angemessener - dorther in den die Da aber fortwähren des Auslandes in Pohlen
ten dar
chens zu erbitten. nisch - russische
worden und alle ilitair - Behörden sind
Die hiesige Gaceta n
Civil - und M
rocession gefolgt. Handel gab einc
Hierzu fam,
berechtigen dhnlichen Diebe
einer gräßlichen erbindungen von
n Urheber zu entdecen , : OE daß die Schuldigen feine gew
sind und daß diese Thaten die Folgen
ittenlosigfeit sind, roelche durch die V E Leuten, von Feinden der Ordnung und der
igi die auch des Allerheiligsten spotten , hervorge- O ieorden ist, — Ein ähnliches Verbrechen ist in
einer Lissaboner Parochialkirche begangen worden.
R RIEDOT L S T TSEE C E E E
Hin - und Herziehen auf- Me ten, als in den Händen - derer - zur häuslichen - abgehalten wurden. sen wurden in der niht unähnlich de — Seitdem aber in den nordöstlichen zel faßt ; seitdem das in dieje eingeführt ist - waaren- Handel nach d
Nachbarstaa
i findet d ver den Handel auf Messen in “ Deutschland. i (Fortseßung des gestern abgebrochenen Artikels)
c4 wird den Messen eine mächtige Belebung der A4 durch die MWaarentransporte durch den ihrer Besucher , zugeschrieben. Diese ich aber nicht vermindern, wenn sie auch nicht und die Versendungen direct aus den Fabrif- ihren Commissions - Niederlagen nach den drtern Statt finden. Es wird hierzu nicht sein, als zum Meßphandel. d es nicht weniger geben „ da Mi die » bindungen im Verkehr anfnúpfen und unterhaiten,
Be ie Bestellungen einholen müssen. Die Nahrung der Gastwirthe wird also nicht leiden - noch weniger , da der directe Verkehr ausge-
Correspondenz erfordert, als der ird also die Ver-
U
zurückwirken müssen. erlaubten Artikel ist nur gering. Abgaben belastet.
| Zusammenfluß shränft sein kann. geseßlich denn au : ländern jeßt nur n the und eben nicht um ihre Einkäufe auf den e ist feinem Zweifel unterworfen zu höherer Ausbildung | Industrie begründen muß,
bestehen en B lágern oder ch die Käufer aus den Bestimmungs iwveniger Fuhrwerk
Der Reisenden wir
Ländern hat , und daß das
¿ bhastere i macht eine lebhaf von den dortigen Händ
N ekverkehr. . Jn dieseu Beziehungen w ; : i R Ln wesentlichen Folgen nah sih zichen. | nachlassen wird. — Auf utzd ten sie aber sühl- | die Folge der Zeit
e di eung der Meßstäète möch } ' : Für die Nad E. diese ist wohl der einzig reel verlie: | ger zu renen jein
und feine anderen verarbeitenden Geweth, fannten „ als die des gemeinen Handwerkers , daß si aren, alle Gegenstände der veredely, Auslande zu beziehen, muß die Ey der Flor der Messen, namentlich der Leip, sächlich zugeschrieben werden. der Wäáaren dahin zu ver größere Sicherheit gewähren, das Erscheinen der Käufer voi seitigen Meßpläßen - abzuwarten, — d wirkliher Bedarf au Manufafty und Rußland herrschte , dy
Verkehr damit gesetzlich frei war -
; s dfentlihe Gebete angeordnet | brief Processonen riihung dieses ruchlosen Verbre: | bestand Ne Fe land sich dazu als dequeme Gelegen i i lossen ordoit - Be eq (
Das Scauspielhaus it geshlofe ‘boten, so bediente man sich dieser, und der pol
Handels fast ausschließlih in dy
am 10ten der P | ; Verkehrs ab. — E laendes: Die häufige Wiederholung | Se? chrs ab. dies di t Glichen. Verbrechen und die Unmöglichkeit, | Manufaktur waa i ieser zu der Muth- | Händen solcher jüdischen Kaufleute l
rer Lebensweise und Gewohnheit - ssen und Märkten eiz
die durch ihre Neigu örtlichen Thätigkeit von Ihre Züge nach den deutschen j Regel in Gesellschaft unternomny m morgenländischen Caravanenhanh der Saamen der gewerblichen Cul
System der Geschlossenheit au
iejen Gegenden Schwierigkeit
welche auf den Meßhandel nicht anders als nachthiil — Die Zahl der noch einzufüht
Daher das Geschäft
Beim Schleichhandel aber ist Gefahr zu groß, auch kann dieser nie den Umfang freien Verkehrs vertreten.
geringerer Zahl, mit wenigem V beträchtlichen Geldmitteln auf
dort immer mehr gewerb daß der ôffentliche Veit auch da die Gestalt annezmen wird, die er in an!
Besuchen fremder M! lern immer mehr und diesem Handel dürfte also zum Wohl der Messen immer wi ; wenn uicht, was nicht zu erl dere - Verhältnisse eintreten.
Vreußishe St
Es schien by
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METNe
aats - Zeitung.
und fein Hindernis
g 193.
Hauptzweig des Mj daß das Geschäft dy
ag , welche nach jj
sich mehr für dy L,
Amtliche Nachrichten.
Kent dœ# s Sei
Des Königs Majestät haben den bisherigen. Post ispefror Lewece zum Ober-Post-Direftor zu Magde- rg allergnädigst zu ernennen, uünd die für denselden e Bestallung allerhöchst Selbst zu vollziehen ruhet. :
solchen Reis
ten immer mehr Vy
Jm Bezirk der- Königl, Regierung Frankfurt ist der Kandidar Schachert als peiter Prediger an der Unterkirche daselbst, der Kan- dat Ehrlich als Prediger zu Willmersdorf, der Kan- dat Albr i h als Prediger zu Hohenwalde und Lie- now; und
zu Magdeburg der bisherige Pfarradjnnft
auptmann als Pfarrer zu Tarthun bestätigt, auch e fatholische Pfarrstelle an der St. Andreaskirche zu alberstadt dèm bisherigen Kaplan Biermann über- agen worden.
er fremde Manufalty
Diese sind mit ho} damit nur
Daher sehen 1 nordöstlichen “ Nadl
ss)en zu vollführ«, E
- daß das Fort sé Bei Königl. Kammergerichte zu Berlin sind
/ Kammergerichts - Referendarius Nathan und der sherige Ober-Landesgerichts-Referendarius in Magde- irg, Rathmann, zu Kammergerichts - Assessoren er- anut, und der bisherige Stadtgerichts - Auskultator Mindenberg zum Kammergerichts - Referendarius be- \rdert, imgleichen
bei dem Ober-Landesgericht von Litthauen zu Jn- erburg der Ausfultator Pfeiffer zum Referenda- 4s ernannt worden.
des Meßhandels im nordöstlichen aren in Nord-
bloß Acferbau
dem Aufshwung n E haben vormals unsere Nachb
osten gehabt. Dem Umstande, daß sie
„Die Braut von Messina,“ lungen, von Schiller,
Ÿ Gedruct bei Feister und Eisersdorff.
Angekommen. Se. Excellenz der General -Lieu- nant, Chef der Gendarmerie und Kommandant von derlin, von Brauchitsch, von Luckau.
barer werden 5 1 de! l Y Theil bei der Sache, Jhdeß erfolgt auch hier j ten, ganz au E Sd nur nach und nach, und fo allmählig, daß (Schluß folgt.) die Verluste erträglich und auf andere Weise erseßt A a werden. Es geschieht hier dasselbe, als wenn in den Königliche Schausp ¿A SZewerben „ durch die Einführung einer neuen Maschine A cel {04 ine Art von Arbeit umgestaltet wird, Die zeither da- Freitag, 19. August. Jm Schauspie hause: 1 as Beschästigten fommen nie plóblih außer Thä- | beiden Türenne „‘‘ Liederspiel in 1 Aufzug- von d digkeit el% Blum. Hierauf: „Die Do a A4 @ ci ° ; y ria i 5 E E ckí an der Belebun iel in 2 Abtheilungen, Mußk von Fioravanti. Einen sehr wesentlichen Antheil gp L arie ware M Hn B aan
Trauerspiel in 4 A
IT, Zeitungs - Nachrichten.
Ausland.
h, Paris, 13. August. Folgendes ist die Königl. tdonnanz, welche der am 4, Mai d. J. von Rochefort bgegangene Baron von Mackau
Redacteur Jo)!
1 aror nah St. Domingo racht hat: „Wir Carl von Gottes Gnaden, König
on Frankreich und Navarra, Allen die Gegenwärtiges
Berlin, Sonnabend, den WBWsten August 1825.
sehen werden, Unsern Gruß: Jn Betracht ‘der Artifel 14. und 73; der Charte, *) in der Tae dasjenige zu thun, was das Jnteresse des französishen Handels, die Bedrängnisse der ehemaligen Gutsbesißer in St. Do- méingo ‘und der unsichere Zustand der gegenwärtigen Be- wohner dieser Jnsel erfordern, haben Wir befohlen und befchlen wie folgt: Art. 1. Die Häfen des französischen Antheils von St. Domingo sollen dem Handel aller Na- tionen offen stehen. Die von den Schiffen und Waas ren, sowohl beim Ein- als Ausgange in jenen Häfen zu erhebenden Abgaben, werden für alle Flaggen gleich eyn jedoch mit Ausnahme der französischen Flagge, zu Gunsten deren jene Zölle um die Hälfte herabgeseßt werden sollen. — Art. 2. Die jeßigen Einwohner des französischen Theils von St. Domingo werden in fünf gleichen jährlichen Terminen, deren Erster am 31. Des cember 1825 fällt, zur General -, Depositen- und Con- signations - Kasse von Franfreih die Summe von 150 Millionen Franfs bezahlen, welche bestimmt ist, die ehes- maligen Besißer von Gütern in der Kolonie, die ihre Indemnität in Anspruch nehmen werden, zu entschädi- gen, — Art. 3. Unter diesen Bedingungen gewähren wir den jeßigen Einwohnern des französischen Theils von St. Domingo die völlständige und unbeschränkte Unab- hängiafkeit von ihrer Regierung. — Und soll gegeuwär- tige Ordonnanz mit Unserem großen Siegel versehen werden. Gegeben zu Paris, in Unserem Schlosse der Tuillerieen am 17. April im Jahre der Erlôsung dem Achtzehnhundert Fünf und zwanzigsten, und Unserer Regierung dem Ersten. Carl. (Folgen die Contrasig- naturen des Marine- Ministers, Grafen von Chabrol, des Groß- Siegelbewahrers, Grafen von Peyronnet, und des Finanz- Ministers, Grafen von Villéle). Indem die Etoile diese Ordonnanz mittheilt, Les- merft sie: Alle Austrengungen Beounaparte’s, um die- ses Ziel zu erreichen, waren vergeblih; Einige Worte des Königs haben mehr- hervorgebracht, ‘als jene An- strengungen bewerkstelligt haben würden, selbst, wenn sie von bestem Erfolge gekrönt worden wären. Mit Eh r- furcht und Dankbarkejit haben die Einwohner des französischen Theils von St. Domingo die Befehle ihres Königs empfangen, und nur nach diesem Aft der Unterwerfung hat der König die Unabhängigkeit gewährt. Wer fönnte noch an dem Glücke Frankreichs
*)- Art. 14. der Charte: Der Kdnig is das Oberhaupt des Staats, er befehligt die Land - und Seemacht, erklärt den Krieg, schließt Friedens-Alliance und Handlungs-Traktate, ernennt zu allen Verwaltungs-Aemtern und erläßt die für die Ausführung der Geseße und für die Sicherheit des Staats nôthigen Verordnungen.
Art. 78. Die Colonien sollen nah besondern Ge- ‘seßen und Verordnungen behandelt werden,
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