1825 / 261 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Nov 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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getheilten. Privatschreiben heißt es: Nach einem Aus- zug aus cinem Raport des General - S urintendan- ten Der Polizei ,* ist alles ruhig. Die ärmere Volks- flasse |heint der Uaruhe múde zu sein, und hat uur den Wunsch, in einen ruhigern Zustand der Dinge zu- rücfzukehren. Js sie auch zuweilen in einiger Bewe- gung, so ist sie dann uur das Werkzeug von Menschen, die weder Jakobiner, noch Revolutionaire, sondern nur unruhige Köpfe sind, welche nichts als eine Regierung befriedigen kanu , die ihre Unordnungen gestattet. Die arbeitende Klasse, die Kaufleute und die tleinen Grund- befiger sind von feiner Parthei, sie verlaugen nur per- sônlite Sicherheit und Ruhe, damit sie ungestört ar- beiten, und die Früchte ihrer Arbeit genießen tönnen. Seldit die föôniglihen Freiwilligen scheinen jeßt den wahren Zweck ihrer Justicution gefaßt zu-haben. “Seit einiger Zeit war die Frage über die Unab- hängigkeit von Mexico die Ursach häufiger und sehr lan- ger Conferenzen, die jedoch zu feinem Rejultac geführt haben. Depeschen des Bischofs von La Puebla de los Ange!0s, welche úber London hier eingecrojjen sind, ver- sichern der Regierung , daß die spani]che Parthei sich in Mexico immer mehr und mehr verstärke,. Dies fann auch auf die Berathung des Kabinecs von Eiu- fluß sein, Lissabon, 15. Octbr. Am 12ten, dem Beburts- tag des Kronprinzen, Don Pedro, steckten alle Forts des hiesigen Hafens die Flaggen auf und 101 Kanonen- schuß verfúndcte das Fest. Alle iu- und ausländi]che Schiffe, die in dem Hafen warrn, flaggeten gleichfalls und beantworteten den Douner des Geichüßes.] Lausanne, 23, Oktober. Die topographisch- mili tairishen Arbeiten, unter der Direktion einer eidgeno]- sischen Milicair-Kommi}sion, sind jeßt beendete. Die äu}- seren Gränzen der Eidgeuossen¡chaft sind in 9 verschie: denen Abtheilungen wädrend des Sommers 1823 und 1824 vermeisen æworden. Gine große Anzahl von Me- moiren wurden ber diesen wichtigen Gegeustaud- einge- reiht. Zwei Berichte haben jeß die bedeutende Arbeit beendet. Der eine betrisst_ die Vertheidigung der Stadt Genf, und ist von dem General-Quartier-Meister Fi; ster und dem Obristen Gaiguer eingereiht, der andere, die Rekfognoscirung der wichtigen Punkte auf der Gränze des Walliser-Laudes, welche im“ Septemter dieses Jah- res von dem General-Quartier: Meister Finjter und den Obrist - Lieutenants Stokalper und Moriß gemacht wur de. Jebr hat die Militair: Kommission neue. Jystruk- tionen zum Auffinden der wichtigiien Vertheidizungs Punkte (m Junern entworfen, und dieje Arbeit gleich- falls in mehrereu Abtheilungen getheilt. G

Uebersicht der.Rèsultate des von den Provin-

zial-Stäuden der Mark Brandenburg und

des Markgrafthums Niederlausibß im Jahre 1824 gehaltenen ersten Landtages.

ITI. Bei der geforderten Begutachtung des Steuer- |

Tarifs hatten die Stände zur Abstellung der jeßigen drückenden Lage der Producenten und zur Erhaltung des Städtischen Gewerbfleißes ihre ehrerdbietigsten An- träge dohin gerichtet: :

1) dap die. Einganazssteuern auf verschiedene ländliche |

Erzeugnisse* erhöht, die Wolle dagegen von der Ausgangssteuer- befreit,

2) der Gewerbthärigkeit durch höhere und dem Wer--

the der verschiedenen Erzeugnisse angemessenere Be- skeurung Schuß verliehen,

3) eine gründlihe Revision aller Grundsäße !und der þ

ganzen Zol[{-Verfassung angeordnet werden möge.

Jn dem Allerhöchsten Landtags- Abschiede ist Berück, sichtigung, dieser Anträge bei dem demnächst zu erlassen den Steuer-Tarif zugesagt worden,

über -die bürgerlihen Verhältnisse der Juden nichr h Krafte... destehr, ge\ammelten vollständigen Materialigs, úber die Verhältnisse uud den Zustand derselden dei Ständen mit dem Befedle. vorgelegt worden,

solhe in Berathung zu ziehen und sich darüby _ zu-erfláren, was füc Vorschläge und Wünsche sj

in Rücksicht dieses Zweiges der Geseßgebung fij

ihrea Provinzial.-Verband anzubringen hätten. Die Berathungen über diesen Gegenstand haben j Wesentlichen folgeudes Resultat ergeben: : In der Altmnaik, wo die Juden durch das dort no gültige Westphälische Geses alle Rechte uud Freiheita ‘der auderau Unterthanen haben, wünsche man Abäncrun dicses Gesehes; in den Theilen d.r Provinzen, wo strey gere Beschränkungen Statt fiuden (z- B, in Kotbu der vormals Sächsische Distrikt und der Niederlausiß sei unbediugte Einführung des Edittes vom 11. Mi 1812 *) nir Wunsch. Die Einführung désselben hab wie man glaube, den Erfolg der wohlwollenden Absid nicht eutsprocheu; die Juden schienea uicht wesentli Fortschritte in der Bildung gemacht, die Erlaubuiß zu Ergreifung auderer Erwerbsmittel höchst selten benuß viclmehr beim alten Gewerbe, dem Handel, die ärme beim Schacherhaudel, geblieben zu sein. Man wüns beschränkendere. Abänderungen des Geseßes, namentli des srcemien Einwauderns der Juden, der Erlaubni zum Heirathen, des Erwerbes von Grundstücken, U tersagung Þes Hausir- und Schacherhanudels, Verte des Erwerbes ecues Rittergutes und eines Lehen: unl Erb - Schulzengutes ,* da in erster Beziehunz das Geseh ihnen. die Standschaft, in leßterer die: Fähigkeit zuw ämte abjpreche. i 440

Als Hauptmittel einer erhöhten Bildung: sei dis

Verbesserung der Schulen und des Religions-Unterrih *

rigen Dienst anzusehen. | j

Nach dem Allerhöchsten Landtagsabschiede sollen die Vorschläge über die bürgerlichen Verhälcnisse der Juda der beabsichtigeen Bestimmung gemäß bei der dem Staat Muisterio Úber diejen Gegenstand aufgegebenen Ber thung benußt werden. .

V, Die von Sr. Majestät dem Könige zu eine vortheiihasten und sichern Absaß des Gecreides alle! gnädigst eingeführte Laudlieferung an Roggen (d Win]pel zu 28 Thir.) und Hafer (der Win}pel zu l Thir.) zum Behuf der Militär Verpflegung ist von daß Ständen dahin angenommen worden, daß si2 Nh yw Annahme der Landlieferung auf 4 Jahre bereit ecklit haben.

“Diese Allerhöchst beabsichtigte Maaßregel ist bereit in Wirksamkeit getreten.

VI. Die Mängel, die sowohl in dem Kurmärk schen ‘als dem Neumärkischen Land : Feuer - Societäts! Reglement sih zeigen, hatten Se. Majestät den Köui bewogen, in beiden Landes! heilen die Zutainmenberufunz der zum Societätsverbande ' gehörigeu Stände anzusrd

Emanirung desselben im Preußischen Staate wohnhafte! Juden die Rechte der Einläánder und der Preußischen Staatsbürger, so fern sie fest bestimmte Familiennamen fúbrten, und bei Führung ihrer Handlungsbücher und Abfassung ihrer Willenserklärungen und Verträge ‘ciner lebenden Sprache, und bei. ihren Namens-Unterschriften der deutschen oder lateinischen Schriftzüge sich bedienten

' Als Einländer sollten sie bis auf mehrere Beschränkun gen, namentlich in Erhaltung öffentlicher -Bedienunget im Allgemeinen gleiche bürgerliche -Nechte „und Freihé! ten mit den Chrijten genießen.

em neuen Land-Feuer-Societäts-Reglement für die Kur- arf ist durch den Allerhöchsten Landtags:-Ab|chied mit dorbehalt des Ober- Aufsichts, Rechts über die Verwal- ng der Land-Feuer-Societät bestätigt, der Antrag auf rtheilung der Stempel - und Sportelfreiheic für dié Bocietát dagegen nicht genehmigt worden,

7, December 41824 Sr. Majestät dem Könige vorge:

agenen alerunterthäuigsten Gesuche betrifft, so ist zu-

rderst 1) der Antrag eines Theils der Landtags - Versamm-

Desgleichen ist : 2) der Antrag auf Einmagazinirung

ces und die Erfúllung dexr Militärpfücht:-durch dreijä(8) die, mit dem Gesuch um Einführung einer Ge-

Die von den Stäuden in dieser Beziehung aufge- ten Gryndsäßbe zur Begegnung der Nachtheile der n Zunft Verfassung und einer allgemeinen Gewerbe-

heit sind im Wesentlichen: a) daß Niemanden das selbstständige Beginnen einés

b) daß Korporaton nach

) daß die von der. neuen Geseßgebung begünstigte

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*) Dieses Edikt gab bekanntlich sämmtlichen zur Zeit dell)

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IV. Es waren ferner die aus allen Landestheile j en, und die diesem gemäß ausgearbeiteten Ent :

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der Provinz, in welhen das Edikt vom 11. März 181/{1 neuen vollständigen Reglements den Deovlii alie en zur Beurtheilung und Begutachtung vorlegen zu

ss)en.

Der von den Ständen eingereichte Entwurf zu ei-

Was -nun die mit dem Berichte der Stände vom

lung, die Kartoffel-Brennereien um 50 pCt. höher als die übrigen Brenuereien zu besteuern, und das Gesuch um gradative Besteuerung der Brennereien nách- dem Umfange ihres Betriebes, näch den vom Staats Ministerium vorgetragenen Gründen Aller- höchsten Orts nicht genehmigt worden, da diese Maaßregel in ihren Folgèn nicht ersprießlih, son- dern nachtheilig sein, und den Zweck, höhere Ge- treidePreise zu bewirken, nicht herbeiführen würde.

von 500,000 Schef- fel Roggen zu 1 Thlr. den Scheffel zur Hebung der jezigen Preise und Vermeidung des küuftigen zu hohen Steigens nicht approbirt worden, ‘da diese Maaßregel nur einen ungewissen Erfolg für den beabsichtigten Zweck, von der andern Seite ei- nen wahrscheinlihen Veriust an den zu ihrer Aus- führung erforderlichen bedeutenden Geldmitteln ge- währen würdes s Dagegen sollen

werbe. O-dnung, dargelegten Vorschläge bei der jebt im Werke begriffenen Ausarbeitung eines neuen Gewz2rbe-Polizei-Geseßbes derücksichtigr, und das Ge- seß selbst vor seiner Publikäction dem nächsten Landtage zur Begutachtung vorgelegt werden,

Gewerbes vor. Nachweisung der erforderlichen Kenntniß und Fertigfeit gestattet werden sollte. der Gleichartigfkeit der Gewerbe mit Unterabthei'uugen nah der Eigen- thúmlichfeit der Handwerker gebildet, und Jeder, der ein Gewerte treiben wollte, zum Beitritt verpflichtet würde, j

Anseßung solcher Handwerker, welche die Land- wirthschaft erfordert, mit möglichster Beschränkung gestattet würde,

daß der Kleinhandel, vorzüglih der Verkaufhan- del, eingeshränft und nur auf besondere Conces: sionen nach Lokal- Verhältnissen erlaubt würde. Auf den von den Ständen geäußerten Wunsch, zu einer neuèn zeitgemäßen Gesinde- und Tagelehn- Ordnung fúr das platte Land, ist ihnen Allerhdöch- sten Orts anheim gegeben, auf dem nächsten Land- tage dieserhalb motivirte und bestimmte Anträge zu machen, dabei ihnen bemerklich gemacht worden, daß die Herabseßung des Arbeitslohns nicht Ge- genstand der Geseßgebung sei, sondern der Pri- | vat: Vereinbarung, welhè auf Kreis - Kommunal- Landtagen voa den Ständen getroffen werden könne. Ín Betreff der Städte - Ordnung vom 19, Nov.

1300 waren folgende Vorschläge in der Stände-

Versammlung zur Berathung gekommen: a) daß Wahlrecht- und Wahlfähigfkeit der Stadtver- ordmreteu mehr beshränfc und dazu ein Einfons men ‘von 600 Thlr. in großen, 400 Thlr. in mitt- lern und 300 Thlr. in kleinen Scádten erfordert, und den Wählern eine von dem Magistrate und den Stadt - Verordneten entworfenen Liste der dazu geeigueten Personen, ohne die Wäzler jedoch daran zu binden, vorgelegt werde, die Dienstzeit der besoldeten Magistrats-Personen auf Lebenszeit zu bestimmen, und dies auch auf die Jeßt gewählten Magistratsperjonen auszudehnen, den Vorzug zwischen abweichenden Beschlússea des Magistrats - und des Stadt-Verordneten-Collegii festzuseßen, die Dienstzeit der Stadtverordneten auf 6 Jahc, jedoch mit der Befugniß zum Aus- tritt nah 3 Jahren, zu verlängern und die Zahl derjelben zu be¡chräuken, die den Geschäftsgang ershwerende und den Bürger in der Seldstchätigkeit zur eignen Be- förderung des städtijhen Gemeinwoh!s lässig ma- chende Controlle der Landräthe aufzuheben.

Diese in Vorschlag gebrahteu Modificationen der Städte - Ordnung sind der Mehrzahl uach von Sr. Maj. dem Könige vollkommen zweckmäßig befunden und die Benußung _ derselben bei der beabsichtigten Deklaration der Srádte-Ordnung dem Staats. Ministe- rio anbejohlen worden.

6) Dem Berichte der Stände waren verschiedene Wünsche und Vorschläge über Abkürzuug des Ge- scháfcsgangs der Generalfommi}sionen und Ver- minderung der Kosten beigelege worden, welche nah dem Allerhöchsten Landtags - Abschiede zur gründlichen Prüfung dem Minister des Junern zugestellt worden sind. Eben so siad dis Vorbe- ratungen zu ‘den

7) von den Ständen in Antrag gebrachten Verord- nungen zur Beschränkung der Parcellirung der Bauern-Güter bcreits eingeleitet und joll der Ent- wurf dazu dem ‘nächsten Landtage zum Gutachten vorgelegt werden,

8) Die ‘allerunterthänigste Bitte der Stände, die verschiedenen Landarmen: Anstalten der Provinzen, welche theils zu andern Staatszwecen verwandt, theils der Ständischen Verwaltung entzogen wor- den sind, der Lebteru zurückgegeben, ist mit Vor- behalt der Kontrolle und Ober- Aufsicht der Staats- Behörden genehmigt, die erhobenen Beschwerden über die zeitherige Verwaltung zur nähern Erdrtes gezogen werden, um den Ständen bei der nächsten Vektsammlung dié nôthige Aufklärung úber die Sache geben zu lassen.

9) Das Kur- und Neumärfsche Landschaftéhaus zu Berlin war im Jahre 1580 vou den Ständen er- fauft, und seither bis zum Jahre 1820, wo die Verwaltung der Landschastlihen Jnsttiute an den Staat überging, der S16 dex ständischen Versamm- lungen: gewejen; die Kosten der Unterhalcung der Gebäude, der Besoldungen, der Büreau's und der gewöhnlichen Versammlungen der engen Auss- schüsse, haben nach 15jährigem Durchschnitt jähr- lih 4617 Thlr. becragen und sind aus den Ucber- shüssen der landschaftlihen Cinnahmen bezahlt wor- den. Se. Maj: der König- habèn hiernächst auf das desfalsige allerunterthäuiste Gesuch der Stände die Restitution ‘dieses Landschaftshauses- au die Stände zu bewilligen, die Bitte auf Anweisung einer, der odigen gleichen, jähriichen Unterhaltungs- summe einer nähern Prüfung und demnächstigen Entscheidung zu unterwerfen geruht,

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