1825 / 264 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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on Uns Hôchstselbst vollzogener Urkundé zu einem Rittergut erhobene Besißung - welche Aus: zeichnung Wir jedoch ‘nur - solchen Gütern . gewähren wollen, die als vollständiges Cigenthum bésessen werden, über welche cinem andern Domiíinio die Obverherrlichfkeit nicht zusteher, und mit Iderem Besiße. die Gerichtsbar- feit mindestens über die auf den dazu gehörenden Grund? stücken wohnenden Nicht Eximirten verbuaden ist.

Art. I[T. Der Werth, den städtischer Grundbesiß und Gewerbe zusammen genommen haben sollen, um die Wáhlba: keit zum \skädtischen Landtags - Abgeordneten zu begründen, wird 1) in den Städten, welche mit Aus\c{chl{luß des Militairs 10 000 Einwohner und darúber haben, anf 10,000 Rrthlr., 2) in den Stádten von 3500 bis 10,000 Einwohner ohne Militair, auf 6000 Rehlr. 3) ‘in ‘den Städten unter 3500 Einwohner auf 3000 Rcthlv. hiermit festgeseßt. Der Werch des Gewerbes wird nah dem Betrage des in demselben steckenden Betriebs Kapitais berechnet. Zu den städtischen Gewer- ben gehört weder die C Ap der Heilfunde, noch

» Mravris der Justiz-Commissarien.

S: P IV. Bi Bauerunstande muß der Grundbesiß, um in diesem Staude zur Wählbarkeit zu befähigen, mindestens enthalten: I. Jm Allgemeinen: 1) în Gegen: den, wo guter und micttler Boden vocherrschend vorhans den ist, 20° Magdeburgische Morgen cultivirten Ack er- landes, 2) in Gegenden, die zumeist schlechten Boden haben, 60 Magdeburgiïche Morgen dergleichen Ackerlan- des 3) und in Neu - Vorpoinmern 40 Magdeburgi|che Morg-n cultivirten Ackerlandes. |

Art. V. Der Verlust der Eigenschaft eines Ritter- guts durch Zersiückelung tritt alsdann ein, wenn in Folge freiwilliger Parcellirung die Grundfläche eines Gutes bis auf weniger als 1000 Morgen, oder dessen Einnabme bis auf weniger als 1000 Rthlr. baare Ge- fálle, oder 50 Winspel Roggen-Pächte vermindert ist.

Art. VI. Bei den Wahlen der ritterschaftlichen Landtags - Abgeordneten auf Kreistagen berechtigt der Besi mehrerer, in demselden Kreise gelegenen Güter zu nicht mehr a!s einer Stimme.

Arr. VIL. Zur Wahl der Landtags - Abgeordneten der collectiv-wählent en Städte, ernennt eite jede Stadt unter 150 Feuerstellen überhaupt einen und die großen Srádte auf jedwede 150 Feuerstellen einen Wähler.

Art. VIIL. Wegen Bildung der Distrikte für die Wabl der Bezirkswähler durch die Ortswähler haben die Landräthe für einen jeden- Kreis die erforderlichen Festsezungen unter Zuziehung der Kreis - Stände zu tressen,

Art E dnung des èi:fem Zeitpun (indert ist „so ver vertrete: Mitglied des Landt desse!bèn, der Abgeordnete a des Stellvertretérs über.

Art. X. Bei Wahlen, räthliche Kreise betheiligt sind, der mic einem Ritcergute im Kreise angefe ss räthe die Leitung.

Art. XI, Wenn in: Neu-Vorpommern, wock die er- sten Wahlen des Bauernjtandes Kirchspielsweise vorge- nommen werden, zu einer Kirchspielwahl, Wähler zu- sammen treten, welche unter verschiedenen Gutsherr- [hafte schen; concurrireiden ubertragen.

Arr. XII. Je ‘die Zeit der Anwesenheit im Landtage

telst besouderer v

1X. Wenn ein Landtags - Abgeordneter bei Landtags bis zu Ablauf der ersten von

bleibt der für ihn einberufene Stell- ags für die ganze -Dauer ber geht in die Stellung

bei welchen mehrere land- gebührt dem ältesten, wen Land-

GutLsherrn

Die - Landtags - Abgeordneten erhalten und für* die

Î

“und Reisefosten Zahl der wahlberechtigten Besibu

ft an: laufenden Woche zu erscheinen be- |

der Reise von ihrem rúck, éin jeder ohne Diácen nud einè Entschádigung für die Unkosten d Reise von 1 Rrthlr. 10 Sgr. für die Meile.

Art. X11]. Jn Néu - Vorpommern warden die

Jn Alt-Pommern bringt ein jed Abgeordneten erforderlichen Kost

Fonds entnommen. Stand die für. seine in sich auf. -

Art. XIV. Die nach der vorstehenden Bestimmun in Alt: Pommern auf die Ritterschaft fallende Quot wird nah der Zahl der Rittergüter und die. Diät r die Abgeordneten des Bauen standes nah der gen —- die jedoch zu diesem Behuf nach ihren A stufungen von Voll - und Halbbauern und Kossäth untereinander ausgeglichen werden müssen auf l einze!nen Kreise repartirt. Eine jede Stadr, wel nah Art. L. zu Absendung eines eigenen Abgeordnete berechtigt ist, die Städte, welche zur Wahl eines Collectiv-Abgeotdi ten verbunden sind, für dessen Remuneration geme schaftlich zu sorgen. Bei leßteren trágr eine jede n Maaßgabe_ der Zahl von Bezirkswählern, mit der sie der Wahl Theil nimmt, zu den Kosten bei.

Arc. XV. Die außer den Diáten und Reisefosi durch den Landtag verursachten Kosten, als z. B. | für Einrichtung und Instandhaltung des L: cals, Unt haltung der Bureaux u. \. w. werden nah der Anz! der Abgeordneten jedes Landestheiles und Standes d Diäten znzeschlagen, mit ihnen vertheilt und aufg bracht.

Art. XVL, Der Landtags-Marschall überreicht U serm Commissario vor dem Schlusse eines jeden Lai tags die sachten Kosten ; Unser Commissarius repartirt das, ! den einzelnen Ständen davon zufommt, auf-die K und- Stádte, und macht den Landräthen und Magi ten diejenigen Summen befanut, welche von del ( zelney Kreisen und Städten aufzubringen und von nen demnáchst an diejenige Kasse abzuiühren sind, | cher die Stände die Ausreichung der Diáten und ‘übvigen Zahlungen übertragen haben.

Art. XVII. Da die Königlichen Kassen mit V hú}en fúr die Landrags - Kosten nicht beschwert will fônnenz so haben die Communal-Laudtage dafür S zu tragen, daß diejenigen Kassen, welchen ktie Si die Ausreichung der Diäten und die übrigen Zahl gen übertragen werden, vor dem Schlusse des Landw mit Zahlungs: Mitteln vorschußweise versehen werde

Urkundlich unter Unsrer höchsteigenhändigen U! schrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

so har der Landrath einem der dabei die Leitung der Wahl zu-

Gegeben zu Berlin, den 17ten August 1829. (Ti!) (Gez.) Friedrich: Wilhel i (Gez.) v. Schucfma

(Fortseßung folgt.)

Königliche Schauspiele.

Donnerstag , 10. November. Jm S«hauspielhal! „„Der Prinz von Pisa ,‘‘ Schauspiel 5 Abtheilun von W. Alexis. Hierauf: „André, Lustspiel im 1A aus dem Franzósi\. , von C. Blum. C:

Fr itag, 11. November. Jm ODpernhäüse: y Nachtwandlerin,“/ Singspiel iu 2 Abtheil. , von 8 Blum. Hierauf: ¿Die beiden Lanten,‘‘ fom. V in 2 Abtheil, Musik von Syrowes.

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.

N-dacteur Jol

hat für dessen Remuneration allein, u

1m cine

Wohnorte dahin, und wieder ju Unterschied des Standes 3 Rthlr

Preußishe Staats - Zeitung.

Diäten und Reisekosten aus den zu dergleichen Ausg ben observanzmäßig bestimmten ständischen Communa/

V C1

264.

Berlin, Freitag, den 1I1cen November 1825.

Amtliche Nachrichten. Nrouitit des TELPLLL

Angekommen. Der Königl. Baiersche General- ajor, General:Adjutant und außerordentliche Gesandte,

t von Löwenstein, von Dresden.

Abgereist. Der General-Major und Koinman- Z r der bten Laudwehr-Brigade, von Thile L, nach abend Graf von Hautpoul,

euenbricßen.

2M

Liquidation sämmtlicher durch denselben ver

Zeitungs-Nachrichten.

Paris, 3. Novbr. Nach der Messe pr&dirten , Majestát der König im Conseil der Minister. fôdnigl. Hoheit der Dauphin war zugegen.

Am 3l1ien Oktober ist eine Konvention zwischen

Grafen von Sr. Cricq und dem Baxon Maau der cinen, und dem Senator Daumec, VYoua3 d dem Obristen Fremont auf der andern Seite un- zeichnet worden. Sie gründet sih auf die völlige abhängigfcit der Republik Haiti, und erklärt den n Artifel der Ordonnanz vom 17ten April, in Be-

der Oeffnung der Häfen von Haiti an alle Na- len, in der Art, daß dem Gouvernement von Haiti, mdge seiner erlangten Unabhängigkeit, frei stehe, seine sen Freunden oder Feinden zu dffnen oder zu schlie- .— Sie dehnt die Begünstigung des halben Ein- Ausgangs-Zolls für französishe Schisse auf die ganze el, mithin auch auf dem ehemaligen spanischen An- l aus, und bestimmt endlich, daß:diè Erzeugnisse von ti, mit Ausnahme des Zuckers, nur dem Zolltarif erworfen sind, der zwischen den Produkten der cig- Kolonien und der des Auslandes in der Mitre t. Uebrigens werden alle Handels-Verhältnisse bei- Nationen nah vollkommen wehselseitiger Gleich- geordnet.

Drei königliche Verordnungen befehlen, daß 1) vom annar 1826 die Officiere und Truppen, weche zum nst der Colonien nothwendig sind, von dem Kriegs- partement gestèllt werden sollen, welches zugleich auch den. Bau und Instandhaltung der Fortifikationen itairischer Gebäude (auf den Kolonien) sorgen wird. Dag túnstig auf dem Budget und bei dem Marine-

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Departement das 9te Kapitel von dem Die"-st în den Kolonien weg fälle, Das Kriegs- und Marine: D-par-s t-ment die nôthigen Ausgaben dafür in i»ren Ausga ben zug'eih mit aufführen joll, und daß Martinique Guadaloupe und Bourbon mit ihren örtlichen" Eins fünften die Ausgaben fúr das Jnunure bestreiten müs- sen. -Ein gleih?s wird 3) für die Coloniendes fran zösie schen Guianas, fúr die des S -negal, und für die Etabs lissements in Ost-Jndien bestimmt. | Obrist des 3ten Garde- ments widerspriht in einem Schreiven an den Herausgeber der Etoile der Nachricht, welche diese vor furzem mittheilte, daß sh der Herzog von Bourdeäux als Grenadier im Zten Garde-R-giment habe ein\chrei- ben lassen. Diese Ehre, so schließt er sein Schretben, fann feinem Regiment allein zu Theil werden, dieser Prinz gehört der gänzen Armee. __ Die Schifffarth auf dem Kanal von der Aire in die Basse?z, im Departement Pas de Calais, ist den 25. Oft. eröffnet} worden. Die große Linie von ‘Paris uach Dünkirchen ist nun vollendet.

- Das öffentliche gerichtlihe Gebot auf die Anleihe von Haiti hat heute bei Herrn Ternaux satt gefunden, Die beiden Compagnien Delessert und André Corctier haben 76 Fr. geboten. Da das Mtnimum, was die Commissaire bestimmt hatten, nicht erreicht worden ist, so fand das weitere Gebot nicht ferner statr.

Vom 4: November. Die Etoile t\agt: Die Jour- nale der Opposition, die so laut ihre Stimme bei dem Fall des Minister Zea erhoben „,- machen uns "mit der Nachricht befannt, daß die erste Afte des neuen \paníis- schen Ministers die gewesen sei: von unserm Kabinet die Zurückberufung der französishen Truppen aus Spa-' nien zu verlangen, Wir können uns nur über dtese Nachricht freuen. Wir nehmen zu viel Theil an Spas- nien, um nicht diesem Lande zu wünschen, daß es unsrer nicht mehr bedúrfe; wir lieben Frankreich zu sehr, um uns nicht zu freuen, daß 20,000 Franzo)ten wieder in ihre Heimath zurücfehren; freilih ist diese Nachricht nur in dem Journal des Debats, und daher sehr zu- bezweifeln, doch müssen wir wünschen, daß sie wahr seï-

Mehrere englishe Blätter, so sagt die Etoile, \pres chen von einer Enschädigung von 30 Millionen Dol- lars, welche Frankreich den vereinigten Staaten noch aus den Zeiten Buonapartes schuldig sein soll. Die Dekrete von Mailand und von Rambouillet gaben die Veranlassung, sowohl zur Beraubung amerikanischer Schiffe auf offenem Meere, wie in französischen Häfen, und den Schaden, welcher hieraus dem amerifanischen Handel entstandeu ist, schlagen sie nun auf oben ges

nañnte ungeheure Summe an, und sagen ganz kurz und bestimmt : „Frankreich fann zahlen), und muß zah- len,‘ Wie können, érwiedert hierauf die Etoile die