1825 / 264 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

E E R E E A S E N aud Y

1054

Amerikaner wohl glauben , daß die Bourbons ihnen für die Räubereien Buonapartes -Entschädigungen He: ben wúrden, Amerika besikt ja jeßt einen Theil dte- ses Raubes. Joseph¡Buonaparte und die jungen Mürats und meyrere Andere, welche diesen Raub tzeilten, woh: nen unter ihnen. Nehme man ihnen ihr bedeutendes Ve-mögen „, vertheile man es unter diejenigen , welche durch die Räubereien ihres Verwandten litten, nur glaube man nicht, daß man die Räubereien eines Man- nes bezahlen wird, dessen Freunde und Alliirte die Be- raubten waren. Der Courier français theilt hierüber gleiche Meinung mit der Etoile, nur glaubt er noch, daß General la Fayette, während seines Aufenthalts in Amerifa und bei einen liberalen Grundsäßen, wosl den Amerikanern au die Hand gegeben: hat diese Eut- schädigung zu fordern.

Briefe aus Rom sagen, daß daselbst ein neues Collegium fúr Jrländer, unter dem Namen, Jrländi- sches Collegium, gestiftet worden ist. Die pábstliche Rer gierung hat hiezu das Lofal des Collegiums -vou Umbrien angewielen.

Briefe von Bogota vom 99. August zeigen an, daß eine Abtheilung der Columbischen Flotte den Befehl er- halten hat, nach der Küste von Mexico zu segeln, um an den Angriss des Forts St. Juan de Ulloa Theil zu nehmen. Man sprach auch von einer Expedition

nah der Havannah. ; In einem vom Orafkel vou Brúüssrl bekannt gemacch-

ten Briefe vou Paris liest man: Alle. vom Au- lande fommenden Briese müssen vorerst in ein in. der Post errichtetes Büreau eingeliesert werden ; die Kunsi, bie Briefe zu erôssnen, ohue daß. der Empfánger es bemerkt, wird dort bis zum hdchsten. Grad. der Vollkommenheit getrieben. Es scheint selbst, daß die Correspondenz im Lande nicht immer geachtet wird. Besjouders mißtrauet uïan den aus Belgien. kommenden Briesen. Fünfprocentige Rente -99 Fr. 75- C. Dreiproct.

51 Fr. 15. C. |

Lissabon, 13: Oktober. Nach einer vom Mini- ster des Janern. bekannt gemachten Uebersicht hat die Regierung im Laufe des vorigen Jahres 529,359,513 Rees auf 152 dffentliche Bauren und Verbesserungei im ganzen Königreiche verwendet, 25 Landstraßen und 290 Brücken wurden theils hergestellt, theils neu errich:

tet ; viele dffentliche Gebäude und Königl. Schlôsser er-

gänzt und vollendet, wobei 3379 Ardeiter fortwährend beschäftigt waren. :

London, 1. November. Die halbjährigen Zinsen der Englischen National)chuld wurden am 9. Januar 1823 an 283,958 Personen ausbezahlt; davon erhiel- ten 90,755: J'dividuen nicht úber 10 Pfd. Str. jähre- lich, 41/295 Personen nicht úber 20 Pso., 99,582 Per sonen 100 ‘Pid., 96,049 Personen 200 Pfd. 15 459 Per sonen 400 Pfo., 5,141 Personen 600 Pfd. , 3243 Per- sonen 1000 Pfd. 1732 Personen 2000 Pfè., 487 Per sonen 4000 Pfd. und 215 Pertonen úßer 4000 Pfd. Von diejen genieß?n Leibrenten bis zum Jz:hre 1860: 22,417 Personen für den Belauf vou 1,359,436 Pfd. Diz ganzé|, den 983,958 Judividuen bezadlte, jáh-lidhe Dividende beträgr 25,772,296 Pfd. St. auf eine conjolidirte Staats¡huld von 737,130,668. Pfd. St.

Auf Haiti erwartete mau eine sehr-ergiebige Caf- fee Erudte. Die Caffeepreije am Bord des Schiffes w2ren 13 Dollars und die der Baumwolle 19 Dolats fúr 100 Pfund Franzós. Gewichts. Port au Prince: wurde in diesem Sommer vor dem Eintritte der höôhe- ren Zoll - Abgaben mit Brictischen Manufacturwaaren ‘3 Gberfüllt, daß faum ein Verkauf derjclden bewerk-

. elliac wérden fonnte- : Noch nie ist der Handel von Quebek so lebhaft

gewesen , als in diesem Jahre, und es war daher

bis 20 Pfd. Sterl. (H erhielten. - ¿ F Das Londoner Haus, Herring, Powles und“Coinj hat bei der Municipalicát von Caraccas einen V \hlag wegen Anlegung einer Eisenbahn von La Gua nach Caraccas eingereicht. Der Gouverneur von Maranham hat sich wey der anhaltenden Dúrre veranlaßt geseyen , die zolisy Mehl - Einfuhr zu gestatten. Vom La Plata siud Nachrichten bis zum 15. W gegangen. Es ist nicht zu Feindseligkeiien zwischen ! Republif und den Brasiiianern gekommen, und das ( \chwader der leßtern hat sich bis auf eine Brigg, | das etwanige : Auelausen - von Kapern verhindern s mit deren Ausrüstung man im Hafen beschäftigt w zurückgezogen. Lord Cochrane soli aus der Liste Brasit. See-Officiere gestrichen, und aller seiner Y ‘und Orden verlustig erflärt worden sein Admiral wett ist an. seine Stelle zum Befehlshaber der Bi ijanischen Floite ernannt.

Consols 872.

St. Petersburg, 14. Oct. - Auf die beson Vorstellung unsers Finanzmu: sters , Hrn, v. Canci erschien am 12. Sept. d. J, cin faiserlicher Ufas, die Abgaben der untern yandelnuden Klassen guf Hälfte herabsebt,, und ihnen und dén bürgerlichen d werben neue Erleichterungen zusichert. Nach al Berichten, die uas von. dec Krimm zufommen, wird diesjährige Wein : Erndte daselbst eine der ergiebizs sein. Wegen des spát eingetretenen Sommers und | frühen falten Herbjiwitterung werden die Trauben a! erst spät reif. Der Weinbau macht leit einigen Jah

bemerkt man dies in der Zubereitung der Weine , denen shon einige Tafelweine den ausláudischen | Güte nichts nachgeben. Die Zahl der Weingärten den Landieuten vermehrt sich in jedem Jahre ansehn| Man berechuet den jähclichen Ertrag der Wein - Eri in der Krimm auf 500,000 Wedro (Eimer).

Schweiz, 23. Oft. Der Vorort hat den S! den. den auf die Dauer von zehn Jahren mir der & Würtemberg“ abgeschlossenen Handelsvertrag mit | Wunsche zugesendet, daß die Stairdes- Ratifikationeu Laufe des Novembers eingeheu môhren, Man h gun auch baldigen Fortgang der Uncerhandlungen! Baden, da gutes Einverständniß der Staaten Baiern, Würtembera, Baden und der C:dgeznossensi sür alle von hoher Wichtigkeit is. Es lag einmal an uns, bemerft eins unserer Blätter, daß aud) Turiner Hof (der sich zeither mit Orestreich in Vers dungen eiuließ), sh an diesen Kreis angeschlossen hä! dann wären die heutigen Mauthbbedrúcungen in mont unterblieben. Basel hat nun díe mit Luzern l Solothurn besprochene Korreftion des nicde:n Hal stein genehmigte, durch welche das System der Kow! zialstraße des Gotthards vervollständigt werden foll. Kanton St. Eazllon sind diesen Herbst auf meht Punkten die Straßenarbeiten gegen Chur thätig bes nen worden, und man spricht auch lauter von einer K muntfkations - Eröffnung durch Obertoggenburg. Bal àußert ebenfalls lebhaftes Juteresse an dem gatizen C tem der Kommerzialstraße über den Bernhardin. Oeitreichishe Jngenieurs, von der Regierung zu Ï pruck abgeordnet, nehmen nun den ‘Plan. des Rheinl fes- oberhalb des Bodensee’'s zum Behelf einer gä! hen Korrekftion auf. .

Gestern den 2: N vember hatte abermals untex allerhôcsteigenem Vor!

Múnche n, ‘3, November.

Seiner M cher Mangel an Seeleuten dort, daß sie monatlich [i

bedeutende Fortschritte in dieser Provinz; vorzügl

1055

¿ dem: Militair zu machenden Ersparungen. statt.

Triest, 18. Oetbr. Auf: Hydra und Spezzia. hatte ich die Nachricht einer bevorstehenden Landuug dés Ca- udan Pascha verbreitet. Alle’ Vertheidigungs - Mittel vurden angewendet, um dem Sich¿cfjal vou: Jpsara zu

ntgehen. Aber diese Furcht- scheint ungegründet. Zwa G erhaltenen Nachrichten zufoige, der: Madai er it einer Division egyptischer-Truppen van Alexandrien gesegelt ; aber diése Truppen sind nah Morea be- immt, 0 sie: Jbrahim mit Sehnsucht erwartet. Die rische Flotte ist nah Candia gesegelt und ‘ein Schisfs- apitain, welcher eben aus dem Archipel zurücktomwmt, ersichert «daß sie in Suda eingelaufen - sei. Es ist joy möglich, daß er für den Augeublick die egypti|chen ruppen zur Herstellung .der Ruhe in-Candia gebraucht; o aber wird er eine Expedition unternehmen , die so qnz dem Juteresse Jbrahim Paschas entgegen ist. Die chy me Danr E soll, wie man: vèrsichert, die. Tär- he verfolgen, und ein nichr ungüusti , i s gehabt haben. hr ungüustiges Mesete mit

ew: Yorf, 10. October. Der Herzog Bernhard n Sachsen - Weimar hat während Mate De ¡thalts/ in Begleitung mehrerer Americanischen Of- iere y die Befestrgungswerke des Hafens in. Augen- hein genommen und wurde mit einer Kanonenjalve

pfangen.

R A

ebersicht der Resultate des von den Stän: n des Herzogthums Pommern umd, des Für: stenthums Rügen gehaltenen ersten Landtages.

(Fortsebung des im Blatte Nr. 263 abgebrochenen Aufjakbes.)

Á. IT. Der zweite Punkt des Allerhöchst erforder Gutachtens der Stände betraf die im Geseß vom en Juli 1823* ausgesprochene Einrichtung eines Com- hai -Land- und Krets - Tages, in welher Beziehung n Landtags: Abschiede vom 17ten Aug. a. c, folgende lerhôch ste Verordnungen beigefügt, worden sind:

E E F N A_U. 9

gen zufünftiger Verfassung der Communal- Landtage in Pommern,

Wir Friedrih- Wilhelm, von Gottes Gnaden Kö- von Preußen 2c. ertheilen wegen der Verfassung in dem Herzogthum Pommern und Fürsteathum gen für deren Communale Angelegenheiten anzuord- den ‘Communal ; Landtage, nachdem Wir die Vor- dge Unsrer getreuen Stände auf dem im Herbste igen Jahres ia Stettin Statr gehabten Provinzial- tage darúber gehört haben, folgende Bestimmungen: ÿ. 1. Es finden in Pommern und Rügen zwei für bestehende Communal - Veróánde Statt, von denen eine Hinterpommern und Alt - Vorpommern, und audere Neu-Vorpommern und Rügen begreift. Ein r E hält einen besonderen Communal - Laud- / . z e .

[i I getrenuten Communal- Verhältnisse E L Eaitimiral: Ländeage werden- für. den E t ees und Alt e Vorpomwern in Ri E r eu.Vorpommern in Stralsund abgehalten

§ÿ. 3. Ein jeder derselben wird aus den jedesmali-

ajestát des Königs “eine :Sißuñg: übet' die: [f

az A 4 Zu Unsern Commissarien bei den Communal- ndtagen bestimmen Wir hiermit ein fúr allemal den [ea enes der Provinz. Derselbe tj daher die ‘Mittels, Person. bei. ail:.n Verhandlungen Uaisrer Behödrs den mit den dort veriämmelten Commutal - Ständen. zue C Mz ss For stgende auf dem Communal: Lands i , Vor - und Hinterpommern, und dessen tellvertreter werden von sämmlichen Mitgliedern" der Nea uns aus denen des 1sten Standes auf die L Savina Hälfte einer Wahl- Periode für den Provin- Ï A ag gewählt und von Uns bestätigt. Der Oder- Pr sident hat Unjre Bestätigung durch den. Minisker Ats: SAuRecn bei Uns nachzusuchen. Jn Neu- Vorpom- A ent ie L Ee) wenn derselbe nicht : / c ck 5 Mei Kreises den Vves, ige Abgeordnete des Bergen E 6. Dem Vorsißeuden steht auf dem Communals anton die nämliche Wirksamkeit mit gleichen Ver- “Gend ea Mrd M ap: Befugnissen zu, welche dem wil: tit all auf dem Provinzial-Landtage ange- E P f Ein jeder der 2 Communal [Landtage hat seiner Mitte eiuen engern Aus[chuß von 2 Mit- gliedern des 1sten, und einem Mitgliede eines jeden der beiden ander Stände 'auf Dauer der Wahl- Periode zu erwählen, tenen in Alt, Vor- und Hinterpommern die alte Benennung von „Vor - und Hinterpommer schen Laud Stuben und in Neu. Vorpomtmern die von „Lands Kasten- Bevollmächtigten“ verbletbt, und den-n iu Bes ziehung aus Führung und Controllirung: der Verroaltu23 der Communal- Angelegenheiten diejenige Gescháïts: Wirk- sainke¿it zuzuweisen is, weiche jenen alten ständischen Behörden früher und scither oblagen. Den Ständen bleibt die Bestellung eines Syndici und des erforderli: chen Subalteruen - Personals: überla fen, 8. Die Communal- Landtage treten alljährlich zusammen ; den Zeitpunkt des Zusammentretens habe: cus die Zukunft die Stände auf dem ersten Communal:- Landrage zu beschließen, dem Ober-Präsidenten aber 1: I L Ss L Anzeige zu macheu. er Communal- e i iber d E Ri iede: Laudtage darf nicht Über 4 F. 9. Die Ladung der Mitglieder des Communal- Laudrtages- geschieht durch den Vorsibenden, Mut der- selben ist eine Bekanntmachung: der fúr die Verhands lungen der bevorsteyenden Versammlung bestimmten Ges geustände zu verbinden, und dem Oder, Prásidentea mit zutheilen. diesem Zwecke yaben die im §. 7. anges deuteten eng:ru Auss{chú}?, tie Kreise und Gemeinden die, hierher gehörenden Anmeldungen und Anträge zu behöriger Zeit dem Vorsizenden einzureichen. 9.10. Zu: den e st|:n nach der gegenwärtigen Bes stimmung anzuordnenden Communal- Landtagen wird in Hinterpommern und Ait-Vorpommern der älteste der dermaligen Landtags: Abgeordneten der Ritterschaft die

Ladungen ergehen lassen , den Communal-Landtag, wenn die Mitglieder zusammen getreten sind, eröffnen, und demnach die Direktion bis nach erfolgter BDestärigung des Vorsibenden, führen.

6. 11. Sämmcliche in dem Ges:ße vom {sten Jus

lius 1823 §§. 38. bis 47., für die Geschäftsfügrung auf dem Provinzial-Landtage enthalteuen Bestimmungeu sind bei den Communal - Landtagen in Anwenduug ZU dringen. Ss bleibt den Ständen úberlassen, die Gee schäfts-Ordnung auf dem Communal-Landtage durch cin Regula:iv noch näher festzustehen. :

s. 12. Gegenstände des. speciellen Jnteresses eines

Standes fônnen durch die Mitglieder dieses Standes ohne Zuziehung der übrigen Stände verhandelt werden.

§. 13, Die Beschlüsse der Communal! Landtage sind

Lazrd. : : É K Si : ¡dtags- Abgeordneten der deireffenden Landestheile für die zu dem betreffenden Communal- Verbande gehö.

mmenge}eßt seyn.

renden Landestheile bindend; siad jedoch jedesmál ‘dem