1825 / 268 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 16 Nov 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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er Linie erreicht würde. Hier gtedt es aber, wie bf den chemischen Auflösungen zwei Fälle, einen nass, und einen trocenen Weg. Von dem leßten is hier uy allein die Rede. Eine negative Brücke wäre also ejy Weg, der unter dem Strombette. weg , von einem Uf nah dem andern ginge, so wie die sc:ortischen Kohlet

e on Vergleichen keine Schwierigkeiten ent- Depu ain mur etwas zuedridlih in den Geseben Verbotenes darin stipulirt ist; dagegen e bs in Antrag gebrachte Concrolle durch Kreis - Bevo E tigte tbeils für unausführbar, theils, da den Parthe

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die Befugniß zusteht - D A R E gruben und Siollen unter der See. Ein solcher Gay

zubringen, für entbehrlich E A der Berathung sind | fônnte gewölbt und mit Laternen erleuchtet WErBen, Q 2) Ein vorzüglicher Gegenst d die Stádte - Orde |} lácherlih ‘dieser Gedanfe , flüchtig angeschen , scheint, s

die] aligitieite Se t desonidert Vorstellung vom wáre doch wohl ein Fall gedenfbar, wo die negati nung geworden.

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i Brúcke weniger kostete als die positive. Denn die ps i tánde dahin angetragen, f ch 14. D.c. 1824 L s im Wesénilichon den | tiven müssen 1) des Tageslichts E und Se d durch eine geseßliche Del dem Nachweise der Ec- | Ansichten und Ferne oft vielen unnüßen archite A \ Betricb eines E apita darin erworbenen | Staat machen, den die negativen B i letiiumg Dan A wte von dem Zurritt zu einer be- 2) hindern erstere die freie Fahrt bemcsle t rzeud GeschictlichTett

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i : hen und Pferden gezog i bhángig zu ma-f und solcher, die von Men e 1

stimmten. Dorn iehr r O dels, g Att werten müssen, sehr; 3) der Eisgang mae dstere, fc

chen und gleichzeirig e und | bare Reparaturen bei ihnen nôthig; 4) beengen sie st

i ordnen : theils veralteten S Ie T Dascbleunigimg ner den Strom, welches, bei starkem Zufluß des VY

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; dere - 1A fährli) werden fa 1 der Schlußatre insbeson Y sers, den Benachbarten sehr gesährli ines Entwurfs zur verbesserten devaiha zte. Gde Alles dieses fállt bei leßteren weg. L ey J i § gerade an solchen Stellen, wo das höchste Futeris - ° beten. nmung gemäß, sollen die | daß ger i / Amtli ch e Na ch ri ch ten.

Besti! : Der Allerhöchsten 1 0 die : ; eranlaßten Ausarbeitung el! b slide B T G erbe Soillog, Gesedes und einer Deklaration | nôthig machte, das Jnteresse Anderer, zumal S neuen Gewerbe - : :

i jerehtsame Statt hab chtung | fer, solches verbietet, und Gere der Städte-Ordnung dem Landtage zur Begutachtung E A vorgelegt werden,

der einander gegenüber Wohnenden eine positive Bri

Kr.on-ilf de Tages.

Seine Majestät der König haben allergnädigst ge- et, den ehemaligen Landrath und Ritterschafts-Dis- tor-von-Knobelsdorff, auf Sellin, zum Odter- ailmeister zu ernennen.

Des Königs Majestät haben den bisherigen Di- tor der hiesigen Militair - und Bau - Kommission, eheimen Reg:erungs - Rath Wißmann, zum Gehei- n Finaùz - und vortragenden Rath bei der General-

: Z jutrolle zu ernennen, und die desfalsige Bestallung W l \\e n \ch a ft [1 (h eNa ch rl ch fen. lerbdhst Selbst zu volhziehen geruhet. : è s; Des Königs Majestät haben den Regierungs: Rath

: Lichtenbergs- prophetischer Geist hat hierin wahr (Schluß folgt.) sprochen. Man hält jeßt diejen jeinen G danfen n allein nicht mehr für lächerlih , sondern würde viel h den auslachen, der an der Ausführbarfeit dieses & dant zweifelte. Der zu Stande fommende Weg unter (r es v Themse beweist selbst in. öfonomischer Hinsicht die i wendbarkeit, und mehrere Belege dasür wird- die funft ergeben.

R e unter einem | t h Sandmann zum Ober. Regierungs-Rath und Dirz- Zur G eschichte der Weg Kbntgalie Sha spiele. Sten der Abtheilung für die indirekten Steuern bei Strome. cvéeldus Sra zu Breelau, zu ernennen gerußt. j : G chauspielßause, Des Königs Majestät haden den bisherigen Af- ome Dienstag, 15. November. Im Schauspie t haden g G Für die Erfindung der Wege T A Var Erstenmale: " „Euphrosine , Operette in 3 Abtheil. Wor des Landgerichts zu Meseriß, Hoeppe, zum 4 | welche in unsern Tagen elne as Lichtenders in- seinem | Tanz. Musik von Mehul. Nach einer früheren N ith dei dem Landgerichte zu Krotoszyn zu ernennen ist historisch) N as unter der See, und etwas | aus dem Französiichen, für das Königl, Schau]piuße, E Ausfjaße : a K /4 gegen das Ende des verflosse- | arbeitet vom Kriegesrath May-

von negakiver en hat. Uutér andern : ¡el Ï s D d den Durchschnitt eines u R N T Cid 4 Rene (B E irfelabschnite gedenkt, dessen „Die Lasler Que, i on l Srtimhantes als M Mellte so heißt hier eine pos | Sheridan, fúr die deutshe Bühne bearbeitet v Corde dle :

: Be bardi. (Neu einstudirt.) sitive Brücke ein zusammenhängender Weg, von einem [3 C

Bekanntmachung.

Von gehörig verificirten Neumärfschen Jnterims- nen zable die Staats Schuldeu - Tilgungs - Kasse hie- bst, Tauben, Straße Nr. 30. am 2. Januar 1826 und geude Tage, mit Ausnahme der Sonn - und Fest-Tage, wle der zur Kassen - Nevision und deren Vorbereitung simmten leßten Tage j2.den Monats tägl: ch 1) die halbjährigen Zinsen für die Zeit vom 1sten Ju-

lius bis l:ßten December 1825 geg:n Zurüú@gabe

des Coupous Series I. Nr. 8.

“aale ober auch die âlteren nicht abgehobenen g ; insen s i i i a) aus der Periode vom 1sen Januar 1822 bis Y ' M lsten Julius 1825 gegen Zurückgabe der darüber 4 i L : ; sprechenden Zins, Coupons Seri:s I. Nr. 1 bis 7. 3 c ; A A Þ) und aus der Periode vom 1sten Julius 1818 \ es y . M bis leßten December 13821 gegen Zurückgabe der darüber auf blauem Papier ausgrestellien Zins- Bescheinigungen. : j Wer Z1usen vou mehreren Jnterims'cheinen und A | S : 4 tshieèenen Perioden zu fordern hat, classificirt. sle

; 1d) ins», Bescheinigung und Zins: Coupons, lebtere ér wiederum sowol na der. Verfallzeit als den. apoints, d Übergiebt sJolche der - Staats-Schulden - Tiigungs- 0e mittelst eines - aufzurechnenden Verzeichaisses der-

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Gedruckt bei Feister und Eisersdorff. Redacteur Jo)

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Berlin, Mittwoch, den 16ten November 1825.

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Mit dieser Zins - Zahlung wird die Ausreichun neuer Zins-Coupons Series IL, Nr. 1. bis 8 verbunden welche die Zinsen von 1sten Jauuar 1826 bis leßten December 13829 umfassen. Sie erfolgt an den oben bes zeihneten Tagen bei der Controlle der Staats - Papiere ebenfalls Nr. 30 Tauden: Straße. Es sind ihr aber dabei die Juterimsschein?, damit auf denselben die neuen Zins - Coupons abgestempelt werden können, im Origis nal mittelst einer Nota vorzulegen , zu welcher sie die

gedruckten Formulare schon gegenwärtig une j verabreicht. ns G E ITI

Dre unterzeichnete Haupt-Verwaltung glau für die Zküunft der besonderen B mam S heben zu fönnen, wodurch die Fuhaber Neumärkscher Juterims\cheine bisher von einem halben Jahre zum andern zur Erhebung ihrer Zinsen aufgefordert sind und erläßt also dieselbe hiemit zum leßten Male, indeus auf jedem Zins: Coupon nicht allein der Ort und die Zeit der Zzhlung , sondern auch die nachtheiligen Felgen der versaumten Erhebuag ausgedrückt sind. Nach der

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“Verordnung vom 17ten Januar 1820 §. 17. G. S. Ne.

9377, verlieren nämli diese Coupons ihren Werch und sind vôllig ungülcig , wenn sie von der Verfallzeit abges- rechnet, innechaib 4 Jahre nicht realisirt werden, wes- halb also zunächst der Zins Coupon Series L. Nr. 1. mit Ende Junius 1826 und so weiter die darauf folgenden von cinem halben Jahre zum andern verfallen.

I Im Allgemeinen ist noch zu bemerken, daß nach einer mit dem Königlichen Finanz . Ministerium getrofs- fenen Vereiniaung fállize noch nicht prácludirte Zins- Coupous von Neumárkfshea Junterims scheinen von allen Abgaben an deu Scaat und überhaupt bei allen an Staats- Kassen zu leistenden Zahlungen statt baaren

Geldes angenommen werden,

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Da die Beamten, so wenig der Controlle der Staats- Papiere. als der Staats, Schulden - Tilgungs - Kasse, sich über ibre bei der Zins- Zahlung oder Ausreichung der neuen Zins - Coupons eintretenden Amts- Verrichtungen mit dem Publikum in Bri-:fwechsel oder gar auf Ueber- sendung von Zins-Coupons und Zinsen einlassen können, so haben sie die Anweisung erhalten, alle dergleichen Anträge abzulehnen, und die ihnen dabei etwa zufom- menden Papiere zurüc? zu senden, welches ebenfalls ver- fügt werden muß, wenn dergleichen Gesuche an die unter- zrichnete Haupt-Verwaltung der Staats, Schulden selbs gerichtet werden sollten. Dagegen is der Ageue Herr

| Bloch hieselbst, Behrenstraße Nr. 45. erddtig, für Aus-