1825 / 299 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 22 Dec 1825 18:00:01 GMT) scan diff

| M auf trozige und; droheide Weise die Erflärung zu er- ¡4 pressen suchten, daß die Ladung beider Schiffe türkischen | Unterthanen gehöôrez sie hätten hierauf einiges von der Ladung mit sich genommen, und sich entfernt. Als die Kapitaine hierüber bei Miaulis an Bord seines Schisses Beschwerde führten, erwiederte er denselben , daß er nichts für sie thun fônne, weil die Schisse, die si jene Excesse erlaubten, den Brandezführern gehörten. ‘‘ Briefen aus Triest zufolge hatte mau daselbst durch ein am 6. d. M. nach einer Fahrt von sechs Ta- gen aus Prevesa angefommenes Fahrzeug die Nachricht erhalten , daß die Flotte des Kapudan Pascha am 25. November vor Messolongi angekommen war, weßhalb man die baldige Uebergabe dieser Festung erwartete. A Es ging das Gerücht, daß die in Messolongi befind- | liche Regierungs - Commission (von West: Griechenland) | bei Annäherung gedachter Flotte, Messolongi verlassen, und sih nach Zante gesiüchtet habe.

Vermischte Nachrichten.

Die Zeitung Britannia enthält nachstehende Nach-

riht úber Das Gefängniß zu Newgate.

Gut ¿und der menshlichen Natur gemäß ist das Leben ‘inz bürgerlihen Vereinen, Nur unglückliche Scchwärmer ziehen sih aus dem geselligen Verbande und suchen die Einsamfeit; nur cine kranfkfhaft gereizte Phan- tasie fann den Gedanfen fassen, die bürgerliche Ordnung umzustürzen, um den Menschen in den Zustaud der Ver- wilderung und der sogenannten Ungebundenheit zurück- zuführen. Die geistige und physische Entwicklung des Einzelnen, die Erfüllung unserer Menschenbestimmung und der Selbstbestimmung nach den Geseßen der Pflicht, ist uur in und durch die bürgerliche Gesellschaft -mög-

nicht in Collision? Bei aller ertráumten Vollfkommen- heit der mensch!lihen Natur , wie viele Gebrechen hat sie nicht, und wie viele Gebrechen, Leidenschaften An-

und Freiheitsgebiet zu sichern, um die Anmaßungen und Leidenschaften der Staatsbürger in den gehörigen

J shafclihen Zusammenlebens. Um das Strafrecht aus-

shuldigten versichern zu können. Durch das Strafrecht ist das Recht der Gefangennehmung bedingt. - Aber auch als Strafe faun vom Geseße das Gefängniß auf- erlegt werden; sey es gegen Einen, der durch eine Ueber- tretung eines Geseves bewiesen hat, daß sciúe Fretheit der Gesellschaft gefährlich ist, oder gegen einen Andern, bei dem man von einer temporâren Absonderung von übler ‘Gesellschast, Zwangsunterricht und Zwangsarbeit eine Besserung erwarten darf. Aber in allen diesen Fällen | muß das Gefängniß so eingerihtet seyn, daß es dem be- ; ; sondern Zwecke ganz entspriht. Der Freiheit beraubt zu

| seÿn, ist an sich schon ‘cin großes Uebel nicht größer darf es werden durch die Art, wie es ausgeúbt wird.

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dem. {were Anzeigen lasten, muß, wenn es wahrschg lih ist, daß er der gerichtlihen Untersuchung ents pfen würde, gefangen genommen werden fönnen.

heit fein weiterer Schade geschieht. An zwei D fann dem Menschen im Gefängnisse Schaden gesche,

an Gesundheit und Sittlichkeit, Gesundheit und Sj

e ree e Pre UPtshe Staats - Zeitung.

a L h 5 ' P92" A Guts: 6 eat L 2 MUTN G L e Ee E E L N

Allgemeine

lihfeit müssen ihm heilig bewahrt werden. Gesund y rein muß die Wohnung seyn ; gesund, standesgenz und reinlih Bette und Kost ; sein sîttliches Gef

darf nicht befleckt werden , weder durch schändliche ÿ He handlung schlechter Aufwärter und Kerkermeister, jy

durh das Zusammenleben mit Menschen, die wz schändlicher Lebensart berüchtigt sind. Selbst man Annehmlichkeiten des Lebens: Musik, Lecture, Bis, .von Bekannten, müssen dem Bürger, der wegen Verdachts eines Verbrechens eingesperrt ist , erlj werden, so oft die Untersuchung nicht darunter (ej Wo das Gefängniß lebenslängliche Strafe ist , sin Anforderungen wegen der Gesundheit und Reinlidi der Kost und Wohnung dieselben. Auf Anunehy keiten des Lebens darf er freilich nichr Ansprüce chen ; doch muß man ihm Mittel der Beschäftigung sitrliche Belehrung au die Hand geben,

Wer zu temporärer Kerker - und Arbeitssraf; j urtheilt ist, hat ein Recht auf gesunde und reinl Wohnung und Kost. Ju diesem Falle liegt aber dem Staate die Pflicht ob, das Gefängniß als Schule der Arbeitsamfeit uud Volksbildung einzurid Gewöhnlich ist es Müßigang, Arbeitsscheue, Unky niß eines nüßlichen Gewerbes und sittliche Veriwahl sung, was den - Menschen auf die Bahn des V, chens verleitet, Die Strafzeit muß benußt werden, die Sträflinge aus einem verderbten, zu einem val serten Zustande zu bringen. (Fortseßung fol

Amtliche Nachrichten.

M 0.04 02A. 4.40 7,0,

Seine Königliche Majestät haben geruhet, bei der j¿rung zu Münster den Regierungsrath Kieuniß Ober-Regierungorath und den Regièrungs-Assessor ten zum Regierungsrath, bei der Regierung zu den den Regierungsrath Detbiu s zum Oder: Regie- srath und den Regierungs - Assessor Bartels zum ierungsrath, und bei der Regierung zu Arnsberg bisherig:n Regierungs-Assessoren Vahlkampf und mann, zu Regzierungsräthen zu ernennen.

Se. Königl, Majestät haben geruhet, bei der Re- ag zu Stettin die Regierungsräthe Hahn und

lich. Aber das Bestehen der geselligen Vereine wie viel | fostet es nicht den vereinten Jndividuen? Wie viele |

Wünsche, Bedürfnisse, Rechte und Pflichten kommen j in ( è | theilungen, nach Shafkespear, überseßt vom Dr, Spi!

sprúche und Anmaßungen erzeugt nicht das Zusammen- | leben der Menschen? Um jedem Einzeluen jein Recht |

| von Balberg,‘“/ Schauspiel in 5 Abtheilungen, voi

Schranfen zu halten , bedarf es der Gesehe, und die

Uebertretung der Gesche muß, als Garantie des Rechts- | Hoftheater zu Dresden: Elise, als Gastrolle.)

zustaydes, cine Strafe nah sich zichen. Geseß und

S«crafrecht find nothwendige Bedingungen des gesell- | mir Montag bezeichneten Schauspielhaus - Billets

zuüben, muß die bürgerliche Gesellschast befugt seyn, sich | der Person eines der Uebertretung des Strafgeseßes Be- |

gr, imgleichen den Geheimen Regierungsrarh yeudien s zu Ober-Regierungsräthen, imgleichen Regierungs - Assessor Triest zum Regieruugörath, er Regierung zu Côsölin den Geheimen Regierungs- Müller zum Ober: Regierungsrath und die Re- ugs: Assessoren v. John stou und v. Bonin-zu ierungsräthen, und bei der Regierung zu Stralsund Regierungs, Assessoren Otto und Albinus zu Re- ungsräthen zu ernennen.

Knall SQau tes Mittwoch, 21, Dec. Jin Opérnhause. Zum male wiederholt : „,; Macbeth,‘“ Trauerspiel in 5

Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits getauft mit Sonntag bézeichneten Opernhaus - Billets gült | auch werden die zu Macbeth noch zu verkaufenden ? lets mit Sonntag bezeichnet sein.

Donnerstag, 22. Dec: Jm Schauspielhause: „E

Feine Königliche Maj:stät haben geruhet, bei der jiaung zu Coblenz den Geheimen Regierungsrath eus und Regierungsrath John zu Ober-Regierungs- jen, bei der Regierung zu Aachen den Regierungs- )Beermanu zum Geheimen Regierungsrath uud Regierungs- Assessor Heyse zum Regierungsrath, der Regierung zu Côln am Nhein die Regierungs- (Gojsen und Westphal zu Ober- Regierungs- mun und den Regierungs - Assessor Müuch v. B el|- zhauseu zum Regierungsrath, und bei der Regie- j zu Düsseldors” den Geheimen Regierungsrath jlinger und Negierungsratz Fettich zu Ober- jerungöräthen, so wie den Regierungs - Assessor ndts zum Regierungsrath zu ernennen.

i W. Jffland. (Mlle. Wagner vom Königl. Sächsis Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gefau

| tig; auch werden die zu diesem Schauspiel noch zu| | faufenden Billets mit Montag bezeichnet sein, ; Fär die zur Oper: „„Iphigenia in Tauris,“ | fauften, mit Dienstag bezeichneten Opernhaus - Vil wird gegen Rücksendung derselben dex Betrag Billet -Verkaufs- Búreau erstattet.

Freitag. 23. Dec. Jm Opernhause. Zum Ers male: „„Euryanthe,‘/ grope historisch. - romantische d in 3 Abtheil. , mit Tanz; von Helmine von C Musik von C. M, vou Weber. Ballets von Tell _ Die zu dieser Oper eingegangenen Meldunget! Billets sind berücksichtigt, und können im Billet: Verfall ‘Búreau in Empfang genommen werden.

Im Schauspielhause: „Röschens Aussteuer, od „Das Dueli,‘/ Lustspiel in 3 Abtheil, von Friede Elmenreich.- Hierauf: „Die Entführung,“ Lustspid

Se. Königl. Majestät haben geruhet, bei der Re- ing zu Posen die Regierungsräthe Mühlbach und ihauß zu Ober-Regierungsräthen, und deu Regie- Assessor Klebs zum Regieruagsrath, imgleichen der Regierung zu Bromberg, den Geheimen Regie! rath Thoma zum Ober- Regierungsrath und den }rungs-Assessor Ruffmann zum Regierungsrath nennen.

Der Mens, der eines Verbrechens angettagt ist, auf 13 Abcheil., von J, F- Jünger,

Seine Königliche Majestät haben geruhet, bei dem

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff

îstorio zu Berlin ‘den bisherigen Geheimen Regie- Nedacteur Joh!

Berlin; Donuger.ag, den 22sten December 1825.

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rungsrath Weil zum Vice Präsidenten, bei der Regie- rung zu Potsdam die Geheimen Regierungsräthe Meyer und Mauoe, imgleihen den Regierungsrath von Lüßow zu Ober: Regierungsräthen, die Regierun4s- räthe Bräunlich und Hecht aber zu Geheimen Ne- gierungsräthen, den bisherigen Regierungs - Assessor Bertram zum Regierungrath und den bisherigen Forstmeister von Lôwenclau zum Regierungs - Forst- rath zu ernennen; desgleichen bei der Regierung zu Franffurt a. d. O. die Regierungsräthe Endell, Peschke und von Schmieden zu Ober-Regierungs- räthen, und die bisherigen Regierungs-Assessoren von

Hagen, Seyffert, von Künsberg und PYachen zu Regierungsräthen zu befördern.

Zeitungs-Nachrichten.

n-u laub

Paris, 14. Dec. Es scheint, daß das Unterneh- men der Nahsuchungen in dem Meerbusen von Vigo die besten Hossnungen geben. Die Unternezmer haben bereits so viel Silbergeschirr, als sie zu ihrem Tisch nöthig haben , herausgehßolt. Dieses Geschirr machte einen Theil der Ladung eines im Jahre 1701 geschei- terten Schisses aus. Man hat schon 12 Schiffe ents deckt, und hat sie bezeihnet, indem man Seetonnen daran befestigt hat.

Es ist jeßt hier eine Physiologie des Geschmacks (d. h. der Zunge) in 2 Bänden erschienen , die allen Gourmands zu empfehlen ist.

Fünfprocentige Renten 95 Fr. 50 C. Dreiproc. 62 Fr. 50 C. |

London, 9. Dec. Die Bizarrerie englischer Ges sebe zeigte sih neulich wieder auf eine auffallende Weise. Jn Lancaster ward ein Mann vor Gericht überwiesen, mit Vorwissen , daß sie nahgemacht sey, eine falsche Banknote ausgegeben zu haben. Die Banknote wurde demnächst einem der Gerichtsbeamten übergeben, der sie, dem Gebrauch gemäß, den Geschworenen vorlas. Wähs- rend der Beamte dies that, las der Richter (denn der. Angeklagte hatte feinen Anwald) die Anklageacte nah, um zu sehen, ob die Banknote in dieser Acte auch buchs stäblich richtig copirt sey. Die Note war richtig copirt bis auf die Namens Unterschrift, über welche sich ein Zweifel erhob. Jn der Anklageacte war der Vorname Christopher ,, Christr‘/ geschrieben , in der Notë selbst aber glaubte der Richter anstatt „,Christr ‘/ ,, Christ- ‘‘

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