1887 / 231 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Oct 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

de, Der * Und Königlich Vreußisch Staats ger. [CYEL -Anzeiger önigli aa | —————— M . E f Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 M 50 -. | ( z Insertionspreis für den R iner Druduelle 30 s, | Ille Post-Anstalten nehmen Keste lens E | oa Juserate nimmt au: die Königliche "Eepediáion für Kerlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition | des Deutschen Reichs-Anzeigers 8W., Wilhelmftraße Ne. #2. | und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers i Einzelne Nummern kosten 25 4. | D | Berlin 8W,, Wilhelmftraße Nr. 32. _— _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ __ ee W- L M 231. Berlin, Montag, den 3. Oktober, Abends. 17 F e E R E E m da

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Kreis-Wundarzt, Sanitäts-Rath Dr. Gaulfke zu ed, dem Haupt-Steueramts Reut, und Rehnungs- totri zu Rheine im Kreise Steinfurt, un em Kreis-

ald Batri d e ch zu Lennep den Rothen Adler-

Wundarzt Dr. Himmelrei Orden vierter Klasse; dem Regierungs-Hau tkassen-Rendanten, en zu Merseburg den König-

andrentmeister Steffenha i ten ne O chan dritter Klasse; dem ordentlichen Lehrer am Realgymnasium zu Bromberg, Julius Bundschu, dem katholischen Hauptlehrer G asser zu Münster im Kreise Kol- mar i. É., dem städtischen Polizei-Kommissar Ern st zu Rem- scheid im Kreise Lennep, dem Kohlen-Expedienten Herbicht u Grube Dudweiler, im Bezirk der Eisenbahn - Direktion (linksrheinischen) zu Köln, dem Post - Bureau - Assistenten Weber zu Erfurt, dem Postkanzlisten Sachitki zu Koblenz und dem Küster der französisch-reformirten Gemeinde zu Stettin, August Friedrich Lorenz, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Stadtdiener und Kastellan Karl Schmit u Trier und dem Kirchner Bl ümer an der Barfüßer-Kirche in Erfurt das Kreuz der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; den Lehrern 2. Sulz zu Beeskow, Glüd u Rohrsdorf im Kreise Friedeberg N.-M., Günther zu Schönau im Kreise Pr. Holland und Zowe zu Kriele im Kreise Westhavelland, sowie dem Garnisonfkfüster Stange zu Saarlouis den Adler der Jnhaber desselben Ordens; endlich den Lehrern Sh mischke zu Dosnitten im Kreise Pr. Holland, Gogoll zu Orzechowken im Kreise Olegko, Kludzuweit zu Wicknaweitschen im Kreise Stallupönen, Kanno zu Pollenzig im Kreise Krossen und Langenberg zu Dannefeld im Kreise Gardelegen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem persönlichen Adjutauten Sr: K “Hoheit Prinzen Wilhelm von Preußen, Major Freiherrn von 2 ins, dem dienstthuenden Kavalier der Gemahlin Höchstdesfelben, Kammerherrn Freiherrnvon Mir ba, Allerhöchstihrem Flügel- Adjutanten, Korvetten-Kapitän Freiherrn von Sedckendor T. à la suite des Secoffizier-Corps und militärischen Begleiter Sr. Königlichen Hoheit des rinzen Heinrich von Preußen, sowie dem Kapitän-Lieutenant von Usedom, Àà la suite des SeeoffizierCorps und persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrih von Preußen, die Erlaubniß zur Anlegung der von Whrer Majestät der Königin von Groß- britannien und Jrland ihnen verliehenen silbernen Medaille ur Erinnerung an Allerhöchstderen 50jähriges Regierungs-

Jubiläum zu ertheilen.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung Am heutige O arben folgende Bahnftrecken dem æontlichen Verkehr übergeben: - sent Sir? der Mecklenburgischen Friedrich-Franz-E nen strow—Schwaan, 17,3 km, mit den Stationen Lüssow, Mistorf und Schwaan ; : g Straßburger Straßenbahn - Gesellschast : Straßburg (Kronenburgerthor)}—Truchters- heim, 14,0 km, mit den Stationen ronenburgerthor, Kronenburg, Oberhausbergen, _Dingsheim, Stügheim, Offenheim, Wiwersheim und Truhtersheim.

Gleichzeitig wird et _Direkti Éxturt:

i vat 5 zni n Eisenbahn-Direktion zu rfurt :

S ee A S König e Plaue —Jlmenau gelegene Halte- punkt Roda für den Personenverkehr

m ftober 1887

lerlin, den 1. Oktober 1%! . Neichs-Eiseuba namts:

In Vertretung des Präsiden N Reichs-Eis h

Schulz.

im Bezirk der

; Rundschreiben crond an die B ttonschaf ände, betreffen die EinsegusägenoffensGaftd o mmisfionen für die Feststellung der En _ Vom 18. September 1887. R. V-A. 1. 16 549. esebes ist es

Nach §. 57 Absay 2 des UnfallversicherungSge Le7 zulässig, daß dur La des U e ftsstatut die Feststellung von Entschädigungen einem Ausschuß des Selktionsvorstandes oder einer befonderen ission oder cinem Ausschuß des S Normalstatuts, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1889

ite 19), E

Nachdem in mehreren Genossenschaften von dieser Befugni Gebrauch gemacht worden ist, E Uneuträglichkeiten insofern hervorgetreten, als es den Schie ten, wenn denselben nicht Seitens der Berufägenossenschasten eine besondere Anzeige zugegangen war, bei Prüfung der Feststellungsbescheide an der

tshädigungen.

| bes Norma!siatuts G ftsmital 4

Kenntniß von dem Bestehen und der Zusammenseßung eines zur Feststellung der Entschädigungen zuständigen Ausschusses oder einer solhen Kommission gebrach.

Zur Beseitigung dieses Mangels empfiehlt daher das Reichs-Versicherungsamt den Berufsgenosjenshaften, welche durch Statut die Feststellung der Entschädigungen besonders zu diesem Zweck gebildeten Organen übertragen haben oder fünftig etwa übertragen werden, von der Einseßung eines solchen Organs, von den das leßtere bildenden Personen und von jeder vorkommenden Personenveränderung den Vorsizenden sämmtlicher betheiligten Schiedsgerichte jederzeit Anzeige zu machen; einer weiteren Veröffentlichung dagegen, wie eine solche hinsichtlih der Zusammenseßung des Berufsgenossenschasts- vorstandes und der Sektionsvorstände sowie hinsichtlich der Namen der Vertrauensmänner durh 8. des Unfall- versicherungsgesebßes vorgesehen ist, wird es nicht bedürfen.

Die Genossenschaftsvorstände wollen in gleiher Weise auh die Sektionsvorstände geeignetenfalls zur Erstattung der An- zeige gefälligst veranlassen.

Das Reichs-Versicherungsamt. Bödiker.

Bescheide und Beschlüsse des Reichs - Versiherungsamts.

402) Anläßlih der Beschwerde eines Unternehmer, wegen der Ablehnung seines Antrages auf Selbstversiherung F; 2 Absay 2 des Unfallver iherungsgeseßzes), hat das Reichs-Versicherungsamt durch Bescheid vom 17, Juni

1887 ausgesprochen, daß inhaltlich des Genossenschaftsstatuts- (vergl. 8. ei

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ind, an ir tale Wbiagünge! ebunden zu sein, und dem Genossenschaftsvorstande nur das Recht eingeräumt is, den von dem betreffenden Unternehmer angemeldeten Jahresarbeitsverdienst bis zu einem gewissen Betrage zu ermäßigen. Her war der Vorstand nicht be- ugt, den sih zur Selb tversiherung meldenden Beschwerde- führer mit Pan Antrage deshalb zurückzuweisen, weil er an aubheit, mithin an einem körperlihen Gebrechen leidet, aus dessen Vorhandensein im Allgemeinén eine Es der Un- fallgefahr zu folgern ist. Eine [ere Befugniß kann au, so lange der erwähnte Paragraph des tatuts in seiner bisherigen ; ang besteht, auf das bei der Berufsgeno enan übliche erfahren, wona der Vorstand von jedem elbstversicherer ein ärztliches Attest über seinen Gesundheitszustand erfordert, niht gestüht werden. Das leßtere hat 0 enbar’ nur den Fes für den Fall, daß ein Unfall eintreten sollte, den Nachweis einer früher bestandenen Krankheit 2c. zu erleichtern; es darf aber nicht dazu benußt werden, Unternehmer wegen eines zur Zeit des bezüglihen Antrages vorhandenen Gebrehens von der ihnen statutenmäßig zustehenden Selbstversicherung aus-

zuschließen.

403) Auf den Bericht eines Genossenschaftsvörstandes, be- treffend die Beschaffung eines Betriebsfonds für die Berufsgenossenschaft, hat das Reichs-Versicherungsamt unter dem 24. Juni 1887 Folgendes erwidert :

Eine wenn auch nur theilweise und vorübergehende Verwendung der in einer Berufsgenossenschaft zur An- sammlung eines Reservefonds umgeleglen Beiträge zur Deckung von Verwaltungskosten ersheint im Hinblick au die Bestimmungen der 39- 18 Absay 3, 74 Absay 2 und 76 des Unfallvers her ungegel e unzulässig.*) Hierbei macht es feinen Unterschied, ob die dem Reservefonds zu- fließenden Beträge lediglich durch die im §. 18 Absayt 1 a. a. O.

¡ebenen niedrigsten Zuschläge oder dur höhere, in orge eit des 8. 18 Absay 2 a. a. O. von der Genossen- schaftsversammlung beshlo)sene Zuschläge gebildet werden. Jn

nur einstweilige

beiden Fällen würden durch die, wenn au Ï F Verwaltungskosten der Berafsgenossenschaft

estreitung von : l aa i O E eines jederzeit bereiten Reservefonds

aus den zur An i : eso dienenden Mitteln die leyteren ihrem bestimmungsmäßigen

weck entzogen werden. Í 9 Aus denselben Gründen müßte, wenn unter Hinter-

gung, d. h. Verpfändung der zum Reservefonds ge- Ligen Bertbpapiere darlehensweise ein Betriebsfonds auf- genommen würde, hierin cine ohne besondere gesebliche Er- mächtigung unzuläßgs Verfügung über den Kapitalbestand des Reservefonds er lickt werden. Es steht hiernach der Berufsgenossenschaft nur frei, ent- der jährlih von Neuem eine entsprehende Summe zur m Pet Verwaltungskosten umzulegen und dieselbe jedes- Deus 7 náchstfolgenden Umlage wieder auf den Beitrag zu bringen, oder

i ernehmer in Ane E | der einzelnen Unterneyn - Bleibenden, gtnannten n, oder

e aber dur Umlagen dessen jährlicher V

„Le afen, von dessen 1 errehnung Betriebsfonds Fi n werden könnte. Denn als unbedingt noth-

—— 4 ch für die Baugewerks-Berufs enossenschaften §. 17 Ale ergl, jedo allversicherungsgesehe, vom H. Juli 1887.

wendig erscheint eine solhe Anrehnung nur hinsichtlich der auf Grund des zA 10 Abjayß 4 a. a. S. nach der Kopfzahl B Ders erten dur 008 ge Berwaltungsjahr umgelegten mittel. Vergl. „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“

1886, Seite 92 Ziffer 173. Ÿ Grid j Bl Was die Höhe des aufzubringenden Betriebsfonds an- langt, so steht zwar Nichts entgegen, daß dabei die Summe der voraussihtlih nicht eingehenden Beiträge in Rücksicht ge- jogen wird; do wird andererseits zu beachten sein, daß bee r Ne i nit ict in derjelben Höhe wie im Jahre zur erstmaligen Einrichtung der Genossenschasts-

organijation erforderlih sein wird. ? {Ga

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzei ers“ liegt das „Postblatt Nr. 4 für 1887“ bei. asselbé enthält Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie, eine Uebersicht der Portos und Gebührensäße für Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben), für Briefe mit Werthangabe, für Postanweisungen, 1A Post- auftráge zur Einziehung von Geldbeträgen, für Packetsendungen und-eine Uebersicht der Gebühren- fübe für Telegramme in Deutschland und nah dem

uslande.

Das Postblatt erscheint vierteljährlih, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und fann durch Vermittelung der deutshen Reichs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung von 1 M ¿ahrt sowie zum Préise von 25 Nf, für die einzelne Nummer bezogen werden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Seminar-Direktor Georg Schulze in Neu-Ruppin zum Regierungs- und Pes und den Stadtsyndikus Friedrich ugust Erichson in Stralsund zum Zweiten Bürgermeister der genannten Stadt

zu ernennen; sowie Ar ; dem bei der Provinzial-Steuer-Direktion in Berlin an-

estellten Regierungs-Rath Dr. jur. RNomeiß die zum Zweck feines Eintritts in den Hamburger Slaatsdienst nage ute ne aus dem Königlih preußischen Staatsdienst zu ertheilen ;

dem Ober-Steuerinspektor, Steuer-Rath rick zu Gum- binnen, und ‘dem Bureauvorsteher für das Rehnungswesen bei der Provinzial-Steuer-Direktion zu Breslau, Rechnungs- Ba Ueberschaer daselbst zu ihrem Uebertritt in den Ruhe- stand den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath, dem Eisénbahn-Sekretär Hinüber in Berlin bei seinem Uebertritt in den Ruhestand, und

dem Forstkassen-Rendanten Rusack zu Lauterberg den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen; ferner

in Folge der von der Sta tverordneten-Versammlung zu Kreuznah getroffenen Wahl den bisherigen Gemeinde-Sekretär und stellvertretenden Standesbeamten Rudolf Stosber u Meiderich als besoldeten Beigeordneten der Stadt Kreuzna für die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren, und

den bisherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt erford, Sparkassen-Rendanten Ernst Budde daselbst, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung troffenen Wiederwahl in graue Eigenschaft für eine fernere echsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Finanz-Ministerium.

Der Kataster-Znspektor, Steuer-Rath Nehm in Oppeln ist in gleicher Diensteigenschaft nah Köslin, und der Kataster- ee Ulrich in Köslin in gleicher Weise nah Oppeln verseßt; der Kataster-Assistent Jakob Friedri h in Wies- baden zum Kataster-Controleur in Rennerod bestellt und der Kataster-Controleur Roth in Rennerod an das Katasteramt zu Montabaur verseßt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Regierungs- und Se Schulze ist der König- lihen Regierung zu A itberwiesen worden. Der Oberlehrer Dr. Kraffert ist von dem Gymnasium

zu Aurih an das Domgymnasium in Verden verseßt. : Bei dem Frievrichs-Gymnasium zu Breslau ist der ordent-

lihe Lehrer Dr. Sharnweber zum Oberlehrer befördert

worden. : iche Lehrer am Gymnasium in Essen, H ein-

ri M i Bre Beförderung zum Oberlehrer an das , und der ordentliche Lehrer am Gym-

i Weylar, Pr. nas gs Gysinasium in Essen verseht

; Weylar, / Gymnasium in e Todt, unter Beförderung zum Ober=