ände und andere Korporationen des Deutschen | ; ‘7 au Venisttale oder BMPER Mein welche | genannten Papicre ausgegeben werden ; : Beleihung von Produllen, Gold und Silber glei{falls rundsäßen der Preußischen Bank; | S:
d) dur Hinterlegung bei Bankhäusern und Banfkinstituten. | uf und die Beleihung der eigenen Líftien ist der Bank |
ten, Kommunalverb Reiches ausgeben j # für die vor
nach den G
n den vom Aufsichtsrathe über den Geldverkehr fesizustellenden Ñ 4 werden, daß die der Bank aus dem Depo- na oggae R nicht baar bereit zu halten sind, aus\chließlich s Betetbuia cs Wechseln und Schaßanweisungen oder durch ee r dyppierem p
öhe eines Drittels dieser Gelder rentbar gema S n 14, Grundstücke zu erwerben is der Bank nur gestattet: weck der Benußung zu Gesellschaftslokalien ; herstellung oder Realisirung von Ge-
Normen muß
fitenverkehr u elder, insofern solche
durch Discontirung;
Kauf und Beleihun
Beleihung von an jedoch nur bis zur
weck der Si sellschaftsforderu
Abschnitt 11. Hypothekarishe Darlehen. A. Unfkündbare. /
bare hypothekarische Darlehne werden nicht unter on Dreihundert Thalern bewilligt. ; Amortisation von mindestens # pCt. Die Zinsen und Amortisationsquoten hne Rücksicht auf die Amortisation bis zur Beendigu lben von der vollen ursprünglichen Darlehns ezahlt und sind die, auf den amortisirten Betr nden Zinsen und Amortisationsquoten zu verwenden. :
Auch is der Schuldner berechtigt, noch anderweite außerordentliche Zah tionsraten hinzutreten, zur weiteren, ] t amortisirten Darlehns zu leisten. ie Bar er, Über die regelmäßigen Amortisations- | schlagszahlungen in den von ihr ausgege- 1 Zinssaß den des Darlehns nicht übersteigt;
rfahren bei derselben Reglement
F. 15. Unkünd Beträgen y __ Die Tilgung geschieht dur jährli der Darlehnssummen
summe an die Bank ag des Darlehns fal- gleihfalls zur Amortisation
außer den Amortisationsraten, lungen, welche den Amortisa- lichen cs
beziehentlich gänz A Jedoch ist die
des noch nich die Leistung di raten hinausgehenden A benen Pfandbriefen, dere1 zu verlangen.
Der Modus der Amortisation und das Ve Aufsichtsrathe
F. 16. In folgenden Fällen können die unkündbaren ausnahmsweise scitens der Bank geklindigt werden:
a) Wenn nicht innerhalb dreie termine die vom Schuldner v nebst etwaiger Konventiona abgeführt sind. : j f
b) Wenn das verpfändete Grundstück oder cin Theil desselben zur Subhastation oder unter Sequestration gestellt worden ist. die Rechtsgültigkeit oder der Hypothek bestritten wird.
Wenn der Schuldner in Konkurs verf gerichtlich seine Zahlungen einstellt oder eine E ihn vollstreckt worden ist.
e) Wenn durch irgend welche Ursache der Werth des rischen Unterpfandes in Vergleich zu em bei Gew lehns angenommenen Werthe so gesunken ist, da sirte Theil des Darlehns nicht mehr als genügend “ers jcdoch der Werthsverminderung ein unmwirthschaftlihes Ver- fahren des Besißers nicht zu Grunde liegt, oder rungen stattfinden sollten, der Unschädlichkeit na Geseßes vom 3. März 1850 ( hörde bescheinigt wird, nur in dem Betrage be den Substanz des Pfc Dekung findet zur Kündigung des gesammten D dann, wenn der gedeckt bleibende Betrag desse geringsten Saß einer zulässigen Darlehnsbew
f) Wenn das Unterpfand theilweise verä Eigenthümer getheilt wird, ohne daß wegen ein Abkommen mit der Bank getroffe
g) Wenn verpfändete Gebäude u1 von dem Aufsichtsrathe festgeseßten fichert sind.
Wenn diese Ausnahmebe werden, so muß eine dreimon
Abgesehen von den vorstehend tritt die Kündbarkeit nur noch in lösung der Bank ein. / sem Falle werden auch die ausgegebenen Hypothekenbriefe
wird durch erlassendes
r Monate nah dem Fälligkeits- ertrag8mäßig zu leistenden Zahlungen [strafe und sonstigen Kosten an die Bank
Rang der bestellten
ällt oder auch außer- rekution fruchtlos gegen
ährung des Dar- ; der nicht amorti» gend gesichert erscheint.
Falls Abveräuße-
Ges. S. 145) von der zuständigen Be- so is die Bank zur Kündigung des Darlehns rechtigt, welcher in dem Werthe der verbleiben- Pfandobjektes nicht mehr seine statutenmäßige arlehns aber nur lben nicht mehr den illigung erreicht.
ußert, oder unter mehrere Regulirung der Hypothek
1d Tnventarien nicht nah den | Normen gegen Feuersgefahr ver-
stimmungen zur Anwendung gebracht e Kündigung vorhergehen.
sub a bis g aufgeführten Fällen dem Falle der statutenmäßigen Auf-
Die Auflösung der Bank kann nur erfolgen nach bewirkter Ein- lôsung aller noch im Umlauf befindlichen Hypothekenbriefe.
F. 17. Kündbare hy tisation werden unter ye sihtsrathe festzustellenden Normen
Dieselben werden nur in tapitals und der Hälfte des Re
Der Betrag der zu beleihenden und zu forderungen wird auf die lehne angerechnet und mü j Sicherheit haben, wie die Seit
Abschnitt 11].
F. 18. Die Bank giebt in schen Forderungen (§. 13 Nr. 1 und 2 der Beleihungsgrenze liegen ( schaftlichen Vereinen oder son} nen Forderungen lich sind und auf
pothekarische Darlehne ohne allmälige Amor- Bedingungen nach den vom Auf-
Höhe des baar eingezahlten Grund- servefonds be eriverbenden Hypotheken- se zulässige Gesammthsöhe fündbarer Dar- so!che Forderungen unbedingt dieselbe ens der Bank selbst zu gewährenden
Hypothekenbriefe. er ihr zustehenden hypothekari- ), soweit dieselben innerhalb 20) sowie auf Grund der von land- igen konzessionirten Anstalten erworbe- Hypothekenbriefe aus,
G. 13 Nx. 3) en Tnhaber lauten, Dieselben sind Seitens der Tnhaber künd Beide Arten werden äußerlich unkerscheidbar Für unkündbare und für fündbare H höchstens je zwei bestimmte Zinssäße, be und fünf Prozent nach Wahl der Bank i fen zu anderen Zinssäßen fann vom ist jedoch durch die besondere E andels-Ministers bedingt. Thlr. sollen nicht ausgegeben werden. Die Gesammtsumme der Hypothekenbriefe darf den z lten Grundkapitals nicht übe 1 welche bei Ausreichung der Darlehnsvalut eldes gegeben gt werden, als und Verwal-
welche verzins-
bar oder unkündbar. angefertigt.
ypothekenbricfe kommen zichentlih zu vier cin halb n Anwendung ; die Aufsichtsrathe rmächtigung des
von Hypothekenbrie beschlossen werden, Finanz“: und des
Stücke unter
fachen Betra Hypothekenbriefe Hypotheken{ul werden, dürfen zu keinem welchen der Schuldner, tungsfosten-Beiträ
Den Schuldnern, welche beim briefe zum Nennwerthe in Zahlun zahlung des Darlehns in gleicher
Der Syndikus der Bank besch. daß die in den Statuten vorgeschricbe
F. 20. Kein Hypothekenbrief zuvor durch eine ausstehende Hypoth- is, wobei solche Hypotheken, welche eine etwa gefährdete Forderung hat
[hem die Summe der als Garantie die- ch Rückzahlung Betrage sollen Verkehr ge
g des baar eingezah
dner zum Nennwerthe ftatt baaren geringeren Zinssaße angeferti abgesehen von Amortisations - zu entrichten hat. Darlehnsempfange die Hypotheken- q erhalten, ist das Recht zur Rück- Art ausdrücklich vorzubehalten.
gt unter den Hypothekenbriefen, ne Sicherheit vorhanden ist. gegeben werden, der nit ändig gedeckt Sicherheit für
gen, an die Bank
fenforderung vollst sih die Bank zur bestellen lassen, außer Betracht
In dem Betrage, in we nenden Forderu oder in anderer die ausgegebenen Hypotheken E dur andere Forderungen
Die unkündbaren Hypothekenbriefe werden nach dem an- und mit Zinscoupons für 10 Jahre und einem Talon nah dem Sema
en durch Amortisation oder dur eise vermindert wird, in gleichem briefe entweder aus dem
in statutenmäßiger Weise
hema E aus8geferti _nadch n anliegenden Schema
§. 22, Die \hieht durch baare Grund einer in Gegenivart e
§, 21, liegenden S
Verminderung der emittirten unkündbaren ahlung des Nennbetrages derselben auf nes Richters oder Notars vorzunehmen-
den Ausloosung. Für die dergestalt ausgeloosten Pfandbricfe kann eine Amortisations-Entsädigung bis höchstens 10 pCt. des Nenn- betrages gezahlt werden; welche aus den Ueberschüssen der von den E zu entrichtenden Verwaltungskosten - Beiträge zu ent- nehmen ift.
| Die ausgeloosten Nummern, der Termin und der Ort der Rück- zahlung werden drei Mal, das erste Mal mindestens sechs8 Monate vor R Rükzahlungstermine, in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht.
Mit dem Rükzahlungstermine hört die Verzinsung auf. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung der Pfandbriefe und der am Rückzahlungstermine nicht fälligen Coupons und Talons.
Der Tilgungsplan wird vom Aufsichtsrathe festgeseßt.
§. 23. Die auszugebenden fkündbaren Hypothekenbriefe können sowohl von dem JTnhaber als auch von der Bank nach vereinbarter Frist, welche auf den Briefen zu vermerken, gekündigt werden. Die Gesammtsumme derselben darf den Betrag des baar eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. Die Kündigung Seitens des In- habers erfolgt durch Vorlegung bei der Bank und Bescheinigung der- selben auf dem Hypothekenbriefe; die Kündigung Seitens der Bank durch Bekanntmachung in den Gesellshaftsblättern. Mit Ablauf der Kündigungsfrist hört die Verzinsung Seitens der Bank auf. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung der Pfandbricfe und der am Rückzahlungstermine noch nicht fälligen Coupons und Talons. Die | fündbaren Hypothekenbriefe werden nach dem anliegenden Schema k. angefertigt und ihnen Coupons auf 5 Jahre nah dem Schema 1. und Talons nah dem Schema K. beigefügf. ;
Sie dürfen zu keinem höheren Betrage als denjenigen der Hypo- thekenforderungen; welche die Bank mit gleiher oder kürzerer Frist | ihren Schuldnern zu kündigen berechtigt ist; aa werden. |
F. 24. Die Zinsen der unkündbaren sowie der fündbaren Hypo- | thekenbriefe verjähren in 4 Jahren, vom 31. Dezember desjenigen Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind. Dies ist auf den Coupons zu vermerken.
F. 25. Die Bestimmungen der FF. 11 und 12 bezüglich verlorener oder vernichteter Aktien, Dividendenscheine und Talons finden auch auf verlorene oder vernichtete Hypothekenbriefe, Coupons und Talons |
| Anwendung. / Abschnitt IV. Sicherheiten.
§. 26. - Hypothekenforderungen, auf Grund welcher Hypotheken- briefe ausgegeben werden können, müssen derart gesichert sein, daß der Kapitalsbetrag des Hypothekendarlehns cinschließliÞ der demselben | vorangehenden Verpflichtungen : l |
a) bei Liegenschaften den vicrundzwanzigfachen Betrag des jähr- | lichen Reinertrag:8,
Þ) bei Gebäuden den zehnfachen Betrag des jährlichen Nußungs- werthes, zu welchem die als Unterpfand haftenden Liegenschaften und Gebäude, behufs Veranlagung zur Grund- beziehungs8weise Gebäude- steuer nah Maßgabe der Gesehe vom 21. Mai 1861 (Geseßsammlung S. 253 flg.) abgeschäßt worden sind, nicht übersteigt, bei Gebäuden jedoh nie über den halben Feuerkassenwerth hinausgeht. Bei Liegen- schaften mit Gebäuden werden beide Beleihungswerthe zusammen- gerechnet. Grundstücke, welche landschaftlich abgeschäßt worden sind, können zu demjenigen Betrage belichen werden , zu welchem die be- treffende Landschaft Pfandbriefsdarlehne zu geben berechtigt ist.
Den erworbenen Hypothekenforderungen dürfen im Hypotheken- buche Privatverbindlichkeiten nicht vorgehen. Kann der Darlchns- | suh:.r die Priorität vor bereits eingetragenen Forderungen nit \o- fort beschaffen, so i die Bewilligung des Darlehns dennoch zulässig, wenn der Darlehnssucher sich verpflichtet , die schon eingetragenen alten Forderungen , sobald dies ¡ sci es mit oder ohne Kündigung, zulässig ist, zur Löschung zu bringen, und wenn er wegen der An- | sprüche aus denselben der Bank eine Kaution in der Art bestellt, daß er für je achtzig Thaler solcher alten Forderung Ein Hundert Thaler in emittirten Hypothekenbriefen der Bank oder von der baaren ihm zustehenden Valuta bei der Bank im Depot liegen läßt.
Bei Berechnung des Betrages der Horderungen wird der Zinssaß derselben, wenn sih kein höherer herausstellt, auf 5 pCt., und der Nückstand der Zinsen, soweit deren Berichtigung nicht glaubhaft nach- gewiesen worden is, auf acht Tahre angenonmen.
§. 27. Die auf dem verpfändeten Grundstück befindlichen Bauli.{- | keiten müssen nah den vom Aufsichtsrathe festgeseßten Normen gegen | Feuersgefahr versichert sein. Das Pfandrecht der Bank if auf die | Brandentschädigungsgelder auszudehnen. j
ÿ. 28. Die plinktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der | Hypothekenbricfe wird gesichert : |
1) durch Hinterlegung des den ausgegebenen Hypothekenbriefen | wenigstens gleichen Vetrages hypothekarischer Forderungen mit der vorstehenden §§. 26 und 27 angegebenen Sicherheit oder hypothekarisch gesicherter Forderungen (§. 13 Nr. 3); |
2) durch die Haftung insbesondere mit ihrem Grundkapital und dem Reservefonds.
Titel IV. Die Bilanz und der Reservefonds.
F. 29. Das Geschäftsjahr ift das Kalenderjahr, Das erste Ge- \chäftsjahr läuft vom Tage der Eintragung der Bank in das Handels- register bis zum 31, Dezember 1872.
_ Am 31. Dezember jeden Jahres is} die Vilanz zu zichen und innerhalb der drei nächsten Monate von der Dircktion aufzustellen | und dem Aufsichtsrathe vorzulegen
Der Ueberschuß sämmtlicher Aktiva über sämmtliche Passiva ein- | {ließlich des Grundkapitals und des Reservefonds bildet den Rein- gewinn. Geldwerthe Papiere sind in der Bilanz höchstens zu dem | Course anzuscbßen, welchen sie zu ultimo Dezember des Jahres haben, für welches die Vilanz aufgenommen ist,
An den übrigen Werthen sind, soweit dies erforderli, jährliche Abschreibungen vorzunehmen. Der aus der Vergleichung sämmtlicher Aktiva und Passiva sich ergebende Gewinn oder Verlust ist am Schlusse der Vilanz besonders anzugeben.
§. 20. Von dem nach der Bilanz festgeseßten Reingewinn werden zuvörderst 10 pCt. zum Reservefonds abgeseßt.
,_ Von dem verbleibenden Ucberrest erhalten die Aktionäre zunächst eine Rente von 4 pCt. auf das cingezahlte Grundkapital.
Von dem dann verbleibenden Ueberschusse werden :
a) 10 pCt Tantième an den Auffichtsrath,
b) bis 10 pCt. Tantième an die Direktion und die Beamten der Bank nach näherer Bestimmung des Aufsichtsrathes:
c) der Rest als Superdividende an die Aktionäre vertheilt.
Die Tantième ad a. durf dem für das erste Geschäftsjahr fun- girenden Aufsichtsrathe nux durch Beschluß der nah Ablauf des ersten Geschäftsjahres stattfindenden ordentlichen Generalversammlung hbe- willigt werden.
F. 31, Alljährlich am 1. Juli wird dice Dividende nah Fest- stellung der Bilanz gegen Einlieferung der Dividendenscheine in Berlin und an den sonst bekannt zu machenden Stellen bezahlt.
Die Dividendenscheine verjähren in vier Jahren; vom leßten Dezember desjenigen Jahres, in welchem sie fällig geworden find, zu Gunsten der Bank.
Die Vilanz wird mit dem Geschäftsbericht der Direktion gedrudckt und für die Aktionäre bereit gehalten. Außerdem erfolgt die Ver- öffentlichung der Bilanz àäuch dur die Gesellschaftsblätter.
F. 32. Der Reservefonds ist zur Deung außerordentlicher Ver- luste der Bank bestimmt. :
Er wird mit dem übrigen Bankvermögen als ein Theil desselben verwaltet; der daraus erwahsende Gewinn flicßt den sonstigen Ein- nahmen der Bank zu.
Sobald der S den zehnten Theil des eingezahlten Aktienkapitals erreicht hat, und so lange dieser Betrag sich nit ver- mindert, fällt die Abseßung der zu seiner Bildung bestimmten zehn Prozent fort.
der Bank mit ihrem ganzen Vermögen, |
Titel V. Organisation. , Abschnitt l. Die Direktion.
F. 33, Die Direktion besteht aus zwei oder mehreren vom Auf- sihtsrathe mit Stimmenmchrheit zu ernennenden Mitgliedern.
Auch Mitglieder des Aufsichtsrathes können in die Direktion ge- wählt werden.
Der Präsident des Aufsichtsrathes kann den Mitgliedern der Direktion für den Fall ihrer Abwesenheit oder Bchinderung aus der Zahl der big r v4 des Aufsichtsraths oder der Gesellschaftsbeamten Stellvertreter bestellen. - /
So lange Mitglieder des Aufsichtsraths als Mitglieder der
das gesammte Gru
licher Erklärung vom heutigen Tage gesa vie hiermit allsei
zeihnet und auf jede gezeichnete Akti
wird, zehn Prozent des Nennbetrages e Berlin, den 13. Februar 1872.
gez. Alexander Bertheim,
für die Handlung Bertheim &
H. Friedemann, für die Handlung N. Helfft Julius Nelke für A. Paderstein.
M. Simon, Firma S. & M. Simon.
Hermann Friedländer für Tacob S
Julius Schiff, Firma Gebr. Sch
kanntmachung in den Gesellschaftsblättern, Tage vor dem Versammlungstermine erfol g bestimmten Gegenstände enthalten mu § Je fünf Aktien geben eine Stimme; es nr, weder sür si, noch als Stellv n mehr als 60 Stimmen führen. s fönnen vertreten werden: Handlun Behörden und Korporationen durch dur ihre Ehemänner, Pflegebcfohle er und Kurat Z : , n allen übrigen Fällen kann ein Akti stimmberechtigten Aktionär vertreten 1 Legitimationen der Vertreter eralversammlung der Direktion ci Nur diejen'gen UAftionäre
am Tage vor der Generalversa
deponiren oder den Besiß derselben der
Den hiernach stimmberechtigten Af
Ï den Legitimationskarten mit der
menzahl ausgehändigt. : i Die Vorlagen zu der ordentli E a) der Geschäftsbericht, Þ) die Jahresbilan Ï g) Ertheilung der Decharge an die Direktion und de1 Ï o) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrathes und der } derweitige Vorlagen des Auffichtsrathes
Anträge der Mitglieder können nur dann zur
| Beschlußfassung gebracht werden, wenn sie von wer } berechtigten Aktionären unterzeichnet und vicr L
sammentrit! der Generalversammlung bci der
orden sind.
wm Uebrigen if Art, 238 des. H E 2 der General- | Prásident des Aufsichtsraths oder sein Stellver j Zur Beschlußfassung in der General-
heit der vertretenen Stimmen erforderlich, | den Bestimmungen dieses Statuts übe Î Bei Stimmengleich
welche mindestens
Direktion oder Stellvertreter funfktioniren, dür gen und die zur
als Mitglieder des Aufsichtsrathes nicht aus Ueber die Ernennung der Mit Stellvertreter is ein
sie ihre Befugnisse
n sowie d rotofoll auf:
en Mitglieder der Direktion und dex ür erden vom Aufsichtsrathe in den
Aktien (Interimsscheine) ei einer von dem
ndkapital ge- | Schema G. tig anerkannt | Deutsche Hypothekenbank. (Aktien-Gesellschaft). Talon zum Couponbogen des Van
Serie... L
glieder der Direktio
gerichtlihes oder notarielles P Hypothekenbriefes.
fann jedoch fein ertreter anderer Aktionäre im verzinslich zu
Adolph Frengzel, werden gegen dessen
Die Namen der jeweilig dieselben ernannten Stellvert | Gesellshaftsblätiern veröffentlicht. | Jedes Mitglied der Dire mit den dazu gehörigen Div sihtsrathe zu bestimmenden Kass
Diese Aktien dienen als Kaution führung erwachsenden Verbindlichkeiten bleiben zu diesem Zw Vorstandsmitgliedes bi bezüglichen Rechnungen deponirt.
Die Geschäflsvertheilung und die den Mitgliedern der Direktion wird d sichtsraths festgeseßt. Die Mit vertreter legitimiren sich durch durch die Ausfertigung des über gerichtlichen oder notariellen Protok Beamten der Bank w stande der Bank ausgestelltes, Attest legitimirt.
„9. 34. Die Direktion leitet u mäßigen Grenzen die Gesch Gemäßheit der Bestimmung gemeinen Deutschen Handel
Für die Bank gültige Verpflichtun werden, wenn dies durch Untersch
Rückgabe nach
gsShäuser durch ihre Pro- rektion; Zins-
geseblihen-Verireter; ne durh ihre Vor-
Dem Inhaber dieses Talons : ahren und vorgängiger Bekanntmachung der Di nebst einem neuen Talon, soweit
coupons für und 12 des Statuts kundgemacht
nicht ein Wid ist, ausgchändig Berlin, den
fernere zehn Jahre,
ktion hat fünfzig \ 5 pruch nah §§. 2
denscheinen b e zu deponiren.
für die aus der Geschäfts. ie Gesellschaft und n des betreffenden gung der auf seine Geschäftsführung
Art der Beschlußfassung unter ur ein Reglement des Auf. lieder der Direktion und deren Stel[. üge aus dem Handelsregister und hre Ernennung aufgenommenen
onär nur durch einen
18 Die Direktion. (Unterschrift gen Direktoren).
sind spätestens 2 Tage vor der | Schema A. Deutsche Hypothekenbank
ecke auh nach Ausschcide U Une i ( Aktien - Gesellschaft.)
sind stimmberechtigt, welche spätestens g bei der Direktion ihre Aktien Direktion bescheinigen.
tionären und Vertretern wer- Angabe der ihnen gebührenden Stim-
s zur Erledi ; Eingetragen im Register sub Fo Der Controlbeamte. ; : (Unterschrift). fikation verlorener oder vernichteter Talons findet
§. 25 und 12).
veihundert Thaler. ftie, auf welche der volle Nennw imt in Gemäßheit des Sta igenthum; dem Gewinne un
Eine Morti nicht statt (F§. 2
Schema E.
Zi Der Jnhaber dieser A 0 Thlr. gezahlt ist, nin mäßig Theil an dem E der Gesellschaft. Berlin, den Der Aufsichtsrath. (Unterschrift eines Mitgliedes.) Eingetragen in das Aktien-Buch Fol
tuts verhältniß-
chen Generalversammlung sind: d dem Verluste
ahresbilanz, c) Bericht der Revisoren, | 1 Aufsichtsrath, Revisoren, k) an- und der Direktion.
erden durch ein denselben vom Vor- Lf gerichtlich oder notariell beglaubtes ois Al } pothefkenbank. (Aktien-Gesellschaft) kfonzessionirt
Kündbarer H
Die Dircktion. Deutsche Hy
k zweier Direktoren.) L:
Verhandlung und mgstens 10 stimm- Lochen vor Qu- Direktion eingebracht
nd führt innerhalb der s\tatuten- äfte und Angelegenheiten der Banf, in en Buch 2, Titel 3, Abschnitt 3 des All 8gescbbuchs.
Der Controlbeamte.
(Unterschrift.) laut Königl. Erlaß vom
Die Deutsche fündbaren Hypothek
f verzinslich zu 26, 28 des Statuts ver
Dieser Hypothekenb
et dem Inhaber dieses
T g. 18 19, 23, und Garantie.
gen können nur ein Hypothekenbank verschuld
ci Direktoren oder cinem Schema B.
sebbuches maßgebend.
rift von zw fammlung führt der
rtreter geschieht.
ftion resp. deren Stellvertreter nehmen hender Stimme Theil, n Anstellung und Ent- sofern dieselben nicht ein Fixum be«
i Prozent, unter der im eichneten Sicherheit rief ist nah den untenstehenden Bedingungen
Deutsche Hypothekenbank (Aktien-Gesellschaft).
Dividendenschein Nr. === ¿U dex Aktie Nt:
bei der Ge
sonst bekannt gemachten Stellen.
| Direktor und cinem Stellve Die Mitglieder O € | an ten Sipungen des Aufsicht Versammlung ist die Mehr-
Sraths mit berat h der abwweichen-
Direktion is zur \elbständige Agenten berechtigt ,
„vorbehaltlic E iber einzelne Fäll heit giebt die Stimme des Vorsißenden den |
Berlin, den ten
lassung von Die Direktio1
(Unterschrift Avers Direktoren.)
Daß für diesen nach thekenbrief die vorschriftsmä
Berlin, den .
zahlbar den . sellshaftskasse in Berlin
an, welche einen Gehalt von
Ferner stellt sie diejenigen Beamten [ ] nicht auf längere als dreimonat-
| nicht über 800 Thlr. beziehen und
| liche Kündigung engagirt werden. F. 36. Durch Beschluß des Au
der Direktion vom Amt sus Die Entlassung kann nur au
| Die Gehaltsan | dem Aufsichtsrathe Abschnitt T].
F. 37. Der Syndi{us wir menimnchrheit ernannt. wählt werden.
Er muß die Befähigung zum rechtlihe Prüfung der von d und die Kontrolle darüber, ausgegebenen Hypothekenbrie hierüber abzugeben Aufsichtsrathe cine thekenbriefe und die dafür vorhandenen D
Abschnitt 1. Der Aufsichtsrath besteht für das erste Ge ( ; ern, welche befugt sind, weitere Mit« n zwölf zu kfooptiren ; sodann aus 12 denen mindestens 7 ihr Domizil in Berlin haben
Die Mitglieder des Aufsichtêrathes werden von der Gencral-
ergestalt; daß jährlich 4 Mitglieder
Alle Wahlen erfolgen durch geheimes Skrutinium. } ersten Wahlgange feine absolute findet die engere Wahl zwischen E meisten Stimmen erhalten ha doppelte Anzahl der zu Wählenden in d j Im Falle der Stimmengleich
Ueber die Verhandlungen ist durch einen Ì ein Protofoll aufzunehmen. : Die Namen der zur Theilnahme an der Ver } tigten und wirklich erschienenen Mitglieder werden } Direktion zu vollziebendes Verzeichniß dem In dem Protokolle find die Gegenstän | das Resultat der Wahlen, sowie die Ab | Stimmenzahl zu vermerken.
Die Motive der Vorlagen und V Ì nit aufzunehmen.
Das Protokoll ist von dem A Ï Mitglicdern des Aufsichtsraths un } drei der anwesenden Uktionäre Beschlüsse über St j des Gegenstandes des Unternehmer deren Gesellschaft können von de einer Mehrheit von mindestens ck } chlossen werden.
Anträge auf Zusäße oder Aend [nicht von dem Aufsichtsrathe od
(L. D, Inhalt des Statuts aus
gegebenen Hypo- ßige Sicherheit vorhande
Die Direktion. \ N n ist, bescheinigt
Stimmenmehrheit erzielt wird, \o | L : ; / ; l (Facsimile der Unterschrift zweter Direktoren.)
jenen Kandidaten statt, welche die in diesem Falle die Wahl gebracht.
fsihtsrathes können die Mitglieder pendirt werden. f Beschluß der Generalversammlung
ben, und es wird i: A Eingetragen im Register sub Fol.
Der Controlbeante. (Unterschrift.)
dem 31. Dezember 18,7 dende alsdann der Gese
“ Der Syndikus. (Unterschrift)
Der Controlbeamte. (Unt-rschrift.) . 23 des Statuts kündbar.
/ heit entscheidet d sprüche regulirt der zwischen den Direktoren und Richter oder einen Notar geschlossene Dienstvertrag.
Der Syndikus. d von dem Aufsichtsrathe mit Stim- Er kann aus der Zahl der Aufsichtsrälhe ges
Eingetragen im Register sub Fol Dieser Schein 1 nach
darauf zu erhebende Divi
(F. 31 des Statuts.)
__ _ Eine Moriifikation verlorener oder v
findet nicht statt. (§. 11 des Statuts.)
ungültig und die | llschaft verfallen.
ernichteter Dividendenscheine
sammlung berech- durch ein von der Protokoll beigefügt.
de der Verhandlung und stimmungen unter Angabe der
Dieser Hypothekenbrief is laut §
i i i : (Nückseite.) Richteramte haben. IThm liegt die 66. 18, 10/ B E im: bb er Bank zu erwerbenden Hypotheken oby _chd1 statutenmäßige Decung für die —— fe scts vorhanden sci. Er ertheilt die i Er hat allmonatlich dem 8gegebenen Hypo- eckungen zu erstatten.
Der Aufsichtsrath.
schäftsjahr (§. 29)
| Schema C.
Zoten sind in dem Protokoll Deutsche Hypotheken-Bank Schema I.
(Aktien-Gesellschaft).
Talon zum Dividend Dem Inhaber dieses Taloz Jahren und vorgängiger Bekannt scheine für fünf fernere Bilanzja Widerspruch nach §. 12 des Sta
Deutsche Hypothekenbank (Akftien-Gesellschaft.)
Sinscoupon Nr. ===
thekenbriefe Serie “S 0 Pfg. halbjährige
- Thlr, zahlbar am
in-und bei lh bekannt gemachten Stellen
Die Direktion.
(Facsimile von zwei Direktoren.)
zorsißenden; von den anwesenden | d der Direktion und von mindestens | zu unterzeichnen.
tenveränderungen, über Aenderung 18, Über Vereinigung mit einer an- | r General-Versammlung nur mit | der vertretenen Stimmen giltig be- |
den Bescheinigungen. n Bericht über die Summe der au enbogen der Aktie Nr.
n gegen dessen Rückgabe na der Direktion Divi- einem neuen Talon, tuts kundgemacht ist;
zum kündbaren Hypo i S .… prozentige Sn i der Gesellschaftskasse in Berl
Berlin, den . Le
soweit nicht ein ausgehändigt. Berlin, den
aus mindestens sieben Mitglied Ge bis zur Gesammtzahl vo 18 Mitgliedern, vo S ara
vern; von Die Direktion. (Unterschrift ees Direktoren.)
erungen der Statuten; welche
er der Direktion, sondern von den | gehen, müssen erst von der Generalv j zulässig erachtet werden, bevor in einer weiteren E definitive Beschlußfassung erfolgt. : SUEL VL Die Gencralver aus der Zahl der Aftioná } Geschäftsjahres Rechnungen un haben der nächsten Gener
ersammlung für Versammlung die |
s s é Aktionären aus ( versammlung 5 ; ; 2 , : ; inge S Pol. __Dieselben fungiren 3 Jahre, d Eingetragen im Register sub Vol
ausscheiden. Die Ausges\
Eingetragen im Regi ér t 1b Fol. gerrag gister su 2 Der Control-Beamte.
Unterschrift.) . ungültig und der
Der Controlbeamte. (Unterschrift) er Talons findet nich1 |
Die Revisoren. sammlung hat alljährlich drei Revisoren welche die Vilanz des nächsten ben sind befugt, in
chicdenen sind wieder wählbar.
a Ä i S i Reihe im Austritt sich bildct, enlshcidet darüber das Dieser Coupon i
| darauf zu erheben | Eine Mortifikation v | nicht statt (§§. 25 und 11
Schema K.
st nach dem 31. Dezem der Gesellschaft verfallen. erlorener oder ver
l Eine Mortifikation verlorener oder vernichtet nare zu wählen, (F. 12.)
zu prüfen haben. Diesel der Gesellschaft Einsich alversammlung
die Bücher, nihteter Zinscoupons findet t zu nehmen.
ericht über den Befund
lauf der Amtsdauer aus, so kann nächsien Generalversammlung einen Ersaß- ist gerichtlich oder notariell
Scheidet ein Mitglied vor Ab der Aufsichtsrath bis zur | mann ernennen; der desfallsige Beschluß zu protokolliren x i enn ein Mitglied die bürgerlichen Ehrenrcchte verliert, scheidet
Jedes Mit | die in ihrem Die Namen der Mitglieder des | Austritt und bei jeder Neuwahl bek
Schema D.
Deutsche Hypothekenbank. (Aktien-Gesell schaft.)
Interimsschein
Deutsche Hypothekenbank (Aktien-Gesellschaft.)
Hypothekenbriefes.
chinderung sind die ver-
Im Falle des Ausscheidens oder der B ahl der Aktionäre zu er-
[bleibenden Revisoren befugt, sich aus der ZJ Talon zum Couponbogen des kündbaren
i Lea 0 0e Thaler, verzinslich zu | ieses Talons werd fünf Jahren und vorgängiger Bekann | coupons für fernere
glied muß wenigstens zehn Aktien der Bank besißen, dauer zu deponiren sind.
Aufsichtsrathes sind bei ihrem Der erste Auf-
Prozent Einzahlung auf die Aktie Nr. er dieses Jnterimsscheines hat das
: Thaler gleich | es einer Aktie, statutenmäßig zustehende Recht er- |
estellt werden, welche auf
soren dürfen keine Personen b Theil nehmen.
Weise an der Geschäftsführung Aufsicht der Staatsregierung.
Ó ahrnehmung ihres ig oder für einzelne Fälle
Der Tnhab Einzahlung von Prozent des Betrag
Berlin, den Der Aufsichtsrath.
| (Unterschrift eines Mitgliede Eingetragen im Register sub Fol.
Archiv während dessen Amts
n af mee a ee E O is: erme Li
1 aus der erfolgten
Dem Tnhaber d en gegen dessen Rückgabe nah der Direktion Zins- m neuen Talon, soweit
des Statuts kundgemacht
Titel V; Die Staatsregierung ist befugt, zur W ts über die Bank für beständ ÿ einen Kommissar zu ernennen. i y Derselbe hat das Recht; die Ge
annt zu machen. ein Jahr gewählt; ist aber wieder
anntmachungen des Ausfsichts-
| sichtsrath wird nur für längstens x : | sihtsrath wird nur für längsten fünf Jahre nebst eine
| nicht ein Widerspruch nach §§. 25 und 12 | ist, ausgehängt. Berlin, den
Die Direktion.
Die Willenserklärungen Und Bek (Unterschrift zweier Direktoren.) |
| raths sind mit den Worten : »Der Aufsichtsrath der Deutschen Hyp thekcnbank (Aktiengesellschaft) « | Unter Beifügung des Namens des V treters zu unterzeichnen. ) Der Aufsichtsrath w
Ergiebt fich bei ciner von dem Au
schäft8organe, einschlicßlich der berufen, ihren Berathungen hbei- en Kassen; Büchern, Rechnungen und Gesellschaft Einsicht zu nehmen.
hat der Staats-Kommissarius das Recht | der Betrag der von der Gesellschaft aus- Gesammtsumme der von derselben erworbenen Hypo- *rsteigt, auch der in §§. 26 und 27 -vor- us nicht überschritten wird. Liquidation.
flösung der Bank kann durch Beschluß der Gene-
ie Auflösung Be- sämmtlicher Aktien vertreten iesem Falle jeder Aktie eine Stimme gewährt. ur Fassung des Auflösungs8beschlusses berufene wvegen Unvollzähligkeit der vertretenen Stim- cite Generalversammlung der vertretenen Stimmen g der zweiten Generalversammlung
alversammlung gültig zu F zuwvohnen und jederzeit von d L ionstigen Schriftstücken der 9,99, Insbesondere
jur Kontrole darüber, _ Hypothekenbrief ; on, sowie díe Summe F thifenforderungen nicht üb E geschriebene Beleibungsmod / Diel VHX
i Die Direktion. Der Controlbeamte. (Die Unterschrift zweier Dircktoren.)
orsißenden oder dessen Stellver- (Unterschrift.) (L. S.) L R Ut G Ne E bie ck na E. Eingetragen im Register sub Fol ählt jährlich seincn Präsidenten, so! Sch e1 Der Controlbeainte.
(Unterschrift.) er vernichteter Talons findet
einen Stelly der zulässigen (Vorderseite.) fsihtsrathe vorzunehmenden Stimmenmehrheit , so findct die engere Wahl statt, welchen die meisten Stimmen zugefallen iesem Falle die doppelte Jahl der zu Wählen-
[l gebracht. Bei gleicher Stimmenmehrheit ent-
,, Eine Mortifikation verlorener od nicht statt, (FF. 25 und 12.)
Vorstehendes Allerhöch
| Deutschen Hypothekenbank
dem Bemerken bekannt gem
| das Handelsregister unbean
| machung auch durch das Amtsh
der Stadt Berlin erfolgen wird.
Berlin, den 14. Juli 1872. Der Minister des Innern.
Gr, Eulenburg.
Wahl keine absolute zwischen den Personen sind, und es wird in d den in die engere Wal scheidet das Loos.
G“-\{chäftsbe
Unkündbarer Hypothekenbrief
Auflösung. stes Privilegium neb| dem Statute der Aktiengesellschaft) zu Berlin werden mit acht, daß die Eintragung des le et exfolgt ist und daß die Bekannt- latt der Regierung zu Potsdam und.
deutschen Hypothekenbank (Aktiengesell#\ch{aft).
[ralversammlun er ioni g erf Konzessionirt
In einer Gene [luß fassen soll, m an und es wird in d Sofern die erste z Generalversammlung Imen nit bes{luß 1 welche oh beschlußfähig ist. I hierauf ausdrü@l
Der Aufsichtsrath übt die allgemeine Kontrole über den tricb aus, mit den im Art buches angegebenen Rechten und Pflichte
Er faßt bindende Beschlüsse der Generalversammlung no Er kann nur durch eine spezielle V bestimmte Gegenstände an e Der Aufsichts Einladung
‘alversamml!lung, welche über d
üssen wenigstens : laut Königl. Erlaß vom
Die deutsche Hypothekenb kündbaren Hypothekenbriefes j Thaler verzinslich zu §§. 18, 19, 26 u. 28 des Statuts vorge
Dieser Hypothekenbrief ist von Seiten des v:n Seiten der Bank nach vorgän Aufgebot einlöslih.
Berlin, den
Der Aufsichtsrath. E (Unterschrift eines Mitgliedes. (L. 8.)
Daß für diesen nach Inhalt des & kenbricf die vorschriftsmäßige Sicherheit vo
Berlin, den
ifel 225 f. des Handel8geseß- | ; ank verschuldet dem Tnhaber dieses un- | über alle Gegenständer welche weder ) | ch der Direktion ausdrücklih vorbehalten ollmacht seine Befugnisse für inzelne sciner Mitglieder übertragen. rath versammelt sich mindestens alle drei des Präsidenten oder seines Stellvertreters. ktion eine Sißung anberaumt werden. Präsident oder sein Stellvertreter, und end ist das älteste Mitglied. L, Versammlung, wenn mindestens fünf Mit-
soluter Majorität gefaßt. Vei Stim- t die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag. |
gen und Beschlüsse des Aufsichtsraths wird von sämmtlichen anwesenden Mitgliedern
ths kann den Sißungen Geschäftsführung der Ge- Verwaltung und kann die Bücher, hriften derselben jederzeit einschen. / ¡ ch mindestens einmal gemeinshaftlich mit Kasse und das
Prozent, unter der in den |
zeichneten Sid Der Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage:
Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Im Auftrage :
fähig is, wird eine zw ne Rücksicht auf die Zahl In der Einladun ih hinzuweisen. sungsbes{luß kann in jedem Falle nur mi destens zwei Drittel der in der betreffen vertretenen Stimmen giltig ge gt durch die Direktion , unter Aufsicht des
unkündbar, öffentlichem
giger Ausloosung und
inanz-Minister. Im Auftrage:
Msnate auf Auch muß auf Antrag Den Vorsiß führt der falls feiner von ihnen anwes Beschlußfähbig i} die glieder anwesend sind. Beschlüsse werden nach ab
t einer Mehr- ( den General- faßt werden.
ic Direktion.
ift LEDE nee gegebenen Hypothe- janden ist, bescheinigt.
Der Syndikus. (Unterschrift.)
Der Controlbeamte. Unterschrift.)
[versammlung
Liquidation erfo! Statuts aus
Titel IX. Uebergang 8-Bestimmungen.
rzeichner dieses Statuls, sowie ben gebildeten ersten Aufsi
Personal - Veränderungen in der Armee.
Dffiziere, Portepee - Fähuriche 2c. förderungen und Verseßungen.
v. Bonin, Unteroff. vom 2. Garde- n j; Unteroff. vom 4. Gard v. Günderrode, Port 1 See. Lt. befördert. 2. Leib-Hus. Negt. Nr. la suite des 2, Garde- Dannert, Secc. Lt. vom 3 leistung bei einer Militär-ITntendantur t. Königin (Pomm
lcichheit gieb leber die Verhandlun ein Protokoll geführt und
§. 42, Der Präsident des Aufsichtsra der Direktion beiwohnen, er überwacht die sellschaft in allen Zweigen der Dokumente und S Er revidirt monatli einem der Direktoren die fund is cin Protokoll aufzunehmen. Aufsichtsraths für diese Funktionen 43. Die Mitglie
die Mitglieder
chtSrathes erhalten den Eingetragen im Register sub Fo].
9 Grund dessel ndesherrlihe Genehmigung dieses Statuts, sowie die
A. Ernennungen, Be
Den 13. Juli 1872, | Regt. zu Fuß, v. Bennigse Port. Fähnrs., Frhr. Garde-Ulanen-Regt., zun von dems. Regt., in das v. Brandt, Negt. aggregirt. Nr. 14, zur Dien v Krause, Pr. Rittm. und Exccadr. Chef, v. Regt, zum Prem. Lt. Ulanen - Regiment Nr. Schwittay, Premier- (Schneidemühl) 3. interimist. Comp. Führer er und interimist. Comp. Führer vom zum Hauptm. und Comp. empel, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. S es. des 7. Pomm. Inf. Re Wachtm. vom 2. Bat. (Naugard) 5. Pomm. m Sec. Lt. der Res. des 1. Brandenb. Ula ußland) Nr. 3, Voß, Vize- der Res. des Neumärk. Dra von der Inf. des 2, Bats. (Stralsund) 1.
Ertheilung des jusuchen und sir t vorzunehmen, wel
der Hypothekenbriefe nach- alle Zusäße und Aenderungen zu diesem che von der Köni der auf Antraq zugelassen werden gen Zusäße und Aenderungen v ter zum Zwecke der E
Privilegs zur Ausgabe (Rückseite) Die §F. 18, 19, 26—28 im Abdruck. e-Regt. zu Fuße A . Fähnr vom
Altag, Scc. Lt. Drag. Regts, dem
glichen Staat ollten. Sie sind ferner orzunchmen, welche
/ ema F. intragung in das Handelsregister Seme
T R N m R R. M n R E E I E I pra iema zt a L L D C E L i E fi
pothekenbank.
Ueber den Be- esell\cha t.)
Er ist befugt, ein Mitglied des zu delegircn, der des Aufsichtsrathes erhalten zusammen r, durch ihre Funktion veranlaßten Auslagen;
se vertheilt, daß der Vorsißende e Anwesenheitsmarke für jede und hiernach die Vertheilung
Deutsche H
Zinscoupon Nr. S zum unkündbaren Hypothekenbriefe Serie Silbergroschen Thaler, zahlb
Portefeuille,
erfordern sollte. rem. Lt. à
Zur Vornah venn dieselb sp. Mitglie [ufsi sodann in scinem künftigen, durch Zusäße und Aenderungen abgeänd tenzeichner gültig und bind Der erste Aufsichtsrath is ermäch ellvertreter, sowie die Dircktion e selben zu kooptirenden Mitglieder müssen allen Er- prechen, welche in diesem St sihtsraths-Mitglicder festgeseßt ste konstituirende Generalversammlung findet beute ruar 1872, Vormittag 11 U ereinbarten Orte ohne be anntmachung statt Der vorstehende Gesellschaftsvertra von den sämmtlichen Die Kontrahenten haben laut besonderer schrift-
me und Annahme derartiger Zusäße und Abänderun- en auch nur von zweien der Unterzeichner dern des Aufsichtsraths erfolgt, Annahme oder erten Wortlaut cnd sein soll.
tigt, seinen Präsidenten zu wählen.
Lt. vom Kür. Re .) Nr. 2, zum cc. Lieut. von dems.
Pommerschen
es 2. Bats. 4, zum in- r. Lt. von der Inf. selben Regts. chönberg,
ts. Nr. 54, Köpke andw, Regts. Nr. 42 Regts. ( Kaiser von nBat., zum Sec. Lt. ricius L, S omm. Landw. Regts, Nr. 2h
Pfennige halbjährige schaftsfkasse in Berlin und bei den bekannt gemachten
stattung ihre zusebende Tantiäme.
Diese Tantième wird in der Wei je zwei, jedes andere Mitglied je cin er sie beiwohnen, erhält,
außer der Er
die nach §. 30 fest e Zinsen von
v. Bernstorff; Gefr. vom 2. Portepee - Fähnri Lieutenant von der Infanterie schen Landw. Regts. Nr. 1 v. Bibow, Y 1. Bat. (Gnese Führer; Stubenrau
-ornahme folcher
r sämmtliche Akt Sißung, welch Berlin, den
angelegt wird.
Abschnitt 1Y. Die General-Versammlung. i e General-Versammlung findet jährli in nate des Jahres statt; außerordentliche da- enn sie die Dircktion als nothwendi Aufsichtsrathes oder wenn ein Vierte cil des Grundkapitals repräsentiren, es verlangt ine außerordentliche General-Versammlung an-
Die Verufung der Aktionäre erfolgt durch die Direktion mittelst
Ÿ. 98. Und dessen St le von dem
ung der Auf
Die D G ) i (Facsimile von zwei rektoren. berhaupt ln-
F. 44. Die ordentlich atut überhaupt in An LIS
einem der ersten ses Mo Eingetragen im Negister sub Vol.
Der Controlbeamte.
Dieser Coupon is nah dem 31. Dezember 1 f N tbe Zins der Gesellschaft verfallen (
ortifikation verlorener oder findet nicht statt (F. 11 und 25).
r, an dem, mit sämnmt- ec. Lts. der
ondere Berufung resp.
wird, wie hiermit tionären der Gesell-
der Aktionäre i welche den dritten Th gütig und muß die Direktion e ;
beraumen.
Wachtm. von demselbe
Ai ons Regts. Nr
vernichteter
allseitig anerka