1872 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Aug 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Fanntmachun

g s Be p. i i ie diesjährigen Maler - Reparatur - Arbeiten im Kaserne- Wege der öffentlichen Sub- |

ment Friedrichstraße 107 sollen im misfion verdungen werden. S Es is hierzu ein Termin auf Freitag, den 2, August er, Vormittags A1 Uhr, in unserem Geschäftslokale Kloster- aße 76 anberaumt; woselbst die Bedingungen und der Kosten- nschlag zur Einsicht offen gelegt find. Berlin, den 27. Juli 1872. Königliche Garnison-Verwaltung.

M. 74 Königliche Bergfaktorei.

Submission auf Puiverlieferurg. Der Bedarf von circa 429,508 Kilogramm Sprengpülver der Königlichen Steinkoblengruben bei Saarbrücken während der

Lieferzeit von: L. Oktober 1872 bis §0, September #873 soll | k :

im Fubmisslanimege im Ganzen oder in einzelnen Theilen vergeben werden. ü anth nebst den gehörig bezeichneten Proben sind mit der ufschrift: „„Submisfion auf Lieferung von Sprengpulver“/ an die unterzeichnete Stelle bis zum 10 Uhr,

28. August d. I, Morgens e Lie¡érbedingungen liegen im Bureau der Unterzeichneten zur

versiegl b Und frankirt einzureichen. Einsicht offen und fönnen auf frankirte Anfrage bezogen werden. Die Sübmittenten bleiben 4 Wochen an ihre Öfferten gebunden.

St. Johann-Saarbrücken, den 27. Juli 1872. Königliche Bergfaktorei. (a 754/7)

[2366 Die Lieferung der nachbezeichneten, während der Herbstübungen der 16, Infanterie-Brigade und der an diesen Uebungen Theil neh- menden Kavallerie- und Artillerie - Truppentheile bei Torgau und Eilenburg in der Zeit vom 5. bis inkl. 10. September cer. crforder- lichen Verpflegungs- und Bivouaksbedürfnisse, als: Heu! Roggenstroh, Rindfleisch, Spe, Erbsen, Reis, Salz, Kaffee, artoffeln und weiches Klobenbolz, sowie die Gestellung des Fuhr- werks zur Ueberführung der Bivouaksbedürfnisse nach den betreffen- den Bivouaës, ferner die Gestellung des für die Abfuhr ‘des Brodes und Hafers von dem Bahnhofe in Eilenburg nach dem in diesem Orte zu etablirenden Kantonnements-Magazine erforderlichen Roll- fuhrwerfs soll an die Mindestfordernden im Wege der Submission verdungen werden. ZU diesem Behufe sind Termine auf a) den 12. August e. (Montag), Vormittags O Uhr, im Bureau des Königlichen Proviant-Amtes in Torgau b) den 183. August (Dienttag), Vormittags 10 Uhr, im „Unteren Rathhaussaale zu Eilenburg und zwar : in Torgau für den Bedarf pro 5. bis 7. September, in Eilenburg für den Bedarf pro 7.—10. September c. anberaumt worden, Die Lieferungsbedingungen können in den Bureaux des genannten Pro- viant-Amts, des Magistrats zu Eilenburg , sowie in dem der unter- zeichneten Jntendantur während der Dienststunden eingeschen werden. Die Submissionsforderungen sind \chriftlich und versiegelt vor den bezeichneten Terminen an das Königliche Proviant-Amt in Tor- gau, betreffs der Lieferungen für Torgau und an den Magistrat in Eilenburg, betreffs der Lieferungen für Eilenburg mit der Aufschrift :

¡Offerte auf Manöverbedürfnisse für die 16. Infanterie-Brigade!

portofrei einzusenden und werden solche in den Terminen in Gegen- wart der erschienenen Submittenten geöffnet werden.

2 denselben is anzugeben, daß die Lieferungsbedingungen von den Submittenten gelesen worden sind.

Es, wird \{ließlich bemerkt, daß für Torgau Heu ; Roggenstroh, Speck und Erbsen nicht erforderli sind.

Erfurt, den 23. Juli 1872.

Königliche Jntendantur der 8. Division. Oppermann.

Oberschlesische Eisenbahn.

Es soll die Lieferung von 8/000 Stück Unterlagsplatten 55/700 Seitenlaschen i 125/100 Laschenbolzen 617,100 Hafennägeln 10,000 Seitenlaschen 20,000 Laschenbolzen für Noßbahnen. 80,000 Hakennägeln im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf j Mittwoch, den 21, August e., Vormittags #1 Uhr, in unserm Ceniral - Bureau auf hiesigem Bahnhofe anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift :

¡Submission zur Lieferung von Kleineisen- : zeug für die Oberschlesische Eisenbahn

eingereiht sein müssen und in welchem auch die eingegangencn Offer- ten in Gegenwart der etwa persönli erschienenen Submittenten er- öffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Submissionsbedingungen liegen îmn vorbezeichneten Bureau ur Einsicht aus und können daselbst auch Kopien derselben in mpfang genommen werden. Breslau, den 15. Juli 1872,

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

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für Lokomotivbahnen.

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Oberschlesische Eisenbahn.

lr # Es soll die Licferung von 88,300 Etr. Bahnschienen von Eisen für Locomotivbahnen , 52/800 » desgl. » Stahl für desgl. / 12/100 » j ft » Eisen für Roßbahnen im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf Meanftag, den 20. August e., Vormittags 11 Uhr, in unserem Centralbureau auf hiesigem Bahnhofe anberaumt, bis zu

Neichs-EifenbaHhuneun

[M. 9731

Qualifizirte Unternehmer, welche bereit sind, an die unterzeichnete General-Direktion einzusenden.

Straßburg, den 27. Zuli 1872.

in Elfaß-Lothringen.

Zur Feststellung der Fundamenttiefen für mehrere über den Rhein zu erbauende Brücken sollen Bohrungen ausgeführt werden diese Arbeiten auszuführen, werden aufgefordert; G

Offerten mit Preisangaben binnen 3 Wochen (101/VIL)

Kaiserliche General-Direktiou der Eiseubahuen in Elsaß-Lothringen.

Die Lieferung von

soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die Offerten find bis zum

Mittwoch, den 28. August portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: y ¡Offerte auf Oberbaumaterial/!

versehen , an die unterzeichnete Direktion einzureichen , welche etwa erschienenen Submittenten, eröffnen wird. [ i Später eingehende Offerten bleiben unberücksichti

auch von da, gegen Erstattung der Kopialgebühren, bezogen werden.

Wiesbaden, den 24. Juli 1572.

Bekanntmachung.

Nassauiîsche Eisenbahn.

59/990 lfde. Meter oder 1,226,250 Kilogramm Gußstahl-Eisenbahnschienen niederen Profils, un 562,000 Ifde. Meter oder 1,527,604 Kilogramm eiserner Langschwellen

l. J, Vormittags 11 Uhr;

die eingegangenen Offerten zur genannten Termins8stunde; in Gegenwart der

ti Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen find auf dem Bureau der unterzeichneten Direktion zur Einsicht aufgelegt, und können

(a, 713/7)

| Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verloosung, ÆXm9ortisation, Ns u. \ w. von Sffentlichen Papieren. [1650]

Bei der am 26. v. M. stattgehabten Ausloosung der

Obligationen des Danziger Landkreises 1. Emis- fion sind folgende Nummern gezogen worden: Littr. A. Nr. 13 über 500 Thlr., A 44 » 500 “»

B. 200 C. 100 Q 100 O 100 L A 2.0059

Die ausgeloosten Obligationen werden den Besißern mit der Aufforderung hi:rdurch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom f. Januar k. J. ab bei der hiesigen Kreis - Kommunalkasse egen Rückgabe der Obligationen mit sämmtlichen dazu gehörigen oupons in Empfang zu nehmen.

Danzig, den 14. Mai 1872.

Der Vorfißende der Kreis\tändischen Chausseebau- Kommission. Landrath v. Gramaßfi. [1384] Bekanntmachung. Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 13. Fe-

bruar 1865 ausgegebenen Chodziesener Kreis - Obliga-

tionen sind bei der am 27. Januar cr. planmäßig erfolgten Ver- loosung die Obligationen Lit. B. Nr. 30 über 500 Thlr., » C. Nr. 100. 109 je. über 200 Thlr., » D. Nr. 15. 118 je über 40 Thlr. : » V. Nr. 17; 22; 112. 136, 227; 228. 301. 338. 350. 439. 444. 464. 470 je über 20 Thlr.

gezogen worden.

Diese Obligationen werden “hiermit den Tnhabern gekündigt und Leßtere aufgefordert, am #9. Oktober d. J. den Nennwerth der- selben mit den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Obli- gationen und der zu denselben gehörigen Zins-Coupons der späteren 7 a bei der hiesigen Kreis-Kommunal-Kasse in Empfang zu nehmen.

Chodziesen, den 26. April 1872. Der Königliche Landrath. gez. von Colmar.

[856] Bekanntmachung.

Bei der am 13. d, Mts. stattgehabten Ausloosung der dies- fren Kreis - Obligationen sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. A. über 500 Thlr.

Nr. 56. 101. 125„,und 168.

Litt. B. über 100 Thlr.

Nr. 5. 54. 161. 167. 388. 415. 510. 535. 536. 542, 656. 667. 869. 1035. 1153. 1175. 1240. 1252. 1310. 1330. 1418. 1465. 1493. 1573. 1607, 1659. 1695. 1782. 1783. 1801. 1828, 1853. 1873. 1891. 1924. 1949. 1974 und 1990.

Litt. C. über 50 Thlr.

Nr. 66, 128. 139, 207. 213, 266, 272, 305. 325. 383. 431. 603. 704. 759. 851. 882. 905. 986. 1090. 1097. 1171. 1184. 1211.

| 1260. 1270. 1298, 1392, 1445 und 1472.

Litt. D, über 25 Thlr.

Nr. 37. 272. 275. 331. 338. 389. 403. 508. 630. 679. 772. 790. 827. 839, 840. 855. 866. 933 und 998. i

Diese Kreis-Obligationen werden den Besißern mit dem Bemer-

ken gekündigt, daß die vorbezeichneten Beträge vom f. Oktober d. Is. ab bei der Kreiskommunal-Kasse hierselbst und bei dem Banquier M. S. Meyer in Magdeburg gegen Rückgabe der Obliga- tionen baar in Empfang zu nehmen sind. Mit den Obligationen sind auch die dazu gehörigen Zins - Coupons der späteren Tälligkeits-

termine zurückzuliefern und wird für fehlende Coupons der Betrag vom Kapital abgezogen werden.

Von den früheren Ausloosungen sind bis jebt folgende Obligatio- nen zur Rückzahlung noch nicht präsentirt worden:

; am 1. Oktober 1870 fällig: Litt. B. über 100 Thlr. Nr. 673 und 852. » D. über 25 Thlr. Nr. 359. i: L am 1. Oktober 1871 las: Litt, B. über 100 Thlr Nr. 276. 375. 495. 1077 und 1164. » C. über 50 Thlr. Nr. 250. 496. 497 und 812.

Die Jnhaber derselben werden zur Empfangnahme der ihnen zu- stehenden Kapitalbeträge mit dem Bemerken wiederholt aufgefordert; A: dem Zeitpunkte der Fälligkeit eine Verzinsung nit weiter

attfindet.

Calbe a. S., den 18. März 1872.

Die Kreischaussee- Baukommission. B. von Steinäer.

[M. 911] Bekanntmachung,

betreffend die Ausreichung neuer Zinscoupons zu den Deichbau-Obligationen des Wilkau -Carolather Deich- verbandes Serie Ill. nebst Talons.

Nachdem mit dem 1. Oftober d. J. der leßte Zinscoupon II. Serie zu den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 12. März 1860 ausgegebenen Deichbau - Obligationen des Wilkau- Carolather Deichverbandes fällig geworden , wird die Ausgabe der 11, ZinSscoupons-Serie Nr. 1—10 neb} neuen Talons vom 1. Ofk- tober ab bei der Deichverbandskasse hier crfolgen.

Die Jnhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert; die mit der Il. Zinscoupons - Serie ausgegebenen Talons von dem gedachten Termine ab bei der Kasse des ilkau - Carolather Deich- verbandes hier einzureichen und die neuen Zinscoupons dagegen in Empfang zu nehmen. Die Talons sind mit einer Nachweisung zu übergeben, in welcher die bezüglichen Obligationen nah Litt. und Nummernfolge geordnet und unter Angabe der Kapitalsbeträge zu verzeichnen sind. Diese Nachweisung is mit den Kapitalsbeträgen zu summiren und am Schlusse mit folgender, von dem Empfänger eigen- händig zu unterschreibenden na zu versehen:

»Die Zinscoupons-Serie 111. Nr. 1— 10 nebst Talons zu den vorstehend verzeichneten Stück Deichbau - Obligationen des Wilkau - Carolather Deichverbandes, über zusammen Thlr. sind mir durch die Deichverbandsfkasse heute ausgeliefert worden worüber ich quittire.«

Formulare für diese Nachweisungen können bei der Deichverbands- Tasse in Glogau unentgeldlih in Empfang genommen werden.

Auswärtige Intereffen tei haben die Talons nebst der bezüglichen Nachweisung Unter der Adresse: »An die Kasse des Wilkau- Carolather Deichverbandes zu Glogau« portofrei ein- zusenden. Die Gegensendung der neuen Coupons E inner- halb dreier Tage. Cto. 387/VIL)

Glogau, den 1. Juli 1872.

Der Deichhauptmann , Königl. Landrath a gez. v- Fagwit. [2122]

Saal-Unstrut-Eisenbahn.

Die Tnhaber von Stammaktien, auf welche die per 31. Mai a. c. ausgeschriebene Einzahlung von 20 Thalern pro Stück bisher nit geleistet worden ist, werden hiermit aufgefordert, dieselbe bis

15. August g, e.

bei unserer Hauptkasse; der Thüringischen Bank in Sondershausen; nebst 5 pCt. Verzugszinsen Und der festgeseßten Konventionalstrafe von 2 Thalern pro Stück nachträglih zu bewirken, widrigenfalls nach F. 16 des Statuts verfahren werden wird.

Cóölleda, am 30. Juni 1872.

Der Aufsichtsrath. v. Weithein.

[M. 968]

in Berlin bei der Direktion

wélchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift : »Submisfion zur A von Eisenbahn- schienen für die Oberschlesische Eisenbahn 2c.«

eingereiht sein müssen; und in welchem auch die eingegangenen Of- ferten in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberück ichtigt. Die Submissionsbedingungen liegen im Hc ureau zur Einsicht aus und können daselbst auch Kopien derselben in Empfang genommen- werden. Breslau, den 15. Juli 1872,

Königliche Direktion

Düsseldorf bei dem Hern S, Derz,

eingelöst, Crefeld, den 25. Juli 1872.

der Oberschlesischen Eisenbahn.

Crefeld - Kreis - Kempen - Eifenbohn - Gesellschaft.

Die am 1], August a. e. fälligen Dividendenscheine Unserer Stamm Prioritäts - Aktien werden mit 3 Thlr. pro Stüs und die Coupons unserer Prioritäts-Obligationen mit 2/, Thlr. pro Stü

der Diskonto-Gefellschaft

und den Herren M, Paderftein, Frankfurt a. M. bei den Herren N. M. v. Nothf}child O Sóöhnue, Leipzig bei dr Mllgemeinen Deutschen Kredit-Anustalt,

«Fundustrie-

Crefeld bei unferer Hauptkasse

Die Direktion.

Deutscher Reichs-Anzeiger

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für das Vierteljahr.

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Berlin, Donnerstag,

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Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an,

etl Lh

L für Berlin die Expedition: Zietenplaß Nv. 8.

den 1, August, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreisgerichts-Rath Roever zu Landeshut in Schle- fien und dem technischen Gymnasiallehrer Ossow ski zu Coniß den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Obersteiger Joseph Horstmann auf der Grube Eckefeld bei Giershagen. im Kreise rilon, dem pensionirten Förster Schimmelfennig von der Oye zu Seibersbach, Kreis Kreuznach, und dem Schulzen Görcke zu Groß-Bandtken, Kreis Marienwerder, das Allge- meine Ehrenzeichen ; sowie dem Feuermann Ludwig S RET) mann zu Berlin die Rettungs-Medaille am Bande zu ver-

leihen.

Deutschbes Nei.

Ernannt. sind zu Kaiserlihen Beamten in der Bergver- waltung von Elsaß-Lothringen: der Königlich preußische Berg- Assessor und kommissarische Revierbeamte Blees zu Met, so- wie der Königlich preußische Berg-Assessor und kommissarische Revierbeamte Mosler zu Straßburg.

Zu Berg - Revierbeamten mit dem Amtscharakter als Bergmeister: der Königlich preußische Berg-Eleve und kom- missarische Revier-Assistent Jlling zu Met zum Berg-Revier- Assistenten.

Dercknn lli adU n

Durch die Bekanntmachungen der unterzeichneten Kom- mission vom 6. November v. L und vom 11. März d. J. ist denjenigen deutschen Rhedern , R mens Schiffern und SchiffSmannschaften, welche auf Grund der Artikel 1. und Il. des Gesehes vom 14. Juni v. J. (Reichs-Geseßblatt S. 249) Entschädigung aus Neichsmitteln zu beanspruchen haben, auf- gegeben worden , die Einreihung der Schadens - Liquidation bi zum 31. Dezember v. J. für die Stilllieger und bis zum 30. April d. J. für die aufgebrachten Schiffe bei Vermeidung des Verlustes ihrer Rechte zu bewirken. ;

Insoweit nicht bereits durch Vesubsäumizg jener risten der Verlust der Ansprüche eingetreten ist, werden die auf Grund des Ope Ca E E entshädigungsberechtigten deutschen Rheder, Ladungseigenthümer, Schiffer und SchiffSmannschaften nunmehr aufgefordert , die zur vollständigen Begründung der eingereichten Liquidationen etwa noch nothwendigen Bewcis- mittel möge deren Beschaffung bereits speziell erfordert sein oder niht bis zum 30. September d. J. einschließ lich der Kommission zugehen zu lassen, widrigenfalls die Liquidanten ihrer bis dahin nicht gehörig nachgewiesenen For- derungen verlustig gehen werden.

U. A e Die RNAGE I Ans -Sannsion für Rhedereischäden.

Königreich Preußen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den ordentlichen Professor , Wirklichen Hofrath Dr. Ru- dolf von Thering in Wien, unter Verleihung des Charak» ters als Geheuner Justiz - Rath, zum ordentlichen Professor in der luristis@en Fakultät der Universität zu Göttingen; und Den Großherzoglich badischen Geheimen Hofrath und ordentlichen Professor Dr. Eduard Zeller in Heidelberg zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der König- lihen Friedrich - Wilhelms8-Universität in Berlin zu ernennen ; sowie + E : Dem Kreisgerichts - Sekretär Rump in Lüdinghausen bei seiner Versezung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei- Rath zu verleihen.

Kriegs-Ministerium.

Erlaß vom 16. Juli 1872 betr. die anderweite Organisation

4 Gde Uandiedx, Vg ra i V oi G A ¿

n Ausführung der durch- Nr. 6 des diesjährigen Armee-Verord- wun(LBidia Vublizirten Allerhöchsten Ordre vom 1. März d. J.1

die anderweite HONN f C betreffend, wird hiermit das Nachstehende bestimmt. |

1) Die Führung L speziellen Dienstangelegenheiten der Garde- Landwehr, P peit dieselben nicht bestimmungsgemäß von den Pro- vinzial-Landwehr-Behörden ressortiren, geht an Stelle der Garde-Land- wehr-Bataillons-Kommandos allgemein auf die Linien - Jnfanterie- Brigade-Kommandos unter direktem Verkehr der lehteren mit dem General-Kommando des Gardecorps Über, wie dies gegenwärtig bereits A den Bezirken des IX., s i S7 A : C rS §. 27 der

ero om 5. September 1867 vorge : O

Ca time daten sind die Nbl tirungs - Vorschläge für Garde-Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche die Landwehr- Bezirks - Kommandos Behufs der weiteren Veranlassung fortan den- jent en Truppentheilen des Garde-Corps übersenden, bei denen die Be- treffenden ihrer aktiven Dienstpflicht genügt haben. :

2) in die halbjährlih nach Schema 14 ae en Rapporté von den Offizieren und Mannschaften des Beurlaubtenstandes nehmen die Landwehr-Bezirks-Kommandos fernerhin nur die Offiziere 2c. der Provinzial-Landwehr, resp. Reserve auf. Diejenigen der Garde sind in besonderen, zu den gleichen Terminen und nach N Schema an die Linien-Jnfanterie-Brigade-Kommandos einzureichenden Ray- porten, und zwar die Mannschaften der Jnfanterie regimenterweise u führen. j : L au te Rapporte werden demnächst gesammelt und per Couvert dem General-Kommando des Garde-Corps ees

3) In Betreff der auf die Ergänzung und die Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes dex Garde-Tnfanterie und Kag-

|

vallerie bezüglichen Angelegenheiten, für welche die Verordnung vom 4. Juli 1868 den Wasen. nstanzenweg vorschreibt; treten die Land- wehr-Bezirks-Kommandos fernerhin mit dem entsprechenden Garde- an O resp. der Garde-Kavalleric-Division direkt in Verbindung. Hinsichtlich der Offiziere des Beurlaubtenstandes der anderen Waffen verkehren gedachte Kommandos gleichfalls direkt mit den in . 2 3 sub e. bis f bezeihneten Kommando-Behörden des Garde- L orps. s O Die Garde-Landwehr-Offiziere der JTnfänterie führen fortan en Titel: Seconde-Lieutenant 2c. der Landwehr des des betreffenden Garde-Jnfanterie-Regiments); diefenigen der anderen Waffen : U Seconde-Lieutenant 2c. der Garde-Landwehr-Kavallerie (Artillerie 2.). 5) Die Offiziere der Garde-Landwehr-Jnfanterie tragen die Uni- form des forrespondirenden Garde- Jufanterie- Regiments, statt des Helms jedo den Czafot. ; i Werden sie im Fall einer Mobilmachung zu einem Garde-Jnfan- terie-Regiment oder cinem Ersaß-Bataillon etngezógen, so ist es ihnen gestattet, den Helm mit dem Landwehrkreuz zu tragen. A 6) Beim Verziehen aus cinem Landwehr-Bataillons-Bezirk in einen andern findet auf sämmtliche Garde-Landwehr-Offiziere die be- züglich der Reserve-Offiziere des Garde-Corps in §.8 a. a. O. gegebene Bestimmung analoge Anwendung, dergeinäß diejelben nach erfolgter Ueberweisung zu dem Offizier-Corps des neuen Bezirks Übertreten, ohne daß es hierzu einer weiteren. Ordre bedarf. E 7) Die Garde-Landwehr-Offiziere rangicen in dem Olstee-Sprpe der einzelnen Landwehr-Bataillone innerhalb einer -jcden Waffe und Charge für sich. | E Außerdem bilden die Landwchr-Offiziere eines jeden Garde.Jnfan- teric-Regiments einen in fich geschlossenen Verband und reichen beregte Truppentheile mit der ersten Rangliste in jedem Jahr, sowie bisher betreffs ore e L LANgiere) auch eine besondere Rangliste ihrer andwehr-Offiziere ein. N y 8) Für es Avancement der Garde - Landwehr - Tnfanterie- und Jäger-Offiziere bleiben die bisherigen Etats“ maßgebend. : Für die Garde-Landwehr-Offiziere dex übrigen Waffen wird je ein Rittmeister; resp. FSRNROO und je ein Premier-Lieutenant in jedem der Bezirke des 1. bis X1.,, X1V. us XV. Armee-Corps ctats-

(Bezeichnung

ä . Z b C ed u / m Ae Bestimmung des §. 19 5 . D, S ona bic tat puüpt:

e Rittmeister) und Premier-Lieutenants der Jnfanteric, Kavallerie A Uriiletie bewilgten Stellen innerhalb des Garde-Corps über- tragen werden können, bleibt in Geltung. 7 ite 9) Wenn cin Garde-Landwehr-Offizier zur Beförderung in cine höhere Charge herangerüdckt is so haben die betheiligten Waffeninstan- zen (efr. Passus 3) die Ner A U des Vorzuschlagenden zu der r N He. ms N Requisition des Landwehr- ezirks-Kommandos zu veranlássen, ; ; M Die bezügliche Gesuchs liste reicht demnächst der Landwehr-Bezirks- Commandeur auf dem Waffen-Jnstanzenwege ein. E Soweit zur Regelung der in Rede stehenden Verhältnisse inner- halb des Garde - Corps noch Spezialbestimmungen erforderlich find, hat das General-Kommando solche zu erlassen. S 10) Wenn es sih um die Einleitung des ehrengerihtlichen Ver- fahrens gegen einen Offizier des Beurlaubtenstandes der Garde- nfanterie oder Kavallerie handelt, so hat der Divisions-Commandeur he Linie) von der zu treffenden Verfügung die Meinung des Com- mandeurs der betreffenden Garde-Division einzuholen. E n Betreff der Offiziere des Beurlaubtenstandes der übrigen Waffen des Gapde-Corps findet vorher eine bezügliche Kommunikation mit dem General-Kommando des leßteren statt. L | j 11) Den vierteljährlich an das vorgeseßte Infanteric -Brigade- Kommando einzureichenden Rang- und Quartierlisten, sowie den be- treffenden Veränderungs-Nachweisungen haben die Landwehr-Bezirks- Kommandos einen auf die „QMNere des Beurlaubtenstandes der e bezüglichen Auszug beizufügen. i : Garde e Ausetige, bent: Vaktat-Anzeigen reiht der Linien-Jnfan- terice-Brigade-Commandeur, nach Prüfung ihrer Uebereinstimmung mit dem Original , gesammelt per Couvert an das General-Kom- mando des Garde-Corps weiter. ; Bei Leßterem werden die zum Gebrauch der einzelnen Waffen- Instanzen erforderlichen Listen zusammengestellt. (2 12) Die sub 2 und 11 bezeichneten Rapporte und Ranglisten find pro 11. Semester resp. 4. Quartal d. J. bereits auf dem neuen Instanzenwege, beziehungsweise in der veränderten Form einzureichen. Im Uebrigeu treten vorstehende Festseßungen erst mit dem 1. Ja- nuar f. J. in Kraft; bis zu welchem Termine die Garde-Landwehr- BVataillons-Kommandos noch in Funfïtion bleiben. Berlin, den 16. Juli 182. Kriegs-Ministerium. i In Vertretung: v. Karczew ski.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Eisenbahn - Bau - Jnspektor riedrich Bormann, früher in Münster, jeßt zu Saar- rücken, is zum Königlichen Ober-Betriebs8-Tnspektoxr bei der

Saarbrücker Eisenbahn ernannt worden.

A n M N A L U Das Studienjahr 1872—73 auf der Königlichen Bau- Akademie zu Berlin beginnt am 7. Oktober a. e., von welchem Tage ab die Jmmatrikulation erfolgt. g

Die Meldungen zur Aufnahme in diese Anstalt ¡müssen unter Beifügung der Nachweise, welche über eiten S O zur Aufnahme nah den §§. 7 bis 9 der Vorschriften für die Königliche Bau - Akademie vom 3. September 1868 gefordert werden, bis spätestens zum 4. Oktober a. e. schriftlich bei dem unterzeichneten Direktor erfolgen. j

Da jedoch die Zahl der Aufzunehmenden gewissen Be- schränkungen unterliegt, so kann bei dem voraussichtlich Ce Andrange der Fall eintreten, daß die zuleßt sich Meldenden abgtielen werden müssen,

%,

Die Vorlesungen werden am 17. Oktober a. c. beginnen.

Die Vorschriften sind in der Kasse der Bau - Akademie fäuflich zu haben und werden auch us Einsendung von 2 Sgr. 10 Pf. in Briefmarken übersandt.

Berlin, den 1. August 1872. ;

Der Direktox der Königlichen Bau -Akademie. Geheimer Ober-Bau-Rath Grund.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Gymnasium zu Neustadt in Westpreußen is der ordentliche Lehrer Barthel zum Oberlehrer befördert worden.

Am Gymnasium in Culm i} der ordentliche Lehrer Dr, Franz Schulß zum Oberlehrer befördert worden.

Akademie der Künste.

Bekanntmawhund,

Die Königliche Akademie der Künste hält am Sonnabend, den 3, August, Vormittags 11 Uhr, im langen Saale des Königlichen Akademie - Gebäudes eine öffentliche Sißung, in welcher außer Erstattung des Jahresberichts die Prämiirung der Schüler der Königlichen Akademie, so wie der hiesigen Königlichen Kunstschule stattfindet. s

Außerdem wird der Erfolg der Bewerbungen um die Michael - Beerschen Preise erster und zweiter Stiftung ver- kündigt. i

Berlin, am 31. Juli 1872. j ;

Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen, Berlin, 1. August. Se. Majestä Kaistr und König “haben nach dem“ Allerhö gestern Abend in der festlih geschmückten Stadt h reiteten enthusiastishen Empfange noch der Vorstellung in der italienischen Oper beigewohnt. Heute Vormittag haben Aller- höchstdieselben in den Anlagen des Kurhauses eine Promenade gemacht; Abends wird ein abermaliger Besuch der Opernvor- stellung stattfinden. : E E

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin empfing gestern den Besuch Jhrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin von- Jtalien auf der Durchreise von Schwalbach nach Ostende.

Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen- Töchter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl trafen am 28. v. M., von Kiel kommend, mit S-M Schiff »Niobe« in Sonderburg ein, verweilten daselbst einige Stunden und fuhren darauf zu Wagen über Gravenstein nach Flensburg, nachdem Höchstdieselben noch das Düppeler Monu- ment in Augenschein genommen hatten.

Nach der leßten Notiz über die Ausprägung von Reich8goldmünzen waren bis zum 13. Juli d. F: in den deutschen Münzstätten in Zwanzigmarkstücken 20 An ge S4 D. E

Mark und in Zehnmarkstücken 8,155,060 Mark worden. Jn der Woche vom 14. bis 20. Juli sind ferner geprägt in Zwvanzigmarkstücken: in Hannover 1,004,940 Mark, in A a. M. 2,104,860 Mark, in München 1,196,920 Mark, in Dresden 1,224,780 Mark, in Stuttgart 552,420 Mark und in Karlsruhe 250,000 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Berlin 3,121,270 Mark.

Die Gesammt-Aus8prägung stellt sich daher bis 20. Juli d. J. auf 221,575,430 Mark, wovon 210,299,100 Mark in Zwanzig- markstücken und 11,276,330 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

Am Gedächtnißtage des Todes der Königin Luise, welche am 19. Juli 1810 in Hohenzieriß starb, wurde daselbst das neue Rettungshaus Bethanien eingeweiht.

Der kommandirende General des Garde-Corps Prinz August von Württemberg ist mit der Eg UEN rung der Geschäfte des Gouvernements von Berlin Aller- höchstenorts beauftragt worden.

Der Oberst und Commandeur des Kaiser Franz Garde- Grenadier-Regiments Nr. 2, Bogun von Wangenheim, hat fich mit Urlaub nach Salzungen begeben.

Der vor Kurzem zum Chef des Generalstabes VIL. Axmee - Corps ernannte Oberst-Lieutenant von Schli 6b ting, bisher im 4. Oberschlefischen Infanterie-Regiment Nr. ist auf der Durchreise nach Münster hier eingetroffen.

Der luxemburgishe Geschäftsträger Dr. Föhr hat Berlin wieder verlassen und ist behufs Fortsezung seiner Kur nach Ems zurückgekehrt. |

Der diesjährige Verba ndstag der Konsumvereine der Provinz Brandenburg Spandauerstraße 1 August,

Vormittags 9 Uhr, zu Potsdam, Spandauerstraße 19, statt. Am Sonaabend b 3. August, Abends 7 U r, versammeln sich die Vertreter der Genossenschaften zu Berlin, Mehner- straße 3, im Vereinshause des »Konsumvereins nach Schulze- Delißsch« zu einer Vorbesprehung und zur Abhaltung des vierten Börsentages dieses Verbandes, 0 y