1872 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

N E N E C Ie O E N ERE

LE i a Eau des Leutiden Barsch o Iun 1A eu i: Zu : e N des Handelsregisters ist ein alpha-

E betisches Verzeichniß der darin ma irmen unter Bezug- nahme auf die Nummern des Registers zu führen.

Il. Von dem Firmenregister.

is Das Firmenregister wird nach dem Muster in Anlage A.

Für jede Firma wird ein besonderer Abschnitt bestimmt, dessen Raum nach Maßgabe der vorausfichtlich eintretenden Eintragungen zu bemessen ist. :

Y 9. Jn das Firmenregister find einzutragen: Z ) die Firmen derjenigen Kausleute, welche ihr Geschäft ohne Ge- ras E oder nur mit einem oder mehreren stillen Gesellschaftern etreiben;,

2) die Jnhaber der Firmen und :

3) die von denselben bestellten Prokuristen.

- Wenn eine Firma geändert wird, oder der Firmeninhaber wechselt (Artikel 25 des Deutsden Handel8geseßbbuch8), so ist leßternfalls auf Anmeldung und Nachweis des neuen Jnhabers die Aenderun unter neuer Nummer einzutragen ; bei der früheren Eintragung i auf die neue zu verweisen ünd umgekehrt.

Ist die Firma von einem einzelnen Kaufmanne auf cine Handels- Peltbatie übergegangen, so erfolgt die neue Eintragung in das Ge- ellschaftsregister.

§. 10. Dis Erlöschen einer Firma oder die Verlegung des Han- del8betrieb8s in cinen andern Gerichtsbezirk wird auf Anmeldung des bisherigen Jnhabers,; seiner Erben oder Vertreter in die Bemerkungs- Tolonne des Firmenregisters eingetragen. A 2

Die Erben und Veritéter haben ihre Legitimation, insofern diese einem Bedenken unterliegt; darzuthun; ein weiterer Nachweis is nicht

- erforderlich.

§. 11. Wenn ein Kaufmann im Bezirke des Handelsgerichts mehrere Niederlassungen unter verschiedenen Firmen hat, so ist er in Bezug auf jede Niederlassung, für welche eine besondere Firma ge- führt wird, unter einer besonderen Nummer einzutragen. :

Bestehen unter der nämlichen Firma innerhalb des Gerichts- bezirks Haupt- und Zweigniederlassungen, so sind beide Niederlassuntgs- orte in Kolonne 2, spätere Veränderungen in der leßten Kolonne zu vermerken. f i: :

Im Uebrigen wird in Bezug auf die Eintragung von Zweig-

Es auf Artikel 21 des Deutschen Handel8gescßbuchs ver- wiesen. F. 12. Ehefrauen müssen behufs Eintragung in das Firmen- register die Einwilligung ihres Ehemanns zum Handels8betries (Art. 7 des Deutschen Handel8geseßbuchs) in der Form des §. 18 des Gesehes vom 19, Juni 1872, betreffend die Einführung des deutschen Handels- rechts, emanzipirte Minderjährige die Erfüllung der durch §. 3 da- selbst vorgeschriebenen Förmlichkeiten nachweijen. ;

§. 13, Die Eintragung der Bestellung eines Prokuristen erfolgt in der dritten Kolonne des Firmenregisters auf Anmeldung des Prin- zipals (Art. 45 des Deutschen Handelsgeschbuchs). N

Wenn der Prinzipal im Gerichtsbezirk mehrere Niederlassungen hat, für welche er verschiedene Firmen führt, fo ist bei Anmeldung der Prokura ausdrücklich anzugeben, welche Firma oder welche Firmen der Prokurist zu zeichnen befugt sein soll.

Das Erlöschen einer Prokura wird, gleichfalls auf Anmeldung des Prinzipals, in die Bemerkungskolonne eingeschrieben.

Die Bestellung eines Handlungsbevollmächtigten (Art. 47 des Deutschen Handelsgeseßbuchs) is zur Eintragung nicht geeignet.

IIL, Von dem Gesellschaftsregister.

F. 14, Das Gesellschaftsregister wird nah dem Muster in An- lage B. geführt, E |

In dasselbe werden eingetragen die Firmen, die Prokuren und die der Eintragung unterworfenen sonstigen Rechtsverhältnisse aller Handels- gesellschaften, wel@ze im Gerichtsbezirk ihren Siß oder eine Zweig- niederlassung haben (Art. 86, 151, 152, 1761 179 210, 212 des Deut- schen Handel8geschbuchs); für jede Handelsgesellschaft wird mindestens eine ganze Seite bestimmt. j

tille Gesellschaften (Art. 250 des Deutschen Go Der Bude und Vereinigungen zu einzelnen Handelsgeschäften (Art 266 daselbst find nicht einzutragen.

§. 15, Die Eintragung erfolgt: 3 i

1) bei einer offenen Handelsgesellschaft auf Anmeldung sämmt- licher Gesellschafter nah Vorschrift der Artikel 86—88 des Deutschen Handelsgeseßbuchs, in besonderen Fällen können cinzelne Thatsachen, 3. B. der Austritt eines Gesellschafters, auch auf Grund von An- meldungen einzelner Gesellschafter geschehen, insofern der Nachweis der betreffenden E dergestalt geführt wird, daß ein rechtlich be- rün n Widerspruch der Übrigen Gesellschafter ausgeschlossen er-

eint; 7 2) bei Kommanditgesellschaften auf Anmeldung sämmtlicher Ge- sellschafter nach Vorschrift der Artikel 151, 155, 156, 171 des Deut- schen Handelsgeseßbuh8; die Anmeldung der persönlich haftenden Gesellschafter genügt, wenn es sich um eine Zweigniederlassung handelt (Art. 152 des Deutschen Handelsgeseßbuchs);

3) bei Kommanditgesellschaften auf Aktien zufolge Anmeldung der sämmtlichen persönlich haftenden Gesellschafter nah Vorschrift der Artikel 176 und 177 des Deutschen Handelsgeseßbuchs; die Anmeldung e den im Artikel 176 a. a. O. Ziffer 1—5 bezeichneten Jnhalt

aben ; 7 H

4) bei R N, auf Anmeldung sämmkütlicher Mitglieder des Vorstandes nach Vorschrift der Artikel 210, 210a, 212 des Deut- schen Handelsgeseßbuchs; die Anmeldung muß den im Artikel 210 a. a. O. Absaß 2 und 3 bezeichneten Jnhalt haben.

ur Vollständigkeit der Anmeldung gehört bei Kommandit- esellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften außerdem die Vor- egung des Gesellschaftsvertrages; derselbe wird nur im Auszug nach Inhalt der Anmeldungen (Ziffer 3 und 4 dieses Paragraphen) in das Handelsregister une lauten dagegen in vollständiger Abschrift oder în vollständigem Abdruck N vorgängiger Beglaubigung durch den Sekretär zu den Beilageakten (F. 4) genommen. . 16. In die Rubrik »Rechtsverhältnisse der Gesellschaft« (Kolonne 4) sind alle zur Eintragung in die übrigen Spalten nicht eeigneten Angaben, insbesondere die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter —— bei Kommanditgesellschasten , die nicht Aktiengesell- M sind, auch die Namen und Vermögenseinlagen der Komman- itisten ferner die Namen der Prokuristen und der jeweiligen Vor- standsmitglieder, sowie die nöthigen Bemerkungen über Aenderungen des Gesellschaftsvertrages , Auflösung der Gesellschaft, Eintritt oder Ausscheiden von Mitgliedern, Bestellung von Liquidatoren u. Al endlich das Datum der Eintragung mit der Verweisung auf die Akten und der Unterschrift des Sekretärs (§. 5) einzutragen.

Aenderungen der Firma oder des Sißes der Gesellschaft werden jedoch in der zweiten Kolonne vermerkt.

§. 17. Hinsihtlih der T eau von Fweigniederlassungen finden die Vorschriften des §. 11 entsprechende Anwendung auf das Gesellschaftsregister.

IV. Von dem Genossenschaft8register.

F. 18. Der Eintragung in das Genossenschaftsregister sind nur diejenigen Genossenschaften unterworfen, welche sich der Firma einer »e ain en Genossenschaft« bedienen wollen.

ie Eintragung der Genossenschaft eie! auf Anmeldung des Vorstandes und auf'Grund des von demselben einzureichenden Gesell- shaftsvertrages, welcher nur in einem, den Erfordernissen des §. 4 eger 1—6 und Schlußsaß) des Genossenschaftsgeseßes vom 4. Juli 868 entsprechenden Auszug in das Register eingeschrieben, dagegen in vollständiger Abschrift oder in vollständigem Abdruck zu den Beilage- aften genommen wird.

. 19, Die Anmeldung muß entweder perssönlich vor dem Han- delsgerihts-Sekretär erklärt oder in beglaubigter Form bei demselben eingereiht werden.

Geschieht die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten, \o hat dieser eine authentische, je nach den Geseßen des Ausstellung8ortes vor Notar oder Gericht aufgenommene Vollmacht beizubringen (vergl.

L d

F. 18 des Gesekes vom 19. Juni 1872, betreffend die Einführung des Obligation von der Stadt Kiel cin derselben dargelichenes Kapita deutschen Handelsrehts). j N -. Thalern Preußisch Courant Dieselben Formvorschriften gelten in Bezug auf die Zeichnung (geschrieben -... .) Mark zu fordern hat oder Einreichung einer Unterschrist. welches mit vier vom Hundert jährlich verzinst wird, Und durch Til una Die Veröffentlihung der Eintragungen ten in den nach Ar- | von jährlich mindestens Ein vom Hundert des Gesammtkapiia des tifel 14 des Deutschen MON C a ebens bestimmten Blättern. ausgegebenen Obligationen unter Uag Der DBIeN von den amor 20. Das Genossenschaftsregister wird nach dem Muster in | tisirten Schuldverschreibungen zurückgezahlt wird. Die näheren Be, Miene C. geführt. dingungen sind in dem Ane abgedruckten Plane enthalten.

ür jede Seneeniwafe wird mindestens eine ganze Seite bestimmt Kiel, am 1872. und, insofern erhebliche Nachträge vorauszusehen sind, auch hierfür

.

er Magistrat und das Stadtverordnetcn-Kollegium.

eine genügende Seitenzahl in ununterbrohener Reihenfolge frei- | (Unterschrift des Bürgermeisters und eines Magistratsmitgliedes, sowie gelassen. des Stadtverordneten -Vorstehers und seines Stellvertreters.)

ist Ce D E Ea AS Sbait tr Sin Ua Plan; betreffend die Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obliga. der dritten Kolonie gu vermerken. In leßtere werden auch s amen tionen der Stadt Kiel 1200000 Brack (000 Thalern oder er jeweiligen Vorstandsmitglieder oder Liquidatoren cingeschrieben ; ; E M L E sobald diese Den Morini Ben der C. 18 Uns 41 des Genossens{ afts: Die Obligationen werden in 5 Serien, jede von 170,000 Thalern, eseßes vom 4. Juli 1868 über die Zeichnung oder Einreichung ihrer ausgegeben. Die Ausgabe der einzelnen Serien erfolgt nach einander nterschriften Genüge geleistet haben. in der Art, daß zuerst die 1. Serie ausgegeben wird und die folgende F. 21. Der Anmeldung ist das Verzeichniß der zeitigen Genossen- erst nadein die vorhergehende Verwendung gefunden hat. Dic Rü. schafter nach dem Muster in Guiade D. beizufügen. Uns der einzelnen Serien geschieht mittelst Ausloosung oder An- Die Fortfüzrung dieses Verzeichnisses liegt dem Sekretär ob, der aufs der zu denselben gehörenden Obligationen zu einem Betrage jeden neu eintretenden Genossenschafter nachzutragen und den Tag | von 1ährlich mindestens Eins vom Hundert des Kapitalbelaufes der cs Ausscheidens der ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitglieder GaTEn erle S Quas S A der amortisirten Schuld. in Morouite Q Vrrcmertent, haë. ay Jahres, welches iy dan Beit - ber Berolnbine L §. 22. Die Eintragung von Beschlüssen der Generalversammlung, E : F LEUOL er welche die Fortseßun Aber Auflösung der Genossenschaft oder Abän- E S fol O Musloeta steht ein derungen des Gesellschaftsvertrages zum Gegenstande haben , erfolgt | ; J gung O A a7 Imi Ja fi 16 n br g werden auf Anmeldung des Vorstandes, beziehungsweise im Falle der Sus- | !n Januar jeden Jahres die am 1. Juli desse en ahres zur Ein- pension sämmtlicher Vorstandsmitglieder (F. 28 Absaß 2 des Ge- lösung kommenden Obligationen in einer Magistrats\sißung durch dag nossenschaftsgeseßes vom 4. Juli 1868) auf Anmeldung des Aufsichts- Ao Un, Der Stadtgemeinde bleibt aber das Nech yorbehaltei rath8 und auf Grund des detreffenden Beschlusses, welcher demnächst | an Skelle der Ausloosung ganz oder theilweis: den freihändigen An- nach Anleitung des §. 20 dieser Instruktion in das Hauptregister im fauf der Obligationen treten zu lassen; ebenso das Recht, die Tilgung Auszuge, in das Beilageheft vollständig aufzunehmen ist. zu Een oder sämmtliche umlaufende Obligationen auf einmal Ç. 23. Auf Betreiben der nämlichen Personen wird die Auf, | Fl tUndigen. S N lösung der Genossenschaft durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrage | 55, N Fn L geLiSiglen ONLCalole en unter bestimmten Zeit im Register vermerkt. Lg MeT Aa CTI e, DEE SAUSNANEN Stet ters UNI WEITäge/ ois Die Eintragung der Auflösung geschieht von Amtswegen, wenn U Rae welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be- i Eröff Falliments über di | ) ; e ia s Se A G n aarsedes vond Sul T Diese Bekanntmachung erfolgt mindestens 3 Monate vor dem gerichtliches “Erkenntniß ausgesprochen is leßteren Falles jedoch nicht | Zablungstermine durch Heu Deutschen Neichss und Königlich eher; als bis dem Handelsgerichte das mit dem Atteste der Rechts- | Preußischen Staats - Anzeiger , das Amtsblatt der Königlichen kraft versehene Urtheil von dem zuständigen Gerichte mitgetheilt ist. Regierung zu Schleswig, die Kieler Zeitung, die Ipehoer Nachrichten g. 24. Für die Eintragung einer Genossenschaft in das Register und die Hamburger Nachrichten. Sollte eines dieser Blätter ein desjenigen Handelsgerichts, in dessen Bezirk dieselbe nicht ihren Sik, Be bestimmen dafür die städtischen Kollegien mit Genehmigung sondern nur eine Zweigniederlassung hat, gelten die vorstehenden | Ler O Regierung M ONES: Ravital nin Bestimmungen mit der Maßgabe, daß die Eintragung beim Gerichte ¿L Ml dem Bage) an weren das Napial zu entrabien ih wid der Zweigniederlassung nicht Mattfindet, bevor nachgewiesen is daß die es in Un Terminen, am 2. Januar und 1. Juli mit vier Eintragung beim Gerichte der Hauptniederlassung geschehen ist. om Dn Cre IAÿr m erne j ibt veriäbrt ind F. 25. Die Eintragungen în das Genossenscha}tsregister erfolgen „Die Zinsen werden, so lange dieselben nicht verjährt sind, gegen gebühren- und stcmpelfrei (vergl. §. 69 des Genosscnschaftsgescßes vom Rückgabe der zu jeder Obligation auf fünf Jahre ausgegebenen Cou- 4. Juli 1868 und §. 1 dicfer Insirufktion). pons auf der Stadtkasse in Kiel ausgezahlt. ; A Im Uebrigen ist für den Ansaß von Kosten der §. 2 der unterm Ae oon werden ungültig, L E S un heutigen Tage erlassenen Verordnung zur Ausführung des Genossen- Laue Dee Quer das Gefes vom E N LeRT ia, wr» \caftsgeseßes vom 4. Juli 1868 maßgebend. S. 311) eingeführten vierjährigen Verjährungsfrist zur Zahlung prä- Berlin, den 28. September 1872. O en wird ein Talon beigegeben , gegen dessen Der Reichskanzler. Rücfsgabe die folaende Serie des Coupons an darnbabex des Talons In Vertretung: Delbrü. verabfolgt wird. : , i Bean tita Ui f U der Mate leninhabte Koibeeu ua der Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Bunde8geseßes vom | Couponbogen an den Taloninhaber Widerspruch, so wird bis zur ge 21, Juli 1870, Vacesend die Gründung ffeitliver Darlehns: D G S Selig Lex, Bs Be an Des Se per E fassar’ uad: die Ausgve von DarlehnskaisensWeinen im Bereiche | Lten Luer bee Tatons die Bultefeeing Urid. BULga ung der Zl des Norddeutschen Bundes (Bundes-Gesehblatt Seite 499) wird | pons sistirt. Wird der Talon nicht innerhalb Jahresfr st, vom Tage hierdurch bekannt gemacht, daß am 30 September D L erfolat die S ELDAND Ler Ba S rid an Daran 7 E E . . L c 0 s (2) ( 418,395 Thlr. in solchen Darlchnskassenscheinen im Umlauf gée- | der Obligation, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. wesen sind. Mit dem Ablauf des angekündigten Zahlungdtages hört die Ver Berlin, den 5. Oktober 1872. zinsung der ausgeloosten und gekündigten Obligationen auf. Der Finanz - Minister. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt nur gegen Auslieferung Im Austrage: Elwanger der betreffenden Obligationen nebst den noch nicht fälligen Zins- f f Z coupons. In Seangetins leßterer wird der Nominalbetrag der fehlenden E ; f vom Kapitale abgezogen. i: j S R _Ausgelooste oder gekündigte Obligationen , welche nicht binnen Privilegium wegen Ausgabe von auf jeden Jnhaber lautenden | dreißig Jahren nah dem Fälligkeitstermine zur Zahlung vorgezeigt Obligationen der Stadt Kiel im Betrage von 500,000 Thalern oder | oder als verloren oder vernichtet zur Amortisation angemeldet wor- 1,500,000 Mark. 1872. dew N S Statt auf U S ia Bade i ¡ verbindlichkeit der Stadt auf. Solche igationen sollen bi l ey n Albin Rolletiea dec Stadi Dil N 16 A E in den oben genannten bffentlichen Blättern auf t ädtischer Schulden, sowie zur Bestreitung der K ger ee Berne. ; G ; ride M E E nue n bninaat im Aa Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder Me esse der Gemeinde die Aufnahme einer Anleihe zum Betrage von | Obligationen oder Zinscoupons erfolgt nach E if n 500,000 (Fünfhundert Tausend) Thalern oder 1,500,000 (Fünfzehn ordnung für das Herzogthum P betreffend die Mor ae n Hundert Tausend) Mark beschlossen und darauf angetragen haben, der | der Aktien ‘der Holsteinishen Eisenbahnen und Attien « Gend tadt Kiel zu diesem Behufe die Ausgabe auf jeden Jnhaber | vom 11. Juli 1863 mit der näheren Maßgabe, daß die nah Z. 2 ktr lautender und mit Zinscoupons versehener Obligationen zu ge- | genannten Verordnung zu erlassenden öffentlichen Lan statten, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 wegen | gen _ bei dem Magistrat der Stadt Kiel zu t ite u Ausstellung von Papieren ; welche eine Zahlungsverbindlichkeit an | das fernere Verfahren bei dem fkieler Kreisgerichte QUFIULENEL, Hie Ans jeden Tnhaber Ain und der Verordnung vom 17. September | daß für alle dur die Verordnung Lee Stun Bekanntmachun 1867 (Ges. Sammlung Seite 1518) durch gegenwärtiges Privilegium | In fe ouen e die Mortltizt Seid h E findet nit statt Mee Ee as ha age, gr D 0, Sue Sia brit ver dlcrdurs tingegangenen Verpflictungen haf- Liraiae, Serieñ, jede zu 100/000 Thalern unter nachstehenden BDe- tet die Stadtgemeinde Kiel mit ihrem gesammten Vermögen und ihre? “Es werden ausgegeben: B 18 Thl, Mart hlr. Mark “Der M istrat und das St dtverordneten - Kollegium 1000 Obligationen, jede zu 50 oder 150 = 50,000 oder 150,000 er Magistrat und das Stadîver A 1000 y » 100 Coupon

» 300 == 100,000 » 300,000 zur Kieler Stadt-Obligation der f

500 s » » 200 » 600 = 100,000 » 300,000 500 » » » 500 » 1500 = 250,000 » 750,000 3000 500,000 » “T500,000 Y Die H A ies has L E (a) SVUa aus U- 2 Sanuag-18 ellen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der - 4 Januar 15. - ; ; tadt Sen Kiel nach näherem JTnhalt der Obligationen kündbar und von Inhaber empfängt am 1. Juli: 18. E Dien obiger S selbiger mindestens mit Ein vom Hundert des Gesammtkapitals Obligati ie bew Sétts vom 1. Juli bis 31. Dezember 18.. der ausgegebenen Obligationen unter Zuwachs der Zinsen von den igation für den Zeitraum vom -7- Januar bis 30. Juni 18.. amortisirten Schuldverschreibungen jährlich zu tilgen. Thaler oder Mark .… Schilling aus der Kieler Stadtkasse. Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbchaltlih der Rechte Dieser Coupons wird ungültig, wenn der Betrag nicht vor dem Dritter ertheilen und durch welches für die Ee taung der Obli- | Ablaufe der durch das Gesey vom 9. Februar 1869 vorgeschriebenen gationen-Jnhaber Seitens des Staats keinerlei Gewähr übernommen vierjährigen Verjährungsfrist erhoben wird. wird, ist nebst dern Schema der Obligationen, der Zinscoupons und Kiel, den ten 18.. der zu diesen Nea Anweisungen (Talons) durch das Amtsblatt Der Magistrat und das Stadtverordneten-Kollegium.

der Königlichen Regierung zu Schleswig zur allgemeinen Kenntniß N zu bringen. T s n

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- i: j j 3 gedrucktem Königlichen Jnfiegel. Hy Kieler Stadt-Obligation der . Gegeben Berlin, den 4. Se 1872. (L S) Wilhelm. Zugleich für den Finanz-Minister :

Th j Tnhaber dieses Talons üdgabe an dit Gr. Eulenburg. Y

Kieler Stadtkasse am ten Die te Seri von ¿en Zinscoupons zu obiger Stadtobligation. j

ird von dem Mater er Obligation Widerspruch gegen die Aushändigung der Zinscoupons erhoben , so wird leßtere bis L gerichtlichen a lteung über die Rehtmäßigkcit des Besißes der

Ihßen plig. 7 A. Provinz Schleswig-Holstein.

Kieler A Obligationen er : j Anleihe von Fünfbhundert U Thalern oder Fünfzehn Obli d A Talon mibt P eal Jahresfrist vom Tage dtr Hundert S an. Ber feit ab gerechnet zur Erhebung der neuen Coupons benuß! er Obligation, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Kiel, den ten 18... Thaler Pr. Courant oder Mark. Der Magistrat und das Stadtverordneten-Kollegium.

(Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums Bemerkung. Die Unterschriften der Magistratsmitglieder und vom Amtsblatt der Königlichen Regierung zu | eg Stadtverordneten-Vorstehers, fowie dessen tellvertreters können Schleswig pro 1872 Nr...) unter den Coupons und unter dem Talon mit Lettern oder Faksimt®

Der Magisirat und das Stadtverordneten-Kollegium der Stadt | Stempeln gedruckt werden. Die eigenhändige Unterschrift eint

Kiel beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Tnhaber dieser | Kontrollbeamten muß jedoch hinzutreten.

Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag n Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei

R. v. Deer). j Folgen drei Beilagen

o erfolgt die Le R der neuen Coupon-Serie an den g j

zum Deutschen Reichs-

Das 24, Stück des Geseßblattes für Elsaß - Lothrin welches heute ausgegeben wird, enthält E dringen,

Nr. 110 die Verordnung zur Ausführung des Reichs, geseßes vom 4. Juli 1868, nd a die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenshaften. Vom 2 : Sep» tember 18727 und unter

Nr. 111 die Instruktion , betreffend die Führung des Handelsregisters. Bom 28, September 1872.

Berlin, den 7. Oftober 1872,

Kaiserliches Post-Zeitungsamt.

Königreich Preußen. Se, Maiesiät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Ober - Tribunals - Rath Thümmel in Berlin zum Präsidenten des Appellationsgerichts in Münster;

De As NXommel zu Berlin zum Gehei- men Regierung8-Rath und vortragenden Rath beim Ministe- rium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten; und

Den Dr. Julius Meyer aus München zum Direktor der Gemäldegalerie der Königlichen Muscen zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angele cen

Der bisherige zweite Lehrer an der hiesigen Königlichen Slindenansialt Rösner ist in die erste dorf telle be derben und der Lehrer Krüger am Friedrichstift hierA| als ¿weiter Lehrer an der genannten Anstalt angestellt worden.

Akademie der Künste.

| Bekanntmachun g.

Die Anmeldung zux Aufnadme in die Königliche Akademie der Künste findet statt am Mittwoch, den 9. Oktober, bis einschließlich Sonnabend, den 12. Oktober, im Anmeldezimmer der Königlichen Akademie, Universitätsstraße 6. Bei der Meldung sind Abgangszeugnisse von der Schule odex LegitimationS8papiere vorzulegen. Die Aspiranten haben in Mee E D U M E sich einer Lung zu untere werscn, fUx welche der Termin ihnén wird mitgetheilf werden.

Berlin, am 7. Oktober 1872. " tgetheilf werden

Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste.

In Vertretung: A. Eybel. O. F. Gruppe.

Finanz-Ministerium. Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 8 des Geseßès vom 23. Dezember 1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken D gs und Gumbinnen herrschenden Nothstande (G. S. S. 1929) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß von den im §. 1 dieses Gesehes bezeichneten Darlehns- Kaässenscheinen am 80. September d. J. ein Betrag von 2,212,243 Thlr. fich im Umlauf befunden hat,

Berlin, den 1. Oktobex 1872.

Der Finanz-Minister. Im Auftrage: Elwan ger.

,_ Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten von Selchow von Lüneburg.

Der Unter - Staats - Sekretär im Justiz e Ministerium de Rège, aus der Schweiz.

Uichtamtliches.

Deutsches Nei,

Preußen. Berlin, 7, Oktober. Beide Kaiserlichen und Königlichen N empfingen in Baden den s{hwedischen General v. Bildt, der den Thronwechsel in Schwe- den anzuzeigen abgesandt war. Jhre Königlichen Hoheiten der Cn E Der A und die Großherzogin von Baden sind gestern zu einem Aufenthalt von einigen Tagen in Baden eingetroffen. Beide Kaiserlichen und Königlichen Majestäten befichtigten die landwirthschaftliche Ausftellung des Badéner Gauverbandes.

Jhre Majestät die Kaisexin-Königin hat guf das Allerhöchstderselben zu Ihrem Geburts§*feste Übersendete Gliek- wunschschre¿iben des Magistrats zu Berlin demselben nach- stehende Antwort zugehen lassen :

Die Glückwünsche, welche Mir der Magistrat zu Berlin im eigenen Namen j, wie im Namen der Einwohnerschaft darbringt,

verpflichten Mich zu aufrihtigem Danke. Dieselben treffen Meine |

tiefsten Gefühle, indem fie des Fricdens gedenken und der Segnungen, die er hervorbringt. Auf ihn vereinigen si alle unsere Wünsche; er fördert auch jedes gemeinnüßige Streben wie die Werke der Mildthätigkeit und Nächstenliebe, durch deren Pflege die Berliner Bürgerschaft si in so großartiger Weise auszeichnet.

Bexlin, den 1. Oktober 1872.

An den Magistrat zu Berlin.

pre Majestät die verwittwete Königin war am 2, d. M. in Meran eingetroffen und im Hotel zum Grafen von Meran abgestiegen.

__— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der F pbring ist mit Seinen beiden Söhnen vorgestern Abend 6 Uhr 40 Minuten in Magdeburg eingetroffen, am Bahnhofe vom General von Blumenthal, anderen höheren Offizieren Und dem Polizei - Präsidenten empfangen und von dem zahlreich versammelten ublikum mit \reudigen Qurufen begrüßt worden. Die eneralität und die Spißen der Behörden er- warieten Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit im Gebäude des General-Kommandos. Abends fand großer Japfenstreich aid und besichtigte Höchstderselbe den prächtig beleuchteten

tee Königlichen Hoheiten-dex Prinz und die at) in Carl famen àm Freitag Abend von Glinike na erlin, übernachteten hierselbst, statteten gestern -Vormit- ags Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Helene von Rußland einen Besuch ‘ab, -nahmen ‘die Ausstellung älterer kunstgewerblicher Gegenstände im hiesigen Zeug ause in Augen- hein, “fehrien Abends der Vorstellung im Victoria-Theater

Augusta.

bei und kehrten nah dem Schluß derselben wieder nach Pots- dam zurü, i

Erste Beilage

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

Montag, den 7. Oktober

Der Krankheitszustand Sr. Königlichen Hohbei des Prinzen Albrecht ist nach wieder zur Nabe Ae andauerndem Schlaf seit gestern in gleichem Verhalten verblieben.

Die Mitgliedex des in Halle tagenden XYI. deutsh- evangelischen Kirchentages E des Kongresses für innere Mission hatten an Se. Majestät den Kaiser und König in Baden-Baden untex dem 3. d. M, folgaudes Ttegramm ae i ¿ Í

Zw. Majestät bringen die Mitglieder des zu Halle v XVI. deutschen evangelischen Sirchentages cher deceaelien v dar. Gott erhalte Ew. Majestät! Er lasse im Deutschen

s Uf e n elb Yri?den Fol Net wohnen! lerauf 11 noch an demselben Tage folgende Allerhöchste Antwort in Halle eingetroffen : / 9 40A

»Dem RXV1. deutschen evangelischen Kirchentage in Halle spreche Ih Meinen Dank aus für das Mich begrüßende Telegramm und stimme überein in dem Wunsche nach firhlichem Frieden.

Wilhelm.

aa ———

__— Das Staat8-Ministerium trat heute zu einex Sitzung zusammen.

Bei dem Bundes-Amt für das Heimathwesen sind zu morgen folgende Termine angeseßt: 1) Ortsarmen- verband Driesen contra OrtSarmenverbänd Berlin. 2) Orts- armenverband Luckau contra Ort8armenverband Golfsen. N Ort8armenverband rode contra Ort8armenverband Bernburg. 4) Ortsarmenverband Agchen contra Ortsarmén- verband Duisburg. 5) Gesammtarmenverband Uberg-Séeth contra Gesammtarmenverband Humtrup. 6) Landarmen- verband Alt-Pommern contra Ort8s8armenverband Stettin. 7) Ort8armenverband Altenburg contra Landarmenverband der Provinz Sachsen.

Die zur Vollendung des vor einiger Zeit begonnenen Bahnbaues zwischen Hennigs8dorf und Marwiß Mitt vorigen Monats nach erstgenanntèm Orte ausgerüte 4. Compagnie des Eisenbahn-Bataillons is nah Beendigung des er- wähnten Baues iwieder hierher zurückgekehrt. Gestern Abend rückte ein Kommando des Eisenbahn-Bataillons in der Stärke von ca. 2 Offizieren 35 Mann nach Schlause bei Münsterberg aus, um eine 4—5 wöchentliche Uebung im Legen des Eisenbahn-Oberbaues auf der Strecke Münsterbèrg-Camens der Oberschlesischen Eisenbahn abzuhalten.

Der Hauptmann im Großherzoglich hessischen Artillerie- Corps, Strasser, ist zur Dienstleistung beim Kriegs- Ministerium kommandirt worden.

S. M. Schrauben-Korvette »Elisabeth « ift vorgestern früh von Kiel nach Wilhelmshaven in See Ae E

S. M. Kanonenboot »Albatro's« ist am 5. d. Mts,,

Nachmittags, von Kiel nah Wilhelmshaven abgegangen.

Die nach Eisenach einberufene Versammlung zur Besprechung der sozialen Frage, welche sehr zahlreich

besucht ift, hielt gestern ihre erste Sikzung. Der Professor Dr. Schmoller eröffnete dieselbe ch Darlegung der Prinzipien, welche die VBeranstalter der Versammlung geleitet. Das Präsi- dium wurde dem Professor Dr. Gneist übertragen, der dässelbe dankend annahm. Zu Vizepräsidenten wurden der Staats- Minister a. D. Freiherr von Roggenbah und der Professor Dr. Hildebrandt (Jena) gewählt. Der erste Gegenstand der O war eine Rede des Professor Brentano über Ausführung und Weiterbildung der deutschen Fabrikgeseß- ebung. An der Debatte, welche sehr lebhaft war, betheiligten lid die Hrn. von Holßendorff, Dunker, Hirsch, Freiherr Nor- eck zur Rabenau, Wagner, Schönburg 2c. Von éiner Ab- stimmung über die beántragte Nesolution wurde abgeschen. Der Schluß der Sigung erfolgte nah 3 Uhr.

In der um Uhr eröffneten Abendsißzung wurde zu- nächst die Debatte über die Fabrikgeseßgebung fortgeseßt und sodann cine Kommission gewählt, welche im Anschluß an den Debattenverlauf in der Morgen- und Abendsißuug gewisse Resolutionen entwerfen soll, welche in der nächsten Sißung zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollen. Hiexan {loß si cine dreisiündige [Berhandlung über die Gewerkvereine, worüber Schmoller referirte. Sämmtliche Sißungen waren öffentlich und von etwa200 Mitgliedern besucht ; außer den oben Genann- ten befanden sich darunter Roscher , Kuies , Engel, Wedell, Graf r ugerobe und Vertreter verschiedener Arbeitervereine. Um 10, Uhr Abends wurde die Abendsizung vertagt.

Hannover, 4. Oktober. Jn der heutigen (6.) Sizung des Provinzial-Landtages führte Graf Münster den Vorsiß und kündigte 18 neue Petitionen, die bäuerlichen Rechte be- n , sowie den Ausfall der Wahl in den Redaktionsaus-

an. Ü Der Abg. v. Bülow erstattete den Bericht über die Petitionen, welche die Reformirung der bäuerlichen Rechtsver- Me zum Gegenstande haben, und beantragte,

dieselben-der Régierung zur Kenntnißnahme zu übersenden, mit dem dringenden Ersuchen, dem nächsten Laudtage einen Geseßentwurf we- seutlich auf Grundlage des vorigjährigeu Beschlusses (freies Ver- fügungsrecht des Eigenthümers über den Hof, Jntestaterbfolge, im Falle Feine Verfügung für den Todesfall gerolfen ist) vorzulegen.

Es sind im Ganzen, außer den o igen 18, 230 Petitionen eingegangen, von denen 101 nach einem bestimmten Formulare,

16 nach einem zweiten abgefaßt und 3 und 5 wiederum unter- einander gleichlgutend sind, während einzelne eine besondere / ag haben. Die Petitionen kommen aus allen Land- drosteien, 101 aus Hannover und so abwärts an Zahl, bis auf Auricly welchem nur zwei entstammen. Sämnmüliche Peti- tionen find wider den Gesegentwurf gerichtet, der ihre Veran- lassung war, aber zurüctgenommen ist, ohne vorgelégt zu sein,

1d welcher bestimmt war, die für Eigenthümer von Bauer-

fen Halechen den Rechtsnormen, duxch welche die freie Ver- Jügung dexselben beschränkt war, so wie die, nah welchen Höfe- ontrafte der obrigkeitlichen Mitwirkung und Med un edüxfoen, aufzuheben und unter Beseitigung des Anerben echts as al geneine Erbrecht einzuführen. Ein Theil der Petitionen verwirft da Beie nit gralsr Entschiedenheit, s anderer läßt Einiges -davon bestehen, allé exklären É [he Beseitigung der obrigfeitlichen Bevormundung und für Geschlossenheit der Bauer- fe in „welcher sie :die Grundlage der Matte Des hannoverschen

Bauernstandes erblicken. Eine Petition des landwirthschaftlichen Hauptyexeins zu Osnabrück steht auf dem Standpunkte des

vorigjährigen Landtagsbeschlusses. der Antrag des Abg. v. Bennigsen 1) Die Petitionen der. Regierung unter Bezugnahme auf den poriglährigen Beschluß zu übersenden; 2) den Verwaltungsauss{uß U beaufiragen; einen Geseßentwurf, betreffend die Regelung des L pi Vi Rechts im Sinne dés vorigjährigen Beschlusses, auszu- {f wurde, nachdem der Referent seinen Antrag zurückgezogen, mit Qrorer Mehrheit angenommen. Auf der Tagesordnung für bau e stehen: Grundbuchwesen und Ausbau des Stände- es.

Wiesbaden, 5. Oïtober. Die nächste (3.) Sißung des Kommunal- Landtags findet am Montag, 7. Oftober, Nachmittags 4 Uhr, statt. Auf der Tages8ordnung stehen : 1) Mittheilung von Vorlagen des stellvertretenden Königlichen Landtags-Kommissars und des ständischen Ausschusses; 2) Be- rathung und Beschlußfassung wegen Uebernahme des für den öretherrn vom Stein zu Nassau errichteten Denkmals ; 3) Be- richt des Ausschusses für das Brandversicherungswesen , die Uebergabe der Brandkasse von Seiten der Königlichen Negie- rung betreffend; 4) desgl. über die Quständigkeit des ständi- schen Ausschusses zur Verwaltung -der Brandkasse; 5) Bericht des Eingaben - Ausschusses über die Ersaßwahlen in den Kom- munal-Landtag ; 6) Wahl der Mitglieder der Bezirks-Kommis- sion für die klassifizirte Einkommensteuer; 7) Wahl eines Mit- gliedes zur Bezirks-Kommission für Regelung der Grundsteuer ; D) Beschlußfassung über das Schreiben des stellvertretenden Königlichen Landtägs - Kommissars, die Unterbringung weib- licher Korrigenden betreffend.

___ Breslau, 5. Oktober, Heute Morgen um 11 Uhr hat in öffentlicher Sizung der Stadtverordneten die Feicclihe Ei führung des neuen Ober-Bürgermeisters v. Forcken- beck in sein Amt durch den Regierungs-Vizepräfidenten Grafen Poninsky als Stellvertreter des Ober - Präsidenten ftatt- gefunden. Der Aft eröffnete mit einer Ansprache des Negie- rungs - Vizepräfidenten. Derselbe beglückwünschte die Stadt: verordneten wegen der von ihnen getroffenen Wahl und ras den Wunsch aus, daß das gute Einvernehmen zwischen

er Regierung und dem Magistrat „wie früher auch ferner unget-übt erhalten bleiben möge; er könne dem Ober-Bürger- meister hierfür der Unterstüßung ‘der Königlichen Regierung versichern. Der Ober - Bürgermeister v. Forckenbeck, welcher alSdann das Wort ergriff , hob besonders hervor, daß erx sein neues Amt in einer, namentlich für die Gemeindever- waltungen ernsten Zeit ántrete, denn die Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs und dit Pflichten, welche Preußen in dem- selben übernommen,z würden seiner Ueberzeugung nach in ver« hältnißmäßig kurzer Zeit zu einer Erweiterung aller Gebiete der Selbstverwaltung führen müssen und den Genieinden neue Rechte, aber auch neue Pflichten auferlegen. Schon die bevor- stehenden Verhandlungen der geseÿgebenden Faktoren über all- gemeine Reform der Steuergeseßgebung würden wesentliche Umänderungen in dem Haushalte der Gemeinden bedingen. In seiner Erwiderung auf die Rede des Obér-Bürgermeisters sprach s{ließlich der Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Lewald die Hoffnung aus, daß au unter des neuen Ober-Bürgermeisters Verwaltung die seitherige Harmonie der städtischen Behörden unter einander von dauerndem Bestande bleiben möge.

, Minden, 5. Oktober. Das Amtsblatt der hiesigen Königlichen Regierung véröffentliht die vom Finanz - Ministe- rium untê dem 16. August d. J. erlassene Zustimmung zu den Anweisungen I. und Ul. für das Verfahren bei der Fortshrei- bung der Grundsteuerbücher und Karten, bezichungs- weise dér Gebäudesteuerrollen vom 17. Januar 1865 für die Provinz Westfalen Und diejenigen Theile des Regierung8bezirks Düsseldorf, in welchen das allgemeine Landrecht gilt.

Bayern. München, 9. Oktober. Der König hat sich von seinem leichten Unwohlsein wieder so weit erholt, daß er das gegenwärtige fast sommerlich s{öne Wetter zu einem aber- maligen Ausfluge ins HoGgevirge benußen will.

4, Oktober. Jm Allerhöchsten uftrage haben sich ge- stern Abends der General-Adjutant Freiherr von der Tann und der Königliche Kämmerer Karl Graf von Drechsel auf die Reise nach Schweden begeben, um den Trauerxfeierlichkeiten anzuwohnen und König Oskar 11. zur Thronbesteigung“ zu be-

lückwünschen. Nach der »A. J.« ist General &reiherr von er Tann beauftragt, außer dem üblichen Schreiben an den König von Schweden auch einen Brief des Königs der ver- wittweten Königin einzuhändigen.

_ Sachsen. Dresden, 5. Oktober. Der König und die Königin sowie die Herzogin von Genua haben heute das Hoflager zu Pilluiß verlassen und Schloß Weesenstein bezogen.

Dem »Dr.!J.« zufolge is der Bericht der Zwischen- deputation der Il. Kammer Über die Steuerreform-Vor- ne arg die Mitglieder der Ständeversammlung versandt

en,

Wföúrttemberg. Stuttgart, 4. Oktober. Der König und die Königin machten vorgestern von Friedrichshafen mit

- Gefolge einen Ausflug nach dem Fürstlich Fürstenbergschen

Schlosse Heiligenberg.

Die Großfürstin Vera von Rußland is vorgestern Abend vom Schloß Lichtenstein, wo Jhre Kaiserliche Hoheit einige Tage bei der Herzogin von Urach zugebracht hatte, wie- der in Friedrichshafen eingetroffen. i

Baden. Karlsruhe, 5. Oktober. Der Großherzog und die Großherzogin haben heute Nachmittag KarlSruhe M R um sich zu mehrtägigem Aufenthalt nah Baden zu

geben.

Der A L ara von Sachsen-Weimar traf vorgestern Nachmittag zu abermaligem furzen Besuche der Großherzoglichen Familie in Karlsruhe ein und kehrte am Abend wieder nach Baden zurü.

Hessen. Darmstadt, 4. Oktober. Die Zweite Kam- mer tritt nah den getroffenen Anordnungen am Monta , den 14. d. M./ zusammen und wird zunächst das Pensions: geseß in Berathung nehmen.

5, Oktober. Der Großherzog hat mittelst Allerhöchster Entschließung vom heutigen Hay den Hofgerichts - Rath bei dem Hofger S der Provin tarktenbürg 7 Ludwi all- Mae, zum Ministerial-Rath bei dem Ministerium der Justiz

Sachsen-Meiningeu-Hildburghausfen. Meinin en, 3, Oktober. Der Landtag hat gestern vier Vorlagen erledigt,