1872 / 245 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

[M. 1338] Kündigung von Hypotheken - Antheil -Scheinen. Die 5 prozentigen Hypotheken-Antheilscheine Nr. 1103. 1104. 1105. 1106. 1107. 1108. 1109. 1208. 1209. 2069. 2070. 2085. 2087. 2473. 2479. 2480. 2481. 2482. 2483. 2484. Y 2485, 2534. 2535. 2539 Über je 1000 Thlr. Nr. 1161. 1163. 1199. 1206. 1210. 1215. 1219. 1225. 2088. 2093. 2094. 2110. 2513. 2549. 2550, 2551. 2552. 2553. 2559. 2574. 2575. 2601. 2623. 2624. 2629. 2632. 2637 über je 500 Thlr. Mr. 11 1112. 1113. 1114. H4L 1143. 1153, 1155. 1156. 1157. 1158. 1159. 1160. 1162. 1164. 1200. 1212. 1216. 1217. 1220. 1221. 2474. 2477. 2501. 2522. 2523. 2536, 2537. 2540. 2554. 2599. 2996. 2597. 2558. 2560. 2561. 2562. 2564. 2565. 2566. «2998. 2603. 2604, 2606. 2609. 2610. 2611. 2612. 2613. 2617. 2618. 2619. 2625. 2627. 2628. 2635. 2638. 2639. 2640 über je

200 Thlr.

Nr. 1115. 1116. ‘1142, 1144. 1149. 1150. 1151. 1152. 1154. 1207. 1211. 1213. 1214. 1224. 1226. 1227. 1228. 1229. 1230: 1231. 1232. 1233. 1234. 1235. 1239, 1240. 1241. 1242. 1243. 1244. 1253. 1254. 2095. 2096. 2097. 2098. 2099. 2100. 2101. 2102. 4 D 2514. 2568. 2569. 2570. 2576. 2577. 2578. 2579. 2981. 2982. 2583. 2585. 2589, 2590, 2591. 2592. 2593. 2594. 2595. 2596. 2597. 2599. 2600. 2607. 2608. 2614. 2615. 2616. 2620. 2622. 2626. 2641 über je 100 Thlr. °

Nr. 1218. 1255. 2103. 2104. 2105. 2106. 2476. 2478. 2502. 2504.

„2584. 2586. 2602. 2605. 2621. 2636 über je 50 Iblr.

kündigen wir hiermit, da die denselben zu Grunde liegenden Hypo-

thekenforderungen an uns zurückgezahlt werden sollen. Die Besißer vorbezeichneter Hypotheken-Antheil-Scheine ersuchen wir hiermit, die Leßteren nebst Zinscoupons in rekommandirten

Briefen Mes an uns einzusenden und zwar mit der Erklärung

darüber; ob das Kapital neb On bis zum Zahlungstage oder

ein gleicher Betrag neuer Hypoltheken-Antheil-Scheine ihnen franko zugeschickt werden soll. Gleichzeitig bemerken wir noch, daß die früher gekündigten 43pro- zgentigen Hypotheken-Antheil-Scheine Nr. 480. 482. 485. 564. 573. 945. 946. 963. 965. 966. 2339 à 25 Thlr. Nr. 481. 499. 500. 507. 511. 513. 547. 556. 570. 742. 769 à 100 Thlr. Nr. 491. 498. 565. 566. 571. 968 à 200 Thlr. Nr. 457. 489 à 500 Thlr, sowie die 5prozentigen Hypotdeken-Antheil-Scheine Nr. 472. 525. 674. 791. 792. 793. 794. 797 bis 813 inf. 816. 821 bis 825 inkl, 907 bis 916 infl,, 939 bis 944 infl, 1066. 1432 es N infl,, 1464 bis 1471 inf, 1582, 1591. 2323 über je F Til : 526. 826 827. 917. 936. 1150, 1452, 1472 bis 1475 inkl, 1543 1544 à 50 Thlr. . 1542, 1581 à 200 Thlr, . 937. 938. 1579. 1580 à 500 Thlr. Nr. 819 à 1000 Thlr.,

sich noch im Umlauf befinden, und ersuchen wix die Jnhaber der-

selben, zur Vermeidung von Zinsverlusten den Umtausch derselben zu

bewirken. (a. 388/X ) Berlin, den 8. Oktober 1872.

Norddeutsche Grund- Kredit - Bank,

Hypotheken-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft.

Die Direltion: Nofenstein. V. Goldschmidt,

[3006] Bekanntmachung.

Bei der Behufs planmäßiger Tilgung der auf Grund der Aller- hS5csten Kabinets-Ordre vom 1. Juli 1866 ausgegebenen 4zprozentigen

Obligationen I[. Emission der Stadt Frank.

furt a. O. am 23. v. Mts. stattgefundenen Verloosung sind ene Appoints durch das Loos zur Amortisation bestimmt

von Serie I. à 100 Thlr. die Nr. 88. 309. 415. 441, 583. 745. 902. 1042. 1092. 1396.

von Scrie 11. à 50 Thlr.

die Nr. 235. 391. 426,

von Serie Il. à 25 Thlr.

/ die Nr. 61. 199. 368. 382,

Die T dieser Obligationen zu ihrem Nennwerthe er- olgt vom 1, April 1873 ab bei unserer Kämmerei-Kasse und hört ie Verzinsung derselben mit diesem Tage auf.

Von den früher amortisirten Obligationen find bisher zur Ein- lösung noch nit präsentirt worden :

aus dem Jahre 1871. Ser. 111, Nr. 11 à 25 Thlr. Frankfurt "a; O., den 9. Oktober 1872.

Der Magistrat.

[3003] Bekanntmachung.

_ Bei der in Gemäßheit der Bestimmungen des LONn Pri- vilegii vom 12. Februar 1866 im Beisein der Mitglieder der Chaussee- bau-Kommission des Kreises Tost-Gleiwiß stattgehabten Verloosung der nach Maßgabe des Kreites T, t 1873 einzulösenden

Obligationen des Kreises Tost-Gleiwißz nd nag-

stehende Nummern im Werthe von 2600 Thlr. gezogen worden : 4 M Le, A. à 500 Thlr, und zwar Nr. 10. 50. 137 5 Stü Litt. B. à 100 Thlr, und zwar Nr. 23. 33. 136. 149 und 397. 2 Stück Litt. C. à 50 Thlr, und zwar Nr. 34 und 121. Indem die vorstehend bezeichneten Kreis-Obligationen hiermit um 4. April 1872 gekündigt werden, fordere ih die Jnhaber erselben hiermit auf; den Nennwerth gegen Zurülieferung der Kreis-Obligationen nebst den dazu gehörtgen erst nah dem 1. April a. f. fälligen Zinscoupons nebst Talons und gegen Quittung vom 1. April a. f. ab in der Kreis-Kommunal-Kasse in Gleiwiß in Em- pfang, aut nehmen. __ Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mit abzuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurübehalten. Die Erhebung der Nennwerthe der gekündigten Kreis-Obliga- tionen kann übrigens auch vom 1. Januar 1873 ab erfolgen, doch werden von den vor dem 1. April 1873 amortisirten Obligationen die Zinsen pro 1. Quartal 1873 nicht mehr gezahlt. Gleiwiß, den 10, Oktober 1872. Der des. Königliche Landrath,

t ————————

Weagdeburg, 24. September 1872. Bei d estrigen Tage tattaefmntenen VAI s ei der am gestrigen Tage stattgefundenen Verloosung der na den Amortisationsplänen in diesem Jahre zu tilaeidat, von oa hiesigen Stadt auf Grund des Privilegiums vom 1. Februar 1858

ausgegebenen Stadtobligationen sind folgende Nummern ge- zogen worden: Serie I. 54. 191, 237. 472. 606. 620. 681. 683. 765. 883 984. Z02e 1054. 1201. 1411. 1422. 1565. 1732. 1910. 1945. 91, 104. 216. 284. 309. 346. 469. 539. 584. 609. 1100. 12e 1249, 1265. 1552, 1579. 1619, 1722. 1755, 1760, Serie III. 235. 266. 290. 327. 390. 425. 481. Serie IV. 180. 295. 296. 336. 864, 957, s

Es werden demnach die gegenwärtigen Inhaber dieser Obliga- tionen aufgefordert, solhe am 2. Januar 1828 in unserer Käm- mereifasse gegen Empfangnahme des Kapitalbetrages zurückzuliefern. Die Verzinsung der ausgeloosten 55 Stück Obligationen hört mit dem 1. Januar 1873 auf.

Aus der [eus de 1871 A aens die Obligationen Serie I. Nr. 672

und Serie 11. Nr. und 1105 noch nicht zur Einlösung präsentirt

worden. der Siadt Magdeburg.

2475. 2503.

Fochmuß.

[2840]

Serie I

[M. 1339]

Laut Beschluß des Aufsichtsrathes sind wir ermächtigt, auf Grund des §. 8 des Statutes der Preuß. Credit-Anftalt die Volleinzahlung der Aktien zu veranlassen, und fordern in Folge dessen die Herren Aktionäre hier- durch auf, von den noch reftirenden G0 pvCe.

am §0. Dktober d. J. 20 pCt., am 20. November d. J. 20 pEc.,

und am 1%. Dezember d. J. 20 pCe. bei der Kasse der

Preuß. Boden-Credit- Aktien-Bank

einzuzahlen. Zahlungen, welche vorx den oben genannten Terminen erfolgen, werden

mit »ck pCt. verzinst. __Be ober 1872,

Sthweder.

Danziger Schisffswerft- uud Kesselschmiede- Lktien- Gefellschaft.

Unter Hinweis auf die FF. 4 und 5 des Statuts werden die Aktionäre aufgefordert, auf die noch nit voUlgezahlten Interims \{eine

1s. November 1872 einschließlich

eine Einzahlung von 2O@ Prozent mit Dreißig Thalern pro Stück an eine der folgenden Stellen: Danziger Bankverein in Aa Königsberger Vereinsbank in Königsberg i. Pr., : „Herrn Jacob Litten in Elbing, gegen die Empfangsbescheinigung der betreffenden Einzahlungsselle zu leisten. Danzig, den 5. Oktober 1872.-

Danziger Schiffswerft: und Kesselschmiede-Nktien-Gefellschaft. ° Der Aufsichtsrath

HWüirselkh.

[2911]

bis zum

(M. 1344 i i . ; i : Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir die Bollzahlung der Aktien der

Schlefischen Woden-Kredit-Aktien-Vauk beshlossen haben. N L fordern wir unter Hinweis auf §. 7 des Gesellschafts - Statuts die Herren IONAVE: au! in der Zeit von 1%. November bis 18. November cer. 20 WBrozent, in der Tk vom 15, Dezember bis 18. Dezember cr. 20 Prozent, in der Zeit vom 15. Jaunar 1872 bis 18, Januar 1873 20 Prozent

mit je Pier ig haler auf jede Aktie in den üblichen Geschäftsstunden

an die Kasse der Schlesfschen Boden-Kredit-Aktien-Bank zu Breslau, Herrenstraße 26, zu zahlen.

/ Bei der leßten Raten-Zahlung sind für dieselbe vier Prozent Zinsen auf einen halben Monat mit je zwei Silbergroschen für eine Aktie zu vergüten.

_ Bei der Einzahlung sind die Jnterimsscheine mit einem doppelten, arithmetisch geordneten Nummer- verzeichniß zu Überreichen. |

Formulare sind in der Kasse der Bank in Empfang zu nehmen.

Breslau, den 11. Oktober 1872.

Der Verwaltungsrath

der Schlesischen Boden: Kredit: Aktien: Bauk. Vevyersdorf.

(B. 69/X.)

[M. 1072]

Magdeburger Bergwerks- Aktien-Gesellsechaft.

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. Mai d. J. ist das Grundkapital der Gesellschaft auf eine Million Thaler erhöht und nah §. 4 des revidirten Statuts dem Aufsichtsrathe die Modalität der Emission der E bi 00,000 Thaler fs en. Derselbe hat nunmehr beschlossen; den Inhabern der Stamm-Aktien sowie der Stamm-Prioritäts-Aktien Lit. B. das Bezugsrecht in der Weise frei zu stellen, daß ihnen auf je 5 Aktien à 100 Thaler eine neue à 100 Thlr. zum Course von 150 pCt, offerirt werde.

Ren int 50 Thaler pro Aktie bis 31. Oktober d. J. und 100 Thaler bis 1. April 1873 einzuzahlen.

as erzielte Agio fließt dem Reservefonds zu. Die neuen Aktien nehmen vom 1. Januar 1873 ab an dîr Dividende Theil. i Demzufolge fordern wir die Aktionäre unserer Gesellschaft auf; von diesem eiugoredte Gebrauch zu machen und gegen Einreichung ihrer Aktien, welche abgestempelt werden, sowie unter gleichzeitiger ung der en ate von fünfzig Thaler pro Attie in der Zeit : vom 2. September d. J. bis 34, Oktober d. J.

, bei den Herren Zueksehwerdt & Beuchel in Magdeburg die Bezugsscheine in Empfang zu nehmen. Ein nah Nummern geordnetes Verzeichniß ist bei der Einreichung beizufügen. Mit dem 1. November d. J. erlischt das egr, Sofortige Vollzahlung mit 150 Thaler pro Aftie is zulässig, indessen findet eine Zinsvergütung nicht statt. Magdeburg, den 25. August 1872.

Für den Aufsichtsrath: Der Vorstand: gez. Kricheldorff. gez. Vogts.

(a C. 669/8)

y

{M. 1073)

Magdehurger Bergwerks-Aktien-Gesellschaft.

j Ce in der Generalversammlung vom 25. Mai d. J. das revidirte Statut zur Annahme gelangt und somit die Umwandlung der auf den Namen lautenden Aktien à 500 Thaler in auf den JTnhaber lautende Aktien à 100 Thaler beschlossen ist, fordern wir die Aktio- näre unserer Gesellschaft auf, gegen Einlieferung der alten Stammaktien sowie der Stamm-Prioritätsaktien Lit. B. die neuen in Empfang

zu nehmen. Der Umtausch erfolgt unter Beifügung eines mit der Unterschrift des Besißers nah den Nummern geordneten Verzeichnisses bei den (a cto. 868/8)

U Herren “Den Attier Feb e Benehel in fe M evuea: en ien sind die Dividendenscheine Nr. 13 bis owie die Talons beizufügen. Magdeburg, den 25. August 1872. j O Der Vorstand:

Der Magistrat / Hasselbach.

Für den Auffichtsrath: gez. Kricheldorff. gez. Vogts,

Deutscher Reichs-9

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| Das Avbounement beträgt A Thlr. 7 Sgr. 6 Pf,

für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druzeile S Sgr. | s) E A |

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Hauptmann Freiherrn von der Osten vom ten Württembergischen Infanterie-Regiment Nr. 122 und Plaß- major in Ulm den Rothen Adler-Orden viertér Klasse; dem

Königlich schwedischen Vize-Konsul Spiegelthal zu Smyrna |

den Königlichen Kronen - Orden! dritter Klasse; sowie dem Wegebaumeister Carl Humann zu "Pergamus, Provinz Smyrna, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu ver- leihen. | |

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DeutsGes Nei ec.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Neiches den Ingenieur Gu av Schiller zu Kertsh zum Vize-Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Ober-Regierungs- und vortragenden Rath in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- u Medizinal- Angelegenheiten, Stiehl, bei dem Aussceiden aus dem Amte den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath mit dem Range eines Raths erster Klasse beizulegen.

Der Königliche Hof legt heute für Seine Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Hein.rih Albrecht von Preußen, Bruder Seiner Majestät des Kaisers und Königs, die Trauer auf vier Wochen an.

Die Damen erscheinen in s{warzseidenen Kleidern, und zwar die ersten vierzehn Tage in s{warzem Kopfpuy mit schwarzen Handschuhen und schwarzen Fächern, die leßten vier- zehn Tage in weißem Kopfpuy mit weißen Handschuhen und weißen Vahern A Un as Tage (hee A Blonden. L

Wegen des Anzuges der Herren wird. auf dig; diaLFfZtgve- Allerhöchsten Bestimuengil M: 0. &Ftbruar 169 Bezug ge-

mmen. | erie n 15. Oktober 18572. , Der Vize-Ober-Ceremonienmeister : Graf zu Eulenburg. Handel, Gewerbe und öffentliche

A PELt Eli

Dem Mükhlenbaumeister Carl Ziegler zu Guben ist unter dem 11. Oktober 1872 ein Patent A

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung zum selbstthätigen Reguliren der Schneiden an einer Mühlstein-Schärfmaschine : auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

E A R A (INTITELTIUU M j 14 L

Dem Mechaniker H. Kuhlmann zu Glückstadt ist unter dét 12. Oltobex d.-J. ein Patent : auf eine Maschine zum Besohlen von Schuhwerk mit Holz- Pflöcken in der durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemanden in der Be- nußung bekannter Theile zu beschränken, j auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden, Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Dem Oberlehrex Dr. Büchmann an der &riedrih8- werderschen Gewerbeschule in Berlin is das Prädikat »Pro- fessor« verlichen worden.

ilichtamtliches. Deutsches Neich

Preußen. Berlin, 17. Oftober. Se. Majestät der Gai tes U i König beabsichtigten, Sich von Baden zunächst nah der Provinz Hannover und von da am 22. d. M. nach Berlin zurückzubegeben. Jn Folge des Ablebens Sr. Königs- lichen Hoheit des Prinzen Albrecht kehren Se. Majestät jedoch von Baden unmittelbar nach Berlin zurü. N

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin kamen gestern Vormittag von Potsdam nach Berlin und begaben Sich vom Bahnhofe aus in das Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht. Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit kehrte Mittags, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit erst Abends na dem Neuen Palais zurü.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) ist gestern früh 5 Uhr von Hannover hier eingetroffen.

Auf Allerhöchsten Befehl sind wegen des Ablebens Sr. Ronen heit des Prinzen Albrecht * die Königlichen Theater von gestern ab auf drei Tage ge- chlossen worden.

Die internationale Maß- und Gewichts-Kom- mission, welche vom 24. September bis 12. Oktober in Paris getagt hat, ist sc{ließlich nicht nur in Bezug auf die technische und wissenschaftliche Seite der ihr vorliegenden Fragen, sondern auch nach langwierigen Diskussionen in Bezug auf die künftige

s Berlin, Mittwoch,

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den 16, Okto

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Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes |

ber, Abends.

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nehmen Bestellung an, |

Lp | für Berlin die Expeditioa: Zietenplaß Nv. 8. |

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ASIE.

internationale Organisation / der Grundlagen des metrischen Maß- und Gewicht8wesen® zu einer Einigung gelangt, welche voraussichtlich einen bedeutungSvollen Fortschritt in der mensh- lichen Kulturentwicklung herbeiführen «wird.

Es ist nämlich in den lehn Sihungen, nachdem die ersten Wochen der Verhandlungen dr neuen Einrichtung des künf- tigen gerheinsamen Urmaßes und Urgewichtes aller Nationen gewidmet waren, fast einstimmig der Beschluß gefaßt worden, die Regierungen sämmtlicher auf der Konferenz vertretenen Staaten, d. h. fast aller Külturvölker der Erde, zu ersuchen, cin internationales Bureau für Maße und Gewichte zu errichten, welchem unter der Leitung eines permanenten internationalen Komite's übertragen werden soll

1) die definitive Feststellung des neuèn gemeinsamen Ur- maßes und Urgewichles,

2) die definitive AuS8gabe der an die einzelnen Nationen zu verabfolgenden, möglichst identishen Kopien dieses neuen Urmaßes und Urgewichtes, die Aufbewahrung des gemeinsamen Urgewichtes, die in gewissen Zeiträumen zu wiederholende Ver- gleihung aller den einzelnèn Staaten zu übergebenden Kopien des Urmaßes Und Urgewichtes untereinander und mit den Originalèn, die fernere Au8gabe genauer Kopien an Staatsregierungen, sowie an Interessenten jeder Art, : die Ausführung aller derjenigen gemeinsamen Arbeiten und Untersuchungen auf dem Gebiete des internationalen Maß- und Gewichts8wesens , welche im Interesse der Ent- wickelung und Befestigung - seiner Grundlagen und der Ausbreitung seiner Geltung erforderlich sein werden. Das zur Leitung dieser inkernationalen Institution, d. h.

zur Ernennung und Ueberwachung ihrer Beamten, berufene permanente Komite wird aus 12 Mitgliedern bestehen, und als

i M GAMRSAOY j j is 4 8 1 g ag

Sin Bre Ier c M E R arie t uge gefaßt wählt je einen Verireter von Wbrp#. Mena Sd gee den, Norwegen, Deutschland, Oesterreich, UUCIel -SPA U; Frankreich, Pa Ret und den Niederlanden und hat ihr Präsidium beauftragt, bei der französischen Re- gierung zu beantragen, daß dieselbe nunmehr das ganze Projekt auf diplomatischem Wege den betheiligten Regierungen vorlege und dieselben auffordere, zum Zwecke der gemeinsamen Unterhal-

Urmaßes und

tung der vorgeschlagenen internationalen Organisation einen

Vertrag zu schließen, durch welchen zugleich das internationale Büreau für Maß und Gewicht in oder bei Paris als eine neutrale Institution unter den Schuß aller Regierungen zu stellen sein würde. i 2 :

Da die wissenschaftlichen Grundlagen, welche von der internationalen Kommission in Paris für das neue Urmaß und Urgewicht festgeseßt worden sind, einen bedeutenden ¿Fort- schritt gegen den biSherigen Zustand enthalten, und da dur die Verwirklichung der oben dargelegten Organisation auch für die Zukunft die Genauigkeit und Ordnung in der Handhabung des metrischen Systems in hohem Grade gesichert sein würde, so können alle diejenigen, deren Arbeiten an der Genauigkeit der Verwaltung des Maß- und Gewicht8wefens interessirt find, mit Befriedigung auf die eben abgeschlossenen Berathungen blicken, und der Handels8verkehr Deutschlands kann zugleich die Hoffnung hegen, daß durch die in Aussicht genommenen inter- nationalen Maßregeln und Einrichtungen der definitiven Ein- führung des metrischen Systems auch in allen denjenigen mil Deutschland in Handelsverkehr stehenden Staaten, welche das metrische System noch nicht angenommen haben, ein wesent- licher Vorschub geleistet werden wird.

Der Minister des Jnnern hat im Einverständniß mit dem Finanz-Minister in einem Spezialfall entschieden, daß entsprechend dem Cirkular-Erlasse vom 18. April 1844 (Ministerialblatt f. d. i. V. S. 141) die analoge Anwendung der geseßlichen Bestimmungen über die Kautionen der Staats- Kassenbeamten auf die Kautionen der Kommunal- 2e, Kassenbeamten überall insoweit als angemessen betrachtet werden, als nicht besondere Verhältnisse eine solche Anwendung ausschließen.

‘Ein'Gesammt-Armenverband hat sich bei dem Minister des Innern wegen der ihm auferlegten Zahlung der durch die ärztliche Untersuchung Geisteskranker entstandenen Kosten beschwert. Der Minister hat diese Beschwerde nicht für begründet erachtet , weil die Aufnahme Geisteskranker in die Irren-Anstalt der betreffenden Provinz reg ementsmäßig nur auf Grund einer ärztlichen Krankengeschichte erfolgt / derselbe daber eine ärztlihe Untersuhung der Kranken voraufgehen muß. Zur Tragung der dadurch entstehenden Kosten müssen aber diejenigen Personen resp. Gemeinden für verpflichtet er- achtet werden , welche die Aufnahme eines Kranken in die An- stalt nachsuchen und in deren Interesse diese Aufnahme erfolgt. Hiernach seien in allen solchen Fällen , wie den vorliegenden, in denen durch die Unterbringung armer Geisteskranker in der Anstalt eine Verpflichtung der öffentlichen Armenpflege erfüllt wird, die gedachten Kosten von dem betreffenden Armenverbande zu übernehmen , und nur dann , wenn die Untersuchung des

eistigen Zustandes einer Person nicht zur Feststellung der rage , ob dieselbe auf Kosten der Armenpflege in der Jrren- Anstalt unterzubringen sei, sondern zu rein polizeilichen Zwcken stattfindet, werden die Kosten der ärztlichen Untersuchung aus

Staatsfonds zu tragen sein,

Ler General-Major, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Inspecteur der 2. Artillerie-Jn- spektion Prinz Kraft zu Hohenlohe-Ingelfingen ist zur Abhaltung von Festung§- und Belagerungsdienst-Uebungen nah Stettin, Spandau und Mainz kommandirt woorden.

Der Oberst und Chef der Abtheilung für die Jngenieur- Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium, Freiherr von Wan- Cu ist von seiner Urlaubsreise hierher wieder zurük- gcftehrt.

An die Direïtion der Geshüßgießerei zu Span- dau sollen Seitens des hiesigen Artillerie-Depots ca. 5500 Ctr. Bronze in französischen Geshüßröhren aus den hiesigen Be- ständen versandt werden. Gegenwärtig sind Mannschaften des Garde-Feld-Artillerie-Regimeknts mit dem Verladen der Geschüß- röhre beschäftigt.

Die auf gestern festgeseßte Eröffnung des neuen Potsdamer Bahnhofes hat wegen einzelner noch rücckstän- diger Arbeiten nicht stattfinden können. Die Jnbetriebsezung des Bahnhofes hat in Folge dessen auf einige Zeit hinaus8ge- schoben werden müssen. /

S. M. Brigg »Undine« ist am 15. d. Mts. von Arendal nach Dortmouth in See gegangen. i

Stralsund, 14. Oktober. Heute wurde der diesjährige ordentliche Kommunal-Landtag von dem Fürsten zu Putbus in Gegenwart der sämmtilichéèn 10 ordentlichen Mitglieder er- öffnet ; für den beurlaubten Landsyndikus fungirte der Justiz- Rath Hagemeister von hier. Nach E des Jahres- berichts des engeren Ausschusses, welcher über die gesammte ständische Verwaltung während des Jahres 1872 Rechenschaft giebt, wurden einige Wahlangelegenheiten erledigt, und die Rechnungen ffe b arge eite „Rathe cas

Den.nächst, „referirto. der Gebeine „Math Wnaermei Dr Eg uber os Ge en im diesseitigen Landes- theil. Die Diskussion wurde auf morgen vertagt.

Hannover, 14. Oktober. Jn der heutigen (11.) Sißung des- Provinzial-Landtages führte Graf Münster den Vorsiß und kündigte eine Reihe von Petitionen, die Rechts- verhältnisse der Bauern betreffend, an. Es wurden darauf mehrere ständishe Erwiderungsschreiben verlesen, u. A. auch Über den Klosterfonds, und dieselben ohne Widerspruch geneh- migt. Darauf kam der Antrag des ständischen Verwaltungs- ausschusses, die beabsichtigte Veränderung der Landstraßenver- waltung betreffend, zur Berathung. Der Antrag geht dahin:

1) die Landstraßenvau-Bezirke in Gemäßheit einer ev sicht der projektirten Landstraßenbau-Bezirke in der Provinz festzu- stellen; 2) den Verwaltungs8ausshuß zu ermächtigen, im Jahre 1873 aus der Position »Landstraßen« für Verwaltungskosten den Gesammt- betrag von 36,000 Thlr. zu verausgaben. |

Der Abg. v. Bennigsen rechtfertigte den Antrag. Die Baukreise sind: Hannover (mit 19 Wegeverbänden und 79 Landstraßen), Bassum (8 und 49), Hildesheim (13 und 53), Northeim (17 und 55), Celle (13 und 70), Uelzen. (9 und 34), Lüneburg (14 und 44), Verden (13 und 55), Stade (15 und 63), Osnabrück (13 und 79), Lingen (11 und 48) und Aurich (15 und 42). Die Mehrausgaben gegen früher (6000 Thlr.) sind 30,000 Thlr., dabei is die mögliche Aussicht E daß die Wegeverbände an Reisekosten und Diäten 10,000 Thlr. über- nehmen. Der Referent, der Mehrausgabe noch einmal das Wort redend, bemerkte, daß dieselbe 2 pCt. des jährlichen Ge- sammtaufwandes für Landstraßenbau von rund 1, Millionen Thaler betrage. Die Anleihe von 2'/, Millionen für den Land- \straßenbau werde nicht ausreichen, vielmehr bis auf mehr als 3 Millionen erhöht werden müssen. Jn 6 —8 Jahren werde das projektirte Landstraßenneß auSgebaut sein. Nachdem darauf die Bezirke festgestellt, wurden die Kosten einstimmig bewilligt. Demnächst nahm der Landtag ohne Debatte folgenden An- trag des ständischen Verwaltungs8ausschusses an:

Der Provinzial-Landtag wolle beschließen: dem bei dem Landes- Direktorium angestellten Wegebaurathe in den von ihm bearbeiteten Angelegenheiten unbeschadet der Bestimmungen der Geschäfts- Instruktion für das Landesdirektorium Stimmrecht beizulegen, und den Verwaltungsauss{huß zu ermächtigen, für den Fall, daß ein zweiter höherer Wegebau - Techniker bei dem Landesdirektorium an- gestellt werden sollte, diesem gleiches Stimmrecht zu verleihen

Darauf folgte. die zweite Berathung der Entwürfe übek die Erweiterung der Befugnisse der ständischen Organe und der Wegeverbände auf dem Gebiete der Landstraßenverwaltung. Qu den Entwürfen im Allgemeinen wurde auf Antrag des Verwaltung8ausschusses beschlossen:

Sich mit den Entwürfen einverstanden zu erklären und nach Maßgabe- derselben eine Aenderung der hannoverschen Wegegeehgebung, sowie eine Umgestaltung der Landstraßenverwaltung bei der König- lichen Staatsregierung zu beantragen, auch behufs Ermöglichung der Einführung der in Aussicht genommenen Organisation zum 1. Januar f. J. den ständischen Verwaltungsausshuß, bezw. das Landes-Direk- torium, so weit erforderlih, zu ferneren Verhandlungen mit der Königlichen Staatsregierung und zur Abgabe bindender Erklärungen zu bevollmächtigen. i

Die Versammlung ging dann zu dem Antrage, die Auf- nahme der Wegeanleihe von 25 Millionen Thalern betreffend, über. Derselbe lautet: :

Der Provinzial - Landtag « wolle beschließen: daß die von dem

4. D behufs Ausbaues der Ln in der Provinz beschlossene Anleihe von 2,500,000 Thlr. nach Maßgabe des