1872 / 246 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

T E A E LEA A O S SUSS E N E A E 1132000

2 Domänen-Verpachtung. Die unmittelbar bei der Kreisstadt Sorau belegene Domäne

Sorau, welche an: Hof: und Baustellen... 5/214 Hektar, ärten ee »

ütung

E air Gauen LE en Pläßen und Unland.

eichen j 1/899

Forstland 3/004 »

7 Summa 730,870 Hektar enthält, soll nebs Brennerei, Brauerei und Ziegelei auf die 18 Jahre von Johannis 1873 bis dahin 1891 im Wege des öffentlichen Meist- gebots anderweit verpachtet werden.

Hierzu is ein Termin auf

Donnerstag, den 34. Oktober d. J., Vormittags 14 Uhr, im Regierungs - Gebäude, Wilhelms8play Nr. 19 hierselbst, vor dem Regierungs-Rath Fischer, anberaumt.

Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 8500 Thaler festgeseßt und zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Ver- mögen von 50,000 Thlr. erforderlich; über dessen Besiß sich die Pacht- bewerber vor dem Termine auszuweisen haben.

Die Verpachtungs - Bedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien Abschrift ertheilen, kénnen in unserer Domänen-

egistratur und bei dem jeßigen Pächter eingesehen werden.

Frankfurt a. D., den 24. September 1872.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

(M. 1349] Bekanntmachung.

Die Lieferung der zur extraordinären Unterhaltung der Staats- Chausseen in unserem Verwaltung8-Bezirke im Jahre 1873 erforder- lihen Steine soll ganz oder getheilt, im Wege der öffentlichen Sub- mission, vergeben werden.

Der Bedarf kann auf

DBRE Mee Chaussirungs-Steine zum Zerkleinern

estimmt —y 10,000 Quadratmeter rechteckig bearbeitete Pflastersteine aus märkischem Granit oder aus einem Gestein von gleicher Textur und Festigkeit, und 200 Quadratmkter rechteckig bearbeitete Bruchsteine, angenommen werden.

Die Lieferungs-Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus. Nach denselben wird der Einreichung der Submissionen bis zum 29. d. M. entgegen geschen. Von den Lieferungs-Bedin- gungen werden auf portofrei eingehende Anträge, Abschriften gegen Zahlung der gewöhnlichen Kopialien, übersandt werden. (a 502/10)

Berlin, den 11. Oktober 1872.

Königliche Ministerial-Bau-Kommission. In Vertretung: Kühlenthal. Zeidler.

, O (3019) Submisston.

Die Lieferung der nachbenannten Feld-Equipage-Gegenstände, franco hier, ist an den Mindestfordernden zu überlassen und find Offerten bis zum 24, d. Mts,, Morgens 8 Uhr, einzureichen :

Lieferung8termin innerhalb drei Wochen.

13 Paar Stangenkumurnetgeschirre mit Kammfkissen zu 4\pännigen Geschicrzügen , 13 Paar Vorderkummetgeschirre mit Kammtkissen, 32 Halftern, 32 Halfterketten, 9 Trensengebisse mit Zügeln für Hand-

* pferde, 36 dergleichen für Sattelpferde, 45 Kandaren, 45 Hauptgestelle mit Zügeln, 35 komplette ungarische Trainfahrersättel mit Paktaschen, 21 fkomplette ungarische Reitsättel mit Pataschen, 8 Sattelüberdecken, 13 Paar Pataschen, 32 große Wovlahs, 32 Deckengurte, 7 Kreuz- leinen, 24 Lederpeitschen, 1 Trainpeitsche/ 51 große Futtersäcke, 12 kleine Futtersäcke, 1 Wagenwinde, 126 Futterbeutel; 56 Hufeisentaschen, 24 Beinleder, 13 Wagenbeile, 6 Schippen, 6 Kreuzhacken, 1 Schrau- bens{lü}sel, 3 lange Zugketten, 3 Spannnägel und 63 Wassertrensen.

Alt-Damm, den 15. Oktober 1872.

Die Materialien-Verwaltungskommisfion des Pommerschen

Train-Bataillons Nr. 2.

{3016]

Hannoversche Staats - Eisenbahn.

Die auf den Bahnhöfen zu Hannover, Göttingen, Bremen und Geestemünde lagernden alten Werkstatts-Materialien, als: ca. 39,000 Kilogr. alte Eisenblech - Abfälle, 97/000 » » Schmiedeecisen- » 65,000 » Gußeisen- » Drehspäne, verbranntes Gußeisen, Gußfederstahßl-Abfälle- Federstahl- » alte eiserne Siedersöhxen, » Radreifen von Mund » Puddelstahl, altes See ues, » töhren- » Stehbolzen- » Gußmesjing;/ Blech- und Siederohr-Messing;,

Zink, Gußstahl-Abfälle I. und 11. Sorte, Gummi-Abfälle ohne Hanfeinlage, » E: y und Eisen- drahtspiralen, Stück alte Dampfpumpen, » » Speisepumpen, 15/000 Kilogr. 7 Stü alte eiserne Triebachsen mit \{chmiede- eisernen Speichenrädern ohne Bandagen, 9/000 » 9 Stück alte eiserne Triebachsen mit Guß- 26,000 P

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stahl-Scheibenrädern 2c.

36 Stück alte eiserne Wagenachsen mit \chmiedceisernen Scheibenrädern undPuddel- stahl-Bandagey

46 Paar alte \chmiedeétiserne Wagenscheiben- räder, theils mit; theils ohne Bandagen, aar alte s{chmiedceiserne Wagenspeichen-

râder mit Puddelstahl-Bandagen,

4 Paar alte s{chmiedeeiserne Tenderräder ohne

g andagen,y

» 5 Stück ausrangirte 4rdr. offene Güterwagen, sollen im Wege der öffentlihen Submission verkauft werden. Termin hierzu i} auf : Montag, den 28. Oktober er., Vormittags 140 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten anberaumt, bis zu welchem Tage die Offerten portofrei und versiegelt mit der Aufschrift :

1Offerte auf Ankauf von Material - Ab-

gängen:! versehen, an den Unterzeichneten einzureichen sind.

ie Bedingungen Gegen in meinem Bureau; sowie auf den Stationen Hannover; Minden, Osnabrück, Lehrte, Bremen, Har- burg, Uelzen, Göttingen; Cassel und Wunstorf zur Einsicht aus und werden auch auf portofreie an mich zu richtende Schreiben gegen Er- stattung von 5 Sgr. mitgetheilt.

Hannover, den 14, Oktober 1872. Der Königliche Ober-Maschinenmeister. K chäffer.

.

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23,000 » » 20,000 » 838 » 1,600 »

s

Reichs-Eiscnbahnen

: herrührend sollen im Wege der öffentlichen Submission verkauft E |

mittenten ausgelegt. Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift :

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Straßburg, den 12. Oftober 1872.

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d Elsass -Lothringen.

Die auf den Reichs -Eisenbahnen disponiblen alten Schienen und sonstigen alten Materialien, nämlich: ca. 1,709,000 Kilogramm alte Schienen über 4,0 Meter Länge, zu Jnterimsbahnen noch brauchbar, ca. 450,000 Kilogramm alte Schienen unter 4,0 Meter Länge, resp. Schienenstücke, ca. 1,040,000 Kilogramm altes S: von Schienenstüh Liz i: krahnen 2c. herrührend, ca. 160,000 Kilogramm altes Schmiedeeisen, von Laschen, Nägeln, Weichen, Drehscheiben 2c,

len, eicheu, Drehscheiben , Wasser-

Die hierauf bezüglichen Bedingungen nebst Nachweisung der zum Verkauf gestellten alten Materialien und deren Lagerorte sind portofreie, an unsere Drucksachen-Verwaltung hierselbst zu rihtende Schreiben gegen Erstattung der Kosten zu béziehen. G A auf

Auch sind die qu. Bedingungen in den tationsbureaus zu Barr, Bitsch, Bollweiler, Colmar, Diedenhofen, Hagenau, Luxemburg, Met, Mülhausen, Saarburg, Saargemünd, Schlettstadt, Straßburg und Weißenburg zur Einsicht der Suh-

,„Dfferte auf Ankauf alter Schienen und Eisentheile“/ bis zu dem am Montag, den 4. November d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahnhofe anstehenden Termin, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden; portofrei an uns einzusenden.

(Str. 39/X.)

Kaiferliche General-Direktion Der Eisenbahnen in Elfaß- Lothringen.

2A Bekanntmachung.

__ Die Lieferung von leinenen, resp. baumwollenen Wäsche-Gegen- ständen für den Garnison- und Lazareth-Haushalt unseres Bereichs pro 1873, bestehend in:

10 feinen Handtüchern, 1488 N leinenen oder baumwollenen Bettdeen- czügen- 1754 biaubunten, leinenen oder baumwollenen Kopfpolster- bezügen und 5 18 Leibmatraßenhülsen, soll im Wege der Submission unter den in unserer Registratur, Gen- thinerstraße 2, 2 Treppen, sowie in dem Geschäftszimmer der König- lichen Lazareth-Kommission zu Spandau einzuschenden Bedingungen und nah den bei dieser Kommission ausgelegten Normalproben in Entreprise gegeben werden. Die bis zum 24. Oktober er-., früh, portofrei an uns

einzusendenden j auf der Adresse mit // Submission auf Lieferung der Kasernen- und Lazareth-Wäsche- Gegenstände 1 zu bezeichnenden Offerten werden am 24, Of-

tober er., Vormittags A4 Uhr, in unserem Büreau, 3. Abthei- lung, in Gegenwart der etwa persönlih erscheinenden Submittenten eröffnet werden.

Es wird noch ausdrüdlich bemerkt, daß Lieferungs -Offerten, welche mit Bezug auf besondere von den resp. Unternehmern vor- fetewte N oder mit Vorbehalt abgegeben werden, unberüksich- igt bleiben.

Berlin, den 8. Oktober 1872.

„Königliche Fntendantur 8. Armee-Corps.

[29] I s pr * Bergisch-Márkische Eifenbahn.

__ Die Lieferung folgender Betriebs-Materialien für das Jahr 1873 soll im Wege der Submission verdungen werden, nämlich: Batteriegläser, Bindfaden, Bittersalz, Buchensplitterholz, Carbol- säure, Carbolsäurepulver, Dochtband, Dochtgarn, Dochte, Frucht- gummi in Paqueten verpackt, Gummi arabicum Hanf, Kreide in Stücken, Kupfervitriol, Liederung, Maschinenöl, Petroleum, Plomben, Pußheede, Pußtücher/ Pußwolle, Reiserbesen, Roggenmehl, RÜbösl, Oelseife, Stangenseife, Harzseife, Schanzen, Schwefelsäure, Soda, Stearinlichte, Talg, Terpentinöl H; Thoncylinder und Zink. __ Die Lieferungsbedingungen mit Angabe der Bedarfs-Quantitäten liegen bei unserer Central-Materialien - Verwaltung hierselb den Be- trieb8-Materialien-Magazinen zu Cassel und Obercassel bei Düsseldorf, so- wie in den Bureaus der Stations-Vorsteher zu Hagen, Dortmund, Altena, Altenhundem/, Siegen, Arnsberg, Crefeld, Aachen, Deuß und Mühl- heim a. d. Ruhr zur Einsicht offen, auch können Abschriften derselben gegen Erstattung der Kopialien an den genannten Stellen bezogen werden. Die Offerten, welche si belicbig auf einzelne oder mehrere Artifel zusammen bezichen können, sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift

Offerte auf Lieferung von Betriebs-Materialien versehen, bis zum 29. Oktober Abends an uns einzureichen und wird

|

die P derselben am 31. ejd., Vormittags 10 Uhr, in Gegen- wai a erschienenen Submittenten in unserem Central-Bureau attfinden.

Elberfeld, den 5. Oktober 1872.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verschiedene Bekanuturachungen.

[M. 1350] Bekanntmachung.

Die Lehrerstelle in Hackenwalde, unweit Gollnow;

ist vakant. F Das Gehalt beträgt [neben freier Wohnung, freiem Holz und Torf, sowie 3 Morgen Aker, 150 Thaler. Bewerber wollen sich s{leunigst unter Einreichung ihrer Zeug- nisse bei uns melden. Gollnow, den 12. Oktober 1872. j Der Magistrat.

D L L ï r ————————

Betriebs-Einnahmen pro Monat September 1872. Rhein -Nahe- Eisenbahn. für für Extra- : Personen. Güter. ordinair. Summa. bis ult. 1871 im Septbr. Thlr. Thlr. Dle: P Thlx. definitiv 62/,674* 67,36 5/546 135/585 1,189,710 1872 im Septbr. provisorisch. 40,900 76,665 5/877 123,442 933,674 Mithin pro 1872 ww. 21,774 m. 9,299 m. 332 w. 12,143 w. 256,036 Saarbrücken, den 11. Oftober 1872. Königliche Eisenbahn - Direktion.

Schlefisch-NRheinischer Eisenbahn-Verband. Vom 14 Oktober cer. ab is an Stelle der seit dem S 15, Oftober 1870 gültig gewesenen zweiten Auflage A des Tarifs für den Güterverkehr im Schlesisch - Rhei- a ÿ nishen Eisenbahnverbande vom 1. Januar 1869 eine mene Dritte Auflage dieses Tarifs in Kraft getreten. Der Verband umfaßt den Verkehr zwischen verschiedenen Stationen der Cöln-Mindener, Hannoverschen, Bergisch - Märkischen, Westfälischen, Braunschweigischen, Niederländischen A Gs und Niederländischen Staatsbahn einerseits und Stationen der diesseitigen, Berlin-Görlißer; Breslau-Schweidniß-Freiburger, Oberschlesischen und Rcchte-Oder-Ufer- Eisenbahn via Berlin andererseits. Exemplare des Tarifs sind_ bei unseren Verbandstationen zum Preise von 1 Thlr. 8 Sgr. pro Stück käuflich zu haben. Berlin, den 5. Oktober 1872. Königliche Direktion der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn.

[M. 1346]

Erfart, den 14. Oktober 1872.

Der Uunffichtsrath des Thüringer Vankvereins.

Brodzina.

: Durch einstimmigen Beschluß des Aufsichtsraths des Thüringer Bankvereins ist die über das Vorstandsmitglied Herrn Wilhelm Moos hierselbst von dem früheren Aufsichts- rath am 22. Juni er. ausgesprochene Suspension wieder aufgehoben und tritt Herr Moos mit dem heutigen Tage in seine Funktionen als erstes Boxsianb

8Smitglied wieder ein.

453/10

[M. 1345]

Cassenbestand

Wechselbestände

Effekten nach §. 40 des Statuts Unkündbare Hypotheken-Darlehne Kündbare Hypotheken-Darlehne

Darlehne an Kommunen und Korporationen Lombard-Darlehne

Grundstück-Conto

Diverse Debitoren

Eingezahltes Aktien-Kapital Unkündbare T, Pfandbriefe Creditoren im Cto.-Corrent Verschiedene Passiva

Breslau, den 30. September 1872.

EWarretzki.

Sechlesîsche Boden-Credit-Actiecn- Bank.

Status vom 830, Soptember 1872. Activa.

Thlr. 165,535. » 108,537. » 119803. » 1,248,600. » 66,500. » 7,500. » 46,324. » 77,245. » 20,327. Thlr. 1,960,372.

SI=E1l | I] R

Thlr. 1,000,000. » ‘600,000. » 219,043. v, L820 —,

6. 9

Thir. 1,960,372. 29.

I S1

Die Direktion.

V ilch.

» abgelehnt » » » unerledigt »

Beantragt sind an Hypotheken - Darlehnen excl. der sofort zurückgewiesenen Thlr. 6,532,700. —, —. Davon sind bewilligt Thlr. 3,895,210 » 1,213,810 1,423,680

Thile, 6h04 00.

(B. 87/10)

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats- Anzeiger.

F |

für das Vierteljahr.

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| für Berlin die Expedition: Zietenplaß Nr+ 8.

M 24G.

Berlin, Donnerstag,

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General der Infanterie von Manstein, komman- direnden General des 1X. Armee - Corps, das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der denselben verliehenen nichtpreußischen Ordensdekorationen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russishen St. Alexander-Newsky-Ordens: dem General - Lieutenant von Budrißki, Commandeur der 2. Garde - Jnfanterie- Division; des Kaiserlich russischen Weißen Adler- Ordens mit Schwertern: dem General-Lieutenant Grafen von der Golßy, Commandeur der Garde-Kavallerie-Division ; des Kaiserlich russishenSt. Wladimir-Ordens dritter Klasse mit Schwertern: dem Obersten von Krosigk, Commandeur der 1. Garde-Kavallerie-Brigade; des Kaiserlich 1G en Sl. Anne - OLdèns.. erster Klasse mit Schwertern: dem General-Lieutenant Grafen von Branden- burg, Commandeur der 3. Garde-Kavallerie-Brigade; defs- selben Ordens zweiter Klasse: dem Obersten von Hym- men, Commandeur des Garde - Husaren - Regiments; des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Leopold- Ordens: dem General -- Lieutenant Grafen von der Golß, Commandeur der Garde-Kavallerie-Division ; des Comman- deurkreuzes desselben Ordens: demObersten von Krosigk, Commandeur der 1. Garde-Kavallerie-Brigade, und dem Obersten von Hymmen, Commandeur des Garde-Husaren-Regiments/; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Major von Saldern-Ahlimb vom Generalstabe der Garde-Kavallerie- Division und dem Major von Weiher vom Generalstabe der 2. Garde-Jnfanterie-Division; des Kaiserlich öster- reihischen Ordens der Eifernen Krone erster Malte: dem General-Lieutenant von Budrißki, Commandeur der 2. Garde-Infanterie-Division, und dem General - Lieutenant Grafen von Brandenburg, Commandeur der 3. Garde- Kavallerie-Brigade; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlih bayerishen Militär-Verdienst-Ordens: dem Major Kutscher vom Pommerschen Husaren-Regiment (Blüchersche Husaren) Nr. 5; des Königlich sächsischen Erinnerungskreuzes für da8 Jahr 1870/717 dem Lazareth-Jnspektor Baerwalde in Gera; des Comman- deurkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Groß- Lis badishen Ordens vom Yähringer Löwen: em eines vortragenden Rathes beim Kriegs-Ministerium beauf- Tod des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des- ben OLdens: den Major D von Blr, ulegt mit den Geschäften eines vortragenden Rathes eim Kriegs-Ministerium beauftragt; des Ritterkreuzes iweitevx „Klasse dessclbon „Ordens: dem. Zuten- dantur - Sekretär und Rechnungs - Rath Kappes von der Intendantur des XIV. Armec-Corps ¡»der Großherzoglich badishen kleinen goldenen Verdienst-Medaille: den Intendantur-Sekretariats-Assfistenten Rohrhurs von der Jn- tendantur des XIV. Armee-Corps und Plesch von der Jnten- dantur der 28. Division; des Großherzoglich hessischen Militär - Sanitäts - Kreuzes: dem vormaligen Feld- Apotheker Kempke vom 1. Hessischen Feld- Lazareth des X1. Armee - Corps; des Großherzoglich meclenburg- \chwerinschen Militär - Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Seconde - Lieutenant von Bornstedt vom 2. Niederschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 47; der Fürst- lih s{chwarzburgiscchen Ehrenmedaille in Silber für Verdienst im Kriege: dem Kapellmeister Müller vom 3, Hessischen Infanterie-Regiment Nr. 83.

Deutsches Nei.

Lea aug der völligen militärischen Freizügigkeit zwischen dem Königreich Bayern einer- und den übrigen Bundesstaaten andrerseits.

Nachdem für das Sgra Bayern die definitiven Aus- führungS8bestimmungen zu dem Reich8gesey vom 24. Novem- ber pr, Über die Einführung des Norddeutschen Bunde8gescehes, betreffend die Verpflihtung zum Krieg8dienst vom 9. Novem- ber 1867, ergangen sind, findet nunmehr auch auf das Ver- hältniß zwischen dem Königreich Bayern einer- und den übri- gen Bundesstaaten andrerseits der §. 17 lehtberegten Geseßes, welcher lautet: A G8 6

»Jeder Norddeutsche wird in demjenigen Bundesstaate zur Erfüllung seiner Militärpflicht herangezogen , in welchem er zur Zeit des Eintritts in das militärpflichtige Alter seinen Wohnsiß hat, oder in welchen er vor erfolgter endgültiger Ent- scheidung über seine aktive Dienstpflicht verzieht.

Den Freiwilligen (§§. 10 und. 11) steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie ihrer aktiven Dienstpflicht ge- nügen wollen, innerhalb des Bundes frei. i :

Reserve- und Landwehrmannschaften treten beim Verziehen von einem Staat in den andern zur Reserve, bezw. Landwehr des leßteren über:« i in vollem Umfange Anwendung.

Hierbei is indeß Nachstehendes zu beachten :

ajor a. D. von Kirchbach, bisher mit den Geschäften .

1) Zum R des Jahres 1873 sind als laufender pargang die zwischen dem 1. Juli 1852 und dem 31. Dezem- ber 1853 geborenen Wehr- bezw. Militärpflichtigen bayerischer Staatsangehörigkeit heranzuziehen.

2) Diejenigen Wehrpfslichtigen, welche \sih darüber auswei- sen, daß sie nah der früheren bayerishen Wehrgeseßgebung von der Militärpflicht definitiv befreit worden sind , bleiben auch ferner von Ableistung - derselben entbunden.

Die einzelnen bayerischen Wehr - bezw. Militärpflichtigen auf Zeit ertheilten Zurückstelungen vom Dienst bleiben in Geltung, im Uebrigen kommen jedoch auf diejenigen, über deren Militärpflicht bis zum 1. Oktober cr. noch nicht definitiv entschieden ist, die Bestimmungèn der Militär-Ersatinstruktion vom 26. März 1868 uneingeschränkt zur Anwendung.

3) Bezüglich der auf Grund des fcüheren bayerischen Wehr- Verfa ung E der Ersaßmannschaft 1. resp. 2. Klasse zu- getheilten Individuen, sowie in Betreff nachträglicher Loosung bayerischer Wehrpflichtiger, behält es bei den in Passus 4 und 5 La Uebergangs8bestimmungen vom 21. Februar 2c. (Armee- O Nr. 5) getroffenen Festsezungen scin Be- wenden.

4) Auf Grund von Zeugnissen bayerischer Lehranstalten über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilli- gen Militärdienst können Berechtigung®Lscheine für diesen Dienst unter der aus §. 149 der Militär-Ersaß-Instruktion sich ergeben- den allgemeinen DLLa anns auch von Prüfungs - Kommis- ionen außerhalb Bayerns ertheilt werden , sofern die aus- elende Anstalt entweder durch eine Publikation im Reichs- Geseßblatte als cine nah §. 154 3. a. a. O. anerkannnte Lehr- anstalt bezeichnet , * oder durch besondere Anordnung des mit- unterzeichneten Reichskanzlers auf Grund des §. 154 4, ebenda für berechtigt erklärt ift,

Berlin, den 8. Oktober 1872.

Der Reichs -Kanzler.

In Vertretung: Delbrü.

Der Krieg8-Minister. Graf v. Roon.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten beschäftigten Konsistorial-Rath und Professor Dr. Hübler zum Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Math in dem gedachten Ministerium zu ernennen ; A

Dem seitherigen Konsistorial-Rath Kühlenthal bei seiner Ernennung zum Vorsteher der Ministeriai-, Militär- und Bau- Kommission in Berlin den Charakter als Geheimer Regie- rungs-Rath beizulegen ; ; | i

Den mit der Funktion cines Abtheilungs - Dirigenten an das Kreisgericht in Birnbaum N Kreisßrichter Hart- mann in Ostrowo zum Kreisgerichts-Rath zu ernennen ; sowie

Dem Staatsanwalts-Gehülfen Baumgard in Cassel den Charakter als Staat8anwalt zu verleihen.

Kriegs-Ministerium.

Verfügung vom 10. Oktober 1872 betreffend Benen- nung und Bekleidungs-Abzeichen der Garde-Landwehr- Bataillone.

Se. Majestät der Kaiser und König haben, im Anschluß an die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. März e. die ander- weite Organisation der Garde-Landwehr betreffend, zu befehlen geruht, daß die Garde-Landwehr-Bataillone die Bezeichnung: 1. und 2. Bataillon 1. resp. 2. 2c. Garde - Landwehr - (Garde- Grenadier- resp. Garde-Füsilier-Landwehr-) Regiments führen und im Interesse der Auffrishung der Bestände, unter An- legung der Landwehr-Kopfbedeckung und Fortfall der Namens8- züge auf den Schulterklappen, mit den korrespondirenden Garde-Tnfanterie-Regimentern gleiche Bekleidung tragen sollen. Hinsichtlich des A haben Allerhöchstdieselben bestimmt, daß das 1. Bataillon jedes Regiments weißes, das 2. schwarzes erhalten soll - mit alleiniger Ausnahme des Garde - Füsilier- Landwehr - Regiments, welches durchweg mit s{hwarzem Leder-

au8zurüsten ist. V8 oritebendes Med hierdurch mit dem Bemerken zur Kennts- niß der Armee gebracht, daß demgemäß sich die Festsezungen im Passus 4 und 5 der diesseitigen Ausführungs-Bestimmuns- am Vom, 16, Juli G7 Armee - Verordnungsblatt Nr. 19 modifiziren und die ard E E der Infanterie danach fortan den Titel:

S ondeeleutenant des 1. resp. 2. Garde-Landwehr- (Garde-

Grenadier- resp. Füsilier-Landwehr-) Regiments zu führen, sowie die Uniform des betreffenden Garde - Land- wehr-Regiments anzulegen haben.

Berlin, den 10. Oktober 1872.

Kriegs-Ministerium. Graf v. Roon.

Justiz-Ministerium.

Der Kreisrichter Schober in Katscher ist zum Rechts- anwalt bei dem Kreisgericht zu Rosenberg O. S. und zugleich zum Notar im Departement des AppellationSgerichts. zu atibor mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rosenberg ernannt worden. ; Der Advokat Dr. jur. Diehl in Frankfurt a. M. ist zu-

den 17, Oktober, Abends.

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pes zum Notar im Departement des Appellationsgerichts aselbsst| mit Belassung seines Wohnsitzes in Frankfurt a, M. ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bei der Realschule in Düsseldorf ist die Beförderung der Lehrer Mieck und. Viehoff zu Oberlehrern genehmigt worden.

Dem ordentlichen Lehrer Dr. Schnorbush und dem geistlichen Lehrer Halbeisen am Gymnasium in Münster ist das Prädikat »Oberlehrer« beigelegt worden.

Finanz-Ministerium.

Der Kataster-Controleur Wall ney zu Vreden is zum Steuer-Tnspektor ernannt worden.

E E E E E E E E A E O

itichtamtliches. Deutscchbes Nei

Preußen. Berlin, 17. Oktober. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen in Baden den Besuch Sr. Hoheit des Prinzen Herrmann von Sachsen-Weimar. Se. Magzestät der Kaiser und König reisen heute Abend von Baden ab; Ihre Majestät die Kaiserin-Königin ist aus Gesundheits- rücksichten verhindert, jeßt Se. Majestät den Kaiser und König nach Berlin zu begleiten.

Nachdem wegen des Trauerfalles in der Königlichen Familie bereits die zur Feier des Höchsten Geburt8festes Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron- prinzen am 18. d. M. beabsichtigt gewesene Festlichkeit voll- ständig aufgegeben worden ist, hat Se. Kaiserliche und König- liche Hoheit der Kronprinz auch noch ferner bestimmt, keinerlei Gratulationen an jenem Tage annehmen zu wollen.

In Betreff der in der vorgestrigen Nummer des »Neichs- und Stääts-Anzeigers§« befindlichen Mittheilung über die Reise Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen nach Lehnin ist berichtigend zu bemerken, daß Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit von Höchstdessen beiden ältesten Söhnen, den Prinzen Friedrich Wilhelm und Heinrich, begleitet war.

Nach der lezten Notiz über die Au8prägung der Reihs8-Goldmünzen waren bis zum 28. September d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Qwanzigmarkstücken 279,464,620 Mark und in Zehnmarkstücken 31,517,280 Mark ausgeprägt worden. Jn der Woche vom 29. September bis 5. Oktober sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,603,500 Mark, in Hannover 1,461,860 Mark, in Frank- furt a. M. 1,546,640 Mark, in München 792,440 Mark und in Stuttgart 770,860 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Frankfurt a. M. 540,930 Mark und in Stuttgart 44,150 Mark.

Die Gesammt - Ausprägung stellt sih daber bis 5. Okto- ber auf 321,742,280 Mark, wovon 289,639,920 Mark in Qwanzigmarkstücken und 32,102,360 Mark in Jehnmarkstücken

estehen.

Qur Vermeidung entstandener Qweifel, wie die in Beilage 24 pos. 13, Beilage 32 pos. 34 und Beilage 39 pos. 30 und 32 der Jnstruktion über das Sanität8wesen der Armee im Felde gedachten Nationalflaggen beschaffen sein sollen, hat das Kriegs - Ministerium es mit Rücksicht auf die bestehenden Konventionen für angezeigt erachtet, daß die Ver- bindezelte, Krankenzelte und Feldlazareth-Gebäude bei den Kö- niglih bayerischen, württembergischen und sächsishen Armee- Corps, sowie bei der Großherzoglich hessischen Divifion Flaggen mit den entsprechenden Landesfarben führen, bei den preußi- schen Armee - Corps dagegen , nebst den dazu gehörigen Groß- herzoglich badischen, oldenburgischen und allen übrigens Kon- tingenten, für welche beson dere Feldlazarethe nicht aufgestellt werden, die preußischen Nationalfarben für die qu. Flaggen beibehalten werden.

Jum allgemeinen Anhalt bei der Vollsireckung von Militär-Arrestrafen hat der Kriegs-Minister unter Vorausseßung genügender Bekleidung der Arrestaten bestimmt, daß auf die Erhaltung einer möglichst konstanten Temperatur von -4- 14 Grad Réaumur in den belegten Arrestzellen hinzu- wirken ist. Jm Uebrigen ist zu einer ausreichenden nächtlichen Erwärmung auch für die im mittlern und strengen Arrest be- findlichen Soldaten die Verabreihung je einer wollenen Dee

für: statthaft erklärt worden.

Qur Hebung mehrfach entstandener Zweifel bezüglich der Qugehörigkeit der einzelnen Marine-Offiziere zu den beiden Stationen hat der Chef der Admiralität Folgendes be-

immt: sli Für die Offiziere 2c. der Ostseestation bildet Kiel, für die der Norseestation Wilhelmshaven den Garnisonort. Offiziere 2c., welche zur Zeit nicht an ihrem Garnisonorte ihren dienstlichen Aufenthalt haben, gelten erst dann als dorthin verseßt, wenn fie Behufs dauernden Verbleibens nach demselben zurückgekehrt

nd. Erfolgt die Kommandirung eines Offiziers nach einem

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