1935 / 5 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Jan 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 5 vom 7, Jannar 1935. S. K

nahme gegenüber dem Vorjahr erfahren. Auch der Schiffsverkehr zeigte n Vie Monaten Januar bis November eine Steigerung um 513 600 NRT. oder 3,1 % in der Ankunft, um 446 300 NRT. oder 2,7 % im Abgang. Hievan war vorwiegend die deutsche Schiff- fahrt beteiltigt, die allein in der Ankunft um 487 700 NRT. oder 6,7 % zunahm und damit ihren Anteil am gesamten SchiffSver- fehc von 443 auf 453 % steigern konnte, eine Höhe, welche die deutshe Schiffahrt in der Nachkrieg8zeit nur ganz selten, und zwar in den Fahren 1929 und 1931 erreicht hat.

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Schiffbarmachung des Rheins von Basel bis zum Bodensee. Jm Laufe des neuen Jahres werden die Arbeiten zur Schiff- barmahung des Rheins zwishen Basel und Waldshut, woran

Deutschland und die Schweiz in gleiher Weise interessiert sind, tatkräftig gefördert werde. Jn einer dieser Tage in Waldshut abgehaltenen Versammlung wurde festgestellt, daß der Wasser- weg bis Rheinfelden shon stark benüßt werde, bei diesem Werk aber das erste Hindernis liege, das überwunden werden müsse, was durch Anlegung eines Seitenkanals leicht durchzuführen wäre. Dadurch wurde die ganze Strecke bis Waldshut, von einigen unshwer zu beseitigenden Hindernissen abgesehen, frei. Starkes Jnteresse än der Schiffbarmahung zeige namentli auch die

\chweizerishe Stadt Brugg, da die Weiterführung durch die Aare

bis nah Brugg erwogen werde. Der aufgestellte baureife Entwurf für die Gefamtschiffbarmahung des Rheins von Basel bis zum Bodensee sieht einen Kostenaufwand von etwa 80 Mill. RM vor.

Nus der Verwaltung.

enderung von Steuergesetzen.

Durch ein vom Preußishen Staatsministerium beschlossenes und soeben verkündetes Geseß über die Verlängerung der Gel- tungsdauer und die Aenderung von Steuergeseßen werden, wie der Amtliche Preußishe Pressedienst mitieilt, die preußishen Steuern der neuesten Geseßgebung des Reichs angepaßt. Das im Steueranpassungsgeseß des Reichs gesammelte allgemeine Steuer- recht wird in seiner Gesamtheit auch auf die preußishen Staats- und Gemeindesteuern für anwendbar erklärt. Nachdem die bei den Finanzämtern bestehenden Steuerausshüsse durh beratende „Beiräte“ erseßt worden sind, werden auch die Grund- und Gewerbesteueraus\{chüsse aus beschließenden in beratende Körper- schaften umgewandelt. Die preußishe Regelung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer wird, da eine reihsrechtlihe Regelung dieser beiden Steuern zum 1. April 1935 noch nicht zu erwarten ist, in ihrer Geltung über den 31. März 1935 hinaus verlängert. Dabei wird die Gewerbeertragsteuer in Einzelheiten insoweit geändert, als die entsprehenden Vorschriften der Einkommen- steuer eine Aenderung erfahren haben. Sthließlih ist - das Stempelsteuergeseß in zwei Punkten zugunsten dec Produktion und des Handels wie auch des Verbrauchers geändert worden. So ist vor allem die Besteuerung von Bestellsheinen und ähn- lihen Beurkundungen einer Veräußerung aufgehoben worden. Es bedeutet dies are die Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Geseßesauslegung und der Veranlagung.

MietänderungSanzeigen für die Sinheits- bewertung 1935.

Das Reihsfinanzministerium teilt folgendes mit: j

Für die Zwecke der Einheitsbewertung 1935 -hatten die Hausbesizer im Oktober 1934 eine Hausliste bzw. eine Mietnach- weisung auszufüllen, in der die einzelnen Mieter ihres Hauses und die Jahresrohmiete anzugeben waren. Da der Stichtag für die Bewertung der 1. Fanuar 1935 ist, müssen alle Aenderungen in den Bewertungsgrundlagen (z. B. in der Fahresrohmicte, in der Größe des Grundstücks E Teilverkaufs oder -zukaufs, im Eigentum am Grundstü), die bis zum 1. Fanuar 1935 einge- treten sind, dem Finanzamt unverzüglich mitgeteilt werden. Diese Anzeigen sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk der Grundbesiß belegen ist. Soweit die Mitteilungen noch. niht

Handelstecil.

gemaht sind, müssen sie unverzüglih nahgéholt werden. Die Abgabe der Erklärungen fann durch Ordnungsstrafew erzwungen werden (vgl. 8 12 Abs. 2 und 3 der VO. vom 10. 11. 1934, RGB[. T S. 1106).

Bereits nach einem Zahr: 270 Millionen Mark Fürsorgekosten weniger. i Die amtliche Reichsfürsorge-Statistik für die Fahre 1927 bis 1934 vermittelt einen wihtigen Einblick in das ständige gewal- tige Anwachsen der Fürsorgekosten in den Fahren vor der Macht- übernahme durch den Nationalsozialismus und in die erfreuliche Entlastung, die bereits nach einem Fahre nationalsozialistischer Politik auf dem Gebiete der Bekämpfung der Erwerbslosigkeit und der Wiedergesundung der deutshen Wirtschaft eingetreten ist. Während nämlih die Zahl der laufend in offener Fürsorge unterstüßten Hilfsbedürftigen zu Lasten hauptsählich der Ge- meinden und Gemeindeverbände bis 31. Máârz 1933 in ständigem Ansteigen 4,7 Millionen erreicht. hatte, sank sie bis 31. März 1934 um niht weniger als 1,4 auf 3,3 Millionen, Einschließlih der Kosten dec aeb fenen Fürsorge für die in Anstalten unter- gebrahten Hilfsbedürftigen hatten die Aufwendungen der Be- zirks- und Landesfürsorgeverbände dauernd an Umfang N genommen und waren . von 1,463 Milliarden RM im Fahre 1927/28 auf nidt weniger als 2,992 Milliarden RM im Fahre 1932/33 angewachsen. Allein für die Erbkranken mußte man jährlich aus öffentlihen Mitteln im Rahmen dieser E rund 220 Millionen ausgeben. Nach den gewaltigen Erfolgen auf dem Gebiete . der. Arbeit3beschaffung. im Jahre 19334 und 1934 sanken die. gesamten Fürsorgekosteu um 270 Millionen auf 2,72 Milliarden -RM. .

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Dienstag, den 8. Januar.

Staatsoper: Der Bettelstudent. Musikalishe Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. : :

Ras Pygmalion. Komödie vou Shaw. Beginn: 20 Uhr. A j

Die kurzlebigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei der Einkommensteuer und Körperschastssteuer.

Jm Reichssteuerblatt Nr. 1 vom 3. Fanuar 1935 gibt das Reichsfinanzministerium in einem Runderlaß vom 20. Dezem- ber 1934 eine „Liste kurzlebiger Wirtschaftsgüter“ des Anlagever- mögens bekannt. Diese Liste, die aber keine ershöpfende Auf- zählung der kurzlebigen Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkom- mensteuergeseges enthält, soll die Einführung und Anwendung der geseßlihen Neuregelung für die Steuerpflichtigen und für die Steuerbehörde erleihtern. Bei der Vielgestaltigkeit und der stän- digen Entwicklung in Wirtschaft und Technik kann die Liste nicht als dauernd abgeschlossen gelten. Fhre Anwendung in der vor- liegenden Fassung ist zunächst auf die Veranlagung für 1934 be- \hränkt. enderungen und Ergänzungen auf Grund der Erfah- rungen bleiben für spätere Veran iaen vorbehalten. Die Steuerpflichtigen können dartun, daß auch Anlagegegenstände, die nicht in der Liste et sind, nah den besonderen Verhält- nissen des einzelnen Betriebes erfahrungsgemäß nicht länger als 5 Fahre genußzt werden. Ft ein aag a in der Liste genannt, so ist die erleihterte Absezung für Abnuzung ohne Nach- weis der wirklihen betriebsgewöhnlihen Nußungsdauer von den Finangämtern anzuerkennen. Zur weiteren Sag ist be- stimmt, daß Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaf- sungs- oder Herstellungskosten von nicht mehr als 200 RM ohne Nachweis als kurzlebige Wirtschaftsgüter anzuerkennen sind, auhch wenn sie in der Liste nicht aufgeführt sind. Die Frage der be- triebsgewöhnlichen Gesamtdauer der Verwendung oder Nußung bedarf dabei feiner Prüfung. Die 200-RM-Grenze gilt nur hinsihtlich E H Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Be- wertung fähig sind (aljo z. B. eine Maschine als Ganzes, nicht etwa auhch nur einzelne Bestandteile).

Bei Bilanzen, die für bestimmte Anlagen Festbewertungen aufweisen, werden Abseßzungen für Abnuzung von einem Festwert niht vorgenommen. Andererseits unterbleibt jede besondere Akti- vierung von Neuanschaffungen; die Werte der Neuanschaffungen sind in, dem Festwert eingeschlossen. Langlebige Wirtschaftsgüter, deren Rest-Nußungsdauer 5 Jahre nicht übersteigt, können nit als furzlebig bezeihnet werden. Sie unterliegen nur der nor- malen Abseßung für Abnußzung oder der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert. Das gilt auch für solhe Güter, die als „gebraucht“ erworben werden. Es h, nicht erlaubt, Abseßungen u unterlassen z. B. in Verlustjahren —, um sie in späteren Fahren nachzuholen, Abseßungen sür Abnußungen müssen in der im § 7 vorgeshriebenen Höhe mindestens vorgenommen werden. Ist bei der A der Handelsbilanz dieje Mindestabsezung unterlassen worden, so hat das Finanzamt die vorgeschriebene Ab- seßung in der Steuerbilanz von Amts wegen durchzuführen. Diese von der Handelsbilanz abweichende Behandlung der Abseßung für die Steuerbilanz ist insoweit niht vorzunehmen, als der Wert- ansaß des Gegenstandes in der Steuerbilanz bereits unter dem Betrag liegt, der sich bei normaler Absetzung ab dem Fahr der Anschaffung oder Herstellung als Wert ergeben würde. Fn diesen Fällen können weitere Abseßzungen für A nur so lange unterbleiben, bis bei Fortführung der normalen Absezungen für Abnutzung sih ein Wert ergäbe, der den in der Bilanz ausgewiese- nen Wert ercreihen würde. «Fm Sinne einex Angleichung der

Stewerbilang an dis Handelsbilanz ist es zu verstehen, daß, wenn kurzlebige Wirtschaftsgüter bisher in der Steuerbilanz niedriger angeseßt waren als in der Handelsbilanz, die Höhe der in der Han- delsbilanz durhgeführten Abseßung für Abnußung in der Steuer- bilanz zu übernehmen is. Wenn kurzlebige Wirtshaftsgüter des Anlage mntens bisher in der Steuerbilanz höher angeseßt waren als in der Handelsbilang, so ist die erhöhte Absezung für Abnuzung im Sinn des § 6 Bier 1 Say 4 nur in dem Rahmen zulässig, in dem die Abseßung für Abnußung in der Handelsbilanz erfolgt. Die Absezungen von dem danach in der Steuerbilanz verbleibenden Wert bemessen sich nah der Restnußungsdauer des Sie E Als erstes Jahr der Restnußungsdauer gilt das Fahr 1934. j; ;

Die Absezung für 1934 (1933/34) ist demnach eine zweifache. Dies wivd durch ein Beispiel erläutert: Das Wirtschaftsgut ist in der Handelsbilanz für 1933 mit 2000 RM, in der Steuerbilanz für 1933 mit 20 000 RM angesetzt. Die Abseßung für Abnußung beträgt in der A Ds ür 1934 2000 RM. Dem folgt die Steuerbilanz. Dazu kommt die Absegzung von den danach in der Steuerbîlanz verbliebenen 18 000 RM. Die A un für 1934 besteht demnach aus zwei Teilen: a) 2000. RM nach § 6 Ziffer 1 Sat 4, b) 9000 RM nach § 6 Ziffer1 Say 1 in Verbin- dung mit § 7 (die Restnuzungsdauer beträgt im vorliegenden Bei- spiel wei Jahre ab 1. Fanuar 1934). Fn der Steuerbilang für 1935 find die restlihen 9000 RM voll abzuseten.

Lebhafter Geschäftsgang des Düsseldorfer Handelskammerbezirks im Dezember.

Düsseldorf, 5. Januar. Wie die Fndustrie- und Handel3- kammer zu Düsseldorf berichtet, hat der Ges Rg des Kam- merbezirks troy der fortgeschrittenen Jahreszeit an Lebhaftigkeit faum eingebüßt. Auf dem Eisenmarkte hat sich die oen JFahres- \{chluß übliche Abschwächung nur in geringem Maße bemerkbar Ltt Bei einzelnen Sorten, namentlich Drahtwaren, liegen ereits die exsten Zeichen des kommenden Frühjahrsgeschästes vor. Gestiegen ist auch der Absaÿ von Grobblech. Das Auslands- geschäft bewegt sih weiterhin in ruhigen Bahnen, doch auch hier sind vereinzelt Zeithen einer Belebung erkennbar. Die Werlzeug- maschinenindustrie verzeihnet eine unverändert gute Anfragetätig- keit aus dem Julande. Auch die Nachfrage des Auslandes na mittleren und shweren Werkzéugmaschinen ist etwas L o geworden. Der Auftragseingang aus dem Fnlande is niht so gut wie im Vormonat. Fmmerhin sind befriedigende Bestellungen für Spezialmaschinen zu D, Das Ausland hat nur kleinere Aufträge gegeben. Der Geschäftsgang der Betriebe, die Stahl- und Walzwerkseinrichtungen, Krananlagen und Eisenkon- struktionen herstellen hat sih etwgs belebt, namentlich aus dem Auslande. Auch der Auftragseingatg der Eis- und Kühlmaschinen- indestrie aus dem Fn- und Auslande hat sih etwas a uge Der Geschäftsgang des Waggonbaues ist weiterhin zufriedenstellend. «Fn verzinkten Eisenblechwaren halten [ih die Umsäße annähernd auf dex bisherigen Höhe. :

Berliner Börse am 7. Januar.

Anhaltende Befestigung.

Die feste Genz inmong der Vortage hat auch zu Beginn der neuen Woche an der Berliner Börse in unvermindertem Maße angehalten. Das in der Hauptsache anregende Moment war diess- mQ der große Erfolg der Saarkundge pg am Sonntag, da- neben wirkte aber nah wie vor die feste Tendenz des Renten- marktes ebenfalls in günstigem Sinne auf Aktien ein. Käufer waren weiter die Kulisse und Privatkundschaft. Fn verschiedenen Werten machte sich bereits eine gewisse - Materialknappheit be- merkbar, und dementsprechend zeigten verschiedene Werte größere Kursgewinne. -Erst gegen Schluß des Vexkehrs waren auf einzelnen Marktgebieten einige Glattstellungen zu bemerken.

Montanwerte gewannen durhschnittlih 1 %, so u. a. Gelsen- kirchen und Hcesh. Rheinstahl lagen sogar 124 % höher. Unter Braunkohlenpapieren waren Bubiag (plus 1) und Rheinische Sie (plus 2) begehrt, auch die leuthin yernahlässigten Kalipapiere fanden einiges Fnteresse. Dabei stiegen «Westeregeln um 3 % und Aschersleben um 2%. Am Markt der chemishen Werte waren J. G. Farben bevorzugt (plus 174). Mit Ausnahme von Gesfürel (minus 1) lagen auch Elektrowerte durchs{chnittlich 1% höher, und zwar unter Bevorzugung von Siemens (plus 24) und Felten (124). Größere Umsäße es sich am Ma=- hinenmarkt, wo Orenstein und Koppel sowie Berliner Maschinen je 14 % und Schubert & Salzer sogar 3/4 % gewinnen konnten. Sonst bestand noch Jnteresse für Julius Berger Q 2), im ZU- sammenhang damit auch für Holzmann (plus 172) und auch für Konti-Gummi (plus 214). A A

Anlagekäufe zeigten sich in Reichsbank (plus 1) sowie tw Baba Beh Aus am Kassamarkt die Großbankaktien vcr- nachlässigt waren. Unter Renten waren besonders wieder variable Papiere begehrt. Dabei lagen Reichsbahn und Altbesitanleihe je 14 % höher, während Nudusteieobligationen bis zu 1 % gewannen. Tagesgeld war reihlich vorhanden und war zu 376 bis 4% %, vereinzelt darunter, zu haben. A Käufe waren in Schaß- anweisungen und Wechseln zu bemerken, so daß eine neue Serte unverzinsliher Schaßanweisungen per 15. Juni 1936 mit 474 % gehandelt wurde. Am internationalen Devisenmarkt zeigte sich wieder eine stärkere Abschwächung des Pfundes, das in Berlin auf 12,18 (12,2214) festgeseßt wurde. Der Dollar stellte sich auf 2,48 (2,4814).

4'l:/%iger Pfandbrief-Typ.

S§n ihrer neuesten Börsen-Rundschau e die Commerz- und Privat-Bank A.-G. auf die Pläne ein, dur neue 47s %ige Pfand- brief-Emissionen geringeren Umfanges den Markt abzutasten Und auf seine ufnaÿmesähigleit zu untersuchen. Allerdings würden, so wird in dem Bericht ausgeführt, derartige Neuausgaben dem bisher vertretenen Grundsatze, das umlaufende Wertpapiermate- rial nit zu vergrößern, nicht ganz entsprechen; ‘diese Folge glaubt man indessen im Jnteresse des angedeuteten Zweckes in Kauf nehmen zu könnnen. Ein Ausgabekurs von etwa 94 % für die neuen 414 %igen Pfandbriefe würde andererseits für die dafür zu gewährenden Hypotheken Bedingungen nötig machen, die die Hypotheken suchenden Kreise auch unter den heutigen Verhält- nissen niht immer bewilligen werden. Es ist aller Ee zu be- rücksihtigen, daß das Un Angebot an bofen ern, das von den Sparkassen, ersicherungsgesellschasten, Pensions- kassen usw. ausgeht und dem e E zugrunde liegen, nur ret ge ist und einer A urch Pfand- briefhypotheken bedarf. Ein Hinsfuß der neuen Pfandbriese von 4% % würde einen Hypothekenginsfuß von nominal 5:% vors ausseßen während unter der Annahme, daß die Pfandbriefe zu 94 % verkauft werden können, nah Vg der Unkosten, des Wertpapierstempels usw. für die abzuschließenden Hypotheken ein Auszahlungskurs von nur 91 bis 92 % zugestanden werden könnte. Das würde, je nahdem man das Damnum auf eine Zeit- spanne von 5 oder von 10 Nee verteilen würde, einer Effektiv- verzinsung von etwa 614 bis 7 % gleihkommen. Aber über die Ausgabemodalitäten ist noch nicht das leßte Wort ß prochen, und es sollte, falls sih die legttägige Steigerung der andbriefkurse fortseßt, auch möglich sein, Göbeve als die erwähnten Verkaufs=- preise von ca. 94 % für die neu- zu begebenden Pfandbriefe zu erzielen. Es wäre auch mögli, ‘daß man den geschilderten Emissionsversuh als eine Art Vorpostengefecht für die kommende Konversion benußt und bisher mit 6 % verzinsliche Pfandbriefe gegen 43s %ige ausweselt.

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Regelung des Neukreditgeschästs der Gyarkafsen.

Die Sparkassen haben bekanntlih wiederholt den Wunsch ges

Bestimmungen gelockert werden. Die Bemühungen der Sparkassen hatten den Erfolg, daß im Februar 1933 eine Auflockerung ers folgte, die 3 B. den nihtakzaptverschuldeten Sparkassen gestattete, das Personalkreditgeshäft umneingeshränkt im Rahmen ihrer Satzungen und der bestehenden ge]eßlichen Vorschriften wieder zu betreiben. Durch einen weiteren, Erlaß des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit ist eine darüber hinausgehende Lode=- rung der Bestimmungen für das Neukveditgeshäft der Sparkassen getroffen worden. E : i;

Fu dem Erlaß wurde darauf geen daß diese Regelung im Fnteresse der Ung e irtschaft und einer wirkungs- vollen Untepstühung - des beit8beschasfung8programms erfolge. Dieser Erlaß vom Oktober 1933 bestimmte, daß noh akzeptver= shuldete Sparkassen 20 % der die Auszahlungen übersteigenden neuen Mittel im Personalkreditgeshäft an den Mittelstand und die wirtschaftlih s{chwächerem Bêvölkerungskreise für produktive Zwede “ausleihen dürfen. Für nitakzeptvershuldete Sparkassen wurde auch die Hypothekenausleihung erweitert. Sparkassen, die mehr als 40 % dex Spareinlagen in Hypotheken angelegt haben, dürfen demnach bis zur Gremze von 50 % der Spareinlagen je- weils 25 % ihrer die Auszahlungen übersteigenden neuen Mittel in Hypotheken anlegen. Diese zunächst nur bis zum 1. 10. 1934 befristete Regelung ist E durch einen _Runderlaß des Reihswirtshaftsministers und Preußischen Ministers für Wirt- haft und Arbeit vom 10. 12. 1934 bis auf weiteres verlängert wordem.

Fortsetzung des Handelsteils in der Erften Veilage. E S C O S E A I D E I L

Verantwortlih: : i | für Schriftleitung (Amtlicher U. Me Teil), Anzeigenteil und für den Verla: Direktor Dr. Baron von Dagzur in Berlin-Wilmersdorf für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanbh\ch in Berlin-Lichtenberg. | Druck der Preußischen ' Druckerei- und Verlags-Aktiengesellshaft, - Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

4 (einschl. Börsenbeilage und awei Zentralhandelsregisterbeilagen),

rif daß die früher erlassenen ihr Kreditgeshäft einengendem

Erste Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Irr. 5

Berlin, Montag, den 7. ZFanuar

Devisenbewirtschaftung.

um Verrehnungsabkommen mit Frankreich.

__ Berlin, 5. Fanuar. Bei den Verhandlungen über die Ver- längerung des eutsh-französishen Verrehnungsabkommens sind, wie es in einem allgemeinen Erlaß der Reichs\telle für Devisen- Ing (DeoB, 43 863) heißt, zwishen der deutshen und [enen egierung folgende Vereinbarungen zur Erleich- terung des deutshen Exports nah Frankreich getroffen worden:

1. Der deutsche Exporteur kann an Stelle seines französischen Abnehmers die Erfüllung der von den französischen Bert la geshriebenen Einfuhrformalitäten übernehmen, wenn er sih in ein beim Office franco-allemand des paiements commerciaux, Paris, A e Register eintragen läßt. Seine Eintragung in dieses Register kann ein deutsher Exporteur bei dem Office franco-allemand des paiements commerciaux auf vorge- shriebenem Formular nachsuchen, wenn ihm von der für ihn O deutschen Handelskammer seine Zuverlässigkeit be- Gange worden ist. Die Handelskammern werden bei der Prü- fung der Zuverlässigkeit einen strengen Maßstab anlegen. Sie können Anträge afi Angabe von Gründen ablehnen, wenn ihnen die Zuverlässigkeit des Antragstellers nicht einwandfrei nachgewiesen erscheint. Ueber die bei der Einfuhr dzutsher Waren nah Frankreich zu erxfüllenden Formalitäten kann die Deutsche Handelskammer in Paris Auskunft erteilen.

_2. Ferner brauchen deutshe Waren vom 1. Fanuar 1935 ab niht mehr auf dem Wege über das Verrehnungsabkommen be- zahlt zu werden, wenn der Preis 60 ffrs. nicht übersteigt und die

Einfuhr der Ware nah Frankreih auf dem Luftwege erfolgt. Wegen der übrigen Bestimmungen des neuen Abkommens wird auf den Runderlaß Nr. 176/34 DST. verwiesen.

Aufhebung der zugunsten italienischer Firmen bestehenden Ausländersfonderktonten für Znlands- zahlungen.

Jn Runderlaß 127/34 DST., Absch. III, Ger 2 ist bestimmt, daß Genehmigungen Mr Unterhaltung von Ausländer-Sonder- fonten für Fnlandszahlungen, die vor Fnkrafttreten des deutsch- italienishen Verrehnungsabkommens erteilt waren, bestehen bleiben. Mit Rüksiht auf die hierdurch entstandenen Schwie- rigkeiten bei der Abwicklung des Verrehnungsabkommens ordnet die Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung in einem Allgemeinen Erlaß vom 12. 12. 1934 Dev. B 43872/34 an, daß sämtliche en italienisher Firmen bestehenden Ausländer-Sonder- onten für Fnlandszahlungen mit Wirkung vom 1. Fanuar 1935 nur noh als Ausländer-Fnkassokonten im Sinne des Runderlasses 137/34 weitergeführt werden dürfen. Die Genehmigungen be- vechtigen demnach in Zukunft niht mehr zu Zahlungen im Jn- land. Einzahlungen auf die Konten sind nur auf Grund von De- visenbesheinigungen zulässig. Die weiteren Ane sind dur die Devisenstellen zu treffen. Die am 1. Fanuar 1935 auf diesen Konten befindlihen Guthaben können nur im Wege des deutsch-italienishen Verrechnungsabkommens überwiesen werden. Entsprechende Anträge sind zu genehmigen. Eine Auszahlung dieser Guthaben im Fnlande ist niht zulässig.

Wirtschaft des Auslandes.

Plan eíner intensiven Wirtschaftsuntersuchung : in Frankreich.

Paris, 7. Januar. Die Regierung beabsihtigt, der Kammer demnächst einen Geseßentwurf vorzulegen, der auf die Herstellung einer engeren Verbindung zwishen Erzeugung, JFndustrie und Handel abzielt und eine Umformung des Handelsministeriums vorsieht. Vor allem soll ein besonders ausgesuhtes Sachver- ständigengremium für die Untersuchung und Beratung der Wirt- schaft geschaffen werden, dessen Aufgabe in der Bereitstellung rihtiger Statistiken und aller erforderlihen Fnformationen be- stehen soll. Diese Abteilung wird in engster Fühlung mit dem Minister arbeiten und außerdem das Personal für die Posten der Handel8attahés und Handelsagenten stellen. Die Zahl dec Handelsattahés im Ausland und der Handelsagenten in den französishen Kolonien soll erhöht werden.

Gläubigerversammlung bei Citroën.

Paris, 7. Januar. In einer teilweise stürmish verlaufenen Versammlun der fleinen Gläubiger des Autounternehmens Citroën wurde die Fortführung der Gesellshaft in Form einer Betriebsgesellschaft in Aussicht genommen. Fn ähnlicher Weise ist seinerzeit nah der Krise des Jahres 1920 die Bangue Indu- strielle de Chine wieder flottgemaht worden. Die kleinen Gläubiger rund 2400 scheinen mehr oder weniger mit den roßen Gläubigern zusammenavbeiten zu wollen, von denen die

eifenfirma Michelin mit 82 Mill. Franken am stärksten an den auf 975 Mill. Franken geschäßten orderungen beteiligt ist. Die Direktion der Citroön-Werke hat die Arbeiterschaft verständigt, daß am Montag die Lohnzahlung für die leßten beiden Dezember- wochen erfolgen wird. Amtlich ist festgestellt worden, daß die nicht in den Betrieb wieder eingestellten Arbeiter als Arbeitslose im S des Gesegzes über die Arbeitslosenunterstüßung zu gelten ätten.

Norwegens Wirtschaft an der Fahreswende.

Oslo, 5. Januar. Die in Oslo erscheinende „Norges Han- dels- of Sjöfartstidende“ veröffentlihte anläßlih der Jahres- wende eine Reihe von Aeußerungen aus norwengischen Wirt- shaftskreisen, in denen u. a. festgestellt wurde, daß die Verhält- nisse 1934 verhältnismäßig gut, die Aussichten für 1935 dagegen nicht ganz so gut seien. Dies wird damit begründet, daß Für viele der Hauptwirtshaftszweige die Verhältnisse weniger er- munternd seien als vor einem Jahr, und die weltpolitishen Unruhemomente sowie die Frage einer möglihen Regelung des Kursverhältnisses zwishen Gold- und Papierwährungen, die

viele Schwierigkeiten verursachen könne, sich nit Ubersehen

ließen. Aus dieser Veröffentlihung ist ferner zu entnehmen an der Vebershuß der norwegischen Zahlun bilanz e Tad auf 60 Mill. Kr. geshäßt wird gegenüber 100 Mill. Kr. im Vor- jahr und 30 Mill. Kr. im Jahr 1932. Jm einzelnen sind die Frahteinnahmen der Handelsflotte nach einer vorläufigen Be- rechnung von 390 auf 400 Mill. Kr. gestiegen, wogegen der Walfishfang nur 25 Mill. Kr. gegenüber 50 Mill. Kr. ein- gebraht hat und der Einfuhrüber chuß um etwa 50 Mill. Kr. gestiegen ist. Zu erwähnen ist \ O, daß die Einnahmen aus dem Touristenverkehr auf 35 Mill. Kr. geshäßt werden. Was den Status der norwegischen Bank angeht, so betrug deren Besiy an fremden Devisen Mitte Dezember etwa 57 Mill. Kr.

Die s{wedische Ernte 1934.

Stockholm, 6. Januar. Der Wert der {chwedishen Ernte von 1934 wird. vorläufig auf 996 Mill. Kr. ehäht wobei die Zuckerrüben niht mitgezählt sind. Diese Wertztfter ist um 100 Mill. Kr. höher als die des Vorjahres. \

Einschränkung von Textilneugründungen

in Ungarn.

Budapest, 7. Fanuar. Seit etwa einem Jahre werden in Ungarn Maßnahmen erwogen, um eine Uebersättigung in ge- wissen Zweigen der Jndustrie, vor allem in derx Textilindustrie hintanzuhalten. Die Jdee eines ausgesprochenen numerus clausus hat man jedoch verworfen. Nun will man die Fvage so regeln, daß man Neugründungen in jonen Fndustrien, die bereits den Jnlandbedarf voll deken und ausländische Rohstoffe verarbeiten, keine Rohstoffkontingente mehr zuteilt. Hierdurch soll die Grün- dung neuer Baumwollsvinnexeien unmöglich gemacht werden,

Korporativer Zusammenschluß der italienischen VBekleidungsbranche.

Mailand, 5. Januar. Etwa 70 000 Handelsunternehmungen der Bekleidungsbranche sind in einer Nationalen Faschistishen Vereinigung zusammengeschlossen worden. Es handelt sich hierbei um die fkorporative Zusammenfassung der Groß- und Klein- handelsfirmen verschiedenster Größe. Der Vereinigung unter- stehen 21 000 Handelsunternehmungen für Fußbekleidung, 6009 Hut- und Modistenfirmen, 4000 Pelz-, Kürschner, Handshuh-, Schirm-, Taschner-, Reise- und Sportactikelgeshäfte, 9000 Kon- fektions-, Wäsche- und Wirkwarenfirmen sowie mehr als 30 000 Kurzwaren-, Stickerei- und Spivengeshäfte. Unter den Aufgaben der Vereinigung ist besonders bemerkenswert die Schaffung einer nationalen Mode; diesem Problem mißt man größte moralische, soziale und ‘wirtshaftlihe Bedeutung bei. Auch die Ausarbeitung einheitliher Richtlinien für die Herstellung und den Handel von Kürschnerwaren sowie Hilfsmaßnahmen für die Filz- und Stroh- hutindustrie gehören zu den besonderen Aufgabengebieten der Vereinigung.

Aus der mandschurischen Wirtschaft. Der mandschurishe Außenhandel im Lktober 1934.

Charbin, 5. Fanuar. Nach den vom mandshurishen Han- delSministerium veröffentlihten Ziffern über den Außenhandel im Oktober beläuft sih die Ausfuhr auf 36 Mill. Yen, die Einfuhr auf 48,4 Mill. Yen. Jm einzelnen entfallen auf die Haupt- ausfuhrländer folgende Beträge: Japan 10 Mill. Yen, China 6" Mill. Yen, Deutschland 4,8 Mill. Yen und England 2,8 Mill. Yen; dagegen wurde eingeführt aus Japan für 31 Mill. Yen, aus China für 5,2 Mill. Yen und aus British-Jndien für 2,4 Mill. Yen. Als Bezieher mandshurisher Erzeugnisse (in erster Linie Sojabohnen) stand Deutschland also im Oktober an dritter Stelle, während die Ausfuhr Deutshlands nah Mandshukuo im gleichen Zeitraum so unbedeutend war, daß sie in der allgemeinen Statistik überhaupt niht in Ersheinung tritt.

Bor Gründung eines japanisch-mandschurischen Wirtschaftsbüros.

Schanghai, 4. Januar. Berichten aus. Changhun zufolge soll ein japanish-mandshurishes Wirtschaftsbüro catttiet werden zwecks U des geplanten Wirtschaftsblockes, den der neue „lapanishe Botschafter in Changhun, General Minami, noch im Fanuar ins Leben rufen will. Das Wirt- shaftsbüro soll paritätish aus Vertretern Japans und der Man- dschurei zusammengesezt werden mit einem japanischen Prâäsi- denten an der Spige.

Salz-Monopol in der Mandschurei.

__ Charbin, 7. Januar. Die mandschurishe Regierung beabsich- 00s beginnend ‘mit dem 1. Juli 1935, ein Salzmonopol in der Mandschurei A n Die entsprechenden Borazveiten sind

bereits in Angriff genommen.

Deutsch-hweizerische Wirtschaftsbesprechungen in den nächsten Tagen.

Basel, 7. Januar. Beim Abschluß des neuen deutsh-s{chweize- rishen Zusaßabkommens mußten noch verschiedene Zoll- und Kon- tingentierungsfragen offen gelassen werden, deren Regelung für Anfang Fanuar in Aussiht genommen wurde. Zur Erledigung dieser Fragen werden in den nächsten Tagen in Bern neue deutsh- shweizerishe Verhandlungen beginnen. Einer der für die Schweiz wichtigsten Punkte ist die Ausfuhr von Käse nah Deutschland. Einstweilen sind durch Notenwechsel die bisher von Deutschland zugestandenen Zölle und Kontingente für Käse bis Ende Januar vevlängert worden.

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1935

Uneinheitliche Lage in der Solinger Fndustrie im Dezember.

Essen, 5. Januar. Die Lage im Berichtsmonat hat sich, laut Fndustrie- und Handelskammer Solingen, niht wesentlih gegen- über dem Vormonat geändert. Fn der Schneidwarenindustrie sind die Verhältnisse bei den einzelnen Artikeln nicht völlig einheitlich. Jm Fnland hat das Weihnachtsgeschäft einen gewissen Einfluß auf den Beschäftigungsgrad ausgeübt. Vor allem im Besteck- geschäft ist dadurch eine Zunahwe der Beschäftigung zu beobachten gewesen. Auch im Reklamegeschäft war eine Steigerung der Auf- tragseingängé zu verzeihnen. Der Auftragsbestand konnte sih im wesentlihen auf der Höhe des Vormonats halten. Bei den Schlä» gereien hat der Beschäftigungsgrad gegen Ende des Monats wie Ublih nachgelassen. Das Ausf1:hrgeshäft hat sich mit Rücksicht auf die Jahreszeit weiter ungünstig entwickelt. Nur auf einigen Märkten ist eine Belebung zu verzeihnen. So war z. B. der Absaß auf dem englishen Markt in gewissen Spezialartikeln als befriedigend zu betrahten. Auch in einigen südamerikanishen Ländern ist ein höheres Fntercsse für Solinger Artikel festzu- stellen. Fn der Koffer- und Taschenbügelindustrie hat sih die leihte Bewegung weiter fortgeseßt. Auch in der Fahrrad- und Fahrzeugteileindustrie is der Beschäftigungsgrad im großen und ganzon unverändert geblieben.

Die großstädtishe Weihnachtswerbung.

Eine Aussprache vor der Bergischen Fndustrie- und Handelskammer.

Bei der Bergischen Fndustrie- und Handelskammer Wupper=- tal/Remscheid fand eine Aussprache über die Beschwerden statt, die anläßlih der leßten Wuppertaler Weihnachtswerbewoche aus Nachbargemeinden an die Kammer gelangt waren. Es konnte eine weitgehende O der Auffassungen erzielt werden. JFnsbesondere waren sih alle Teilnehmer darüber einig, daß die Jndustrie- und Handelskammer alsbald den Versuch machen soll, beim Werbeamt der deutshen Wirtschaft und bei anderen maß- ebenden Stellen ih dafür einzuseßen, daß Richtlinien über die

erbemethoden der Großstädte bei Veranstaltungen in der Weihnachtsverkaufszeit oder aus besonderen Anlässen gegeben werden.

Berichtigung der in Nr. 4 am 5. Januar veröffentlihten Kursmitteilungen der Reichsbank: Persien: 100 Rials = 16,00 RM.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 5. Januar 1935: Gestellt 21 077 Wagen. Am 6. Januar 1935: Gestellt 1916 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 7. Fanuar auf 39,50 4 (am 5. Januar auf 39,50 4) für 100 kg.

Gesundheitswesen, Tierkranfkheiten und Absperrungs- maßregeln.

Deutsches Reith. ITL. l Reichsgesundheitsamt,

Tierseuchenstand am 1. Zanuar 1935, (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs3- usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Podckenseuhe der Schafe, Roß, Beschälseuche der Pferde, Schweine- pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren, Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nah den geltenden Vorschriften noch niht für erloschen er- klärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Bericht3zeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge- meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw.1).

Maul- und Klauenseuhe (Aphthae epizooticae).

6: Teltow 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 17+: Herzogtum Lauen- burg 2, 3 (1, 2), Pinneberg 3, 3 (—, 1), Segeberg 3, 7 (2, 3), Stein- burg 1, 1, Stormarn 1, 1. 22: Grafschaft Bentheim 2, 2. 23: Leer 1, 1 (1, 1), Wittmund 1, 1. 25: Halle i. W. 1, 2. 59: Weser- marsch 1, 1 (1, 1). 63: Bremisches Landgebiet 1, 1.

Rot (Malleus). 13: Ratibor Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft.

Schweinepest (Pestis suum).

1: Wehlau: 4 Gemeinden, 4 Gehöfte. 2: Jnsterburg1, 1 (neu). 32 Johannisburg 2, 2, Neidenburg 1, 1 (1, 1), Ortelsburg 1, 1 (1, 1), Sensburg 4, 4. 6: Jüterbog-Lucckenwalde 1, 1, Niederbarnim 2, 2 (1, 1), Osthavelland 1, 1. 7: Friedeberg i. Nm. 2, 2, Lebus 1, 1. 8: Anklam 1, 1, Greifswald 1, 1, Randow 1, 1, Regenwalde 1, 1 (1, 1), Saaßig 1, 1. 9+ Belgard 1, 1. 11: Glatz 1, 1, Militsch 3, 3 (3, 3), Oels 2, 2, Ohlau 1, 1 (1, 1), Waldenburg 2, 2. 12: Bunzlau 1, 1, Freystadt 1, 1 (1, 1). 13: Neustadt O.-S. 1, 1. 14: Gardelegen 1, 1 (1, 1), Quedlinburg Stadt 1, 1. 15: Torgau 2, 2 (1, 1). 20: Celle 2, 2 (1, 1), A Stadt 1, 1 (1, 1). 27: Hofgeismar 1, 1. 28: Oberlahnkreis 1, 1. 29: Mayen 1, 1. 30: München-Gladbach Stadt 3, 3 (1, 1). 33: Jülich 1, 1 (1, 1). 35: Starnberg 1, 1. 38: Uffenheim 1, 1. 48: Ravensburg 1, 1, Ulm 1, 1. 52+ Mannheim 1, 1, 53: Schleiz 1, 1. 55: Alsfeld 1, 1 (1, 1). 62+ Wolfenbüttel 3, 4 (2, 3).

Milzbrand (Anthrax).

12: Sprottau 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 14: Wanzleben 1, 1. 15: Mansfelder Gebirgskreis 1, 1 (1, 1), Mansfelder Seekreis 1, 1. (1, 1). 17: Norderdithmarschen 2, 2 (2, 2), Rendsburg 1, 1 (1, 1), Steinburg 2, 2 (2, 2). 18+ Hannover Stadt 1, 1 (1, 1), Grafschaft Hoya 1, 1 (1, 1). 19+ Marienburg i. Hann. 1, 1 (1, 1). 21: Bremer- vöôrde 1, 1 (1, 1), Osterholz 1, 1 (1, 1), Wesermünde 1, 1 (1, 1). 24: Coesfeld 1, 1 (1, 1), Warendorf 1, 1 (1, 1). 25: Bielefeld Stadt 1, 1 (1, 1), Minden 1, 1 (1, 1). 26: Dortmund Stadt 1, 1. 28: Unter- taunusfreis 1, 1 (1, 1). 31: Eusfirchen 1, 1 (1, 1). 33: Erkelenz 1, 1 (1, 1), Zülich 1, 1 (1, 1). 37+ Bergzabern 1, 1 (1, 1). 41: Flöha

®) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die U aa laufende Nummer aus dex nachstehenden Tabelle aufgeführ

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