1935 / 18 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jan 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Neich8- und Staat8anzeiger Nr. 18 vom 22, Januar 1935: S. 4

S. Wt

Schlachtviehmarit

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Gebühren ani 1. 1, 1933

RM

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Einheitsgebühr am

L. 10. 1934 RM

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Bt Einheitsgebühr am 1. 10, 1934

RM

Gebühren am L 1. 1933

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Stettin Rind

Kalb bis 100 kg Séthwetn . Sthaf . :

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Rind Kälb Sthiveîn S N S *)- Die Einhektsgebühr Tokistigé Nebehgkblihren.

Stuttgart

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Wiesbaden

Eo . 1 Kal . . l Sthsveîn « + TICWA e e

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Wuppertal “s

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Zwickau

Berlin W 8, den 19, Janudr 1935.

Fresser oder Kalb v, 100 bis 200 k

a)’ etnshf. einer Stallgeldgeblihr für 1 Tag von

C) y ¿ 4) Die’ Einhektsgebühr entlsält die

a) einschl. e leizb nußungsgeb hr von 0,30 RM,

a) die" Einheltsgebühßr ‘unfdßi auch die Gleisbenugungsgebühr,

) 3,10 a) 0,904) 2,10a) | ) 1,25b) | 0,804) | 0,304)

—,30 RM,

N) N) "” | ui A

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" I M —,l Stallgeldgebühr für 4 Tage.

E 1,50*) A 0,75*) R 0,75*) s 0,75*) auch die Rampengebühr un

2,—d) 0/604) 0,904) 0/504)

3, —a) 0,85 B 1,40b 0,65c)

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Der Reichs- und Preußi

Rind über 12 Ztr.

Rind bis 12 Ztr. . Fresser oder 1 Kalb Kalb unter 100kg „,

Schwein Schaf

Rind über 600 kg ,„ Rind bis 600 kg . ck

Kalb

Schwein über 75 kg , Schwein bis 75 kg. ,

Schaf über 40 kg .

Schaf von 20 kg bis ë E

Anm. Die Einheitsgebühr umfaßt auch die die Gebühren für Benußung der Darmreinigungs-, de

der Enthaarungsmaschinen.

Rind .

Jungrind bis 250 kg Lébèndgëwicht O o Gs. T E Schwein oos S Schaf » «-. +

Rind über 9 Ztr. Lebendgewichk Rind über 8 Ztr. Lebendgewvicht Rind unter 9 Ztr. Lebendgewicht Dio unter 8 Ztr. Lebéndgewicht

a . . 9 . . . . . . . ® . ®

Anmerkung.

uni pri pern jed pi jenen jremi juni permci jraei pra

Schaf

Anmerkung. Die

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40 kg

Für das einmalige Wie e nach dem Schlachten werden für Großvieh —,20 RM und jür Kleinvieh —,10 RM eboben. Y 5 E /

Rind über 600 kg Lebendgewicht Rind über 450—600 kg Lebendgewicht » « d über 300—450 kg Lebendgewicht . ... mb oder Kalb über 125-—300

Kalb über 50—125 kg VLebendgewicht

Kalb unter 50 kg Lebe wicht Schwein über 150 kg Lebendgewicht . Schwein über 100—150 kg Lebendgewicht Schwein über 50—100 kg Lebendgewicht . Schwein unter 50 kg Lebendgewicht . « «

ndgeiviht

9,40 6,40 4,30 1,40 4,20 1,40

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200 kg

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9, d F M 2,50 2,50 B, 5,75 3,50 3,75 1,25 1,25

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bühr, einen Teil der Kühlhallengebühren,

ansenreinigungs-, der Gekrösereiß- und

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S 5,40 «L/70 E 3,70 : 1,10

8,98 6,48 1,95 4,05 1,40

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1,50 1,75

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Wuppertal- E.felòd | Barmen 9,20 | 8,70 7,80 5,80

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‘Einheitsgebühr umfaßt für Wuppertal-Elb e rf eld die Gebühr für Benußung

der Enthaarungsmaschinen in Höhe von —,10 RM je Stück, Wuppertal-Barmen hat keine Ent- haarungsmaschinen.

1 Rind . 1 Kalb ,

1 Schaf

1 S

he Minister sür Ernährung und Landwitschaft. J. A.: Moritz.

8,20 1,95 5,45 ¿ 1,90

Gebührenórdnung der Ueberwachungsstelle: für unedle Metalle (neue Fassung vom 16, Januar 1935),

Auf Grund dex Verordnung ühex deny Warenvexkehy vom.

4. September 1934 (Reichsgeseßkl. T1. S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Neberwachauugs- tellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger x. 209 vom 7, September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Gebührenoxdnung der Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle in nachstehender Fassung neu erlassen: s H : j

Zur Bestreitung der Kosten. der. Nebexmahungsstelle für unedle Metalle werden von ihr Gebührxeu erhoben.

S 2 :

Gebührenpflichtige Tatbestände. sind: . /

1. die Erteilung jeder Art von- Bescheinigungen durch die Ueberwachungs{stelle für unedle Metalle, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll, die der Zuständigkeit ‘der Ueber- wachungsstelle für unedle Metaælle unterltegen;- ats Be- sheinigungen in diesem Sinne-gelten auch die’ gutnchtlichen Aeußerungen der Ueberwachungsstelle gegenüber den -De- visenstellen,. soweit sie eine Genehnigung zur ‘Fvlge haben,

2, die Erteilung von Bedarfsbefcheinigungen oder sonstigen Bescheinigungen, auf Grund deren der Bezug oder Verbrauch von unedlen Metallen gestattet wird, durch die Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle oder eine von ihr be- auftragte Stelle.

. die Verlängerung der Gültigkeit oder sonstige Aenderung

einer Bescheinigung gemäß Ziffet 1 odex 2.

8 3.

Die Gebühr des § 2 Ziffer 1 (Devisengebühr) berehnet sih nah dem Rechnungsbetrag, auf den dke Bescheknigung lautet.

Sie beträgt 3 vom Tausend des Réchnungsbetrages.

Dieser Gebührensaß gilt für alle seit dem 1. Oktober 1934 ausgestellten Bescheinigungen gemäß § 2 Ziffer 1. /

Soweit für derartige Bescheinigungen bereits eine Einfuhr- gebühr oder Verkehrsgebühr nach §8 4 und 5 der Gebührenordnung in der Fassung vom 14. September 1934 entrichtet worden ist, me diese Beträge auf die nunmehr nah § 3 zu berehnendé

ebühr angerechnet. g 4

Die Gebühr des § 2 Ziffer 2 (Verkehrsgebühr) berechnet sih nah dem Gewicht der auf der Bescheinigung angegebenen Mengen von unedlen Metallen. Sie beträgt für je 100 kg:

Metallart Gebühren-

sab

0,20 0,20 0,12 0,12

Klasse

Aluminium, nicht legiert . Aluminiumlegierungen « Antimon, nicht legiert Antimonlegierungen . « «

“Berylliumleégierungen ,

——

Metallart

Klasse

Gebühreh-" sab

Metallart Klasse Gre

Berhyllium .

e o 2,9

Blei, nicht legiert i Hariblei (Antimonble}) : Speziallagermetalle auf Vleibasis m metallischen Zusäßen ünd einem Zinn- gehalt bis zu 10 v. Q [J . «e . Andere Bleilegierungen als dle der Klassen IIT B und C Cadmium, nicht legiert Cadmiumlegierüngen s Chrom, nicht legiert Ferrochrom bis zu 14 v. H. Koh G a as C S Ferrochrom mit mehr als Kohlenstoffgehalt .... Andere Chromlegierungen als Klasse e ee Jalzium nicht legiert ,

alziumlegierungen , tobalt, nicht legiert » « Ferrokobalt ... 5 Andere Kobaltlegierungen

R V B 0 o Kupfer Ot lediert « , 6. o 90 Zujsatßlegierungen (Arsentupfer, Ferro-

kupfer, Mangankupfer, Phosphor-

fupfer, Siliziumkupfer) . - . «o Messing- und Tombaklegierungen « Rotgußlegierungen Bronzelegijerungen ° Neusilberlegierungen «o o. Kupfer-Nickellegierungen . « « Andexe Kupfexlegierungen als die

0.9 P

de Klassen VIIT B und IX A—E Magnesium, nicht legiert Magnesiumlegierungen , « « Mangan, nicht legiert , « « Ferromangan S o S o Andere Manganlegierungen als die S NIE e h s its Molybdän, nicht legiert Ferromolybdän . . Andere Molybdän Klasse XI[B . . Nickel, nicht legiet Ferronickel mit mehr als 50 v. H. Nikel- gehalt Ferronickel bis zu 50 v. H. Nickelgehalt Andere Nickellegierungen als die der Klasse XIIT B E E Quecksilber, nicht legiert Queksilberlegierungen . . Silizium, nicht legiert Ferrosilizium mit mehr als 50 v. H. Siliziumgehalt «e ooo

E a S. D S 7 E 0 S S S S D

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; Hinn, nicht. logiert.

Fexrosilizium bis zu 50 v. H. Silizium-

Ga A A E eo eee de s, sm XV B Andere Siliziumlegierungen als die der

Klässé V B ch0 62 ° XV C Tantal, nicht legiert. . Tantallegierungen ° Titan, nicht legiert , ° Ferrotitau . . - -ch Í Andere Titanulegierungen al

0 e.

XVI A XVI B

eeoos o. 0.0 S T E E

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XVI C XVII A XVII B

Klasse XVIB. . - ¿ Vanadium, nicht legiert « « Ferrovanadium . .. - « . « Andere Vanadiumlegierungen

der Klasse XVIIB „6 Wolfram, nicht legiert « « e « « Ferrowolfram . . «e ooooooo Andere Wolframlegierungen als die de

06.00 a0 S S . 2 wo. t.

Q. S e Wo 2î2 8 r _

XVII C XVIII À XVIII B

XVIII C XTX A XIX B

XX A XX B XX C

Klasse XVIII B ,„, Zink, nicht legiert= - Zinklegierungen.

è . Mischzinn 20D . . Lötzinn , » «+ se o o. Lagerweißmetalle mit einem Zinngehalt Wb 10 0.9 ea 6 V Andere Zinnlegierungen als die Klassen XXB—D „ooooo Zirkon, nicht legiert„ e a ooooo Zirkonlegierungen. « o o e o ooo 6 ede Legierungsart, die unter der Spalte „Metallart“ nicht besonders äuf éführt ist, unterliegt mit ihrem Gesamtgewicht dem Gebührensäy dévsenigen Metallart, die gewihtsmäßig in der Zu- sammensebung der Legierung überwiegt. i 8 6. Die Gebühr .des § 2 Ziffer 3 (Zusaßgebühr) beträgt "/1 der in den 88 3 und 4 angegebenen Gebühren]äge. 8 6. Sämtliche Gebühren sind auf volle 0,10 RM nach oben abzu- cunden. Der Mindestsay jeder Gebühr beträgt 0,50 RM.

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(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlih: / il für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigente und für den Verlag:

Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin-Wilmersdorf für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: | Rudolf Lanßts\ch in Berlin-Lichtenberg. i Druck der Preußiscken Druckerei- und Verlags-Aktiengesell schaf, Berlin, Wilhelmstraße 32.

(Fünf Beilagen j (einshl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen?

Srste Beilage

zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 18

Verlin, Dienstag, den 22. Fanuar

Amtliches. Deutsches Reich.

(Fortsebung.)

S7,

Falls der Rehnungsbetrag, nah dem die Devisengebühr (§8 2 iffer 1) zu berechnen ift, au ausländische Währung gestellt ist, t der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im eitpunkt der Fälligkeit gemäß § 9 zuleßt bekanntgegebenen msabsteuerumrechnungskurses zu ermitteln.

8 8.

Schuldner der Gebühren sind diejenigen Personen oder Unternehmungen, auf deren Namen die Bescheinigungen aus-= estellt sind, bei gutachtlichen Aeußerungen gegenüber den Devisen- stellen diejenigen Personen oder Unternehmungen, denen darauf- in die Genehmigung erteilt wird.

Die Gebühren siud nicht abwälzbar.

L 9.

Jede Gebühr wird bei Eintritt des gebührenpflichtigen Tat- bestandes gemäß § 2 dem Gebührenpflihtigen in Rechnung ge- tellt und mit Rehnungserteilung fällig. Die auf Grund der im aufe eines Kalendermonats erteilten Gebührenrechnungen fälli- gen Gebühren sind, soweit sie niht durh Nachnahme erhoben werden, jeweils bis zum 10. Kalendertage des darauffolgenden Monats în einer Summe zu bezahlen.

_ Sämtliche Gebührenzahlungen nah Maßgabe dieser Ge- bührenordnung sind zu leisten auf das Postscheckonto

„Reichs-Kredit-Gesellshaft A. G., Berlin, Konto: Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle, beim Postscheckamt Berlin, Nummer 166 947“. ¿

8 10.

Für Buch- und Betriebsprüfungen, die die Ueberwachungsstelle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durhführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben.

Die Ueberwachungsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unternehmen, bei dem die Prüfung Verstöße gegen behördlihe Verordnungen oder Anordnungen oder Verléßungen der aus. dieser Gebühren- ordnung sich ergebenden Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Ueberwachungsstelle endgültig festgeseßt. Der Betrag ist von dem

hlungspflihtigen Unternehmen innerhalb einer Woche nah

mpfang der Aufforderung auf das Postsheckonto der Ueber- wachungsstelle einzuzahlen. S 1TH

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Ueberwahungs- telle für unedle Metalle in der Fassung vom 14. September 1934 L N Reichsanzeiger Nr. 216 vom 15. September 1934) außer

raft.

Berlin, den 16. Fanuar 1935.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Lüttke.

SRIRCEC S I A C E O R C IIINET E E s L S Le A SOZCR L E AGON T ZE S

Preußen.

Bekanntmachung.

_ Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Gesetz- famml. S. 2357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. September 1934 über die - Verleihung des Enteig- nungsrechts an die Stromversorgungs-Aftiengesellschaft Oldenburg-Ostfriesland in Oldenburg i. Oldbg. zum Bau einer 20 000-Volt-Einfachleitung zur Uebertra- gung elektrischer Energie zwishen Wiegboldsbur und Hatshausen durch das Amtsblatt der Regierung in O Nr. 838 S. 102, ausgegeben am 22. September

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. November 1934 über die Verleihung des Enteig- nungsrehts an das Deutsche Reih zum Erwerb von Grundeigentum für Reichszwecke durch das Amtsblatt der Regierung in Allenstein Nr. 50 S. 110, ausgegeben am 15. Dezember 1934;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig- nungsrehts an die Gemeinde Hustädte zum Ausbau des Gemeindewegs von Hustädte nah Rattinghausen durch das Amtsblatt der Regierung in Osnabrück Nv. 50 S. 143, ausgegeben am 15. Dezember 1934; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig- nungsrechts an das Märkische Elektrizitätswerk, A.-G. in Berlin, zum Bau einer 100 000-Volt-Do pelleitung zur Uebertragung elektrischer Energie zwischen Lands- berg a. W. und Stargard ï. Pom. durch das Amtsblatt der Regierung in Stettin Nr. 50 S. 302, ausgegeben am 15. Dezember 1934; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig- nungsrechts an das Deutsche Reih zum Erwerb von Grundeigentum für Reichszwecke duxch das Amtsblatt der Regierung in Hildesheim Nr. 51 S. 171, ausgegeben am 22. Dezember 1934;

. der Erlaß des eußishen Staatsministeriums vom 11. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig- nungsrechts an die Stadt Berlin für die Anlage cines einheitlichen Dauerivaldes bei Müggelheim durch das Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin Nx. 104 S, 349, ausgegeben am 22. Dezember 1934;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig- nungsrehts an die Stadt Hannover zux Durchführung der Sandstraßenuntexführung durxh das Amtsblatt der Regierung in Hannovex Nr. 1 S, 2, ausgegeben am 5. «Fanuar 1935;

. dexr Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig- nungsrechts an die Stadt Schneidemühl zur Anlage eines A durch das Amtsblatt der Regierung in Schneidemühl Nx. 1 S, 1, ausgegeben am 5, Ja- nuar 1935.

Itichtamtliches. VerkLtehrSwesen.

Die Seeschiffahrt im Zahre 1933.

Während der wirtschaftlihen Depression der vergangenen Jahre konnte beobachtet werden, daß der Rückgang des deutschen Seeschiffsverkehrs mit der Schrumpfung des Güterverkehrs über See nicht gleihen Schritt hielt und erst ein Fahr später als diese, nämlich 1930, einjeßte. Eine ähnliche Feststellung läßt sih auch nah Ueberwindung des Tiefstandes des Jahres 1932 für das erste Jahr wirtschaftliher Belebung treffen. Während die Gesamtmenge der in den deutshen Seehäfen umgeschlagenen Güter im Jahre 1933 um 11 % über der von 1932 liegt, beträgt die Zunahme des Raumagchalts der diesen Güterumschlag ver- mittelnden Seeschiffe nux knapp 4%. Hierüber unterrichtet ein- gehend der eben erschienene Band 446 der Statistik des Deutschen Reichs „Die Seeschiffahrt im Jahre 1933“, Heft 11: Der Schiffs- verkehr über See in den deutschen Häfen.

__gn diesem Heft wird neben einem kurzen Rüblick auf die Entwicklung des deutschen Seeverkehrs seit dem Jahre 1875 niht nur in Ai enden Vebersichten ausführliches Zahlen- material über die Verkehrsverflehtungen unter gleichzeitiger Be- rücsihtigung der Nationalität der Schiffe für ganz Deutschland gebracht, sondern auch ein Ueberblick über die Schiffsbewegungen in den einzelnen auch den fleinsten deutshen Küstenhäfen

und in den deutschen Binnenbezirken vermittelt. Außerdem wers den für die einzelnen bedeutenderen deutschen Seehäfen die Ver- kehrsbeziehungen mit in- und ausländi/hen Häfen und die Flaggen der Schifse nachgewiesen. Da die Form dieser Veröffentlichung eng in dem Rahmen der bisherigen fortlaufenden Quellenwerke bleibt, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorkriegs- und Nachkriegs- ziffern aufrechterhalten.

Die Deutsche NeichSpost unterfstüzt das Winter- HilfSwert,

Bekanntlich vertreibt die Deutsche Reichspost auch in diesem Winter wieder Wohlfahrtswertzeichen zugunsten der Deutschen Not- hilfe und befördert die Sendungen des Winterhilfswerks unter er- leichterten Bedingungen als Postgur. Außerdem sammcln die Führer der Kraftpost an Sonn- und Feiertagen bis Ende März 1935 für das Winterhilfswerk Geldspenden von den Fahrgästen. Nunmehr hat der Reichspostminister angeordnet, daß auch die Reichs- winterhilfe-Lotterie unterstüßt werden soll. Um ihr die Mögs« lichkeit zu geben, ihre Lose auch auf dem flachen Lande abzusepen, können die Losverkäufer die Kraftposten und Landkraftposten unentgeltlih benußen.

Seedienst Ostpreußen 1935.

Der Seedienst Ostpreußen hat 1934 mit 90 Fahrten über 110 000 Fahrgäste über die Ostsee befördert (1933: 71365, 1932: 56 700). Der weit überwiegende Teil dieser Zahl besteht aus dem Verkehr vom Westen mit Zoppot und Pillau. Die drei [hnellen Schiffe „Hansestadt Danzig“, „Preußen“ und „Kaiser“ haben zusammen 68 000 Seemeilen zurückgelegt, also mehr als den dreifachen Erdumfang (1932: 30000 Seemeilen). Der Jugendverkehr ist bei der starken Liebe des jungen Deutschland für den Osten weiter gewachsen, da jedoch in höherem Maße Schifssraum eingestellt worden ist, konnte die stark gewachsene Zahl der Einzelfahrgäste besser befördert werden als im Vorjahr.

Die Bestrebungen zur Verbesserung des Verkehrs gehen 1935 weiter. Die Hauptprogrammpunkte umfassen die Kieler Woche, die mit drei Schiffen ausgestattete Hauptreisezeit, welche des shönen Spätsommers halber diesmal bis 5. September aus- gedehnt wird, und vor allem den Herbstverkehx, in dem diese im Osten besonders lohnende Jahreszeit durch den über 4000 t großen Schnelldampser „Tannenberg“ günstig bedient werden wird („Hansestadt Danzig“ und “Preußen“ sind etwa 2500 t groß). Die nunmehr eingespielte Organisation wird Ueber- füllungen vermeiden. Auch 1935 wird während der Hauptreise- geit (30. Juni bis- 5. September) der Dampfer „Kaiser“, der sih bewährt hat, als drittes Schiff eingestellt.

Der Betrieb wird mit Beginn dex s{chönen Jahreszeit im Osten, d. h. am 4. Mai, in Swinemünde eröffnet. Die erste Ab- fahrt von Travemünde erfolgt am 8. Mai. Eine große Verbesse- rung bedeutet, daß s{chon vom Beginn ab die Abfahrt ab Trave- münde 8.20 Uhr früh (Kiel 6.00) erfolgt, so daß in beiden Rich- tungen nur noch eine Nacht auf die Reise entfällt. Nur im Herbstverkehr mit Dampfer „Tannenberg“, der aber besonders reihlich mit Liegegelegenheiten (Bettpläßen, Wandererkojen) ausgestattet sein wird, muß zum Gewtnn der für die. Verladung von Kraftwagen und von Fahrradmassen erforderlihen Zeit {hon am Vorabend von Travemünde oder Kiel abgefahren

Nus der Verwaltung.

Zweckmäßigere Abgrenzung der Gerichtsbezirke.

Vereinheitlichung der Laufbahuen und des bürgerlichen Rechts.

Nachdem an der Spitze derx deutshen Justiz die Einheit ge- schaffen ist, sind in allen Ressorts Arbeiten im Gange, um die Vereinheitlihung von Recht und Justizverwaltung restlos durch- zuführen. Ueber die Vereinheitlihung der Justizverwaltung insbesondere äußert sich Ministerialdirektor Dr. Nadler vom Reichs- und Preußischen Justizministerium. Ex bezeichnet die Vereinheitlihung namentlih bei den Justizbehörden und dem Justizpersonal als die Aufgabe der Stunde. Die Gerichtsbezirke könnten nunmehr ohne Rücksiht auf bisherige Landesgrenzen in Anpassung an die wirtschaftlihe und politishe Gliederung des Reiches allein nach dem Gesichtspunkt größter Zweckmäßigkeit neugestaltet werden. Daß dabei der Bevölkerung der Weg zum Gericht niht ershwert und verlängert, sondern verkürzt und er- leihtert werden solle, sei selbstverständlih. Der Referent teilt in der „Deutschen Justiz“ mit, daß eine einheitlihe Lösung der Nachwuchsfrage bevorsteht. Entwürfe für einheitlihe Laufbahn- bestimmungen des Bürodienstes sind bereits fertiggestellt, und auh in den übrigen Laufbahnen is eine einheitliche Regelung in die Wege geleitet. Ueber die Vereinheitlihung des bürgerlichen Rechts macht Ministerialdirektox Dr. Volkmar nähere Mitteilun- gen, Er weist darauf hin, daß auf Teilgebieten die Vereinheit- lihung bereits vollzogen ist. So wurde der Zersplitterung des bäuerlichen Rechts durch das Reichserbhofgeseß ein Ende gemacht; das Jagdrecht i} einheitlih geregelt, und auf dem. Gebiete des Familienrechts 4 die Zersplitterung der Zuständigkeiten beseitigt. An weiteren Reformen kündigt der Referent die Vereinheitlihung der Grundbuchbestimmungen und des Notariatswesens an. Die Vorarbeiten dafür haben bereits begonnen. Das gleiche gilt für das Kostenwesen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die anderen dem Landesrecht bisher vorbehaltenen Kostenbestimmungen. Nicht minder wichtig sei die Vereinheitlihung auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und der Zivilprozeßordnung. Abschließend könne gesagt werden, daß, verglihen mit dem Rechtszustand vor 1933, das deutsche Volk auf dem Gebiete des Zivilrehts und der Zivilrehtspflege bereits einen gewaltigen Schritt vorwärts ge- kommen Tei.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Mittwoch, den 23, Januar 1935.

Staatsoper: Märchenspiele Dornröschen und Puppen- fee. Beginn 16 Uhr. Kleine Preise. Abends wegen Vor- bereitungen zum 3, Ring-Zyklus geschlossen.

Se nguoe König Lear von Shakespeare. Beginn

hr,

werden. Doch wird dafür der Bettplatztarif ermäßigt, so daß Mehrkosten für die Reisenden nicht entstehen.

Schon von Pfingsten ab wevden beide Motorschiffe „Hanse- stadt Danzig“ und „Preußen“ den Seedienst befahren, um neben dem Pfingstverkehr den für die große Kieler Woche zu erwartenden Verkehr glatt bewältigen zu können. Der stets sehenswerte Reichs- kriegshasen Kiel wird unter Einbeziehung in die ermäßigten Duxchgangstarife bis zum Betriebsshluß (Ende Oktober) wöchents- lch einmal angelaufen (Abfahrt 6 Uhr, im Herbst 23.30 Uhr). Auch Memel wird in der Hauptreisezeit wieder angelaufen, um die Schönheit der Kurischen Nehrung von allen Seiten auch tariflih zu ershließen. Warnemünde und Binz werden in der Hauptreises zeit mehrmals wöchentlih angelaufen. Der Gedanken der Vers bindung der Hansestädte der deutshen Ostsee, Lübeck, Rostock, Danzig, Königsberg, miteinander und über den Eisenbahn- anshluß mit Hamburg und Bremen wird fortgeseßt.

Die alten Tarifvergünstigungen der Urlaubskarte, des schnell beliebt gewordenen Bahnseetarifs, ferner für Gesellschaftsreisen, «ugendgruppen, zur Königsberger Ostmesse, für Kinderreiche und (im Frühjahr, Vorsommer und Herbst) des Hundertmanntarifs bleiben bestehen. Der Gepäck- und Expreßguttarif wird besonders im Fernverkehr billiger gestaltet. Auh der Wechselverkehr um die malerischen Fuseln Rügen und Hiddensee herum wird durch Ers mäßigung des Tarifes zwishen Warnemünde und Binz breiteren Kreisen zugänglich gemacht.

Der deutsche Osten wird 1935 auf Grund der Erfahrungen des verkehrsreihen Fahres 1934 sih in Güte und Leistungsfähig- keit immer mehr auf einen starken Gästestrom einrichten. „Das Tannenbergdenkmal mit dem Grabe des verewigten Reichs präsidenten von Hindenburg wird zum Wallfahrts3ort des deutschen Volkes und vieler Aus"\änder werden. Die erholsame Seereise an den wechselnden Bildern der vielgestaltigen deutschen Ostseeküste mit ihren ehrwürdigen deutschen Hansestädten Litbeck, Rostok und Danzig entlang wird wieder vielen Tausenden unvergeßliche Er- innerungen schenken.

Franziska K inz spielt in den „Lear“-Aufführungen des Staatlihen Schauspielhauses _für die erkrankte Staatsschau- spielerin Maria Koppenhöfer die Rolle dec Regan.

Aus den Staatlichen Museen. Führungeu und Vorträge,

Sonntag, den 27, Fanuar.

10—11 Uhr im Deutschen Museum, Kaiser Maximilian und die Kunst. Dr. Bange. 10 Uhr 30 bis 11 Uhr 30 im Zeughaus, Meisterwerke der Waffens

shmiedekunst. Dr, Lauts.

11—12 Uhr in der Fslamishen Abt., Sasandiishe Kunst. Dr. Dorn.

11—12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett, Die Kupfer- stihe Martin Schongauers. Dr, Hagenater.

12—13 Uhr im Scloßmuseum, Das deutshe Glas.

Schmidt. Montag, den 28. Fanuar. 11—12 Vhr im Prinzessinnenpalais, Unter den Linden, Das Bildnis in der Plastik. Dr. Haerbsch. Dienstag, den 29. Fanuar. 11—12 Uhr im Alten Museum, Bildniskunst der Griechen und Röm=zr. Dr. Göbe. 11——12 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Rubens. Mittwoch, den 30. Fanuar. 11—12 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Hochrenaissance in Florenz und Venedig. Dr. Troche. 12—13 Uhr im Neuen Museum, Kupferstihkabinett, Grünewalds Werke im Kupferstihkabinett. Direktor Winkler. 12—13 Uhr in der Vorderasiat. Abt., Die Dynastie von Akkad (um 2500). Dr. Heinrich. Donnerstag, den 31. Fanuar. : 11—12 Uhr im Schloßmuseum, Kunsttechniken des Mittelalters. V.: Goldschmiedearbeiten. \ 12—13 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abt., Der Osiris8 glaube. Dr. Zippert. 12—13 Uhr im Museum f. Völkerkunde, Fndien, Volkskunst und Handwerk in Fndien. Dr. Waldschmidt. Freitag, den 1. Februar. S 12—13 Uhr im Alten Museum, Bilder aus dem griechischen Alltag. Strenger. Í : 12—13 Uhr im Schloßmuseum, Das Kunstgewerbe des Mittel» alters, I. Textilkunst. Dr. H. J. Schmidt. Sonnabend, den 2. Februar. : 12—13 Uhr in der Jslamishen Abt., Rundgang durch die Sammlung. / 12—13 Uhr im Muen Museum, Aegyptische Abteilung. Kultur des mittleren Reihs: Der Säulenhof. 2—8§ Uhr im Prinzessinnenpalais, Unter den Linden. Der Tanz in der Kunst. Das Bildnis in der Plastik. (Führung durch - beide Ausstellungen.) * Dr, Haerbs{ch.

Ep —.

Direktor