1935 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jan 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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A es Ci Sie 800 I. Míttelkurse für Geldsorten und Banknoten

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| Ringhoffer-Werke, Aktien «e * Rothkosteletzer Spinnerei- und f Weberei-Aktien 5:0 S S Q E | Bkodawerke, Aktien e.

Solo Ver.- Tscheéhische Zünd- 16 holzfabriken e eee ooo.

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Aktien Sn i E aridokas Italienische . ... 100 L Zettlitzer Kaolinwerke, Aktien A s S 2.445 TunaalaWinoks S ins

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(Diese Kurse kommen grundsätzlich nur für die Umrechnung ausländischer Geldstücke und Banknoten in die deutsche Währung in Betracht. Für die Umrechnung anderer in ausländischer Währung aus-

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“1 6% Budapester Dollar = Gold -

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Ungarn

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pot, Aktien! L eo 9 | Ganz' & Comp., Aktien . « « « Nasicer Tanninfabrik, Aktien « Rimamurany Eisenwerk, Aktien Salgotarjani Steinkohlen-Bergw.,

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Ungarische (Erste) Allg. Asse- kuranz-Ges., Aktien « .- , Ungarische Nationalbank, Aktien, Ungarische Allg. Kohlenbergbau, M “Aktien . ; Zuckerfabrik Vel-Beckerek Akt. } Zuckerindustrie A.-G., Aktien «

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Venezuela

Venezuelan Oil Concessions, Ord.

FVenezuelan Oil. Concessions, Non. Cum. Ptpg. Prefce., T°%

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Litauische Norwegische . « « Polnische . « « « Schwedische . « « « Schweizer:

100 Fres. u. darunt. Spanische . . Tschechoslowakische.

100 Kronen . . . 100 Zloty 100 Kronen . ..

100 Francs

100 Francs . G 100 Peseten . . 100 Kronen . . .

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatli 2,30 K einschließlih 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Æ# monatli, Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

gedrückten Werte sind die Mittelkurse für Auszahlungen usw. vgl. nachstehend unter IT maßgebend.) : ; o e RM : Sovereigns .... Se 20.42 Finnische . .. 100 finn. Mark. . S 20-Francs-Stücke . . 16.19 Französische - . .. 100 Francs . i

Anzeigeupreis für den Raum einer fünfgespältenen 3 mm hohen und

55 mm breiten Zeile 1,10 #Æ, einer dreigespaltenzn 3 wm hohen und 92 mm breiten Zeile 1,85 #AÆ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW. 43, Wilhelmstraße 32. Alle Druckau*träge sind auf ein- seitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Bermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

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1 £ und darunter Tüfkische 6 «e ae 1 türk. £ ,

IL. Míittelkurse für Auszahlungen, Schecke, Wechsel und dergl.

Europa | RM Amerika

Belgien . L ee 100 Belga . .. 58.31 Argentinien Bulgarien ees 100 Lewa A 3.05 Argentinien 100 Papierpesos Dänemark 100 Kronen .... 1 94.72 Bolivien 100 Bolivianos Danzig « 100 Gulden . ... 81.33 Brasilien 100 Milreis . .. England ee 1 £ Sterling .. 12.26 Canada « 1 canad. Dollar Estland . A 100 estn. Kronen. 68.75 Ce e 100 Pesos « . « Vila 6s 100 finn. Mark , 5.41 Columbien R 100 Pesos « . ch Frankréich ..., 100 Franken . « ch 16.425 Cuba 100 Pesos 6 Griechenland . .. 100 Drachmen . » 2.356 Ecuador 100 Sucres . .. Holland C S 100 holl. Gulden . 168.24: Guatemala En V 1 Quetzal (60 Pes. Tad See 100 isl. Kronen 55.46 100 Pesos « Italien « ». es 100 Tire « « 21.32 100 Soles « « Jugoslawien . . .. 100 Dinar . « 5.655 Philippinen . . 100 Pesos Teid o o s 100 Tats « « 81.— San Salvador « « 100 Colones T S o a e 100 TLitas . 41.70 DZAS e ss 1 Goldpeso Luxemburg 0s 500 Franken . 38.31 Vereinigte Staaten 1 Dollar . Norwegen 100 Kronen . 61.60 Venezuela . « « «.| 100 Bolivares Oesterreich Ges 100 Schillinge 49.— AtEiEA PoOleN e t e 100 Zloty . 47.05 5 i j 100 Escudos 11.12 Agypten . o. 1 t. £ 100 Lei. . « 2.49 Südafr. Union « « 1 südafr. £ 1 Tscherwonetz 21.49 S 100 Kronen . . - 63.20 100 Franken . . « « 80.80 Brit. Indien . ... 100 Rupien 100 Peseten . . . « 34.05 Straits Settl. . .. 100 Dollars Tschechoslowakei . 100 tschech. Kronen 10.40 Brit. Hongkong. .. 100 Dollars Türkei E Ss 1.98 China . « 100 Yuan . 100 FPengö » » « « 73.42 e N E 100 Yen

100 Goldpesos

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is Druck: Berliner Börsgen-Zeitung G. m. b. H, Berlin W 8, Kronensträße 87

%,

eins{ließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573. L

C ITr. 22 RNReichsbankgirokonto | aan u un

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstel.e eingegangen fein.

Berlin, Sonnabend, den 26. Fanuar, abends

O Posftschectkonto: Berlin 41821 1 0235 A E ETTDEE aaa |

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JFuhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch- dänischen Abkommens über den deutsch- dänischen Waren- verkehr. Vom 24. Januar 1935.

Ummwandlungsangebot an die Jnhaber von und höher verzinslichen Pfandbriefen und Schuldverschreibungen der deutschen Hypothekenbanken und an die Jnhaber von Schiffs- pfandbriefen der Schiffspfandbriefbanken.

Umwandlungsangebot an die Jnhaber von 6% und höher verzinslichen Pfandbriefen und Schuldverschreibungen der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten.

Bekanntmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Reichs. | L

Bekanntmachungen des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, betreffend das Verbot der Verbreitung ausländischer Druckschriften im Juland. :

Liste der Schund- und Schmußschriften.

Preußen.

Bekannimachung, betreffend Ungültigkeitserklärung von Spreng- stofferlaubnis\cheinen.

Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts in Bonn, be- treffend die Erteilung einer Markscheiderkonzession.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 5. Klasse der 44. Preußisch-Süddeutschen (270. Preußischen) Klassenlotterie.

Amtliches. Deutsches Reich.

Das dem Königlich belgischen Generalkonsul in Köln, d: A. Pétrement, namens des Reichs untex dem 9. Fanuar 1934 erteilte Exequatur ist erloschen.

Dem Königlich belgischen Generalkonsul in Köln, Félix Jansen, ist namens des Reichs unter dem 21. Fanuar 1935 das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Neichsgesetzbl. 1 G. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 26. Januar 1935 für eine Unze S .. = 141 sh 8 d, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englishes Pfund vom 26. Ja- nuar 1935 mit NM 12,245 umgerehnet = RM 86,7354, v ein Gramm Feingold demnah « « « = pence 94,6562, n deutshe Währung umgerechnet. « « « = NM 2,78861, Berlin, den 26. Januar 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsh-dänischen Abkommens über den gegenseitigen Warenverkehr. Vom 24. Januar 1935.

Auf Grund des Gesebes über die vorläufige Anwendung sweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten vom 4. April 1933 (Reichsgeseßbl. [1 S. 162) wird hiermit verorduet, daß das am 24. Fanuar 1935 in Berlin unter- Es deutsh-dänishe Abkommen über den gegenseitigen

. Warenverkehx mit Wirkung vom 27, Januar 1935 ab vor-

läufig angewendet wird. s Das Abkommen und das dazugehörige Schlußprotokoll

werden nachstehend veröffentlicht.

Diese Verordnng ergeht im Anschluß an die Verord- nung vom 27, Dezember 1934 (Reichsgeseßbl. 1935 I1 S. 3)*). Berlin, den 24. Fanuax 1935. Dex Reichsminister des Auswärtigen. F. V.: v. Bülow.

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*) Deuts Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 301 vom 28. Dezember 1934.

Deutsch-dänisches Abkommen. über den gegenseitigen Warenverkehr vom 24. Fanuar 1935,

Die unterzeihneten Bevollmächtigten der Deutschen und der Königlich Dänischen Regierung haben über den gegenseitigen Warenverkehr folgendes Abkommen getroffen:

Artikel I.

Das deutsch-dänishe Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr vom 1. März 1934 bleibt bis zum 31. Dezember 1935 in Geltung, wenn es nicht vorher von cinem der beiden ver- tragshließenden Teile gemäß Abs. 2 gekündigt wird. Es gilt jeweils als um ein weiteres Jahr verlängert, sofern sih beide vertragschließenden Teile vox Ablauf der Geltungëdauer darüber verständigt haben.

Das Abkommen kann mit einer Frist von einem Monat zum 1, September jedes Fahres gekündigt werden,

Artikel I].

Dieses Abkommen soll ratifiziert werden. Die Ratisfikations- uxkunden sollen in Kopenhagen ausgetauscht werden. Das Ab- fommen tritt am zehnten Tage nah dem Tage in Kraft, an dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat.

Die beiden Regierungen sind darüber: einig, daß dieses Ab- kommen mit sofortiger Wirkung vorläufig angewendet wird,

Geschehen in doppelter Ausfertigüng tn deutscher und dänt=- her Sprache in Berlin am 24. Fanuar 1935.

Schlußzþrotokoll.

Bei der Unterzeichnung des heute abgeschlossenen deutsch- dänischen Abkommens über den gegenseitigen Warenverkehx ist folgendes vereinbart worden: *

1 Regierungsaus\chüsse.

Die gemäß 1 des Schlußprotokolls zum E Oen Abs- kommen über den gegenseitigen Warenverkehr vom 1. Marz 1934 eingeseßten Regierungsaus\schüsse bleiben zur Durchführung des Abkommens auch weiterhin bestehen.

Die Regierungsausschüsse werden über Fragen, die zum Aufgabengebiet der vereinbarungsgemäß eingeseßten gemischten Ausschüsse gehören, eine Entscheidung in der Regel nicht treffen, bevor eine Stellungnahme des in Betracht kommenden gemischten Ausschusses vorliegt.

11. Gemischte Aus ch.ü\ se.

Die vertragschließenden Teile werden alsbald einen gemischten Ausschuß einseven, der über die Beschickung der deutschen Märkte mit ungeräuchertem Schweinespeck, geschlahtetem Geflügel, Schweoineschinali, Butter, Käse und Hühnereiern sowie über die Preisbildung und die sonstigen Absavbodingungen für diese Er- zeugnisse bevaten soll, Dem Ausschuß sollen von jeder Regierung ernannte Sachverständige angehören. Dev Ausschuß kann im Ein- vernehmen mit dent Regierungsausschüssen Sonderausschüsse für einzelne oder mehrere Warengruppen bilden. Zu den Beratun- en der Ausschüsse kann. jede Regierung einen Vertreter als Beobachtex entsenden. Die jeweiligea - beiden Vorsißenden der Ausschüsse werden sich von Fall zu Fall über Tagungszeit und Tagungsort verständigen.

Die aauridaoi Ausschüsse haben für ungeräucherten Schweinespeck sowie für Butter und Hühnereier laufend be- stimnite Höchst- und Mindestgrenzen für die Abgabepreise an deutshe Abnehmer festzuseßen; sie können dies auh für Hart- käse, niht in Einzelpackungen von 214 kg Rohgewicht oder dar- unter, tun. Die vertragshließenden Teile werden dur geeig- nete Maßnahmen auf die Einhaltung der gemäß diesem Protokoll jeweils festgeseßten Höchst- und Mindestgrenzen* hinwirken. Sie behalten sih im übrigen eine Ausdehnung dieser Vereinbarung auch auf weitere Erzeugnisse vor.

Die gemischten Ausschüsse haben weiter zu vereinbaren, in :

welchen Zeitabschnitten die Festseßungen der Hochst- und Mindest- grenzen für die Abgabepreise nachzuprüfen sind. Sie können außerdem vereinbaren, daß die Preisfestseßungen zwischen ihren Vorsißenden oder deren Beauftragten erfolgen.

Die Regierungsausschüsse können. das zunächst vereinbarte Aufgabengebiet der gemischten Ausschüsse erweitern und, au soweit nach den Vereinbarungen dieses Schlußprotokolks gemischte Ausschüsse nicht vorgesehen sind, die Einseßung derartiger Aus- schüsse beschließen.

Geschehen in doppelter Ausfertigung in deutscher und däni- scher Sprache in Berlin am 24. Fanuar 1935.

UmwandlungSangebot

an die Juhaber von 6 7% und höher verzinslichen Pfandbriefen

und Schuldverschreibungen der deutschen Hypothekenbanken

und an die Fnhaber von Schifsspfändbriesen der Schiffs- pfandbriefbankten.

Allen Fnhabern von 6 % und höhex verzinslichen Pfand- briefen und Schuldverschreibungen der deutschen Hypotheken- banken (einschließlich der in ihnen aufgegangenen Hypotheken- banken) und ebenso den JFnhabern von Schiffspfandbriefen der Schiffspfandbriefbanken wird hiermit auf Grund des Ge- seßes über die Durchführung einer Zinsermäßigung- bei Kreditanstalten vom 24. Januar 1935 und nach Maßgabe der darin festgelegten Bestimmungen die Umwandlung in 4/4 % Werte gleicher Art angeboten. Als Vergütung für diese Um- wandlung wird eine einkommensteuerfreie Barprämie von

2 % mit dem nächsten nah dem 31. März 1935 fälligen Zins- schein gezahlt. Das Angebot gilt als von den Fnhabern derx Wertpapiere nah § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Durchs ührung einer Zinsermäßigung bei Kreditanstalten vom 24. Fanuar 1935 angenommen, wenn es nicht innerhalb der im Gesetz bestimmteu Fristen, deren Lauf mit dem der Ver- öffentlichung des Angebotes im Reichsanzeiger folgenden Tage beginnt, abgelehnt wird.

Die Fnhaber von Pfandbriefen und Schuldverschreibun- gen der deutschen Hypothekenbanken ivie die von Schiffspfands- briefen der Schiffspfandbriefbanken, die zu der Umwandlung in 4/4 % Werte nicht bereit sind, müssen die Ablehnung des Angebotes nah Maßgabe der Bestimmungen des § 5 des Gejeßes über die Durchführung einer Zinsermäßigung bei Kreditanstalten vom 24. Fanuar 1935 vornehmen.

Am 26. Fanuar 1935.

Private deutsche Hypothekenbanken.

Bayerische Bodencredit- Bayerische Handelsbank anstalt, Würzburg. Bodenkreditanstalt, Münthen.

Bayerische Hypotheken- und Bayerische Landwirtschafts-

Wechsel-Bank, München. bank E. G. m. b. H., München, Bayerische Vereinsbank, Berliner Hypothekenbank München. A.-G., Berlin. Braunschweig-Hannoversche Communalbank für Sachsen, Hypothekenbank, Hannover. Leipzig. Deutsche Centralbodenkredit-Aftiengesellschaft, Berlin, zugleich als Rechtsnachfolgerin für Preußische Central-Bodenkredit- und Pfand-« brief-Bank Aktiengesellschaft, Preußische Pfandbriefbank, Preußische Central-Bodenkredit-A.-G., Preußische Hypotheken-Actien-Bank, Preußische Boden-Credit-Actien-Bank, Schlesische Boden-Credit-Actien-Bank, Deutsche Grundcredit-Bank, Roggenrentenbank, Landwirtschaftliche Pfandbriefbank (Roggeita rentenbank). Deutsche Genossenschafts- Deutsche Hypothekenbank Hypothekenbank A.-G., Berlin. (A.-G.), Berlin. Deutsche Hypothekenbank (Meiningen), Weimar, zuglei als Rechtsnachfolgerin für Norddeutsche Grund-Credit-Bank. Deutsche Wohnstätten-Hypothekenbank, A.-G., Berlin.

Frankfurter Hypothekenbank, Frankfurt/M.,, zugleih als Rechtsnachfolgerin für Frankfurter Pfandbrief-Bank A.-G.

Hannoversche Bodenkredit- Hypothekenbank in Hamburg,

Bank, Hildesheim. Hamburg. Lübecker Hypothekenbank, Mecklenburgische Hypotheken- Lübe. und Wechselbank, Schwerin,

Mecklenburgische Kredit-" und Hypothekenbank, Neustreliß

(früher Mecklenburg-Strelißsche Hypothekenbank, Neustrelitz),

Pfälzische Hypothekenbank, Rheinische Hypothekenbank,

Ludivigshafen. Mannheim. Rheinisch-Westfälische Boden-Credit-Bank, Köln. Sächsische Bodencreditanstalt, Dresden,

zugleich als Rechtsnachfolgerin für Leipziger Hypothekenbank.

Süddeutsche Bodencreditbank, München (früher Mitteldeutsche Bodenkredit-Anstalt), zugleih als Rechts- nachfolgerin der früheren Süddeutschen Bodencredithank, München, und der Deut- schen Realkreditbank, Dessau.

Thüringische Landes-Hypo- Vereinsbank in Nürnberg,

thekenbank A.-G., Weimar. Nürnberg.

Westdeutsche Bodenkredit- Württembergische Hypotheken-

anstalt, Köln. bank, Stuttgart. Württembergischer Kreditverein A.-G., Stuttgart.

Schifsspfandbriefbanken. Deutsche Schiffsbeleihungs- Deutsche Schiffskreditbank Bank, Hamburg. A.-G., Duisburg. Deutsche Schiffspfandbriefbank A.-G., Berlin.

Umwandlungsangebot an die Jnhaber von 6 % und höher verzinslichen Pfandbriefen und Schuldverschreibungen der öffentlih-rehtlihen Kredit- anstalten.

Allen Juhabern von 6 % und höher verzinslichen Pfand- briefen und Schuldverschreibungen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Durhführung einer Zinsermäßigung bei Kreditanstalten vom 24. Januar 1935 der unterzeichneten öffentlich-rehtlihen Kreditanstalten wird hiermit auf Grund und nah Maßgabe dieses Geseyes die Umwandlung in 4% % Pfandbriefe und Schuldverschreibungen gleicher Art ange-