1935 / 22 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jan 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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boten. Als Vergütung für diese Umwandlung wird eine Bar-

älligen Zinsschein gezahlt. Das Angebot gilt als von den

sätige von 2 % mit dem nächsten nah dem 31. März 1935

nhabern der Pfandbriefe und Schuldvexshreibungen nah

& 1 Abs. 1 des Geseßes vom

24. Fanuar 1935 angenommen,

ivenn es nicht innerhalb der im Geseg bestimmten Fristen,

deren Lauf mit dem der Ve

röffentlihung des Angebots im

Reichsanzeiger folgenden Tage beginnt, abgelehnt wird.

Die Fnhaber der vorbezeichneten Pfandbriefe und Schuld- verschreibungen, die zur Annahme dieses Angebots nicht bereit ind, müssen die Ablehnung des Angebots nach Maßgabe des L 5 des Gesezes vom 24. Fanuar 1935 vornehmen.

Am 26: Januar 1995;

/ Bayerische Landeskultur- rentenanstalt. Hessische Landesbank , Staatsbank —. Preußische Landespfandhrief- anstalt.

Sächsische Landespfandbrief- anstalt. Württembergische Landes8- kceditanstalt.

Badischer Sparkassen- und Giroverband.

Bayrischer Sparkassen- und Giroverband. Deutscher Sparkassen- und Giroverband.

Hannoversche Landeskredit- anstalt. Landesbank der Provinz Ostpreußen. Landesbank der Provinz Westfalen. Landesfommunalbank Girozentrale für Hessen —. Nafsauische Landesbank.

Provinzialbank Pommern (Girozentrale). Spaxrkassen- und Giroverband für Provinz Sachsen, Thü cingen und Anhalt, Mittel- deutsche Landesbank Giro zentrale für Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt. —, Württembergischexr Spar- fassen- und Giroverband.

! Braunschweigischer ritter-

schaftlicher Kreditverein. Calenberg-Göttingen- Grubenhagen-Hildesheim'- schex ritterschaftlicher Kredit- verein. Dex Landwirtschaftliche Kre- ditverein Sachsen.

7 Landschaft dex Provinz Sachsen. Landschaftliher Kreditver- band für die Provinz Schles- wig-Holstein. Märkische Landschaft

zugleich für die Kur- und Neumarkische ritter- \chaftlihe Darlehnskafse. Ostpreußische Landschaft. Ritterschaftliches Kreditinsti- tut des Fürstentums Lüne- burg.

Schleswig-Holsteinishe Land-

schaft. Das Berliner Pfandbriefamt.

Braunschweigische Staats8- bank (Leihhausanstalt). Lippische Landesbank Staat- lihe Kreditanstalt. M E

ank.

Staatliche Kreditanstalt Oldenburg, Staatsbank. Badische Kommunale Landes- bank Girozentrale öffent- siche Bank- u. Pfandbrief- anstalt.

Bayerische Gemeindebank (Girozentrale) öffentliche Bankanstalt. Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank Grundrenten- und Hypo- thekenanstalt der Stadt Dresden. Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden. Landesbank der Provinz. Schleswig-Holstein. Landesbank der Rhein- provinz. Landeskreditkasse Kassel.

Provinzialbank Oberschlesien (Landesbank und Giro- zentrale). Provinzialhilfskasse für die Provinz Niederschlesiet. Westfälisches Psfandbriefamt für Hausgrundstücke.

Zentrale für Bodenkulturx-

kredit. Bremenschex ritterschaftlicher Kreditverein. Centrallandshaft für die

Preußischen Staaten.

Erbländischer Ritterschaft- licher Kreditverein in

Sachsen. : Landschaft der Provinz West- falen.

Landständische Bank des ehem. Sächsishen Markgrafentums Oberlausiß. Mecklenburgischer ritterschaft- lichex Kreditverein.

Pommevsche Landschaft. Schlesische Landschaft.

Berliner Hypothekenbank- verein (Stadtschaft). Preußische Zentralstadtschaft.

Bekanntmachung. Das mit Bekanntmachung voni 23. August 1933 (Deut-

scher Reichsauzeiger Nr. 198 vom 25. August 1933) beschlag-

nahmte Bermögen des ehemaligen Reichsangehörigen Berxn-

hard Weiß wird gemäß § 2 Abs.

Widerruf von Einbürgerunge

gesebbl. T S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 24. Fanuar 1935. Der Reichs- und Preußische Minister des Fnnern. F. A. De: Nicola 1. :

Bekanntmachung.

Jch habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi- denten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten ausläudischen Druckschrift im Juland bis einschl. 31, Januar 1936 verboten:

Krasnaja Nowj Zeitschrift (Moskau, Rußland). Berlin, den 25. Januar 1935. Der Reichs- und Preußische Minister des Fnnern.

J. A.

Daluege.

Bekanntmachung.

Jch habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi- denten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend Druckschrift im Anland bis auf weiteres verboten: -Dollfuß, Ein

„Engelbert-

katholischer

Buch (Salzburg, Oesterreich), Berlin, den 25. Januar 1935,

Der Reichs- und Preußische Minister des Funern, J. A.: Daluege.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 22 vom 26, Januar 1935.

1 des Gesebtes über den n und die Vberkennung der deut- {hen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichs-

genannten ausländischen

Staatsmann“

N s 2+ E. 5 j i i Mi à L At S ie ae nee f

Liste der Schund- und Schmugzschriften. (Geseß vom 18. Dezember 1926.)

Lfd. | Akten-| Ent- Nr. | zeichen| {eidung

Bezeichnung

der Swrift Verleger

Almanach - Kunstverlag

259 | Prüf- | O.P.St. | „Charlotte Bell“/, A,-G., Berlin

Nr. | Leipzig Roman von Ola 213 | v. 24.1 Alsen 1935

260 | Prüf- | O. P.St. | „Katharina IT.‘‘, Nr. | Leipzig Russishe Hof-

214 | v. 24.1, geschihten von

1935 Sacher-Masoch

Y

Verlag Niedersachsen- Försterling & Co., K.-G., Hannover, und alle in anderen Ver- lagen erschienenen Schristen des gleichen JFnhalts

Leipzig C 1, den 24. Januar 1935.

Der Leiter der Oberprüfstelle für Schund- und Schmußschriften. Dr. Arnd t|.

E E E E E D S O I A S R T E E O D

Vreußen.

Vetrtanntmachungz

betressend Ungültigkeitserklärung von Sprengstofs- erlaubnisscheinen. ; Die in der nachstehenden Zusammenstellung aufgeführten d lie naa adi ana werden hiermit für ungültig erklärt:

r

Aussteller

M. . 57 Name und Wohnort des 0G GR, = Gewerberat Nv, BR, == Bergrevier- Jnhabers beamter des Scheines I 2 ] 3 Adams, J., Kruft « o + o | B 94/31 GR. Koblenz Albigiani, Altenessen . « « « | A 21/33 GR. Dortmund Andres, M., Rittergut Raßdorf| A 91/26 GR. Wittenberg Arnold, J., Olsberg . « « »« | C 46/34 GR, Arnsberg Barzen, Joh., Fell bei Trier « | B 1/32 BR. Koblenz Beers, A., Goraddze » « » | B 39 GR. Oppeln Beinlich, E., Raumniß,

r Gla s «1B 399/99 GR. Glaß Bender, H., Urbar b. Koblenz |B 6/32 GR. Koblenz Bosfenschen, J., Moers-Hoch-

R a ane s 7e S «D 9 BR. Krefeld Bongard, Fr., Garbeck . . » | B 4/33 GR. Arnsberg van den Broec, Wilh., Hön-

E O E24 GR. Neutwwvied Dittmann, C., Ahrweiler « « | B 67/25 GR. Neuwied Erfmann, Fr., Bueï « »- o |B 2/29 BR. Gelsenkirchent-

Buer Ewein, A., Sohrschied « »« » | A 150/34 GR. Koblenz Fischer, A., Essen-Ueberruhx « | B 1/30 BR. Werden Först, J., L.-Schlebusch 11... | B 14/34 GR. Opladen Fringes, K., Menden, z. Zt.

Langscheid „« . - « 5 . | C 132/33 GR. Arnsberg Güttes, Joh. Jos., Unkelbach B 9/25 GR. Neuwied Hanske, O., Thale a. H. « « | B 12/33 GR. Halberstadt Hensel, E., Essen-Steele « « |B 2/34 BR. Werden Heßler, B., Schildau . « « « | B 46/25 - GR. Wittenberg Hilbers, H., Hollage Nr. 80 . | B 18/33 GR. Osnabrück Höller, P., Bergisch Gladbach | A 34 GR. Köln-Land Horoba, F., Mikultshüß « « | B 3/33 BR. Beuthen-Süd Jahn, G., Schweiniß . « « | B 83/13 GR. Wittenberg Janoschke, A., Ullersdorf-

Liebenthal e O 04 GR. Hirschberg

i, Rsgb. Junker, Joh. Jost., Hommerts-

hause e A O GR. Weßlar Jürgens, W., Langenscheid « | C 121/33 GR. Arnsberg Kamm, K., Crossen a. O. « [A 2/34 BR. Cottbus Kefferpüß, Chr., Unkelbach « | B 82/25 GR. Neuwied Dr. Kießling, L.-Manfort « |B 4/27 GR. Opladen Klaus, W., Langscheid « « « | C 110/33 GR., Arnsberg Klein, J., Vettelshoß « « « | B 11/25 GR. Neuwied Kreft, K., Gels.-Bismarck « « |B 2/27 7E Gelsenfirchen-

uer

Lämmert, A., Berlin «e «e e [B 12/29 GR. Bonn Laß, J., Heimbach « « e - - [A 48 GR. Düren Leibold, H., Essen . « - - -|B 3/34 BR. Werden Löw, W., Altweilnau « « «+ | A 41/33 GR. Frankfurt a. M. Lüdece, E. O., Altherzberg « | A 81/25 GR. Wittenberg Marx, P., Hoffeld. . . . « | B 17/25 GR. Neuwied Mathis, H., Sehnde, Kr. Burg- /

Bo E es A182 GR. Hildesheim Meurer, H., Unkelbah « « « | B 8/25 GR. Neuwied

GR. Koblenz

Met, H., Badenhard . - « « | C 106/34 S R, Halle a. S.

Müller, G., Beesenlaublingen | C 10/32 Müller, F, Nauborn, Kr. Weh-

C E GR. Weßlar Niel, H., Krauschüß . « - « | A 16/29 GR. Wittenberg Niemann, H., Veltheim « « | A 2/34 GR. Minden Nocecte, Joh., Hachen . « « « | C 123/33 GR. Arnsberg Petermann, A., Hachen « + | B 129/33 GR. Arnsberg Peßold, P., Schildau s 3/24 GR. Wittenberg

1/29 BR. Gelsenkirchen- Buer

GR. Neuwied

4/1933 BR. Dillenburg

Plock, K., Gelsenkirchen-Buer Reufels, J., Schweiseld «

Röder, H., Weilburg . « «- - i Rüter, K., jun., Brackwede 17/34 GR. Bielefeld Schauß, O:; Langscheid « - | B 108/33 GR. Arnsberg Schmelzer, E., Groß Döhren . | B 14/25 BR. Goslar

GR. Wittenberg

Schmidt, H., Langennaundorf | A 51/25 N Ÿ / y GR. Wittenberg

Siepe, P., Dubro . . « « « | A 112/26

Strieße, K., Langenstein . « | A 18/33 GR., Hanau

Unverhau, K., Wattenscheid . | B . 1/34 DA Gelsenkirchen- uer

Waldera, E., Hindenburg - B 1 BR. Gleiwiß-Süd

Wege, F., Dölau . . . - C 2/32 GR. Halle (S.)

Wesner, P., Kunzendorf - B 28/33 GR. Glaß

Wolf, W., Hohenleipish - B 52/25 GR. Wittenberg

GR. Arnsberg GR. Sangerhausen

Ziegner, K., Morungen A 75/34 O L j BR. Hamm

Zorn, O., Heeßen «. «- « - B 5/34 Berlin, den 23, Januar 1935. ugleich für die Preußische Geheime Staatspolizei. BUEtny Der stellv. Chef und Fuspekteúr. Heydri c.

Wünnenberg, Th., Langscheid C 112/33

Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für

Wirtschaft und Arbeit. J. A.: Dr. Ulri hs.

S. 2

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf § 5 der Preußischen Markscheidere ordnung vom 23. März 1923 bringen wir zur Bon Kenntnis, daß dem Diplom-Fngenieuxr Eugen Bonne« mann in Gelsenkirchen die Konzession zum Betrieb des Ge- werbes dexr Markscheider von uns erteilt® worden ist.

Bonn, den 23. Fanuar 1935. Preußisches Oberbergamt, J. V.: (Unterschrift.)

Bekanntmachung.

Die Neulose zur 5. Klasse der 44. Len (270.) Preußischen) Klassenlotterie sind nah §§ 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatbetrages spätestens bis Freitag, den 1. Februar 1935, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des meh pruchs bei dem zuständigen Lotterie-Einnehmer zu ent nehmen.

Die Einschüttung dex Gewinnröllchen für die 5. Klasse 44./270. Lotterie erfolgt Donnerstag, den 7. Februar 1935, 12 Uhr, im DOLEES des Lotteriegebäudes Viktoriastr. 29, Die L selbst beginnt Freitag, den 8. Februar 1935, morgens 8 Uhr, ebendaselbst.

Berlin, den 24. Fanuar 1935.

General-Direktion der Preußisch-Süddeutshen Staatslotterte. Dr. Schlange.

Nichtamtliches.

Nummer 3 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Januar 1935 hat folgenden Fnhalt: Teil T1. Amtlicher Teil. I. Allgemeines. Gejeve, Verordnungen, Erlasse: Leistungsausgleich für ältere Aus gestellte bei zusäßliher Einstellung. 11. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Geseße, Ver- ordnungen, Erlasse: Erlaß über die Zulassung der Betriebe der Oelmühlen-Fndustrie zur verstärkten Sa E T Druffehlerberichtigung. 111. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweite Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutshen Handwerks. Vom 18. Januar 1935. Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks. Vom 18. Fanuar 1935. IV, Arbeits\huß. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Aenderung der Faserstoffverordnung. Vom 4. Fanuar 1935. Bescheide, Urteile: 1. Wartung von Warenautomaten.

Teil Il. Nichtamtlicher Teil. Die Hindenburgs- Spende im Fahre 1934. Von Dr. Karstedt, Ministerialrat im Reichsarbeitsministerium. Ueberblick über die Reichsbeihilfe für die ehemaligen Teilnehmer an dem Fledzuge 1870/71 und früheren Kriegen. Von Eising, Ministerialamtmann im Reichsarbeits- ministerium. Unterkunft bei Bauten. Von Stiller, Obers regierungsrat im Reichsarbeitsministerium. Eine I zur Verhinderung unberechtigter Mietsteigerungen. Von Dr. Ebel, Ministerialrat im Reichsarbeitsministeriuum. Statistik. Dié Arbeitslosigkeit im Dezember 1934: 1. Stand und Veränderung der Arbeitslosigkeit; IT. Die Fnanspruchnahme der Unterstüzungs- einrihtungen im Dezember 1934; 111. Die wertschaffende Arbeits- losenfürsorge. Abrechnung dex Reichsanstalt für den Monat November 1934. Mitteilung: Saar-Gedenkprägung zum 13. Jas nuar 1935. Sozialpolitishe Zeitschriftenshau. Bücher- besprechungen und Bücheranzeigen.

Nummer 3 des Ministerial-Blatts für die Preußische innere Verwaltung (herausgegeben im Reichs- und Preußischen Ministes rium des Innern) vom 16, Januar 1935 hat folgenden JFnhalt:

Allgemeine Verwaltung. RdErl. 10. 1.35, Einband- dee z. Reichsgeseßbl. Kommunalverbände. RdEr!l. 29.12. 34, Säumniszuschläge. RdEr!l. 2. 1. 35, Steuerverteilungen f. 1934. RdErl. 8. 1. 35, Steuerverteilungen f. 1934. RdErl. 6. 1, 35, Fanuarrate d. Reichswohlfahrtshilfe. Gemeindebestand- U, Brtsnamenänderungen. Polizeiverwaltung. RdErl. 11. 1. 85, Auskunft an Versich.-Gesellschaften. RdErl. 12. 1. 35,

Verzeichnis d. örtl, Stellen d. Reichstheaterkammer. RdEx[. 12. 1. 35, Gelegentliche Theaterauffsührungen. RdErl. 4. 1. 35, Schadensersaßansprüchhe v. Pol.-Exekutivbeamten. RdErl.

7, 12. 34, Pers.-Akten d. Krim.-Beamten. RdErl. 10. 1. 35, Kraftwagenbenuß. d. Verkehrsreferenten. Wohlfahrts- pflege u. Jugendwohlsahrt. RdErl. 9. 1. 35, Krisen- unterstüßung. RdErl. 10. 1. 35, Kleinxentnerhilfe. RdErl. 12. 1. 35, Verbilligung d. Speisefette. Verkehrswesen. RdEx!. 5. 1. 35, Zuständigkeit gem. AAniw. z. RStrVO. Medio zinalangelegenheiten. RdErl. 28. 12. 34, Milchflaschen- verschlüsse. RdErl. 8. 1. 35, Bekämpf. d. Papageienkrankheit. Uebertragbare Krankheiten d. 50. Woche 1934. Neuersch e i- nungen. Stellenausschreibungen v. Gemeinde- beamten. /

Zu beziehen durch alle P Caxl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 1,75 RM für Aus- abe A. (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (ein- seitig bedruckt).

Nr. 4 des Ministerial-Blatts für die Preußische innere Ver- waltung (herausgegeben im Reichs- und Preußischen Ministerium des Jnnern) vom 23. Januar 1935 hat folgenden Funhalt:

Allgemeine Verwaltung. RdErl. 16. 1. 35, Ver-

ütung f. Quartierverpflegung. Kommunalverbände. RdErl, 12. 1. 35, Gemeindegetränkesteuer. RdErl. 18. 1. 39, Landesverteilungsshlüssel. RdExrl. 19. 1. 35, Grundsäße f. d. Feststellung d. Haushaltsplans usw. Aenderung v. Kreisgrenzen. Gemeindebestand- u. Ortsnamenänderungen, Polizei» verwaltung. RdErl, 18. 1. 35, Grundsäße f. d. Pol. : id- Erl. 10. 1. 35, Schuß des Einzelhandels. Anordn. 21. 12. 34, ilmberichterstatter. RdErl. 28. 12. 34, Presseausweise. Exl. 14. 1. 35, Verwalt.-Geb. f. Beglaub. v. Unterschriften. RdErxL. 16. 1. 35, Tätigkeit d. Rano. RdErl. 16. 1. 35, Preije E d. Gend. RdErl. 7. 1. 35, Schulgeld f. Pol.-Lehrg. dErl. 15. 1. 35, Lehrg. f. Brandermittlungsbeamte. Wohl- ahrtspflege u. JFugendwohlfahrt. RdErl. 18. 1. 30, T RdErl. 15. 1. 35, 9. Geldlotterie d. Thür. Museums. Reichsheer und Marine. RdErl. 14. 1, 35, Veteranenbeihilfe an Auslandsempfänger. —Verkehrsw e \ en. RdErl, 12. 1. 35, Aufstell. v. Verkehrszeihen. RdErl. 12. 1. 39, Treiben v. Vich. RdEr!l. 16. 1.35, Dienstkraftwagen d Wehr- macht. Medizinalangelegenheitxen. RdErl. 15, 1. 35, En Guna v. Sera. “D Stg eve Krankheiten d. 51. Woche. Nichtamtlicher Teil. aar-Gedenk rägung. Neu“ ersheinungen. Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. Zu epa durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr- lih 175 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

—— ——

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 22 vom 26, Januar 1935. S,

VerkehrSwesen.

Eín Fahr deutsche Luftpost nach Südamerika.

Anfang Februar jährt sih der Tag der Eröffnung der deut- schen Luftpostlinie Berlin—Buenos Aires, der ersten Lusftpost- verbindung über den Ozean. Aus diesem Anlaß werden die

mit dem am 2 Februar fälligen Flug der Deutschen Lufthansa

beförderten Luftpostsendungen den Abdruck eines Sonderstempels mit dem Wortlaut „1 Fahr Deutscher Postflug Europa—Süd- amerika“ erhalten.

Saubere Abstempelung von Postwertzeichen für Sammlerzwecke.

__ Aus Kreisen der Markensammler wird bei der Reichspost häufig der Wunsch geäußert, die Postwertzeichen möglichst leicht und sauber abzustempeln. Fm allgemeinen lassen sih solche Wünsche im Postbetrieb s{hwer erfüllen. Jeßt hat der Reichs- pas aber angeordnet, daß die Sendungen mit Marken, ie für Sammlungen bestimmt sind und saubere Stempel- abdrucke erhalten sollen, besonders behandelt werden. Sie müssen in einem Umschlag am Postschalter abgegeben werden, auf dem

vermerkt ist, daß besonders sorgfältige Entwertung der Marken gewünscht wird. Diese Sonderbehand!ung ist vorläufig versuhs- weise eingeführt worden. y

Ermäßigung der Fahrpreise im Schiffsverkehr zwischen Deutschland, England, Frland und Frankreich.

Mit Wirkung vom 31. Fanuar 1935 werden die Fahrpreise im Schiffsverkehx zwishen Deutschland, England, Jrland und Frankreich beträchtlich herabgeseßt, so daß künstig eine Reise nah England auf einem Ueberscelciff der Hamburg-Amerika Linie weniger Kosten beansprucht als die Eisen ahnfahrt über Vlissingen. Beispielsweise wird man die eie Hamburg—Sout- hampton in der dritten Klasse eines Hapag-Dampfers ¡hon für 35 RM unternehmen können; der gleihe Preis gilt auch für die Strecke Hamburg—Cherbourg oder Boulogne. Außer dieser Her- absezung der Preise wird als Neuerung eine Ermäßigung von 10 auf den Preis der Hin- und Rücffahrkarte ewährt unter der Vorausseßung, daß das Reisegeld vor Antritt der ahrt be- zahlt wird.

Nus der Verwaltung.

Steuersreie Reisekosten und Zubiläums-Gaben.

Jn der Oeffentlichkeit tauhen über die Frage der Besteue- rung von Reiseentshädigungen der Angestellten häufig Zweifel auf. Nach Mitteilung von amtlicher Seite sind, wie der BND. mitteilt, die tatsählihen Aufwendungen bei Dienst- bzw. Ge- \häftsreisen steuerfrei. Uebersteigen sie die Reisekostenentschädi- gungen der entsprehenden Reichsbeamten nicht, so bedarf es darüber keines Nachweises; wird jedoch die Steuerfreiheit höherer Aufwendungen gefordert, #0 ist ein Nachweis notwendig. Jm leßteren Falle soll zum Ausgleih der im Haushalt gemachten Ersparnisse ein angemessener Abschlag vorgenommen werden, der bei Verheirateten 20, bei Unverheirateten 40 % beträgt.

Jubiläumsgeschenke an Arbeitnehmer und Sonderver- gütungen bei Firmenjubiläen sind unter gewissen Voraus- E von der Lohnsteuer befreit. Für Geschenke aus Anlaß es 25-, 50- und 75öjährigen Bestehens einer Firma werden Steuern nicht erhoben, wenn sie die Höhe des Monatslohnes nicht übersteigen. Bei Arbeitnehmer-Fubiläen wird keine Lohn- oer erhoben, wenn die Geschenke bei 25jähriger Tätigkeit im

etriebe 6, bei 40jähriger 9 und bei 50jähriger 12 Monats- gehälter nicht übersteigen. Als Höchstsummen sind in diesen Fällen 3000, 4509 und 6000 RM festgeseßt.

Umsaßzsteigerung um 20 bis 25 Milliarden. Bisher 360 000 GChestandsdarlehen.

An die glänzende Entwicklung des Steueraufkommens es Reiches, die sich aus der vom Reichsfinanzministerium veröffent- lichten Bilanz dex ersten neun Monate des Rechnungsjahres 1934 ergibt, knüpft Staatssekretär Reinhardt in der Deutschen

tvewer-Zeitung wichtige grundsäßlihe Bemerkungen über die mationalsozialistische Steuerpolitik.

Er weist darauf hin, daß das Steueraufkommen von 1930 bis 1933 troß unentwegtex Erhöhungen fkatastrophal zurückging. Alle Schäßungen und Maßnahmen erwiesen sich als falsch. Das Rech- nungsjahr 1933 war das erste, in dem das Aufkommen nicht mehr den Voranschlag unterschritt, obwohl in diesem Fahre keinerlei neue Steuern oder Erhöhungen, sondern wesentliche Steuerver- ünstigungen erfolgten. Das Ergebnis des Jahres 1934 werde die Ueberschreitung des Haushaltsansaßes um etwas mehr als eine Milliarde Mark sein. Die nationalsozialistishe Steuerpolitik beruhe auf fünf Grundsäßen: 1. Gewährung von Steuervergünsti- gungen, die geeignet sind, zur Deckung vorhandenen Bedarfs an- zuregen, 2. allgemeine Senkung oder Beseitigung von Steuern, wenn dadurch die Nachfrage nah Gütern und Leistungen erhöht wird, 3. Umbau der Steuern nah bevölkerungspolitischen Grund-

Handelsieil.

säßen, 4. Umbau dex Steuern zum Zwecke der Heraushebung des Werts - dex Persönlichkeit und der persönlichen Verantwortung in der Wirtschaft, 5. allgemeine Senkung odex Beseitigung von Steuern, soweit sih der Steuerbedarf vermindert. Der Staats- sekretär zählt nochmals die vielen Maßnahmen auf, die bisher in Verfolg dieser Grundsäße getroffen worden sind. Er teilt dabei mit, daß auf Grund des Geseges zur Förderung der Eheschlie- ßungen bis u 360 000 Ehestandsdarlehen gewährt worden sind. Auswirkungen dieser Maßnahme, die eine folhe von Dauer sein werde, seien u. a. die Zunahme der Zahl der Eheschließzungen um rund 50 % und eine Entlastung des Arbeitsmarktes einshließ- lih der mit den Eheschliezungen verbundenen Wirtschaftsbelebung um mindestens 500 000. Troß derx verschiedenen Steuervergünsti- gungen und Steuersenkungen, so führt der Siaatssekretär laut Ndz. weiter aus, bewege sih das Steueraufkommen unentwegt nah oben. Es evweise fich immer mehr, daß die volfswirtschast- lichen Betrachtungen, von denen sich die Reichsregierung bei ihren Maßnahmen leiten ließ, richtig sind. Alle Anzeichen sprächen da- für, daß das Steueraufkommen weiter steigen werde und daß das Aufkommen des Rehnungsjahres 1935 größer seim werde als das von 1934. Das Mehraufkommen werde bis auf weiteres vestlos zum Ausgleich der Vorbelastungen des Reichshaushalts gebraucht. Sobald sih die Vorbelastung wesentlih vermindert haben werde, sei die Vorausseßung für die Verwirklihung des fünften Grund- saßes nationalsozialistischer Steuerpolitik gegeben, für eine all- gemeine Senkung oder Beseitigung von Steuern.

Jm eingelnen stellt der Staatssekretär noch fest, daß das Mehraufkommen bei deo Umsaßsteuer gegenüber 1933 rund 400 Millionen erreichen werde. Dies entsprche einer Zunahme der steuerpflihtigen Umsäße gegenüber dem Vorjahre um 20 bis 25 Milliarden Reichsmark,

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonntag, den 27. Fanuar 1935.

Staatsoper: Der Ring des Nibelungen. 1. Tag. Die Wal- kür e. Dirigent: Krauß. Beginn 19 Uhr.

E Pygmalion. Komödie von Shaw. Beginn ¿ ï.

Montag, den 28. Januar 1935. Staatsoper: La Traviata. Dirigent: Preuß. Beginn 20 Uhr. Schauspielhaus: Pygmalion. Komödie von Shaw. Beginn 20 Uhr.

Grundlagen der Forst- und Holzwirtschaftspolitik.

Jm großen Festsaal des Preußenhauses fand am 24. Januar die erste gemeinschaftliche Tagung des Reichsausshusses für Forstwirtschaft (Forstpolitisher Apparat der NSDAP.) und des Reichsausshusses für Holzwirtschaft statt. Die. beiden Ausschüsse ind auf forst- und holzwirtschaftspolitishem Gebiete die aus der ührenden Praxis auserwählten Ratgeber der Reichsregierung. er Leiter des Forstpolitischen Apparates und Abteilyngsleiter im Reichsforstamt und Reichsernährungsministerinum, Mini-

O Parchmann, hielt hierbei einen grundlegenden

ortrag über den Ausbau der deutshen Forst- und Holz- wirtschaft.

Der Zeitpunkt sei nunmehr gekommen, daß die führende Tätigkeit der maßgeblihen Reichsstellen sih des Rates welt- anschauliÞh und fachlich im Sinne des Nationalsozialismus geeigneter Persönlichkeiten bedienen werde, um den Ausbau der nationalsozialistishen Forst- und Holzwirtschaft zu ‘vollenden. Jn eingehenden Ausführungen beschäftigte sih der Redner mit der Forstwirtschast vor der Machtübernahme und mit dev Leistung dex einzelnen Besißfoxmen. * Der freie Privatwald, also der Kleinwald, mit einem Jahreseinshlag von nur 2,15 fm je Hektar gegenüber einem solchen von 4,51 !m der Staatsforsten und 4,0 fm des Großwaldbesißes zeige mit allex Deutlichkeit, daß hier noch gewaltige Möglichkeiten stecken, den Bedarf der deutschen Wirtschaft an Holz soweit als möglich aus eigener Scholle zu decken. Den Gipfelpunkt der forstlihen Geseßgebung wird ein einheitlihes Forstgrundgeseß für das ganze Reich bilden, das eine Unzahl von nah Ländern, Provinzen oder gar nah Kreisen ver- chiedenen forstlihen Rehtsnormen im Sinne einex Einheitlichkeit dex Bewirtschaftung unserer Wälder abzulösen haben wird. Die Hauptteile dieses Geseßes werden sich, soweit schon jeßt überhaupt Angaben darüber gemacht werden können, voraussichtlich be- fassen mit:

1. allgemeinen Vorschriften, die für alle Waldungen Geltung Gh Es wird ein für allemal festgelegt werden, daß die Forsthoheit nux beim Reich liegt;

Vorle len fr Staats- und Staatsanteilwaldungen; Vorx ri ten für Gemeinde-, Stistungs- und Körperschafts- waldungen des öffentlichen Rechts;

Vot ilten für größere und mittlere Privatwaldungen; Vorschri ten für den kleineren Privat-, Genossenschafts- und Siedlungswald; f:

Vorschriften über die Bildung von Erbwaldgütern in Anlehnung an die Erbhofgeseßzgebung.

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Ministerialrat Parchmann gab în großen Grundzügen die Stellung der Forstwirtschaft in der Reichsfinanzreform wieder und wandte pa dann den zahlreihen Aufgaben zu, die auf dem Gebiete der forstlihen Erzeugungs-, Betriebs- und Lagerstatistik noch zu lösen sind. Nunmehr wandte sich Ministerialrat Parch- mann den holzwirtschaftspolitishen Fragen zu. Er warf zunächst die Frage auf, ob der deutshe Wald die alleinige Quelle für die dahin, daß zwis Deutschlands darstelle, und beantwortete sie

dahin, da zwischen der deutshen Nußholzerzeugung und dem deutschen L L

1 ubholzbedarf bei shonender Waldbehandlung eine Lüe besteht, deren jeweilige Größe eng mit der wirtshaftlihen Kon- struktur zusammenhängt. Für den mengenmäßigen Ausgleich des deutshen Nußholzbedarfs gibt es theoretish gesehen zwei Wege: Die Mehrnugzung im deutschen Walde, die nur zeitweise erfolgen darf, und die Holzeinfuhr, die in bestimmtem Ausmaße eine Not- wendigkeit ist, namentlih im Hinblick auf die Nadelhölzer und die weichen Laubhölzer. Die Faktoren, mit denen der Holzeinfuhr- handel, der ein shwieriges Sonderfach ist, zu rehnen hat, sind zum Teil ganz anderer Natur als die, die für den, Binnenhandel M Nea Der Holzeinfuhrhandel bedarf einer ganz be- sonderen Beobachtung seitens der Regierung; einerseits muß sie ihm die Voraussezung zur Erfüllung seiner volkswirtschaftlichen Aufgabe durch eine entsprehende Handels- und Zollpolitik ge- währleisten, andererseits aber muß sie verhindern, daß durh seine Betätigung die berechtigten Fnteressen der deutschen Holz- erzeugung verleßt werden. Dieses Ziel läßt sich ohne Zwangs- wirtschaft erreichen, wenn die gesamte deutshe Holzwirtschaft von einer höheren Warte aus gelenkt wird.

Nachdem Ministerialrat Parchmann weiter auf die be- sondere Beachtung dex Holzzollfrage dur die Regierung hin- gewiesen und die verhältnismäßig geringfügige deutsche Ausfuhr von Rohholz und Erzeugnissen der Sägeindustrie nah Art und Menge gekennzeichnet hatte, wandte ex sih der besonderen Be- p des Binnen! E zu, der hauptsächlich aus ein- eimischer- Rohstofsquelle schöpft, aber ebenso wie der Holzeinfuhr=- handel eine weitgehende Spezialisierung und sonstige Verschieden- heiten zeigt. Durh die ungleiche Verteilung der Erzeugungs- gebiete für Holz innerhalb Deutschlands îm allgemeinen und für einzelne Holzarten im besonderen im Zusammenhang mit ähnlichen Ungleichheiten in der Verteilung der Holzverbrauchsstätten ergibt sih eine Reihe von Problemen auf dem Gebiet des Holzhandels (z. B. Holzzollpolitik, Holztransportwesen, Holzpreisbildung). Alle diese Maßnahmen müssen unter dem einheitlihen Gesichtswinkel

einer Holzmarktordnung betrachtet werden, die für das Gedeihen von Forstwirtschaft, Holzhandel und Holzverbrauh im weitesten Sinne nötig ist. Die Holzpreisbildung wird in steigentsm Maßes staatsseitig beeinflußt und dadurch das Holzgeschaft wesentlich jeines spekulativen Charakters entfleidet werden. Als Hauptziel der deutschen Holzwirtshaft wird die Stärkung des Binnenmarktes betrachtet, ohne dabei die Nottoendigkeit der Velieferung des Welt- marktes zu verkennen. :

Berliner Börse am 26. Januar:

Fest und lebhaft unter Bevorzugung von Montanpapieren. :

Die feste Grundstimmung des Vortages hat an der Berlinex Sonnabendbörse eher noch eine weitere Stärkung erfahren. Nebew der Konversion und der 500-Mill.-Reichsanleihe war es nament- lbih der günstige Krupp-Abschluß, dex zu lebhaften Käufen der Montanpapiere Anlaß gab. Hiervon ausgehend, übertrug sich die zuversichtlihe Stimmung auf den gesamten Börsenverkehr, und in der Mehrzahl der Papiere lagen die Kurse 1 bis 2% höher. Unter Führung von Altbesißanleihe waren auch Renten wiederum gefragt. Die Lebhastigkeit des Geschäfts hielt im Verlauf un- vermindert an, und erst gegen Schluß des Verkehrs waren in Montanpapieren einige Glattstellunger: zu bemerken.

Die Kursbesserungen am Montanmarkt machten durhscchnitts- lih 1 % aus. Bei lebhaften Umsäßen waren Mannesmann, Gelsens kirchen und Klöckner noch bis zu 1 % derüber hinaus höher. Unter chemishen Weiten waren Kokswerke etwas lebhafter gehandelt, während das Geschäft in J. G.-Farben (plus 24) ruhig blieb. Am Elektromarkt standen wieder Versorgungswerte im Vordergrund des Interesses. So gewannen Hamburger Elektrizität 2 %, Elek- trizitätswerke Schlesien 14 %, BKL. und Schlesische Be-Gas je 1% %, \hließlich Wasserwerke Gelsenki-chen 2%. Weitere Käufe größeren Umfangs waren in Daimler (plus 1), Bayrishe Mos- torenwerke (plus 1) und Muag (plus 114) zu bemerken. Sonst bestand noch Jnteresse für Julius Berg2zr (plus 114) und Stöhrs Kammgarn (plus 172). Am Kassamarkt hatte die Geschäftstätigs keit ebenfalls zugenommen. Die durhschr:ittlihen Kursbesserungen machten etwa 1 bis 2% aus. Unter unnotierten Werten hörte man Ufa 3 % höher.

Am Rentenmarkt hatten wiederum Altbesiß mit 14 % dis höchste Kurssteigerung aufzuweisen. Sonst lagen noch recht fest Dollarbonds, die bis 1% gewannen. Tagesgeld war in si etwas fester, der Saß blieb jedoch mit 3% bis 34 % unver- ändert. Am Futernationalen Devisenmarkt war das englische Pfund etwas leichter und wurde in Berlin auf 12,244 (122614) festgeseßt, während der Dollar mit 2,515 (2,516) nahezu unver- ändert blieb. :

Devisenbewirtschaftung.

Zulaffung von Devisenberatern.

Jn einer Anordnung des Leiters der Reichsstelle für Devisens- bewirtshaftung (Runderlaß 14/35 D. St. vom 22. Fanuar 1935) heißt es u. a.:

1, Das Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern vom 6. Mai 1933 findet auf die Zulassung von Devisenberatern keine Anwendung.

2. Als Bevollmächtigte, Vertreter und Beistände in Devisen=- sachen dürfen grundsäßlich nur Rechtsanwälte, Notare, Wirt- schaftsprüfer, allgemein zugelassene Steuerberater sowie solche Perjonen zugelassen werden, die sih bereits vor dem 1. April 1933 geshäfts- oder berufsmäßig mit Devisensachen befaßt haben.

3, Darüber hinaus können, falls ein besonderes Bedürfnis besteht, oder sonstige besondere Gründe dafür sprechen, auch andere als die vorgenannten Personen als Devisenberater zuge- As werden, wenn sie nah Persönlichkeit und Vorbildung un- bedingte Gewähr dafür bieten, daß ihre Beratung sachgemäß ist und den Belangen der Volksgemeinschaft und des Reichs entspricht. :

4. Als Bevollmächtigter, Vertreter oder Beistand von An- gehörigen im Sinne des § 10 .des Steueranpassungsgeseßes kann jede Person zugelassen werden.

5. Die Zulassung als Devisenberater erfolgt formlos. Rechts- anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und allgemein zugelassene Steuerberater sind ohne weiteres zuzulassen. Das gleiche gilt von Personen, die als Vertreter, Bevollmächtigte oder Beistände von Angehörigen auftreten und ihre Eigenschaft als Angehöriger auf das in das Ermessen der Devisenstelle gestellte Verlangen nach» weisen oder glaubhaft machen. Andere Personen müssen, soweit nicht amtsbefkfannt, entweder nachweisen oder glaubhaft machen, daß sie bereits vor dem 1. April .1933 mit Devisensachen berufs- oder geschäftsmäßig zu tun hatten oder nachweisen, daß ein be- sonderes Bedürfnis oder sonstige Gründe für ihre Zulassung vorliegen und sie nah Vorbildung und Person zur sahgemäßen

Vertretung in Devisensachen geeignet sind.

Ueberweisungen auf das Treuhänderkonto Iriederlande.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt durch Erlaß Dev.-B. 3201/35 vom 24. 1. 1935 im Anschluß an R.-E. 175/34 D. St. mit:

„L. Jh weise darauf hin, daß auch Genehmigungen zur Ueberweisung von Beträgen aus Wechsel- und Scheckzahlungen von Jnländern, die gemäß R.-E. 80/34 Il einem Hinterlegungs- fonto gutgeshrieben worden sind, auf das Treuhänderkonto Niederlande erteilt werden dürfen, wenn der Wechsel oder Scheck auf Grund einer Verbindlichkeit der im Abschnitt Il des R.-E. 175/34 D. St. bezeichneten Art in Zahlung gegeben worden ist. :

2, Zum Zwecke der Geschäftsvereinfahung ermächtige ih in Abänderung von Runderlaß 175/34 Ill Abs. 3 die Devisen- stellen, auch ohne meine Entscheidung die Einzahlung von Ver bindlichkeiten, die vor dem 1. «März 1934 fällig geworden sind, in eigener Zuständigkeit zu genehmigen, wenn die einzuzahlende Schuldsumme 1000 RM nicht übersteigt und der Grund, warum die Forderung noch niht bezahlt wurde, allein in schlechten Vermögensverhältnissen des Schuldners zu erblicken ist. Ueber- steigen derartige Anträge nicht 50 RM, so ist der Schuldnex regelmäßig auf Zahlung innerhalb der Freigrenze zu vers weisen. Alle anderen Fälle, insbesondere Zweifelsfälle, sind mie nah Runderlaß 175/34 IIl Abs.-3 nah wie vor zur Entscheidung vorzulegen.“

Benzolverband übernimmt die Derop.

Von zuständiger Seite erfährt der DHD,., daß die Benzole verbände die Verkaufsorganisation des deutshen Bergbaus sür das von diesem erzeugte Benzol, die Kleinverkaufsorganijation dex Russen für Erdölerzeugnisse in Deutschland, die Derop, übers nommen haben. Damit wird das von den Verbänden seither bes triebene Aral-Geshäft (Benzin-Benzol-Gemisch-Geschäft) dem ge« steigerten Anfall des deutshen Benzols entsprechend erweitert und gleichzeitig durch die Uebernahme des Vertriebs au der E, Erdölerzeugnisse die Kanäle für eine erweiterte, künftige deut he Erzeugung vorbereitet. Die Russen ‘ihrerseits haben die in dent leßten Jahren infolge der Verhältnisse bei ihrer deutschen Ver- kaufsorganisation aufgetretenen Schwierigkeiten durch die Aus- lieferung derselben an den mit ihnen seit Jahren arbeitendent