Erste Beilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 27 vom 1, Februar 1935. S, X
Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft folgendes bestimmt: i
Die zusäblichen Ausgleihsbeträge, die in Abschnitt 2, 3 und 4 der Elften Anordnung der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftlihe Erzeugnisse, Geschäftsabteilung (Reichs\telle), vom 1. Dezember 1934 vorgesehen waren, fallen für diejenigen Mengen, die nah dem 31. Januar 1935 zur Lieferung gelangen, fort.
Dagegen bleiben die Bestimmungen des Abschnittes 1 der Elften Anordnung der Reichsstelle aufrehterhalten. Auch ist der bereits vor Erlaß der Elften Anordnung der Rcichsstelle nah § 53 Abs. 1 der Verordnung abzuführende Ausgleihsbetrag nah wie vor ab- zuführen. — Diese Beträge sind wie bisher bis spätestens zum 5. eines jeden Monats für diejenigen Mengen, die im vorangegan- genen Monat an die Mühlen tatsächlich ausgeliefert bzw. von Mühlen, die einen Getreidehandel nach § 53 der Verordnung be- treiben, im vorangegangenen Monat verarbeitet worden sind, an die Reichs\telle zu zahlen, und zwar auf deren Konto „M“ bet der Getreide-Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin (Postsheckonto Berlin Nu. 167 775). :
Mit der Zahlung ist der Reichsstelle eine Aufstellung über die Zusammenseßung des gezahlten Betrages zu Übersenden unter Benußung des bei der -Reichsstellé anzufordernden Formblattes A bzw. von Mühlen, die gemäß § 53 der Verordnung durch den von ihnen betriebenen Getreidchandel das Getreide kaufen, unter Ver- wendung des boi der Reichsstelle anzufordernden Formblattes B. Nähere Anweisungen hierzu bleiben noch vorbehalten.
Der Vorstand der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land- wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung. Rosa. Uä Us: Der Beauftragte Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land- wirtschaftliche Erzeugnisse. Horbert Da ler.
Anordnung Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land- wirtschafilihe Erzeugnisse, Geschäftsabteilung. Vom 1. Februar 1935.
Gemäß § 43 der Verordnung zur Ordnung der Getreide- wirtschaft vom 14. Fuli 1934 wixd mit Zustimmung des Reichäministers für Ernährung und Landwirtschaft das folgende angeordnet:
1. Der § 41 Abs. 2 der Verordnung zur Ordnung der
» Getreidewirtshaft vom 14. Fuli 1934 (Reichsgeseßbl. [
S. 629/783)/16. Oktober 1934 (Reichsgeseßbl. T1 S. 999) wird bis zum 1. August 1935 außer Kraft geseßt. Gerste, die niht für Zwecke der Verfütterung bestimmt ist, darf nur mit Erlaubnis des Getreidewirtshaftsver- bandes, in dessen Gebiet der Verkäufer seinen Wohnsiß hat, verkauft werden. i j
Die Erlaubnis kann an Bedingungen geknüpft werden; sie ist widerruflich. :
Die Erlaubnis muß versagt werden, enn die Lage am Futtergerstenmarkt es erfordert und es die Ver- sorgungslage der Betriebe, die Gerste oder Gerstenerzeug-
nisse verarbeiten, zuläßt. j 4 L | Diese Anordnung tritt mit Wirkung ab 8. Februar 1935 in Kraft. Der Vorstand der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land- wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung. Rossa. Kau Der Beausftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land- wirtschaftliche Erzeugnisse. DELVELL Da ßle L.
Preußen.
Fütterungs- und Tränkstationen für die zur Durchfuhr kommenden Einhufer.
VA. d. RuPrMfEuL. v. 17. 1. 1935 — IX 13 110 — Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des § 7 des Viehseuchengeseßes vom 26.6. 1909 (Reichsgesebßbl. S. 519) wird für die Fütterungs- und Tränkstationen in Berlin und Aachen-West, die für die Ver- pflegung der zur Durchfuhr kommenden Einhufer zugelassen sind, folgendes bestimmt:
S L.
Die Ausladung der zur Durchfuhr kommenden Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) auf den Fütterungs- und Zæänkstationen ist nux unter folgenden Bedingungen zulässig:
1, Die Durchfuhreinhufer sind aus den Eisenbahnwagen unmittelbar auf die Rampen der Fütterungs- und Tränk- stationen zu entladen. Sie dürfen von den Verpflegungs- stationen lebend nur zur Weiterbeförderung mit der Bahn entfernt werden. Dabei müssen sie von den Verpflegungs- stationen wieder unmittelbar in die Eisenbahnwagen ver- laden werden, Die Abbeförderung der transportfähigen Einhufer hat mit dem nächsten fahrplanmäßigen Zuge zu erfolgen.
2, Beförderungsunfähig gewordene Einhufer dürfen auf den Verpflegungsstationen bis zur Wiedererlangung ihrer Transportfahigkeit verbleiben.
Wird ihre Tötung wegen Unheilbarkeit oder aus sonstigen Gründen erforderli, so hat sie auf den Ver- pflegungsstationen ohne Blutentziehung zu erfolgen.
Getötete und verendete Einhufer sind unschädlih zu beseitigen. Zu diesem Zwecke sind sie unverzüglih in einem vorschriftsmäßigen Kadavertransportwagen der zu- ständigen Abdeckerei zuzuführen. Die Kadaver dürfen vor der amtstierärztlihen Zerlegung weder abgehäutet, noch zerteilt, noch verarbeitet werden.
Die Töôtung von Einhufern und die Abbeförderung der Tierkörper haben nach den Weisungen des beamteten Tierarztes zu erfolgen.
. Die Fuütterungs- und Tränkstationen dürfen nux von den Begleitern und Pflegern der Tiere, dem Bedienungs- personal der Rampe, den auf der Rampe diensttuenden Eisenbahnbeamten und den staatlihen beamteten Tier- ärzten betreten werden. ;
Diese Personen haben sih vor dem Verlassen der Ver- pflegungsstationen zu reinigen und nach Anweisung des zuständigen beamteteu Tierarztes zu desinfizierew.
4. Nach jeder Benußung sind die betreffenden Teile der Ver- pflegungsstationen und die verwendeten Gerätschaften un- verzüglih nah den Vorschriften über die Eisenbahnvieh- wagendesinfektion zu reinigen und verschärft zu desinft- zieren. Der anfallende Dünger sowie etwaige Streu- und Futterreste sind in die zur Rampe gel, örende Düngergrube zu bringen und dort vorschriftsmäßig unter Beachtung etwaiger Anweisungen des beamteien Tierarztes zu packen. Die Düngergrube ist- von der Bakbnverwaltung unter sicherem Verschluß zu halten. Sie darf nur zur Beschickung mit Dünger. oder zur Entleerung geöffnet werden. Die Abteilungen der Düngergrube sind nacheinander in Be- trieb zu nehmen. Fhre Entleerung darf erst nach mindestens dreiwochiger vorschriftsmäßiger Packung ihres Fnhaltes erfolgen.
Die Bahnverwaltung hat Buch darüber zu führen, wann die einzelnen Abteilungen der Düngergrube in Be- trieb genommen sind, wann sie gefüllt waren und wann die Abfuhr des Düngers aus ihnen erfolgt ist. Das Buch ist dem zuständigen beamteten Tierarzt auf Verlangen vorzu- legen. Dieser hat jede von ihm vorgenommene Nach- prüfung in dem Bucje zu vermerken und dabei etwaige von thm für die Behandkung des Düngers getroffene besonderen Anordnungen einzutragen.
Eine anderwetitige Behandlung des Düngers ist nur mit meiner Genehmigung zulässig.
. Die Verwendung der Rampe zu anderen Zwecken als zur Fütterung und Tränkung der zur Dunhfahrt kommenden Einhufer ist verboten.
8 2.
Zuwiderhandlungen geger. diese Anordnung unterliegen den
Strafbestimmungen der £8 74 f. des Viehseuchengeseßes, e
8 3, Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 17. Fanuar 1935. Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Müssemeier.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Gesetes über die Einziehung fommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs- gesebbl. S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsver- ordnung vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml. S. 207) und des Geseßes über die Einziehung volls- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (Reichsgeseßbl. I S. 479) ver-
füge ih hiermit die Einziehung folgender Gegenstände des
ehemaligen Arbeiter-Gesangvereins in Uschlag zugunsten des Preußischen Staates: 40 Liederbücher, 1 Partitur, 83 Liederbücher mit blauem Umschlag, 51 Hefte „Männerchor“, 15 Hefte „Gemischter Chor“ und 1 Schrank. Hildesheim, den 28. Fanuar 1935.
Der Regierungspräsident. Zi B D Bac ete
Iichtamtliches. VBerktehrSwesen.
Die Deutsche Reichsbahn im Dezember 1934.
Fm Güterverkehr wirkte sih das Nachlassen des Herbstverkehrs aus. Der starke Rückgang der Zuckerrüben-, Kartoffel-, Obst- und Gemüsetransporte konnte bei weitem niht wettgemaht werden durch die lebhafter einsebenden Düngemittel-, Stroh-, Heu- und Holzversendungen. Der Wettbewerb des Kraftwagens blieb auch in diesem Wintermofat infolge anhaltend günstiger Witterungs- verhältnisse fühlbar. Fm Vergleih zum Vorjahr wurde die Ver- kehrsentwidcklung dadurch beeinflußt, daß die Binnenwasserstraßen den ganzen Monat über befahrbar waren, was einen auffälligen Verkehrsrückgang im Ruhrgebiet und in Oberschlesien zur Folge hatte. Der saisonmäßige Verkehrsrückgang erreihte gegenüber dem. Vormonat 12,6 %, 1933 = 11,2 %, 1932 = 16,36 %, 1931 gleih 20,2 27 und 1930 = 11 %.
Der Frachtstückgutverkehr war rege, blieb jedoch hinter dem des Vormonats zurück. Hier spielte der Behälterverkehr eine be- sondere Rolle. Die Anforderungen an Behältern gingen in der zweiten Monatshälfte langsam zurück, so daß es wieder möglich wurde, den Anforderungen fast überall in vollem Umfange zu entsprehen. Die Behälterbestände sind wiederum wesentlih erhöht worden. Erwähnenswert ist, daß der Versand künstliher Dünge- mittel gegen den Vormonat um fast 120 % und gegenüber dem Dezember des Vorjahres um fast. 99 ?5 stieg, eine Auswirkung der günstigen Witterungslage. :
Die Zahl der im Schtienenersabverkehr betriebenen Kraft- wagenlinien ist auf 960 mit 129 978 Kraftzugkm täglich gestiegen (November = 939 mit 125 245 km).
Der Personenverkehr war in der ersten Dezemberwoche nur shwah. Mit dem ersten Geltungstage der Festtagsrücfahrkarten seßte jedoch ein außerordentlich starker Reiseverkehr ein, der sich in ungeahnter Weise steigerte. Auch die starke Fahrpreisermäßi- gung für Ausländer wirkte sih günstig aus. Fnsgesamt wurden 5362 überplanmäßige Züge gefahren gegen 3457 Dezember 1933. Die besonderen Maßnahmen zur Bewältigung des starken Weih- nachtsverkehrs bewährten sich voll.
Der Berufsverkehr wav bis zu den Weihnachtsfeiertagen fast noch stärker als im Vormonat. Der Wettbewerb der Kraftwagen und der Omnibusse machte sih besonders an den Feiertagen auch im Fernverkehr in weit größerem Umfange als bisher bemerkbar.
Nach den vorläufigen Ermittlungen sind im Dezember 1934 folgende Einnahmen aufgekommen: 1. Personen- und Gepä- verkehr 78,138 Mill. RM, 2. Güterverkehr 173,672 Mill, RM, 3. Sonstige Einnahmen 40,539 Mill. RM, das sind zusammen 292,949 Mill. RM. Der Lersonen- und Gepäckverkehr brachte im Dezember 1934 gegenüber 1933 eine Mehreinnahme von 7,3 Mill. Reichsmark, die sih zumeist aus regerem Reise- und Ausflugs- verkehr in den Weihnachtsferien ergibt? Die Güterverkehrsein- nahmen weisen in der gleichen Zeit eine Verbesserung von 9,7 Mill. Reichsmark auf. ;
Die vorläufigen Abschlußzahlen für die Einnahmen des Ge- shäftsjahres 1934 zeigen folgende Unterschiede gegenüber 1933: im Personen- und Gepäckverkehr + 70,4, im Güterverkehr + 324,9, bei den sonstigen Einnahmen + 8,9 und bei den Gesamteinnahmen + 404,2 Mill. RM. Ueber die Entwicklung der Ausgabeergebnisse im Dezember 1934 kann wegen der im Gange befindlihen Fahres- abschlußarbeiten noch kein vollständiges Bild gegeben werden. Eine wesentliche Verminderung der Zahl der beschästigten Personen ist nicht eingetreten.
Die Gesellschaft „Reichsautobahnen“ Ende Dezember 1934.
Jm Dezember wurden 20 km neu in Bau genommen, \o daß nunmehr seit Beginn der Arbeiten 1191 km in Bearbeitung sind. Bei den Unternehmern waren 80 294 gegen 83 863 Personen 1m Vormonat beschäftigt. An Fahrbahndecken wurden im Dezember verlegt: 32978 qm Betondeckte, 48150 qm Schwarzdecke und
5525 qm Pflasterdeckte. An Ausgaben sind im Dezember 1934"
44,8 Mill, RM und insgesamt seit Beginn des Baues bis Ende Dezember 1934 201,9 Mill. RM verrechnet worden. - Verfügt worden ist insgesamt bis Ende Dezember 1934 über 361,9 Mill. Reichsmark, wovon 312,3 Mill. RM auf Unternehmerarbeiten entfallen. Dagegen sind an Einnahmen 1nsgesamt seit Beginn des Baues bis Ende Degember 1934 nur 3,0 Mill. RM verrechnet worden. Der Personalbestand bei den Geschäftsstellen der Reichsautobahnen betrug im Dezember 1934 4260 gegen 4100 Köpfe im “November. Die Vermehrung is auf Arbeits- steigerung zurückzuführen. Mit den bei den Unternehmern be- shäftigten Arbeitern waren unmittelbar bei den Reichsautobahnen im Dezember 84 554 gegen 87 963 Personen im November beschäftigt. Die geringe Abnahme von 3,9 % ist eine Folge des Frostes, der in einigen Bezirken zu vorübergehender Einstellung der Außen- arbeiten zwang.
Gesezliche Verpflichtung zur Rundfunk- entfstörung. Die, Arbeiten der Reichspofst an dem kommenden Rundfunk=-
1 entstörungsgeseß stehen vox dem Abschluß, Die Beratungen dexr
beteiligten Ministerien haben Uebexeinstimmung über die Regelung in Grundlinien und Einzelheiten ergeben. Das Rundfunkent- störungsgeseß wird nur einige große Gesichtspunkte regeln. Alle Einzelheiten bleiben dem Verordnungswege vorbehalten. Die ganze Regelung wird getragen von dem nationalsozialistischen Gemein- shaftsgeist und von dem Gedanken, daß Rundfunkempfang Ge- meinschaftserlebnis ist. Oberster O des neuen Entstörungs- rechts muß daher sein, daß es soziale Pflicht gegenüber der Allgemeinheit ist, Rundfunkstörungen zu unterlassen. An-Stelle langwieriger Umständlichkeiten seßt der Entwurf ein einfaches Verfahren praktischer Entstörungsarbeit. Den Entstörungsleit= säßen des Verbandes Deutscher Elektrotehniker (VDE.) wird aus- drücklich maßgebende Bedeutung beigelegt werden. Die Entstörungs8= arbeit selbst kann nur in Hände gelegt werden, die technisch hier zu berufen sind und für solhe verantwortungsvolle Avbeit die nötige technishe Erfahrung haben. Das sind die Rundfunk= entstörungsstellen der Reichspost. Die Zusammenarbeit der Funk warteorgantisation mit den Rundfunkentstörungsstellen soll mehr als bisher organish gestaltet werden. Der Entwurf wird noch mit verschiedenen Fachverbänden beraten. Binnen kurzem wird er Gesseß werden können.
Aus der Verwaltung.
Die Unterbringung der Abiturienten in praktischen Berufen.
Der Reichs- und Preußishe Fnnenminister \tellt in einem Erlaß an dié Behörden der R preußishen Staatsver=- waltung und an die Gemeinden fest, daß nah den Erfahrungen dex Vorjahre die Neigung der Abiturienten zum Eintritt in di& mittlere Beamtenlaufbahn sehr stark ist. Wenn auch die Bears beitung der zahlreichen Bewerbungen bei den Behörden eine ge- wisse Zeit in Anspruch nimmt, so sei doch in einer Reihe von Fällen festgestellt worden, daß die Bescheide, ob die Einstellung exfolgen fann oder nicht, den Bewerbern vielfah erst näch einiger Zeit erteilt werden. Hierdurch werde es den abgewiesenen Abiturienten ershwert, in der Wirtschaft nos unterzukommen, da in der Wirtschaft vorwiegend der 1. April oder der 1, Oktobex als Se un in Frage kommt. Mit Rücksiht darauf ersucht der Minister die Behörden, die Abiturienten möglichst rasch zu bescheiden, damit ihnen Gelegenheit gegeben ist, ei recht» zeitig für thr Unterkommen in der Wirtschast zu bemühen.
Das Siedlungswerk im Sprotte-Bruch.
Die größte Arbeitsdienstgruppe des Reiches.
Jm Sprotte-Bruch sollen in nächster Zeit zwei weitere Abs teilungen des Arbeitsdienstes eingeseßt werden, so daß dann ins- esamt aht Abteilungen mit rund 1600 Arbeitsdienstlecn tätig sein werden. Damit zählt die Arbeitsgruppe 106 zu den N es Deutschen Arbeitsdienstes überhaupt. Jn o ah Fahre soll das große Urbarmachungs- und Besiedlungswerk endgültig in Angriff genommen werden. Der Ausbau der Großen Sprotte soll in 300 000 Tagewerken getätigt werden, ferner sollen weitere 800 Morgen Neuland ent|\tehen,
Much Frontkämpferkreuz für Feldpostbeamte.
Der Reichsminister stellt in einem Erlaß fest, daß die Feld=- postbeamten bei der Verleihung des Ehrenkreuzes, und sofern im Eingelfalle die Vorausseßungen erfüllt. sind, auch des Front- fämpferkreuzes zu berüdstihtigeri sind.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Sonnabend, den 2. Februar. Nar Exrnani. Musikalishe Leitung: Bleh. Beginnt t Schauspielhaus: König Lea von Shakespeare. Beginnt 20 Uhr.
Von der Preußischen Akademie der Künste.
Die Preußische Akademie der Künste, Abteilung für Musik, veranstaltet am Montag, dem 4. Februar d, F., abends 8 Uhr, in der Singakademie (Kastanienwäldchen) ein Orchesterkonzert. Zur Aufführung gelangen „Passacaglia und Fugo“ von Waldemar von Bausznern, das „Benediktus“ aus dem „Requiem“ und das „Konzert in h-moll für Violine und Orchester“ von Richard Weh (f 16. Januar 1935; zw seinem Gedächtnis) und die Sinfonie „Sbirb und Werde“ von Heinz Tiessen. Bei diesem Konzert wixken mit: Das Berliner Philharmonische Orchester unter Leitung von Georg Schumann und Heing Tiessen, Robert Reiy-Weimar (Violine), Albert Fischer (Baß), Hildegard Erdmann (Sopran) und die Berliner Solistenvoreiilauns (Waldo Favre). Die Ver-
anstaltung findet vor geladenen Gästen statt,
zum Deutschen Reichs
Ir. 27
Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 1. Februar
„Nationalsozialistische Finanz- und Steuerpolitik“.
Ein Vortrag von Staatssekretär Reinhardt.
Jn der Gesellshaft der Berliner Freunde der Deutschen Akademie sprach am Donnerstag der Staatssekretär im Reichs- finanzministerium, Reinhardt, über „Nationalsozialistische Finanz- und Steuerpolitik“,
Der Staatssekretär ging in seinem Vortrag davon aus, daß die nationalsozialistishe Finanz- und Steuerpolitik solange es in Deutschland Arbeitslose gebe, in erster Linie auf Verminde- rung der Arbeitslosigkeit abgestellt sei. Die Reichsregierung habe seit Frühjahr 1933 ein Bündel von Maßnahmen eingeleitet, die darauf abgestellt sind, die Nachfrage nah Gütern und Leistungen zu erhöhen, Erhöhte Nachfrage führt zur Erhöhung des Be- shäftigungsstandes in den verschiedenen Zweigen der deutschen Wirtschaft. Die Belegschaftsziffern werden erhöht, die Arbeits- losenziffer wird kleiner.
Die Auswirkungen auf den öffentlihen Haushalt sind: Ver- minderung des Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe auf der Aus- gabenseite und Erhöhung des Aufkommens an Steuern, sonstigen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen auf der Einnahmen- seite. Staatssekretär Reinhardt belegte diese Entwicklung durch einige Beispiele, wobei er besonders die Maßnahmen auf dem Gebiete der Kraftfahrzeugsteuer, das Gesey über Steuerfreiheit für Ersaßzbeshaffungen und die Vorschriften über Ergänzungen und Erweiterungen des Anlagevermögens behandelte. Jn diesem Zusammenhang kündigte der Staatssekretär an, daß in den nächsten Tagen die erste Durhführungsverordnung zum neuen Einkommensteuergeseß erscheinen werde. Fn dieser Verordnung werde die Vorschrift betreffend erhöhte Abseßungen für kurzlebige Wirtschaft8güter des Anlagevermögens auch auf solche Gewerbe- treibende ausgedehnt werden, die zwar nicht Vollkaufleute im Sinne des Handelsgeseßbuches sir.d, die aber troßdem ordnungs- mäßige Bücher führen. Dadurh werde dem steuerlihen Fnteresse der Kleingewerbetreibenden und der Handwerker entsprochen. Die Durchführungsverordnung werde ferner auch Vorschriften darüber enthalten, was auf die Einkommensteuershuld für 1934 anzurehnren ist.
Im weiteren Verlauf seines Vortrags wies Staatssekretär Reinhardt auf den § 10 des neuen Einkommensteuergesezes hin, auf Grund dessen durch Abseßung der Sonderausgaben eine Ermäßigung der Einkommensteuer erzielt werden kann. Er er- innerte dabei an die Möglichkeit, für jede Hausgehilfin 50 RM im Monat abzuseßen. Eine weitere sehr bedeutungsvolle Maß- nahme im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit sei das Geseß zur Förderung der Eheschließungen vom 1. Juni 1933. Auf Grund dieses Gesetzes sind bis zum 31. Dezember 1934 365 591 Ehestandsdarlehen im Betrage von 200 Mill. RM ge- währt worden. Durch diese Maßnahme habe sich die Arbeits-
Die Einzelhandelsumsäße im Dezember.
Alljährlih sehen zählreihe Zweige des Einzelhandels dem Weihnachtsgeschäft mit besonderen Erwartungen entgegen, weil der Umsay im Dezember exrheblih über den eines Durchschnitts- monats hinausgeht und damit den leßten Ausschlag für das Ge- samtjahresergebnis gibt. Fn diesem Fahr war allerdings schon nach dem Umfsagzverlauf der vorhergehenden Monate zu vermuten, daß das Weihnachtsge]häft wegen mancher vorweggenommenen Einkäufe etwas geringere Bedeutung haben würde.
Jn der Tat waren nach den jeßt vorliegenden Berehnungen der Forshungsstelle für den Handel beim RKW. die Dezember- umsäße 1934 nur um 6 % höher als 1933, so daß die Steigerung hinter der in früheren Monaten zurübleibt. Fm Durchschnitt des vierten Vierteljahrs 1934 waren die Umsaßsteigerungen genau so hoh wie in den ersten 9 Monaten (12%). Gegenüber 1932 beträgt die Umsaßsteigerung im Dezember etwa 14 %, und der Umsaß vom Dezeinber 1931 konnte wertmäßig noch nicht wieder anz erreiht werden. Von der 6 %igen Steigerung seit 1933 ent- fällt anscheinend knapp ein Drittel auf Preiserhöhungen, gut zwei Drittel auf Mengen- und Qualitätssteigerungen. Von den einzel- nen Handelszweigen hatte der Lebensmittelfachhandel eine Umsah- A von 314 % (Preissteigerung 1 %). Fm Textilfachhandel etrug die Zunahme knapp 9 % bei reihlich 7% Preissteigerung; hier ist also diesmal kaum eine Mengensteigerung zu verzeichnen: offenbar eine Rückwirkung der starken Käufe in den Vormonaten. Einen nicht geringen Einfluß auf die Entwicklung der Bekleidungs- umsäte hat offenbar auch die milde Witterung im Dezember gehabt. Das zeigt auch dex Verlauf der Umsäße in Sportartikeln und -bekleidung, die nicht über das Vorjahrsniveau hinausgingen Und — nach dem vorliegenden Teilergebnis — der Schuhhandel mit einem Umsayzrückgang um ein Neuntel gegenüber Dezember 1933. Jm Hausrathandel sind die Veränderungen der Umsaßt- zunahme, soweit bisher übexrsehbar, geringer; nux bei Haus- und Küchengeräten- ging die Umsaßsteigerung auf 44 % zurück. Von den übrigen Zweigen hat insbesondere dex Handel mit Uhren, Gold- und Silberwaren ein günstiges Weihnachtsgeschäft gehabt (Umsatzunahme ein Viertel).
Jm Durchschnitt des Gesamtjahres beträgt die Umsaßzunahme 12 % Vas 1933; in absoluten Zahlen ist der Umsay des Einzelhandels also von 21,2 Mrd. RM im Fahre 1933 auf
: 234 Mrd. RM gestiegen. Am stärksten war — aus den bekannten
Ursachen — der Umsaßzuwachs bei Kraftfahrzeugen (etwa 45 %); es folgen die vershiedenen Zweige des Hausrathandels (rund 20 bis 40 2%) und der Uhrenhandel (reihlich 20 %). Jm Textilfach- handel beträgt die Steigerung — bei stärkeren Umsäßen in ein- Ges Monaten — für das Gesamtjahr knapp 18 %, wovon ein
iertel auf Preissteigerungen entfällt. Die geringste Steigerung von den wichtigen Zweigen des Fachhandels hatten Lebensmittel- und Schuhwarengeschäfte und Drogerien (rund 5 2%). Dabei ent- fällt der Zuwachs des Lebensmittelumsaßes zum größten Teil auf Preissteigerungen. — Jm Vergleich mit 1930 hat gleihwohl der Lebensmittelfahhandel von seinen Umsäßen noh etwas weniger eingebüßt (20,6 %) als dex Bekleidungshandel (22,9 %); freilich
losenziffer um mindestens 500090 und der Finanzbedarf der Arbeitslosenhilfe um etwa 250 Mill. RM vermindert. Ferner habe sich die Zahl der Eheshließungen und Geburten stark erhöht. 334 567 Eheschliezungen im ersten Halbjahr 1934 stehen 252 592 Eheschliezungen im ersten Halbjahr 1933 gegenüber. Bei der Zahl der Lebendgeborenen sind die èntsprehenden Ziffern 576 843 (1934) und 490 340 (1933). Schließlih habe das Geseß zu einer bedeutenden Erhöhung der Zahl der Hausstände und dadurch zu verstärkter Nachfrage nach Möbeln, Hausgerät und Klein- wohnungen geführt. Bei dem Geseß zur Förderung der Ehe- shließungen handle es sich um eine Dauermaßnahme. Es würden laufend mindestens 20 000 Ehestandsdarlehen monatlich gewährt, im Fahr rund 250 000.
Als weitere Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit seien insbesondere noch das Arbeits- beschaffungsgeseß vom 1. Funi 1933, das Gese über die Errich- tung der Reichsautobahnen, das Gese über die Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime, das Umsaß- steuergeseß, die Anpassung der Einkommensteuer, dez Vermögen- steuer und der Erbschafts\steuer an die bevölkerungspolitischen Grundsäße u. a. m. zu nennen.
Die steuerpolitishen Maßnahmen der Jahre 1933 und 1934 hätten der Gesamtheit aller Steuerzahler eine Entlastung um rund eine Milliarde Reichsmark gebracht.
Fm Rechnungsjahr 1934 werde das Steueraufkommen gegen- über dem Rechnungsjahr 1933 um 1100 Millionen Reichsmark größer sein. Dieses Mehraufkfommen sei notwendig zur Ab- deckung der Vorbelastungen aus dem Arbeitsbeschaffungspro- gramm und der Fehlbeträge der früheren Fahre. Solange dieser Mehrbedarf bestehe, müsse jeglihes Aufkommens-Mehr grund\äß- lich zur Deckung dieses Mehrbedarfs verwendet werden. Sobald die Vorbelastungen sich wesentlich vermindert haben und soweit das Aufkommens-Mehr nicht zur Bestreitung von Mehrausgaben gebraucht wird, die durh die allgemeinen Fnteressen des Volks- ganzen bedingt sind, werde die Vorausseßung für eine allge- meine Senkung derx Steuern gegeben sein. Dabei werde in erster Linie an die Einkommensteuer und an die Gewerbesteuer gedacht werden müssen.
Jm dritten Hitler-Fahr würden, fo {loß der Staatssekretär, die Ankurbelungsmaßnahmen, die noch im Fahre 1935 laufen, die Dauermaßnahmen, wie das Gese zur Förderung der Eheschlie- ßungen und die neuen Steuergeseve sowie die rund 7,5 Millionen Reichsmark Volkseinkommens-Mehr des Fahres 1934 zu weiterer Verminderung der Arbeitslosigkeit und zu weiterer Gesundung der Verhältnisse zwangsläufig führen.
waren auch die Preisrückgänge bei Textilien ungleich stärker. Der Moöbelhandel liegt wertmäßig um ein Achtel, Glas- und Porzellan- geschäfte und Drogerien noch fast um ein Drittel unter dem Um- saßstand von 1930. Fm Vergleich zu diesen Zahlen erscheint die Umsagtzentwicklung bei den Waren- und Kaufhäusern immer nohch recht ungünstig. Die Kaufhausumsätze blieben 1934 um etwa 35 %, die Warenhausumsäße gar um mehr als 40 % hinter dem Wert von 1930 zurück.
6enkung der Gtidstofspreise.
Der Neichskommifssar für Preisüberwachung unterstützt die Erzeugungsschlacht.
Der Reichskommissar für Preisüberwachung teilt mit:
Auf Grund der in den leezten Tagen mit dem Reichs- und Preußischen Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichsnährstand und dem Stickstoff-Syndikat gepflogenen Ver- handlungen ist folgendes festgeseßt:
Zur exrfolgreihen Durchführung der Erzeugungsshlacht der
deutschen Landwirtschaft wird mit sofortiger Wirkung für den .
Rest des Düngejahres. ein Sonderabschlag auf den Stickstoffpreis gewährt; er beträgt für Stickstoffdünger 5 Pfg., für Kalkstikstoff 3 Pfg. je kg Stickstoff. Dies bedeutet im Durchschnitt eine Preis- ermäßigung um etwa 7%. Um die Abnehmer der zu Dezember- und Fanuar-Preisen vom Sticfstoff-Syndikat bezogenen Dünge- mittel vor unmittelbaren Verlusten zu ‘schüßen, gewährt das Stickstoff-Syndikat auf diese Mengen insoweit eine Vergütung, als der Februar-Preis abzüglih des Sonderabshlages unter den Dezember- und Fanuar-Preisen liegt. Darüber hinaus wird eine Rückvergütung nicht gewährt. Jm Zusammenhang hiermit wird die Barzahlungsvergütung auf 11 % festgeseßt. Die deutsche Landwirtschaft kann auf die Weitergewährung der Preisverbilli- gung für das Düngewirtschaftsjahr 1935/36 nur. dann rechnen, wenn eine wesentlihe Absaßsteigerung dex stickstoffhaltigen Düngemittel erreiht wird.
Devisenbewirtschaftung.
_ Zahlungen an sowjetrussishe Stellen.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat mit R.-E. 16/35 vom 31. 1. 1935 folgendes angeordnet: „Fn Ergän- zung des Runderlasses Nr. 8/35 D, St. ordne ih an, daß die in dem genannten Runderlaß näher bezeihneten Runderlasse und allgemeinen Erlasse bis zum 15. Februar 1935 einschließlich in
Geltung bleiben, Weitere Anordnungen behalte ih mix vor.“
anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1935
Berliner Börse am 1. Februar.
Freundlih. Unter Bevorzugung von FG-Farben.
__ Nahh der Erledigung des Ultimo ist das Geschäft an der Ber- liner Börse, besonders in Spezialpapieren, wieder lebhafter ge- worden. Vor allen Dingen sind es die angekündigten neuen Steuererleihterungen, die dem Börsenverkehr einen Auftrieb gaben. Der recht günstige Abshluß der Berliner Handels-Gesell- schaft, ferner die Hoffnung, daß auch die Reichskreditgesellschaft eine Dividendenerhöhung vornehmen wird, sowie die Widerstands- fähigkeit der Orenstein-Aktie trugen ebenso dazu bei, die Stim- mung zu bessern. Fn vielen Papieren machten sich Kurssteige- rungen bemerfbar, und nur vereinzelt waren noch einige Glatt- ron der Kulisse zu bemerken. Besonders im Verlauf war ie Tendenz, ausgehend von FG-Farben, ziemlich fest, ohne daß bis zum Schluß des Verkehrs darin eine Aenderung eintrat.
___ Montanwerte waren gut gehalten, teilweise seicht gebessert, jedo hat das Geschäft auf diesem Markt im Vergleich zu den Vor- tagen, nachgelassen. Fn Kalipapieren und Braunkohlenwerten waren die Umsäbe bei kaum verände:ten Kursen reht gering. Dagegen waren verschiedene chemische Papicre stärker begehrt. Besonders F. G.-Farbem waren in Erwartung eines wieder befriedigenden Ab- schlusses fest (plus 2), desgleichen Kokswerke (plus 1), bei Rütgers (plus 374) erwartet die Börse sogar eine kleine Dividendenaufbesse= rung. Am Elektromarkt kam noch einiges Material in AEG. und Siemens (je minus 74), ferner in Shlesishe Be-Gas (minus 2) heraus, dagegen gewannen RWE. erneut 1%. Beachtung fand, troß der Meldung eines vorauês\ihtlichen Dividendenausfalles, die große Widerstandsfähigkeit der Orenstein & Koppel-Aktie. Größere Umsätze zeigten sih in Schiffahrrspapieren, die durchschnittlich 1 2% gewannen. Bei Vogeldraht (plus 2) regte der Dividendenvorschlag von 6 % an. Sonst lagen noh fest Süddeutsche Zucker (plus 14), Reichsbank (plus 124) und Westdeutsche Kaufhof (plus 114).
__ Am Kassamarkt waren die Kauforders von Publikumsseite ziemlih zahlreich. Unter Großbankaktien gewannen Dresdner und Deutsche Bank je 14 %. Am Rentenmarkt war das Geschäft verhältnismäßig rubig, fonvertierte Pfandbriefe lagen weiter nah oben gerichtet. Stadtanleihen tendierten unregelmäßig. Nach Erledigung des Ultimo ging der Tagesgeldsaß auf 354 bis 4 % zurück. Am internationalen Devisenmarkt lag die Mark fest. Fn Berlin ging der Dollar auf 2,503 (2,51) und Pfund auf 12,18!4 (12,22) RM zurück.
Die kommende Angleichung der Liquiditäts- bestimmungen bei den Sparkaffen.
___ Wie die „Deutsche Sparkassen-Zeitung“ mitteilt, wird die formale Vorausseßung dafür, daß die Sparkassen in der Lage sind, die neue Reichsanleihe auf ihre Liquiditätsguthaben bis zur Hälfte anzurehnen, durch eine Verordnung geschaffen werden, die spätestens bis zum 31. Fanuar 1935 erlassen werden wird. Fn einem Schreiben des Herrn Reichswirtshaftsministers und Preu- ßishen Ministers für Wirtshaft und Arbeit an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wird nach weiteren Angaben der Zeitung hierzu ausgeführt, daß diese Angleihung der zur Zeit für die Unterhaltung von Liquiditätsguthaben Das Spar- und Girotassen geltenden Vorschriften an die Liguiditätsbestimnmungen des Reichsgeseßes über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 in der Ersten Durchführungsverordnung zum Reich3geseß über das Kreditwesen erfolgen wird, die durch den Herrn Reichsminister der Finanzen und Herrn Reichswirtshaftsminister erlassen wird. Hierin ist eine Bestimmung vorgesehen, die die Spar- und Giro- fassen berechtigt, auf die nah § 5 Abs. 2 des Artikels 1 in Kapitel L des Fünften Teiles der Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 537, 554) in Höhe von 10 % der Spareinlagen und 20 % der sonstigen Einlagen zu unterhaltenden Liquiditätsguthaben bis zur Hälfte den Bestand von solchen Wert- papieren anzurechnen, die der Reihwirtscaftsminister bestimmt. Auf Grund der Verordnung wird der Herr Reichswirtschafts= minister die neue Reichsanlethe für den Erwerb aus den Liquidi= tätsguthaben der Spar- und Girokassen als geeignet bestimmen.
Nachweisung der Einnahme an Kapitalverkchrsteuer. *) - Dezember | April 1934 | April 1933
i bis bis 1934 } Dezbr. 1934 | Dezbr. 1933 RM ]| RM |o| RM |4
Gegenstand der Besteuerung
I. Gesellschaft steuer. Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften
a) auf Aktien . . . . , , |— 905 357/47[14 700 3131 b) Gesellschaften mit“ be-
shränfter Haftung . . . | 1089 635/48] 8 431 324/44 c) Le Gewerk- d | E A 43 318/541 270 029/2 179 518/40 d) Andere Kapitalgesell- is — 249 436 31 701/: 42 188/32
6 906 577/22 5 636 E
Be E e) Andere Erwerbsgesell-
schaften ‘und die übrigen
juristishen Personen . . 65 947 610 089 593 166/37 f) Zinfen zu a—e . ... 26 150 485 418 ‘ .
IL. Wertpapier steuer.
a) Verzinslihe inländische Schuld- und Rentenver- schreibungen, Zwischen- scheine und Sculdver- \chreibungen über zinsbare Darlehns- oder NRenten- \{ulden
b) Verzinsliche ausländische Schuld- und Rentenver- schreibungen u. Zwischen- scheine 388 683
c) Für ausländische Aktien u. andere Anteile fowie für ‘ ausländische Genußscheine und Zwischenscheine . . | 249 118/35 348 777
d) Zinsen zu a—c « « 11 841/2 6
IITL. Börsenumsatz- “Meuer. Anschaffungsgeschäfte über Aktien und andere Antéile jowie verzinslihe Werte | 894 171/4910 032 384/53] 8 727 099/64
Zusammen . . . | 1033 508|13[35 700 415|75[22 788 630/29
* : . ) Seit 1. April 1934 werden bei der Gesellshaftsteuer u Wertpapiersteuer die Zinsen getrennt ace LeN A
Berlin, den 31. Januar 1935. : Statistisches Reichsamt,
489 512 72 391
282 2245