1935 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 14, Februar 1935.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Dritten Verordnung zur Durchführung des Geseßes über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 10. Januar 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 10) wird das als Anlage zum §8 1 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gese8es über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 18. Oktober 1933 (Reichsgeseßbl. I S. 744) veröffent- lichte Verzeithnis der Außenhandelsstellen unter Berücksichtigung aller inzwischen eingetretenen Aenderungen in der nunmehr

geltenden Fassung nachstehend bekanntgegeben:

Verzeichnis der Außenhand-elsstellen.

Bezeichnung

Bezirk Sih

Außenhandelsstelle für Ostpreußen (Preußen).

. { Außenhandelsstelle für Schlesien

. _? Außenhandelsstelle für Berlin, Bran- denburg, Pommern und die Grenz- mark

Außenhandelsstelle für Ostthüringen

. : Außenhandelsstelle für Mitteldeutschland

Sachsen und

Außenhandelsstelle für Nordbayern und | Südthüringen

j Außenbandelsstelle für Südbayern Passau.

Außenhandelsstelle für Württemberg

Außenhandelsstelle für Baden und die » Pfalz

: Außenhandelsstelle für das Rhein-Main- Gebiet

Außenhandelsstelle für das Rheinland ¡ Außenhandelsstelle für den Niederrhein

Außenhandelsstelle für das Bergische | Land pertal. | Außenhandelsstelle für Südwestfalen Außenhandelsstelle für Nordwestfalen j und das Ruhrgebiet Außenhandelsstelle für Niedersachsen- Kassel

Außenhandelsstelle für das Weser-Ems- Gebiet

8, Außenhandelsstelle für Hamburg und

die Nordmark Flensburg,

zirfen zugeteilt, die diese Gebietsteile umschließen. Berlin, den 11. Februar 1935.

Bezirk der Jndustrie- und Handelskammer in Königsberg

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Breslau, Görliß, Hirschberg (Riesengebirge), Liegniß, Oppeln, Sagan, Schweidnih und Kreis Fraustadt.

Bezirke der Fndustrie- und Handelskammern in Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder), Schneidemühl (ohne Kreis (fraustadt), Stettin, Stolp (Pommern).

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Chemniß, Dresden, Gera, Leipzig, Plauen (Vogtland), Zittau.

Bezirke der Fndustrie- und Handelskammern in Dessau, Erfurt, Hal- berstadt, Halle (Saale), Magdeburg, Nordhausen, Weimar und Kreis Schmalkalden.

Bezirke der Fndustrie- und Handelskammern in Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg, Sonneberg (Thüringen), Würzburg (ohne die Bezirïe der Handel3gremien Aschaffenburg und Miltenberg).

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Augsburg, München,

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Reutlingen, Rottweil, Stuttgart, Ulm(Donau), derLandesstelle Hohenzollern derJndustrie- und Handelskammer in Frankfurt (Main) und Bezirk Wimpfen.

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Freiburg (Breisgau), Karlsruhe (Baden), Konstanz, Ludwigshafen (Rhein), Mannheim, Pforzbeim, Schopfheim.

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Bingen (Rhein), Darmstadt (ohne Wimpfen), Frankfurt (Main) ohne den Bezirk der Landesstelle Hohenzollern, Friedberg (Hessen), Gießen, Mainz, Offenbach (Main), Worms und der Handelsgremien Aschaffenburg und Miltenberg.

Bezirke der Jndustcie- und Handelskammern in Aachen, Jdar (Nahe), Koblenz, Köln, Trier.

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Düsseldorf, Krefeld, München-Gladbach.

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Solingen und Wup-

Bezirke der Fndustrie- und Handelskammern in Arnsberg (Westfalen), Hagen (Westfalen), Siegen.

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Münster (Westfalen).

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Bielefeld, Braun- schweig, Detmold, Göttingen, Hannover, Kassel (ohne Kreis Schmalkalden), Lüneburg, Stadthagen, Verden (Aller) (ohne den Gemeindebezirk Hemelingen).

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Bremen, Emden (Oftsriesland), Oldenburg (Oldenburg) (ohne den Bezirk der Ztveigstelle Eutin), Osnabrück, Wesermünde-Geestemünde und Gemeindebezirk Hemelingen.

Bezirke der Jndustrie- und Handelskammern in Altona (Elbe),

Hamburg,

Rostock und der Zweigstelle Eutin der Jndustrie- und Handels3-

kammer Oldenburg (Oldenburg).

Anmerkung: Einzelne kleine Gebietsteile, die innerhalb der vorstehend angeführten Grenzen liegen (Enklaven), werden den Be- -

Königsberg (Preußen) *

Breslau

Berlin

Leipzig Halle (Saale)

Nürnberg

München Stuttgart

Mannheim

Frankfurt (Main)

Köln

Düsseldorf Wuppertal

Hagen (Westfalen) Essen

Hannover Bremen

Hamburg

Harburg-Wilhelmsburg, Kiel, Lübeck,

Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. J. V.: Posse.

Anordnung Ir. 69 der. Wirtichaftlichen Vereinigung der deutschen Obst- und Gemüfeverwertungsindustrie und verwandter Ve- triebe, betr. Errichtung einer Abteilung Zitronat. Zur Wahrung der Belange derjenigen Betriebe, die kan- dierte Früchte und HBitrusfrüchte aller Art (insbesondere Zitronat und Orangeat) herstellen, habe ich diese Betriebe zu

einer neuen : Abteilung Nr. 16 „Zitronat“

zusammengeschlossen. Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat hierzu gemäß 8 5 Abs. 2 der Saßzung der Wirtschaftlichen Vereinigung unter dem 8. Februar 1935 seine Zustimmung erteilt. 5

Die gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Wirtschaftlichen Vereinigung erforderliche Zuweisung der in Frage kommenden Mitglieder zu dieser Abteilung wird von mir vorgenommen werden.

Als Tag der Errichtung der Abteilung Nr. 16 „Zitronat“ gilt der 15. Februar 1935.

Berlin, den 11. Februar 1935.

Der Vorsitzende der Wirtschaftlichen Veröinigung der deutschen Obst- und Gemuüseverwertungsindustrie und verwandter Betriebe, Fachmann.

Beschlüsse der Fachgruppe „Getreide und Mühlenfabrikate“

der Güterabteilung C Güterverkehr auf der Oder des Frachtenausschusses Breslau vom 16. Januar 1935,

Die am 9. Oktober 1934 beschlossenen Grundfrachten für Ge- treide und Mühlenfabrikate werden unverändert für das Jahr 1935 aufrechterhalten.

Die bisherige Maklerprovision in Höhe von 14% der Schiffer- fracht wird auf 1/,% herabgeseßt.

Für Frachtgeschäfte, die in ihrer Wirkung über das Jahr 1935 hinausgehen, bleibt dem Frachtenaus\schuß Breslau, Abt. Güterverkehr, Fachgruppe Getreide und Mühlenfabrikate für die Zeit nah dem 31. Dezember 1935 das Recht vorbehalten, die Angleichung der Abschlußbedingungen an die alsdann geltenden Frachtenausschußfestsezungen zu beschließen.

Die Beschlüsse und Regelungen gemäß Aufstellung vom 11. Ok- tober 1934 mit obigen Aenderungen gelten ab 1, März bis 31. De- zember 1935. :

Frachtfestsezungen nach Saale-Stationen: von Breslau nach Calbe und Nienburg .,, , , RM 9,05 jet Bernburg und Alsleben ,, . S, Salzmünde, «. « . . 5 985, S a o nee 10,25 „, Halle-Böllberg 10,65 ,

"”

,”

,

Lagergeld- und WinterstanDsgeschäfte.

a) Reines Lagergesch äft. Finowmaßkahn . . 5 bis 230 Eicht. RM 12,— pro Tag Groß-Finowmaßkahn 280 L o O Berliner Maßkahn „00, » 15,— ,y Saalemaßkahn -. . « A005 » 16— y

B e 450 "” " 17,— " Alt-Breslauer Maßkahn O s a R, Breslauer Maßkahn . v: V e 1000, Plauer Maßkahn . .

.y 600 20,50 Groß-Plauer Maßkahn . über600 ,„ E

Während der Ein- und Ausladung erhöhen sih obige Säße um RM 1,— pro Tag.

Die vorbezeichneten Lagergeldsäße treten mit dem auf den Ab- hlußtag folgenden Tage in Kraft.

b) Lagerfahrtgeshäft.

Bei Lagerfahrtgeschäften beginnt die Lagerzeit am Tage nach Ablauf der gesetzlichen Ladezeit. Falls die Einladung in der geseßlichen Ladezeit nicht beendet ist, tritt nah einer Zwischenzeit von der Hälfte der geseßlichen Ladezeit das geseßliche Liegegeld 4 50% Zuschlag bis zur Komplettierung des Fahrzeugs in Kraft. Nach erfolgter Komplet- tierung wird der regifläre Lagergeldsaß gemäß der Festseßung zu a weiter bezahlt.

Kommt während der Einladezeit Wachswasser und ist der Kahn fertig beladen, so muß auf Wunsch des Verladers das Fahrzeug bei ausreichendem Wasserstand abschwimmen.

Die Lagergeldsäße zu a und b müssen für mindestens 10 Tage bezahlt werden.

Der Schiffer zahlt von dem Lagergeld, gleichviel, ob es sich um ein reines Lagergeschäft gemäß a oder um ein Lagerfahrtgeschäft gemäß b handelt, 6% Provision an den Spediteur bzw. Reeder,

c) Winterstandsgeschäfte. Für Winterstandsgeschäfte sind zu den festgeseßten Grundfrachten folgende Zuschläge zu zahlen: , ab 1, November RM 2,— je b y 1. Dezember 1,50 „y 1, Januar Fe y 1. Februar L

Die Beladung muß, wie bisher, bis spätestens 15. Februar be-

endet séin. / Bugsierkosten, Hafen- und Schleusengeld.

Ec Ae Kosten der 1, Bugsiertour an der Empfangsstation trägt der

iffer.

Hafen- und Schleusengeld in Groß-Hamburg sind dem Schiffer zu erstatten. ;

Vorstehende Beschlüsse werden hiermit bestätigt,

Breslau, den 9. Februar 1935.

Der Oberpräsident Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V.: Hohberg.

* QO0 S -@ M: S D D -ck. O0 Q-S D: S

S. 2

Preußen.

Viehseuchßenpolizeilic;e Anordnung. Auf Gruud des § 7 des Viehseuchengeseßes vom 26. Junt 1909 (Reichsgeseßbl. S. 519) bestimme ich hiermit für das preußische Staatsgebiet folgendes:

S1.

Der F 1 der viehseuchenpolizeilihen Anordnung des Preuß. Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 27. 10. 1932 (Reichsanzeiger Nr. 270) erhält folgenden neuen Absag:

_ Oesterreihishes Zuchtgeflügel mit Ausnahme der Eintags- küken darf unter folgenden Bedingungen auch auf dem Luftwege O amtêtierärztlihe Untersuhung an der Grenze eingeführt verden:

a) Zwischenlandungen im Auslande mit

Oesterreih dürfen nicht erfolgen.

b) Die Einfuhr ist nur nah den von mir besonders zugelas\se- nen Bestimmungsflughäfen zulässig.

c) Das e ist in plombierten Kisten oder Käfigen zu befördern, aus denen es vor der Erreichung des Be- stimmungsflughafens nicht hecausgenommen werden darf.

d) Jm Bestimmungsflughafen ist das Zuchtgeflügel ohne Oeffnung der Behälter bis zur Untersuchung durch den zu- S beamteten Tierarzt abzusondern. Die Unter- uchung hat unverzüglich zu erfolgen.

e) Seuchenkrank oder seudaberdectia befundenes Zucht- geflügel ist mit dem nächsten Flugzeug zum Herkunftsort zurückzubefördern oder ohne Anspruch auf Entschädigung nah Anweisung des beamteten Tierarztes zu töten oder unschädlich zu beseitigen.

Ausnahme von

2; Die entstehenden Kosten fallen dem Verfügungsberechtigten zur Last. §3

d O P diese Anordnung unterliegen den O ten der §8 74 fff. des Viehseuchengeseßes vont

2

: 84. Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1935 in Kraft. Berlin, den 25. Fanuar 1935.

Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft. JF. A.: ssemeier.

Bekanntmachung,

betr. die Stadtschaft der Provinz Grenzmark Posen- Westpreußen.

Auf Grund des Gesetzes über die Erweiterung der Be- fugnisse der Oberpräsidenten vom 15. 12. 1933 Preuß. Geseßsamml. S. 477 Artikel 11 Ziffer 1 habe ich zum Provinzialkommissar der Stadtschaft

den Landrat Dr. Knabe in Deutsch Krone bestellt. Der bisherige Provinzialkommissar, Landrat Vöge, D ist infolge seiner Versezung in die Provinz Branden=- uxg ausgeschieden. : Berlin W 35, den 29. Januar 1935.

Der Oberpräsident der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Einziehung fommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs- geseßbl. 1 S. .293) in Verbindung mit § 1 der Durchführungs- verordnung des Preußischen Ministers des JFunern vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml. S. 207) und dem Gesetze über die Einziehung volls- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesebbl. I S. 479) wird das Spargut- haben der früheren Fraktion der S.P.D. in Minden in Höhe von 58,87 RM Sparbuch Nr. 8372 der Stadt- sparkasse Minden hiermit zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. :

Minden, den 9. Februar 1935.

Der Regierungspräsident, J. A: Kleméyer

Iichtamtliches.

Verkehrswesen.

Umfang des Postschectverkehrs im Zanuar.

Die Zahl der Posstcheckonten ist im Fanuar um 1863 Konten auf 1 048 177 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 66,3 (Dez. 70,4) Mill. Buchungen 10 521 (10 744) Mill. RM umgesebßt; davon sind 8707 (8763) Mill. RM oder 82,8 (81,6) % bargeldlos beglihz1n worden. Das Guthaben auf den Postscheckonten betrug am Mo- natsende 513,8 (636,2) Mill. RM, im Monatsdurhschnitt 572,1 (589,7) Mill. RM.

Aus der Verwaltung.

Auch nichtdeutssche Witwen und ESltern können das GShrentkreuz erhalten.

Im Anschluß an die neuen Bestimmungen, wonah auch Aus- länder und Staatenlose, die für Deutschland E haben, das Ehrenkreuz erhalten können, hat der Reichs- und preußische Fnnen- E verfügt, daß bisher cegangee abweichende Entscheidungen ven eunigt nachzuprüfen sind. eiter wird darauf hingewiesen, daß die neue Verordnung die Möglichkeit gebe, auch nihtreihs- deutsche Witwen und Eltern unter den bezeihneten Vorausseßungen bei der Verleihung des Ehrenkreuzes zu berücksichtigen.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Freitag, den 15. Februar. Staatsoper: Fidelio. Musikalishe Leitung: Heger.

20 Uhr. j;

Schauspielhaus: Heroische Leidenschaften. Die Tragödie des Gidrdano Bruno von E. G. Kolbenheyer. Beginn: 20 Uhr.

Von der Preußischen Geologischen Landesanstalt Im Rahmen der volkstümlichen Vorträge der Preußischen Geologischen Landesanstalt, Berlin N 4, Fnvalidenstr, 44 (Aula), s am Freitag, den 16. Februar, abends 20 Uhr, Bee r. Wiegers über „Die Alt-Germanen. L tri Deutschlands zux Bronze- und Eisengzeit“, Dex Eintrîtt ist frei.

Beginn:

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 14, Februar 1935. S. 3

t ¿f s E T Gs R T Li A A Ee Tul

“0 M8 J Ä, "er

V S i 4 : E v Bdd: E P I P Mf E E aue L Et: Cicia fie) E

Deutsches Neich.

MWonatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Monat Dezember 1934 des Rechnungsjahres 1934,

(Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentlicher Haushalt,

1. Am Schlusse des Nechnungsjahres 1933 war rechnungs- mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von Hiervon waren noch nicht ausgegeben, sondern in der Form von Ausgaberesten bei übertragbaren Haushalts- mitteln zur Verwendung im Rechnungsjahre 1934 zu- tGGEN E s E 313,3

Der Istfehlbetrag betrug Ende 1933 1 796,7.

. §2 des Gesehes über Séhuldentilgung und Kredit- ermächtigungen vom 12. Mai 1932 (Neichsgeseßbl. I S. 191) findet im Nehnungsjahr 1934 keine Anwendung.

Jahresfoll f Fst-„Einnahme u oder JIst-Ausgabe

2 110,0

im

jeit Beginn des

Darunter Soll (Rechnungs foll) der Vorjahrsreste Rechnungsjahres bis

einfchl. Novbr. 1934

l. Einnahmen.

Steuern, Zölle u. Abgaben i Davon ab: Länderanteil .

Bleibt Reichsanteil . Anrehnung von Steuer« U A . Aus Anleibe 3. Aus Vermögensbeständen des Neichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien der Deut)chen Neichsbahn- Gejellschaft, Auslösung von Sondetrvermögen usw.) . . Abliekerungen der Post und der Neichsdruckerei E . Anteil des Neichs am Nein- aewinn der Meichsbank . . Beitrag der Deut)chen Neichsbahn-Gesell|haft zu den MNepatationszahlungen Sonstige WBerwaltungs- einnahmen v iee

Einnahmen insgesamt E

9 972,9

285,0 275,0

4 024,6

—990,2 294,2

ll. Ausgaben.

. Steuerüberweisungen an die Länder, soweit sie nicht bei der Cinnahme abgeseßt And a L

- Bezüge der Beamten und Angestellten (ausschl. Nube- gelder) î EELE

. Kriegsbeshädigtenrenten, Be1ntorgung u. Nuhegelder

. Invyere Kriegslasten . .

9. Aeußere Kriegslasten . . .

». (Srwerb von Borzugsaktien der Dresdner Bank. .,

. Sozialveisicherung . Kleinrentnerfürsorge eltverbilligung

. Arbeitsbeshaffung . Neichéschuld:

Venzinjung und Tilgung Anl!eiheablösung . . . Schuwpolüzei .

3. Freiwill, Arbeitsdienst usw.

. Sächliche Ausgaben der ge- samten Neichévenvaltung .

Ausgaben insgesamt 4 967,9 5 595,0

Mithin Mehrausgabe 20791 199,1 Mehreinnahme °

350,3 160,0 179,2

749,7

1 280,0 354,7 1400

104,0 520,8 28,0 128,7 362,5 401,8 172,0 190,0 250,0 1 739,1 6 771,6

946,5

826,2 197,8 97,0

83,2 351,0 14,8 93,1 650,9

283,3 140,0 144,6 231/3

11482

621,3

| 9302 210/3 109,9

104,0 394,3 19/8 107,1 1)711,4 289 2 162,1 162,5 961,0

1 332,7

B. Außerordentlicher Haushalt, Veberträge aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Nechnungsjahres 1933 . «« = 142 I. Einnahmen. Insgesamt é 4 á è

IT. Ausgaben. N Insgesamt 1421 7,8 141 92

Mithin Mehrausgabe . | | ¿ | a) 1A) 9,2 Mehreinnahme « x v ¿ é

Abschluß für das Vechnungsjahr 1931,

A. Ordentlicher Haushalt.

Einnahmen betragen in den Monaten April bis

i De E A Es

- Ausgaben betragen in den Monaten April bis Dezember 1934 O E

Ergibt Vestand am Ende des Berichtsmonats (Dezember 1934)

B. Außerordentlicher Haushalt.

Einnahmen betragen in den Monaten April bis D L C s A Ausgaben betragen in den Monaten April bis Die L004 ooo E ape

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (Dezember 1934) D T0 S 006.0 Sr 9,2

In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbeträge usw. nicht enthalten.

i ———--

1) Ginschl. 352,3 Mill. NM Ausgaben für die Förderung von Instandießunge- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden usw. auf Grund des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933 Neichsgeseybl. T S. 651 —, die erst im Necbnungsjahr 1934 angefallen, jür die aber Mittel im Haushalt 1934 nicht vorgesehen sind,

9,2

A,

1. Die Kassenlage des Veichs.

Stand

31. Dez. 1934

Der Kassensollbestand betrug am 31. Dezember 1934: in Mill. NM . aus der Begebung von Neichswech}eln A . aus der Begebung unverzinsl. Schaßanweisungen . aus der Aufnahme furzfristiger Darlehen . . aus der Jnanspruhnahme des Betriebsfkredits

bei der Reichsbank i

. aus dem Bestand des außerordentlichen Haushalts . Bei der MRNeichshauptkasse verwaltete fremde Gelder (Verwahrgelder der Brannt weinmonopol- verwaltung, Neichsdruckerei und anderer Neichs-

Helle) ei

zusammen . «

Davon ab: Schatanweisungen, für die ein Gegenwert der Neichshauptkasse

nicht zugeflossen ist . . Ergibt einen Kassen}ollbestand von

B, Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden :

1, Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr übernommenen FJst-Fehlbetrages im ordentlichen

Haushalt in Höhe von . .

Dazu die Mehrausgabe gegen-

über den Einnahmen des ordent- lihen Haushalts tür April bis Dezember 1934= „.. . Zur Dedckung der Ausgaben des außerordentlihen Haushalts für April bis Dezember 1934 rd. . « « Für sonstige, noch #cht rechnungs- mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge- halts- u. Nentenzahlun@èn für Ja- nuar 1935, Vorschüsse, Ultimo- bedarf) unter Gegenrehnung der Hinterlegungen

96,7

199,1

383 1 684 70

104

2 296

96

2 160

rd, 1 996

121

MREIIN O ONCE E D - 2ER E I

zusammen « »

. Der Kassenbestand bei der Neichs- hauptkasse und den Außéènkassén beträgt . 6 0 o L) o 6 . s e . [F .

2 126

¿4

2. Stand der fundierten Rethsschuld.

I Auf Neihsmark lautende

O Cw N R

A D

O! 14. 15, 16,

17, 18,

19,

IL, Auf fremde Währungen

20,

21

Schw. Fr. . « A ia 7 22, Deutsche Aeußere Anleihe von Les:

Abrundung. des

: 49/0 Anleihe des Deutschen Reichs

. 49% ige Schaßanweisungen u. Arbeits-

o

. 6(7)%% ige Schaßanweisungen d. Reis

E

Bezeichnung der Anleihen

Schuld:

von 1934 . 439/0ige Schaßanweisungen d. Reichs i . 4% ige Schazanweisungen des Neichs Von 1E . 69/0 ige Schaßanweisungen des Neichs von 1934 . . . . . . . . . 6 . 43 % ige Schaßanweisungen d. Reichs von 1933 shatzanweisungen des Neichs von 1933 9% ige Schatzanweisungen des Neichs O L e C e 6 9/0 ige Schaßanweisungen des Neichs S . Reichs\chuldbuforderungen für frei- willigen Arbeitsdienst « . . . 6(7)%/o ige Schaßanweisungen d. Neichs von 1931 ¿

Von O2 Und O E S 4 . Neichs\{huldbuchforderungen, einge- tragen auf Grund:

a) des Kriegsshädenschlußgeseßes . » b) der Polenschädenverordnung « « »

Schuld\cheindarlehen von 1928 . » 5 %/ige Anleihe des Reichs von 1927 Anleiheablösungs\huld des Reichs: a) mit Auslosungsrehten « « « « « b) ohne Auslosungsrechte . « «+ « « Auslosbare Schatzanweisungen des Reis Von 1925 R ee oes Nentenbankdarlehen . ... Schatzanweisungen des Neichs von

1923, fällig am 2. September 1935

Schuld des Reichs bei der Reichsbank

Summe T:

lautende Schuld:

, Beträge in Millionen , 69 ige Aeußere Anleihe des Deutschen Neichs von 1930: ka

. Internationale 54% ige Anleihe des

Deutschen Reichs 1930: NM G . . 33,4 89,3

Res Belgas 31,9

fr. Frs. : 923196 R C E :

66,1 e ¿% i 101,8 Schwed. Kr. 100,2 ü 84,0

§ (Nennbetrag) .

(Einlösungsbetrag zu 105 % = 60,2)

L . . . s e

Schw. Fr.

Schwed. Kr. . i ;

Le c s è (

Schuldkapital am

29, Septbr.

1934 Betr

31, Dezbr. 1934

äge

in Millionen NM

329,1 137,5 17,7 16,2 129,8 934,1 158,7 156,8 4,6 10,0 167,9 1 008,9 5 353,2

3 397,8 1) 73,8

0,3 408/9

10,7 *) 177,6

7748,0 ?)

329,3 191,3 20,4 16,2 132,9 959,9 138,3 126,8 5,3

120,9

1012,1 200'8 43,7 853,2

8 335,5 1) 73,6 0,3 408;9

10,8 177.5

7 657,6 9)

Beträge in Millionen RM

309,6 2)

1058,7 ?)

391,82) 4)

310,6 2)

1 054,72)5)

386,224)

Summe Il: Gesamtsumme I und Il:

Bemerkungen:

1 760,1

9 508,1

1751,5 9 409,1

1) Der angegebene Betrag stellt den Einlösungsbetrag der Aus- losungsrechte ohne Berücksichtigung der Zin}en dar. #) Bei der Umrechnung der fremden Währungen sind, soweit sie stabil geblieben sind, die Münzparitäten, soweit die Währungen ent- wertet find, die Mittelkurse des Stichtages zugrunde gelegt.

8) Die Unstimmigkeit in der Aufrehnung ergibt sich durch die

nlôöfungswertes der amerikfanischen Ausgabe von 105 %.

d Der Neichsmarkgegenwert ist berechnet unter Berücksichtigung i )

5) Die infolge Mangels an Devisen nit transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge be- laufen sich, umgerehnet zu den Mittelkursen des Stichtags oder zur Goldparität, aut 23,2 Mill. NM für die Internationale 51/3 % An- leihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 11,7 Mill. NM für die

eutshe Aeußere Anleihe von 1924.

I. Stand

der schwebenden Schuld des VNeichs.

Am Am 3. Dez. | 81. Jaite 1934 1935

in Millionen NM

la. Zahlungéverpflihtungen aus der Begebung unverzinsliher Schatanweisungen mit Gegenwert Ea s b. Zablungsverpflihtungen aus der Begebung unverzinéliher Schatzanweisungen ohne Gegenwert E 2. Umlauf an Reichswechseln « «« « 383,3 - Kurzfristige Darlehen G Ain 69,8 . Betriebökredit bei der Reichsbank . . . « 0,8

Summe der Zahlungsverpflihtungen . . | 2 032,5

. Schaganweitungen zum Zwecke von Sicher- heitsleistungen usw. 338,9 2 371,4

1482,66 | 16301

96,9 86,4 364,0

63/6

2144,1

364,7 2 508,8

. e. . s. . s . .

Die Umrechnung der amerikanischen, englisGen und |chwedischen Verpflihtungen aus dem Lee-Higginson-Kredit ist zum Meittelku1s des Stichtages erfolgt.

Die dem Tilgungsfonds zur Nückzahlung des Ueberbrückungskredits 1930, der bereits in voller Höhe der noch zu tilgenden Summe in dem Betraze der Schazanweisungen unter [fd. Nr. 1a enthalten ist, zugetührten Nu REn Schatzanweisungen belaufen

IT. Betrag der ausgegebenen

Steuergutscheine.

1. Im Umlauf befindlich 2. Für Zwede der öffentlichen Arheits- beshaffung der Neichsbank als Sicher- VelE übetlässet

Handelsteil.

Berliner Börse am 14. Februar.

Sreundlich etwas mehr Futeresse für Renten.

Wenn auch das Geschäft an der Berliner Börse nah wie vor ziemlich klein ist, so hat sih die Grundstimmung doch ziemlich ge- bessert. Einmal lagen die Rentenwerte recht freundlich und übten auh einen günstigen Einfluß auf die Kursgestaltung an den Aktienmärkten aus, zum anderen brahten Meldungen über eine Dividendenausshüttung in Vorjahrshöhe beim Salzdetfurth- Konzern im Verlauf eine gewisse Anregung in den Verkehr, so daß die Kurse zumeist auch an den Aktienmärkten etwas herauf- gingen. Die freundliche Grundstimmung hielt im Verlauf an, und während in den Vortagen verschiedentlich Abgaben in der Kulisse zu bemerken waren, haben diese nunmehr fast völlig aufgehört. Die Börse {loß bei ruhigem Geschäft und freundlicher Stimmung.

Von deu Montanwerten waren Mannesmann bevorzugt

(plus 114), sonst lagen ferner gefragt Hösh und Gelsenkiren. Braunkohlenpapiere waren größtenteils angeboten. Dabei gingen Niederlausißer Kohlen und Eintraht um je 214 % und Grube Leopold um 1% nach unten. Unter Kaliwerten lagen Salz detfurth (plus 14) und Westeregeln (plus 2) auf die oben ers wähnte Mitteilung hin fest. Chemische Werte, unter ihnen au V. G. Farben brödelten ab. Dagegen wollte man in Aku (plus 11s) wieder Fnteressenkäufe bemerken. Am Elektromarkt waren die Kursveränderungen nur gering, Siemens und AE G zeigten ut behauptete Haltung. Sonst bestand noch Interesse für Oren= tein und Koppel (plus 14) sowie für Deutshe Linoleum (plus 224), auch BMW lagen 1 % höher, während dagegen Stör=- kammgarn von der Kulisse abgegeben wurden (minus À!4).

Am Kassamarkt überwogen ebenfalls Käufe. Nur Großbank=- aktien waren wieder bis zu 14 % rückgängig. Rentenwerte ivaren etwas belebt und größtenteils fester. Neben Pfandbriefen und Kommunalobligationen waren Schuldbücher bis zu 1% % höher. «Jn umgestellten Dollarbonds war das Geschäft leiht belebt. Tagesgeld war im Hinblick auf Medio etwas gesucht, blieb jedoh mit 354 bis 34 % unverändert. Am internationalen Devisen- markt tendierten Pfund und Dollar schwächer, und zwar stellte sih der Dollar auf 2,495 (2,498) und das Pfund auf 12,17 (12,19) RM.

Devisenbewirtschaftung.

AMAusländer-FZnkafsokonten zugunsten spanischer und portugiesischer Firmen.

Der Leiter der, Reichsstelle für den Außenhandel teilt durch Dev. B. 4895/35 vom 12. 2. 1935 mit;

Jn den einleitenden Bemerkungen zu der unter Dev. B. 4401/35 vom 4. Februar 1935 erfolgten Neufassung meines Runderlasses 7/34 Ue. St. habe ih bereits daxauf hingewiesen, daß die. für Verrechnungsabkommen erlassenen allgemeinen Vorschriften in der Regel auh für Zahlungsabkommen gelten. Es ist daher auch die Errichtung und Ünierbaliung von Ausläuder-Fnkassokonten ugunsten spanischer und portugiesisher Firmen nah den Vor- sbriften meines Runderlasses 137/34 D. St. zulässig.

Devisengenehmigungen bei Auslands- aufenthalten.

Die Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung weist in einem Runderlaß an die Devisenstellen darauf hin, daß Personen, die sih nur vorübergehend, z. B. als Geschäftsreisende, Monteure, Rechtsanwälte, zu wissenschaftlihen Vorträgen u. dgl., im Aus- land aufhalten, devisenrehtlich Funländer bleiben und infolgedessen einer Genehmigung zur“ Verwendung der ihnen als Lohn, Honorar usw. anfallenden Devisen im Ausland bedürfen. Die Devisenstellen sind angewiesen, Personen, die zu derartigen Zwecken ins Ausland reisen, angemessene Verwendungsgenehmi- gungen zu erteilen. Eine Anbietungspflicht besteht für die im Ausland angefallenen Devisen nur insoweit, als sie im Zeitpunkt der Rückkehr noch vorhanden sind, Diese Anbietungspflicht ist spätestens innerhalb einer Woche nah der Rüdckedhr zu erfüllen,