1935 / 43 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20, Februar 1935. S. 4

Zur Börsenneuordnung. Aus der Sizung des Berliner Vörsenvorftandes. :

Dem Wirtschaftsblatt der Jndustrie- und Handelskammer zu Berlin entnehmen wir folgende, in der leßten Sißung des Ge- samtbörsenvorstandes entwickelten Gedankengänge zur Börsenneu- ordnung: Der Börsenpräsident, Staatsrat Reinhart, wies ei- leitend u. a. darauf hin, daß die Börsenordnung einen klckren Aufbau der Börsenleitung schafft; sie gewähre auch Klarheit über die Aufgaben des Börsenvorstandes. Eine sehr wichtige Neuerung der Bör'enordnung sei in folgendem zu sehen: Um die Börse nah Möglichkeit wieder zu einer Versammlungsstätte der Leiter kauf- männischer Unternehmungen werden zu lassen, seien erhebliche Erleichterungen für die Zulassung dritter und weiterer Vertreter eines zur Börse schon zugelassenen Unternehmens geschaffen. Die Börsenleitung habe bei Bekanntgabe dieser Neuerung an die Mit- glieder der Berliner Börse die Bitte gerichtet, die Vorstandsmit- glieder und Geschäftsinhaber möchten wieder wie früher in dem täglichen Besuch der Börse eine selbstverständlihe Berufspflicht sehen. Man hoffe, daß das neue Jahr die Verwirklichung dieses Bedankens bringen werde.

Hierauf spra der Syndikus des Börsenvorstandes, Rechts- anwalt Michalke. Der Börsenvorstand, so führte er u. a. aus, sehe es als seine Aufgabe an, die Berliner Börse in ihrer volkswirtshaftlihen Funktion zu stärken, sie reif zu machen, die ihr von der Staats.führung zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, sie also zu einem Markt zu entwickeln, auf dem jedes Angebot und jede Nachfrage zu Preisen, die dem inneren Wert der gehan- delten Gegenstände entsprechen, befriedigt werden könne. Die Er- reihung dieses Zieles sei mit davon abhängig, daß eine ihrer volfswirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit sih bewußte berufsmäßige Spekulation vorhanden sei. In den öffentlihen Erörterungen Uber das Wesen der Börse sei unter Hinweis auf die Auswüchse einer „hemmungslosen Börsenspefulation“ vielfah der volkswirtschaftlihe Wert der Börse in Frage gestellt worden. Der Börsenvorstand habe seine erste Aufgabe darin gesehen, in der Oeffentlichkeit eine andere Auffassung über die Börse wiederherzustellen. Rechtsanwalt Michalke wies in diesem Zusammenhang auf die Ausfüh- rungen von Sommerfeld über „Börsenprobleme“ hin. Sommer- feld bringe den Mut auf, die Börsenspekulation als volkswirt- ‘chaftlich nüblih zu exflären, wenn gewisse Vorbedingungen für ihre Betätigung gegeben seien. Diese Vorbedingungen seien im

wesentlichen die gleichen, die nah der Auffassung des Börsenvor- standes aufgestellt werden müssen, um die Börse sür die Erfüllung threr Aufgaben reif zu machen. Mit Sommerfeld sei der Berliner Börsenvorstand der Ansicht, daß es nur ‘dann gelingen werde, die volkswirtschaftliche Bedeutung der Börse zu heben, wenn eine Auswweitung des Marktes stattfinde. N

Die Tätigkeit der Börse sei vielfa von den Beschlüssen der Zulassungsstelle und des Reichswirtschaftsministers abhängig. Mit besonderem Interesse erwarte die Börse die Entscheidungen über die Beibehaltung von Wertpapieren, die durch die Neu- ordnung der deutschen Börsen notwendig geworden sei. Die Zu- lassungsstelle habe bei 70 Papieren, die an der Berliner Vörse zugelassen waren, Erörterungen anzustellen. Für 25 von ihnen sei unzweifelhaft Berlin die Heimatbörse geblieben. Für 17 Pa- piere habe kein Zweifel vorgelegen, daß sie an Provinzbörsen als Heimatbörsen gehörten. Bei 27 Papieren aber sei der Antrag gestellt worden, sie, obgleich an sich eine andere Börse als Heimat- bôrse in Betracht käme, trobdem. in Berlin zuzulassen. Die Zu- lassungsstelle habe sich entschlossen, 7 Papiere in Berlin zu be- lassen, die übrigen aber nah der Provinz zu geben. Der Nominal- betrag der am Berliner Aktienmarkt zugelassenen Papiere betrage jeßt 9,6 Mrd. RM, der Kurswert 8,3 Mrd. RM.

Der Präsident der Maklerkammer, Röttger, hob hervor, die Kammer habe es angesichts ihrer Bemühungen als eine Ge- nugtuung empfunden, daß sich der neue Zustand restlos bewährt habe. Die Zusammenarbeit der Maklerkammer mit dem Börsen- vorstand habe sich in loyalster Weise vollzogen und zum Nußen dex Allgemeinheit in allen Fällen bewährt. Troß der gemein- samen Bemühungen aller für die Börse verantwortlichen Gremien und troß der in den Geseßen und Verordnungen zum Ausdruck gebrachten Absicht der Regierung bleibe immerhin festzustellen, daß praktisch die gemeinsam erstrebte Kurswahrheit noch nicht in vollem Umfange erreiht worden sei. Nah wie vor kämen oft amtliche Kurse durch Ausgleih kleinster Spivenbeträge zur Notiz, welche rehnerisch zwar richtig festgestellt, aber niht auf Grund der wirkflihen Umsäße zustandegekommen seien. Diese vollziehen sich vielmehr z. T. auh heute noch außerhalb des Marktes oder ogar außerhalb der Börse. Es sei zu hoffen, daß es in Zukunft den gemeinsamen Bestrebungen gelinge, auch hier Wandel und

i Abhilfe zu schaffen.

E E I E E T I E I I I I E I T C T E I I I E E A

Der Reichshandwertsmeister vor dem Kraft- faßrzeughandwerk.

Der Nationalsozialismus hat eine einheitlihe Organisation des Kraftfahrzeughandwerks aufgebaut, in der vier Fach- gruppen gibt:

1. Kraftfahrzeuginstandseßung,

2. Kraftfahrzeugelektrik,

3. Zylinder- und Kurbelwellenschleiferei,

4. Vulkanisierung.

Jm Zusammenhang mit der Automobil-Ausstellung hatte Reichsinnungsmeister Stu p p eine Tagung der Landesinnungs- meister des jungen Kraftfahrzeughandwerks nah Berl berufen, auf der Reichshandwerksmeister W. G. Schmidt folgende Ge- dankengänge entwickelte. L

Es ist dex Wille des Führers, das Kraftfahrzeug auch den breiten Massen des Volkes zu erschließen. Deshalb muß ih an das Kraftfahrzeughandwerk besonders hohe Anforderungen stellen. Der Erfinder des Kraftwagens, Karl Benz, war, wie bei Eröff- nung der Ausstellung hervorgehoben wurde, ein deutsher Hand- werker. Auf seiner Erfindung hat sih eine große Jndustrie auf- gebaut. Mit ihr muß das Kraftfahrzeughändwerk nah dem Grundsaß zusammenwirken: „Die Kraftfahrzeugindustrie fabriziert, das Kraftfahrzeughandwerk seßt und hält instand.“ Erst die ver- antwortungsbewußte und sahkundige Jnstandsezung und Fnstand- haltung schafft die Gewähr für die öffentlihe Verkehrssicherheit. Die nationalsozialistische Handwerksgeseßgebung Pflichtorgani- sation, Ehrengerichtsbarkeit, Großer Befähigungsnachweis mit Handwerkskarte schafft auch in dem jungen Kraftfahrzeughand- werk die Voraussezungen für echtes Meistertum und ständige Leistungssteigerung. Jn Stadt und Land muß der Kraftfahrer überall gut eingerihtete und saubere Werkstätten antreffen. Feder Kraftfahrzeugmeister muß sich mit allem Ernst weiterbilden, da- mit er im Fluß der tehnishen Neuerungen stets Meister in seinem Fach bleibt. Und wenn der Führer 1936 die nächste Automobil- ausstellung eröffnet, dann soll er dort auch eine eindrucksvolle Schau des deutschen Kraftfahrzeughandwerks vorfinden.

Anordnung zur Sicherung der Versorgung des Saar- landes mit billigen Nahrungs- und Genußmitteln.

Um den Ausverkauf des Saarlandes zu vermeiden und die Spekulation auf Rückgliederungëgewinne durch gewissenlose Ge- shäftemacher zu verhindern, hat der Reichskommisjar für die Rück- gliederung des Saarlandes, rckel, folgende Anordnung er- lassen:

, 1. Es ist verboten, die unten bezeichneten Waren aus dem Saarland in andere Gebietsteile Deutschlands zu verbringen bzw. im Saarland aufzukaufen.

2. Die Waren, für die das Verbot zutrifft, sind: Getreide, Mehl, Brot, Futtermittel, Schmalz, Margarine, Pflanzenfette, Speiseöle, Zucker, Tabakwaren, Kaffee, Bier, gesalzener Speck,

esalzene und geräucherte Bäuche (Dörrfleisch), Weine aller Art, Schaumweine, Spirituosen, ferner Rohstoffe, Halb- und Fertig- fabritate, die der Faserstoffverordnung unterliegen, ausgenom- men sind Tabakwaren, die für das gesamte Reichsgebiet besteuert sind. Weitere Ausnahmen in Einzelfällen bedürfen besonderer Ge- nehmigung. j

3. Bereits getätigte Käufe sind bis spätestens Mittwoch, den 20. Februar, abends 18 Uhr, auf dem für den Käufer zu- ständigen Bürgermeisteramt anzumelden und er des Bürger- meisteramtes an das Büro des Reichskommissars für die Rück-

liederung des Saarlandes, Abteilung Wirtschaft, Neustadt a. Haardt, zu berihten. Die Verkäufer des Saarlandes werden dringend darauf hingewiesen, sih ebenfalls an diese Bestimmun en gu halten und ihrerseits getätigte Verkäufe dem Wirtscha ts-

erater der Deutshen Front, Saarbrücken, Adolf-Hitler-Straße, anzumelden. s

4. Feder, dexr als Verkäufer, Käufer oder Transporteur solcher Waren festgestellt wird, T Veo bestraft. Für Ver- käufer oder Käufer, die glauben, sih auf diese Art bereichern zu können, erfolgt die rohe Schliezung des Geschäfts. Trans- porteure haben mit der Beschlagnahme des zum Transport ver- wendeten Wagens zu rechnen.

Zahlungsvertehr nach dem Saargebiet.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:

Die Tragweite der Verordnung über den Zahlungsverkehr mit dem Saargebiet vom 13. Februar 1935 scheint Zweifeln zu begegnen. Die Aufhebung der Beschränkungen für Reich8mark- zahlungen nah dem Saargebiet durch die genannte Verordnung bezieht sich nur auf den reinen Zahlungsverkehr. Jm übrigen stehen die Saarländer für das Devisenreht bis zur endgültigen Einführung der deutschen Devisengesezgebung im Saargebiet weiterhin den Ausländern gleih. nsbesondere sind die Ver- fügungsbeschränkungen, die für Sperrguthaben von Saarländern bei deutschen Kreditinstituten bestehen, nicht aufgehoben. Bis auf weiteres dürfen auch inländishe Banken oder sonstige Fnländer Wertpapiere aus dem Besiy von Saarländern nur unter den- selben Beschränkungen erwerben, die im Verkehr mit Ausländern gelten.

Devisenbewirtschaftung.

Ieuregelung der Zahlungen im Reiseverkehr nach Norwegen.

Ueber die Neuregelung der Zahlungen im Reiseverkehr nah Norwegen hat der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaf- tung einen Runderlaß Nx. 33/35 D. St. vom 18. 2. 1935 heraus- gegeben. Danah sind zwishen Deutschland und Norwegen Vereinbarungen über den Reiseverkehr getroffen worden, die bis zum 30. April 1935 Geltung haben.

Erleichterung des Geschäftsreiseverkehrs

nach Ftalien.

Der Leiter der Reichs\telle für PeoisenpciotrelSalama a! im Anshluß an R. E. 126/34 D. St. den R. E. 34/35 D. St. vom 18. Februar 1935 herausgegeben, der Erleichterungen des Ge- shäftsreiseverkehrs nah Jtalien bringt.

D

Berliner Börse am 20. Februar. Weiter freundliß Futeresse sür Spezialwerte.

Die freundlihe Grundstimmung an der Berliner Börse hält an. Zwar zeigt das Geschäft noch keine Anzeichen einer wesent- lichen Belebung, jedoch macht sich jeßt in Erwartung der allmähs lih einsegenden Frühjahrssaison eine zuversichtlihere Grunds stimmung geltend. Fn diesem Zusammenhang fand die Anküns digung des neuen Straßenbauprogramms Beachtung. Fn dev Hauptsache war zwar die Kulisse Käufer, aber auch von Publikumsseiten waren in Spezialpapieren Kauforders einge troffen. Fm Verlauf wurde das Geschäft noch kleiner, die freundliche Grundstimmung blieb jedoch bis zum Schluß des Ver= kehrs erhalten.

Von der freundlihen Grundstimmung profitierten Montan- werte nur teilweise. Harpener und Mannesmann waren bis zu 24 % gebessert, sonst lagen aber Montanpapiere eher eine Kleinig- keit niedriger. Von den Kalipapieren fanden nur Aschersleben einiges JFuteresse (plus 1), unter chemishen Werten waren F. G. Farben um 4 % gebessert. Elektrowerté lagen ruhig, Hambur=- gische Elektrizitätswerke zogen um 1% an, während- Akkumula- toren 14 % verloren. Auch der neuerlihe Rückgang der Schults heiß-Aktien um 1 % fand Beachtung. Das Hauptinteresse kon- zentrierte sich auf einzelne Spezialpapiere, namentlih wieder auf Linoleum-Werte. So gewannen Conti-Linoleum 3%, Deutsche Linoleum 2%. Jn Bemberg (plus 34) machte sich Material- knappheit bemerkbar.

Sonst lagen noh reht fest Deutsche Kabel (plus 224), ferner am Kassamarkt Hackethal (plus 214) und Habermann & Gutes (plus 3). Auch am unnotierten Markt konnten verschiedene Werte

rößere Gewinne verzeichnen, u. a. Karstadt (plus 3) und Winters-

bal (plus 134). Dagegen war das Geschäft in Renten bei kaum veränderten Kursen wieder nur A: Tagesgeld war mit 34 bis 4 % wieder höher im Hinblick auf die demnächst fälligen Steuertermine. Am internationalen Devisenmarkt lagen Pfund und Dollar G A die italienishe Währung unter Druck. Fn Berlin wurde der Dollar auf 2,487 (2,482) und das Pfund auf 12,16 (12,13) RM festgeseßt.

Vörsenkennziffern für die Woche vom 11. bis 16. Februar.

Die vom Statistishen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sih in der Woche vom 11. bis 16, Februar im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats- vom 11.2. vom 4.2. durchschnitt bis 16.2, bis 9,2, Januar Attienkurje (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie 90,23 90,85 88,82 Verarbeitende Jndustrie . . 80,00 79,69 77,03 Handel und Verkehr. . . . 94,84 94,61 89,82 Gesamt s e 60/00 86,958 83,49 Kursniveau der 6 % igen festverzinslichen Wert- papiere Pfandbriefe der Hyp.-Akt.- Ballen e ee 00706 96,15 96,63 Pfandbriefe der öffentlich- rechtlichen Kredit-Anstalten 95,29 95,29 95,77 Kommunalobligationen . . 94,43 94,58 94,84 Anleihen der Länder und Gee O8NOU 93,83 94,95 Jndustrieobligationen « « « 98,32 98,37 96,77 Durchschnitt «e « 95,44 95,61 95,96

Die Zinssenkung für Pfandbriefhypotheken.

Von Kreisen des Haugpesnes ist in der leßten Zeit bie worden, die Zinssenkung für Pfandbriefhypotheken würde für den Hausbesiy frühestens im August 1936 und spätestens Ende 1936 fühlbar werden, da die Schuldner von Pfandbriefhypotheken bis dahin die Konversionskosten von höchstens 2/4 % abzutragen hätten. Nach unseren Fnformationen ist eine solhe Behauptung in dieser Verallgemeinerung unrichtig. Sicherlih werden zahlungs- kräftige Hausbesiver vielfah in der Lage und gewillt sein, die gesamten Konversionskosten, die am 1. Oktober d. 7. noch höchstens 1,75 % ausmachen, sofort zu erstatten, um sih daduxch ohne Ver- rößerung der Hypothekenshuld und ohne Verlängerung der Tilgungsfristen sofort für alle Zukunft in den vollen Genuß der 114 %igen ZBinsermäßigung zu seßen. Fn manchen Fällen werden die Schuldner von Pfandbriefhypotheken vom 1. Oktober ab auch noch etwas über ein Jahr lang die bisherige Leistung aufbringen wollen, womit dann ebenfalls die restlihen Konversionskosten ab- gedeckt wären. i :

Jn denjenigen Fällen jedoch, in denen eine {nelle Ent- lastung des Schuldners notwendig und wünschenswert ist, besteht durchaus die Möglichkeit, shon ab 1. Oktober d. F. die volle 14%ige Entlastung wirksam werden zu lassen. Bei Tilgungs- hypotheken kann dabei so verfahren werden, daß für eine Reihe von Jahren die Tilgung ausgeseßt wird (etwa bei einem 2 %igen Tilgungssaß für 4 Jahre) und die Tilgungsdauer entsprechend verlängert wird. Damit könnten in wenigen Fahren die Kon- O vom Schuldner getilgt werden, ohne daß er auf die volle 14 %ige l zu verzichten brauchte. Bei Kündi- ungshypotheken bestünde die Möglichkeit der Aufstockung der Copothe! in Höhe der Konversionskosten. Auf Grund der dadur entstehenden zusäßlichhen Hypotheken könnten die Jnstitute Schuld- verschreibungen ausgeben und damit die langfristige Stundung der Konversionskosten finanzieren. Ob dieser . leßtere Weg in R Ds Mae beschritten werden kann, muß die Praxis lehren. uf jeden Fall wird es überall dort, wo eine Notlage im Haus- besiß vorhanden ist, möglih sein, die laufenden Zahlungen der Schuldner schon ab 1. Oktober 1935 um volle 14 % zu vermindern.

Unveränderte Geschäftslage in der Baumwoll- weberei.

Die Geschäftslage hat sich um die Fahreswende und im Verlauf des Monats Januar gegenüber den lezten Monaten des Jahres 1934 nicht geändert. Die rege Nachfrage nah Baumivoll- geweben hielt größtenteils an, konnte aber nur zum Teil durch Abschluß neuer Geschäfte befriedigt werden. Die Beschaffung von Baumwollgarnen in den benötigten Mengen stößt immer noch auf große Schwierigkeiten. N

Jm Gegensaß zum Jnlandsabsay läßt der Export sehr zu wünschen übrig.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. E G C A S T7 D S E E R T O E S L Verantwortlich für atel Len Mag nIeS und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lanbsch in Berlin-Lichtenberg.

Druck der Preußisben Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Bier Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).

Erste Veilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

ITLr. 43

Verlin, Mittwoch, den 20. Februar

_1935

LBirtschaft des Auslandes.

Sur italienischen Einfuhrdroffelung.

Rom, 19. Februar. Bei der gestern vom italienishen Finanz- ministerium angeordneten Einrichtung allgemeiner Einfuhrlizenzen handelt es sih, nah den bis jeßt vorliegenden Nachrichten, noch nicht um ein generelles Einfuhyverbot, sondern um eine Maß- nahme zur versGäeften Einfuhrkontrolle, die mit dexr vor zwei Monaten eingeleiteten Devisengeseßgebung im engsten Zusammen- hang steht und eine Senkung der Unterbilanz im Außenhandel er- möglichen soll. Dabei steht noch nicht fest, welche Erzeugnisse im besonderen davon betroffen werden sollen. Nach einem Kommentar des halbamtlichen Giornale d'Ftalia ist aber mit Sicherheit damit zu rechnen, daß das System der Einfuhrlizenzen auf eine sehr große Anzahl von Zollpositionen ausgedehnt werden wird. Aus diesem Artikel ergibt sih ferner, daß man die bisher gegen die deutsche Wirtschaftspolitik des leßten Halbjahres geltend gemachten Einwände fallen läßt und die bisher kritisierten Maßnahmen an- erkennt. Man dürfe annehmen, daß rund 1500, d. h. fast sämt- liche ernstlich in Betracht kommenden Zollpositionen betroffen würden. Die gegenwärtige Einfuhr der kontingentierten Erzeug- nisse werden auf 35 % und selbst bis auf 10 % herabgeseßt. Die Maßnahme solle sofort in Kraft treten, werde aber in einer Ueber- gangszeit bis zum 31. März so gehandhabt werden, daß ein Zwölftel der Gesamteinfuhr des Vorjahres möglich sei. Die bereits in Abwicklung befindlihen Geschäfte könnten so noch frei und ohne plößliche Zollshranken durchgeführt werden.

Frankreich hat 500 Millionen aus den Saar- gruben eingenommen.

Paris, 19. Februar. Die Finanzzeitshrift „Le Capital“ weist am Dienstag darauf hin, daß die Ausbeutung der saar- ländischen Gruben troß der sehr kostspieligen Methoden für Frankreich einen ansehnlihen Reingewinn eingebracht habe. Während der 15 Fahre Ausbeutung durch die französische Grubenverwaltung seien in den französischen Haushalt aus den Saargruben fast 500 Millionen Franken zugeflossen. Unter Be- rücfsihtigung des jeßt abgesezten Wertes dieser Gruben sei dies ein verhältnismäßig hoher Gewinnsaß.

Nevision des franzöfischen Schroitausfuhr-

verbots ?

Paris, 19, Februar. Auf die diplomatischen Vorstellungen Belgiens gegen das französishe Schrottausfuhrverbot gestattete das französishe Handelsministerium die Ausfuhr einer wöchent- lihen Schrottmenge nah Belgien im Betrage von vorläufig 1500 t Von dem französishen Schrotthändlerverband wird jedoh eine Ausfuhrmenge von 1200 t gefordert. Es wird als wahrscheinlich bezeichnet, daß diesen Wünschen nachgegeben wird, sobald. Maßnahmen gegen eine Weiterausfuhr des Schrottes ge- troffen sein werden. Die Verhandlungen darüber sollen vor dem Abschluß stehen.

Schwedens Außenhandel im Zanuar 1935.

___ Stockholm, 19, Februar. Die shwedishe Handelsbilanz weist im Fanuar einen Einfuhrübershuß von fast 26 Mill, Kronen auf (im Dezember Ausfuhrüberschuß von 28,9 Mill. Kronen). Einer Einfuhr von 109,1 (109,9) Mill. Kr. steht die Ausfuhr im Werte von 83 (138,8) Mill, Kx. gegenüber. Während die Ausfuhr von Holz eine leichte Steigerung zu verzeihnen hat, ist die Ausfuhr von Papier und Papiermasse, insbesondere aber von Transport- mitteln, gesunken. Die größte Steigerung derx Einfuhr ist in der Warengruppe unedle Metalle zu verzeichnen,

Leichte Belebung des polnischen Sisenmarktes.

Kattowibß, 19. Februar. Der Auftragseingang beim pol- nischen Eisenhüttensyndikat war im Januar 1935 zwar mit 11150 t wesentlich niedriger als im Dezember 1934 (24 550), aber nur deshalb, weil im Dezember die großen Schienenauf- träge „der Staatsbahnen vergeben worden waren, während im Januar nux 2090 t Regierungsausträge eingingen. Dagegen haben sich die Bestellungen der Privatkundschaft erhöht, und zwar die des Handels von 3580 t auf 4900 t, die der Verarbeitungs- industrie von 3220 t auf 3960 t. Der Handel hatte Anlaß, nah der Jnventur seine Lager zu ergänzen. Von der Verarbeitungs-

industrie waren es u. a. die Lokomotiv- und Maschinenfabriken und die Fabriken von Drähten und Nägeln, Schrauben und Nieten, deren Bedarf im Hinblick auf die kommende Bauzeit stieg. Am meisten abgeseßt von allen Walzwerkserzeugnissen wurde Stabeisen. Der Austragseingang war auch etwas höher als im Fanuar 1934 (Gesamtmenge 9964 t einschließlih 923 | Regierungsaufträge).

Das Goldklauselurteil des Obersten USA.-Gerichts. Verwirrung in der Berichterstattung.

Washington, 19. Februar. Bei der Verkündung der Ent- scheidung, die der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in der Goldklauselfrage gefällt hat, hat die Schnelligkeit in der Berichterstattung, die der Stolz “des amerikanishen Pressewesens ist, infolge zu großer Ueberstürzung einige Verwirrung angerichtet. Der Saal, in dem die Entscheidung bekanntgegeben wurde, war sehr klein und außerdem von Juristen und Staatsbeamten über- füllt. Nux ganz wenige Pressevertreter waren zugelassen. Das Urteil selbst wurde von dem Präsidenten des Gerichtshofs, dem ehemaligen Prâäsidentschaftskandidaten und Außenminister Hughes, in dem von der Erwartung wie von elektrischer Spannung erfüllten Saal langsam verlesen. Er teilte mit, daß das Gericht die Goldkflausel in den Libertybonds als ein heiliges Versprechen der Regierung betrachte, das nicht so einfah gebrochen werden könne, während bei privaten Schuldverträgen Regierung und Kongreß unzweifelhaft die Macht hätten, einzugreifen. Dieses Bruchstüc ging sofort an alle Redaktionen und veruxsachte viele falsche Telegramme und falsche ganzscitige Ueberschrifsten in den Nachmittagsblättern. Fnzwischen hatte Hugh es nämlich hinzu- gefügt, daß in den vorliegenden Fällen ein Verlust der Bonds- inhaber nicht entstanden sei und daß sie daher die Bundesregierung niht verkflagen können. Das tatsächlihe Resultat in allen Ent- scheidungen war also, daß die Goldflausel den Gläubigern nichts nüßt und daß die Regierung zu keinen Nach- oder Mehrzahlungen gezwungen ist. Kurz zusammengefaßt hat das amerikanische Bundesgericht, allerdings mit der knappen Mehrheit von 5 gegen 4 Stimmen, folgende Entscheidung getroffen:

Dem Kongreß stand nah der Verfassung das Recht zu, durh das Geseß vom 5. Juni 1933 die Goldktlausel in privaten Ver- trägen für nichtig zu exklären, da ihm die Gewalt über die Fest- seßung der Währung zusteht und Personen, die beim Abschluß von Privatverträgen diese Klausel eingefügt haben, dies auf ihr eigenes Risiko und ohne amtlihe Ermächtigung getan haben. Da- gegen fann. der Kongreß, der seinerzeit die Ausgabe von Liberty- bonds mit einer Goldflausel beschloß, diese Verx flichtung, die durh den guten Glauben und durch den Kredit von Kongreß und Regie- rung garantiert war, niht nach Belieben kündigen und sich da- durch einseitig” einer lästigen Schuld entledigen. Fnsoweit ist das angeführte Geseß verfassungswidrig, Eine andere Frage ist es, ob die Bondsinhaber deswegen die Bundesregierung verklagen können; das ktönnten sie nux, wenn sie einen tatsächlichen Schaden erlitten hätten, während sie für entgangenen Gewinn keinerlei Entschädigung beanspruchen können. Schon vor dem Fälligwerden der Bondszinsen hatte aber der Kongreß sowohl den Handel mit Goldmünzen wie den Besiß und die Ausfuhr von Goldmünzen verboten und außerdem den Dollarwert herabgeseßt. Der Bonds- inhaber fonnte also keine Goldmünzen beanspruchen, und die ihm gezahlten, im Goldwert herabgeseßten Dollarscheine waren. für ihn genau so wertvoll wie die früheren Dollarscheine, denn er konnte ohne jeden Verlust damit seine legitimen Verpflichtungen, wie Steuern, Zinsen und Warenkäufe, bezahlen. Die Bundesregierung fann nux vor dem hiesigen „court of claims“, dem Gerichtshof für Klagen gegen die Bundeskasse, auf Zahlung verklagt werden, und zwar nur füx tatsächlich entstandenen Schaden. Da ein solcher nicht vorliegt, erledigt sih damit auch die Klage vor dem höchsten Bundesgericht.

Hierzu ist noch zu bemerken, daß das Bundesgericht stets über fonkrete Fälle entscheidet. Es hat also in diesem Faïle nicht darüber entschieden, ob im Ausland wohnende Bondsinhaber durch die Entwertung des Dollars Schaden erlitten haben. Das Urteil bedeutet, daß die Bundesregierung sowohl als auch die Einzelstaaten, Städte, Gemeinden, Privatfirmen, die eine Gold- flausel in laufenden oder nah der Dollarentwertung fällig ge- wordenen Schuldverträgen hatten, shäßzungsweise etwa 200 Mil- liarden Dollar sparen, und zwar die Bundesregierung etwa 15, die Staaten und Gemeinden etwa 28, die Privatfirmen etwa 155 Milliarden Dollar.

M S E E S E T N S ATO E O A EEIC I S N S S S IR I IEI E

Starker Aufschwung des deutsch-türkishen Handels.

Von der Türkischen Handelskammer für Deutschland wird

uns geschrieben: __ Nach den nunmehr vorliegenden deutshen Außenhandels- len zeigt der deutsch-türkishhe Handel im Fahre 1934, wie die ürkische Sidolsbathimer für Deutschland mitteilt, einen starken E A gegenüber 1933. Diese Tatsache ist besonders insofern außerordentlich bemexrkenswert, als eine Zunahme im gleichen Ausmaß bei keinem anderen mit dem Deutschen Reich 1m Handelsverkehr stehenden Staate zu verzeichnen ist. Fm Ge- l Ca Deutschlands zeigt somit der deutsch-türkische arenaustaush den günstigsten Aufshwung.

Was die Einzelheiten des deutsch-türkishen Handels im Fahre 1934 anbetrifft, M d die deutsche Einfuhr aus der Türkei von 37,9 Millionen Mark im Fahre 1933 auf 67,5 Millionen Mark, das heißt um 29,6 Millionen Mark oder um rund 80 % ge- stiegen. Die Ausfuhr Deutschlands nah der Türkei ‘belief ih auf 50,9 Millionen Reichsmark und hat sich damit um 14,6 Mil- lionen Reichsmark oder um rund 40 % erhöht.

Diesen Daten zufolge schließt die deutsh-türkishe Handels- bilanz mit einem Saldo von 16,6 Millionen Reichsmark gegen- über 1,6 Millionen Reichsmark im Vorjahr zugunsten der Türkei ab. Diese sich für Deutschland ergebende Passivität ist jedoh in erster Linie auf die starke Einfuhr aus der Türkei in den lebten drei Monaten des Vorjahres, welche die Hochsaison des türkischen Exports darstellen, zurückzuführen, und ist also nux als eine vorübergehende zu betrachten, da nah den heute geltenden Ver- einbarungen zwischen den beiden Ländern ein Ausgleich in der deutsh-türkishen Handesbilanz herbeizuführen ist.

Dem Gesamtvolumen nah weist der deutsh-türkische Handel gene dem Jahre 1933 eine Steigerung von 742 Millionen

eihsmaxrk auf 118,4 Millionen Reichsmark auf. Es hat \ih omit die Gesamtein- und Ausfuhr zwischen den beiden Ländern im Fahre 1934 absolut um 44,2 Millionen Reichsmark oder um rund 60 % erhöht.

Der überaus erfreuliche Aufschwung des deutsh-türkischen B im leßten Fahr liesert einen weiteren Beweis nicht nur ür die sxeundsGaftlide Zujhammenarbeit beider Länder, sondern auch dafür, daß die deutshe und die türkishe Wirtschaft sih stets ergänzen und troy dex Ungunst dexr immer noch andauernden

Weltwirtschaftskrise in dem Ausbau ihrer Handelsbeziehungen recht gute Fortschritte erzielen konnten, die auh für die Zukunft weitere Erfolge erhoffen lassen.

B

Die deutsch-schweizerischen Wirtschafts- verhandlungen beendet.

__ Bern, 19. Februar. Die seit Mitte Fanuar in Bern als Er- gänzung zum deutsch-s{weizerischen Verrehnungsabkommen, das. im Dezember abgeschlossen wurde, im Gang befindlichen deutsch- s\hweizerischen Wirtschaftsverhandlungen sind am Dienstag abge- schlossen worden. Sie haben nah einer vom Volkêwirt\chafis- departement ausgegebenen Mitteilung zu einer Einigung in einigen Punkten geführt, die die Durhführung des VerrechnungSs- verkehrs betreffen. Außerdem sind neue Vereinbarungen über die Einfuhr von Käse aus der E ae Deutschland getroffen worden. Ueber die shweizerishen Wünsche zum deutshen Zoll- tarif und die deutshen Wünsche zur Handhabung der Einfuhr- kontingentierung der Schweiz konnte bisher eine Einigung nicht erzielt werden, Die Erledigung dieser Frage ist deshalb zunächst zurückgestellt worden.

Deutsch-slidslawische Wirtschaftsverhandlungen in München.

j e Am Montag reist eine südslawische Abordnung nah München ab, um dort mit deutschen Vertretern im Rahmen des Ren Berlin und Belgrad bestehenden

Belgrad, 19. Februar.

Handelsvertrages irtshaftsverhandlungen zu führen. Be- kanntlih sicht der am 1, Mai 1934 zwishen Deutschland und Südslawien abgeschlossene Handelsvertrag einen ständigen Wirt- chaftsausschuß vor, der als Organ der Regierungen beider Lander die Aufgabe hat, die Zusammenarbeit im Güteraustausch u überwachen, die gegenseitigen Verbindungen zu stärken und ür die volle Ausnußung des Vertrages zu sorgen. Es haben sih A einige Schwierigkeiten gezeigt, die sih teils auf den egenseitigen Zahlungsverkehr, teils aber auch auf die unvoll- sténdige Ausnußung der lelgesey cen Kontingente beziehen. Fn den Münchener Verhandlungen hofft man diese Schwierigkeiten zu beheben,

Getreidepreise" an deutschen Großmärkten

in der Woche vom 11. bis 16. Februar 1935 für 1900 kg in Reichsmark.

übliche

Notie-

rung ?)

Brau-|Indu-

/ strie- gerste | gerste

Marktorte] Frachtlage?)

Gleiwiß. . , . } frei Marktort Di Fr Nürnberg . . , |abErzeugerstation Do 4) 198,0 192,0 Frankfurt a. M. | frei Marktort | Mo, Mi 200,0 Stuttgart . . . |abErzeugerstation Di 200,0 E Mannheim {rei Marktort | Me, Do 215,0 15) 200,0 Karlsruhe . , . | frei Marktort i 210,0 S

/ Preise für ausländishes Getreide, cif Hawmbug: Noggen: La Plata 56,7; Weizen: Manitoba I 88,1, Manitoba lL 39,1, Nosafé 59,8, Barusso 58,1; Hafer: La Plata 52,4; Gerste Donau-Nuss. 94,9, La Plata 62,0. j |

9 1970 187,0

1) Die im Februar gültigen geseßlichen Verkaufspreise des Groß- handels für Roggen, Weizen, Hafer und Futtergerste siehe in Nr. 30 vom 9. ¿Februar 1939, 2) Ausführlihe Handelsbedingungen für andere Gerste siehe in Nr. 37 vom 13. Februar 1935. 8) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. #4) Gute. ®) Winter- und Industiriegerste.

Berlin, den 19. Februar 1935.

Berlin, 19. Februar. Preisnotierungen für Nahrungss mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpacktungen.) Bohnen, weiße, mittel 29,00 bis 30,00 , Langbohnen, weiße 39,50 bis 42,00 Æ, Linsen, kleine, 1933: —,— bis —,— #, 1934: 41,00 bis 43,00 Æ, Linsen, mittel, 1933: 45,00 bis 46,00 4, 1934: 46,00 bis 49,004, Linsen, große, 1933: 4800 bis 50,00 , 1934: 54,00 bis 71,00 Æ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 80,00 bis 90,00 4, Speiseerbsen, zollverbilligt 58,00 bis 59,00 M, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruchs reis 22,00 bis 23,00 , Rangoon - Reis, unglasiert 24,50 bis 25,590 Æ, Siam Patna - Reis, glasiert 29,50 bis 37,00 M, xFtaliener- Reis, glasiert 28,00 bis 29,00 4, Deutscher Volksreis, glasiert 25,00 bis 26,00 4, Gerstengraupen, grob 34,00 bis 35,00 4, Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 37,00 4, Gerstengrüße 29,00 bis 30,00 6, Haferflocken 36,50 bis 40,50 4, Hafergrübe, ges sottene 41,00 bis 42,00 X, Roggenmehl, Type 997 25,50 bis 26.50 6, Weizenmehl, Type 790 31,50 bis 32,50 4, Weizen- mehl, Type 405 837,00 bis 42,00 46, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 41,50 Æ, Kartoffelmehl, suverior 35,65 bis 36,50 4, Zucker, Melis 67,95 bis 68,95 #4, Aufschläge nah Sortentafel —,— bis —— M, Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,00 bis 24,00 , Röstgerste, glasiert, in Säcken 34,00 bis 38,00 , Malzkaffee, glasiert, in Säcken 43,00 bis 48,00 Æ, Rohkaffee, Brafil Superior bis Extra Prime 320,00 bis 360,00 6, Rohs faffee, Zentralamerikaner aller Art 340,00 bis 490,00 (6, Rösts kaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 380,00 bis 430,00 46, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 420,00 bis 580,00 /, Kakao, stark entölt 170,00 bis 190,00 4, Kakao, leiht entölt 184,00 bis 220,00 Æ&, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 #, Tee, indish 900,00 bis 1400,00 /, Ringäpfel amerikan. extra choice 170,00 bis 176,00 &, Pflaumen 40/50 in Kisten 86,00 bis 88,00 , Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese #4 Kisten 55,00 bis 68,00 4, Korinthen choice Amalias 55,00 bis 64,00 M, Mandeln, süße, handgew., { Kist. 160,00 bis 170,00 4, Mandeln, bittere, handgew., { Kist. 198,00 bis 208,00 , Kunsthonig in kg-Packungen 71,00 bis 73,00 4, Bratenschmalz in Tierces 180,00 bis 182,00 , Bratenshmalz in Kübeln 184,00 bis 186,00 /, Purelard in Tierces, nordamerik. —,— bis —,— 1, Berliner Rohschmalz 170,00 bis 172,00 (, Speck, inl., ger., 180,00 bis 190,00 4, Markenhbuttex in Tonnen 284,00 bis 290,00 46, Markenbutter gepackt 292,00 bis 300,00 4, feine Molkereibutter 1n Tonnen 278,00 bis 280,00 #4, feine Molkerci- butter gepackt 286,00 bis 292,00 , WMolkereibutter in Tonnen 270,00 bis 272,00 4, Molkereibutter gepackt 278,00 bis 280,00 6, Landbutter in Tonnen 256,00 bis 260,00 #4, Landbutter gepackt 264,00 bis 268,00 4, Kochbutter in Tonnen —,— bis —,— d, Kochbutter gepackt —,— bis —,— 4, Allgäuer Stangen 20 % 94,00 bis 104,00 M4, Tilsiter Käse, vollfett 148,00 bis 164,00 4, echter Gouda 40 % 156,00 bis 168,00 4, echter Edamer 40 9% 160,00 bis 172,00 Æ, echter Emmentaler (vollfett) 190,00 bis 220,00 6, Allgäuer Romatour 209% 116,00 bis 124,00 (4. (Preise in Reichsmark.) :

Verichte von auSwärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisénu.

Danzig, 19. Februar. (D. N. B.) (Alles in Danzigex

Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,79 G., 57,91 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —,— B., Amerikanische (5- bis 100 -Stücke) —— G. —,— B. Shecks: London —,— G, —— V. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,78 G., 57,90 B. Telegraphishe: London 14,904 G., 14,945 B., Paris 20,19 G., 20,23 B., New York 3,0530 G., 83,0590 B., Berlin 122,78 G., 123,03 B. __ Wien, 19. Februar. (D. N. B.) [Ermittelte Durchschnittskurse im Privatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 362,62, Berun 214,87, Brüssel 125,13, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopens- hagen 116,26, London 26,12, Madrid 72,47, Mailand 45,45, New York 533,54, Oslo 130,91, Paris 35,43, Prag 21,79, Sofia —,— Stockholm 134,29, Warschau 101,25, Zürich 173,61.

Prag, 19. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 16,19, Berlin 960,00, Zurich 774,50, Oslo 586,00, Kopenhagen 521,00, London 116,70, Madrid 327,75, Mailand 203,50, New York 23,87, Paris 157,90, Stockholm 600,00, Wien 569,90, Marknoten 912,00, Polnishe Noten 453,37, Warschau 452,25, Belgrad 55,5116, Danzig 784,00.

Budapest, 19. Februar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 136,30, Zürich 111,224, Belgrad 7,85.

London, 20. Februar. (D. N. B.) New York 4888/¡z, Paris 73,93, Amsterdam 721,25, Brüssel 20,90. Ftalien 57,78, Berlin 12,16}, Schweiz 15,07, Spanien 35,68, Lissabon 1108/33, Kopens hagen 22,40, Wien 26,00, Sstanbul 609,00, Warschau 25,75, Buenos Aires in L 15,00, Rio de Janeiro 412,00. E

Paris, 19. Februar. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.) - Deutschland —,—, London 73,77, New York 15,093, Belgien 353,75, Spanien 207,25, Ftalien 128,20, Schweiz 490,75, Kopens hagen —,—, Holland 1024,75, Oslo —,—, Stockholm 382,00, Prag —,—, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—»