1935 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Berlin

Berlin, Freitag, den 1. März, abends

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Juhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Vereinbarung über die Verlängerung der Geltungsdauer des deutsch- rumänischen vorläufigen Handelsabkommens und des Zusaß- protokolls dazu vom 27. Februar 1935.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanutmachung, betreffend die Umsaßsteuerumrehnungs\äße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat Februar 1935. Bekanntmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, betreffend Verbot der Verbreitung einer ausländischen

Druckschrift im Juland.

Begründung zum Geseß zur Aenderung des Finanzausgleichs.

Vom 26. Februar 1935.

Anordnung W 13 der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare (Meldepflicht für Saarfirmen; Jnkraft- treten der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle im Saarland). Vom 1. März 1935.

Anordnung B 11 der Ueberwachungsstelle für Baumwolle (Jnkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im

__Saarland). Vom 1. März 1935.

ordnung B G 5 dér Ueberwachungsstelle für Baumwollgarne

und -gewebe (Jnkrafttreten von Anordnungen der Ueber-"

#

_wachungsste! Saar n

“ordnung 7 dex UÜeberwachungsstelle füc Bast ‘reten von Anordnungen der Üeberwachungs

land). Vom 1. März 1935.

Ynordnung 25 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle (Jnkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im Zaarland). Vom 1. März 1935. :

T:iordnung 9 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl

(Inkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im

Saarland). Vom 1. März 1935.

e im Saarland). . Vom 1. Ba 1935.

e im Saar-

| Anordnung 9 der Ueberwachungsstelle für industrielle Fettver-

sorgung (Jnkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungs- stelle im Saarland). Vom 1. März 1935.

| Anordnung 12 der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft

_(Jukrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im Saarland). Vom 1. März 1985.

Anordnung Nr. 22 der Ueberwachungsstelle für Kautschuk und

Asbest im Saarland). Vom 1. März 1935.

_ Anordnung Nr. 4 der Ueberwachungsstelle für Ruß (Jnkraft-

treten von Anordnungen der Üeberwachungsstelle im Saar- land). Vom 1. März 1935.

Anordnung Nr. 1 der Ueberwachungsstelle „Chemie“ (Jnkraft-

treten der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle im Saarland). Vom 1. März 1985. Anordnung Nr. 4 der Ueberwachungsstelle für Tabak (Jnkraft- treten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im Saar- land). Vom 1. März 1935. Anordnung V 3 der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art (Jnkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im Saarland). Vom 1. März 1935.

Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen, betreffend die Festseßung von Magen,

Bestimmung des. Werberats der deutschen Wirtschaft über die E genng seiner Bekanntmachungen im Saarland. Vom 1. März 1935.

Anordnung über die Regelung dés Arbeitseinsages im Saar- land. Vom 1. März 1935.

| Anordnung über die Einführung der Anordnung über den

Las von gelernten Metallarbeitern im Saarland.

Anordnung über Einbeziehung saarländisher Unterstüßungs-

empfänger in die Maßnahmen zur Verhütung und Be- endigung der Arbeitslosigkeit. L

ag über die Errichtung von Arbeitsämtern im

aarland. :

Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung von Zahlungs- " verpflichtungen gegenüber dem Ausland. |

E E die Lebenshaltungskosten im Februar

Bekanntmachung der Filmoberprüfstelle, betreffend Aufhebung eines Filmverbots.

i - Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Handelsteil in der 1. Beilage 4. Seite

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskanzler hat den Kaufmann Lau G. Kabel zum Konsul des Reichs in San Pedro Sula (Honduras) ernannt.

e (Jukraft-

Verordnung

über die vorläufige Anwendung einer Vereinbarung über die Verlängerung der Geltungsdauer des deutsh-rumänischen vorläufigen Handelsabkommens und des Zusaßprotokolls dazu i vom 27. Februar 1935.

Auf Grund des Mesetes über die vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten vom 4, April 1933 (Reichsgeseßbl. T S. 162) wird hiermit verordnet, daß die am 26. Februar 1935 in Berlin dur Notenwechsel abgeschlossene Vereinbarung über die Verlänge- ‘rung der Geltungsdauer des vorläufigen Handelsabkommens ‘zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Rumänien vom 18. Juni 1930 nebst dem Zusaßprotokoll vom 19. De-

öffentlicht. Diese Verordnung ' ergeht im Anschluß an die Bekannt- machung vom 29. Januar 1935 (Reichsgeseßbl. IT S. 58).

Berlin, den 27. Februar 1935. Der Reichsminister des Auswärtigen. Freiherr von Neurath.

Herr Gesandter!

gende Vereinbarung getroffen worden ist:

ind darüber einig, daß das durch Notenwechsel vom 7. Januar 1935 bis zum 28. Februar 1935 verlängerte vor- läufigé Handelsabkommen zwishen dem Deutschen Reih und dem Königreih Rumänien vom 18. Funi 1930 nebst dem Zusaßprotokoll vom 19. Dezember 1931 bis zum 31. März 1935 einschließlich in Kraft bleibt. i: :

Gleichzeitig ist vereinbart worden, daß in der Zeit vom 1. bis 31. März 1935 A u Schlachtzwecken aus Nr. 103 des deutschen Dolltarifs im Rahmen des nah Anlage Il des Zusabprotokolls vom 19. Dezember 1931 zu dem vorläufigen deuts - rumänischen Handels8abkommen vom 18, Juni 1930 Rumänien zustehenden HZollkontingents nux zu */12 der SFahresmenge zu- dem ermäßigten Zollsay nah Deutschland E werden darf. h

iese Vereinbarung soll ratifiziert werden, Der Aus- taush der Ratifikationsurkunden joll in Bukarest erfolgen. Die Vereinbarung tritt am 15. Tage nah Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, sie wird jedoch bereits vom 1. März 1935 ab vorläufig angewendet werden.

Jch benute auch diefen nlaß, um Fhnen, Herr Ge- sandtex, den Äusdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.

Köpke.

An seine Exzellenz den Königlih Rumänischen Gesandten Herrn Comnen.

Legatiunea Regala a Romaniei, Berlin. Berlin, den 26. Februar 1935.

; Herr Staatssekretär! beehre mich, Jhnen zu bestätigen, daß zwischen der

Könt e mien und der Deutschen M fol- gende Darn ges worden ist: i

‘Die Königlich Une und die Deutsche Regierung find darüber einig, daß das durh Notenwechsel vom 27. ¡Fanuar 1935 -bis zum ‘28. Februar 1935 verlängerte vorläufige Handelsabkommen zwishen dem Königreih Rumänien und dem Deutshen Reich vom 18. Juni 1930, nebst dem Zusaß- protokoll ‘vom -19. Dezember 1931 bis zum 31. März 1935 einshließlih in Kraft bleibt. :

Gleichzeitig ist vereinbart worden, daß in der Zeit vom 1. bis 31. März 1935 Rindvieh zu Schlachtzwecken aus Nr. 103 des deutschen Ÿ olltarifs im Rahmen des nah Anlage I1 des Zusayprotokolls vom 19. Dezember 1931 zu dem vorläufi en deutsch-rumänishen Handelsabkommen vom 18. Funi 1 30 Rumänien zustehenden oan gers nur zu !/12 der Fahres- menge zu dem ermäßigten Zollsap nah Deutschland ein- geführt werden darf. L). Diese Vereinbarung soll ratifiziert werden. Der Aus- taush der Ratifikationsurkunden joll in Bukarest erfolgen. Die Vereinbarung - tritt am 15. Tage nach- Austausch der Ratifikationsuxkunden in Kraft, sie wird jedoch bereits vom 1. März 1935 ab De es angewendet werden.

Jh benuge auch diesen Anlaß, um Fhnen, Herr Staats- sekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung

zu erneuern. A __ Vintila Petala » Chargé d’Affairés ad-intérim. Seiner Hohwohlgeboren Herrn Ministerialdirektox Köpke,

Staatssekretär a. i. e Auswärtiges Amt.

‘zember 1931 mit Wirkung vom 1. März 1935 ab vorläufig : ; angewendet wird. Der Notenwechsel wird nachstehend ver-

_Auswärtiges Amt. Berlin, den 26. Februar 1935.

ch beechre mi Jhnon zu bestätige Saß zwischen dêr“ Deutschen und der Königlih Kulatihek Regierung sol® |

Die Deutsche und die Königlich Rumänische Regierung -

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm he und # 55 mm breiten Ble 1,10 Æ#, einer dreigespaltenen 3 mm hc P 92 mm breiten ; Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind | | ein- # seitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbeso- ere f darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruck -in unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am an hervorgehoben werden sollen. Vefriftete Anzeigen müssen © Lag? vor dem Einrückungstermin bei der Anz-igenstelle eingegang-- |

eile 1,85 A. Anzeigen nimmt an die Anze; -nfi lle

GÉITE: R: S f i ck 3 B 2 2E

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Bekanntmachung über den LondonerSoldpreis

‘gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktobz- 1921 zux

Aenderung der Wertberechnung von Hypc!zelen u

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold {Gelbmar lauten (Veichsgesetzbl. 1 S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. März 1935 für eine Unze eo Es s a = 140 1 d

in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel-

kurs für ein englishes Pfund vom 1. Mär; E __-1935 mit RM 11,96 unigerehnet « « = (i 86,7598, [l ein Gramm Feingold demnach « « « = pas 974% n deutsche Wöhrung umgérechnet « « »- « = F 2,78938

Berlin, den 1. März 1935. Statistishe Abteilung der Reihsban Dr. Döring.

Bekanntmachung. „Die Umsaßsteuerumrechnungssäßze au? agt für. die Umsäße im Monat Februar 1936 1 auf

Grund von § 5 Absay 1 Sah 2 des Umsaßsteu-1 16. Oftober 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 942) in 2 mit § 40. der Durchführungsbestimmungen steuergeses vom 17. Oktober 1934 (Reichsucsez“|. ! wie folgt festgeseßt : ) R B ER R 7” nenR A twa B" eia f E S R

Ad.Nr. Staat Einheit 1 | Aegypten 1 Pfund 2 | Argentinien 100 Papierpesos 3 | Belgien 100 Belga 4 | Brasilien 100 Milreis 5 | Bulgarien 100 Lewa 6 | Canada 1 Dollar 2 A8 7 | Dénemark 100 Kronen 27 8 | Danzig - 100 Gulden 59 9 | Estland 100 Kronen j, (0 10 | Finnland 100 Mark y 11 res 100 Francs 14 12 riechenland 100 Drachmen s 13 | Großbritannien 1 Pfund Sterli : 14 olland 100 Gulden 15 gland 100 Kronen 16 talien 100 Lire 17 Japan 100 Yen 18 | Iugoslawien 100 Dinar 19 | Lettland 100 Lat 20 | Litauen 100 Litas 21 | Luxemburg 500 Francs 22 | Norwegen 100 Kronen 23 | Oesterreich 100 Schilling 24 | Polen 100 Zloty 25 Portuáat 100 Ésfkudos 26 umänien 100 Lei 2,4 27 | Schweden 100 Kronen ( 28 | Schweiz 100 Franken 29 | Spanien 100 Peseten 30 | T\schechoslowaket 100 Kronen 31 | Türkei 1 Pfund 32 | Ungarn 100 Pengö 33 | Uruguay 1 Peso 34 | Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika

Die Festseßung der Umrechnungssäßge | Heri nolierien ausländischen Seb luneomittel

Berlin, 1. März 1935. Dor Neichsmínister der Finanz J. A.: Hedding.

Vekanntmachung.

Jch habe auf Grund der Verordnung denten zum Schuß von Volk und Staat v 1933 die Verbreitung der nachstehend genan1 | Drudsschrist im Juland bis auf weiteres verLe:?i: x „Neues Euro pa“ (Stiring-Wendel, Frankreich).

Berlin, den 27. Februar 1935.

Der Reichs- und Prt Minister des Junern. J. A.: Dr. Gisevius.

Begründung zum Geseß zur Aenderung des Finanzausgleihs. Vom 26. Februar 1935. (Reichsgesehbl. T S. 285.) Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körper- schaftsteuer und der Umsaßsteuer hat sih im Rechnun 8jahr 1934 günstig entwidelt. Entsprechend sind die Anteile der