1935 / 63 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Mar 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 15. März 1935. S. 2

Eigene Ziehungen überhaupt davon für Rechnung Dritter

erdem: [ i hg 94 Bürgschasts- und Garantieverpflihtungen

261b HGB) E Cigene Jndossamentsverbindlichkeiten

a) aus weiterbegebenen Bankakzepten

b) aus Solawechseln der Kunden an die Order der

Bank : i c) aus sonstigen Rediskontierungen

Gesamtverpflihtungen nach § 16 KWG

i i 11 Abs, 1 KWG * Gesamtverpflichtungen nach § : ¿fi Abi. 2 EWG

PI TT i T Gejamtes haftendes Eigenkapital na

" . , o 4 t Rükfragen, die infolge undeutlicher oder dem Vordruck nich entsprechender Ausfüllung dieses Formulars erforderlih werden sollten, bitten wir telefonish oder telegrafisch zu unseren Lasten zu

erledigen.

*) Bruttozahlen, ohne Abzug der liquiden Mittel im Sinne von § 16 Abj. 1 und 2 KWG. Muster 2 Richtlinien für die Aufstellung der Monatsausweise und Rohbilanzen

I, Aktiva

wie Silber und Platin, sind unter den t einer entsprehenden An-

Zu Posten 1. Sonstige Edelmetalle, l sonstigen Aktiven, gegebenenfalls mi merkung, auszuweisen. u Posten 2. B n bei der Reichsbank in Anspruch genommenes Lombarddar- lehen ist niht von dem Guthaben bei der Reichsbank abzuseßen, sondern unter den Gläubigern (Passivposten 1 b) auszuweisen,

- Zu Posten 3. A h : Y De und Dividendenscheine gelten dann als fällig, wenn sie bei

den Zahlstellen bereits eingelöst werden; unter dieser Voraus- seßung können hier auch gekündigte und verloste Wertpapiere aus- gewiesen werden. Sonstige verloste und gekündigte Wertpapiere sowie hereingenommene, noch nicht fällige Zins- und Dividenden- scheine gehören unter „Eigene Wertpapiere“ (Posten 7), und zwar in den der zugehörigen Wertpapiergattung entsprechenden Unter- posten. Überfällige Zins- und Dividendenscheine, die gegebenen- falls erst später ganz oder teilweise eingelöst iverden, sind ebenfalls unter Posten 7 (Eigene Wertpapiere), jedoch in Unterposten e), zu erfassen. Zinsscheine von eigenen Schuldverschreibungen dürfen in der Bilanz nicht enthalten sein.

Zu Posten 4. : Hier sind auf das eigene Justitut gezogene, dem betreffenden Kun- den aus irgendeinem Grunde noch nicht belastete Abschnitte nicht aufzunehmen; solche auf andere Niederlassungen des eigenen Jnstituts können notfalls als Durchgangsposten hier verbucht werden. Schecks, welche nur zum Einzug oder zur Gutschrift nach Eingang eingereiht sind, dürfen in die Bilanz nicht eingeseßt werden.

u Posten 5. ;

9 a der Kundschaft hereingenommene Solawechsel gegen Hinter- legung von Steuerautscheinen können, solange für sie die Redis- | fontzusage ic: Veichsbant Letei or 5 a ausgewiesen Meben, j da diese V ti ( ( entli j den sonstic- L Del er anben Unter Mee 4 Wechsel, welche nut zum Einzug oder zur Gutichrist nach Eingang eingereicht sind, dürfen in die Bilanz nicht eingeseßt werden. Ebenso dürfen Rückwechsel nicht im Wechselbestand enthalten sein. Um eine einheitliche Liquiditätsberechnung zu ermöglichen, ist der Wechselbestand mit seinem wirklichen Wert am Bilanztag (Nenn- wert abzüglih Rückdiskont) zu erfassen. Falls eine genaue Errechnung des Rüdiskontbetrages auf Schwierigkeiten sößt, genügt Ermittlung durh Schäßung. Zu den Handelswechseln im Sinne von § 16 Abs. 2 KWG rechnen auch alle Wechsel, für welche eine Rediskontzusage der Reichsbank vorliegt.

Zu Posten 6. j :

Hinsichtlich des einzuseßenden Wertes gelten die zu Posten 5 ge- troffenen Bestimmungen. Jn diesen Posten sind auch Steuer- gutscheine aufzunehmen, nicht aber Zinsvergütungsscheine, die in den Posten 7 e gehören. Jn dem Unterposten sind nicht nur die Werte derjenigen Papiere auszuweisen, die bereits laut Verzeich- nis der Reichsbank tatsächlich zur Beleihung zugelassen sind, son- dern auch alle Bestände, die nach den Bestimmungen des Bank- geseßes 21,3) zur Beleihung zugelassen werden dürfen. Hierzu rehnen nicht Schuldverschreibungen, die vom Gewährverband des berichtenden Kreditinstituts ausgegeben sind.

Zu Posten 7. : :

Unter 7 b sind alle sonstigen Bestände auszuweisen, die nach den Bestimmungen des Bankgeseßes 21,3) zur Beleihung zuge- lassen werden dürfen (vgl. auch Erläuterung zu Posten 6). Hierzu rechnen nicht Schuldverschreibungen, die vön dem berichtenden Kreditinstitut selbst oder von seinem Gewährverband ausgegeben sind. Wegen des Begriffs „börsengängig“ vergleiche die Bemerkung zu Posten 10 und 11. Unter 7e sind auch die überfälligen Zins- und Dividendenscheine sowie. Zinsvergütungê- scheine aufzuführen (vgl. die Bemerkungen zu Posten. 3 und 6).

Zu Posten 8. E : Als Konjortialbeteiligungen sind alle diejenigen Wertpapiere an-

zusehen, über welche dem Kreditinstitut nicht das alleinige Ver- fügungsrecht zusteht, und die infolge von Vereinbarungen irgendwelchen Bindungen unterliegen.

Zu Posten 9. | Soweit solche Forderungen eine Fälligkeit von mehr als drei Monaten haben, sind sie unter den Schuldnern (Posten 13) zu ver- buchen. Beruhen die Forderungen darauf, daß andere Kreditinstitute auf ihr Ersuchen feste Darlehen bekommen haben, so sollen sie als weniger liquide ebenfalls unter die Schuldner aufgenommen werden, soweit sie nicht den Charakter von Lombards gegen börsen- gängige Wertpapiere haben und deshalb zu Posten 11 gehören. Ebenfalls sind Forderungen gegen rechtlich selbständige Jnstitute im Unterbau der eigenen Kreditorganisation regelmäßig bei den Schuldnern (Posten 13) auszuweisen.

Zu Posten 10 u. 11. i Durch die Worte „gegen börsengängige Wertpapiere“ wird klar- gestellt, daß es sih um die Beleihung von Wertpapieren handelt, die an Börsen des Jn- und Auslandes notiert werden. Unter 11 sind nur voll gedeckte Lombards aufzunehmen, d. h. feste, nicht in laufender Rechnung gegebene Kredite, die auf bestimmte, drei Monate nicht überschreitende Zeitdauer gegen bestimmte Essekten zu einem festen Zinssaÿ gewährt sind. Andere Kredite gegen Wertipapierdeckung gehören unter die Schuldner (Posten 13), ebenso durch Wertpapiere gedeckte Forderungen gegen rechtlich selbständige Kreditinstitute im Unterbau der eigenen Kredit- organisation.

Zu Posten 12, Unter 12 a gehören in erster Linie die im Warenverkehr mit dem Ausland handelsüblih bis zu einigen Monaten gegebenen Rem- bourskredite. Jhr wesentliches Merkmal ist im allgemeinen die ding-

t VOV 1

3 Fin

Zu Posten

Zu Posten 14.

Zu Posten 16.

Zu Posten 17.

dür bestimmt bezeichnete Warenmengén oder durch die ent- sprehenden Fracht- und Lagerscheine. Doch können Rembours- kredite auch durch andere Sicherheiten gedeckt oder bei vorüber- gehender Aushändigung der Dokumente am Bilanztag ungededckt sein, oder das Kreditinstitut kann mit Rücksicht auf die Sonderart mancher Rembourskredite auf dingliche Sicherstellung auch ganz verzihten. Als Deckung von Vorschüssen auf verfrachtete oder eingelagerte Waren sollen „letters of lien“ nicht gelten. Unechte Rembourfe, d. h. solche, ‘denen eine Warenbewegung vom oder zum Ausland nicht oder nicht mehr zugrunde liegt, gehören nicht hierher, sondern unter Posten 13 (Schuldner).

Unter 12 þ dürfen Warenkredite nur soweit verbucht werden, als sie durch Verpfändung bestimmter marktgängiger Waren sichergestellt sind unter der Vorausseßung, daß ihre Abdeckung infolge der planmäßigen Abwicklung des Geschäfts in einigen Monaten gewährleistet ist. Warenkredite, die nách ihrem ‘wirt- schaftlihen Zweck oder nach den vertragsmäßigen Vorausseßungen auf längere Zeit gegeben sind oder verlängert werden können, dürfen in Posten 12 nicht erscheinen, auch wenn sie durch Hingabe furzfristiger Wechsel finanziert und durch Warenverpfändung oder -übereignung gesichert sind; solche Kredite gehören unter die Schuldner (Posten 13).

13.

Hier sollen alle in laufender Rechnung und im sonstigen. Kreditverkehr entstandenen Sollsalden, mit Ausnahme der in den Posten 9 bis 12 und 14 bis 16 bereits enthaltenen, aus- gewiesen werden, Untér den Schuldnern soll nur die Summe der tatsächlih beanspruchten Kredite erscheinen; so sind Vor- \chußkonten der Kunden gegen freie, keinerlei Bindungen unter- liegende Guthaben derselben Kunden auf Scheckonto oder in laufender Rechnung zu kompensieren, wenn. sie auf die gleiche Währung lauten, also XM- gegen .XM-, §- gegen §-Konten. Nicht zu kompensieren sind u. a. Spareinlagen und befristete Guthaben eines Kunden gegen einen etwaigen Sollsaldo in laufender Rech- nung. Bei Meta- und anderen Gemeinschastsgeschäften darf nur der tatsächliche Anteil des Kreditinstituts ausgewiesen werden, auch wenn das Kreditinstitut die Führung in dem Konsortium hat und der Kredit in ihren Büchern in voller Höhe erscheint. Etwa bestehende Anteilskonten unter den Gläubigern sind also von dem Gesamtkredit abzuseßen.

Unter 13 a sind Forderungen gegen die ausländischen und alle deutschen Kreditinstitute, die dem Reichsgeseß über das Kredit- wesen unterliegen, zu erfassen.

Zu den „gedeckten Schuldnern“ gehören auch die teiliveise gededckten, und zwar in Höhe des Betrages, für den die Deckung reicht. Zur Deckung rechnen niht Wechsel und andere Obligationen, aus denen der Schuldner allein haftet. Bezüglih der „börsen- gängigen Wertpapiere“ vergleiche die Richtlinien zu Posten 10 und 11,

Hierunter gehören alle Hypothekenforderungen ohne Rücksicht auf die Länge der Laufzeit oder Kündigungsfrist und unabhängig davon, ob sie zur Deckung ausgegebener Pfandbriefe dienen. Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen, für die eine Siche- rungshypothek bestellt oder für die eine Hypothekenforderung ver- pfändet ist, sallen nicht hierunter.

Hier handelt es sich um Ausleihungen von zweckgebundenen Mitteln der öffentlihen Hand oder sonstiger Stellen, ohne daß damit eine mehr als treuhänderische Hastung für das berichtende Kreditinstitut_ verbunden is (Gegenposten Passiva 5).

Hierunter fallen Kuxe, Gum. b

Anteile an Kapitalgesellschaften (3. B. Aktien, | f ; Geoschäftsguthaben, bei Genotjen- | cten BE s { Hiienen Î urt Sommandit-

4 E94 S t A LIEA T L 7 t uri 2E

geiellichasten auf Kftien, Ante le als Fommandbitisi und De Be- teiligung als stiller Gesellschafter, sofern sie dauernd zum eigenen Geschäftsbetrieb gehören, ohne Rücksicht auf die prozentuale Höhe der Beteiligung an dem Kapital der betreffenden Firma.

Anlagen nach § 16 und § 17 Abs. 1 KWG dürfen keine Be- träge enthalten, die: zur Anlage von Spareinlagen dienen und als solche in Anlage A ausgewiesen sind.

Zu Posten 1.

liehe Sicherstellung des von dem Kreditinstitut kreditierten Betrages

IT, Passiva

Hier sind auch nicht eingelöste Schecks einzubeziehen. Ganz kurz- fristige, nur bis zum Eintreffen von Ersaßtratten entstandene Bar- vorshüsse ausländischer Banken gehören. unter die Kundschafts- fredite. Wegen der Kompensierung von Guthaben eines Schuld- ners gegen gewährte Kredite vergleiche die Bemerkungen zum Aktivposten 13. Für die Feststellung der Gesamtverpflichtungen nach §§ 11 und 16 KWG geltén die weitergehenden Kompen- sierungsbestimmungen des Art. 7 der 1. Durchführungsverordnung zum KWG. Zu den Nostroverpflichtungen (1 b) rechnen solche Gelder, die den Charakter von Schulden und Krediten, nicht von Einlagen, haben. So sind beispielsweise alle Geldaufnahmen gegen Verpfändung von Aktiven (z. B. Reichsbanklombard) oder gegen Bürgschaft als Nostroverpflichtungen anzusehen, ferner Habensalden auf Nostrokonten sowie sonstige Barvorschüsse im Ausland. Überhaupt fallen alle Gelder und Kredite hierunter, deren Hereinnahme oder Jnanspruchnahme auf die Anregung des berich- tenden Kreditinstituts zurückgeht; über Monatsende von anderen Kreditinstituten hereingenommene Gelder sind im Zweifelsfall als Nostroverpflihtungen zu betrachten. Zu den Nostroverpflich- tungen im Sinne des § 11 Abs. 1 KWG gehören nicht die unter Posten 4 auszuweisenden Anleihen und Hypotheken sowie Ver- pflihtungen aus durchlaufenden Krediten (Posten 5). Unter 1 e sind die Einlagen aller Kreditinstitute zu erfassen, die dem Reichs- geseß über das Kreditwesen unterliegen. Guthaben von Kredit- instituten, die zum Oberbau der eigenen Kreditorganisation ge- hören, sind regelmäßig als Nostroverpflichtungen zu betrachten.

Zu Posteu 4. Hier handelt es sich in der Regel nur um Verpflichtungen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungén und aus Hypotheken. Doch fallen hierunter auch langfristige Verpflichtungen aus der Weiter- leitung von zweckgebundenen Mitteln der öffentlihen Hand oder sonstiger Stellen, soweit damit eine mehr als treu- händerische Hastung für das berichtende Jnstitut verbunden ist.

Jn der Unterspalte sollen nicht Schuldverschreibungen ent- le S sein, die als Sicherheit sür Schuldscheinanlehen hinterlegt ind,

Zu Posten 5. Wegen der durchlaufenden Kredite vergleiche die Bemerkung zu Aktioposten 16. Verpflichtungen aus. dem Umlauf und der Hinterlegung eigener Schuldverschreibungen gehören jedo sämt- lich unter die Anleihen und Hypotheken (Posten 4), auch wenn es sich um die Weiterleitung zweckgebundener Mittel handelt.

Zu Posten 8. Abschreibungen und Rückstellungen brauchen hierunter nur inso- weit zu erscheinen, als entsprehende Posten in der leßten Jahres-

bilanz ausgewiesen waren.

Unter der Linie. : Unter „Eigene Ziehungen“ gehören sämtliche von dem Kredit-

. -institut ausgestellte Ziehungen, ohne Rückeksicht darauf, ob sie weiterbegeben sind oder sih im eigenen Portefeuille (Aktiv- posten 5 e) befinden, oder ob ihr Betrag als Verpflichtung in

Unter „Eigene Fndossatentsverbindlichkeiten“ sind hier die wechselrehtlihen Eventualverbindlichkeiten aus wg girierten, nicht auch aus lombardierten und in Pension gege Wechseln aufzunehmen. Nicht zu erfassen sind Fndossamentz bindlichkeiten, die schon unter den „Eigenen Ziehungen“ oder Effektivverpflichtungen in der Hauptspalte der Passiven enth sind, z. B. Jndossamentsverbindlichkeiten im Zusammenhanz, der Fnanspruhnahme von Kundschaftskrediten, oder die sig, Wechsel im eigenen Bestand des berichtenden Kreditinstituts (4 posten 5) beziehen. Auch FJndossamentsverbindlichkeiten , Reichsschaßwechseln sollen unberücksichtigt bleiben. '

Name des Kreditinstitut31

Von der als gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs, 9 KWG auzs3zuweisenden Summe müssen das nicht eingezahlt Grundkapital (Aktivposten 19) und der Nennbetrag der „Eigenen Aktien“ (Aktivposten 20) vorher abgeseßt werden,

Muster} Nicht zur Veröffentlichung im einzelnen bestimmt! Anlagi

zum Monatsausweis | vom

zur Bilanz

Nicht für Sparkassen und Kreditgenossenschafteu zu verwend,

Auslaudsgeschäft der inländischen Niederlassungen

Jn der Bilanz sind folgende Auslandsposten enthalten:

Beträge in 1000 ZM (unter Weglassung der Nullen) Bilanznz

g

davon entfallen

J n s- esamt

alle übrig.

"1

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der Hauptspalte der Passiven vorkommt

Dg

4 und 5 7

10 und 11

im Unn

Name des Kreditinstituts:

I. Aktiva

Fremde Geldsorten Jm Ausland zahlbare Zins- und Dividendens von ausländishen Werten Jm Ausland zahlbare Wechsel und Schecks An ausländishen Vörsen lieferbare ausländi Wertpapiere Konsortialbeteiligungen im Ausland Kurzfällige liquide Forderungen gegen Kredit tute im Ausland Reports und Lombards vou Schuldnern im Auêlj Vorschüsse an das Ausland auf verfrachtete oder gelagerte Waren Schuldner im Ausland a) Kreditinstitute b) sonstige Hypothekenforderungen im Auslaud Dauernde Beteiligungen im Ausland Grundstücke und Gebäude im Ausland

im

3

ó

12 13

18 Summe IL. Passiva

Gläubiger im Ausland

| a) Kundschaftskred!te bei Lritten im Ausla i b Ionftige Im ola gufacnommene Gelb

ebite {Toftronecpilihtüngen) 4 ¿ Gläubiger. in Ausland

mda

itr

Spareinlagen i aus dem Ausland | Summe (1

Hiervon Reichhsmarkverpflihtungen 1, Alte Reich8markguthaben (vor dem 16, 31 entstanden) 2, Neue Reichsmarkguthaben (nach dei 15. 7. 31 entstanden) A) Sperrguthaben a) aus Effsektenverkäufen b) alle anderen!) B) freie Reichsmarkguthaben?) C) sonstige Reichsmarkguthaben?*)

insgesamt

Aklzeptverpflihtungen aus der Kreditgewähri . das Ausland Anleihen und Hypotheken aus dem Ausland

Summe 1 !

Außerdem sind enthalten (in 1000 F, gegliedet! den entsprehenden Währungen) in Aktivpost und 13 Währungsforderungen an das Juland im Passivposten 1 Währungsverpflichtungen 9

über dem JFnland

Z. B. Kreditsperrguthäben, Notensperrguthaben, Registerguths

Reiseverkehrssonderkonten, im Verrehnungsverkehr mit dem land entstandene Zwischen- und Treuhänderkonten.

Reichsmarkguthaben, die zu unbeschränkten Zahlungen au Gunsten von Ausländern verwendet werden können.

Sonstige im Jnland zu bestimmten Zwetten verfügbare Reich! guthaben, 5. B.: Ausländersonderkonten für Fnlandszahlungen,

Reichsmarkkonten für Jnlandszahlungen (gespeist dur | lungen aus Verrechnungsabkomme®F.

(Unterschrift des einreihenden Kreditinstituts)

Musie!

Nicht zur Veröffeutlihung im einzelnen eti Anla

zum Monatsausweis ) om

zur Bilanz Nicht sür Sparkasseu und Kreditgenossensehasten zu verw“ Sonderangaben Beträge in 1000 RM (unter Weglassung der Nullen)

Arbeitsbeschaffungsöwechsel

a) Eigenbestand (Bilanzposten 5)

b) als Kreditsicherheit im Besiß der Bank

Akzepte anderer Kreditinstitute (Bilanzposten

beschaffungswechsel) | (ten

Jn den eigenen Jndossamentsverbindlichkeiten enthale

diskfontierungen bei der Reihsbank dei , Schatzwechsel und unverzinsliche Shatzauweisunge"|

(Bilanzposten 6)

Steuergutscheine

a) Eigenbestand (Bilanzposten 6)

b) als Kreditsicherheit im Vesiß der Vank

5a) (ohne W

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 15. März 1935. S. 3

p

6, Von den Schatwechseln und unverzinslichen Shatzanweisungen des Reichs und der Länder (Bilanzposten 6) sind ächli bei der Reichsbank beleihbar wo M A

7, Von den eigenen Wertpapieren (Vilanzposten 7a u. tatsählich bei der Reichsbank beleihbar

s, Fun den Wertpapieren (Bilanzposten 7) enthaltene a) eigene Schuldverschreibungen gin b) Schuldverschreibungen des Umschuldungsverbandes deutscher

Gemeinden

9, Jn den Schuldnern (Vilanzposten 13) enthaltene Darlehen mit einer Fälligkeitsfrist von mehr als einem Jahr

10, Jn an Ras Aktiven ( eaten 21) enthaltene Rückstände an Zi ilgungen und Verwaltungskostenbeiträ i - fristigen Kreditgeschäft t 00s

Nur für Ende Juni

b) sind

Bar-, Akzept- und Rembourskredite

Anzahl | 1000 RM

11. No offene Diskontkredite

Kreditzusagen

Anzahl “| 1000 RM

12, Von den Nostroverpflihtungen (Bilanzposten 1b) durh Ver- pfändung von Wertschriften gesiherter i D ) durch Ver Hiersür gestellte Sicherheiten und ihre Belastung:

m

Bilanzwert | Belastung des Unterpfandes 1000 RM | 1000 RM

Bezeichnung des Unterpfandes

a) Wechsel (Bilanzposten 5) b) e und unverzinslihe Schaßanweisungen (Vilanz- poiten e) Eigene Wertpapiere (Vilanzposten 7) d) Sonstige eigene Wertschriften e) Jm Report- und Lombardgeschäft (Bilanzposten 10 und 11) hereingenommene, weiterverpfändete Wertpapiere i) Sonstige fremde Wertpapiere G H, a bis fl) Von a bis c entfallen auf Werte, die na 16 deckungsfähig sind | j e S 13, 4,

Nur zu den Monatsausweisen für Ende März und S tember und zur Rohbilanz für Ende Juni d

Feste Gelder und | Spareinlagen mit Gelder auf besonders vercein-

Kündigung (Gläu- barter Kündigungs-

biger, Teilposten 2) frist (Passivposten 3b)

15,

Jnsgesamt davon entfallen auf solche mit einer oder ursprünglihen Laufzeit von weniger als 3 Monaten 3 bis zu weniger als 6 Monaten 6 bis zu weniger als 12 Monaten 12 Monaten und darüber

Kündigungsfrist

00002... 2.2230 .. 1 D C C C C E L A

nreichenden Kreditinstituts)

1) Jn Übereinstimmung mit dem unter 12 htrag (Spalte Belastung). y nter 12, ausgewiesenen

i Mustex 3 Nicht zur Veröffeutlihung im einzelnen bestimmt!

au Anlage D zum Monatsaustweis / zur Rohbilanz | vom 30. Juni 19.

Niht für Sparkassen und Kreditgenossenschaften zu verwenden,

Gliederung der Kredite und Einlagen Stand vom 30. Juni 19... Beträge in 1000 FZA (unter Weglassung der Nullen)

\ame des Kreditinstituts:

Buchkredite!1) (Schuldner einschl. Akzept- kredite, Warenvorschüsse, Reports und Lombards) (Bilanzposten 10 bis 13) beschaffungswechsel)

Kundenzahl | 1000 RM | Kundenzahl | 1000 RM I 2

Wechselobligo ea Privat- Vrdken- iskonten abwechsel

tößen des Reichs und bet

ruppen

Sonstige Gläubiger?)

i Spareinlagen? (Bilanzposten 14) g )

(Vilanzposten 3)

Sparerzahl 1000 RM

1000 RM

3

pgesamt

on Beträ

i 30 M

et 300—1000 RM

t 1000—5000 RM

et 5000—20 000 RM

, 20 000—100 000 RM

t 100 000— 500 000 RM

er 1 (0/000—] 000 000 RM V 000—5 9

)) Die von ei i i

h „von ein und demselben Kunden in Reichsmark und i

ibnen E E in A Ricbilacten in An Ui ïtredite nd in der Aufsgliederung sowohl stü o

betragsmäßig als ein Kredit zu beta, S

uh orderungen ein und desselben Kunden in Reichsmark und

ligteit find N Aut ee l Zeig Befristung und F ( usgiederung sowohl stückzahl- als

mäßig als ein Posten zu behandeln. A IOG 0E 0e

d ) Met s : L. hei a erfa N desselben Sparers sind statistisch als

Zweite Bekanntmachung des Ausfsichtsamts sür das Kreditwesen. Auf Grund des § 23

wird folgendes bestimmt:

2. Durch Saßung oder Vereinbarung können Kündigungsfristen festgelegt werden. Berlin, den 13. März 1935.

Das Auffichtsamt für das Kreditwesen. Dr. Hjalmar Schacht.

Zweite Bekanntmachung des Reichskommissars sür das Kreditwesen.

wird mit Zustimmung des Aufsichtsamts für das Kredit folgende Uebergangsregelung Le | E Der im § 23 Absay 3 des Gesetzes angeführte Rück- ahlungsbetrag, der ohne Kündigung für jedes Sparbuch im j us Me werden darf, beträgt bis 31. Dezember 1935

Berlin, den 13. März 1935.

Der Reichskommissar für das Kreditwesen. Ernst.

Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Flying down to rio (Carioca)“ 10 Akte 2471 m, F ragstelle: Europa-Filmverleih A.-G.

Berlin, Hersteller: R. K. ictures Corporation, New Vork ist am 4. März 1935 unter Alniner 38 663 verboten U, e

Berlin, den 13, März 1935.

Der Leiter der Filmprüfstelle. J. V.: Dr. Bacmeistex.

Bekanntmachung.

Der Ausschuß für die Seefrachtordnung hat auf Grund

Anlage T É Srifadtias die nachstehende Cegiitiie der e 1 der Seesrachtordnung festgeseßt, die mit d

der Veröffentlichung in Kraft M E N

Ergänzung der Anlage 1 der Seefracht- ordnung.

Untex Klasse T d, Verladungsvorschriften wird l (S. 59) folgender neuer Absay D. Unif rd am Schluß

D. Beförderung von Chlorx in Spezialschiffen. Die “Béförderung von ver lüssigtem Chlor“ (Ziffer 7) ohne Mengenbeshränkung in Großbehältern, die in nur diesem Zweck dienenden Schiffen fest eingebaut sind, ist unter Beachtung dex Pee E A N L au O Behältern anzu- i robedruck und Füllungsgrad zulässig, wenn di - genden Bedingungen erfüllt sind: E I L vie 1. Die Großbehälter müssen hinsihtlich der Werkstoffe, der Feriterung, Bauart und Ausrüstung=den Vorschriften der olizeiverordnung über die ortsbeweglihen geschlossenen Behälter für verdichtete, verflüssigte und unter Druck ge-

löste Gase (Druckgasverordnung) vom 1935

und den vom Deutschen Druckgasausshuß aufgestellten tehnishèn Grundsäßen sinngemäß entsprechen; desgleichen unterliegen die Behälter den Prüfungsvorschriften gemäß

4)

diesen Grundsägzen.

. Die Einrichtungen für die Ladung und Löschung des ver- flüssigten Chlors müssen derart beicha en sein, daß hierbei jedes Entweichen von Chlor rettet L E

. Der Raum, in dem die Großbehälter eingebaut sind, mu so beschaffen sein, daß etwa aus dem Bohälten ha weichendes, flüssiges oder gasförmiges Chlox nicht in be- wohnte oder dem Verkehr dienende Schiffsräume dringen kann; er DitliS rner mit Einrichtungen versehen sein, die eine unschädliche d von etwa austretendem flüssigem oder gasförmigem Chlor gewährleisten.,

Berlin, den 13. März 1935.

Der stellvertretende Vorsißende des Ausschusses für die Seefrachtordnung: Werner, Ministerialrat.

Bekanntmachung.

…_ Der Bevollmächtigte des Direktoriums führt künftig den Namen: Heinz Schmid - Berlin, den 14. März 1935.

Déutsche Zentralgenossenschaftskasse.

eing Schmid oßberg.

D Preußen.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 des Gesezes über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs- geseubl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Geseh über die Einziehun volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom Aus tibetnade (O Oese, D a und der Preußischen gsverordnung vom 31, Mai 1933 S. 207) werden s i C

a) das Guthaben auf d : Nr. 10 O f dem Postscheckonto Berlin

b) die Ansprüïche der früheren Lindenhaus A.-G. in Berlin aus Mietverträgen zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. betain d hiermit an Stelle einer Zustellung amtlich Berlin, den 9. März 1935. Geheimes Staatspolizeiamt.

G0 0/00 00 0000) 900 dde .

(Unterschrift des einreichenden Kreditinstituts) :

: Absatz 3 des Reichsgesetzes üb Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 (Reichsgesebbl 1 S. ‘1208

1. Die Kündigungsfristen für Spareinlagen betragen Beträge von mehr- als RM 300 bis RM 1000 inen Monat, für Beträge über RM 1000 drei - Monate. Mit Einmonatsfrist dürfen innerhalb eines Monats insgesamt nicht mehr als RM 1000 gekündigt werden.

längere

Auf Grund des § 55 Sah 2 des Reichsgesezes über d Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 (Reichs seubl 1 S. 1203)

ene“

Itichtamtliches.

Verkehrswesen.

Seeverkehr in Hamburg, Antwerven u Rotterdam im Januar 1935 ic

Der saisonübliche Verkehrsrücgang i äßt sich i L } 3e gang im Fanuar läßt si i Nordsechäfen pee ert egrzahlen der großen feftländitche. se . S0 haben die beiden wichtigsten Stück- guthäfen babs und Antwerpen gegenüber Sn U, jahr fast die gleiche Entwicklung genommen. Gegenüber dem Vor- monat sank der Schiffsverkehr um je 7 2% und der Warenverkehr um 13 bzw. 8 %, während die Veränderungen gegenüber dem Vor- jahrsmonat nur unbedeutend waren. Dagegen wies der Massen- Main Rotterdam eine leihte Verkehrszunahme auf, die gegen- S dem Vormonat im Schiffsverkehr 2 % und im Warenverkehr % betrug. _Auchgegenüber de mVorjahrsmonat war die Er- gung des Schiffsverkehrs mit 3% nur gering, während die A renverkehr erheblih um 36,8 % stieg, eine Entwicklung, die jedo aus\chließlich nur auf den gewaltigen Kohlen- und Erz- Uag zurückzuführen ist. Bleiben diese beiden wichtigsten assengüter bei dem Vergleich mit dem Vorjahr unberüsichtigt C der restliche Warenumschlag in Rotterdam einen Rück- [9 ag um 8 % Und gleiht sich damit der Entwicklung in Ham- s (minus 3 %) und Antwerpen (minus 2 %) an. Der Mes ist gegenüber dem Vormonat in Hamburg um Í 00 t oder 21,1 %, in Antwerpen um 186 000 t oder 199 % gesunken, während erx in Rotterdam lediglich durch die erheb- R EN Erzzufuhren um 172000 t oder 143 % gestiegen ist. Dec edeutende Rückgang in Hamburg is eine natürliche Erscheinung De deu stark überhöhten Eingängen im letzten Vierteljahr 1934 le im Dezember ihren Höhepunkt erreichten, während in den anderen Häfen normalerweise bereits im Oktober die größten S E C O Gg werden. i , Sin BVergleih mit dem Vorjahrsmonat, der ein ei - freies Bild von der konjunfkfturellen Entwicklung des Vertebrs L allen drei Häfen vermittelt, zeigt jedoch in Hamburg eine eihte Zunahme um 5,5 %, in Rotterdam eine lediglih dur größere Erzzufuhren bedingte stärkere Steigerung um 26,5 2% und in Antwerpen einen S Rückgang um 14,2 %. Dieser Ver- fa läßt erkennen, daß Hamburg vorwiegend Rohstoffeinfuhr- afen für Deutschland ist. Rotterdam und Antwerpen sind da- gegen Hauptsächlich mit der Schwerindustrie der Ruhrgebiete uen, Gegenüber dem Vormonat ist der Versand in Hams- urg und Rotterdam in fast gleich starkem Maße gesungen, in Hamburg um 59 000 t oder 10,7 %, in Rotterdam um 88000 t oder 9,4 %, ivährend der Versand über Antwerpen um 49000 t oder 6,9 % stieg. Wie beim Wareneingang läßt sich auch beim arans feststellen, daß die Rückgänge in A bura und Rotter- ) m eine natürliche Folge der stark überhöhten Verladungen im egten Vierteljahr 1934 waren. Ein Bild von der konjunkturellen Entwicklung des Warenversandes erhält man durch einen Ver- ged mit den Ergebnissen des Vorjahrsmonats. Hier zeigt sich die beiden Rheinmündungshäfen große Vorteile aus ihrer Lage zum Ruhrgebiet haben ziehen können. Denn der Versand Rotterdams stieg um 310000 t oder 57,9 %, derjenige Ant- iverpens um 132000t oder 21,0 %. Von wirtschaftlih größerer Bedeutung ist allerdings der - Antwerpener Versand, während der Massenguthafen Rotterdam fast ausschließlich größere Kohlen- mengen umgeschlagen hat. Sie stiegen von 291 000 auf 605 000 t. Dagegen ist die Abnahme in Hamburg vornehmlich eine Folge des A ganaee des Transitgeshäftes mit landwirtschaftlichen Srgeugnis en. Fn allen Häfen ist jedoch eine bemerkenswerte sestzustellen, die in Rotterdam 13 000 fu Hegel Nen Ländern j; a in in Antwerpen sogar 57000 t betrug. R R E ray

Aus der Verwaltung.

Preußischer Finanzminifter Prof. Dr. Pov i auf dem Schintkelfest des Berliner Stett : und Fngenieur-Vereins.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt hie p Preußishe Finanzminister Boner Dr i SnlSBli der Preisverteilung auf dem Schinkelfest des Berliner Architekten=- und E rens folgende An}prache:

er Zag, den mit dem Architekten- und Fngenieur-Verei

L begehen ih heute das dritte Mal in meiner Gir ersgbaft ais hef der Preußischen Hochbauverwaltung die Freude habe, ver- bindet Vergangenheit und Zukunft. Die Vergangenheit, denn sie ist dem Andenken des Mannes geweiht, der der Exponent jener Kunstepoche war, deren Ausdrucksform man si nah geistvoller râgung gewöhnt hat, den Preußischen Stil zu nennen. Die inst Schinkels ist echteste Kunst gewesen, getragen von einem Manne, der erfüllt war von der Verpflichtung des gewaltigen Erbes der Vergangenheit, zugleih aber durchaus kein Epigone kein Nachahmer, sondern der aus eigener Kraft das was ihm und seiner Gesinnung aus diesem Erbe gemäß war, shöpferish neu zu U avg wußte, entsprechend den geistigen Kräften seiner Zeit un dem Heimatboden, auf dem er wirkte. Damit aber ist er auch ein Vorbild für die, die nah ihm, die in die Zukunft wirken sollen. Es würde seinem Wesen und Wirken widersprechen wenn wir Nachahmung seiner Formenwelt fordern wollten, wiL mahnen vielmehr zur Nachfolge in seinem Geiste, zu eigen- shöpferischer „Gestaltung aus den Kräften der Zeit und der Heimat. So ist es eine ausdrucksvolle Bezeihnung für das Fest an dem wir die Baukünstler der Jugend für erste Bewährung in ihrem Berufe ehren und belohnen, wenn wir vom Schinkelfest sprechen, und es ist durhaus berechtigt, wenn wir an diesem Tage niht nur Hochbauer, sondern auch Fngenieure der technischen Fächer in die Mahnung einbeziehen, das Gelernte, das Wissen vom Schaffen derer, die vor uns waren, zu verwerten nicht in nahahmender Routine, sondern in shöpferisher Gestaltung aus Geist und Gesinnung unserer Zeit. Sie, die kommenden Männer der Bau- und Jngenieurkunst, haben es in gewissem Sinne leichter als die Anfänger in früheren Jahrzehnten. Sie brauchen nicht other der erdrückenden Vorherrschaft materieller Kräfte und ächte, im Kampf mit übermächtigen Tendenzen des Zeitgeistes nah Selbstbesinnung über das unserem Volke und dem deutschen Geiste Gemäße zu ringen, sondern überall um Sie zeigt sih das Neuerwachen, das Leben und Wirken an der Wiedergeburt der deutschen geistigen Kräfte, wie sie uns unser Führer und Reichs- kanzler erwirkt hat. Freilih, um so größer ist unser Anspruch an Sie, unsere Hoffnung auf Jhr Wirken. Sie sollen gestalten, was wir alle, Jhre Volksgenossen, fühlen und empfinden. Viel- leiht ist es nirgends schwerer als gerade auf dem Gebiete der Baukunst, denn diese Kunst, sei sie nun auf Hochbau oder auf Jngenieurbau gerichtet, kann sih niht wie das Wort des Dichters und schwerer als das Werk des Malers oder Plastikers von der Materie und aus der Welt der Technik lösen, sondern zu ihr steigt erst der empor, der gerade mit dex Materie und mit den Mitteln der Technik die s öpferishe Jdee zu verbinden weiß. Drei Vor- aussegungen sen Sie erfüllen, um Meister zu sein. Zur A iGan Höhe emporsteigende Beherrshung Jhres Handwerks, infügung in rehtlih abgegrenzte Ordnung und künstlerische Schöpfungskraft. Alle drei Vorausseßungen zu- sammen zu zwingen in einem Geiste ist niht leiht. Das teh- nishe Können verleitet wohl zu dem Wa n, als gehe es nux um

J. V.: Dr. Klopfer.

eine immer weiter getriebene Beherrschung der Naturkräste,