1935 / 65 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Mar 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: uud Staatsanzeiger Nr. 65 vom 18. März Ii. S. 2

Beschlüsse der Unterabteilung B „Wat1the und Netze“ des Frachten- ausschusses Breslau. Vom 19. Februar 1935. 1. Ab 1. März 1935 bis 29. Februar 1936 betragen die Grund- fsrachien für Kies i

ab Marienwalde nach Küstrin RM 2,10 je &

ab Marienwalde nach Kieniß RM 2,20 je t

ab Marienwalde nah Gr. Neuendorf . RM 2,25 je t

ab Marienwalde nah Hohensaaten . . RM 2,40 je k

ab Marienwalde nach Lebus . . « « .- RM 2,35 je k

ab Marienwalde nach Frankfurt a. O . . RM 2,60 je b

a) Ab 1. März 1935 bis 29, Februar 1936 werden folgende Grundfrachten für Steine neu in den Tarif aufgenommen:

ab Morrn nach Driesen . . . . « RM 1,70 je & ab Morrn nach Landsberg a. W. « RM 1,50 je & ab. Morrn nach Küstrin RM 1,80 je k

b) Winterzuschläge kommen für Steine nicht in Frage.

a) Für Weich- und Hartbrennholz werden die Grutnd- frachten vom 1. März 1935 bis 29, Februar 1936 durch- weg um 10 Pfg. je rm erhöht. ; j

b) Die Höchstgewichte für Brennholz werden je rm wie folgt begrenzt:

‘Weichbrennholz (Spaltkloben und Rundknüppel) 460 kg Hartbrennholz (Spaltkloben u. Rundknüppel) 575 kg Hartholz-Rundkloben 690 kg Gespaltene Buchenkloben, Essigholz unter 14 em

Spaltfläche L a a QUOES Für je begonnene 5% Ueberschreitung dieser Gewichte sind 59% Frachtzuschlag zu zahlen.

e) Jn den Tarif wird die. Position Langnugt holz neu aufgenommen. Die Grundfrachten dafür werden ab 1, März 1935 bis 29. Februar 1936 wie folgt festgeseßt:

ab Landsberg a. W. nah Berlin . RM 3,90 je b ab Schwerin nah Berlin . « « « « RM 4,15 je b ab Kreuz nach Berlin « « « «o « RM 4,40 je b Dt. Filehne nah Berlin « «+ « - - RM 4,90 je b ab Usch nah Berlin . « « « « « « RM 5,90 je & Zuschlag zur Grundfracht nah Hamburg/Magdeburg RM 1,95, Abschlag nah Stettin RM 1,10 je b. /

a) Für Weichbrennholz (Spaltkloben und Rundknüppel) wird der Abschlag nah Stettin auf 30 Pfg, gegen bisher 20 Pfg. festgeseßt. | : j

e) Die Drage-Zuschläge stellen sich ab 1, März 1935 bis 29, Februar 1936 wie folgt:

Zuschlag für Drage

bis oberhalb Hochzeit Hochzeit x RM RM Kiefern-Stammholz u. Stammware « « 0,70 0,85 Bes. Bretter nah Einzelmaß, Kantholz, Weichholz-Schnittmaterial, Grubenholzg 0,60 Unbes. Seitenbretter « «ooo 0,75 Unbefs. Kistenbretter « « « - « co o 6 0,65 Bes. Bretter nah Flächenmaß « «+ - « 0,55 Hartholzschnittmaterial (unbes.) . « - 0,85 Weichbrennholz (Spaltkloben u. Rund- knüppel) 0,40 Fichten- und Kiefern-Schleifholz . « « 0,40 Hartbrennholz (Spaltkloben u, Rund- fnüppel) 0,50 Hartholz-Rundkloben 0,60 Kiefernschnittmaterial nah Blockmaß 0,55 Stackschalen (0,4) 0,40 Gespalt. Buchenkloben, Ef

4 —SACY N A

unh ne

5. Jm übrigen* werden sämtliche bisherigen ¿Frachten vis zum 29, Februar 1936 verlängert.

6, Ebenso bleiben die bisherigen Bestimmungen über Ladezeit, Liegegeld, Kleinwasserzuschläge und Abfertigungsgebühr bis 29, Fe- bruar 1936 in Kraft.

7: Für Abschlüsse, die zwischen dem 1, Dezember und Ultimo Februar mit der Maßgabe getätigt werden, daß der Schiffer sich nicht vor dem 1. März an der Bestimmungsstation melden darf, ferner für Einladungen während bestehender Eisbehinderungen, beträgt der Winterzuschlag RM 1,— je t. Wird der Abschluß dagegen getätigt „auf Fahrt“ und zur Beladung innerhalb der geseßlichen bezw. vom Frachtenausshuß festgeseßten Ladezeit, so besteht ein Anspruch auf Winterzuschlag nicht.

8, Die von den Verladern übernommene Abgabe an den Frachten- ausschuß wird bis auf weiteres auf die Hälste der bisherigen Höhe herabgeseßt. bos Vorstehender Beschluß wird mit Wirkung vom 1, März 1935

e¿stätigt.

Breslau, den 15. März 1935. Der Oberpräsident Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V.: Braun. Le

Die Fnderxziffer der Großhandelspreise vom 13. März 1935.

1913 = 100 Ver-

1935 h änderung 6. März | 13. März in %

Indexgruppen

x. Agrarstoffe.

1. Pflanzlihe Nahrungemittel . . } 114,3 114,3 : 2 CPIaMIbie e 76,1 77,0 -+ 8. Biébetzeuanisse «¿e s 102,7 102,7 4 Sue O 105,3 105,2 Agra stoffe zusammen « « 992 99,4

5. Kolonialwaren 80,7 83,1

Die für den 13. März berechnete Jundexziffer der Groß-

| handelspreise ist gegenüber der Vorwoche wenig verändert.

Preiserhöhungen fur Ana ratse und Kolonialwaren standen Preisxückgänge für industrielle i gegenüber. ie Preise der industriellen Fertigwaren waren im Durchschnitt unverändert. fs

Jm einzelnen haben sich an den Schlachtviechmärkten die Preise für Rinder, Kälber und Schafe befestigt. Ju de Gruppe Vieherzeugnisse wurde ein Rückgang der Schmalz- preise durch eine Erhöhung der Käsepreise ausgeglichen. Unter den Futtermitteln habèn Kartoffelflocken, Mais und Futterbohnen im Preise leiht nachgegeben. :

Die Erhöhung, der Jnudexziffer für Kolonialwaren ist durch Preissteigerungen für Margarineöle bedingt; die Pfefferpreise sind weiter gesunken. E

Am inländischen Eisenmarkt waren Preisrücckgänge für Maschinengußbruch (Berlin) zu verzeihnen. Fn der Index- ziffer für Textilien lagen die Preise für Baumwolle, Baum- wollgarn und Rohseide niedriger als in der Vorwoche; die Preise für Weichhanf haben weiter angezogen. Der Rück- gang der Der für Häute und Leder ist hauptsächlich auf Preisabshwächungen für Unter- und Oberleder zurück- zuführen; daneben haben auch die Preise für Rindshäute und Kalbfelle leiht nachgegeben. Von den tehnischen Oelen und Fetten ist Leinöl im Preis gestiegen; die Preise für Talg waren rückläufig. Jn der Jndexziffer für Baustofse wirkte sich neben einer (Erhöhung der Mauersteinpreise (Berlin) eine Steigerung der Preise füx Leinölfirnis aus.

Berlin, den 16. März 1935,

Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung.

Die am 16. März 1935 ausgegebene Nummer 27 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung zur Aenderung des Plans für die Kennzeihnung der Kraftfahrzeuge, vom 7. März 1935;

Verordnuttg zur Durchführung des § 3 dés Dritten Geseßes zur UVeberleitung der Rechtspflege auf das Reich, vom 8. März

1935; Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten

in der Reichsfinanzverwaltung und in den Finanzverwaltungen der Länder ohne Preußen, vom 9. März 1935; f Dritte Verordnung über Aenderung ‘der Eichgebührenordnung, vom 9. März 1935; : ; Verordnung über die Zulassung von nicht. metrishen Meß- geräten im eichpflihtigen Verkehre, vom 9. März 1935) Verordnung über die Anerkennung der mit dem Éichzeichen des Saargebiets geeihten Meßgeräte, vom 9. März 1935; Verordnung über Berufungen gegen Bescheide des Staat- lihen Versorgungs- und Pensionsamts für die Freie Stadt

Danzig, vom 9. März 1935; : Verordnung über den weiteren Ausbau des Gemeinschafts-

lagers Hanns Kerrl, vom 9. März 1935; : Pächterentshuldungsverordnung, vom 12. März 1935; Verordnung über die Ablösungsshuldvershreibungen nah

dem Gesey zur Regelung derx landwirtschaftlichen Schuldverhält-

nisse, vom 12. März 1935; : : Verordnung über die Verfahrenskosten bei Anträgen auf

Grund des Zweiten Geseßes über einige Maßnahmen auf dem Gebiet des Kapitalverkehxs, vom 183z:März? 1935; Verordpung zur Aenderung -der Durchführungsverordnung

“Berlin NW 40, den 18. März 1985, Reichsverlagsamt. Fabricius.

————_———

Bekanntmachung.

Die am 16. März 1935 ausgegebene Nummer 28 des Reichsgesebblatts, Teil 1, enthält:

Proklamation der Reichsregierung an das deutsche Volk; Geseß für den Aufbau der Wehrmacht, vom 16. März 1985.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stü bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 18. März 1935.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

Bekanntmachung. Die am 16. März 1935 ausgegebene Nummer 13 des Reichsgeseßblatis, Teil 11, enthält: Zweite Verordnung zur Durhführung des Gesehes über die Errihtung eines Unternehmens „Reichsautobahnen“, vom

8. März 1935; 1 Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrsordnung, vom 8. März

1935 Verordnung übex das FJnkrafttreten einex Vereinbarung

zwischen Preußen und Hessen über Aenderung der Landesgrenze, vom 12. März 1935;

S SUR S IF 01S e E No)

Rohstoffe und Halbwaren

Verordnung über die vorläufige Anwendung einér Sih Zusaßvereinbarung zu dem deutsh-s{chweizerishen Abkomme, den gegenseitigen Warenverkehr, vom 13. März 1935; N Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, M und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 7.. März 1986 Bekanntmachung über den Shuß von Erfindungen, M und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 12. März 1933 Bekanntmachung über die Ratifikation der Ersten Zusa einbarung zum deutsch-ungarischen Handelsvertrag, des * kommens über die Zahlungen aus dem deutsch-ungaristhen P verkehr und des Notenwechsels über Aenderungen des de ungarischen Handelsvertrags, vom 12. März 1935.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM.

sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinse jen

Berlin NW 40, den 18. März 1935. Reichsverlagsamt. Fabricius.

Preußen.

Bektanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Geseßes - Über die Einzich kfommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (R geseßbl. 1 S. 293), in Verbindung mit dem Geseß üby Einziehung staats- und volksfeindlihen Vermögens | 14. Fuli 1933 (Reichsgeseßbl. 1 S. 479) und der Pr. ührungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Preuß. (y amml. S. 207) wird die auf dem Hausgrundstüc in { Adolfstraße 35, Grundbuch des Amtsgerichts Kiel Nr, Y Bd. 73, für die Frau Charlotte Wehner, geb. Loebi unbekannten Aufenthalts, eingetragene Hypothek j 8000 PM, aufgewertet auf 246,80 GM, unter Bestäti der’ polizeilihen Beschlagnahme - zugunsten des {y Preußen, vertreten durch den Regierungspräsidentey Schleswig, eingezogen.

Gemaß § 3 der angezogenen Verordnung erlöshey an dem eingezogenen Gegenstand bestehenden Rechte,

Schleswig, den 16. März 1935.

Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift).

Bekanntmachung.

Auf Grund des Geseßes über die Einziehung ko nistischen Vermögens vom 26. Mai: 1933 (Reichsgeseh| S. 293) und des Gesehes über die Einziehung voll: staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (N geseßbl. I S. 479) wird das Vermögen

des Arbeiter-Turnvereins in Wiesbaden-Doßzhei des O Solidarität in WiesbadenF stadt, vit des Arbeitergesangvereins in Winkel, Rheingau ferner das Fahrrad Miele-Meliox, Nr. 189 910 Karl JFelinek von Frankfurt a. M., jeßt unkb ten Aufenthalts, - hiermit zugunsten des Preußischen Staates eingezogen,

Diese Verfügung wird mit der öffentlihen Bel

mochung wirksam. ;

Uaham Stn Hafen N: 1 n} C L 4 Vf

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Wiesbaden, den 11. März 1935. Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Mischke,

Bekanntmachung.

Nach Borschrift des Geseßes vom 10. April 1872|

seysamml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums 1. Dezember 1934 über die Verleihung de. Ei nungsrehts an die Stromversorgungs-AG. A burg-Ostfriesland in Oldenburg i. O. zum Bai 20 000-Volt-Leitungen im Kreise Norden dur Amtsblatt der Regierung in Aurich Nr. 50 6, ausgegeben am 15. Dezember 1934;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums | 31. Januar 1935 über die Verleihung des Cl nungsrehts an das Rheinisch-Westfälische Ele tätswerk A.-G. in Essen, zum Bau einer zunä einer Spannung bis zu 100 000 Volt zu betreibl Höchstspannungs-Doppelleitung von Limburg Kreuztal durch die Amtsblätter der Regieru Wiesbaden Nr. 6 S. 15, ausgegeben am 9. F 1935, der Regierung in Arnsberg Nr. 7 S. 17, gegeben am 16. Februar 1935, und der Regieru Koblenz Nr. 9 S. 62, ausgegeben am 23. Februar!

Irichtamtliches.

Deutsches Neich.

Dex Königlih Schwedische Gesandte af Wir sé! Berlin am 13. d. M. verlassen. ährend seiner Abm heit führt Legationsrat Pousette die Geschäfte de sandtschaft.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 65 vom 18, März 1935. S. 3

ellung von Supernum eraren für den fern- shetechnischen Dienst bei der Deutschen Neichs-

sSpost stellt Anwärter für den gehobenén en Beamtendienst) (Supernumerar- kommen nur Bewerber in u. a. das Reifezeugnis für die Obersekunda einer llgemeinbildenden - öffentlihen höheren Lehranstalt Ein Zeugnis über eine erfolreihe Aufnahmeprüfung )bersekunda wird ebenfalls anerkannt. mindestens zwei Jahre in Betrieben der elektro- ¡chen Jndustrie (Feinmechanik und f) mit gutem Erfolge praktish gearbeitet und das his einer staatlihen oder staatlih auerkannter höheren teh- talt in der Fahrihtung Elektrotehnik erworben nstalt muß in der Reichsliste der höheren tech- lten, deren Reifezeugnisse zum Eintritt in die ehobenen mittleren tehnishen Dienstes bereh- ein (Reichsministerialbl. 1933, S. 275). Berü- rden nur Bewerber, die vollkommen gesund und für den bei der Deutshen ReichsÞpost geeignet sind. jer Abstammung (u. U. auch die Ehefrau) sein und Gewähr j bieten, daß sie jederzeit rüdckhaltlos für den national- stischen Staat eintreten. Frische, sportgestählte Männer, die Gedanken der Volksgemeinschaft voll in sich aufgenommen ihn auch bereits in die Tat umgeseßt haben, wevden bevor- Kenntnisse in der Deutschen Kurzschrift und im Maschine- iben sind erwünscht. Die Bewerber sollen bei der Einstellung niht älter als 25 Jahre sein. bis zum vollendeten 28. Lebensjahr eingestellt. irbungsgesuhe mit Lichtbild, selbst verfaßtem und selbst hriftlih geshriebenem Lebenslauf sind unter Beifügung stehend geforderten Zeugnisse und Nachweise an das

¡e Deutsche Rei ae fernmeldete

Die Bewerber möglichst Shwachstrom-

n Lehransta

Sie müssen

Vorübergehend werden

us der V

érwägungen lber eine Ieugestaltung des Hoheitszeichens des Reichs. )

Fer Reichsjustizminister weist in cinem Erlaß an die deut- in, daß vom 1. April 1935 ab die l n Reichsbehörden zählen, und daß für Reihsbehörden die Führung der Hoheitszeichhen des Reihs, sondere in den Dienstflaggen und Dienstsiegeln, vorgeschrie- Gleihwohl sehe ih, so sagt der Minister, „davon ab, solher Stücke anzuordnen, weil gegenwärtig m Hoheitszeichen des Reichs eine andere Gestal- ) Dex Minister ordnet für den Uebergang an, die Beflaggung der Gebäude wie bisher mit der {warz- ¡oten Flagge (ohne Hoheitszeichen) und der Hakenkreuzflagge An erster Stelle ist die Hakenkreuzflagge zu laggenstock fest angebracht ist, ist eine gge Justizbehörden und eßigen Dienstsiegel und -Stempel einstweilen

Justizbehörden darauf hójustizbehörden zu den

Wo ein dritter h Hakenkreuzflagge zu “seßen.

hien haben ihre j

steuer mehr für mitverdienende ._ Ghefrauen. :

die bisherigen Bestimmungen über die Lohnsteuer für mit- nende Ehefrauen haben dazu geführt, daß die Eheleute in

ne Sonder

Verkehrswesen.

Personalbüro des Reichspostzentralamts. Berlin - Tempelhof, L Straße 11/15, zu rihten. Nähere Auskunft erteilen auch die Reichspostdirektionen.

Ub 31. März keine Werbetelegramme mehr.

«In einer s an die nachgeordneten Behörden teilt der Reichspostminister mit, daß die Werbetelegramme mit Ablauf des Monats März 1935 wegfallen. Jn diesem Monat noch auf- gegebene Werbetelegramme müssen spätestens am 31. März zu- hestellt sein. Vom 1. April an dürfen Werbetelegramme nicht mehr angenommen werden.

__ Hierzu verlautet, daß die Einrichtung der Werbetelegramme, die im deutschen Postbetrieb noh verhältuismäßig jung ist, in der Praxis sih nicht so großer Beliebtheit erfreut hat, da ihre Bei- behaltung zu rechtfertigen wäre. Der Verlauf bei. Verwendung von Werbetelegrammen war dexr, daß der Reklameinteressent seinen Werbetext auf Telegrammformularen niederlegen konnte, und daß die Zustellung duxch Telegrammzusteller. erfolgte, während die Beförderung auf dem üblichen Postwege vor sih ging.

Steuerfreiheit deutscher Krafträder in Spanien.

Vorübergehend nah Spanien kommende deutshe Kraftwagen genießen bekanntlih in bezug auf Ses R dieselben Vor- teile, die von Deutschland den spanischen Kraftfahrzeugen gewährt werden. Wie der Reichsverkehrsminister in Nr. 6 des Reichs- verkehrsblattes, Ausg. B, mitteilt, werden jeyt au die verkehrs- polizeilih zugelassenen Krafträder deutsher Touristen, die vor- üÜbergehend nach Spanien kommen, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn der einzelne inländische Aufenthalt die Dauer von. drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht überschreitet. Der steuerfreie inländishe Aufenthalt kann sich beliebig wiederholen.

erwaltung.

vielen Fällen weit Höhere Beträge an Lohnsteuer zu entrichten hatten, als für den Ehemann in Frage gekommen wäre, wenn er ein Gehalt 1n Höhe seines Gehalts zuzüglich des Gehalts seiner Ehefrau bezogen hätte. Wenn z. B. der Ehemann und die Ehe- e je ein Gehalt von 200 RM bezogen, dann hatten sie nah der N E E einen Steuerbetrag von zusammen 14,82 RM zu bezahlen. Wenn jedoch der Ehemann allein ein Gehalt von 409 RM erhielt, dann wäre als Lohnsteuer nur der Betrag von 11,44 RM in Frage gekommen. :

Der Reichsfiñnanzminister hat nunmehr diese ungünstige

ee Lage für mitverdienende Ehefrauen beseitigt. Er hat urch Runderlaß angeordnet, daß in solhen Fällen von nun an die Eheleute beantragen können, daß die Lohnsteuer nux bei dem Ehe- mann erhoben wird, bei der E nicht mehx. Zux Berechnung der Steuer ist dann dem Gehalt des Ehemanns das Gehalt der Ehefrau E din S Das Finanzamt hat ‘entsprechende Ver- merke auf den beiden Steuerkarten einzutragen.

Die O ungünstigere Regelung war darauf zurück- zuführen, daß die Kinderermäßigungen nux bei dem Ehemann berüdcksichtigt wurden. Die E csran mußte dagegen Lohnsteuer bezahlen als ob sie kinderlos-verheiratet wäre. Außerdem wurde ihre Steuer. von einem monatlih um 52 RM fiktiv exhöhten Ge- Si errehnet. Die ‘mnúnñerfolgte Neuregelung dürfsté*in allen in

etvaht kommenden Fällen eine nénnenswerte steuerliche Besser- stellung bringen. *- #1

Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 11. bis 16. März 1935.

Durchschnittspreise für 50 ke Lebendgewiht in NM.

Dortmund Hannover

:

_

-

GOARn

39,0 35,5 31,5

37,0 33,5 28,5

35,0 30,0 - 23;5

16,5 35,5

656,0 51,5

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Preuß. Beginn: 19 Uhr.

Schauspielhaus: Minna von Barn helm. Lust

Lessing. Beginn: 19 Uhr.

Dienstag, den 19. März. Staatsoper: Madame Butterfly. Mu

sikalishe Leitung:

piel von

Hauptversammlung der Deutschen Bunsen- Gesellschaft vom 30. Mai bis L Zuni bas

Die Deutsche Buns Chemie hält ihre diesja bis 2. Juni in Berlin ab. ¡Die

wurde festgelegt:

Gesellschaft größte Bea

in Berlin.

en-Gesellschaft für angewandte physikalische hrige 40. Hauptversammlung vom 30, Mai Als Hauptthema für die Vorträge elegt; Bedeutung . der

Forschung für die deutshe Volkswirtschaft.“ werden berufene Vertreter der physikalis halten, die auch außer

phyjsikalisch=chemischen Zu dies2m Thema chen Chemie Vorträge

alb der Kreise der Deutschen Bunsen-

E Sans finden werden.

Den etaaleitenden

Vortrag wird der derzeitige Vorsißende der Deutshen Bunsen- Gesellschaft, Professor D. H. G. Grimm, F. G. T T

A.-G., Ludwigshafen a. Rh., halten und wird dabei

in erster

Linie die wirtshaftlihen Zusammenhän 2

werden zum Sa beo ba u, E E

Leuna b, Merseburg: „Ueber die chemische Großindustrie“, Pro-

fessor Dr. W. Köster vom Kaiser-Wilhelm-Jnstitut für Metall- Uber „Metallindustrie“ Direktor

orschung, Stuttgart, Höchst, über Leipzig, über

Dr. G. Kränzlein, De. J. Eggert;

Direktox Dr. H. Bütefisch,

/

„Textilindustrie“ Professor „Photoindustrie“,

Professor

Dr. G. Grube, Stuttgart, Uber „Elektrochemische Fndustrie“, Pro-

fessor Dr. Wo.

Ostwald,

Forschung und chemische Fndustrie“. Reihe von Einzelvorträgen von berufenen Vertretern der chemishen Forshung und Jndustrie vorgesehen.

über Außerdem isst eine große

Leipzig,

„Kolloidchemische

Nachweisung des Steuerwerts der im Monat Januar 1935 gegen Entgelt verausgabten und ohne Gegenleistung!) her- gegebenen Tabaksteuerzeichen sowie der daraus berechneten

Menge der Erzeugnisse,

1 der Bestimmungen über die Tabakstatistik. Vorläufige Ergebnisse.)

1. Zigarren.

Kleinverkaufspreis für das Stüd

Steuerwert

in Neichsmark

Berechnete Menge der

Erzeugnisse

1000 Stk | vH

zu 3 Rpyf zu zu zu “zu

zu Rp zu

zu 10 Npf

zu 11 Npf

zu 12 Rpf

zu 13 Npf

zu 14 Npf

zu 15 Npf

zu 16 Npypf

zu 17 Npf

zu 18 Npf

zu 19 Npf

zu 20 Npf

zu 22 Npf

zu 25 RNRpf

zu 30 Npf

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zu 4 Npf

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von über 50 Npf

zusammen

e ooooooo ooooooooooo 0 0. o 006 0 0. oe e 0 ‘6 C00

61 623 «9 704 1499 212 1 189 476 74 191 336 531 20 789 4512 309 11 212 327 665 15 931 7736 2142 709 24 699

5 609

16 341 401

732 337 119 922 142 654 114 114 2211

27 382 732 12573

11 491

8 931 9 750 130 366 86 194 4 608 18 290 1 904 196 187 443

11 872 933 240

62 108 671 143 395

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186

1378

655 2609 1619 189 464 714 111 586 71 535 617

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2 923 255

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I. Fndustrielle Nohstoffe ; 5 n i und Halbwaren, Y : V E M) al 50,6 . Kohle 115,2 115,2 R lam i : h F j a2 48,5 . Eisenrohstoffe und Eisen. « 102,6 102,9 Nummer 8 des Reichsarbeitsblatts vom 15. März 1936 hi b 47,5 . Metalle (außer Eisen) . . « 43,6 43,6 F | genden Jnhalt: Teil 1. Amtlicher Teil, I. Allge c 45,0 Een A Tala aid 0 79,4 78,0 für die Erhetung | Gesege, Verordnungen, Erlasse: Geseß zur W d 41,5 i Hüûute und Leder s « » » 4, 59,9 59,0 unserer hilfsbe-i leitung des Bergwesens auf das Reich. Vom 28. Februar 1 gl 43,5 Said d a O s E dürftigén- deut N L Sgalpexlanung, E a e R Bone E Sinungit Kleinverkaufspreis Steuerwert « Künstliche Düngemittel. . T „i 1 A T A ordnungen, Erlasse: Festseßung der immung avi : i i - Technische Oele und Fette « | 104,7 | 105,6 E TECE A die Vertrauensratswahlen im Jahre 1935. Vom 5. März 18 G für das Kilogramm | in, Reivömark , ib ait, 8 08 R A R R Sil Ae ta s: Ae e E Zahl T 9. Papterhalbwaren un apier i j I: CA es Ei r E arifverträgen als Tarifordnungen. V. Wo nungs- Neichédurhschnittspreise der 5 zu ° + Baustoffe 111,7 111,9 A E wesen, Landesplanung und Kéeiksiedlüng, Geseye, Vell E Märkte AeTeuar zu 18 RM,. Industrielle Nohstoffe und gruppe der NS nungen, Erla st e : (Vorstädtische) Kleinsiedlung; hiet Y 18,—23., .—9, 11.—16. zu 20 NM. Halbwaren zusammen . , 91,7 j preisermäßigung für Kleingärtner und Kleinsiedler. zu 22 RM. 1. JFndustrielle Fertig- über Anerkennung und Beaufsichtigung von Vereinigu" "F Ochsen, vollfleischige (b) . « « « « «« O 335 34 3 zu 25 NM.. Hausbesißern und Mietern. Vom 7. März 1935. Mit Beg!" Kühe, vollfleischige 9 N 29/4 30;3 a B N °

G E ndumnie ERHOLUNGSWERK 17. Produftionémittel . 113,5 Anerkennung. V1, Versorgung uud Fürsorge. : “i ber, mittlere (b) . a B 476 (73 ju 4 RM

18, Konsumgüter . . « - ia vie P 1244 Verordnungen, Erlasse: Weiterführung del weine, 100— bz A Industrielle Fertigwaren zu- Us Ma, Ms nahmen der Reichsregierün L Verbilligung! der Speise : O Ga ebe (acl E 47,9 zu H RM i:

6. 0: M00 119,7 j ; 7 1j ; 9 ü saininen die minderbemittelte Bevölkerung, Einführung Vezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 59 vom 11, März -1935. !) g1= Fette Spejauen. vou Cher 50 RM .:

det ° Gesamukbex. » «e - and nahmen der Reichsregierung zur Verbilligung der Speisef Ve *) Monatédurhschnitt Februar. die minderbemittelte Bevölkerung- im Saarland. Vetlin, den 16, März 1935, Statistisches Reichsamt, vuséineiun::

49,5 48,8 : ¿ ; 46/8 3a, Feingeschnittener NRauchtabak. 44,3 46,0

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