1935 / 72 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Mar 1935 18:00:01 GMT) scan diff

[78446] Vekauntmachung. Jmmobilien-Aktien-Gesellschaft Noris in Liquidation in Nürnberg. Unter Zustimmung des Aufsichtsrats bringen wir an die Aktionäre unserer Gesellschaft eine 30. Rückzahlung “in Höhe von 19 RM pro Aktie zur Aus- \chüttung. Diese erfolgt ab 1. April 1935 gegen Votlage und Abstemplung der Aktien bei unserer Geschäftskasse,

Nürnberg, Hallerhüttenstr. 5.

Nürnbera, den 21. März 1935.

Der Liguidator. [78448] Wasserwerk für das nördliche westfälische Kohlenrevier.

Zu der am Mittwoch, dem 29. Mai 1935, 17:4 Uhr, im Kaiserhof zu Essen stattfindenden ordentlichen Gene- ralversammlung laden wir unsere Aktionare eraebenst ein.

Tagesordnung:

1. Vorlaae des Geschäftsberichts, der Vermögensaufstellung und der Ge- winn- und Verlustrehnung für 1934.

2. Genehmigung des Rechnungsab- \{lusses und Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Lilanzvrüfers für 1935.

Gemäß § 9 unserer Saßung ersuchen wir dietenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, ihre Aktien

bei der Deutschen Bank und Dis: conto - Gesellschast in Berlin, Essen, Gelsenkirchen oder Kösn oder

bei der Berliner Handels-Gesell- schaft in Verlin oder

bei der August Thyssen-Bank in Berlin oder

bei ihrer Effeftengirobank \pütestens am 23, Mai d. F. zu hin- terlogen, und zwar bis nach Ablauf der Ver'sammlung. Die Hinterlegung der Aftien kann auch bei einem Notar oder bei einex öffentlichen Behörde er- folgen. Jn diesem Falle ist die Be- scheinigung des Notars oder der öffent- lihen Behörde über die erfolgte Hinter- legung svätestens 1 Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell: \choft einzureichen.

Gelsenkirchen, den 22. März 1935. Der Aufficht8rat. Knopper. Der Vorftand.

Hegeler Scchmick.

S E a a M N E A r L O

[760381].

Acis Feinseifen- und Parfümerie fabrik Aktiengesellschaft, Schlüchtern.

Der unterzeichnete Vorstand gibt fol-

gendes befannt:

Vilanz per 31. Dezember 1933.

Aftiva.

RM |NÑ Rückständige Einlagen auf das Grundkapital . « « _— Anlagevermögen: aa MaQUet L e Werkzeuge « «. «1,— Büroeinrichtung Auto Beteiligungen Umlaqufsvermögen: Forderungen auf Grund von Warenlieferungen . Forderungen an Konzern- gesellschaften Kassenbestand u. Postscheck- guthaben ° Bankguthaben Posten, die der Rehnungs- j, abgrenzung dienen

221 825

52 3096 165 277

1 684 2 549

Passiva. Grundkapital . Geseßlicher Reservefonds . 80 251 Rückstellungen 5 230|— Wertberichtigungen « « - _— Verbindlichkeiten:

auf Grund von Waren- lieferungen

gegenüber Konzerngesell- schaften

Posten, die der Rechnungs- abgrenzung dienen « «

Reingewinn 1933 . « « «

Bürgschaften RM 5000,—

Wechselobligo .RM 7820,44

100 000

E E #8

239 17 309

1 477 17 317

221 825 Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1933.

RM 12 783 498 4 406 28 683 17 317

63 689

Aufwendungen. Gehälter Soziale Abgaben VBesibsteuern Sonstige Aufwendungen Reingewinn :

Erträge.

Großhandelserlös nach Abzug

der Aufwendungen für be-

zogene Waren . « « « « « |57 906/95 Hinsen »«» « o o: oa, s e] 0782/82 L 63 689/27

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Ausf- flärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und Geschäftsberiht den geseßlihen Vor- christen.

Frankfurt a. Main/Schlüchtern, den 24. September 1934,

Trapper, Wirtschastsprüfer, 1

Geschäftsbericht

{luß

Steinau,

Dritte Beilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 71 vom 25. März 1935. S. 4

Bilauz per 31. Dezember 1934.

Aktiva. RM Anlagevermögen: Maschinen . « « « - o « Werkzeuge . - o . o p Büroeinrihtung 1,— Zugang « ._. . 339,50 | 340,50 Abschreibung . . 339,50 Auto Zugang «- « - 7544,40 Abschreibung -. 1 200,— 6 344,40 6 344,40

Abg. (Abschr. )

Umlaufsvermögen:

Forderungen auf Grund

von Warenlieferungen u.

Leistungen Forderungen an Konzern-

gesellschaften Kassenbestand u. Postscheck Bankguthaben Bürgschaften RM 5000,— Wechjelobligo RM 3659,33

99 070 165 277

1 723 1 942

268 017

Passiva. Grundfapital Geseßlicher Reservefonds . Wertberichtigungen: Delkrederekonto . . « « Verbindlichkeiten: Anzahlungen von Kunden Auf Grund von Waren- lieferungen Gegenüber Konzerngesell- schaften Posten zur Rechnungsab- grenzung Gewinnvortrag aus 1933 . Reingewinn 1934. . « - Bürgschaften RM 5000,— Wechselobligo RM 3659,33

100 000 80 251

9 860 486 133

23 998

17 317 31 706

268 017

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1934.

RM [N 12 656/50 501/60

Aufwand. Gehälter. . . «« Soziale Lasten . Abschreibungen auf:

Anlagen . « « « 7 882/90 Forderungen . « 6 523/58 Besißsteuern 10 573/32 Sonstige Aufwendungen 16 686/41 Gewinnvortrag aus 1933 17 317/14 Reingewinn 1934, « - « 31 706/58

103 848/03

Ertrag. Gewinnvortrag aus 1933 . Warenerlöse +— Waren-

einfauf Zinsen Í Außerordentliché Erträge «

17 317/14

79 321/18

6 448/56 761/15

103 848/03 abshließenden Ergebnis

Nach dem

‘meiner pflihtgemäßen Prüfung auf Grund

der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf-

klärungen und Nachweise entsprechen die

Buchführung, der Jahresabschluß und den geseßlichen Vor- schriften, Braunschweig/Schlüchtern, 18, Febritat 1935. © -Storch, Wirtschaftsprüfer. Vorlteheure Bilanzen sind durch Be- er Generalversammlung vom 8, 3. 1935 genehmigt. Durch den gleichen Beschluß ist der bis- herige Aufsichtsrat der Gesellschaft ab-

den

| berufen. Der Aufsichtsrat seßt sich wie

folgt zusammen: 1. Volkswirt Dr. M. Wild, Braunschweig; 2. Dr. Fohannes Lochner, Kassel; 3. Rudolf Sandvoß,

-__* Der Vorstand der Acis Feinseifen- u. Parfümerie- fabrik A.-G. W. Rentrop.

S A [78404]

Auf Grund des Generalversamm- lungsbeshlusses vom 20. März 1934 und in Gemäßheit der Bekanntmachungen vom 9. 8. 1934, 7, 9. 1934 und 10. 10. 1934 werden die Aktien Nx. 33493/500, 33520/21, 33715/16, 33759/65, 33773[TT, 34431/33, 37579/80, 37748/50 unserer Gesellschaft für, kraftlos erklärt.

Frankfurt a. M.,. 21, März 1935.

Der Vorstand der

Vereinigte Deutsche Metallwerke

Aktiengesellschaft.

[78416] Keramische Hütte, Aktiengesellschaft in Sehnde. Wir E uns, die Aktionäre un- erer Gesellschaft zu der am Freitag, en 12, April d- J., iffachmittags 5 Uhr, im Büro des Bankhauses R. Löhr K.-G., Hannover, Am Schiff- graben 10, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung höflichst ein-

zuladen. Tagesordnung:

1, Vorlage und Aue des Geschäftsberihts und der Bilanz per 31. Dezember 1934.

2. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands,

3, Wahl zum Aufsichtsrat.

4. Verschiedenes.

Zwecks Teilnahme an der Versamm- lung sind die Aktien bis späteftens am 9, April 1935 bei der Gesellschaft in Sehnde oder bei einer Bank oder einem Notar zu hinterlegen.

Der Vorstand,

[78147] j Die Mitglieder A. Heinroth und E. Landau unseres A den sind ausgeschieden. Fn der au erordentlihen Generalversammlung vom 20. März 1935 is in den Auffichtsrat Rechts- anwalt und Notar Dr. Georg von Wie- debach-Nostiz, Berlin, gewählt worden. Berlin, den 20. März 1935. Actien-Bauverein „Passage“. Der Vorstand. Dr. Heinricy.

10. Gesellschaften R m. b. H.

Die Küppersteger Zementwaren- fabrif Gesellschaft mit. beschränkter Haftung in Leverkusen ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefovdert, sih bei ihr zu melden.

Leverkusen, den 20, Januar 1935.

Der Liguidator: Schneider.

[78075]

Stuttgarter Solitiide Rennen

G. m. b. S. Sit Stuttgärt.

Die Gesellshaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden ' aufgefordert, sich bei ihr zu melden. - :

Der Liquidator: H. Klaiber. [73375] Dritte Aufforderung.

Durch Beschluß der Gesellschafterver- sammlung vom 12. Februar 1935 ist unsere Gesellschaft aufgelöst worden. Die etwaigen Gläubiger werden auf- gefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Hannover, den 23. Februar 1935.

Deutscher Benzol-Vertrieb der Bergbau-Afktiengesellschaft Loth- ringen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, i/L. Der Liquidator: Edwin Hansen.

[73376] Dritte Aufforderung.

Durch Beschluß der Gesellschasterver= sammlung vom 12. Februar 1935 ist unsere Gesellshaft aufgelöst worden. Die etwaigen Gläubiger werden auf- gefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Düsseldorf, den 23. Februar 1935.

Deutscher Benzol-Vertrieb* der Rheinischen Stahlwerke, Gefell: schaft mit beschränkter Haftung, i/L.

Der Liquidator: Edwin Hansen.

[73377] Dritte Aufforderung.

Durch Beschluß der Gesellschaftervex- sammlung vom 12. Februar 1935 ist unsere Gesellshaft aufgelöst worden. Die etwaigen Gläubiger werden auf- gefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen. v

Trier, den, 23. Februar 1985.

Deutscher Benzol-Vertrieb

ver Nheinischen Stahlwerke, Gesell- |-

schaft mit beschränkter Haftung, i/L. Der Liquidator: S Edwin Hansen.

[73378] Dritte Aufforderung.

Durch Beschluß der Gesellshafterver- |,

sammlung vom 22. 1. 195 is unsere Gesellschaft aufgelöst worden. Die etwaigen Gläubiger werden aufgefor- dert, ihre Ansprüche geltend zu machen. Kassel, den 15. Februar 1935. Deutscher Venzol-Vertrieb

der Vergwerksgesellschaft Trier, - |

Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, i/L. L Der Liquidator: Edwin Hansen.

[73379] Dritte Aufforderung.

Dur Beschluß der Gesellschafterver- sammlung vom 12. 2. 1935 ist. unsere Gesellshaft aufgelöst worden. . Die

etwaigen Gläubiger werden arige]or: .

dert, ihre Ansprüche geltend" zu machen.

Dortmund, den 23. Februar 1935. Aufermann «& Co., Benzol-Vertrieb der Bergbau-Aktiengesellschaft Loth- ringen, Gesellschaft mit beschränkter

Haftung, i/L. Der Liquidator: Edwin Hansen. [73380] Dritte Aufforderung.

Durch Beschluß der Gesellschafterver- sammlung vom 16. Februar 1934 ist unsere Gesellshaft aufgelöst worden. Die etwaigen Gläubiger werden auf- gefordert, ihre Ansprüche geltend - zu machen.

Halle, den 23. Februar 1935,

Deutscher Benzol-Vertrieb- - der Harpener Bergbau-Aktien- gesellschaft, Gesellschaft uit be:

schränkter Haftung, i/L,

Der Liquidator: Edwin Hansen.

[73381] Dritte Aufforderung.

Durch Beschluß der Gesellschafterver- sammlung vom 12, 2, 1935 ist LES Gesellshaft aufgelöst worden. ie eiwaigen Gläubiger werden aufgefor- dert, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Würzburg, den 23. Februar 1935.

Deutscher Benzol-Vertrieb der BVergbau-Aktiengesellschaft Loth- ringen, Gesellschaft mit beschränkter _ Hastung, i[/L Der Liquidator: Edwin Hanseug

[77075]

Laut Gesellschafterbeschluß vom 21. De- ember 1934 ist die „Vadenia“‘ ebensmittel G. m. b. H. in HSeidel-

berg aufgelöst worden. Sie befindet sich in Liquidation. Etivaige Anu- sprüche an die Gesellschaft sind bis spätestens 15. April 1935 bei der- selben geltend zu machen.

[77073]. Sanierungs-Kredit-München G. m. b. H., München. Vilanz per 31. Dezember 1933.

Aktiva. RM Vermögenswerte: Jnventar Cs 1 900 Darlehen auf Grund von Zuteilungen: nach Haupttarif « « « - 87 023/22 nach Kleintarif 2 661/90 Forderungen: - | an Geschäftsführergesell- j schafter 148 63 an andere Gesellschafter . 1 218 48 Spesendebitoren: | Sparer .. «o... 5 296 66 Darlehnsnehmer « « « 272/26 an Vertreter. . . - . « 1 838/92 an sonstige Debitoren 700 89 der Verwaltung an das | Sparervermögen « « « 1 705 52 Bankguthaben: Zweksparguthaben « Verwaltungsguthaben Postscheckguthaben: Zwecksparguthaben « Kassenbestand » « . - - Verlust: Verlustvortrag per 1. 1. v O Verlust 1933 « a s. éo

143 12577

Passiva. Stammkapital Reservefonds . Rückstellungen: für Vertreterprovisionen

Sonstige Rückstellungen . Wertberichtigungsposten: für rückständige Verwal- tungskosten 7 für Verwaltungskosten p. 1934 2 01374 für’ Delkredere betr. For- | derungen an Vertreter 840 30 für Delkredere betr. For- derungen an sonstige Debitoren —. - . . . « Sparerguthaben: der nicht zugeteilten Spar. der zugeteilten, aber noch nicht ausbezahlt. Sparer der gekündigten Sparer « Weitere Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten gegen- über Vertreter «- . « + Verbindlichkeit d. Sparer- vermögens gegenüber d. Verwaltungsvermögen . Sonstige Verbindlichkeit. Auszahlungsverpflichtung. aus Zuteilungen Reichs- mark 10 320,—

T4 143 725 T7

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 193 bis 31. Dezember 1933.

.__- Aufwand. RM \|N Verlustvortrag per 1. Fanuar 1088 L e eil D910 E Gehälter und Löhne « « » - |17 296/12 Soziale Lasten . « + . 668/54 Abschréibungen a. Anlage- | wéêrte Le 1868, Andere Abschreibungen . « 701/20 Zuweisung zum Posten: Rückstellungen . . 1 850 Wertberichtigungen 5 766/04 Reservefonds « « - 3 698 Provisionen . « - . 15 239/25 Werbekosten . « « - 3 964/10 Sonstige Steuern - 1 297 ¿Allgemeine Unkosten 18 262/27 76 529/56

26 000|— 3 698

4.0; S 6.

1 350|— 500

2 e

250'

Ertrag. Verwaltungs- u. Werbekosten: 5% Verwaltungskostenbeitr.

1% Verwaltungskostenbeitr. . Aùsgleichsbeiträge « + « » Zinsen . . . . . J ® . 0 Erträge. « « « + * - o Außerordentliche Erträge Verlust:

Verlustvortrag v. 1. 1. 1933

Verlust 1933

-

47 460/37 11 927/35 3 698 |— 180/76

2 997/16 3771/20

5919/04 575/68 76 529/56 ; Münden, dee 28. Mai 1934. Sanierungs®s-Kredit-München G. m. b. H.

: i Burger.

Vir bestätigen nach pflichtgemäßer Prüfung. auf Grund der Bücher und Schriften sowie der uns vom Vorstand er- teilten Aufklärungen und Nachweise, daß die Buchführung, der Jahresabschluß und der uns vorgelegte Geschäftsbericht den gèseßlihen Vorschriften entsprechen,

Wegen der Behandlung und Durch- führung einzelner Transaktionen, ins- besondere bei der im Berichtsjahr durch- geführten Kapitalserhöhung der Gesell- schaft nehmen wir auf den von uns er- statteten Bericht Bezug.

Berlin, 28. Juli 1934, : Treuverkehr De tits Treuhand- Aktiengesellschaft für Warenverkehr. Humpert, Wirtschastsprüfer.

Henninger,

Gesellschast

3 | vino Correa « Co.,

[73383] Dritte Aufforderung, Durch Beschluß derx Gesellschafte sammlung vom 10..1. 1934 ift : \ aufgelöft worden etwaigen Gläubiger werden qui dert, ihre Ansprüche geltend zu m Berlin, deu 26. Februar 193; Benzol-Vertrieb i der Fried, Krupp Aktieugesells/ Gesellschaft mit beschränkter tung, i/L. Der Liquidator: Otto Purpus.

[77802] | Durch Beschluß dex Gesellschafte sammlung der Véeérwaltungsaesell mit beschränkter Haftung, Berny straße 1, in Hildesheim vom 9 bruar 1935 ist das Stamn tal der Gesellschaft um 72 500 RM abgeseßt. Die Gläubiger werden gefordert, sih bei ihr zu melden, Hildesheim, den 20. März 1935 Verwaltungsgesell schast

mit beschränkter Haftung,

Bernwardstraße 1.

Merrettig.

[77887] Gruteb Grundstück8-Theatey Betriebs-Gesellschaft m. b, in Liquidation. Unsere Gesellshaft ist aufge wir fordern hiermit unsere Gläul auf, ihre Ansprüche anzumelden, Berlin, den 20. März 1935, Die Liquidatoren.

[77889] Baugesellschaft Hauptstraße Nr Berlin-Schöneberg m. b, §Ÿ in Liquidation. Unsere Gesellshaft is aufge wir fordern hiermit unsere Gläub auf, ihre Ansprüche anzumelden, Berlin, den 20, März 1935, Die Liquidatoren,

[77886] Grundstücks8gesellschaft Milast mit beschräukter Haftung in Liquidation. Unsere Gesellshaft ist aufge wix fordern hiermit unsere Gläub auf, ihre Ansprüche anzumelden, Berlin, den 20. März 1935, Die Liquidatoren.

[77890] Tempelhofer Glashaus-Gesell mit beschränkter Haftung in Liquidation. Unsere Gesellschaft ist wix fordern hiermit unsere Gläu auf, ¿hre Ansprüche anzumelden, erlin, den 20. März 1935. Die Liquidatoren.

Rappersz,

[77888] Dammann Film G. m. b. S. in Liquidatio Unsere Gesellschaft ist aufge

wir fordern hiermit unsere Gläu

M ihre Ansprüche anzumelden.

erlin, den 20. März 1935, Die Liquidatoren.

[72090] Bekanntmachung. Die Gesellschaft in Firma Vel Gesell mit beschränkter Haftung, zu burg, Chilehaus A, ist aufgelöst, Gläubiger der Gesellschast werde gefordert, sih bei ihr zu melden, Hamburg, den 31. Januar 195 Der Liquidator: FoaquimVinhasCabr!

[76496]

Die Lonker, Dircls & Eisunet sellschaft mit beschränkter Ha in Dresden ist durch Gesells beschluß vom 6. April 1934 aufg Die Gläubiger der Gesellschaft w aufgefordert, sih bei ihr zu melde

Der Liquidator.

11. Genosse schaften.

Genossenschaft der Schwein Engros-Schlachter vou Hamb Altona zur Verwertung bl Schlachtprodukten eingetrag

[76267].

Genossenschaft mit beschrän aftpfliht, Hamburg Auf Grund eines Beschlusses in d 28. Februar 1935 stattgefunden! neralversammlung wurde die Aufls der Genossenschaft beschlossen und | quidatoren die Herren M. Gr Großschlachter, Hamburg, Sternstt und A. Petersen, Bücherrevisor, burg-Gr. Borstel, bestimmt. Liquidationseröffnungsbil! 1. März 1935. R

174 174

An Depofsiteneinlage «

Per g Geschästsguthaben j Rejservekonto . Gläubiger . « « « 76 Reingewinn . « +

L 174

Etwaige Forderungen an obi nossenschaft sind innerhalb eines einzureichen.

aufgs

Deutscher Reichsanzeiger ("7

Preußischer Staatsanzeiger.

G

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlih 2,30 Æ einshließlich 0,48 ÆKÆ Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 &ÆgK

Bestellgeld ; monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in

für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne“Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlih des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

0

e

(L. 72 ReichS8bankgirokonto

Juhalt des amtlichen Teiles, Deutsches Reich.

unimahung über den Londoner Goldpreis.

uitmahung des Reichs- und Preußischen Ministers des hnern, betreffend Verbot der Verbreitung einer ausländischen pri A : i

hnuordnung des Reichskommissars für Preisüberwahun 1 Preise für Kiefernshnittholz. Vom 23. März O : jrenzordnung für den Bereich des Landesfinanzamts handenburg.

na t g S ate R Eisen und Stahl hheiseneinsaß bei der Siemens - Martin-Stahlerzeu

n 26. März 1935. O E eng dean e E 71.

intmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 30 de ichsgeseßblatts, Teil I. Í G

| . Preußen. ntmachung des Regierungs3präsidenten in Breslau, be-

end die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des des Preußen. -

Amtliches.

Deutsches Reich.

inntmachung über den Londoner Goldpreis |

ß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

erung der Wertberechnung von Hypotheken und

gen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (VeichsgesetzbL1. 1 S. 569).

t Londoner Goldpreis beträgt am 26. März 1935

für eine Unze Feingold « « « « « = 145 sh 7 d,

in deutsche nus nad dem Berliuer Mittel

kurs für ein englishes Pfund vom 26. März

1935 mit RM 11,91 umgerechnet « « = RNM 86,6949,

für ein Gramm Feingold demnah « « « = pence 96,1673,

in deutshe Währung umgerechnet « « « « = RM 2,78730.

Werlin, den 26. März 1935. Statistishe Abteilung der Reichsbank. Dv. Döring.

Bekanntmachung.

h habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi- zum Schuß von Volk und Staat vom 28, Februar 1933 “erbreitung der nachstehend genannten ausländischen christ im Juland bis auf weiteres verboten: Lieder Gedichte Chöre (Paris, Frankreich).

Von Bertolt Brecht und Hanns Eisler, ° P verlin, den 25. März 1935, der Reichs- und Preußische Minister des Fnnern,

J. A.: Dr. Gisevius.,

ordnung über Preise für Kiefernschnittholz. Vom 23. März 1935.

uf Grund der Verordnung über die Befugnisse des Hlommissars für Preisüberwahung vom 8. Dezember peichögesepbl. I S. 747) in Verbindung mit dem Geseß ¿stellung eines Reichskommissars für Preisüberwachung November 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1085) und mit Gese über die Befugnisse des Reichskommissars für i berwachung vom 4. Dezember 1934 (Reichsgeseßbl. I l) wird angeordnet: Ur Kiefernschnittholz, das für den Flugzeugbau bestimmt | (sogen. Flugzeugkiefern), darf p abanelang über èên Rahmen meiner Anordnung betr, Preise für Kiefern- lhnittholz vom 13. Februar 1935 (Dtsch. Reichsanzeiger p Preuß. Staatsanzeiger Nr. 43 vom 22. 2. 1935) nur ann hinausgehen, .wenn es sich um Verkäufe von Säge- werken unmittelbar an Hersteller von Flugzeugen oder lugzeugteilen handelt. l Verkäufe gem. Ziff. 1 sind unverzüglih nah dem Ab- luß vom Verkäufer dem Reichs- und Preußishen Mini-

o

Berlin

Verlin, Dienstag, den 26. März, abends

mente, Abmessungen, Hol ä A sungen, Holzarten oder- dergl. abhängig zu 6, Die Vorschriften der Verordnung über Ordnungsstrafen bei

Huivider andlungen gegen Preisschildervorshriften und

reisfestseBungen vom 8. Fanuar 1935 (Reichsgesewbl. T

. 10) finden auch Anwendung auf diejenigen, die einen

__ Auf S dec Verordnung des Reichsministers der R vom 7, August 1930 über Transportkontrolle und eshränkungen des Gewerbebetriebes im Zollgrenzbezirk (Reichsministerialbl. S. 502) wird für den Zollgrenzbezirk des Landesfinanzamts Brandenburg folgerkdes verordnet;

l, Zollgrenzbezir®, 8 1. (1) Der Hollgrenzbezirk erstreckt sich über den Bereich des ‘Hanuptzollanrts Meseriß ‘und ies duch die R, bis

Binnenlínie' und tar ‘übkigen dürch-: die G i «emtsbezirks- begrenzt: g ixrch- die Grenzen des Hauptzoll

(2) Der Verlauf der Binnenlinie ist duxch Verordnung vom 28. 12. 1928 (Déuùtsher Reichsanzeiger fir 1906 Nr. 5) bestimmt.

II, Zollaufficht über Warenbeförderung. 8 2.

a) Pen E - ä ;

b). indvieh, i lebend, Tbe -Alters und Geschlechts

c) Schweinen s L

der Transportkontrolle.

# (2) Von der Beschränkung nach Absay 1 sind jedo befreit

a) Vieh eines inländishen Landgutes, wenn es innerhalb des Gutes verbleibt;

b) die Beförderung auf öffentlichen Eisenbahnen aus dem Binnenland in den Zollgrenzbezirk oder die ununter- hroGelte Eisenbahnbeförderung durch den Zollgrenz- ezirk;

c) die Beförderung mit der Post;

d). die . Beförderung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft von Haus zu Haus; zum Verkehr von Haus zu Haus gehöxt-nicht die Beförderung zum Bahnhof oder zur Post- anstalt, wenn die Waren mit der Etsenbahn oder der Polt weiterbefördert werden sollen, fernex nicht die Be- förderung im Marktverkehr (vgl. S 19);

e) als Zugtiere eingespanntes Vieh und Reitpferde untex drm Sattel; diese Befreiung gilt jedoch nitht für Tiere, die zum Zwecke des Wechsels ihres Standorts oder zur Beförderung zum Verkauf oder nah Ankauf eingespannt oder gesattelt sind;

f) beim Eingang aus dem Ausland die Beförderung auf der Zollstraße von der Grenze bis zur Grenzzollstelle;

g) die Beförderung auf dem kürzesten Wege bis zu dem nächsten Aussteller von Transportausweijen;

h) 2 bis zu sechs Monaten in Begleitung der Mutter- ute.

__ (3) Das Hauptzollamt kann im Falle des örtlichen I rei auch andere Beförderungen von der Transportkontrolle veftêien.

83.

Txrausportaustweise.

(1) Wer transportkontrollpflichtige Waren 2) im Zollgrenz- A hat einen amtsihen Transportäusweis bei sich zu führen.

(2) Transportausweise sind bei Waren, über die Zollpapiere L Wage sind, diese, im übtgen Legitimationssheine nach Muster 1 und Versendungssheine nah Muster 2, ferner „Ursprungszeugnisse und. Versendungsscheine“ nah Vordruck Ill und IV und „Verladeerlaubnis- und Versendungsscheine“ nach Vordruck V dex landespolizeilihen Anordnungen der Regierungs- pen in Frankfurt (Oder) voni 20. Juni 1934 (Sonder- eilage zum ‘Amtsblatt der Regierung zu Frankfurt (Oder) Stü 26 vom 30. Juni 1934) und in Schneidemühl vom 23. Juli 1934 (Sonderbeilage zum Amtsblatt der Preußischen Regierung in Schneidemühl Nr. 32 vom 11. August 1934).

(3) Wegen der Verwendung von Zollpferdekarten und Zoll- weidesheinen als Transportausweise wird auf die Abschnitte I[I und I1V vertwviesen.

8 4.

j Ausstellung der Transportausweise.

(1) Die Legitimationsscheine werden dur die Zollstellen, die Bait alda durch vom Hauptzollamt bekanntgemachte Versendungsscheinerteiler, die Ursprungszeugnisse und Ver-

serium für Ernährun i i i g und Landwirtschaft, Abteilung 11 dolzwirtschaft), Berlin W 9, Leipziger Play 10, anzu- igen. Diesen Anzeigen sind Abschriften der vollständigen ausverträge beizufügen, die vom Käufer und Verkäufer nterschrieben sein müssen. | ind nl ia nicht gemäß Ziff. 2 angezeigt worden sind, Alle übrigen Geschäfte l i | j Flugzeugkiefern, unter- pen meiner Anordnun N 13. A | unstatthaft, die gabe von Kiefernschnittholz dder don i ier A von der Mitübernahme anderer borti- ¿

auch in

rine e Ri sowie die Verladeerlaubnis- und Versendungs- cheine für Rindvieh nah Maßgabe der landespolizeilihen An- ordnungen (F 3 Ab. 2) durch Viehrevisoren, Ortsvorsteher und P chörden ausgestellt.

(2) Wer einen Transportausweis beantragt, hat auf Ver- langen des Ausstellers (z. B. durch Vorlage von Anschreibe- büchern (§. 14), Zollquittungen, Quittungen, Kaufbestätigungen) nachzuweisen, daß die zu LO fe e Ware inländischer Er- zeugung oder Herkunft oder daß sie verzollt ist.

(3) Der Transportführer hat die Ware vorzuführen, wenn

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen un 59 mm breiten Beile 1,10 #AÆ, einer dreigespaltenen 3 mm PoEen S Berlin Sw 48 Wilbelm

erlin . 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein- seitig beshriebenem Papier völlig druckreif éin S ist darin auch anzugeben, welche Worte “etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

eile 1,85 #ÆA., Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

Postïcheckkonto: Berlin 41821

1935

höheren als den vorgeschriebenen Preis dem Verkäufer an- bieten oder zahlen,

Berlin, den 23. März 1935. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. D A! v Balg:

Zollgrenzordnung für den Bereich des Landesfinanzamts Brandenburg (ZGr9.).

wenn das geordnet hat.

(4) Ft der Transportführer dem Aussteller unbekannt, so hat ex sih über seine Persönlichkeit auszuweisen.

85. Ausführung der Beförderung.

(1) Transportkontrollpflichtige Waren dürfen nur innerhalb folgender Tageszeiten befördert werden:

im Fanuar und Dezember zwischen 7 und 18 Uhr,

im Februar, Oktober und November zwischen 6 und 18 Uhr,

e April, August und September zwischen 5 und V

und im Mai, Juni und Fuli zwishen 4 und 22 Uhr.

(2) Ausnahmen fann für den Einzelfall der Aussteller des Transportausweises oder für regelmäßig wiederkehrende Fälle unter Vorbehalt des Widerrufs der Bezirkszollkommissar be- een Die Bewilligung ist im Transportausweis zu ver-

n.

(3) Bei der Beförderung darf von den in den Transport- ausweisen vorgeschriebenen Zeiten und Wegen nicht abgewichen

iverden; bei notwendigen Abweichu1 ist sof î ä Aussteller vol Pondigur Ahweihungeu. ist sosort be! deut uiies ein neuer Transportausweis zu beantragen. :

(4) Den Zoll-, Veterinär-, Gendarmerie-, Polizei- und Forst- beamten sind auf Verlangen die Transpoxtauswetse vorzuzeigen und die Waren offen zu legen. :

III. Zollpferdekarten. 8 6.

(l) Pferdehalter, mit Ausnahme der gewerbsmäßigen Pferde- händler, können für Pferde, die im Zollgrenzbezirk ihren regel« mäßigen Standort oder Weideplay haben, als Dauertransport=- ausweise Zollpferdekarten nah Muster 3 exhalten.

(2) Die Bollpferdekarte lautet auf den Namen des Pferde- halters und enthält eine genaue Beschreibung des Pferdes.

_(3) Die Zollpferdekarte ist bei jedem Aufenthalt des Pferdes außerhalb des geschlossenen Ortes, also auch bei der Feldbestellung, mitzuführen.

(4) Sie h bei Tage und bei Nacht ein Fahr lang vont Tage ihrer Ausstellung an, unbeschadet von Abjay s.

(5) -Mit der Veräußerung und beim Eingehen des Pferdes wird die Zollpferdekarte sofort, beim Tode des Pferdehalters mit Ablauf des sechsten Tages nah dem Tode ungültig.

Hauptzollamt die Vorführung allgemein an-

d be D

Die Hollpferdekarten werden von der für den Ort der ge- werblichen Niederlassung oder des landwirtschaftlihen Betriebes des Pserdehalters zuständigen Zollstelle, nah Anordnung des Hauptzollamts auch von anderen Zolldienststellen ausgestellt. Ein

mündlicher Antrag des Pferdehalters genügt. 8 8.

(1) Die Erneuerung von Hollpferdekarten ist spätestens 4 Wochen vor Ablauf ihrer Gültigkeit nachzusuchen.

(2) Vor der erstmaligen Ausstellung der Zollpferdekarte ist das Pferd dem Aussteller vorzuführen; vor einer Erneuerung kann der Aussteller die e verlangen.

(3) E gewordene Zollpferdekarten sind unverzüglich dem Aussteller zurückzugeben.

IV. ÆWeideverkehr. 8 9.

(1) Wer im Zollgrenzverkehr Tiere, die der Transportkontrolle unterliegen 2), weidet, hat einen Zollweideschein nah Muster 4 mit sih zu führen. Dieser ist zugleih Transportausweis für den Auftrieb zu und den Abtrieb von der Weide.

(2) Soweit nah den in § 3 Abs. 2 erwähnten landespolizei- lihen Anordnungen Rindvieh, das zu Weidezwecken weiter als 5 km von seinem gewöhnlichen Standort geführt wird, von Ur- [prungaaen nissen und Versendungsscheinen, die auch mit einer

ültigkeitsdauer bis zu einem Jahre und in der Form von Ge- samtzeugnissen erteilt sein können, begleitet wird, gelten diese als Zollweidesheine im Sinne dieser Ordnung. Als Yollweidescheine gelten auch die Zollpferdekarten.

(3) Für das Weiden auf Plägen, die unmittelbar an das Gehöft grenzen, einen Zugang von dort und einen Abshluß nah außen haben, sind Zollweidescheine niht erforderlich.

(4) Das Weidevieh darf nur während folgender Zeiten zur Weide auf- und von der Weide abgetrieben werden:

im Fanuar und Dezember von 7—18 Uhr,

im Februar, Oktober und November von 6—18 Uhx,

im März, April, August und September von 5—20 Uhr und im Mai, Juni und Juli von 4—22 Uhr.

__ (5) Außerhalb dieser Zeiten darf das Weidevich auf der

Weide nur bleiben, wenn der Weidepla vollkommen eingezäunt

ist oder wenn die Tiere einzeln angepflöckt (getüdert) sind.

(6) Der Hirte hat den Zollweideshein beim Weiden der Tiere

die den Transportausweis ausstellende Stelle es verlangt oder

stets bei sih B führen. R ist der Zollweideschein nah An- ordnung des Bezirkszollkoumanissars aufzubewahren und während

ete: LÉREZE Bt Dr R A T L E ne a2