und Anstellungsbedingungen der ?aufmännischen und technischen } Angesteliten der Elektrizitätsbranhe wird gemäß § 2 der Ber- |
ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Cottbus, Sandow und Ströbigß für allgemein verbindlih erfkläri. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J, A.: Dr. Si gler.
Das Tarifregister und die Megisterakten können im Reichs-
arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
während der regelmäßtcen Diensistunden einge|ehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlihß i}, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung de? Kosten verlangen. Berlin, den 24. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer,
Békanntmachung.
Unter dem 24. März 1920 ist auf Blati 27 !fv. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden :
Der zwischen dem Arbeiigeberverband des Einzelhandels, Siß Hamburg, dec Ortsgruppe Bergedorf des Arbeitgeber- overbands des Einzelhandels unz dem Zentralverband der Angestellten, Siß Berlin, Ortsgruppe Bergedorf, an Stelle des allgemein verbindlihen Tarifvertrags vom 21. März 1919 abgeschlossene Tarifvertrag vom 20. Dezeraber 1919 ur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der aufmännischen Angestellten im Einzelhandel wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet von Bergedorf-Sande bei Hamburg für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlich- leit beginnt mit dem 1. November 1919. Gleichzeitig tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 21. März 1919 außer Kraft.
Der Neichsarbeitsminister. N M: Dl: Si ler:
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Neichs8arbeitêministeriums verbindlich it, können von den Vertragsparteien einen Abdrud des Tarifvertrags gegen Gr- stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. März 1929. Der Regtsterführer. Pfeiffer
Bekanntmachung.
Unter dem 26. März 1920 ist auf Blatt 844 des Tarif- cegisters eingeiragen worden:
Der zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Gruppen |
des Landes-Bauern- und Landarbeiter-Rates für Lippe, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau Wesifalen-Lippe, und dem S der Forst-, Land- und Weinbergsarbeiter
eutshlands am 28. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifs vertraga E K zur Regelung der Lohn- und Arbeitebedingungen der Landarbeiter wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseÿbl. S. 1456 für das Gebiet des Freistaats Lippe für allaemein verbindli erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem l. März 1920,
Der Neihsarbetitsminifter. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die een fönnen im Nethtarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dierslstunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih i}, können von den Bertragéparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 29. März 1920 ift auf Blatt 853 des Tarif- registers eingetragen worben :
Der zwis@en dem Urbeitgeberverband der Margarine- und Speiseretiwerke E. V. in Beclin, dem Verband dex Fobrik- arbeiter Deuischiands, Siß Hannover. dem Yentralverband hrisilicher Fabiil- und Trau sportarbeiter in Nichaffenbucg, dem Zeniralverband der Nahrung#- und Genußmiüite!industrie- Arbeiter in Düsseldorf und vem Gewerkverein der Deutschen
abrik- und Handarbeiter in Berlin am 5. April 1919 abge- chlossene Reich s§tarifverirag zur Regelung dex Lohn- wnd gewerblihen Arbeiter in der Maraarine- und Kunst'peisefettir-dustrie wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Neichs-Geseyb!. S. 1456 für das Gebiet des Deutschen Reichs sür al gemein verbiudli erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, Dezember 1919.
Der Nei(sarbeits minister. J. A.: Dr. Sihler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neiéßöarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luiserstiaße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Neidsarbeitésminifteriums verbindlich {}, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 29. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
rbeit8bedingungen für die
BekannimacGung. Unter dem 29. März 1920 ist auf Blatt 849 des Tarif- registers eingeiragen worden: Der zwischen dem Ar beitgeberverband für bas Baugewerbe Br Eilenburg und Umgegend, eutshen Tiefbaugewerbes E. V., Bezirksgruppe VIL, dem Deuischen Bauarbeiterverband, Zweigverein Düben, und dem entralverband der Ziwmerer und vert. Ee Be schlands, ahlstelle Düben, am 10. Juni 191 abge- \{chlossene Tarifvertrag zur Regelung der Loho- und Ar- beitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 283, Dezember 1918
dem Reichsverband dés
(Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Düben, |
Söllichau, Durchwehüa, Toruau, Schwemsal, Roeja, Brösa, Roitßsch - Jora, Tiefensce, Schnadiz, Wellaune, Ober- und Niederalaucha, Pristäblih, Görschliß, Authaufen, Cofsa, Prefssel und Löbniy für allgemein vecbindlich erklärt. Die aligemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920.
___ Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Aus- besserungsarbeiten be\chöftigt sind.
Der Reichsarhbeiisminister. J, A.: Dr. S ibler.
__ Das Tarifregtfter und die Registerakten können im Reichsarbeits- min isterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitêminisleriums verbindlich ist, Tônnen von den Vertragtßparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr- fiattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 29. März 1920.
Der Registerführer.
VEUD Lg 4 rp
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. März 1920 ift auf Blatt 855 des Tartif- registers cingetragen worden:
__Der zwischen der Lohnkommission der Gasihausangeftellten Leipzigs und der Arbeitsgemeinschaft der vereinigten Gastwirte Leipzig-Stadt und -Land am 31. Dezember 1919 abgeschlossene Lohntarifvertr ag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen im Gastwirtsgewerbe wird gemöß § 2 der Ver- ordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet dec Stadt und Amtshauptmanntschaft Leipzig für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich- keit beginnt mit dem 1. Müärg 1920.
Der NReichsarbeitsmintiftex. 4. NA.: Dr, Silk.
Das Tarifregister und die Registeralten können im Neisarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der Sn jen Diensistunden eingeschen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der LTarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragöparteien einen Abbdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Beclin, den 30. März 1920.
Der Registerführer.
e
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. März 1920 ist auf Blatt 569 lfd. Nx. 2 des Taritrzgisters, betreffed den Tarifvertrag vom 24. No- vember 1919 für die gewerblichen Arbeiter der VPappen-, Zellstoff- und Holzsioffindustirie im Gebiete des Frei- staats Sachsen, eingetragen worden:
Die am 20. Januar 1920 von den bisherigen Vertrags- parteien, zu denen der Zeniraloerband der Maschinisten und Heizer Deutschlands -hinzugetreten ist, vereinbarten Aenderungen zu dem allgemein verbindlihen Tarifsvertrage vom 24. No- vember 1919 werden für denselben Berufsfreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Januar 1920 für all- gemein verbindlich erklärt.
Dex NReichsarbeitsrninister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten knnen im Reichs arbeitsministerium, Berltn NW. s, u rane 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden cinge}ehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag tnfolge der Erklärung des Reicsarbeitsministeriums verbindlich isl, können von den Vertragsparteien einen Abbruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. März 1920.
Der Regiiterführer.
dn n ir t ed
Bekanntmachung.
Unter dem 30. März 1920 ift auf Blati 854 des Tarif- regisier® eingetaägen worden:
Der zwischen der Gastwi:te-Jnnung Darmstadt und der Arbeitsgemeivchaft der gastwirtschastiichen Angestellien- Verbände am 20. April 1919 obgeschlosfiene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Atrbeitsverhötnisse der Kellner und der zwischen der freien Gasiwii te-Jnnung, Siß Darmstadt, dem Verbapd der Gastwir!sr chilsen, Ortsverwaliung Darm- stadt, und dem Deutschen Kellner bund, Bezirk0ve! eia Darm- stadt, am 28 Zuli 1919 abge!clossene Zusaß-Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Ärbeiishedingungen jür das männliche und weibliche Hilfspersonal im Gastœirtsgewerbe- wird gemäß
9 der Vero: dnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl, S. 1456) für das Gebiet des Stodtbezirls Darmsiadt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. S igler.
Das Tarifreaister und die Regiiterakien können im Reich8arhetts. ministerium, Berlin NW. 6, Zu 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruckd des Larifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Bexlin, den 30. März 1920. Der Registerführer,
Pfeiffer.
Pfeiffer,
Bekanntmachung.
Unter dem 30. Mörz 1920 ift auf Blati 856 bes Tarif- registecs eingetragen roorden :
Der zwischen dem Oztskariell der Ange fstellten-Verbände Alzey und der Vereinigung der Alzeyer Kaufleute am 31. De- zembec 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehal1s- urd Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellien wird gemäß § 2 der Verorbnung vom 23. De- ¿ember 1918 (Reichs:-Gescgbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Alzey für allgemein verbindlich erkiärt Die all- aemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erstceckt sich iht auf Arbeitsver träge, für die besondere Fachtarifver träge in Geltur:g sind. Falls künftig für einen
|
Papier-,- |
| 1920
Handel 8zweig ein besonderer Fachtaiifverirag für allgemein |
oerbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allge-
meinen Verbindlichkeit aus dem GeltungSbereih des allge meinen Tarifverirag3 aus. Dex NReichsarbeitsmninister. J. A.: Dr. Sigtler.
Das Tarifregisier und die Negisterakien können im Neichs- arbeitsministecium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingefechen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragéparteien einen Abdruck des Tarifyertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. März 1920.
Der Registerführer, Pfeiffer.
YBekanuitmachung.
Unter dem 31. März 1929 ist auf Blatt 858 des Tarife registers eingetragen worden:
Der zwischen der Bezirlsgruppe Berlin des Verbandes Deutscher Eisenwarenhändlec E. B. und dem Gewerkfschafts: bund faufmärnischer Angestelltenverbände am 923. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anste lungsbedingungen für die kaufmännischen Angeñellten im Eisen-Einzelhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom
| 93. Dezember 1918 (Reichs-Gejeßbl. S. 1456) für ein Gebiet,
das begrenzt wird durch eine Verbindungslinie zwischen den Orten PRotsbam, Grünau, Cöpenick, Buch, Heunigsdorf, Spandau, Poisdam — einschließlich dieser Orte —, jedo unter Aus\chluß von Teltoro, für allgemein verbindlich erkiärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dern 1. Dezember 1919, Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im ReiZarbetts- ministerium, Berlin NW. 6, Luisen e 33/34, Zimmer 161, während der reazImäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Nrbeitgeher und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertirag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ift, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifverirags gege? Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanunimachung.
Unter dem 31. März 1920 ist auf Blatt 859 des Darif: registers eingetragèn worden: j
Die zwishen dem Lokalverein Berliner Spediteure E. V. und dem deutschen Transportarbeiter-Verband, Bezirk Grof Berlin, am 30. Dezember 1919 vereinbarten Aenderungen zu dem allgemein verbindliczen Tarifvertrag vom 6. Sep- tember 1919 zur Regelung der Loha- und Ar beitsbedingungen für die in den Speditionsbetrieben beschäftigten Arbeiter werden in dem Umfange für den Tarifverirag vom 6. Sep- tember 1919 ausgesprochenen allgemeinen Verbindlichkeil gemäß 8 2 der Verorvnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) s das Tarifgebiet des TarifvertragL vom 6. September 1919 gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginni mit dem
1. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminifter. J, A.: Sigler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zirainer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden;
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Vertragspyarteien einen Abdruck des Tarifvertrags geger Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, ven 31. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer
Bekannimachung.
Unter dem 31. März 1920 ift auf Blait 857 des Tarif- registers eingeiragen worden: i
Der zwischen dem Bayerischen Grundbesizerverband E. V, Münchea, dem Bayerischea Waldbesißerverband E. V, München, und dem Reichsve: band land- und forstwirtischaftlicher Fach- und Körperschaftsbeamten (früher Reichsverband deutscher Gutsbeamten), Bezirksverein Bayern in München, am 18. Auaust 1919 abgeschlossene Tarifvertirag gur Regelung der Gehalis- und Anstellungsbedinguägen für die sand- und forstwirischafilichen Fachbeamten wird für die landwirischaft- lien Fachbeamten gemäß S 2 der Verordnung vom 23. De zember 1918 (Reichs-Gesegvl. S. 1456; füx das Geviet des Freisiaates Bayern rets des Rheines für allgemein ver- bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15 Dezembec 1919. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbind!ichkeit auf die forftwirtschaf.lizen Fachbeamten bleibt
vorbehalten, Der Reich3arbetiisminifter. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reihsarbetté« ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifverirag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsministertums verbiadlich ist, können pon den Vertragspartein cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung,
Unter dem 1. April 1920 ist auf Blatt 862 des Tarif: registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentralvecband der Angejtellten, Orts- gruppe Stettin, dem Gewerkihaftsbund kaufmännischer LUnge- stellienverbände, Oitsausschuß Stettin, und dem Verbwrd des Stettiner Einzeihandels am 30. Juni 1919 abgeschlossene Tarifverirag zur Regelung der Gehalts- und Anstellur gs- bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Eisenwaren- einzelhandel wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Stettin und den Vorort Züllchow für allgemein verbindlich er- klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März
Der Reichsarbeitsminifter, J. A.: Dr. Sigzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- f teile das frevelhafte Spiel des Putsches auch in das Nuhrrevier trugen. }
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienstsiunden eingesehen werben.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifverirag infolge ues T End des Rezcbdaa aen es ist, Lônnen or den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. s
Berlin, den 1. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 881 des Tarif- regisiers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Pelzwarenbranche von Berlin und dem Zeniraloerband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, abgeschlossene, om 1. Januac 1920 in Kraft ge- treteñe Tarifoertrag zur Regelung der Gehalts- und An- stellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten dec Pelzwarenbranche wirb gemäß § 2 der Ver- orduung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbäandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Februar 1920.
Dex Reichgarbeitsminister. J. A.: Sißhler. Das Tarifregister und die Registeralten fönnea im Reichs»
arbeitsministeriumn, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingejehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, füc die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck bes Larisvertrags gegen Exstaitung der Kosten verlangen Berlin, dea 7. April 1920.
Der Regifterführer. Pfeiffer.
e. Nichkamtklies, Forisezung aus dem Hauptblati| Deutsche Nationalversammlung.
159, Sikung vom 12. April 1920, Nachmittags 8 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitunasverleger.)*)
Die Tribünen und die Negierungsesirade sind überfüllt, das Haus isi gut bejeßt.
Präsident Fehren bah: Es sind folgende Benachrichtigungen an mit eingeaanzen: Der Abgeorduete Ulitzka-Ratibor depelschtert : „Nah Veröffentlichungen in der Presse verbtetet die Entente- fommission den obers!esishen Abgeordneten die Ausübung thres Mandats. (Lebha1tes Hört! hört!) Wir erwarten valdigst Be- scheid, wie wir uns verhalten sollen. Beachtenëwert ist, daß wir auch Bevölkerungêt:1le vertreten, die ntt zum Abstimmungsgebiet evbren." Der Abgeordnete Dr. Harlmann-Königshütte telegraphiert, aß all? Mandate rer in Obe1iclesien domizilierten Abgeordneten suspeadiert seien. (Levhaftes Hôrt 1 hôrt ) Gs ist mir auch mit- eteilt worden, daß Abyeordn-ten vom Schlesischen Provinzial- andtag dit Zeilnahme insofern unmögli gemackcht wurde, als ihnen dann die NRüklebr in die Heimat untersagt wurde. (Lebhastes Hört! hört !) Ich stelle fest , daß solhe Maßnahmen unseres Wis ns in Schleswig nicht getroffen worden "ind. (Mit erhobenec Stimme :) Jh \prehe im Namen des deutschen Voikes, wenn ih eg’n diese unerhörten Eingriffe der &ntente in die politiihen Rechte es deutschen Bolies und seiner Vertreter vou dieser Stelle aus den allerichärfsen Widerspruch erheb? (lebhafter Beifall), uno wenn ich die Regierung bitte, mit aller Naschheit und Schärfe alle mögli ven Maßregeln zu ergreifen, um diesem völferrechtäwidrigen Verhalten der Cnt-nte ein Ende zu machen. Ote Beifall.) Wir werden vorauésiGtiih nit länger als in die nächste Woche hinein tagen. Ñ el Arbeitoitoff ist noch u den Ausschüssen aufgesveihert. Wir ko. nea nibt alle dieie Sawen auf die nächste Woche ve:schieben. Ich muß die Herren bitten, von morgen ads energisd) in die Arbeit zu iceten, lo daß wir die Stoffe, die keiner ardßeren Um ang haben, noch im Verlause dieser Woche erledigen können. Fch bitte die Vorsigenden der Aus\chüsse, dana zu handeln.
Auf der Tagesordnung sieht zunächst die Entigegen- nahme einer Erklärung der Negierung.
Neichskangler M üller: Meine Damen und Herren! Der Herr Präsident der Nationalverscemmilung hat soeben den schärfsten Protest im Namen der Volk8vertrotung eingelegi gegen das verfassungs- und völterrechtöwidrige Vorgehen der Entente im Oberschlesien, die den gewählten Abgeordneten dêr Nationalversammlung das Recht bestreitet, ihr Recht auszuüben. Aehnliche Versuche sind in den Abstimmungs- gebieten oben in Masuren ebenfalls seitens der Gntentefommissionen gema worden. Gs eint also jet ein ähnliches Vorgehen vorzus« liegen, das angebli gestüßt ijt auf Beschlüsse der Botlschasterkonferenz in Paris. Ich kann namens der deutschen Regierung versichern, daß wir mit allem Nachdvuck gegen dieses Vorgehen protestieren werdet und die Necte des deutschen Volkes mit seiner BVollköverireiung wahren werden. (Bravo!)
Meine Damen und Herren! Vot Ina vierzehn Tagen in meiner lekzten Rede in der Nationalversammlung habe ih als das vornehmste Ziel unserer auswärtigen Politik bezcidmet: Mblehr oon allen Kriegs- mitbesn und allen Kriegsanshauungen in der auswärtigen Politik. Heute: wissen wir, daß jenseits unserer Grenzen diese Abbehr von den Kriepsmitteln nicht vollzogen, ja nit einmal gewollt ift. (Sehr ri&tig) Heute leiden wir mitten im Frieden unter den Gewaltsam- feiten eines im Kriege erstarktien übermädtigen Militarismus, dem wir nichts entgegenseßen können als unser qutes Recht. Am Moañn ist der französisGe Militarismus eingerückt wie im Feindesland. (Sehr vichtigl) Senegalneger liegen in der Frankfurter Universität und be» waden das Goethehaus. (Hört, hört!) Ueber dem Maingau flatterk ie französische Trikolore. Meine Damen und Herren! Woher au Hie fvanzósishe Regierung ihre Sceingründe für ihren Einbruh im deutschen Lande, für ihre Beseßung deutscher Städte nimmt — lassen Sie mich einen kurzen Ueberblick über die Entwiklung im Ruhrgebiet gehen.
Das verbrecherishe Abenteuer der Kapp, Lüthwiß, Jagow, Traub
haite, wie überall, so au im Ruhrgebiet, die gesamte Bevölkevung |
zum Abwehrkampf geeint. Ganz besonders die Arbeiterschaft ohne Nücksicht auf ihre Parteizugehörigkeit schloß sich zu einer \chlagkräftigen Macht zusammen und verhinderte, daß konterrevolutionäre Truppen- R
*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wort- Laut wiedergegeben werden,
Es ift ein Bekenntnis zur Republik, das dor! in geschlossener Front abgelegt wurde, und zugleich ein drohendes Wetterzeichen für alle, die jeßt oder in Zukunft unter Mißbrauch von Teilen der Reichswehr
an eine Vergewaltigung von Volk und von Verfassung denken. Das }
einige Volk ist stärker als alles und alle! Kapp und seine Spießzgesellen waren davongejagti, Seine Hinter-
männer von der Rechten rückben mit bemerkenswerter Geschwindigkeit |
von den Putschisten und ihrem Nichterfolg ab. (Sehr vichbig! bei den Mehrheitsparteien.) Aber die Tatsache, daß der Putsch wur durch die
lung gewisser Kreise der Neichswehr überhaupt möglh war, daß er im vollsten Sinne des Wortes eine Offiziersrevolie war, ließ sich von heute auf morgen nit aus der Welt schaffen, Die Reich&wehr hatte das Vertrauen weiter Volkskreise venoren, und gang besonders der Arbeiterschaft. Lütiwiz und Genossen hatten Das militärische
Snstrument der Nepublik zum großen Teile ruiniect und in Vercuf |!
(Sehr wahr! Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien.) | verwundet 19 Offiziere, 329 Unteroffiziere und Mannschaften. (Hörl
gebracht. Mit tiefstem Mißtrauen sah die Arbeiterschaft an der Ruhr den Vorgängen innerhalb des Militärs zu. Sie konnte in diesem
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Eidbrüchigen verfühite Truppen vor sih hatte. Diese Atmessphäve von beredtigtem und von unberechtigtem Mißtrauen machten sich diE- jenigen zunuße, denen es bei der ganzen Aktion nicht um die Ver-
bie Gelegenheit zum Putsch ergreifen wollten, um rhre politischen Ziele durchzuseßen. (Sehr vichtigl bei den Mehrheitsparteien.) Verbrechen der Kappistan, daß sie den Boden \chufen, auf dem die heitsparteien. — Lachen rets), daß sie das Sprungbreit für die
Desperados der äußersten Linken abgaben, nahdem sie die gesamte Staatsordnung in Frage gestellt hatten. (Zuruf rets: Wahlredel)
— Herr Abgeordneter v. Graefe, wir werden ähnlihe Reden bei den |!
Wahlen kommen werden,
aub nod halten, und ih hoffe, daß se Ihnen übel bes (Sehr richtig! links.)
den Kapp-Tagen.
angenehm.
greifen. (Sehr richtig! links.)
Die Dinge im Nuhrgebiet haben sich, feitdem x im hoben | An die Stelle | der imposanten Arbeiterbewegung trat allmählih die Rote Armee, | die organisierten Arbeiter kehrten zu den Zechen und in die Fabriken |
Hause zuleßt darüber sprach, vollständig verändert.
zurück. Unter den Waffen blieben die verblendeten Vertreter der Nätediktatur, die sh dur den Massenjanhagel des Reviers er- gänzten, der nihts sah und nichts wollte, als verbrecherische Au8- nußung des geseßlosen Zustandes. Dieser Situation und keiner
großen politischen Bewegung stand die Neicbsregierung gegenüber, ?
als sie das Zeichen zum Einmarsch in die neutrale Zone gab. Ende
Mrz bäuften sich die Hilferufe aus den nördlich der Ruhr ge | Maaistrate, Behörden, Ver- }
legenen Städten der neutralen Zone. treter aller Parteien, Handelskammern, vereinigungen, kurz, das ganze Volk in allen SHichten {rie nah Hilfe vor dem Terror des Nerbrechens und der Náäuberei. Es handelte sih niht darum, dem im allen Obrigkeit8- staate mißverstandenen Prestigeverlangen der Regierung oder einer Behörde Genugtuung zu verschaffen, wo es {h ledigli um Aus- \haltung der verfassungsmäßigen Organisationen handelte, um
Geroerk chaften, Berufs-
Da wurde von uns der .Weg der Verständigung beschritten und ver-
sucht, mit Vertretern der Arbeiterorganisationen ein Abkommen auf |
Wiederherstellung verfassungsmäßiger Zustände zu \haffen. So haben wir in Bielefeld, so haben wir in Münster verhandelt, weil wir den Ursprung der Bewegung nicht verkannten, weil wir die un- geheure Schuld der Berliner Putshisten, Aufruhrboden geschaffen, Aufruhrstimmung ins Volk getragen zu haben, nicht mit dem Bluie der Ruhrarbeiler bezahlen lassen wollten (sehr ritig! links), weil wir der Arbeiterschaft und ihre der Verfassung geleisteten Dienste nicht verquiden wollten mit dem Verbrechen des Gesindels, das jeßt unter der Flagge des Kommunismus plünderte. Dieses Gesindel galt es niederzulämpfen. (Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien.) Oeffnung von Gefängnissen, Plünderung von den, Lager und Haus- haltungen, zahllose Morde, Erpressung bei Banken, bei Post und Stadthauptkassen im Betrage von mehreren Millionen Mark für den Sold der Roten Armee waren die Heldentaten in der neutralen Zone. Kein Vollzugsrai, keine Note Heeresleitung, keine Partei- organisation hatte irgendeinen Einfluß mehr auf die bewaffneten Haufen, die sich an kein Bielefelder Abkommen kehrten, die die Berg- arbeiter mit Maschinengewehren am Einfahren verhinderten, die mit Sprengung der Bergwerös|chächte drohten, und denen gegenüber in Städten wie Duisburg, Oberhausen und Essen alle Parteien mit Ein- {luß der Unabhängigen das Ginrüken der Truppen forderten, ebenso wie der Vorsißende des Zentralrats in Essen Dr. Stern vor seiner Flucht den Einmarsch des Militärs als unecläßlih erklärte, do der Zentralrat jeden Ginfluß auf die Rote Armee verloren hatte. So wax die Lage, als die Reichsregierung in Pavis den Einraarsh forderte, ihr Einmarschverlangen immer und immer wiederholte, (Hörl! hört! bei den Mehrheitsparteien.)
Mix haben dem hohen Hause eine Zusammenstellung auf Druck- sade 243 über die Hilferufe zugehen lassen, die zu uns gedrungen sind und in denen sih das ganze Volk vereinigt hat in seinem Necht auf Schuß und Sicherheit und Arbeitsmöglickeit. Nicht enthalten find in dieser Zusammenstellung, die Ihnen vorliegt, Beriébte über die herz- bewegenden Klagen, die uns hier von Deputationen aus Essen, Dort- mund, Gladbeck, Duisburg, Dinslaken, Nelinghaufen, Bottrop, Obet- hausen über den Terror der Syndilalisten vorgetragen worden sind. Angehörige aller Bevölkerungsshichten in diesen Bezirken baten uns dringend, die Truppen die Entwaffnung dieses Gesindels durchführen zu lassen. Wo kein militärischer Schuh gefordert wurde, insbesondere im Wuppertale und im Bergisch-Märkischen Lande, wurde auh niemand hingesandt, Dont sind mit Hilfe der Arbeiterschaft ver-
| zwischen Volk und Neichswehr kommen,
Durcheinander, in das die revolutionären Rebellen das Reich ge- j verfassungsmäßtzer
stürzt hatten, kaum mehr erkennen, ob sie verfassungëtreue oder von }
seinen Klassen und | mit der notwendigen Aktion zu lang
| Regierung keinen Einfluß gehabt, Aktionen hat lediglich die Politik zu entscheiden.
tassungêmäßige Zustände hergestellt worden. Wir hoffen, daß & dort den verfassungsmäßigen Behörden gelingt, die MWaffenabgabe restlos durdguführen. Niemandem wird das lieber sein als der Regierung, die so wenig als möglich Militär zu Polizeiaktionen verwenden will. Nicht zuleht liegt das auch im Interesse der Neichawehr selbst, die ein Teil des Volkes sein soll und deshalb nur im äußersten Notfalle gegen andéta Teile des Volkes geführt werden darf. (Sehr gut! bei den Mehr- heitgparteien.) Wir müssen zu einer seelischen Uebereinstimmung Beide müssen Verständnis füreinander gewinmen. Dann wird das Heer Feine schweren Aufgaben erfüllen können, und bas Mißtrauen des Volkes wird restlos ver- shwinden.
Wie [Æwer die Aufgabe der Neichswshr im Nuhrrevier war, das
' besagt beweisfräftig die Verlustliste. (s wurden bis gestern gezählb: | Tot 15 Offiziere, 142 Unteroffigiere und Mannschaften (hört! hôrt!),
vermißt 6 Offiziere, 93 Unteroffiziere und Mannschaften (hört! höôrt!),
hört!) Das ift ein Gesamtverlust von rund 600 Köpfen. (Lebhafte Rufe: Hört! höct!l) Die Opfer, welche die Neichswehr zur Herstellung Zustände gebraht hat, sollte sie vor den Schmähungen ‘ühßen, die oft wahllos gegen sie vovgebrahi werden. (Sehr rihtigl i den Mehrheitäparteion.) Wenn im Einzelfalle Aus»
| \chreitungen vorkommen, wird ihnen nahgegangen werden. Niemand | verurteilt Ausschreitungen mehr als die Regierung. Aber was wollen
fassung gegangen war, nicht gegen die Putschisten, sondern die selbst | denn die Ausschreitungen eingeiner besagen gegenüber den schweren Ver
brechen, die massenhaft von dem Janhagel begangen wurden, geaen deut
| die Reichswehr eingeseßt werden mußie. (Lebhafte Zustimmung bei
Ganz gewiß, diese Drahtzicher des Kommunismus hâtten sich von | den Mehrheitsparteien.) Das richtige Urteil über die Reich8wehr
langer Hand vorbereitet (sehr richtig! rechts), aber es t ein weiteres |
und ibr Auftreten wird unzweifelhaft von der Bevölkerung der ge- brandshazten Gebiete gefällt werden fönnen. Nach zuverlässigen Nathp
i; A Ä ¡ e is ; n ! rid m 8 uta j Hor, Wu im C mnd Dut Linksputschisten erst operieren konnten (sehr richtig! bei den Mehr- | richten, die uns zugrngen und augehen, wurde un Essener und Du | burger Bezirk die Neichswehr als der Befreter von unerträglichem
Dru begrüßt. (Hört! hört! rechts.) Die Bevölkerung atmete auf, als die NeicEwehr ihren Einzug gehalten hatta. (Sehr ritig! bei dex Mehrheitsparteien.) Die Herren Abgeordneten aus diesen Begirken werden Gelegenheit Haben, das in der Nationalversammlung zu be- sbätigen, Jn dem Gebiete nördlih der Nuhr baben Angehörige aller
: i a A E % Sozialisten. auf Anfrage ausdrüdli ind Sah ei Die Entartang im Ruhrgebiet ist nihts als eine Erbschaft aus | Parteien, au Sozialisten, auf Anfrage ausdrücklih verneint, d ß eim
(Sehr ridtig! bei den Mehrheitsparteien.) Dhne j Kapp-Putsch kein Generalstreik und keine Anarchie im Ruhrgebiet. | l E A IEEE 7 (Sehr richtig! bei den Mehrheiisparteien. — Zuruf rechts: Das ist i aus dem einstimmigen Beschluß der Essener Stadiverordnetenver]amm»- hnen unangenehm!) — Nein, Herr SHulb, das ist uns nicht un- | Ich versihere Ihnen, daß, wenn noch einmal ver- j brecerishe Militaristen sstch zu diesem Zweck hergeben sollten: das j deutsche Volk würde ohne jede Aufforderung zu demselben Mittel |
HeilungsWprozeß von innen heraus möglich sei. (Hört, hört! rets.) Wie die Reichsregierung handelte und entschied, das ersehen Sie
sung vom 9. April, der folgendermaßen lautet:
Erst als Plünderungen und Gewalttätigkeiten gegen bie große Masse der arbeitäwilligen Bevölkerung und gegen Einzel» personen den NRuhrkohlenbezir® an den Nand des Ab- grundes bradten, hai die Reich8regierung auf drimgendste bohörblide un private Notrufe den neutralen Teil des Bezirkes mit NReich8wehr belegt, so au die Statt Essen, im der die Verhältnisse unerträglich geworden waren. Wir befunden vor aller Welt, daß der Reichsleitung kein anderer AuAweg mehr blieb, wollte sie uns micht elend zugrunde gehen lassen. Mit heißem Mitempfinden grüßen wir die Volksgenossen in den unbétei- ligten Sbädten, die davaufhin von Frankreich beseßt worden sind. Wir erbeben feierli Ginsprud gegen das Vorgehen der Franzosen, das jedem Ret und auch jedem menschlichen Empfinden Hohn spricht, auf das auch der Besiegte Anspruch hat, zumal nach Abschluß des Friedens.
So der Beschluß der Essener Stadiverordnetenversammlung.
Es ist nun der Regierung der Vorwurf gemacht worden, daß fie e gezögert hätie. (Sehr richtig! recht3) Wir bestreiten in Beurteilung der Gesamtlage die Berech tigung dieses Vorwurfes. Solange es noch eine Möglichkeit zu geben \&ien, die Lage friedlih zu entspannen, mußten wir zuwarten. (Sehr riótig! bei den Sozialdemokraten.) Womit s{ließlich zu rechnen war, das hat do die Besebung des Mairgaues dur die Franzosen gezeigt
Eigenmächtigkeiten von Vollzugêräten, um angemaßte Amtsbefugnisse. | Allein das rechtfertigt vor dem deutschen Volke das Zögern de: Ne-
gierung. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Bevor wir die Zus stiznmung zum Einmarsch in die neutrale Zone gaben, mußten wir die EKherheit haben, daß alle Schichten und Parteien dieser Gebiete den Schuß dur Touppen verlangten. Weil die gesamte Bevölkerung des Ruhrgebiets — Bürgercum, christliche und sozialistische Arbeiter — das Eingreifen des Militärs unbedingt für nötig hielten, tragen heute die \ckwergeprüften Bürger des Maingaues patriotischen Sinnes im Fnteresse unserer ocoßen gesamtdeutschen Sache die Leiden der Offu- pation.
Die Hilferufe aus dem Ruhrgebiet waren kurz vor Ostern so dvingend geworden, daß es für die Regierung nur zweierlei gab: helfen oder abdanken! Sie mußte helfen; denn sie hatte die Mittel dazu. Die Negieorung jedes geordneten Staatswesens hat die Pflicht, ihre Staäts- bürger vor Naub und vor Plünderungen zu {üßen. (Sehr richtig.) chr diese Pflicht zu wehren, ist mit nichts zu rechtfertigen.
Die Einleitung der mit militärishen Mitteln auszuführenden Polizeiaktion im Nuhrgebiet war — ich stelle das ausdrücklih fest — bedingt ledigli dur die Hilferufe der Zivilbevölkerung. JIrgend- welche Wünsche militärischer Stellen haben auf die Entscheidung der Ueber die Notwendigkeit solcher * Ich brauche auf die Lebenênotwendigkeit der militärisGen Aktion nit weiter einzu- gehen; wer sehen will, der sieht fie. Wir hätten ein längeres Zögern mit einer Gefährdung des Weiterbestandes zu bezahlen gehabt. Wir baben uns zum Einmarsch enisclossen, um die Einheit der Republik nit zu gefährden. i
Wir sind einmarsciert, ohne die Zustimmung Frankreichs erlangt zu hoben, das die Aktion für unnôtig und gefährlich bezeichnete.
Zwei Worte zu dieser frangösischen Behauptung ! Wann Leben und Eigentum von Deutschen gefährdet ist und zu s{üßen sei, das zu beurteilen, muß Sache der deutshen Regierung sein. (Lebhafte Zustimmung.) Ein Vertrag, der dieses olementare Recht, im eigenen Lande Ordnung zu schaffen, unterdrüden wollte, Tönnie von feiner Dauer sein, weil er si damit mit jedem geschriebenen und unge- schriebenen Recht in striktesten Widerspruch seyen würde. (Sehr richtig!) Es ist aber nur eine böswillige Willkür, den Artikel 44 so auszulegen. Gewiß: wir dürfen nah Artiksl 42 und 43 des Friedenövertrages in der neutralen Zone keine Befestigungen haben und feine bewaffneten Kräfte versammeln, weil darin eine feindliche Haltung gegen die Signatarmächte und der Versu einer Störung des Weltfriedens liegen würde. Ist diese Bestimmung aber getroffen, um eine Aëtion zux Wiederherstellung der öffentlithen Ordnung zu