1920 / 81 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Uvzuverlässigkeit ia bezug auf diesen Hantclsreiriebuntersagt. Dem i

Genannten ift der Wandergewerbescchein entzogen. Lüneburg, den 9. April 1920. Der Landrat. Albrecht. BerauntmaGuLn Dem Fleischermeister Max Werner in Witten- be rg, Mittelstraße 4, ‘st auf Grund vorgefommener Unregelmäßig- keiten der Handel mit Fleisch und Fleishwaren aler Art wegen Unzuverläfsigakeit 1 der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915, Ziffer 3 der Ausführungsanweisuug vom 1. September 1916) von heute ab auf die Dauer von 6 Wochen untersagt und gleichzeitig der Fleischereibetrieb ge- \chlossen worden. Die Kosten der Veröffentlichung der Ver- fügung sind ihm zur Last gelegt worden. Wittenberg, Bez. Halle, den 14. April 1920. Die Polizeiverwaltung. De. Not tebohm.

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(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) Butt ez aA 4E Ad Ae R L D R E i PALAESA: B T PLBAE R A E R O DIEC H O RS L D S HF C G Nichtamtliches,

Deutsches Rei éh.

In der am 15. April 1920 unter dem Vorsitz des Reichs- ministers Dr. David abgehaltenen Vollsißung des Reichs- rats wurde den Entwürfen 1) einer Verordnung, betreffend das Verbot des Tronnens, Schneidans und Sortierens von Hadern und Lämpen aller Art in dex Hausarbzit, 2) einer eco fen a E 306 Reichswirischaftsgericht, 3) eines Geseßzes über die Befriedigung der Gebäude des Neichstags und der Londtage, 4) eines Gesetzes, betreffend Gewährung einer Ent- schädigung an versezte Beamte und von Umzugskosten an Wartegeldempfänger, zugestimmt.

Der Reichsrat trat heute wivder zu einer Vollsizung zu- sammen; vorher An die vereinigten Ausschüfse für Volkswirt- schaft, für Haushalt und Rechnungswesen, für innere Verwaltung, für Nechlspflege und für Reichswehrangelegenheiten, die ver- einigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Hednunlinne die vereirigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für Reichswehrangelegenheiten und für See- wesen, die vereiniglen Ausschüsse für Verkehrswesen, für Haus- hast nund Rechnungswesen und für Rechtspflege sowie bie ver- einigten Ausschüsse für Steuer und Zollwesen und für Volks- wirtchaft Sigungen.

Die von der agten Presje verbreitete Nachricht, daß 8000 Mann neuer Reichswehrtruppen in die neutrale Zone des Ruhrgebiets eingerüdckt seien, ift laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ falsch. Es ist im Gegenteil I daß die Druppenzahl in bder neutralen Zone andauernd vermindert wird. Mehrere Batterien sind bereits zurüdck- gezogen worden und weitere Truppen sind zum Abiransport bereitgestellt.

Der ehemalige französische Minister Albert Thomas, les! Sekretär des Arbeilsamts des Völkerbur.des, und dec

cäsident der Juternationalen Arbeitslonsereng Fontaine rafen vorgestern in Saarbrücken ein und hatten eine Be- sprechung mit den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Durhsührung der im 18. Teil des Friedensvertrags

vorgesehenen ternationalen Regelung der Arbeiter- shußzgesezgebung und der Arbeiterversiche- rungsgeseße. Die Besprehung fand unter dem

Vorsiße des Grafen Moltke, Mitglieds der Saarregierung, statt, Wie „Wolffs Tele raphenbüro“ meldet, legten Thomas nd Fontaine dar, daß fie p auf einer Juformations- und Propagandareise befänden, um die Beschlüsse der Pt oigen rbeitsfonferenz der gesamten Arbeiterschaft bekanntzugeben. Von den Vertretern der Arbeiterschaft wurde die restilose Ein- führung auch der nach der ne des Saargebiets in Deutschland in Kraft getratenen sozialen Geseye an der Saar gefordert. Dem Vernehmen nach beabsichtigen die Vertreter des Arbeitsamtes des Völkerbundes demnächst auch mit der reichsdeutschen Arbeiterschaft Fühlung zu nehmen,

Gegenüber dem zurzeit aen Gerücht, daß das Reichspostpersonal aus der Uedernahme der pa und württembergischen Post auf das Reich u. a. Nachteile zu gewärtigen habe, wind vom Reichspostministerium erklärt, daß

Theater. Opernhaus. (Unter den Linden.)

Sonntag: Kart vesay 22. t

Male: Die D A7 fj anen Pandora. Abends 7} Uhr: Stella.

Anfang 4 Uhr. (— Montag, Diensiag u Montag: 90. Dauerbezugsvorstellung. | Stella. Mittwoch: Die deutschen

Der Waffenschmied. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmen- markt.) De: Eta: Karten- reservesay 64. 38. Volksvorsteliung zu er- mäßigten Preisen: Nathau der Weise. Anfan

der Paudora.

Anfang 7 Uhr.

exr weiße Heiland.

ag A 63. Peer R arie ynt. Unfang r. s Ciliralbeun: 1 -Piendita: Bli: Manis Berliner Theater. Sonntag (3 Uhr):

ohue Schatten. Mittwoch: Fidelio. VBuaæanelstudeuten.

—- Donnerstag: Der Varbier von Sevilla. grey: Die Frau ohne Schatteu. Sonnabend : Der Trouba- dour. Sonntag: Mittags: Bajazgi. Abends: Die Frau ohue Schatten.

Schauspielhaus. Dienstag: Minna

Abends 74 Uhr:

Marquis von Keith. Donnerstag: | Dienstag, Mittwoch

um erften Vèale: Alkestis. Freitag: | Aöuig lifeftis. Sonnabend: Der Marquis | Wetterstein. von Keith, Sonntag: Nachmittags: Die Rabensteinerin. Abends: Der Marquis von Keith.

et aan Ewa

n Male: Himnzel } Gewer

uud Hölle. Donnerstag und Sonn- abend: Himmel und Hölle.

Kammerspiele. Sonntag (24 Uhr): Die Büchse der | bis Sonnabend: Der Herr Minister.

und Freitag:

Kleinstädter. Donnerstag: Frühlings | L i : Erwacheu. Sonnabend: Die Büchse 74 Uhr: Meuagerie. Montag bis

Großes Schauspielhaus. AmZirkus— Karlstraße— Schiffbauerdamm. ) Sonntag (12 Uhr): Zum ersten Male: i 24 Uhr. Abends: Karten- | Antigone. Abends 7 Uhr: Dex weiße |scin Ring. reservesa 62. Le, Marquis von Keith. | Heiland. Montag bis Sonnabend: | Damastus. Montag: Gyges und | abendlich 74 Uhr:

Allabendlich 7 Uhr: Der leúte Walzer.

L E H E B E L E L R

Theater in der Königgräber Straße. Sonntag (3 Uhr): Erdgeist, Schlof: Wetten-!| von Barnhelm. NMiitivoch: Dev |ftein. Montag u. Freitag: „Sie“’. —| Dochter.

und Sonnabend: icolo. Donnerstag: Schloß

Cessingtheater. Sonntag (3 Uhr): See rb pa 2 Abends 7} Uhr: Deutsches Theater. Sonntag, Abends | E Goa ie ias, ries

74 Uhr: Dame Kobvold. Montag, | und Freitag: N ) Dienstag und e Dame Kobo!d. »a | D eE O U OUN, Sonn Mitirooh: Zum erste

m ersten Pale: Frau Warreus

dies niht der Fall sei. Die Staatsverträge über die Bedin- gungen, unter denen das bayerische und württembergische Perjonal in den PNeichsdien# übergehen soll, werden demnächst der Nationalversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Reichspostministerium wird ferner auf eine Verbesserung der Anstellungs8- und Beförderungsrerhältnisse des bisherigen Personals der Neichspost- und Telegraph-nverwaltung hin- wirken, soweit sich dies mit den dienj!lihen Bedürfnissen und den finanziellen Nücsichten vereinbaren läßt.

Preußzen. Den Archivhilssarbeitern Dr. Gollub in Berlin, Dr. Dehio in Münster und Dr. Keyser in Danzig ist der Amts- titel Archivassistent beigelegt worden.

Jn Artikel 13 des Abstimmungsreglementis für den Regierungsbezirk Allenstein id den Kreis Olezko vom 14, April 1920 fteht, wie „Wolffs Tele- graphenbüro“ mitteilt, daß die Stimmzettel bei der Abstimmung entweder den Vermerk Ostpreußen (Prusz Wshony) over Polen (Polska) tragen müssen, derart, da „Ostpreußen“ den Wunsch, bei Ostpreußen zu verbleiben, und „Polska“ n den Wunsch, mit Polen vereinigt zu sein, ausdrüdt, Es fällt auf, daß hiernach die Deutsch- gesinnten des Bezirks nicht einen Stimmzettel mit dem Ver- merk „Deutschland“ abgeben sollen. Die Kommiision hat diesem begreiflihen Wursh der deutsch gesinnten Bewohner des Ab- slimmungsbezirks im Einverfiänduis mit der Kommission in Marienwerder deshalb nicht Rechnung getragen, weil im Friedensvertrag Artikel 94 und 95 nur von „Ostpreußen“ und nicht pon Deutschland die Nede ist und die Kommission sich eug an den Friedensvertrag gebunden glaubt.

Der Minister sür Handel und Gewerbe hat unter dem 6. April d. J. neue „Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technishen Staats- dienst im Bergfach“ an Stelle der bisher geltenden Vor- christen vom 18. September 1897 erlassen. Der Ausbilzungs- gang der Bergbeamten erföhrt damit eine Reihe wichtiger Aenderungen.

_Das den Anfang der Ausbildung bildende praktisGße Lehrjahr

bleibt bestehen, Tann aber, wie cs für die Anwärter auf den Privat- dienst son länger uhe gewesen ist, in der Art geteilt werden, daß nur ein halbes Jahr geschlossen vor dem Studium abgeleistet und das zweite Halbjahr auf die Hocschulferien verteilt wird. ___ Eine beschränkte Annahme von Bergbaubeflissenen zu Beginn der Laufbahn finvet niht mehr statt. Vielmehr wird jeder reihsdeutshe Bewerber, der im Besize des Neifezeugnisses eines deutschen E NMealgymnasiums oder einer deutschen Oberrealschule ist, auf die bei cinem Car: anzubringende Meldung hin zu der von den Bergbehörden geleiteten und Vene 04 praktischen Lehrzeit zugelassen. Eine „Anrweisung für die praktishe Beschästi- qun n ergbaubeflissenen“ regelt die planmäßige Durchführung ex Lehrzeit.

An Stelle des bisherigen dreijährigen Ukn, das mit der Ablegung der Bergreftrendarprüfung abschloß, tritt, wie bisher {on bei den Diplomprüfungebewerbern, ein vterjähriges Studium mit Abschluß dur die Diplomprüfung.

_ Die Bergreferendare werden in bes{chränkter Zahl aus den Diplomingenieuren ausgewählt. Die Audsbildungszelt der Berg- referendare wird von drei Jahren auf zweieinhalb Jahre abgekürzt. Die R R ao am Sch{!usse der Ausbildung bleibt in der bisherigen Weise bestehen.

Durch die Neuordnung wird die Spaltung der Studierenden des Bergfachs in Anwärter für den Staatsdienst auf der einen und den Piivatdienst auf der anderea Sette, die biéher zu unliebsamen Er|chwerungen des Studtenbetriebs führte, in gleicher Art beseitigt, wie es für die Studierenden des Baufahs schon im Jahre 1908 gesehen ist. Die Verlängerung des Studiums der Staatsdienst- anwärter auf vier Jahre gibt die Möglichkeit einer Vertiefung der Hochschulausbilbung, umsomekr als ste von einer zeitgemäßen Aus- gestaltung der Leh:pläne und der Diplomprüfungsordnungen der drei hauptsälih tin Betracht kommenden Hochschulen, der Bergakademie in E und der Tecnishen Hochschulen, Abteilungen für Bergbau in Berlin und Aachen, unterstüßt wird. Die Auswahl der Staats- dienstanwärter aus den Diplomingenieuren bietet Borteile gegenüber 2 F aus den noch ungereiften Abiturtenten der höheren Lehr- anstalten.

Vebergangsbestimmungen dienen zur Verhütung von Unbilligkeiten für die shon in der Ausbildung stehenden jungen Leute. Kriegs- teilnehmern werden wie bisher angemessene Erleichterungen gewährt.

Der “e der neuen Vorschriften kann von Carl Heymann's Verlag in Berlin W. 8 (Mauerstr. 43/44) bezogen werden.

f p-a M E Ra

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Deutsches Künstlertheater. Sonu- tag (3 Uhr): Dies irae. Abends

Sonnabend: Menagerie.

Volksbühne. (Theater am Bülow- las.) Sonntag (3 Uhr): Gyges und

sein Ring. Dienstag: Paul Lauge | Hermelin. und Tora Paxsbverg. Mittwoch: Der Liebestrauk. Donnerstag: öh

ersten Male: Das Käthchen von Heil- ; bronu. Sonnabend: Das Käthchen N von Heilbronu. geliebte.

Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt. Abends 7} Uhr: Die verloreue Montag, Dienstag und | 7 Sonnabend: Die Rabeusteinerin. Mittwoch und Freitag: Die verlorene | rung. Tochter. Donnerstag: Alt - Heidel-

Uhr:

Meineidbauer.

L tag (3 Ubr): | Zähmung. Dienstag: Cavalloria | die „M Tas E a N rasticana. Hierauf: Die Schwäterin | dieb“.

Ks 2 vou Saragossa. Mittwoch: Der 74 Uhr: Der Herr Minister. Montag Prophet. Donnerstag: Der Wider- | wachsene ein angehöriges Kind auf allen

spenstigen Zühmung. Freitag: Der Freischüg. Sonnabend: Lieflanud.

ia I E H E E R Er M E

Komische Oper. Sonntag (34 Uhr: Schwarzwaldmädel. 7x Uhr: Wenn Frauen träumen,

Theater des Westens. Soantag Abends 7 Uhr: Nach | (34 Uhr): Die lustige Witwe. All-

von Berlichingen. Freitag: Zum E am Ra geroes:

74 Uhr:

Vittwoh, Donnerstag und Sonnabend (3 Uhr): Narziß.

Lustspielhaus. Sonntag, Abends Zwangseiuquartierung.

Allabendlich 74 Uhr : Zwangseinquartie-

berg. aliotheater. Sonntag (3 Uhr): Mittwoch und Sonnabend (3 Uhr): Der „O Alabendlich 74 ae,

Amor auf Reiseu.

jl wod Wiffenschaji

In Stuttgart fand auf Einladung des Reiih3ministers des Innern eine Besprechung von Vertretern des Neiches und der einzelnen deutschen Bundesstaaten über den Schuß von Kunstwerken und Kunstdenkmälern statt. Sie wurde, wie wir der „Korrespondenz für Kunst und Wissenschaft“ entnehmen, vom Unterstaatssekretär Dr. Lewald geleitet, einem der Mitglieder der Kommission, die über die Auëfuhr der dur besondere Lisle gesWüßten bedeutendsten Kunstwerke im deutschen Privatb-sig zu entschetiden hat. Jn der Stuttgarter Vespre{ung wurde Uebereinstim- mung darüber erzielt, daß eine Verordnung erlassen werden soll, die den Kunstbesig der Körperschaften, Anstalten und Stiftun:en {ütt und besonders feine Verschleuderung ins Ausland hindert. Es handelt si dabei um Kunstwerke, die zum großen Teil öffentlich zugänglich find und einen unerseßlihen Teil unseres alten Kulturbesitzes au machen. Fällt doch varunter der ganze Besitz der Kirchen, die be- sonders im Westen und Süden des Reichs Werke von allerhöhstem Range und Werte ihr eigen nennen; erinnert sei nur an Stephan Lochners Werke in Cöln, die goldemaillierten Schreine des Mittel- alters am Nhein, die Schäße der Nürnberger Kirchen. Die vor- j6hrige erweiterte Ausschußsizung des Tages für Denkmalyfl ae in Berlin hatte in ausführlihen Beratungen zu den Ges fahren Stellung genommen, die infolge der Trennung von

Staat und Kirhe dem Sckuyß des Besizes der [kleineren und ärmeren Kirdhen erwachsen. Fällt die finanzielle Aus- einandersegung ungünstig für die Kirhen aus, können diese

ihren gottesdiensti:chen Aufgaben aus flüssigen Mitteln nicht mehr voll genügen, so rihtet sch bei manhem Kirchen- pfleger der Blick sehr rasch auf einen gotishen Kelch oder eine Abend- mahlskanne aus der Nenaissance, und es besteht Gefahr, daß ver- s{wiegen und darum A Stücke verkauft werden, und eine Forderung fkirhlicher Ueberlieferung ebenso «wie der Denkmalpyfl-ge hintangeseßt wird. Hier muß ein Niegel vorgeshoben werden. Aber wie der halten fell, wenn man diese Körperschaften in ihrer Finanzkraft aufs stärkste schwächt, das wird noch im einzelnen Gegen- stand s{chwerer Erwägungen sein, Jn Deutschland selbst kann das shlimmste auf diesem Gebiete wohl noch verhütet werden. Aber [chon werden Besorgnisse laut, ob z. B. die geldlih nit günstig gestellte Kirchengemeinde von St. Marien im „Freistaat" Danzig Véemlings Jüngstes Gericht, ihren stolzesten, aus den Hansetagen des 15. Jahrhunderts überkommenen Besiß aup die Dauer wird wahren tônnen. Der Deffentlichkett erwächst hier die Pflicht zu \chärfster Aufmerksamkeit.

_Vom 20. d. M. ab find die Berliner Museen bis auf weiteres täglih von 10 bis 3 Uhr geöffnet. Das Alte, das Neue, das Kaiser-Friedrich-, das Kunstgewerbe-Museum und die Samms- lungen für Deutsche Volkskunde smd der Reinigung wegen Montags, das Völkerkunde-Museum Dienstags geschlossen. Eine allgemeine Neuregelung der Oeffnungszeiten der Museen steht bevor.

Theater und Musik,

Im Opernhause wird morgen, Sountag, Nachmittags 4 Uhr, zum ersten Male Richard Strauß’ Oper in drei Akten „Die Frau ohne Schatten“, Dichtung von Hugo von Hoftmannsthal, aufgeführt. Die Besetzung der Rollen ist folgende: Kaiser: Nobert Hutt ; Kaiserin : Lilly Hafgren-Dinkela; Amme: Karin Branzell ; Barak: Karl Armster ; sein Weib: Barbara Kemp; der Einäugige: Emil Lüdtke; der Einarmige: Rudolf Krasa; der Bucklige: Kurt Sommer; Geisterbote: Gduard Habich; ‘Erscheinung eines Jünglings: Waldemar Henke; Stimme des Falken: Ethel Hansa; Hüter der Schelle: Elfriede Marherr-Wagner; Dienerinneu: Ethel Hansa, Ilse Dietrich, Annemarie Birkenstrôm; Kinderstimmen : Ethel Hansa, Jlse Dietrich, Therese Bergel, Elise Lichterfeld, Else Schmeling; Wähter: Eduard Habich, Rudolf E Musikalischer Leiter ift der Generalmusik- direktor Leo Ble, Spielleiter: Karl Holy. Die dekorative Gesamt- einrichtung ist nah Entwürfen und unter Leitung von P. Aravantinos hergestellt, die Gewänder find nah Figurinen und unter Leitung von Bruno Köhler Refe die Nequisiten von Eugen Quaglio, die Beleuchtungseinrihtungen von Theodor Barth. Die Aus- führung der Gesamtarbeiten erfolgte in den Werkstätten der Staatsoper. Am Montag wird der Rel nieD, mit den Sun u e A t l S er ne den Herren

üBßendorf, , Dvenke, Krasa, Lücke beseßt, gegeben. Dirigent ist Otto Urack. Anfang 7 Uhr. Bi 7

Im Schauspielhause wird morgen, Nahmittags 24 Uhr, zu ermäßigten Pretsen (als 38. Volksvorstellung) „Nathan der Weise“ unter der Spielleitung von Dr. Reinhard Bruck gegeben. Abends wird „Der Marquis von Keith“ in bekannter Beseßung unter der Spiellettung von Leopold Jeßner aufgeführt. Anfang 7 Uhr. Für Montag (außer dem Dauerbezuge) ist „Peer Gyont“ in be- kannter Beseyung angeseßt. Anfang 6} Ühr.

Der Konzertbericht befindet sich in der Zweiten Beilage.

(Fortseyung des Nichtamtlichen in der E und Zweiten Be e) E

n S B E E E CTEEE L E L OL——,

Pantomime „Der Wild: Außerdem das neue April Programm. (Nachmittags hat jeder Er-

neue

Stgplägen frei; jedes weitere Kind zahlt halbe Preife.)

Montag und folgende Tage: Das groftartige Zirkus-Programm. Außer-

d ; ° i “U Allebenduich (zum Schluß: „Der Wilddieb“.

Familiennachrichten,

Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D. Traugott von Sauberzweig (Cassel). -— Hr. Gustav Wilhelm Philipp Graf on Wartensleben (Berlin - Wilmers-

orf).

Die Frau im

Der Viel-

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr, Tyr e l in Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Nechnungsrat Mengering in Berlin, Verlag der Geschäftsstelle (Men gerin g) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Bucbdrucerei und Verlogsanstalltt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Deutshes Opernhaus. Sonntag (24 Uhr): Die verkaufte Braut. Abends 6x Uhr: Lohengriu. Montag : Zum ersten Male: Der Widerspenstigen

Zirkus Busch. Sonntag: 2 große Vorstellungen, Namittags 3} Uhr und Abends 74 Uhr. In beiden Vorstellungen

Sechs Beilagen (eins{ließlih Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage

, 5, Mai 1920

-\chasten

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Amtlliches.

Fortsehung aus dem Hauptbl\atU}\ Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Die Freie Vereinigung der selbständigen Damen- schneider und -Schneiderinnen Lu und Um- gebung hat beantragt, den von ihr, dem Verband der Swczneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Filiale Augsburg, und dem Verband christliher Schucider und Schneiderinnen, Orts- aruppe Augsburg, anerfarnien Schieds\spruh des Schlihlungs8ausschusses Aug3burg vom 26. Februar 1920 als Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif- vertrag vom 15. Oktober 1919 zur Regelung der Lohr- und Arbeitsbedingungen im Damenschreidergewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom- 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Augsburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum erhoben werden und sind unter Nummer I, B. R. 4290 on das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- siraße 33, zu richten.

Berlín, den 13. April 1920,

Der Reichsarbeitsaminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Die Ort®gruppen Cöln des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe, des Verbandes der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, des deutschen (nat.) Gärtner- verbandes und des Verbandes deutscher Privat- aärtner haben durh den Herrn Regierungspräsidenten in Cöln den Antrag gestellt, den zwischen ihnen abgeschlofsenen, vom 10. Fe- bruar 1920 ab aültigen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- 1nd Arbeitsbediugungen in den gärtnerishen Betrieben, ein- schließlich der Prioatgärtnereien, tie keine gewerblichen Unter- 1 ehmungen sind, j:doch mit Ausnahme der gärtnerischen Nebenbetriebe von landwirtschaftlihen Betrieben, gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezernber 1918 (Reich3-Geseßzbl. S. 1456) für den Stadt- und Landkreis Cöln, mit Ausnahme der Gemeinde Brühl, den Landkreis Mühlheim und die Ge- E Wiesdorf und Leve: kusen für aUgernein verbindlich zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Äntrag können bis zum 5», Mai 1920 erhoben werden und find unter Nummer T. B. R. 4037 an das Reichsarbeilsminisierium, Berlin, Luisen- ftraße 33, zu richien.

Berlin, den 13. April 1920,

Der Reichsarbeitsminisier. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Bäcker-Jnnung Harburg a. Elbe und der Zentralverband der Bäcker und Konditoren, Zahl- stelle Harburg, haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle des allgemein verbindlihhen Tarifoertrags vom 26. No- vember 1919 abgeschlessenen Tarifvertrag vom 7. März 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Väcker- und Konditorengewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom ‘23, Dezember 1918 C TEE S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Harburg a. Elbe mit Ausschluß des Kommunalver bandes Wilhelmsburg für allgemein verbindlich zu erflären. :

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L B. R. 4312 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- ftraße 33, zu richten. Berlin, den 13. April 1920. Der Neichsarbeit3minister. J, A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Nahrungs- und Genuß- mittel-Jndustrie-Arbeiter Deutschlands und der Zentralverband der Bäcker und Konditoren Deutsch- lands, Bezirk Essen, haben beantragt, die zwischen ihnen, dem Verband deutsher Brotfabrikanten E. V,, dem Verband der Innungen von Rheinland und Westfalen und dem Verband der Konsumgenossen- in Rheinland und Westfalen abgeschlossere Lohnvereinbarung vom 11. November 1919, soweit sie die Kleinbetriebe betrifft, u dic Kleinbätercien, das heißt solche Betriebs, die drei und weniger Gehilfen beschäftigen, gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- (Sesegbl. S. 1456) für das Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldorf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer ]. B. R. 2371 an das Reich3arbéitsministerium, Berlin, Luisen- straße 383, zu richten.

Berlin, den 13. April 1920.

Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem On 1920 t auf Blatt 50 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Die isen den Deutschnationalen Handlungsgehilfen- verband, Orisgruppe Breslau, und 14 anderen kaufmännischen und tehnishen Angestellten-Verbänden von Breslau, dem

Ae er Daa: r S r At In E S e r

Erfte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsauzeiger.

M S1.

Berlin, Sonnabend, den 17. April

———— —————————.

Atbeitgeberverband der Herren- und Knabenkleider-Fabrikanten Deut\chlands E. V., Ortsgruppe Breslau, sowie 45 sonstigen Arbeiigeberverbänden in Jndustrie, Groß-+ und Kleinhandel von Breslau am 22. Juli und 7. Augvst 1919 vereinbarten Er- gänzungen zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 4. April 1919 zur Regelung des Arbeitsverhältnisses der kaufmännischen Angestellten in Handel und Jndustrie sowie der technischen Angestellten in der Metallindustrie werden gemä 8 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Breslau für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Sie erstreckt sich nick@t auf die Firma E. F. Ohles Erben Akt.-Ges., Zinnwalzwerke, in Breslau. Die Ausdehnung der Verbindlichkeit auf diese Firma bleibt

vorbehalten. Dex Reich3arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Netichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 1861, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, êönnen von den Vertragsparteicn einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 13. März 1920.

Der Regtisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 29. März 1920 ist auf Blatt 851 lfd. Nr. 1 des Tarifcegisters eingetragen worden :

Der zwischen dem Westdeutshen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe E. V., dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau- gewerbes, Bezirksgrupp2 ŸVTl, dem Deulschen Bauarbeiter- verband, dem Zentralverband ris!liher Bauarbeiter Deuisch- lands und dem Zentralverband der Zimmerer und verivandten Bernfsgenossen SDeutshlands am 20. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeit3bedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicu3-Geseßbl. S. 1456) für den Kreis Beckum (ausschließlich H:ssen und Dolberga), die Gemeinde Walstedde im Kreise Lüvinghausen, den Kreis Soest, die Städte Lippstadt und Paderborn, die Gemeinden Lippspcinge, Neuhaus, Elsen, Wewer, Bernhausen, Borchen und Dahl sowie den Ort Salzkotten für al’gemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Februar 1920 Sie erfaßt nicht das Arbeits- verhältais von Arbeilern, die in einem Betriebe, der richt Baubetricb ist, dauernd mit Ausbesserungaarbeiten besckäftigt find.

Der Reichsarbeitzminisier. J. A: Dr. Stblér.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neihsarbeit3- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenslraßie 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dierststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Ärbeitnchmer, für die der Tarifvertrag infolge der Grklärung des Neid8arbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsöparteien cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 29, März 1920,

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 1. April 1920 ist auf Blait 360 lfd. Nr. 1 des Tarifregisters eingetragen worden :

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Bau- gewerbe zu Hildeeheim, der Zahlstelle Hilde2heim des Zentral- verbandes dec Zimmerer Deutschlands, dem Deutschen Bau- arbeiterverband, Vezirk8verein Hildesheim, und dem Bentral- verband christlicher Bauarbeiter Deutschlands, Verwaltiungsstelle Hildezheim, am 1. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Krheitshebingungen der

ewerblihen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Géseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Oris- und Gemeindcbezicke Großdüngen, Egenstedt, Söhre, Dietkholzen, Kleindüngen, Heinde, Listringen, Hoekeln, Jum, Leehstedt, Wessein, Marienour und BVarien- rode für allgemein verbindlich erklärt. : i,

Die allgemeine Verbindlicbkei! beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erfaßt niht das Arbeitsverhäitnis pon Arbeitern, die in cinem Betriebe, der nicht Baubelrieb ist, dauernd mit Ausbesserungtarbeiten beschäftigt find.

Der FReichßarbeitsminister. J. A.: Dr. Sigler.

Das Tarifregisier und die Registerakten können im Neichsarbeits« ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensisiunden eingeschen werden. |

Arbeitgeber und Arbektnehmer, für die der ZFarisvertrag infolge der ErtPirung des Neichaarbeitéem inisteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifverlrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 1. April 1929.

Der Registerführer. Pfeiffer.

í Bekanntmachung.

Unter bem 1. April 1920 ist auf Blatt 549 lfd. Nr. 2 des Larifregisiers eingetragen worden: :

Der zwischen dem Königsberger Drogistenverein E. V. und dem Verband junger Dragisten Deutschlands E. V,, Ortsgruppe Königsberg, am 23. Oktober 1919 abgeschlossene Er gänzungs- vertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. September 1919 zur Regelung der Gehalts- und An- stellungsbebingungen He die Angestellten im Dro engroß- und Kleinhandel einschließlic)* der Parfümerie- und Seifenbranche wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Königs-

1920.

allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begimit mit dem 15, Jonuar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sigler.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Netchs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, E 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des BReichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragéparteien cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 4. April 1920. Der Regifterführer. Pfeiffer.

Bekanutmachung.

Únter bem 6. April 1920 ist auf Blait 871 des Tarif- registers eingetragen worden: / _ :

Der zwischen derx Arbeitgeber-Vereinigung für Jndusirie und Großhandel Großenhain und Umgegend, dem Verein für Handel und Gewerbe für den Amtsgerichtsbezirk Großenhain, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband, Ortsgruppe Großenhain, dem Gewerfschaftsbund der Angestellten, Oris- verband Großenhain, und der Arbeitsgemeinschaft freier An- geste!tenverbände, am 15. Dezember 1919 abaeschlossené Tari |- vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen. für die faufmännischen und tehnish:n Angestellten wird gemág 8 9 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbi. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgericht3bezirss Großenhain für allgemein verbindlicz erklärt. Die allgemeine Verbi: d- lichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erstreckt sih nicht auf Arbeit3verträage, für die besondere Fachtarifverträge in Gestung sind. Falls künftig für einen Handels- und Jndustrie- zweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbind{ih erflärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver- bindlihkeit aus bem Geltungsbereih des allgemeinen Tark:f- vertrages aus. E

Der Neichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sißgler.

Das Tarifregisier und die Registeraïtlen können im Meichs- arbcitsministerium, Berlin NW.. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. N

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag lnfolge der Erklärung des Neichsarbeitsministertums verbindlich ist, Tönnen vou den Vertragsparteien cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstatiung der Kosten verlangen. Berkin, den 6. April 1920. Der NRegister{ührer.

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Pfetf fer.

NelktanuntmaUuUn g.

Unter dem (6. April 1920 is auf Blatt 870 des Lat if- registers eingetragen worden: 4 ¿ )

Der zwishen dem Arbztitgeberverband für Güstrow uad Umgegend E. V., dem Gewerkschafisbund faufmännischer Ar- gestelltenverbände, Ortsaus\huß Güfirow, dem Gewerkschäfi2- burd der Angestellten, Ortsverband Güstrow, und dem Zential- verband der Angestellten, Octsgruppe Güstrow, am 12. No« vember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung dec Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An- gestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reihs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Güstiow für allgemein verbindlih erkffärt. Die allgemeine Verbindlichkeit veginni mit dem 1. Oktober 1919. Sie er- streckt sich niht auf Arbeitsverträge, für diz besondere Fach- tarifverträge in Geltung find. Falls fünftia für einen Handels- ode: Jndustriebetriebazweig ein besonderer Fachiarifoertrag für allgeniein verbindlich erkiärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungabereich des. allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reicksarbeitsminisier. J. A.: Dr. Sigzler.

Das Tarifregisier und die Registerakten können im Neich8arbe1s- ministerium, Berlin NW. 6, Lulsenstraße 33/34, Ziummer 161, während der regelmäßlgen Diensisiunden eingesehen werden. L,

Arbeitgeber und Arbcitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des MReichsarbeitsministerium® verbindlich ift, können von den Vertragsparieien cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. April 1920,

Der Registerfübrer.

Pfeiffer,

Bekanntmachung,

Unter dem 6. April 1920 i auf Blatt 875 des Tarif registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zwecktverband der Glaswarenfabrikanten in Neuhaus am Rennweg und Umgegend E. V. und den Orte- gruppzn Neuhaus am Rennweg, Oberweißbach, Alteufeld, Haselbach, Lauscha S.-M. und Ecnft:hal des Zentralverbandes der Glasarveitecr Deutschlands am 15, Januar 1920 abge- schlossene Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeit8- bedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Glas indusirie wird gemäß 8 2 der Vero! dnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Landrals- bezirke Königsee (Schwarzburg-Rudolstadt), Rudolstadt, Saal- feld S.-M., Sonneberg S.-M. und Gehren (Schwarzburg- Sondershausen) für allgemein verbindlich erütärt. Die allge- meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erstreckt sih niht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach- tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Be- trieb3zweig dieser Jndujtrie ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wicd, scheidet ex mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geliungsbereich des allgettielien Tarifvertrages aus.

Der Neichsarbeit3minister.

berg i. Pr. und der eingemeindeten Vororte gleichfalls für

J. A.: Dr. S igler.