1920 / 81 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Das Tarifregister und die Negisterakten können im RNeichsarbeit3- ministerium, Beriin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgebec und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Neti{hsarbeitsmintistertums verbindlih ist, können von den Vertragëparteien einen Abdruck des Tarltfvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. April 1920.

Der Negisterführer.

Pfeiffer.

Bekannimachung.

Unter dem 6. April 1920 ijt auf Blatt 874 des Tarif- registers eingetragen warden:

Der zwischen dem Verein \chlesisher Fachphotographen in Yreslau und der Breslauer Gruppe von Angestellien der Photographie im Verband der Lithoaraphen, Steindrucer und verwandten Beruse am 8. Juli 1919 abgeschlossene Tarif- vértr ag nebst Nachtrag vom 15. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im photographishen Gewerbe gemäß § 2 der Vero: dnung vom 23. Dezember 1918 (Neich8- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Breslau für allgemein verbindlich exflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Febcuar 1920.

Der Reichsarbeitsminiiter. N: Ov, Stülér.

Das Larlfregister und die Negtfterakten können tim Netchsarbeits- ministeïitum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der icgelmäßigen Diensiftunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Lartisbertrag infolge bder Grtlärung des Meichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können bon ven Vertragsparteien einen Abdruck des Larifvertrags gegen Erfiattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. April 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. April 1920 ist auf Blatt 872 des Tarifs registers eingetragen worden:

Der zwishen den Firmen A. W. Mackensen, Maschinen- fabri! und Eisengießerei, W. Hering, Moschinenfabrik und Eisengießerei in Schöningen, Ma)chinenfabrik und Eisengießerei Kadach und Braunsberg, G. m. b. H.,, Fuchs & Braunsberg (S. m. b. H., Braunschweigische Eiektricitäts-Wetxiebs gesellschaft m, b H., der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, dem Gewerkschaftsbund der Angesiellten und dem Geroerkschafts- buod faufmännishec Angestelllenverbände am 15. November 1919 obgeschlossene Tarifvertrag zuc Regelung der (Be- halts- und Anstellung3bedingunoen für die kaufmännischen und iechnischen Angestellten in der Metallindustrie roird gemäß § 2 her Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schöningen sowie die Ortschaften Offleben, Alversdorf, Hoiersdorf, Söllingen, Esbeck, Troiflingen, Nuustedt, Trendelbusch und Bübdenstedt für allgemein verbindlich erfiärt. Die allgemeine Verbindlich- keit beuinnt mit dem 1. März 1920. Sie exrslreckt sich ni ht auf Arbeitsveriräge, für die besondere Fachtarifverträge in Gelung sind. Falls Tünstig für einen Zweig der Metall- inzusicièe ein besonderer Fachtarifverirag für allgemein ver- binbdlich exflärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allge- meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge» meinen Tarifoertrag3 aus.

Der Reicsarbeiltsminisier. J. A.: Dr. Sißtler.

Das Larifregistec und die Registerakten können im MNelhsarbeits- ministerium, Berlin N'W. 6, Luiscustraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingefehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifverirag infolge der Grilärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, Éonnen von den BVertragsparteien einen Abdrul des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. April 1920.

Der Megistersührer. Pfeiffer.

Betrtauntmachung. _ Unter dem 6. April 1920 ift auf Blatt 876 des Tarif- Legisters eingelragen worde:

Der zwischen dern Neichsverhand des Deuischen Tiefbau- gewerbes E. V, Bezirkagrwppe V11, dem Axbeitgeberverband sür das Maurer- und Zimmexrgewerbe des Kreises Neulzaldens- leben, dem Deulschen Bauarbeiterverband, Zweigvercin Neu- huldensleben, und dem Zentraloerband der Zimmerleute Deutsch- lands, Zahlsielle Neußutdeneleben, am 18. April 1919 abge- schlossene Tarifverirag zur Negelung der Lohn- und Ar- beitsbedingungen für die acwerblihen Arbeiter im Baugewerbe wird aemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (NReichs-Gesetbl. S. 1456) für tas Gebiet der Orle Neuhaldens- leben, Althaldene leben, Boderdorf, Süplingen, Bülstringen, Satuelle, Born, Planken, Bütlen, Neuenhofe, Paxförde, Dön- stedt, Aldensleben, Wedrirgen, Hillersiebes, Bahldorcf, Hundis- burg für allgemein verbindlid, ertiärt. Pie allgemeine Ver- bindlichfeit beginnt mit vem 1. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhültnis von Nibeiiern, die in einem Be- triebe, der nit Baubelrieb ist, dauernd mit Ausbefserungs- arbeiten bejschuftigi sind.

Der Neichsarbeitsminister. 8. A.: Dr. S itler.

Dag Sartfregifler unb die Negifleratten Fönnen tit Viethäarbeits- ininisteuum, Berlin NW. 6, Luvisenstraße 33/34, Zimmer 161, während dex regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Hirbeltgeber und Atheitnelmer, sür die der Tarifvertrag infolge der Gulärung ves Neichsarbeiteministeriums verbindlich ift, können von den Bertragéparteien cinen Ubdrucé des Tarifvertrags gegen Er- statturg der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. April 1920.

Der NRegisterfühzer. Pfeiffer.

BeftanntmaGung.

Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 884 des Tarif- registers eingetragén worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband Berliner Damen- wäschefabtilanien in Berlin:Charlottenburg, dem Arbeitnehmer- v:rband der Wäsche- und Schürzen-Jndustrie, dem Gewerk- schaf1shuid der Angestellten und dem Zentralverband der An- gestellten am 1. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts: und Ansfiellungsbedingungen für die kausmännischen Angestellten der Fabritations- und Engros-

betriebe der Damenwäsche-Jndustrie sowie für die Zeichner, Pauser, Stecher, Kalkulatoren und Direkiricen in diesen Betrieben wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des 2Zweckoerbandes Groß Berlin für allgemein verbîiadlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Of:

tober 1919. | Dèr Reichsarheiisminifter. J. A.: Dr. Sigler.

Das Tarifregister und die Registerakten können tm Neichsarbett3- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während dét regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag infolge der Erklärung des Neich8arbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. April 1920.

Der NRegisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter vem 7. April 1920 ist auf Blatt 80 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Gesellschaft für Chirurgiemechanik E. V. und dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, abgeschlossene, am 1. Oktober 1919 in Krast getretene Tarif- vertcag zur Ergänzung des allgemein verbindlichen Tarif- vertrages vom 17. April 1919 für die in der Chirurgie- mechanik im Gebiete des Zweckverbandes Groß Berlin be- \chäftigten kaufmännischen Angesteliten wird für den gleichen Berufskceis und das gleiche Tarifgebiet gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßzbl. S. 1456) für allgemein verbindlih erkiäri. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919.

Der RNeichsarbeitsminister. J. U: Ob, Sibler.

Das VLarifregister und die Negisierokten können im Metchs- _„arheitsministeciuum, Berlin NW. 6, C 33/34, Zimmer 161, währen der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitn-hmer, für die der Tarifvertcag tnfolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, Tönnen von den Vertragéparteien etnen Abbdruck des LKarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. April 1920.

Der Negisterführer. Pfetffer.

Bekanntmachung. Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 342 lfd. Nr. 2 des Tarísregisters, betreffend den Tarifvertraq vom 11. Ofkiober 1919 für die kaufmännischen Angestellten und

Vrenßen

Ministerium des Junern. Ja ver Woche vom 4. April bis 10. April 1920 auf Grund der

Werkmeister im Gewerbe und Handel, aus\scließlich des Bank gewerbes, für den Amtsgerichtsbezirk Riesa eingetragen worden: Die am 3. Februar 1920 getroffene Vereinbarung zu den? allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 11. Oktober 1919 wird für denselben Berufskreis und dos gleiche Tarifgebiet mi / Wirkung vom 1. Januar 1920 ebenfalls für allgemein ver

bindlich erklärt. : i Der Neichsarhbeit8mänijter. J A.: Sitler.

Das Tarifregisier und die Registerakten können im Neid} arbeitsministeriut Berlin NW. 6, Luisenstrafie 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 7

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Torifvertrag infolge 4 der Erklärung des Neictsarbeitsministeriumns verbindlich it, können von den Vertragéparteien cinen Abdruckd des Larifvertrags (egen Erstattung der Kosten verlangen. 4

Berlin, den 7. April 1920.

Der Negisterführer.

Pfeiffer.

n

Bekanntmachung.

Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 890 des Tarif: registérs eingetragen worden: L

Der zwischen dem Zentralverband der Anges Berlin, der Vereinigung der Beamten und Angeftellten der Reichsunfalloersiherung und dem Axbeitgeberverbánd deutscherf Berufsgenossenschaften unter Beitritt des Reich#verbandes deutscher Angestellten und des Gewerkshaftsbundes der Ange-

stellten am 14. November 1919 abgeschlossene Tarifvert raf

zur Regelung der Gehalts- und Anstellung8bedingungen für die Angestellten der Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der Geschäftsführer und der technischen Aufsihtsbeamien wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 283. De zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) im Gebiet des Deutschen

Reichs für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver

bindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Durch die Vev bindlicherklärung werden die Vorschriften der Reichsver siche: rungsordnung über die Genehmigung der Diensiordnungen der

einzelnen Berufsgenossenschasten durch die Dirnstouffichts-F

behörde niht berührt. Der Reichsarbeitsminlsier. J. V.: Geib.

Das Larifregister und die Registerakten können n Neih8arbetis.

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/¿4 Zimmer 161

während der regelmäßigen Dienslstunden eingesehen werden. : Arbeitgeber und Ärbeitnehwer, für die der Tarifyertrag infolge der Erülärung des Meichgarbeitöministeriums verbintlih ist, können von den Vertragsparteien etnen Abdruck des VLarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen Berlin, den 7. April 1920 Der NRegisterführer. Pfeiffer.

über Wohlfahrispslege während des Krieges genehmigte öff

Name und Wohnort des Unriterneßmers

Lfde. Nr.

Neichsverband zur Unterstüßung

| deutscher Veteranen und Kriegs- Kriegsöbeshädigter

beschädigter, Baterlandsspende,

E. V, Berlin | Berlin, den 14. April 1920, Der Minister des ZInneru. F. L.: Graeser.

S N S: Gia O C S E R N T

Nichtamfliches- (Fortsehung aus dem Hauptblatt.) Deutsche Nationalversammlung. 163. Sißung vom 16. April 1920, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)

Ein Gesuch des Oberreich2anwalts um Genehmigung der Nationalversamm!ung zur strafrechtlichen Verfolgung des Ab- geordneten Bra ß (U. Soz.) wegen Landesverrats und Verrats militärischer Geheimnisse wird an den Geschäftsordnungs- ausshuß überwiesen.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen.

Auf Anfrage des Abg. v. Gräfe (Dnat.) wegen Fahr- preisermäßigung auf den Eisenbahnen für Studierende zwischen dem Heimatort und der Hochschule erwidert Geheimrat Vo gel vom Reichsverkehrsministerium:

Zur Deckung der ungeheurèn Ausfälle der Eisenbahnen müssen grund\säßlich alle Benuber der Bahmen gleichmäßig: herangezogen werden. Eine Ausnahme zugunsten der Sb&dierenden ist leider nicht möglich, sie würde Berufungen anderer Kreise hervorrufen. Die Reisekosten machen im übrigen gegenüber den gostiegenen Uhiterbaltungsfosten der Studierenden nur einen versckwindenden Bruchbeil aus.

Drei Anfragen von Abgsordneten der Deutschen Volks- partei werden ohne Verlesung {ür erledigt erklärt, da noch keiner der Anfragenden anwesend fist. Präsident Fehrenbach bemerkt infolgedessen: Jch bitile mir aus, daß keine Vorwürfe mebr erhoben werden, wenn kein Vertreter der Regierung zur Beantwortung da ist. (Heiterkoit.)

Auf Anfrage des Abg. Dr. h m e- Magdeburg (Dem.) wegen der Absichten des Reschswirtschaftsminisleriums, den Vichhandel und die Viehwirtschast unter eine Art sozialijierter Kommunalwirtschaft zu stellen, was das Fleischergewerbe und den Viehhandel vernichten wügde, erwidert ein Vertreter des Neichäwirtschaftsministers, daß nur ein un- verbindlicher Referentenentwuxf über eine Neugestaltung der Fleischversorgung vorliege, der den amtlichen Fachkreisen zur Kritik und zu Gegenvorschlägew zugegangen sei; sobald bestimmte Vorschläge vorlägen, würden sie der öffentlichen Kritik unter- breitet und mit den Fachkreisen verhandelt werden.

Auf eine Anfrage dés Abg. Bergmann (Zentr.) wegen Ueberlassung von Maschinen, und Léderbeständen der Leder

*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Münister, die im Work- laut wiedergegeben werdén.

Qu föcdernder WohblfahrtszweF

Unterstüßung deutsGßer Veteranen und | D:r NReichsverband

E T Aer Et. DI E r M E A E P T E E E E Stelle, an die Leit und WBeztek, in denen das Ünternehnen

die Mittel abgeführt werden ausgeführt wird

sollen

Sammlung von Geldspenden| mittels Aufrufe, Sammeilisten und} Zeitüngsmitteilungen.

verarbeitenden Militärwerklstätten an das Schuhmacherhandwe!! i erwidert Geheimrat Dr. Böhme, daß ein großer Teil der Ve- | kleidungsämter noch für die Reichswehr und die Sicherheits f

polizei zu arbeiten habe, daß aber die Verwertung der Maschinen der übrigen Aemter in die Wege geleitet sei. Der Wirtschafts-

verband der früher fstillgelegten Schuhfabriken habe jedoch trobs

mehrmaliger Aufforderung noch keine Listen über die benötigten|

Maschinen eingereicht. Eine Abgabe von Schuhzeugleder fämec F

bei der Knappheit der Bestände nicht in Betracht.

Auf eine Anfrage des Abg. Jungnickel (Soz.) erklärt}

ein Vertreter der Regierun g, daß mit dem sächsischen Mirtschaftaministerium Verhandlungen wegen Versorgung der} notleidenden Bevölkerung im Erzgebirge mit Schuhwer?, Wäsche | und Befleidungsgegenständen im Gange seien. würde eine Hilfsaktion einzuleiten sein.

Auf eine Anfrage des Abg. Degler k (Dnût.) wegen j

Benachteiligung der in den einstweiligen Ruhestand verjeßten unmittelbaren Staatsbeamten Preußens infolge der Berreic)/| lihung der Eisenbahnen und des Steuerwejens erflärt Geheimer Regierungsrat Kühlmann , es fei zutreffend, daß das eseß, betreffend die Pensionierung von Reichsbeamien, infolge der Umgestaltung des Staatswejens sowohl in grundsäßlicher Be- ziehung wie hinsichtlich des Maßes der den Beamten gewährten Vergünstigungen von der preußischen Verordnung, betreffend die einstweilige Verseßung der Siaatsbeamten in den Nuhestand, abweiche. amr gebilligt worden. Nach dem Geses, betreffend die Verreichlichung | der Staatseisenbahnen, trete das Reich jedoch gegenüber den in seinen Dienst übernommenen Beamten in die Verpflichtungen ein, die sonst den Ländern obliegen würden. Ebe C Landesfinanzbeamten als Reichsbeamte sich nicht {leiter stehen, als wenn sie im Landesdienst verblieben wären. i

Aba. D. Mumm (Dnat.) fragt nah der Durchführung des Gesehes über weibliche Angestellte in Schank- und Gasft- wirtschaften. Ein Stellenvermittiler aus Bad Ems habe an de Genfer Verband der Hotel- und Restaurationsangestelllen ein Schreiben gerichtet, in dem es heiße: „Brauche sechs {{chöne, französisch sprechende Servierfräulein. Wir haben französische Besaßung mit feinen Offizieren“. 10 auf diese Anfrage unter Hinweis auf arbeitslose Kellner, dié für ihr deutsches Vaterland gekämpft haben, würdig geantwortet.

Regierungsrat Dr. Fvhr. v. Massenbach: Das Geseh bietet feine Handhabe, um gegen den Stellenvermittler Dittmar vorzugehen. Die Landedregierungen sind schon vor längerer Zeit ersucht worden, dem Reichswirt\chaftsministettum die Bestimmungen, wie sie in Aus führung des Gesehes über weibliche Angestellté m Gast- und SchanÞ

tellten, Sit

: Bunbesraisverocdnung vom 15. Februar 1917} entliche Sammlungen.

Bis 31. Dezember 1920 Preußen. |

Nötigenfalls Y

Diese Abweichung sei von der Nationalversammlung |

Ebenso sollten die |

Der Genfer Verband ‘habe F

ivixtschaften bestanden Haben, zur Kenntnis zu bringen. Dieses Er- fuden wird demnädst erneucrt werden.

Auf cine Anfrage des Abg. Dr. l §#ch (Dnat.) wegen des Religionsunterrichts an sächsischen Schulen erklärt Unter- staats\ckretär Schul z :

Nach einer Mitteilung der sächsishen Regierung hat diese der Vólkskammer einen Geseßentwurf vorgelegt, durch den das Uebergangs- geseß für das Volksschulwesen amn 22. Sul 1919 dahin abgeändert wird, daß der Nöligionsunterrict nihb nur bis zum 1. April 1920, jondern bis zum Inkrafttreten des in Artikel 146 der Retchéverfassung vor-

eschenen Neicsgescbes erteilt werden soll. Dieser Gesehentwurf ist bis zuni 1, April d. J. nit beraten worden und würde voraussichtlich in der Volkskammer keine Mehrheit gefutden haben. JInfolgedessen ist bestimnt worden, daß vom 1. April ab Religionsunterricht in der allgemeinen Volksschule nit erteilt wird. Auf Einspruch des Reichs- ministers des Innern hat jedoch die sächsis§e Regierung im Verord- nüigéwege bestimmt, daß der Religionsunterriht einstweilen weiter erteist wird. Daß das fätsishe Unterrib#&ministerium die Bezirks- dutläniter angewiesen Hätte, die Schulkinder für Ostern 1920 ohne

udsckcht auf ihre Kcetiffession in Einbeitsschulen zu sammeln, is un- autreffentd.

Abg. D. Mum m (Dnat.) beschwert sich darüber, daß, ent- gegen der Reichsverfassung, in Sachsen Gefahr bestehe, bestehende évangelische Festtage als landesfir{chliche Feiertage zu beseitigen.

Geheimrat Frhr. v. Wel ser: Die Reichsgeseßgebung hat es Che eet vermieden, die Frage zu regeln, E e als geseß- liche Feiertage festzulegen seien. Es sei niht gesagt, daß die früher anerkannten Feiertage für alle Zeit festgelegt seien.

Abg. D, Mumm : -Jst der Reichsleitung bewußt, daß diese Dar- legungen mit der Ua: derer, auf deren Veranlassung in der Meichsverfassung gesagt ist: „Der Scimtag und die staatlich anerkannten Fetertage bleiben als ZOge der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung ebli geshüßt", volllommen im Widerspruch steht?

_Geheinrat Frhr. v. Welser: Jch kenne die Ansichten der be- treffenden Herren leider nicht.

Es folgt die zweite Lesung des Geseßentwurfs über ein Enteignungsrecht der Gemeinden bei Aufhebung oder Ermäßigung von Rayonbeschränkungen.

Der 24. Ausschuß läßt darüber durch den Abg. Soll- mann (Soz.) mündlichen Bericht erstatten:

Die Vorlage bezweckt die Erleichterung der Verwendung des restungsgeländes für Zwecke des gemeinnübigen Siedlungs- und Wohnungbwesens sowie zur Schafung von grünen Anlagen und kleinen Gärten. Die Enteignung solb gegen Clntschädigung erfolgen. Der Ausschuß hat den § 1 dchin erweitert, daß mit Zustimmung des Reichs- atbeitöministers das Enteignungsreht auësnahmöweise auh für andere emeinnüßige odèr öffentliche Zwecke verliehen werden fanm. Der Entwurf nimmt die Grundstücke im Eigentum des Reiches oder eines Landes vom Geltungsbereih des Geseßes aus. Der Auéschuß hatte diese Bestimmung gestrichen; deren Wiederherstellung wird aber heute bom Auss{uß felbst beantragt, um die sofortige Annahme der Voilage noch heute zu ermöglichen. Die Entschädigung soll nah dem Werte bemessen werden, den das Grundstück am 1. August 1914 hatte.

Ohne weitere Erörterung wird die Vorlage nah den Ausschußvorschlägen im einzelnen angenommen und sofort auch in dritter Lesung endgültig verabschiedet.

Das Haus geht über zur zweiten Beratung der Vorlage, betreffend die Grundschulen und Aufhebung der Vor- schulen, auf Grund des Berichtes des 25. Ausschusses. Referent ist Abg. Bru ckh of f (Dem.).

Abg. D. m m (Dnat.) beantragt, die Beratung aus- gusegen, um den Beratungen der großen Reichsschulkonferenz nicht vorzugreifen. Jm Ausschuß jei für die Ablehnung des gleichen Antrages nur der formelle Sins geltend gemacht morden, daß die Vorlage ihm zur Beratung überwiesen worden fei. Das Haus dürfe nicht präjudizielle Entscheidungen treffen in Fragen, die dieser Konferenz zur Erledigung überwiesen seien. ‘Das beziehe sich auch auf die Privatschulen.

__ Der Antrag wird gegen die Stimmen der Deutschnationalen abgelehnt, es wird in die Beratung eingetreten. 8 1 lautet nach den Auss{hußvorschlägen:

__ „Die Volksschule it in den vier untersten Jahrgängen als die für alle gemeinsame Grundschule, auf der sich auch das mittlere und bohere Schulwesen aufbaut, einzurihten. Die Vorschriften der Artikel 146 Abs. 2 und 174 der Verfassung des Deutschen Reiches gelten auch für die Grundschule.

Die Grundschulklassen (-stufen) sollen unter voller Wahrung threr wesentlichen Aufgabe als Teile der Volks\{ule nah Lehrziel, Lehrplan und Unterrtchtsbetrieb so gestaltet werden, daß ste mah erfolgreihem Besuch ihrer obersten Klasse (Stufe) zugleih die aus- reichende Vorbildung für den unmittelbaren Cintritt in eine mittlere odr böbere Lehranstalt gewährleisten.

Durch die Landeszentralbehörden kann zugelassen werden, daß noch weitere Jahrgänge einer Volksschule als Grund\chule eingerichtet werden und daß dabei der Lehrpllan, das Lehrziel und der Unterrichts- betrieb aller Grunds{ulklassen entsprehend geändert wird.“

Ein Antrag der Mehrheitsparteien will den beiden leßten Absäten folgende Fassung geben:

„Die Grundschulklassen (-stufen) sollen unter voller Wahrung threr wesentlichen Aufgabe als Teile der Volksschule zugleich die ausreichende Vorbildung für den unmittelbaren Eintritt in etne mittlère oder hohere Lehranstallt gewährleisten. :

Für besondere Is fönnen die Landeszentralbehörden zulassen, daß noech weitere Jahrgänge einer Volksschule als Grundschulllassen eingerihtet werden."

Dex Referent A aus, daß die Regierung durchaus damit einverstanden ist, daß durch die Beschlüsse zu diesem Geseß der Reichsschulkonferenz nicht vorgegriffen werden soll. Ein besonderes Unterrichtsministerium wurde als oberste Jnstanz für notwendig erklärt. Die Bezugnahme auf die angeführten Ver- fassungsartikel sei nur deswegen vom Ausschuß hinzugefügt worden, um zu bekräftigen, daß auch die Grundschule konfessionell eingerichtet werden kann. Jm § 2, der die alsbaldige Auf- hebung oder den Abbau der bestehenden öffentlichen und privaten Vorschulen und Vorschulklassen in Uebereinstimmung mit der Verfassung vorschreibt, ist zu weiterer Milderung der dadurch entstehénden Härten der Zusaß gemacht worden, daß eventuell aus öffentlichen Mitteln eine Entschädigung zu gewähren oder sonst ein Ausgleich zu schaffen ist. Nach § 4 soll Privatunterricht für einzelne Kinder oder gemeinsamer Privatunterricht für Kinder mehrerer Zona die sih zu diesem Zwecke ¿usammenschließen, an Stelle des Besuches der Grundschule nur ausnahmsweise in besonderen Fällen zulässig sein.

Von dkn Unabhängigen i} eine andere Fassung des § 1 in den ersten beiden Absäßen wie folgt vorgeschlagen:

„Die Volks\{ule ist in den aht unteren Jahrgängen für alle Volksklassen die gemeinsame Grundschule, auf der sih das mittlere und höhere Schulwesen aufbaut. Sie ist ührer Bedeutung ént- sprecheènd einzurichten.

Die bestehenden öffentlichen Vorschule und Vors{ulklassen find mit Beginn dês neuen Schüljahres aufzüheben. Für private Vorschullen und Vorschullklassen gilt die gleiche Vorschrift.“

Den § 4 wollen die Unabhängigen Sozialdemokraten durch

folgende Fassung erseßen:

«Privakunkerri{t für einzelne Kinder darf an Stelle des Unterrichts der Grundschule nur dann in Ausnahmefällen zugelassen werden, wênn die Zulassung der Ausnahme in schr großer körperlicher Gebrolichkeit oder in geistigem Unvermögen der Sclulpflichtigen begründet 1ft.“ :

. Abg. Hellmann (Soz.): Eine Grundscule, diè nur die ersten vier Schuljahre umfaßt, ist für uns das Minimunti, was wix verlangen. Wir hoffen, daß uns das kommende Neichs\{ulgeseß eine mindestens sechsjährige Grundschule bringen wird. Jch fráägé die MNegierung, ob und wann die Reichs\schulkonferenz zuüskände kommen wird. Ferner frage ih, wie es mit dem in Aussicht gestellten Geseß betreffend die Aenderung der Lehrerbildung steht. Wenn wir bald zu einer wirklih fruhtbaren Weiterentwicklung in der Richtung der sozialen Einheits\chule kommen wollen, so stehen wir ganz im Einklang mit der Haltung, die der Deutsche Lehrerverein, der über 130 000 Mitglieder zählt, einnimmt. Der Abschaffung der Vor- \{ulen stimmen wir - aus vollstem Herzen zu. J und alle Freunde der Volksschule erwarten positiv von dem Grundschulgeseß eis auch Großes und Gutes für die Volksschule, weil dadurch alle Fürsorge, alles das, was unser armes Volk und unsere zer- rütteten Finanzen noch aufbringen können, für die Hebung des Ge- famtniveaus der allgemeinen Volksbildung, jeßt durch das Geseß auf die Volksschule konzentrièrt wird. Schon dadurch wird sich ein segensvoller Umschwung in der Beurteilung und Behandlung der Volksschule im deutshen Volke durchseßen. Hoffentlich werden wir bald zur vollen Ausgestaltung der Volksschule zur Einheits- \hule kommen.

Abg. Nheinlän der (Zentr.): Das Geseß- über die Grund- {hule wird der Grundstein für ein \{chönes, herrlihes Gebäude sein. Die Menschheitsfrage 1#t eine Erziehungsfrage. Die innere Läute- rung ist eine Voraus)eßung für die Wiederaufrihtung unseres Volkes. Unseren Kindern wollen wir ein starkes, freies, großes Deutschland aufbauen, es soll ihr gelobtes Land sein. Unsere Jugend ist im Kriege verwildert, die Kriminalverbrechßen der Jugend haben ershreckend zugenommen, deshalb müssen wir die Erziehungsfrage in die Hand nehmen. Nicht nux an die wirtschaftliche und finanzielle Aufrichtung müssen wir denken, sondern vor allem an die Wieder- aufrichtung der Menschen, an die seelishe und sittliche Erneuerung. Die Demokratie würde nur eine halbe Demokratie sein, wenn sie niht auch Kulturdemokratie sein wollte. Wir haben kein Geld mehr für Vergnügungen und müssen in geistigen Freuden unsere Erholung finden. Wenn wir es mit der Kulturdemokratie ehrlich meinen, müssen wir dieses Problem fo {nell wie möglich lösen. (Sehr richtig! im Zentrum.) Das Grundschulgeseß enthält den jozialen Gedanken und den Gedanken der Privatschulen, also den Ge- danken der Unterrichtsfreiheit. Endlich ift Klarheit geschaffen über die Bedeutung der Grundshule. Die Grundschule ist nicht gleich- bedeutend mit der Simultanschule, sonst hätten wir dieses Géseß ab- lehnen müssen. Die christlihe Schule ist für uns eine unantajstbare Säule der (Erziehung, die Grundschule als Simultanschule wäre uns unannehmbar, Diesem Gedanken entspriht unser Antrag. Die Volksschule hat aufgehört, das Aschenbrödel zu sein, sie ilt L in organische ‘Verbindung mit den mittleren und höheren Schulen bis zur Hochschule hinauf gebracht worden, und auch das arme Kind kann nach seinen Kräften diefen Weg gehen. Der Mechanismus unseres Schulwesens fängt allmählih an, ein Organismus zu werden. Bisher standen alle Schularten unvermittelt nebeneinander und wurden nicht einmal durch die Zentrale zusammengeéhalten, nun sollen sie einen Organismus bilden, ein einheitlihes Gebäude, belebt von einer inneren Kraft zur Cmpovbildung des ganzen deut- schen Volkes im Sinne des christlih deutshen Kulturideals. "Die or- ganishe Verbindung von Grundschule und Gymnasium bringt diese beiden Schulkategorien, die fich früher gegenüber]tanden, etnander näher. Wir hoffen, daß sie sich verstehen und Hand in Hand ar- beiten werden. Die Einheits\{hule entspriht durchaus den An- \chauungen der katholishen Christen. Sie haben sich ohne Unter- \chied des Standes zusammengefunden und die Schule als Kind der Kirche betrachtet. Diese hat die Kinder der Reichen wie der Armen Hag es und eann erzogen. Wir freuen uns, da allgemein dieser soziale Gedanke in die Schule Cingang finden soll, daß die Kinder mcht mehr nah dem Geldbeutel der Eltern eingeteilt werden sollen. Schmerzlih berührt uns nur das Schicksal vieler blühender Privatschulen, namentlich der rade höheren Mädchen- \hulen. Aus ihnen sind Tausende von Müttern in A Zucht und Sitte hervorgegangen. Tüchtige überzeugungêtreue Lehrerinnen sind in ihnen herangebildet worden zum Segen für viele. Wenn diesen Schulen die starkbevölkerten unteren Klassen genommen werden, die das Defizit der schwächer besuchten oberen Klassen deten, so muß diesen Schulen ein anderweitiger Ausgleich gesichert sein. Wir müssen verlangen, daß unsere künftige Schule konfessionell eingerichtet wird, Kirhe und Schule gehören zusammen. Wir treuen uns, daß wir troß der vielen Sorgen der Gegenwärt In der Nationalversammlung doch noch Zeit finden, uns mit diesem Schul- gedanken zu beschäftigen und für unsere Jugend zu sorgen. Hofsen wir, daß es unserm Volke zum Segen gereicht. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Dr. Köl # ch (Dnat.): Die Anwort auf die Anfrage tvegen der sächsischen Schülgeseßgebung in Sachen des MNeligionsunterrichts hat uns nicht befriedigt. Dem § 1 dieses Geseßes legen wir grundsäß- liche Bedeutung bei. Die Vorschulen bestehen ja nicht überall, aber wo sie vorhanden sind, haben sie sih doch als eine naturgemäße Einrichiung bewährt, Ebenso haben wir schwere Bedenken gegen die Beseitigung der Privatschulen. Staatsmonopole haben immer etwas Mißliches, Aus der Privatschule erwächst ein gesunder Wetübewerb, der auc der Staats\chule nur nüßlich sein kann. Ueber den Begriff der Grundschule verbreitet der Entwurf zv geringe Klarheit. Vor allem wollen wir auch das Elternreht gewahrt schen. Im Sinne der Eltern aber liegt es, daß keine Schule ohne Religionsunterricht bestehen kann, wenn sich wahrer religiöser Geist mit der Erziehung verbinden soll. (Beifall rets.)

Abg. Dr. Külz (Dem.): Wir stimmen dem Geseß gern zu, denn es ist ein notwendiger, wesentlicher Schritt vorwärts auf dem Wege zur

Einheits\{ule. Die vollendetste Form der Einheitésschule ist im reli-

giösen Sinne nicht zu schaffen, mühelos zu erreichen ist nur das Biel der nationalen und sozialen Einheits\{hule, wenn man den ernsthaften Willen dazu mitbringt. Standesschulen, Familienschulen und andere überlebte Ungen haben feinen Raum in der jeßigen Schulgeseß- gebung; je schneller wir diese Hemmungen beseitigen, um so eher werden sich die Segnungen dieses Gesehes verwirklichen, Bis zur Schulkonfe- renz Ennen wir nit warten, sie hat auh gar nicht über das Ob zu ent- scheiden, sondern nur über das Wie. Die Grundschule muß so aufge- baut sein, daß sie in organisher Fühlung mit den mittleren und höheren Schulen \tehl. Den Antrag der äußersten Linken auf achtjährige Grund- {{ulen lehnen wir ab. Die Folgerung der Grundschule ist die Auf- hebung der Vorschule, Gewiß bedeutet ihre Aufhebung eine gewisse Beschränkung des Elternrechts, aber auch das Elternrecht hat seine Grenze in der Rücksicht auf die Allgemeinheit. Es handelt sih hier um die erste praktische Ausführung der schulpolitischen Grundsäße der Verfassung. Die Grundschule sel niht nux Grundschule sein in päda- gogishem Sinne, sondern sie soll auch den Grund legen zur sozialen und nationalen Einheit. (Beifall links.)

Abg. Dr. Nunkel (D. V.): Es ist sehr bedauerlich, daß dieses wichtige Geseß jeßt in wenig Wochen durchgepeitsht wird: wir hätien {on vor einem Jahre mit dem Einheitsbau der Schule anfangen können und sollen, dann wären wir heute ein gut Stück weiter. Ver- geblih habe ih in der Kommission die Regierung gefragt, wie sie sich den weiteren Ausbau der Schule denkt, Denn wenn man zu einem Ge- bäude den Grund legt, muß man doch wissen, welbes Gebäude daraus errichtet werden soll, Das Verbältnis der Gruntschule zu den höheren Scwulen ist nit geregelt; das Problem ist, ob die höhere Shule zugunsten der Grundschule ein Schuljahr abgeben soll. Der heute von den Mehrheitsparteien eingebrachte Antrag zu § 1 bringt jeßt plößlich, was ich in der Kommissionsberalung unausgesebßt zu erkämpfen suchte: der Antrag schaltet den Himweis auf Lehrplan, Lehrziel und Ünterrich|s- inethede erfreulicherweise wieder aus, Dié einheitliche Methbde wäre

ja der Tod für Las innere Lebèn ber S{ule, Die Püvats{ülen einfa unmöglich zu machen, wäre ein Unrecht; es muß ein Weg gesucht werden, ihnen die Forteristenz zu sichern; Daß die Vorschulen, auch die Privat- \{Gulen, aufhörèn müssen, ist ja.eine Forderung der Verfassung und also selbskvêrständlih; der Lehterschaäft wird man aber in. ihren berechtigten Wünschen éntgegenkömmén' müssen. Der Hilfss{ulën_ häk das Geseh nicht gedacht. Wir wünschen die Einschaltúng; daß auf ‘die ilfs\chul- klassen § 1 feine Anwendung findet. Wir [timmen dem Geseße zu als dém ersten großzügigen Versuch, zur Einheitsschule zu fommen. :

Abg. Kunert (U. Soz.) begtündet den Antrag seiner Freunde, dên Entivurf in der mitgeteilten Weise umzugestalten. Er verweist dabei darauf, daß der Untérstcätssetrêtär Schulz als padagogiscer Schrifisteller eine secsjährige Grundshule und sowohl die volle Unentgeltlichkeit des Unterrichts als die volle Weltlichkeit der Schule gefordert, jeßt aber alle diese Prinzipien aufgegeben hat. Dem Geseß werde seine Partei zustimmen.

Abg. Beuermann (D. V.): ‘In den einklassigen Schulen haben wir {on heute vier bis fünf Stufen. Jeßt wérden durch die vier Grundshulklassen die ersten vier Schuljahre zu wirkli gesonderien Abteilungen. Durch die anderen Schulklassen würden sih also noch zwei oder drei weitere Abteilungen notwendig machen. Was gedenkt die Neichsregierung zur Umgestaltung der Landess{ülen zu tun?

Unterstoatssekretär Schulz: Ich kann vom Standpunkt der Regierung aus mit großer Freude konstatieren, daß ih irgendwelche weittragenden Gegensäße gegen den Grundgedanken des Geseßes im Hause nit bemerkbar gemacht haben, sondern daß eine weitgehende Uebereinstimmung aller Parteien si gezeigt hat. Auch die Unab- bängige Partei wird dem Gesebe zustimmen. Das ist sehr erfreulich und zeigt, daß das Geseß im wesentlichen guf dem richtigen Wege ift. Wo (Gegensäkße aufgetreten \tnd, spielen sie nur eine untergeordnete Rolle. Die Religionsfrage hat mit diesem Gesebe gar nichts zu tun. Die Frage des Religionsunterrichis, der Konsfefstonéscule ist dur die Verfassung geregelt oder wird, soweit es noch nit geschehen ist, durch ein Reichsgeseß geregelt werden. Auch was die Methedik betrifft, so hat sie mit diesem Schulgeseß nichts zu tun, sondern ist Sache der Laändesgeseßgebung. De Aba, Kunert hat eine längere Dauer der Grundsckbule geroünsht und sich auf meine Stellungnahme berufen. Jh stehe noch auf derselben Auffassung, daß die Dauex der Grundschule ine längere sein soll. Aber es kommt bei diefem Geseß nicht auf meine persönliche Auffassung an, sondern darauf, was durch die Gesebgebung zu erreichen und durchzuseßen is; da muß man auf weitergehende Würische verzichten. Auch die Frage der Lehrerbildung hat mit dem Gesecß nichis zu tun. Das Lehrerbildungsgeseß liegt dem Kabinett vor und wird an den Meichsrat gebraht werden. Auch die Frage der Priväts{ulen hat eigentlich mit diesem Geseß nichts zu tun. Die Privatschulen haben ihre Daseinsberehtigung dur die Verfassung ge- währleistet bekommen. Nur die privaten Vorschulen sollen nicht be- stehen bleiben. Die Gründe, die wir bei der Ginbringung des Ge- febes angeführt haben, gelten auch beute noch. An der Einberufun der Meichsschulkonferenz für den 7, bis 17. April sind wir leider dur den Kapp-Putsch verhindert rwoorden. Sie sollte nun unmittelbar nah Schluß ‘der Nationalversammlung stattfinden, do erscheint es besser, fié erst unmittelbar nach dér Wahl statifinden zu lassen. Mit den Er- gebnissen der Neichsschulkonferenz alauben wir den nötigen Nückhalt zu gewinnen, um den Ausbau der NReichsschulgesebgebung zu beginnen.

Jn der Abstimmung wird § L mit dem Antrag der Mehr- heitsparteien und dem Antvag Runkel betreffs dex Hilfs\{ul- fassen unter Ablehnung sämtlicher übrigen Anträge an- genommen. |

Bei 8 2 tritt E __ Abg. Mumm (Dnat.) für die Vorshulklassen der Privatschulen ein, ohne welche die Privatschulen vielfa ‘gar nmcht bestehen könnten.

Abg. Frau Sch miß (Zentr.) mat auf die Wichtigkeit des Privatschulwesens für die höhere weibliche Bildung aufmerksam. Fast die Halfte des hoheren weiblichen Unterrichts werde in Privatschulen erteilt.

S 2 wird unverändert angenómmen.

__ J _3 bestimmt, daß entbehrlich gewordene Vorschullehrer öffentlicher Schulen au gegen ¡ihren Willen an Volksschulen oder mittlere und höhere Schulen verseßt werden können.

_Abg. Dr. Oberfohren (Dnat.) bekämpft diese Bestimmung und beantragt, daß die Verseßung nur mit Zustimmung der Vor- \chullehrer erfolgen dürje.

_Abg. Frau Brönner (Dem.) ist für Aufrechterhaltung der Aus\cußfassung, da es sich um ketne Mindervng wohlerwordener echte handle, weil eine Gehaltéentschädigung kraft Geseßes auëge- \chlossen sei. :

Abg. v. Delbrü ck (Dnat.): Die Bestimmung verleßt aber ein durch die Verfassung verbrieftes Recht. Es liegt im Interesse unseres eigenen Ansehens, auf sie zu verzichten.

Reichsminister des Innern Ko chG: Meine Damen und Herren! Ih kann Sie nur dringend bitten, im Interesse der Finanzen Deutschlands den von deutschnationaler Seite gestellten Antrag abzu- lehnen. (Sehr richtig! bei den Dish. Dem) Der Herr Aba. y. Delbrück hat autgeführt, daß es in Vanzig. früher Ge- pflogenheit gewesen wäre, Lehrer nur an eine bestimmte Schule zu berufen, daß man fi aber nahher entschlossen habe, um eine größere Bewegungéfreißeit zu haben und die städtishen Finanzen zu sonen, die Urkunde fo zu gestalten, daß man in der Lage sei, die Lehrer au an eine andere Schule, etwa eine Volksschule, zu vérschen. Wenn der Antrag der Deutsch-Nationalen Partei heute angenommen wird, dann fallen diese Versihtsmaßnahmen, die der Herr Abg. v. Delbrück als Éluger Oberbürgermeister früher getroffen bat, in sh zusammen, well man nun nawWträgliß diesen Lehrern ein Necht gibt, das man ihnen tin der Bervfungturkunde aus- drücklichß genommen hat. (Sehr gut! bei den Dts. Dem.) Es ist durchaus falsch, wenn man den Städten und den sonst Be- teiligten, die bei der Berufung eines Lehrers an eine Volksschule lug und vorsichtig sich ausdrücklich das Necht gefichert haben, den Lehrer auch an eine Bolkss@ule zu verseßen, nach dem Antrage der Deutsh-Nationalen Partei diese Vorsihtsmnaßnahme nachträglich zus

nihte mat. Wir sind genötigt, diesen Antrag abzulehnen, wenn wir

uns nit \{chwer \{ädigen wollen.

Ich weise aber noh auf folgendes hin. Es ist nicht riGtig, daß, wenn die Städte eine derartige Vorsihtsmaßnahme nicht. getroffen haben, dann eine Versetzung des Lebrers nah dem geltenden Nécht unmöglich sei. Herr Abg. v. Delbrück, eine solhe Maßnahme pflegen die Städte zu treffen, um ihrerseits die Vetsezüungsmöglichkeit in der Hand zu behalten. Darüber hinaus hät aber nach der ganz fest- stehenden NechtspreGung in Preußen der Stäat das Net, auch in solchen Fällen eine Versepitng vorzunehmen. (Sehr rihtig! bei den Dtsch. Dem.). Der geseßlihe Zustand in Preußén is also ganz aligemein der, daß jeder Vorshullehrer sich die Versetzung an eine Volks\hule gefallen lassen muß. So liegt die Sache. Und nun kommt hier ein Añtrag, der uns in einem Augenblick, wo wir finanziell auf das Außerste belastet sind, zwingen will, Personen die Möglichkeit zu gebeca, sich einer guten, ordentlihen und ehrlichen Arbeit zu entzieben. Das können wir nicht mitmachen.

Es wid der Nationalversammlung fo häufig der Vorwurf gemacht, verschwenderisch zu arbeiten, meines Grachtens durh- aus mlt Unrecht. Wir häben hier fociwährend vor déi