1920 / 86 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Bund der technishen Angestellten und Beamten, Ortsverwaltung Chemniß, und der Ge - werkschaftsbund Kaufmäunischer Angestelltenver- bände, Orisausshuß Chemniß, haben beantragt, die zwischen ihnen, dem Arbeitgeberschußverband der Eisen- und Metallindustriellen im Freistaat Sachsen, Bezirk Chemniß, dem Deutschen Werk- meister-Verband, Ortsverwaltung Chemniß, dem Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Chemniy, und dem Gewerkshaftsbund der An- geiiellten Berlin, Geschäftsstelle Chemniß, ab- geschlossene Vereinbarung vom 17. Dezember 1919 zu dem am 7. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Arstellungsbedingungen für die technischen Angestellien in der Metallindustrie gemäß § 2 der Vorordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiczs-Geseybl. S. 1456) für den Stadtbezirk Chemniy und die Vororte Harthau, Sch ônau, Neustadt und Siegmar für allgemein verbindlich zu ectiären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Mai 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 2851 II. Ang. an das Reich garbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 833, zu richten.

Berlin, den 15. April 1920.

Der Reichearbeitsminister. J. A.: Lr. Busse.

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Bekanntmachung.

Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, und der Gewerischastsbund fkauf- männisher Angestelltenverbände, Landesverband Brandenburg, haben zugleich für den Arbeitgeber- verband des Außenhandels und den Gewerklschafts- bund der Angestellten beantragt, den zwischen diesen Verbänden am 16. Januar 1920 abges) ossenen Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalt2- und Anstellungsbedingungen der fausmärnischen Angestellten des Aus- und Einfuhr handels aemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-

für das Gebiet der Orte Adlershof Vaum-

(Sesegbl. S. 1456) ulenweg, Berlin, Bo1sigwalde, Buiß, Buchholz, Cha»lottlen- \hulenweg, sig Grunewald, Halen-

bu, Cöpenick, Friedenau, Friedrichs felde, see, L S Sedan, Johannisthal, Karlshorst, Laukwiß, Lichtenberg, Lichierselde, Mariendorf, Marienfelde, Neukölln, Niederschöneweide, Niederschönhausen, Oberschöneweide, Oranienburg, Pankow, Plögensee, Reinickendorf: Ost, Reinicken- dorf-West, Rosenthal, Rummelsburg, ESchmargendorf, Echöne- berg, Siemensstadi, Spandau, Stegliß, Stralau, Südende, Tegel, Tegelort, Tempelhof, Treptow, Wannsee, Weißer see, E, Milmersdorf und Wittenau für allgemein ver- bindlich zu erklären.

Se inan gegen diesen Antrag können bis zum H. Mai 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 4074 on das Reichsarbeiismivisterium, Berlin, Luisen-

straße 33, zu richten. Berlin, den 15. April 1920.

Der Reichsarbeiisminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Fahrikarbeiter-Verband, Zahlstelle Sonne- berg und Umgegend, hat beantragt den zwischen ihm, dem Verband der Thüringer Spielwaareninter- essenten, den Vereinigten Fabrikanten und Haus- gewerbetreibenden der Spielwaren- und Puppen- Industrie E. G. m. b. H., Sonnebera S.-M. und Neu- stadt bei Coburg, am 25. Februar 1920 abgeschlossenen Drudckertarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen in der Spielwarenindustrie gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Degember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Sonneberg S.-M., Amtsgerich1s- bezir kes Eisfeld und des Freislaates Coburg für allgemein ver- bindlich zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4299 an das Reich3arbeiisministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 16. April 1920.

Der Neichsarbeitsmlnister. F. A.: Dr. Busse.

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Bekannimachung.

Dér Deutsche Landarbeiterverband, GauStettin, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkverein der Land- und Forslarbeiter, dem Verband ländlicher Arbeitgeber des Kreises Demmin und dem Pomme r- shen Landbund, Kreisgruppe Demmin, am 11. ae 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag an Stelle des ollgemein verbindlihen Tarifvertrags vom 1. August 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs-Gesegzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Demmin f allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diejen Antrag können bis zum 10. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4119 an das Reichsarbeiisministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. N Berlin, den 16. April 1920. Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Der

Bekanntmachung. Die landwirtshaftlihe Provinzial-Arbeits- emeinshaft der Provinz Ostpreußen hat beantragt, bas zwischen dem Landwirtscha ftlihen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Provinz Ostpreußen, dem Deutshen Landarbeiterverband, Gau Ost-

reußen, und dem Zentralverband der Forst-, Land- Und Weinbergsarbeiter Deutshlands am 31. Viärz 1920 abgeschlossene Zusayabkommen zu dem allgemein verbinolichen Tarifv rae voin 7. Juni 1919 nebst Ab-

vom 28. Dezember 1918 (Reihs-Geseßbl. S. 1456) für das , Gebiet der Provivz Osipreußen mit Ausnahme des östiich dex- ! Nogat gelegenea Teils des Kreises Elbing gleichfalls für all- geraein verbindlich zu ertlären. Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 10. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4389 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 16. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. F. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die soziale Arbeitsgemeinschaft der kaufmänni schen und technischen Argestellten-Verbände, Hirsch- berg, hat beantraot, den zwischen dem Bund Niedver- \chlesisher Jundustrieller E. V, der Kaufmanns- Societät zu Hirschberg, dem Verein zum Schuße von Handel und Gewerbe, dem Rabatt-Spar-Verein, dem Waren-Einkaufs-Verein sür Hirschberg und Umgegend, der Kaufmärnischen Vereinigung Hirsch- berger Textilwaren-Geschäfte, dem Bezirksverband Niederichlesien des Gesamtverbandes deutscher Me- tallindustrieller, Ortsaruppe Hirschberg, dem Arbeit- geberoerband für das Baugewerbe, dem Verband der Holzindustriellen in den shlesischen Gebirgen, dem Gewerfschaftsbund der Angestellten, dem Deutsch- nationalen Handlungs3gehilfen-Verband, dem Katho- lishen Verband der weiblichen kaufmännischen An- gestellten und Beamtinnen, Berlin, dem Bund tech- nisher Angestellter und Beamter, dem Verband der weiblichen Handlungs- und Büroangesiellten, Berlin, und dem Zentralverband der Angestellten, Berlin, am 10. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs#bedingungen der kauf- männischen und technischen Angeslellten im Handel und in der Industrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Lezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) sür das Gebiet des Handels- S Hirschberg i. Schlefien für allgemein verbindlich u erftlären.

G Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Mai 1920 erboben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4136 an das Reicys8arbeilsminisierium, Vexlin, Luisen-

straße 383, zu richten. Berlin, den 16. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. M D. BUis

Bekanntmachung.

Der Verband Deutscher Er n Ra asr und der Verbanbv der Lithographen, Steindrucer und verwandien Berufe haben beantragt, die zwischen ihnen abgeschlossenen Nachtrags vereinbaru ngen, den am 15. Oktober 1919 abgeschlossenen Nachtrag T und den am 11. Jonuar 1920 abgeschlossenen Nachirag 11, -zu dem allgemein verbindlichen Tarisvertrage vom 831. Mai 1919 zur Regelung der Lohn- uvd Arbeilsbedingvngen der Gehilser: im Lithographie- und Steindruckgewerbe gemäß H 2 der Ver- ordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs:-Geseßbl. S. 1456)

linksrheinishea Gebiets, gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. 7

Einwendungen gegen diesen 4 können bis gum 15. Mai 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 3496 I1I. Ang. an vas Reichsarbeitsminisierium, Berlin, Luisenstraße 23, zu richten.

Berlin, den 17. April 1920.

Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband weibliher Hausangestellten Deuitschlonds in Dresder-N. hat beantragt, den zwischen ihm, dem Dresdner F R der Haus- rauengruppe des Landesverbandes für christlichen

rauendiensi und dem Zentralverband der Haus- angestellten am 8. März 1920 abgeschlossenen Tarifver- trag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der weiblichen Hausangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden, der Amtshaupimannschaft Dresden-A itstadi und Oresden-Neustadt, für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diejen Antrag könen bis zum 10. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

straße 33, zu richten. Berlin, den 17. April 1920.

Der Reichsarbeitsmirister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanutmachung.

Unter ers 9. O 1920 ifi auf Blatt 283 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: ia a den beteiligten Arbeitgebern und Arbeit- geberverbänden in Halle a. S., der Arbeite gemeinschaft freier Angestelltenverbände, Halle a. S., dem Gewerkschaftsbund der Angestellten in Halle (Saole) und dem Gewerkschaftsbund kausmännisher Ängestellten-Verbände in Holle (Saale) am 19. Januar 1920 vor dem Schlichlungsavsscuß in Halle a. S. getroffenen Vereinbarungen zu dem allgemein verbind- lichen T arifvertrag vom 28. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technishen Angestellten im Handel und in der Jndustrie, mit Ausnahme der chemischen Jndustrie, der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke, der reinen Akzidenz- oder Buchdruu exeien und des Buchhandels, werden aanas 22 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Keich9-Gesepbl. S. 1456) für den Stadt- bezirk Halle a. S. und die Orte Ammendorf, Löllverg, Büsch- dorf, Diemiy, Dölau, Nietleben und Wörmlig gleichfalls für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. Der Reichgarbeitsminister.

kommen vom 1, Oktober 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeilsvedingungen für Landarbeiter gemäß § 2 der Verordnung

für das Gebiet des Deutschen Reichs, mit Ausnahme des

I. B. R. 4459 an das Reichsarbeiltministerium, Berlin, Luisen- |

Das Tarifregifler und die Registerakten können im Reiz, arbeitêministecium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßiger Dienststunden eingcichen werden. Arbeitgeber und Ärbettnehmer, für die der Tarifvertrag infoige der Erklärung des Neichsarbeitäminis!eriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des LTarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. April 1920.

Der NRegisterführen. Pfeiffer.

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Bekannimachung.

Unter dem 9. April 1920 ist auf Blatt 296 lfd. Nr. 2 des Larifregisters eingetragen worden:

Das zwischen der Konditoren-Zwangt-Jnnung Frankfurt a. M., dem Verein der Kaffeehausbesizer in Frankfurt a. M. und dern Zentralverband der “Bäcker, Konditoren und Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Franffurt a. M. am 16. Jaguar 1920 abgeschlossene Nachtragsabkommen zuy dem allgemein verbundlichen Tarifverirag vom 15. Sep- tember 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Konditorgehilfen in Konditoreien, Cafés, Gast- und Schankwirtschaften, Warenhäusern, Speiseanstalten und sonstigen gewer blihen Betrieben wird gemäß § 2 der Verordnung vom 98. Dezernber 1918 (Neichs-Geseybl. S. 1456) für den Stadt- i Frankfurt a. M. gleichfalls für allgemein oerbindlich erllärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

1. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister. 3. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregisier und die Negisieralien können im Reichsarbeits, ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminisieriums verbindlih ift, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Larifvertrags gegen Er- stattung der Kojten verlangeti.

Berlin, den 9. April 1920.

Der Regisierführer. Pfeiffer.

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Bekanntmachung.

Unter dera 10. April 1920 ift auf Blati 911 des Tarif registers eingetragen worden: :

Der zwischen dem Bund der Arbeitgeber für Stadt und Kreis Bunzlau E. V., dem Verein der Bunzlauer Kaufman chaft E. V., dem Gesamiverbavd deutscher Angestelltengewerl- schaften, dem Gewerkschaftsbund der Angestellien, dem Zentral- verband der Angestellten, dem Bund der technishen Angestellten und Beamten und dem Deutschen Werkmeisterverband am 27. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalis- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten wird gu 8 2 der Verordnung vom 28, Dezember 1918 (Neichs-Gesegbl. S. 1456) für dos Gebiet der Stadt und des Kreises Bunzlau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsvertz äge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Gewerbezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlih exklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinèn Vecbindlichkeit aus dem Geltungs- bereich des allgemeinen Tarifverirags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitler.

Das Tarifregister und die Negisteralten können im MNeichse arbeitsminisierium, Berlin NW. 6, Mats 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge|ehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sie die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriuums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gege Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. April 1920.

Der Negifterführer. Pfeiffer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 12. April 1920 ist auf Blatt 15 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den allgeniein oerbindlichen Tarifs vertrag vom 19. April 1919 für die Angestellten bei Rechl& anwälten für das Gebiei des Landgerichtsbezirks Dresden, eit getragen worden: /

Die am 6. und 23. Dezember 1919 von den bisherigen Vertragsparteien abgeschlossenen Nachträge zu dem allgemein verbindlihen Larifvertrag vom 19, Äpril 1919 werden für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wiriung vom 1. Dezember 1919 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. - J. A.: Dr. Sißgler.

Das Larisregiher und die Registerakten können im Meidhsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, lensirate 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fr die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 13. April 1920 is auf Blatt 922 des Tarif registers eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Dresdner Banb angestellten-Organisationen, der Allgemeinen Deutschen Credib Ansialt, Abteilung Dresden, der Deutschen Bank, Filiale Dresden, der Dresdner Bank, der Dresdner Handelsban Aktiengesellschaft, der Mitteldeutschen Privat-Bank Aktiengesel saft, der Sächsischen Bank zu Dresden und der Sächst\chen

odencreditanstali am 21. Mai 1919 abgeschlossene Tarif vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Bankangestellten wird für die Angestellten der Aktier banken aemäß §8 2 der Verordnung vom 28. Dezembcr 1918 (Reidh& Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und tiv gemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. 19 allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Ÿ

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sißler.

J. A.: Dr. Sigler.

* ernannt worden.

Das Tarifregister und die Migleratten Fönnen im Reih8arbe ministerium, Berlin NW. 6, Luisensiraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge !

der Erklärung des Neicksarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruckd des Tarifvertrags gegen Erstatiung der Kosten verlangen.

Berlin, den 18. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffes

Bekanntmachung.

Dem Xaver Seligetier, Landwirt in Lottstetten,

ist die untecm 14. November 1916 erteilte Erlaubnis zum Handel mit Kartoffeln, Obst, Stroh und Holz wegen Ünzuverlässigkeit in bezug auf den Hande!sbetrieb entzogen

werden. Waldshut, den 9. April 1920. / Bad. Bezirksamt. Henninger.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 78 des Neichs-Geseßblatts enthält unter

Nr. 7488 eine Verordnung über die Aufhebung der Stand- gerichte in den Regierungsbezi:ken Düsseldorf, Arnsberg und Münster, vom 8. April 1920, unter

Nr. 7439 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reicheverfassung, betreffend die zur Wiederhe1 stellung der öffentiichen Sicherheit und Ord- nug im Gebiete der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg urd Münster nötigen weiteren Maßnahmen, vom 10. April 1920, unter

Nr. 7440 eine Bekannimachung, betreffend Aenderung der Arlage C zur Eisenbahnverkehrsor dnung, vom 19. April 1920, und uuter

Nr. 7441 eine Bekanntmachung, beireffend Inkrafttreten der 88 7 bis 14 der Ausführungs8bestimmungen vom 8. April 1920 (Neichs-Geseßbl. S. 500) zu der Verordnung über die Außen- handelsfontrolle vom 20. Dezember 1919, vor 19, April 1920.

Berlin, den 21. April 1920. Postzeitungsamt. J. V.: Horn.

erar mentriaun As

Die von heuie ab zur Ausgabe gelangende Nummer 79 des Neichs-Geseyblatts enthält unter

Nr. 7442 eine Verordnung über Zuckerrübensamen, vom 19. Ypril 1920, und unter

Nr. 7443 eine Vekanntmachung zur Abänderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mii Zucker vom 14. Oktober 1919, vom 20. April 1920,

Berlin, den 22. April 1920. Postzeitungsamt. J. V.: Hocn,

Preußen, Finanzministerium. Preußische Generallotiteriedirekltion.

Die Ne und die s zur 6. Klasse der 15. Deens \{ - Süddeutschen (241. Preußischen) lassenlotterie sind nach) den 88 56, 6 und 13 des Lotterie-

plans unter Lor der Vorklasselose bis zum 1. Mai d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlusi des Anspruchs zu entnehmen.

Die Ziehung der 5. Klasse beginnt 7. Mai d. J., Morgens 81/, Uhr,

im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes, Jäger- straße Nr. 56. 8 ° y 0

Berlin W. 56, den 22. April 1920.

Preußische Generallotteriedirektion. Ulri. Gramms.

Baal A Ln ha Du

Der bisherige Sekretär bei der Generalloiteriedirektion Dheuerkausf ist zum Buchhaltereivorsteher bei dieser Behörde

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und E Lea |

Der Pit d am Cen in Berlin-Tempelhof Dr. Karsen ist zum Oberstubierdirektor ernannt worden. Jhm is die Direktion der Staatlichen Bildungsanstalt in Berlin-Lichterfelde übertragen worden.

Der Studienrat Dr. Güssow in Naumburg a. S. ist um Studiendirektor ernannt worden. Jhm ist die Direktion er Staatlichen Bildungsanstalt in Naumburg a. S. ‘über- tragen worden.

Der es am Seminar in Halberstadt S T ist um Studiendirekior ernannt worden. Ihm ist die Direktion er Staatlichen Bildungsáanstalt in Wablstatt übertragen worden.

Der Schultechnische Mitarbeiter bei dem Provinzialschul- kolegium in Königsberg i. Pr. Dr. Tominski ist zum Studiendirektor ernannt worden. nom ist die Direktion der Staatlichen Bildungsanstalt in Köslin übertragen worden.

Der Studienrat Dr. Wächter in Berlin - Lichterfelde ist zum Stuviendirektor ernannt worden. Jhm ist die Direktion der Staatlichen Bildungsanstalt in Potsdam übertragen worden.

Der Studienrat an der Oberrealshule der Frankeschen Stiftungen in Halle a. S. Wienbeck ist zum Siudiendirektor ernannt worden. Jhm ist die Direktion der Staailichen Bildungs- anstalt in Plön übertragen worden.

Der Oberlehrer Dr. Gaede am Gymnasium in Bunzlau ist zum Oberstudienrat bei der Staatlichen Bildungsansialt in Wahlstatt ernannt worden.

Der E Direktor der Deutschen Schule in Mexiko Dobroschke ist zum Oberstudienrat bei der Staatlichen Bildungs- anstalt in Köslin ernannt worden.

Der Studienrat am Pädagogium des Klosters Unser Lieben Frauen in Magdeburg Dr. Franßy ist zum Oberstudienrat bei der Staatlichen Bildungsanstalt in Potsdam ernannt worden.

Der Studienrat Dr. Bull ist zum Oberstudienrat bei der Staatlichen Bildungsanstalt in Berlin-Lichterfelde ernannt worden.

Der Oberlehrer an der Klostershule in Roßleben Dr. L st zum Oberstudienrat bei der Staatlichen Bildungsanstalt in Berlin-Lichterfelde ernannt worden.

Der Studienrat Dr. Haßler in Köslin ist zum Ober- studienrat bei der Staatlichen Bildungsansialt in Plôn ernannt

H3- y

z Der Oberlehrer Dr. Grosse in Berlin-Lichterfelde ift zum | Oberstudienrat bei der Staatlichen Bildungsanftalt in Ra, | burg f, V aria worden. er Rechuungsro! bei dem Minifterium für Wissenschaft Kunst und Volksbildung Keil ift zum Bermettnabate di Qm Bildungsansialt in Berlin-Lichtecfelde ernannt worden.

Bekanntmachung. Den Beginu der nächsten im Justitut für Kirch en- musif in Charlottenburg, Hardenbergstraße 36, abzuhaltenden as für Gesanglehrer und -lehrerinnen an

24. Qui Grü festgeseßt. ie Prüfungsgebühr ist von 20 auf 30 46 für Teilnehmer erhöht worden. | E En Derlin, den 7. April 1920. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A: Trendelenburg,.

Bekanntmachung, Auf Grund der Bundekratéverordnung vom 23. September 1915,

betr. Fernhaliung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist bem Molïereibe|jiger Gustav Niepel der Handel mit Milch und Milcherzeugnissen dur . Verfügung vom heutigen Tage wegen Ünzuverl¿ssigkeit in bezug auf den Milchandel untersagt worden.

Gleiwiß, den 16. April 1920.

Vie Polizeiverwaltung. Jeenel.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummec 15 der Preußischen Geseysammlung enthält unter „Nr. 11 873 ein Geseß, betreffend Ecweiterung des Stadi- kreises Geestemünde, vom 30. März 1920, unter . Nr. 11874 eine Verordnung üver Erhöhung dec Eisen- bahnfahrkosten bei Dienstreisen der Staatsbeamten, vom 8. April 1920, und unter Nr. 11 8756 eine Bekanntmachung zur Verordnung vom 1, Sepiember 1916 (Geseÿsammi. S. 129), betreffeno Ab- (Apieand des ges der Wasserläufe erster Ordnung Anlage zum Wassergeseße vom 7. April 1913 Geseysamml. S, 68 —), vom 8. April 1920. E Berlin, 21. April 1920. Gesezsammlungsamt. Krüer.

Nichfamfliches, Deutsches Reih. einer von dem Vorsißzenden der deutschen

Friedensdelegation in Paris dem Präsidenten der Friedenskomm ission übergebenen Note ijt darauf hingewiesen worden, daß infolge der bis zum 21. April durchgeführten Verminderung die Kopfstärkle der Truppen in der 50-Kilometer-Zone die zulässige Zahl niht mehr übersieigt, daß nur noch die Zahl Var Berbände um 101/, Jnfanteriebataillone und 10 Batterien überschritten ist. Die weitece Verminderung der Verbände ist im gegenwärtigen Nugenblick nicht angängig, da die Durhsührung der polizei- lichen Maßnahmen in den stark bevölkerten, diht beieinander gelegenen Ortschaften es besonders vorteilßaft erscheinen läßt, kleine Verbände zu verwenden. Unter diesen Umständen hai die deutsche Regierung, wie „Wolffs bet pte t id mitteilt, gebeten, daß die zulässige Truppenzohl entsprechend früheren Anträgen lediglich nach Köpfen bemessen werde. Be- züglich der Artillerie ist um Belassung von 11 Batterien in der 50-Kilometer-Zone gebeten worden. Die deutsche Regierung glaubt, daß sie mit den am 21. April vorhandenen Truppen die Ordaung aufrechterhalten kann. Insbesondere rechnet sie mit der Hoffnung, südlich der Ruhr ohne gewaltsames Eins schreiten zu geordneien Zuständen zu kommen. Sie muß aber mit besonderem Ernst und im Bewußtsein ihrer Ver- antwortung immer wieder darauf binweijen, wie wichtig es ist, immer wieder für die Ruhe, Sicherheit und Ordnung in dem Gebiet einstehen zu können, das den Kern des deuischen industriellen Lebens bildet. Werden ihr in dieser Hinsicht die

ände gefesselt, so muß sich unvermeidlich jede Störung der

uhe auf das gange Reichsgebiet übertragen. Dadurch wird das Land immer wieder an den Rand des Abgrunds gebracht und dadurch würde auch die Erfüllung der Bestimmungen des Friedensvertrags gefährdet werden.

Dem Vorfißenden des interalliierten Ueberwachungs- ausschusses für das Landheer, General Nollei, ift außerdem eine genaue Uebersicht der Truppenverbände in der 50-Kilg- meter-Zone übermittelt worden.

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Wie „Wolffs Delegraphenbüro“ erfährt, bestätigt es fi daß dem Präsidenten der Friedenskommission eine Denks schrift übergeben worden ift, die sich mit der Sitirke des uns nah dem Ar een rae ge verbleibenden Heeres hes ichäftigi. Vie Frage der Beibehaltung des Großen General- siabs ist in dieser Denkschrift jedoh nit berührt worden.

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Nach Artikel 304 des Friedensvertrags ift zwischen Deutschland und 1 der alliierten und assoziierten Mächte ein gemischter Schiedsgerichtshof zu bilden. Dieser Schiedügerichtshof ist im wesentlichen zu u s Streitigkeiten über Vorkriegss{hutden, die niht im Auggleoichs- verfahren beigelegt werden können, für Streitigkeiten über Vorkriegsverträge, soweit nicht die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte der gegnerishen Länder begründet ist, für Entschädi- gungsforderungen von Angehörigen der alliierten und asso- ziüierien Staaien an das Reich wegen {hrer von p Kriegs- maßnahmen betroffenen Privatrechte sowie endlich für bestimmte Stceitigkeiten auf dem Gebiete der gewerblichen Ita. Das Nähere ergibt sich aus den Bestimmungen der Abschnitte

bis VIT des Teils X des Friedensvertrages. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ijt ein solcher Schiedsgerichts- hof bisher nur zwischen Deutshland und Frankreich eingeseßt worden. Dieser Gerichtshof besieht einfiweilen aus

j nah dem F

öheren Lehranstalten in Preußen habe ih auf den |

! zöfischen Richter sowie einem neutralen Vorsißenden beseßt sind | Der Gerichtshof hat seinen Siß und sein ständiges Büro in Paris. Ort und, eit der Tagung der einzelnen Abteilungen sind nah dem Friedensvertrag vou dem neutralen Vorsizenden zu bestimmen. Das Verfahren vor dem gemischten Schiedsgerichishof ift riedensvertrag von diesem selbst festzusezen. Der deutsch-französishe Schiedsgerichtshof hai eine sehc eingehende Prozeßordnung erlassen, die durch eine Bekanntmachung des Reichsministers des Auswärtigen vom 17. April 1920 in Nr. 77 des „Reich8geseßblaiies“, au8gezeben am 20. April, veröffents licht worden ist. Von großer Wichtigkeit sind namentlich die Vorschriften der Prozeßordnung, wodur für die einzelnen Arten der Klageansprüche bestimm'e, verhältnismäßig furz bemefssene Ausschlußfrijten festgeseßt sind, die zum großen Teil vom Tage der Veröffentlichung der Prozeßordnung an umlaufen. Ferner ift voch darauf hinzuweisen, Daß die deutsche E in der Klage oder der Klogebeaäitwortung eine Zustellungs\telle in Pat? zu bezeihnen hat. Als solche Tann die deutsche Geschäftsfielle des Amts für private Güter, Rechte und ‘nteressen in Franireih benannt wercen. Die Adresse dieser Geschäfts telle ist bis auf weiteres Paris, Avenue de la Bourdonnais 50. Von bejonderer Bedeutung ift noch der Prozeßorcknung die Tätigkeit des sogenannten Staats- vertreters, der gemäß den Bestimmungen des Friedersvertrags von jeder beteiligten Regierung bei dem gemishten Schiet8- gerihtshof zu bestellen is. Zum deutschen St6ats- vertreter bei dem deutsch-französishen gemischten Schieds- geriht8hof ist der Minifterialdirekior z. D., Wirkliche beheime Rat, Rechtsanwalt beim Ober landesgericht in Naumburg a. S. Dr. Johannes ernannt worden. Er wird seine Tätigkeit zunächst in Naumburg ausüben und ift in der Lage, über alle einschlägigen Fragen Auskunft zu erteilen.

Samt ara

In der gestrigen Sißzung des Beirats des Reichskommissars für die besezten rheinischen Gebiete, an welcher zahlreiche Parlamenigrier und Mitglieder der Zentralbehör den teilnahmes, berichtelz der Reichékommissar ausführlih über seine Tätigkeit und übec vie Lage im beseßien Gebiei. Jn der anschliezenven Aussprache tam, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, cllseitig der Wille der Volksvertretung zum Ausdruck, daß bei der weiteren Behandlung der rheinischen Angelegenheiten öurch die Behörden, insbesondere in Personenfragen, in Berlin und -der Provinz der Eigenart der rheinisczen Verhälta:sseweitgehend Rechnung getcauen werden müsse, und daß Einheitiichkeit der politishen Richiung erforderlih sei. Dec Vertreter der Reichsregierung erkiärte, daß von einer Verlegung des Reichskommifsariats nach Berlin nicht die Rede sein köunte. Für das Reih komme nur die Ferbeiiamg einer enzeren Fühlung zwischen den Neichs- und

andesressorts in rheinischen Angelegenheiten in Frage. Jn der weiteren Diskussion wurdeu insbesondere au die Frage der Ausgestalinng des parlamentarischen Beirais im Sinne einer Beteiligung der Vertreter der wichtigsten Berufsstände an seinen Arbeiten und die Möglichkeiten einer Verwirklichung des Gedankens erörtert. Ein Vertreter des Reichs\haßzministeriums machte eingehende Mitteilungen über die Maßnahmen zur Ab- hilfe des Wohnungsmangels, der durch die Einquartierung der Offiziersfamilien entstanden ist, und zur Versorgung der Bes völkerung mit Hausgerät.

parlamentarischen

Im Reichswehrministerium fand gestern unter dem Vorsiß des Reichswehrministers und in Anwesenheit des Unter- staats)ekretärs sowie des stellvertreienden Chefs der Admiralität eine Besprehuna stati mit den Vertretern dec Marinebehörden von Kiel und Wilhelmshaven, ferner der Oldenburgischen Regierung und mit dem derzeitigen Zivilgouverneur von Kiel. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde festgestellt, daß die einander widersprehenden Meldungen über die Zustände in den E wie fie vielfach verbreitet werden, nur wedckios die Gemüter im ganzen Volke erregen und eine objektive Seurieilung trüben, die wünshers8werte Entwicklung der Verhälts nisse zu einem ordnungsmäßigen Douerzustand aber ershwerei. Es ps zurzeit sowohl in Kiel wie au in Wilhelmshaven uhe und Ordnung. Alle Teile sind sich darüber klar, daß auf die Dauer ohne Offiziere ein regelrechter Diensts betrieb niht möglich ift. Es herrscht indessen auch darin Vebereinstimmung, daß kein durch die Ereignisse kompro- mittierter Offizier zum Dienst wieder zugelassen werden Larf. Die Sens der Vorlommaisse in der Marine wird durch das Untersuhungsamt des Wehrministeriums mit gros;e: Bes schleunigung und nur durch dieses durchgeführt. Ein parlas- mentarischec Ausschuß e und bégutachtet die Untersuungss ergebnisse, deren Veröffent ichung dann sofort erfolgen wird.

Nach einer im Reichs versiherungsamt gefertigten E as find durch die Post und die Sonders a Aa gezahli worden im Monat Dezember 1919 als Zulagen: : zu Juvalidenrenteu (monailih 20 46). . . 18959 076 , zu Krankenrenten (monatlih 20 #) . , , 2004744, zu Altersrenten (monatlich 20 M) . . 4601 761 zu Witwenrenten (mönailih 10 4) .. . 827889, zu Witwenkrankenxenten (monatlih 10 Æ) . 38 160

zusammen . . 26 481 620 4.

Anmerkung: Es fehlen die Angaben der Oberpostdirektionen Mek, Posen, Straßburg i. E. sowie des Saarbrücker Knappschaftövereins nd der Pensionskasse der Reihpelionbahnen in Straßburg 1. E. über die

enzulagen im Dezember 191

Preußen.

Das Siaatsminifterium hat beschlossen, den von dem Doms kapitel in Paderborn fan Kapitularvikar gewählten bisherigen Generalvikar, Domkapiwlar Kaspar Klein in Paderborn Ausübung der ihm als Kapitularvikar zustehenden bischöflichen Rechte uud Vexrichtungen zuzulasson.

pg

Nach einer von „Wolffs Falgenpbemides. verbreiteten amtlichen Mitteilun finden beim Minister des Jnnèrn eßt Besprechungen fir die einzelnen Provinzen stati, die der

örterung der Frage dienen, ob und inwieweit Personals veränderungen erforderlich sind, um in einzelnen Ver- waitungsbezirken das bisherige Vertrauensverhältnis zwischen

wiederherzustellen.

worden. j

vier Abteilungen, die mit je einem deuischen und einem frau

Behörden und den verfassungstreuen Schichien der Bevölkerung