1920 / 90 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Oberschlesischen HPüttenindusirie in Kattowiß, Mühl- den zwischen dem Verband der dem Verband der christlichen Metallarbeiter- verband, dem Verband der Maschinisten und Heizer und dem Deutschen Bauarbeite j nuar 1920 abgeschlossenen Tarif Lohn- und Arbeitsbediugungen der Arbeiter in den Steins kfohlengruben gemäß 8 2 der V 1918 (Reichs-Eeseßbl. S. 1456 Beuthen-Stadt, Kattowiz, Stadt und Land, Könige hütte, Gleiwiß und Tarnowiß sür allgemein verbi Einwendungen gegen 10. Mai 1920 P Luijenstraße 33

Berlin, den 20, April 1920,

Der Reichsarbeitsminister. J. A.; Dr, Busse.

gwerks- und ] beantragt, poinishen Berufs vereinigung, Deutschlands,

Deutschen Gewerkvereine (H.-D.), Gewerkschaften,

Beraarbeiter Deutschen

rverband am 31. Ja- vertrag zur Negelung der

erordnung vom 23, Dezember ) für das Gebiet der Kreise

( Hindenburg, Rybnik, Pleß, Tost- ndlich zu erklären, diesen Antrag fönnen bis zum erhoben werden und sind unter Nummer n das Reichgacbeitsministeriuum, Berlin, zu richten,

Beuthen: Land,

Bekanntmachung.

Unter dem 9. April 1920 ist und Blatt 905 des Larifregislers e zwischen dem Verband Lübeckischer Kleinhandels- vereine, dem Konsumverein für Lübeck sonstigen Lübecker

auf Blatt 125 lfd. Nr. 2 ingetragen worden:

und Umgegend und Arbeitgeberverbänden, dem Gewerkschaftsbund der kaufmär nischen Angeslelltenverbände, dew Gewc1kschafisbund der Angehellten und der Arbeitsgemeinshaft freier Angestellten- ve' bände an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifoertr ags vom 16. Juni 1919 abgeschlosscne Tarifvertrag vom 23. De- zember 1919 zur Regelung der Gekbalts- und Anstellungs- bedingungen der kaufwännishen Angestellten wird gemäß 8 2 vom 23. Dezember 1918 für das Gebiet des Stadibezirks Lübeck mit ein- gemeindeten Vororten für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1990, Mit dem gle‘chen Zeilpunkt Tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarisverlrags vom 16, Junt 1919 außer Krast. Sie er- streckt sich niht ouf Arbeitsverträge, sür die besondere tarifverträge in Geliung sind. Handels- oder Jundusiriezweig ein besonderer Faclarifvertrag allgemein verbindlich erkiärt wird \{eidet er mii dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem bereih des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarheitsminister, J. A.: Dr. S itler.

Das Larifregister und die Registerakten können {m Reisarbeits- Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienslstunden eingesehen nerden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sür die der Tarifvertrag infolge der Grklôrung des Reichsarbeitsministeriims verbindlich ist, können arteten esnen Abdruck des Tarisvertrags gegen n verlangen,

der Verordnung (Reiche-Geseßzbl,

Falls künftig für einen

Gellungs-

ministerium,

n den Vertrag rstattung der Ko Berlin, den 9. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung,

Unter dem 10, April 1920 ist auf Blatt 294 lfd. Nr, 2 des Tarifregisiers eingeiragen worden :

Der zwischen dem Verband badischer Ziegeleibesi Offenburg, dem Verband der Fabrikarbeiter Deu Gau 11 und 12, und dem Zentralverband christliher Fabrik- und Transportarbeiler Deutschiands, Bezirk Südwestdeutschland, mäß Beschluß des Schlichtung3ausschusses für die badische iegelindustiie vom 22. September und 27, November 1919 getroffenen Aenderungen der Ortsfklasjeneinteilung Tarifvertrag 19, Augçust 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeits-

iegeleiindustrie werden gemäß 8 2 der ezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) reistaates Baden gleichfalls für allgemein vie allgemeine Verbindlichkeit beginni mit

verbindiichen

bedingungen in der Verordnung vom 28. für das Gebiet des verbindlich erklärt. dem 1, November 1919, Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißzler.

ister und die Registerakten können im Reicsarbeits- n NW, 6, Luisenslraße 33/34, Zimmer 161, während eimäßigen Diensistunden eingese] beitgeber und Arbeitnehmer, jür die der Tarisvertrag infolge des Meichsarbeitêministeriums vcrbindlich ist, können ragéparteien etnen Abdruck des Tarifrertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. Avril 1920. Der Negisterführer, Pfeiffer.

Das Tarifre ministerium, Ber

der Erklärun von den Verx

Bekanntmachung.

Unter dem 12. April 1920 is} auf Blatt 917 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem ÄArbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Braunschweig E. V,, dem Deutschen Bauarbeiierverbande, Verein Braunschweig, der Zahlstelle des Zentralverbandes der und dem Zertralve:z bande christ- icher Bauarbeiter Deuisch!ands, Verwaltiungsstelle Braunschweig, am 2%, September 1919 abgeschlossene Taxrifvertrag zur Regelung der Lohn-„und Atrbeitsbedingungen für die gewerb- lichen Arbeiter im Vauçewerbe wirv gemäß ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S, 1456 raunshweig, die Ortsbezirke Lehndorf, iddagshausen, Oelper, Rüningen, Melverode und Broizem für allgemein verbindlich erklärt. Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Be- triebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungs- arbeiten beschäftigt sind.

Der Reichsarbeitsminister, J. A. : Dr. Sißzler. / Das Tarifregister und die Registerakten können im Neihsarbetis.

ministerium, Berlin N W, 6, Luisenstra der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

immerer zu Vraunschweig

8 2 der Ver-

für das Stadtgebiet Gliesmarode, Die allgemeine Februar 1920. Sie erfaßt

bezir?

Miî dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 9. April 1919 außer Kxaft. Sie er-

33/34 161, d s dd dis verbindlih erklärt

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können hon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. April 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. April 1920 ist auf Blatt 926 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Goastwi1tsverein Cöthen und Umgegend E, V, und der Landes-Arbeit2gemeinschaft der gastwirlschast- lichen Angesielllen von Anhalt, Gruppe Cöthen, abgeschlossene, am 1]. März 1920 in Kraft geiretene Tarifvertrag zur Regelurg der Lohn- und Arbeilsbedingungen der Angestellten im Gostwirtsgewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) {ür das Gebiet der Stadt und des Kreises Cöthen für allgemein ver- bindlich erklärt. Die aligemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920.

Der Reichgarbeitsminister. J. A.,: Dr. Sigler.

Das Tarffregister und die Registerakten können im Rethsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während dex regelmäßigen Diensislunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Pieichsarbeitsminisleriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen,

Berlin, den 14. April 1920,

Der Registerführer.

Yama gge

Bekanntmachung.

Uuter dem 15. April 1920 isi auf Blatt 625 lfd. Nr. 2 des Taritregisier® eingetragen worden :

Der zwischen dem Reichsverband des deutschen Ticfbau- gewerbes, Bezirksgruppe V Hannover, dem Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband für bas Baugewerbe zu Hannover, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirksleituns Hannover, dem Zentralverband {risiliher Bouarbeiter Deutschlands, Bezirk Hannover, und dem Zentrolverband der Maschinisten, Heizer und veiw, Berussget ossen Deutschlands, Zahlstelle Hannover, am 26. November 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem all- gemein verbivdliczen Tarifvertrag vom 28. Juni 1919 zur RNegelyng ver Lohn- und Arbeitsbedinguncen der gewe: blichen Arbeiter im Tiesbaugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28, Dezember 1918 (Reichs-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Eiserbahnneubaustrecke Uslar—Schönhagen für all- gemein verbindlich erklört. Die allgemeine Verbindlichkeit be- ginni mit dem 1. Februar 1920.

Der Reichsgarbetitsminister, J. A.; Dr. Sitler,

Das TLarifregister und die Negisterakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen -Diensisiunden eingeschen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag {infolge der Grklärung des Neicsarbeitêministeriums verbindlich ist, können von den Vertragöpartcien einen Abdruck des Tarifyertrags gegen Erstattung der Koften verlangen.

Berlin, den 15. April 1920,

Der Registerführer, Pfeiffer.

Ae C A as

Bekanntmachung.

Unter dem 15. April 1920 ist auf Blatt 140 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eiugetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Großhandels der Stadi Hildesheim, dem Gewerkschaftebund kaufmännischer Angestelltenverbände, Orisaus\chGuß Hildesheim, dem Gewerk- shastsbund der Angestellten, Orisgruppe Hildesheim, dem Reichsverband Deutscher Angestellten, Ortegruppe Hildesheim, und dem Zentralverband der Angestellien, Ortsgruppe Hildes- heim, am 22. Dezember 1919 abgesczlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 26. Juni 1919 ur Regelung der Gehalts- und Ansiellungsbedingungen der aufmännishen AngesteDten im Großhandel wird gemäß S 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Hildesheim für allgemein ver- bindlih erklär. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919.

Der Reich3arhbeitsminister. J. A, : Dr. Sigler.

Das Larifregister und die Negisterakten können im Reichs. arbeitsministerlum, Berlin NW,. 6, rag H 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßicen Dienststunden eingeschen werden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerlums verbindlich ist, töônnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifyertrags gegen Erstattung dex Kosten verlangen,

Berlin, den 15, April 1920.

Der NRegisterführer. Pfeiffer.

Saquprepemmm}

Bekanntmachung.

Unter dem 15. April 1920 if auf Blait 158 lfd. Nr. 2 des Tarisregisters eingeiragen worden;

Der zwischen dem Zeniralverband der Angestellten, Orts- gruppe Harburg a. Elbe, den Firmeninhabern des Verbandes deutscher Detailgeschäfte der Textilbranche, Ortsgruppe Har- burg und dem Verein selbstsiändiger Kaufleute in Harburg am 28, November 1919 im E an den allgemein verbind- lichen Tarifverirag vom 9. April 1919 abgeschlossene Tarif- vertrag zur RNegelurg der Gehalits- und Anstellungs- bedingungen der kausmärnischen Angestellten im Einzelhandel wird für diesen Berusskreis mit Ausnahme des Eisenwaren- und Werkzeugkleinhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. &. 1456) für den Stadt- arburg (Elbe) für allgemein verbindlicy erkläri. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 28. November 1919.

Pfeiffer,

streckt sih niht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fade tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Einzel-

S

S. 1456) für das allgemein verbindlich erklärt. beginnt mit dem 1. April 1920.

allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge meinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeiisminifter. J. A.: Dr. Sizler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reit, arbeii8ministeriuum, Berlin NW. 6, e 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge}ehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag infolge der Erklärung des Reid:sarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertrag8parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Bexlin, den 15, April 1920,

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Befïanntmachung.

Unter dem 17. April 1920 is auf Blati 535 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden :

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaliungsstelle Bresiau, und der Vereinigung Breslauer Arbeitgeberver bände mit Geltung vom 1. Oktober 1919 gah« geschlossene Tarifverirag nebst der am 20. Januar 1920 dazu abgeschlossenen nahiräglihen Vereinbarung zur Nege- luna der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Handels- hilfssarbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reihs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiei des Stadt kreises Breslau für allgemein verbindlih erklärt. Die alls gemeine Verbindlichkeit des Haupttarifvertrags beginnt mit ‘m 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeilpunkt tritt die ollge- meine Verbindlichkeit des Darifvertrags vom 14. April 1919 und der Ergänzung vom 28. Juli 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit der nahiräglihen Vereinbarung be- ginnt mit dem 5. Januar 1920.

Der Reichsarbeiis minister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregisier und die Registeraïten können im Neisarkheits- ministerium, Berlin NW. 6, E 33/84, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifverirxag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih it, können von den Vertrags8parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Koîten verlangen.

Berlin, den 17. April 1920,

Der Negisterführer. Pfeiffer.

teaeana arrrn n tet,

Bekanntmachung.

Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 935 des Tarif« registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitzeber-Verband der Batterie- und Element-Jndustrie in Groß Berlin, dem Deutschen Metall- arbeiter-Verband und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutsch- lands abgeschlossene, am 15, Januar 1990 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Batlerie- und Element-Jnbustrie wird gemäß § 2 der Ver ybnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs: Gesetbl, S. 1456) sür das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

1. März 1920, j Der Reichsgarbeitsminister. J. À.: Wulff.

Das Tarifregister und die Megisieralten können im Netichsarbeits- ministerium, Berkin NW, 6, Culsenslrate 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dierststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung. des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien cinen Abdruc? des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 19. April 1920.

Der NRegisterflhrer, Pfeiffer.

Bata

Bekanntmachung,

Unier dem 19. April 1920 ist quf Blatt 480 lfd. Nr. 2 des Tarifregislers eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschafisbund kaufmännischer An- gestelltenverbände, Landesverband Brandenburg, in Berlin, dem Zentralverband der Angestellten, Ortsverband Groß Berlin, dem Geroerlschaftsbund der Angestellten, Ortisverwaliung Groß Berlin, und dem Verband Berliner Kohlen-Großhändler E. V.

am 81. Januar 1920 abgeschlossene Tari fvertrag nebst den

dazu gehörigen Richtlinien vom 31. Januar 1920 wird im

Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom

12. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs-

bedingungen für die kaufmänrishen Angestellten im Kohlen- großhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S, 1456) für das Gebiet des Zweck- verbandes Groß Berlin allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkte tritt die allgemeine Verbindlich- eit des Tarifoertrags vom 12. Juli 1919 außer Kraft.

r allgemein verbindlich erklärt, Die

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Larifregister und die Registerakten können im MNeidhs-

arbeitsministerium, Berlin NW, 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den - Vertragsparteien einen Abdruck desg Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. ]

Berlin, den 19. April 1920. Der Registerführer, Pfeiffer.

At rat aa R m

Bekanntmachung, Unter dem 19, April 1920 ist auf Blatt 938 des Tarif-

registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Textilarbeiter-Verband, Filiale

Berlin, und dem Verband der Stierei-Arbeitgeber von Berlin am 29. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Nege- lung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen im Stickereigewerbe (Konfektions- stickerei) wird mit Ausnahme des 8 15 des Vertiags gemäß

2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. ebiet des Zweckverbandes Groß Berlin Ife Die allgemeine Verbindlichkeit

handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein wird, scheidet er mit dem Beginn der

Der RNeichsarbeltsgminister. J. A.: Wulff.

1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Per

- Unzerftr. 32,

Das Tarifregister und die Registerakten können im Rei{sarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Se 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensisiunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neicksarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 19. April 1920.

Der NRegisterführer. Pfeiffer. Berichtigung

zu der Verordnung über den Verkehr mit Süßtgkei vom 10. April 1920. Mete

Im § 2 unter B. Konservekonfekt, Gruppe IT, muß es beim Kleinhondelspreis heißen: statt „3610“ 3640“, unter C. Fondants und Dessertfondants, Gruppe III, legte Beile, Ui es heißen: statt „oder Fruchikrem“ „oder Fruchtkrem-

ung“.

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Julius Siebler in Erzi i die unterm 7. August 1919 erteilte Erlaubnis La R gi

handel mit Tabakwaren wegen Unzuverlä t auf den Handelsbetrieb entzogen worden. | Dees E a0

Waldshut, den 19. April 1920. Bad. Bezirksamt: D old.

Preußen. Ministerium des Innern,

Die Preußische Staatsregierung hat den Stabirat Dr. Pauly in Kiel, zurzeit in Meldorf, zum Landrat ernannt.

Dem Landrat Dr. Pauly ist das Landratsamt im Kreise Süderdithmarschen überiragen worden.

Der Landrat Siemon aus Apenrade, zurgeit in Kiel, ist zum Regierungsrat ernann{ worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und B otfebilb n O | M

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Hadlih am städtischen Lyzeum nebsi Studienanstalt in Stettin zum Direktor des städtischen Lyzeums nebst Oberlyzeum (Frauenschule) und der in Enswicklung begriffenen Studienanstalt in Stolp i, Pommern

“ist namens der Preußischen Staatsregierung bestätigt worden.

BekanntmaqMhung,

Der gegen die Eheleute Marx Bleie, Köln, Mühlengasse 16, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep- tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom ass ergangene Beschluß auf Untersagung des

andels mit Lebensmitteln und Genußmitteln aller Art, nament- lih mit Speisen und Getränken, wird aufgehoben. Die Kosten der Veröffentlichung haben die Eheleute Bleich zu tragen.

Köln, den 27. März 1920.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

ene werieranana d unm

Bekanntmachung.

Die auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September E vom Handel erx- folgte O nex agung für die Oberlander Handels- und Schiffahrtsgesellshaft habe ih mit dem 20. d. M. aufgehoben. Osterode, Ostpr., den 20. April 1920. Die Polizeiverwaltung. Or. Herb t.

prt m ee 4

Bekanntmachung.

Dem Schlachtermeister Adolf Spiper, Altona, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fern- _unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) ver Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere der Handel mit Fleis und Fleischwaren, untersagt worden.

Altona, den 20. April 1920, Das Polizeiamt. Dr. Goerlis.

baltun

Bekanntmachung. Die Brotverkaufsstelle und Kolonialwaren- Bas des Heinr. in der Heiden zu Hamborn, reiltgrathstraße 16, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 vom 24. April 1920 ab geschlossen. Ferner ist dem Genannten jegliher Handel mit Lebens- und Futtermitteln sowie jede Vermittlertätigkeit E untersagt.— Die dur das Verfahren entstandenen Kosten

at der von der Anordnung Betroffene zu tragen.

Hamborn, den 24. April 1920,

Der Oberbürgermeister. M ülheu s.

Bekanntmachung.

Dem Gastwirt Karl Weßhki, hier, Polnischestraße 12, ift durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB]1. S. 603) der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen E täglihen Bedarfs insbesondere die Abgabe von S yeisen uno Getränken imGastwirtschaftsgewerbe wegen Be- reitung von Trinkhranntwein aus Brennspiritus untersagt worden.

Königsberg, den 20. Apikl 1920.

Polizeipräsidium. Wucherstelle. Nit\ch, Polizeiassessor.

Bekanntmachung.

Dem Schlachtermeister Hermann Depping in Nettelstedt Nr. 84 ist wegen lmzupertssigtelt der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, ins- besondere Nahrungs- undFuttermitteln aller Art fowierohen Naturerzeugnissen, auf Grund der Bundes- xatsyerordnung vom 23, September 1915 (N.G.Bl. S. 603) unter - sagt worden. Gleichzeitig ist die Schließung seines SClaGtetiibetrichs angeordnet worden.

Lübbecke, den 13. April 1920.

Der Landrat: von Borxies.

ret are

Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuver- tassiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist dem Fleishermeister Neinhold Kleinfeldt hier, Kodh-

straße 4, von Montag, den 3. Mai d. Js. ab der Handel mit Fleisch, Fleis{waren aller Art und Vieh sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt.

Stettin, den 23. April 1920,

Der Polizeipräfident.

I, B, : Dr. G üxken.

Nichfamtliczes,

Deutsches Reich.

M der am 27. April 1920 unter dem R des Neichs- wirtichastsminisiers Schmidt abgehalienen Vollsißung des Reich s8rats wurde dem Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Teerwir!shaft und dem vom 6. Ausschuß der Nationalversammlung abgeänderten Entwurf einer Verordnung über den vorläufigen Reichswirtschaftsrai mit einigen Aende- rungen zugestimmt.

Der Ausschvß des Reichsrats für Rechispflege hielt heute eine Sigzung.

Durch die ausländische Presse gehen gur Zeit wieder falsche ahlenongaben über die Kopfstärke des deutschen eeres. Von amtliher Seite wird dem „Wolfsschen elegraphenbüro“ zufolge dazu mitgeteilt : :

Am 5. Februar betrug die Gesamistärke der Neichswehr 254 234 Köpfe. Der Stand im März konnte wegen der Unruhen nicht vollständig ermittelt werden. Nach allen vorl!egenden Meldungen ist jedo die Zahl der Reichswehrtruppen andauernd gesunken. Wenn auc) zunä{st keine endgültigen Ziffern argegeben werden können, fo muß nah dem bisher gewonnenen UÜeberblick die Stärke der Neihéwehr Anfang April auf nicht mehr als 200 000 Mann geschäßt werden. Diese Zahl sollte aber erst Mitte Mai errei®ßt sein.

verme a B

Der „Temps“ vom 25. Apri! bringt offensichtlih er- fundene Nachrichien über die Aufdeckung eines gegen Frankreich gerichteten deutschen Kriegsplanes. Da- nacy hätte die in Hanau einrückente französische Kavallerie Waffen und Munition in beträchtlichen Mengen vorgefunden sowie 200 000 Scheffel Hafer und eine Menge von Kisten mit der Aufschrift „Armee des Wesiens“, Außerdem hätten die Franzosen in Hanau umfangreiche Geheimalten gefunden von Manöverexerzitien, die auf der Karte von Offizieren der Reichs- wehr und der Sicherheitspolizei au8gesührt worden seien. Diese Manöver hätten gegen Frankreih gerichtete Operationen ins Auge gefaßt. Von zuständiger Seite wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ dazu mitgeteilt:

Die Sensationen des „Temps" beruhen auf einer bôswilligen Ausbeutung gänzlih barmloser Funde. Als die Franzosen in Hanau einrückten, war dort ledigli Sicherheitspolizei anwe\end, aber feine Neichswehr. Diese grüne Polizei war von der Entente für die neutrale Zone autdrücklich genehmigt worden. Deshaib blieb die Sicherheitspolizei, die eben nicht Militär, sondern ledigli Polizei- truppe ist, bei dem Einrücken der Franzosen ruhig in Hanau, obwohl sie mit Lichtigkeit vor dem französisden Einmarsch mit allem Gerät und allen Akten bätte abmarschieren können, le Franzosen be- handelten die Pollzeimannschaften aber dennoch als Militär und internierten sie in Grieéheim, Woffen und Munition konnten die Franzosen rur in dem Maße finden, wie sie eine ordnungs- emäß geführte PONIETAN stets besißt; von beträhtlihen Viengen ann keine Rede sein. Die Lagerung von 200 000 Scheffel Hafer in Hanau lassen allein {on ete traurigen wirts{aftlihen Ver- hältnisse niht zu. Daß Kisten mit Bezeichnungen von Truppen- körpern gefunden wurden, erklärt \fch wohl aus der Verwendung alter Kisten mit entsprehenden Aufschriften, die noch aus Kriegszeiten stammien. Ganz phantastisch ist der Bericht über die Geheimakten mit den gegen Frankreih gerihteten Kriegéplönen. Fn den Städten Frankfurt, Homburg und Hanau lagen außer 1 bis 2 Bataillonen Reihswehr das Detachement Neufville und etwa 0 Yeiter eines Metichswehrkavalleriereatments, insgesamt eiwa 1100 Mann Sicher- heitêvolizei, und daß fich Frankreih dur diese „Armee“ bedroht ge- fühlt habe, ist doch wohl kaum anzunehmen. Was die angtlidien Operaiionspläne anbetrifft, so handelt es sich wenn überhaupt etwas ODerartiges gefunden worden is jedenfalls um eine Manöveraufgabe aus der Leit vor dem Kriege, die Koffer eines ehemaligen Dffiziers gelegen haben mag.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermes erlößt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen- büros“ folgenden Aufruf an die Landwirtschaft:

In seinen Ausführungen über die Ernährungslage hat der Reichs- kanzler am 29. März 1920 in der Nationalversammlung mit be- fonderem Nocdèdruck erklärt, die künftigen rnäbrungs-wiri]chaftlieben Aufgaben sollten und könnten nur gelöst werden „mit der Landwirt- schaft!" Die Neichéregierung ist entschlossen, unverzüglich danach zu handeln. Sie weiß, daß die Landwirtschaft unter den Kriegs- wirlungen {wer gelitten Hat und unter den gegenwärtigen wotirts{%aftlichen Verhältnissen noch schwer leidet. Sie wixd daher alles daran jegen, diese Verhältnisse für die Landwirtschast zu bessern. Sie ist gewillt, der Landwirtscast nah Kräften zu helfen und sie vornehmlich bei der Beschaffung und Zuführung der nötigen Betriebsmittel zu Lori in, So wird die Einfuhr von Noh- S und Futtermitteln mit Nahdruck gefördert werden, D Einfuhr von 1 Million Tonnen Mais zur Schweinemast isi gesichert. Größere Einfuhren von Delkuchen und anderen Futtermitteln sind für die nächste Zeit in Aussicht genommen. Die Stilstoffdünger-

erzeugung soll auf die irgend erreihbare Höhe gebraht werden. Entsprechende Maßnahmen find bereits in die Wege Cs leitet. Die Regelung des Arbeitsverhältnisses und die Ér-

haltung des Arbeitssriedens auf dem Lande betrachtet die Reichsregierung als eine threr bedeutungsvollsten Aufgaben im Inter- esse der Landwirtschaft. Ebenso wendet sie der Beschaffung einer ausreichenden Zahl von Arbeitern zur Sicherung des Hakfruchtanbaues und zur Bergung der Hackfruchternte ihre volifte Aufmerksamkeit zu. Um ferner dem Landwirt die Gewähr dafür zu geben, daß in den Höchstpreisen für die an die öffentliche Hand abzugebenden Er- zeugnisse auch die dauernd L E Kosten der Produktionsmittel berüdsihtigt werden, sind zunächst für Getreide, Kartoffeln und Oel- früchte Mindestpreise festgeseßt worden. Die Mindestpreise fußen auf den Produftionsunkosten des Vèonats Januar 1920. Im NReichs- ministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist eine Indexkommis- sion, bestehend aus hervorragenden Vertretern der Landwirtshaft und der Verbraucherschaft, in Bildung begriffen, die ihre Tätigkeit noch im an dieses Monats aufnehmen wird. Diese Jndexkommission wird die Steigerung der O die jeit dem Monat Januar 1920 eingetreten ist, feststellen und die Zuschläge vorschlagen, die bei der Feststellung der endgültigen fedsipreise den beTanntgegebenen Mindestpreisen hinzugefügt werden sollen.

Die Ea glaubt auf der anderen Seite auch von der deutschen Landwirtshaft erwarten zu können, daß sie die Ernährung des deutshen Volkes, insbesondere in den Tommenden schweren Monaten, nach bestem Können sichern wird. Die Auslieferung yon Getreide und Kartoffeln erfolgt vielfach nur sehr stockend. Soll die Ernährung in der nächsten Zeit

! nicht ernstlih gefährdet werden, so müssen die auf dem Lande noch

« Reichswehr

vorhandenen Bestände mit Beschleunigung den Bedarfsftellen zu- geführt werden. Die Milchlieferungen müssen steigen, wenn die Säuglingssterblihkeit mit Erfolg bekämpft werden soll. Troß erheb- licher Einfuhren kann die Bevölkerung in den nächsten Monaten nit durhgehalten werden, wenn die Landwirtschafi niht aus allen Teilen des Reichs ihre Lide erfüllt. Die Reichsregierung ist über- zeugt, “i die Landwirtschaft si diesen Forderungen nicht verschließen wird, daß sie vielmehr als Bolksteil das ihrige dazu beitragen wird, die Volksgesamtheit zu erhalten, wie auch die Reichsregierung ihrer- seits alles aufbieten wird, der Landwirtschaft ihre Lage zu erleichtern.

Oesterrceiéh,

Jm Einlauf der gestrigen Sißung des Landtages befand sih ein Antrag der Steierishen Bauernpartei: der Landtag möge erklären, daß er im Anschluß Oesterreichs an das Deutsche Reich die einzige Möglichkeit der politischen und wirtschaftlichen Erhebung erblide und an das Staatsamt [Xe Neußeres die dringende Forderung richten, bei dem bevor- iehenden Jnkrafttreten des Friedensvertrages entschieden die Aufhebung des Anschlußverbotes zu “ag Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuß zugewiesen

Ungarn.

Gegenüber einer Beschwerde der südslawishen Regierung darüber, daß ungarische Truppen in Transdanubien an der Demarkationslinie einen Angriff auf einen serbischen Posten ausgeführt hätten, erklärt der Generaliabschef der ungarischen Nationalarmee, dem „Korrespondenzbüro“ zufolge, daß der Angriff von serbisher Seite auf eine ungarische Patrouille erfolgt sei. Diese habe das Feuer erwidert, jedoch die Demarkationslinie nicht überschritten. Die in mehreren ausländishen Blättern in Verbindung mit diesem Vorfall er- schienenen Nachrichien über Angriffsabsichten der ungarischen Truppen entsprächen niht der Wahrheit.

Die Nationalversammlung hat gestern den Staats haushaltisvorans A angenommen. Das „Korrespondenz büro“ berichtet über die Verhandlungen folgendes :

Der Finanzminister Baron Koranyi wies augesihts des Defizits von neun Milliarden darauf hin, daß die endgültige Sanuierung des Staatshaushaltes nit anders werde erfolgen fönnen als durch gründlihe Reform des ganzen Steuertiwvesens. Ungarn ver- lange im Interesse ganz Europas vichts anderes als einen gerechten Frieden. Zur Judenfrage bemerkte der Redner, die Juden müßten im fulturellen und wirtshaftlihen Leben auf das Ausmaß dessen zurückgedrängt werden, was ihnen nah ihrer Zahl gebühre. Nicht tag Pogrome, sondern dur entsprehende Erziehung des Volkes sei die Iudenfrage zu lösen. Im ungarishen Kultur- und Wirtschafts- leben müsse diejenige Rasse die Leitung übernehmen, die die eigentliche Arbeit verrihte. Wenn das Judentum sch mit ihr identifiziere wolle man auch mit ihm zusammenleben. Der esellshaftliche riede könne nur geschaffen werden, wenn die wirtschaftlich Shwächeren r den wirtshaftlich Stärkeren ge- {ügt würder, Ungarn habe nichts dagegen, w-nn die sozial- demokratische Arbeiterschaft ihre Gewerkschaften und Orgaatsationen aufrecht halte, nur wolle man Garantien haben, M diese Organi- sationen niht zu destruktiven und antinationalen Zwecken dienten. Der Minister des Aeußern Graf Tele ki erklärte, die Großmächte n ein gewisses Verständnis für die Lage Ungarns und begriffen

nsbesondere, daß die Zukunft Osteuropas ohne Ungarn nit ge ¡chert werden könne. Der Béinister verwies auf die Erklärung des Grafen

Apponyi, daß die Friedensdelegation den Friedensvertrag ohne weseut- e Abänderungen nicht annehmen könne. 4 N

Grofebritanuien und Frland.

Unterhause teilte Bonar Law vorgestern im Unterhause mit, daß der Londoner Vertrag von 1915 ia einigen Tagen veröffentliht werden wird. Bekanntlich ift

Jtalien auf Grund dieses Vertrags eiten der Allii in den Krieg eingetreten. D As

Frankreich. der vorgestrigen Sizung der Kammer hat der Ju

minister auf Anfrage eines royalistishen Abgeordneten mi geteilt, das gegen den sozialistishen Deputierien Vaillan t- Couturier wegen eines im „Populaire“ erschienenen Artikels, der die Soldaten zum LOeoE aufgefordert haben soll, Strafantrag gestellt werden soll. Marcel Cachin, der den Antrag auf Aufhebung der Jmmunität erwartet, erklärt in der „Humanitó“, die Sozialisten würden sih mit Voillant-Couturier, der nur verlange, vaß die Soldaten von heate nicht auf das Volk schießen sollen, solidarisch erklären.

Jtalien,

Die Alliierten haben sih in San Remo über die inte r- nationale Sphäre in der Türkei dahin geeinigt, daß Frankreich, England und Jtalien in der ganzen Türkei im wirtschaftliher Hinsicht einander gleihstehen werden. Aber Jtalien wird das Recht zuerkannt, roße Gebiet zwischen dem Golf von Edremid und Konia ausschließlich für sich wirt- M N des „Wolffschen Tel

a eldungen des „Wolffshen Telegraphenbüros“ hat sid der Oberste Rat vor der Sbliehune wf n E mit der Frage der Zer Lung des deutschen Luftsciff- materials und der rage der „Kriegsshuldigen“ be ihüfligt, Es wird jedoch nicht bekannigegeben, wel e Beschlüsse man în diesen beiden ragen gefaßt hat, Der Oberfte Rat hat fich ferner noch mit der Verlängerung des Augustabkommens beschäfti isl Wie das „Journal“

mitteilt, werden die französishen und be ischen Truppen den Maingau verlissen, wenn die eutsche im Ruhrgebiet nur noch 20 Bataillone, 6 Schwadronen und 2 Batterien umfassen wird. Bis zum 10. Juni sollen diese Truppen auf die Hälfte herabgeseßt und durch 5000 Mann Polizeitruppen ersezt werden. Der Reft der Truppen soll dann am 10. Juli das Ruhrgebiet räumen und ebenfalls durh 5000 Mann Polizeitruppen erseßt werden. Wie die „Daily Mail“ meldet, würden französischen Truppen Frankfurt besezt halten, nicht nur bis die iten Streitkräfte das Ruhrgebiet geräumt hätten, sondern big T e Eolentaun bestimmungen Sigestie! und di« e abgeliefe e, die es, en edenss

verirag, Ux Lege A M Nach einem Telegramm des „Corriere della Sera* aus Triest di sich in der Nacht vom 19. zum 20. April wischen dem General Caviglia und d'Annunzio ein neuer wis enfail ereignet, Einige Abgesandte von Fiume be-

egten 46 Pferde mit Beschlag, die den

Generals Caviglia gehörten, welche die Demarkationslinie Uet halten. Der General forderte urückerstattung der E 20 Lg Ar E! anes Mio A e e Unterbrechung der Eisenbahn an, fo da ‘Tanks blo&iert ist. E

regulären Truppen des

Fiume zu Wasser und zu