1920 / 91 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

VIT. Für Brennstoffe des Kohlensyndikats für das rechtsrb. Bayern.

Bayerische Braunkohle.

E

5 Schwan- Df L tis aue N -

Brennstoff d e Schwar- ti [Regens ah Passau

sorten E zenfeld | Lngen | burg | 2! M Á M M M M

örderkohle . 70,30 | 78,90| 111,90 | 161,90 | 132,10 ort. Förder-

1 E 88,— | 103,49| 89,90 | 138,80| 160,50 B v 209,59 —— 283,90 -_—— Brikettspäne . 140,90} 107,80 | 201,10 Klarteichkohle 100,70 109,89 | Kohlengrus . —— 82 30 | 103,60

Oberbayerishe Pechkohle. Pran, Penzberg, Peißenberg, Marienstein. Sie Uber L000 MmM «ch6 o o Ze2,00 U

Giob 75/2C0 m E S §0: . d: 0 225 49 u Sva O Mm 6 e 2010, Würtfel 25/50 mm M A0 ck56 2926,10 o Nuß 1 12/29 mm E s o 22010 Nuß IL ß/ 12 mm U S P E 205,50 o POUTMOteS O Ma. o o O 5 S On e oe e O L Abfallkohle S E S M @ 161,— e Siaub “e E 0E 187,40 o Schlamm .‘ . . . . . , . &4,40 o Stockheimer Steinkohle. Gc etO e e 0e “a 28400 Gaskohle . Ca ea O Förderktohle . . . . . . e . - 210,39 . Klarkohle . . . o . . . . . 186,60 e

Sonderbestimmungen.

1) Für besovdere Marken fönnen von den Syndikaten entsprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkaufs- preise festgese t weren, die der Handel nicht zuungunsten des Käufers ändern darf. Der Reiche kohlenverband hat das Recht, eine Abänderung dieser Fesiseßzuncen zu verlangen. Der Reichs- Tohlenverband ist auf Anfrage des Käufers zur Auskunft über die Höhe des festgeseßten Zuschlags oder Abzugs verpflichtet.

2) Die Preise ab Umschlagsplay oder Stapel- play sind gleich den Preijen ab Weik, vermehrt um einen NAusschiag, der die Kosten und das Risiko bis zum Versand ab Umscilagplay oder Stapelplay det.

Auf Verlangeu des Reichskohlenverbandes oder des Syndikais ist der Verkäufer verpflichtet, die Angemessenheit des Aufschlags nachzuweisen. Der Reichskohlenverband ist auf Anfrage des Käufers zur Auskunft über die Angemessenheit des Nusfschlags verpflichtet.

3) Bei Werken ohne Eisenbahnanschluß gelten die Brennstoffverkaufspreise ab Werk.

Berlin, den 28. April 1920. Aktiengesel!\chaft Reich¿kohlenverband. Stug. Keil.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 85 des Reichs-Gejeyblatts enthält unter

Nr. 7455 eine Verordnung zur Aenderung der Bekannt- machung vom 15. November 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1891), betreffend Verfabren für die Zuwendung von Reichsmilteln an Deut\che für Schäden im Ausland, vom 20. April 1920, unter

Nr. 7456 eine Bekanntmachung über Druckpapierpreise, vom 24 April 1920, und unter

Nr. 7457 eine Bekann1machung, betreffend die Ratifikation des Friedensvertrags zwischen Deutschland und den alliierten und asjoziierien Mächten dunch Griechenland und Portugal, vom 24. April 1920.

Berlin, den 27. April 1920.

Posizeitungsamt. J. V.: Horn.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 86 und 87 des N eichs-Geseßblatts enthalten:

Nummer 86 unter

Nr. 7458 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachuna zur Ausführung der Ve: o1dnung über die Rege!ung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichs: Geseßbl. S. 41) in der Fassuna der Verordnung vom 22. März 1920 (Reichs-Geseßbl. S. 327), vom 24. April 1920,

Nr. 7459 eine Bekanntmachung, betreff-nd Abänderung der Höchftpreise für Cumaro1 harz vom 18. Februar 1920 (Reichs-Gesepbl. S. 249), vom 23. April 1920,

Nummer 87 unter Nr. 7461 ein Reic 8wahlgesez, vom 27. April 1920. Berlin, 28. April 1920. Postzeitungsamt. J. V.: Horn.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dem Oberförster Reus ch in Trier ist die Oberförster- stelle Osburg übertragen worden. Der Forstassessor Otto in Berlin ist zum Oberförster zu- nächst ohne Ueberiragung eines- Reviers ernannt worden.

Die Oberförsterstelle Waldau im Regierungsbezirk Cassei isl zum 1. November 1920 zu bejeßen und müssen Be- werbungen bis zum 1. Juni eingehen.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der bisherige Regierungsbaumeister Dr. phil. Wall- breht in Frankfurt a. O. ist zum Regierungs- und Baurat ernannt. Jhm ist die planmäßiae Sielle des Bezirks- wohnung3aujsihtsbeamten' für die Regierungsbezirke Stettin und Stralsuno mit dem Amtssig in Stettin vom 1. April 1920 ab übertragen - worden,

Nichkamfkliches,

Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich beute zu einer Voll: sigung; vorher hielten dio vereinigten Ausschüsse für Voiks- wirlschaft und für NRechlspflege, die vereinigten Ausschüsse jür Volkswirtschaît und für Steuer- und Zollwesen, der Aus\{huß für Volkswirischaft, die vereinigten Ausschüsse für Verkehrs- wesen, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Volkawirtshaft sowie die vereinigten Ausschüsse jür Volks- wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen Situngen.

Durch den italienishen Geschäftsträger Botschafter d e Martino ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, gestern mittag dem Reichskanzler die Einladung der alliierten O zu den Besprechun- L die am 25. Mai in Spaa beginnen sollen, übergeben worden.

Die Jnternationale Kommission für Nordschles- wig bat laut „Rendsburger Tageblatt“ mitieilen lassen, daß ihre Tätigkeit vor frühestens drei Monaten nicht beendet sein würde. Die Uebergabe der Staatshoheit an die in Betracht kommenden Staaten Deutschland und Dänemark auf Grund der Entscheidung des Obersten Rales in Paris könne demnach vor Milte oder Ende Juli niht erwartet werden. Es steht nunmehr bestimmt fest, daß Schleswig-Holstein am 6. Juni nicht für den Reichstag wählen kann; voraussihtlih werden die Wahlen hier erst Anfang November stattfinden können.

Ueber die S Frankfurts hat die Deutsche Liga für Völkerbund an das Sekretariat des Völkerbundes in London folgende Denkschrift gerichtet, deren Wortlaut gleichzeitig den Berliner ausländischen Ver- tretungen sowie den Völkerbundligen der neutralen und früher dbl Staaten übermittelt worden ist, Dem Wolffschen 4 2 zufolge lautet sie:

Seit die Saßung des Völkerbundes ihre jehige Fassung erhalten hat, ist mannigfahe Kritik an ihren Bestimmungen geübt worden. Aber einstimmig wurde als großer und verheißender Sia an- erkannt, daß fortan kein Krieg geführt werden darf, wenn nicht vorher alle friedlihen Mittel ershöpft worden sind. Artikel 11 der Völker- bundsaßung beginnt mit folgendem Sah:

_ „Ausdrücklih wird hiermit festgestellt, ap jeder Krieg und

jede Bedrohung mit Krieg, mag davon unmittelbar ein Bundes-

mitglied betroffen werden oder nicht, eine Angelegenheit 10 En

Bundes ist, und daß dieser die zum wirksamen Schuß des

fviedens geeigneten M zu ergreifen hat.“

__ Wenn also na den Ausführungen der \ranzösishen Note über den Einmarsch, die am 7. April 1920 dem Botschafterrat mitgeteilt wurde, das deutsche Vorgehen im Ruhrgebiet ein „Casus belli“ war, so Ae der Völkerbund die geeigneten Maßnahmen zum Schuße des Völkerfriedens ergreifen. Diese M des Bundes abzuwarten, N l Bundesmitglieder verpflichtet, denn Artikel 12, Absaß 1, autet:

_ „Alle Bundesmitglieder kommen Daa eine etwa zwischen

ihnen entstehende Streitfrage, die ju einem Bruche führen könnte,

entweder der Schied8gericht&barkeil oder der A uts den

Rat ju unterbreiten. Sie kommen ferner überein, in feinem Falle

vor Ablauf von drei Monaten nah dem Spruch der Schiedsrichter

oder dem Berichte des Nates zum Kriege zu schreiten.“

Ausdrücklih i} im Artikel 16 bestimmt, daß ein Bruch dieser Vorschrift als eine Kriegshandlung gegen alle anderen Bundesmit- glieder anzusehen sei. Die Amvendung dieser zunächst nur für Bundes- mitglieder gültigen Bestimmungen dehnt Artikel 17 Absaß 1 auch auf Streitigkeiten aus en einem Mitgliede des Bundes und einem Nichtmitglied. Hier heißt es: : i,

„Bei Streitfragen zwischen einem Bundesmitglied und einem

Nichtmitglied oder zwischen Staaten, die Nichtmitglieder sind, wer- den der Staat oder die Staaten, die Nichtmitglieder sind, aufge- fordert, sih für die ana der Streitfrage den den Bundes- mitgliedern obliegenden Verpflichtungen zu unterwerfen, und zwar unter den vom Rat für gerecht erachteten Bedingungen. ird dieser A ordeuung Folge geleistet, so gelangen unter Vorbehalt der Aenderungen, die der Nat für erforderlich erachtet, die Be- stimmungen der Artikel 12 bis 16 zur Anwendung“

Daèurh ist ein kriegeris&es Vorgehen eines Mitgliedes des Völkerbundes aub gegen ein Nicktmitglied vor Ueberweisung des Falles an den Rat untersagt. Selbst wenn der Bund die Gefährlich- feit des Konfliktes nicht rechtzeitig erkennen sollte, ist ein selbständiges kriegerisdes Vorgehen vor dem Versuche friedliher Streits{lichtung unter allen Umständen ausgeschlossen. Als daher die Franzosen am 6, April 1920 ohne Befragung des Völkerbuntes in deutsches Gebiet einmarschierten, ier sie gegen Bestimmungen der Bundessaßung. Frankrei behauptet, daß Deutschland den Artikel 43 des Versailler Xviedenvertrages und die im August 1919 hierzu abgeschlossenen Sonderabkommen verlept habe als es über die ihm gestattete Zahl hinaus Truppen ins Ruhrgebiet sandte, Es beruft sid dabei auf Artikel 44 des Versailler Frietensvertrages, wona ein Verstoß gegen Artikel 43 als feindlide Handlung gegenüber den Signatarmächten und als Versuh einer Störung des Wesltfriedens zu betrachten sei. Wenn „na LOND et Auffassung auf deutsher Seite ein Bruch des Artikels und. damkt der. Versu ciner Störung des Woeltfriedens vorlag, so durfte Frankreih doch nit eigenmädtig friegerisdbe. Handlungen vornehmen, bevor. die Angelegenheit dem Völkerbunde unterbreitet worden war. . Der Einmars{b in fremdes Staatsgebiet ist unzweifelhaft als eine kriegerisde Handlung anyu- sehen; denn er verleßt aufs sdckwerste ‘das Recht des betroffenen Staates auf Selbsterbaltung. Es ist für. die rechtliche Betrachtung gleichgültig, daß Deutschland aus rein tatsäclicken und politisben Gründen die französisde Gewaltanwendung nickt mit Gewalt erwidert hat. Wenn es ih um. sinen anderen Staat handelte, der nicht im Veraleih zu seinen Nackbarn jeder militäriscken Mat beraubt wäre, so hätte oie Beseßung eines Teiles des Staatsgebietes ‘urch fremde Truppenmabt unzweifelhaft kriegerise Gegenmaßnahmen zur Folge achabt. Auch ous der besonderen Natur der. sogenannten neutralen Zone kann Franks» reih eine Redtfertiqung seines Verhaltens nit ableiten. Die Städte Madti Darmstadt usr. liegen, troß ihrer Einordnung in diese

one, im deutsden Hoheitebereih. Selbst wenn män aber einräumen wollte, daß über die reckchtlide Qualifikation des französischen Ein- marsces verschiedene Ansichten mögli seien, so durfte ein Zweifel hierüber nur vom Völkerbunde gelöst werten. Deutschland hat die Völkerbundsabung mit den Friedensbedingungen angenommen und hat einen Anspru darauf, daß die Sabung des Völkerbundes ebenso ge- w'ssenhaft geacbtet wird, wie die übrigen Artikel des Friedensvertrages. Es hat tén Völkerbund amtlih von dem Streitfall mit Frankreich in Kenntnis geseht. : Aus all dem ergibt sid, daß der deui\%-französische Zwischenfall unbedingt Sacke des Völkerbundes war: der Bund mußte gemäß seiner Saßung von selbst eingreifen, und Frankrei war verpflichtet dem Bund die Ancelegenheit p unterbreiten. - Naddem aber Frankroih durch sein - selbstän:ioes Vorgehen die- übrigen Staaten vor eine vollendete Tatsache gestellt hat, ist es erst rebt Aufgabe des Völ'er- bundes, \sich mit diefer Frage zu befassen. Gerade jetzt kommt alles darauf an, daß der Völkerbund sein Ansebén in der Welt durdseßt:

olter-

denn er soll die Grundlage tes Fricdensvertraaes und das Fundament des Friedenszustandes der- ganzen Welt in Zukunft sein, Das Ver-

trauen in feine politisÆ-wirlame Kraft rann nt besser ien

werden, als wenn er über das französische Vorgehen eine grundäßliche Entscheidung fällt chne Rücksicht auf die diplomatische Erledigung durch ten Obersten Rat.

Die Deutscke Liga fr Völkerbund hat sich die Aufgabe gesebßt, in Deutschland für den Völkerbundgedanken zu wirken. Sie hätte ge- wünscht, daß hon nah Verweigerung der Einmarscherlaubnis diess Ie der Vertragéauslegung dem Völkerbund übergeben wort n wäre. Sie beqrüßt aber auch jeßt tie Tatsache, daß die deutshe ? gierung den Völkerbund angerufen hat, und sie möchte mit allen Kräf darauf wirlen, daß in diesem entscheidend wibtigen Augenbl;ck der Lolkerbund zur Geltung kommt, dessen Saßung angenommen worden ist „zur För- derung der Zusammenarbeit ter Nationen und zur Gewährle stung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit“.

Jm Reichsanzeiger (Nr. 81) vom 17. April 1920 ist eine Bekanntmachungdes Reich3ministeriums für Wiederaufbau vom 14. April 1920 peröffentlicht worden, wonach die Rechte und E deutscher Reichsangehöriger sowie die Anwartschasten deutscher Reichsangehöriger auf Rechte oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder Konzessionen in den ehemaligen deutshen Shußtgebieten in Afrika und der Südsee anzumelden sind. Die Bestimmung findet, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, auch auf die Üeber- einkommen Anwendung, die mit deutschen Reichsangehörigen wegen Ausführung oder Betrieb von öffentlichen ÜUrbeiten in den genannten früheren deutshen Schußgebieten abgeschlossen worden sind, sowie auf Unterkonzessionen oder Abschlüsse, die mit deutschen Reichsangehörigen im Verfolg dieser Ueberein- kommen getätigt worden sind. Dabei macht es keinen Unter- schied, ob die Rechte oder Beteiligungen shon au3geübt worden sind oder nicht. Die Anmeldung hat bei dem Reichsministerium für Wiederaufbau in Berlin W. (Wilhelmstr. 62) zu erfolgen, Die Anmeldefrist läuft am 15. Mai 1920 ab.

Mit der Leitung der in Döberiß aus Formationen aller Wehrkreise zu bildenden Brigade ist, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“, der General Reinhardt be- e worden. i

zie erinnerlich, hatte der Herr Reichspräsident das beim Rücktritt des Neichswehrministers Noske von dem früheren Chef der Heeresleitung eingereihte Abschiedsgesuch niht genehm gt und General Reinhardt gebeten, sih dem neuen Reichswehr- minister zu besonderer Verwendung zur Verfügung zu stellen. Jn dieser Stellung hat General Reinhardt während der leßten Wochen im Austrage des Ministers Geßler zahlreiche Truppen im Osten und Westen besichtigt und wird Rd nun in nächster Zeit vor allem der Ausbildung der Brigade Döberiß widmen. Sie m zu einer vorbildlichen oed gestaltet werden, die im Rahmen der Reichswehr als Reserve der Ee leitung eine wertvolle Verstärkung des Rückhaits der verfasjungs- mäßigen Reichsregierung 4 wird. Als Jnspekteur dieter Wehrbrigade wird General Reinhardt dem Chef der Heeres- leitung unmittelbar O im übrigen aber zur besonderen Verfügung des Reichswehrministeriums bleiben. Es entspricht dem Wunsche des Generals nach seiner Tätigkeit im Reich3- wehrministerium, sih der praktischen Arbeit bei der Aus- bildung und Erziehung einer Lehrtruppe aller Waffen widmen zu können und dadurch weiter an der zeitgemäßen Vervollkomm- nung der ganzen Reichswehr mitzuarbeiten, deren Organisation er seinerzeit als preußischer Kriegsminister geschaffen hat.

Auf Grund eines Kabinettsbeschlusses soll in den Staat3- betrieben den Arbeitern und Beamten am 1. Mai Urlaub gegen Weiterzahlung des Lohnes gewährt, in den Verkehrsanstalten aber mindestens Sonntagsdienst aufreht erhalten werden. Das O E hat deshalb verfügt, daß am 1. Mai der Post-, Telegraphen- und Fern- \sprehdienst wie an den allgemeinen Feier- tagen zu regeln ist. Diese Verfügung entspricht der Not- wendigkeit, für die Post- und Telegraphenoerwaltung die Mai- feier einheitlih zu regeln. Ein geordneter Betrieb ist nicht auf- recht zu erhalten, wenn bei dem zahlreichen Personal der Post- und Telegraphenverwaltung Beurlaubungen von Fall zu Fall erfolgen müssen.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

O Theater.

Opernhaus. (Unter den Lnden.) Freitag: reservesay 26. Tristan und Isolde. Anfang 5} Uhr. Sonnabend: Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag: 91. Dauer- bezugsvorstellung. Alkestis. Anfang 7 Uhr.

u E Othello, der Mohr von Venedig. r.

Karten-

Anfang

Familiennachrichten.

Verlobt: Frau Irmgard von Zastrow, geb. von Wedel, mit Hrn. Major von Bedm (Hirschberg). Fr1. Lu von Uslar nit Hrn. Rittmeister Wedig von dein Knesébeck (Sthwerin. Ludwigslust). Freiin Vera von Wolf mit Hrn. Rittmeister Dr. jur. Carl Gustav von Platen (Berlin) Frl: Frieda Meinshausen mit Hin. Professor Dr. Otto Veit (Rostok-Marburg a. d. L.)

Gestorben: Hr. Stabsarzt d. Res. Dr med. Carl Lehmann (Berlin-Lichtei felde). Hr. Justizrat Paul Schmid (Berlin). G r T Baurat und Pojtbaurat Hermann Robrade

reslau).

Verantwortlicher S&riftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg. V Eranlvoeg ne den Ameigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Vechnungsrat ?

tengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Menaerina) in Berlin.

Druck der Norddeutsben Bucbdruderei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen (eins{ließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 33 A und B)

und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-Handelsregister-Beilaga

Erste Beilage

zum Deutschen Reich8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Dounerstag, den 29 Aprü

„M D.

Nichtamtliches,

(Fortisezung aus dem Hauptblatt.) Deutsche Nationalversammlung. 172. Sibßung vom 27. April 1920. Nachtrag.

Die in der gestrigen Nummer d. Bl. auszugsweise wieder- geaecbene Rede, die nah Vegründung des Antrags der Abga. Dv. Beyer le L und Genossen, als einmalige Ausgabe 3 Millionen Mark für Förderung wissen- schaftlicher Uniersuchungen und Veröffent- lihungen zur Verfügung des Verbandes der deutschen wissenschaftlichen Akademien neu zu bewilligen, der Reichs- finanzminister Dr. Wirth gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut:

Reichsminister der Finanzen Dr. Wirth : Meine Damen und Herren! Es ist nolwendig, daß ih einem Saße des Herrn Vor- redners energisch widersprehe. Er hat ausgeführt, daß es sih ja hier nur um einige Millionen handele, was nicht in Betracht komme gegenüber den Niesensummen des Etats. Jch widersprehe diesem Sage. (Sehr gut!) „Wer die Million nicht ehrt, ist der Milliarde nicht wett!“ (sehr richtig! und Heiterkeit), hat hon einmal in diesem Saale ein Finanzminister auseinandergesezt. Ich meine also, es fann nicht davon ausgegangen werden, daß es sih hier nur um d1e Lappalie von einigen Millionen handele. Jch verkenne die Notlage, în die die Akademien gekommen sind, durhaus nicht, und wäre auch bereit, zunächst 1n einer anderen Form dieser Anregung Rechnung zu iragen. Allein ih stelle zunächst einmal fest, daß die Eingabe der Akademien ih will sie vorlesen: Preußishe Akademie der Wissenschafien in Berlin, Gesellshafi der Wissenschaften zu Göttingen, Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Stif- tung Heinrich Lanz in Heidelberg, Sächsishe Akademie der Wissen- \hasten in Leipzig, Bayerische Akademie der Wissenschaften in München 1m Haushalt3aus\{uß nicht einmal besprochen worden ist, und meine, es geht doch kaum an, daß man nun hier im Plenum über eine so weittragende Frage der Akademien einen Beschluß faßi, ohne sih vorher über die Konsequenzen klar geworden zu sein. Es handelt si darum, daß nun plößlih in wenigen Minuten das Haus vor eine Entscheidung gestellt werden kann, die sih bei der Beratung des Haushalts beliebig oft wiederholen fann. (Sehr richtig!) Nach meiner Auffassung is das Reich gewiß verpflichtet, der kulturellen Entwicklung unseres Vaterlandes seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Nach dem Zusammenbruch der Militärmacht und bei dem Darnieder- liegen der industriellen Produktion ist gewiß die Erhaltung der Wissenschaft in Deutschland für uns eine Lebensfrage, und es ist not- wéndig, den leßten Pfennig aufzuwenden, um das geistige Leben in Deutschland zu pflegen. Allein ih frage Sie, meine Damen und Herren: ist nun für diese Fragen zunächst das Neich zuständig? Haben wir denn den Einzelstaaten in den leyten Wochen und Mo- naten nicht im gewissen Sinne ihre Lasten abgenommen? (Seht rihlig! bei den Deutschen Demokraten.) Jch erinnere an die Aus- führungen des Herrn Abgeordneten Dernburg, der mir soeben zuruft. Was für Kritik haben wir zu hören bekommen bei der Abfindung der: Länder für ihre Eisenbahnen? Haben nicht gerade die Herren von der demokratis&en Partei meinen Herrn Vorgänger im Amt so haf kritisiert, daß er bei dieser Abfindung die Länder zu liberal behandelt habe?

eiter haben wir beim Landessteuergeseßz den Ländern die Aus- gäben für die Familienunterstüßung abgenommen. Zählen Sie einmal diese Summen zusammen, und Sie werden auf die erschreckende Tat- sache stoßen, in wie riesenbafter Form dadurch in den nächsten Mo- naten die Schuld des Reiches vermehrt wird.

Sie können es deshalb dem Reichsfinanzminister nicht übel- nehmen, wenn er jeßt der Auffassung ist, daß in dieser Kulturfrage die Länder, nachdem wix sie doch quasi shuldenfrei gemach! haben, die Führung übernehmen sollen (lebhafte Zustimmung), und daß es am Plaße wäre, wenn man erst in dex Haushaltskommission darüber be- raten hätte, inwieweit sich nun die Länder an der angeforderten Summe von 3 Millionen beteiligen würden. (Zuruf: Und die Kon» trolle?) Doch. die Kontrolle ist ja insofern gegeben, als diet 3 Millionen dem Verband Deutscher Akademien zur Verfügung gestellt werden. Das Neichsministerium des Jnnern wäre in der Lage, die Verteilung zu kontrollieren. Also daran würde die Sahe nicht scheitern. Aber ih meine. wenn man der Anregung entgegenkommen will, so müßte diese Frage zunächst im Haushaltsauss{uß durch» beraien werden. (Sehr richtig!) Es wäre dann auh zu fragen, inwieweit die Länder noch Beiträge darüber hinaus geben könnten.

Jch bin also der Auffassung, man ollte diesen Antrag in eine Resolution umwandeln: die Regierung zu ersuchen, mit den Ländern in Verbindung zu treten, um dann etwa einen Anteil des Reichs zu bestimmen zur Erhaltung und zur Weiterführung der Akademien, und einen solhen Betrag dann in den Haushalt dieses Jahres einzustellen.

Nun mache ih aber noch auf ein Zweites aufmerksam. Auch wenn Sie heute die 3 Millionen annehmen, so kommi der Artikel 85 der Verfassung in Betracht, in dessen Absaß 4 es heißt:

Der Reichstag kann im (ntrourf des Haushaltsplans ohne Zustimmung des Reichsrats Ausgaben nicht erhöhen oder neu eln seßen, :

Es ist also zu diesem Antrag die Zustimmung des Reichsvais erforder- lih. (Zuruf.) Bei Frankfurt auch, selbstverständlich. (Erneuter Zuruf: Bei Frankfurt ist es gerade so unberehtigt!) Jch habe jeßt zum Antrag Frankfurt niht mehr zu sprechen, der Antrag Franfk- furt ist angenommen und unterliegt nicht weiter der Diskussion. Jch sage ja nur, es sind das außergewöhnliche Vorgänge, wenn 1n der Nationalversammlung, ohne Beratung im Haushaltsauss4uß, der- artig weitgehende Anträge eingebracht werden. (Sehr richtig!) Ich werde noh wiederholt heute oder vielleicht morgen zu derartigen Ane regungen Stellung zu nehmen haben, wir haben noch Anträge mit 500 Millionen und andere Anträge die auch pléßlih hereinregnen. (Sehr rihlig!)) Es liegen Anträge vor, bezüglich deren wir gemeint

haben, daß wir in der Kommission einig sind, und jeßt kommen plöß- lih Anträge, die in die Millionen gchen. Wir müssen daran fest- halten, daß auch bei Ausgaben von Millionen, und wenn nur wenige Millionen sind, eine vorherige sorgfältige Prüfung im Haus8halts- aus\chuß eintreten muß. (Sehr richtig!)

173. Sigzung vom 28. April 1920, Vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nahrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)®)

Der Reich3postminister hat die vom Reichsrat gestern ab- geänderte Vorlage über die Postgebühren der National- versammlung erneut vorgelegt; sie soll nach einer Mitteilung des Präsidenten Fehrenbah schon heute abend im Haushalts- aus[chuß und sodann morgen im Plenum wiederum beraten werden.

Der Geschäft8ordnung3ausschuß beantragt, auf den An- trag des Magistrats Berlin-Lichienberg auf Erieilung der Ge- nehmigung zur Einleitung eines Disziplinarvercfahrens gegen den Abg. Dr. Marepky (D. V.) wegen Beteiligung am Kapp-Putsch dieje Genehmigung zu erteilen.

Abg. Graf zu Dohna (D. V, bittet, dem Ausshußantrag statt- ugeben. Das Visziplinarverfahren sei von Mareßky selost beantragt, Mi ebenso wie seine Fraktion Gewicht darauf lege, daß er seine Un- schuld dartun könne. : i :

Abg. Ge ye r - Leipzig (U. Sog.) erwidert, daß auh in solchen ur wo der Beteiligte die Genehmigung felbst gewünscht habe, das

aus grundsählih die Genehmigung versagt habe.

Der Ausschußantrag wird gegen die Stimmen der Un- abhängigen angenommen. :

Der Abg. Colshorn (Zentr) hat gegen seine am 16. März 1920 durch Reichswehrtruppen in Hannover erfolgte L Einspruch erhoben; die Fraktion der Deuischnatio- nalen Volkspartei hat gegen die am 22. März 1920 durch Beamte des Polizeipräsidiums zu Berlin versuchte Verhaftung des Abg. Schiele (D. Nat.) Einspruch erhoben.

Der Geschäftsordnungsausschuß beantragt: 47 den be- troffenen Mitgliedern das Bedauern des Hauses übcr die Vor- fommnisse auszusprechen; 2. den Reichskanzler zu ersuchen, das *Erforderliche zu veranlassen, daß die Bestrafung der Schuldigen O rt und der Nationalversammlung von dem Ge- chehenen Mitteilung gemacht werde.

Berichterstatter Abg. Dr. Pfeiffer schildert zunähst ausführ- lih die Vorgänge in beiden Fallen. Der Aus\chuß hat beide r gänge als außerordentlich bedauerlih angesehen. Der General v. Hülsen in Hannover hat generell die Verhafiung der Welfenführer angeordnet, aber dem Polizeipräsidenten von Hannover die Auswahl der Personen überlassen. Die Militärbehörde hat also mit der dem Reichsamt des Fnnern unterstehenden Polizeibehörde úfammengewirkt, Anus- schuß if aber nur ein Veitreter des Neichsamis des Innern, aber fein Vertreter des Reichêwrehrministeriums erschienen. So war es unmöglich, die Verantwortung im Fall Colshorn festzustellen. Jn beiden Fällen war de: Ausschuß der Meinung, daß von einer strafbaren Handlung bei beiden Abgeordneten nicht die Nede sein kann, Auch für die Frage, ob eine Schuphaft zulässig ist, befindet sih in der Verfassung nit ein einziger Artikel. Der Ausschuß verneinte diese Frage und entschied, daß die Präsenzziffer des Hauses das oberste eh 1st und das Haus seine sämtlichen itglieder zur Verfügung haben muß, daß also für eine Schußhaft mindestens die Genehmigung des Parlaments erforderlih ist. Jm Fall Co!shorn hat es sih uch niht um Schuß- haft gehandelt. Die Welfenführer hatten sich sogar gegen den Kapp- Putsh ausgesprochen. Man weiß mt, auf welcher politischen Seite General Hülsen übcrhaupt stand und aus welchen Gründen er die Fest- nahme der Welfenführer anordnete. Der Abg. Schiele ist auf Grund einer Photographie festgestellt worden. Es ist aber eine Personenver- weselung entstanden, die nicht aufgeklärt werden konnte. Es scheint sogar, als ob es sih nicht einma! um eine Verwecselung handelte, sondern als ob man den Abg. Schiele gerade verhaften wollte. Im Ausschuß ist auch kein Vertreter des preußishen Ministeriums troß Aufforderung erschienen, und es war daher eine Klarbeit nicht zu schaffen. Der Ausschuß hat also . lediglih sein Bedauern aussprechen und die Bestrafung der Schuldigen verlangen können. Dies: Be- strafung muß unbedingt bald erfolgen. Wir verlangen, daß diese An- gelegenheit \ch!'eunigst erledigt und die Schuldigen, gleidwviel ob sie zur ReichWerwaltung oder zu den preußischen ehôrden gchören, be- straft werden. Es muß absolut Genugtuung für die beiden Ab- geordneten und für die in ihrem Recht verleßte Nationalversammlung gegeben werten. (Beifall.)

Reichsminister des Innern K o ch : Meine Damen und Herren! Jch kann mich namens der Reichsregierung dem Ausdruck lebhaften Bedauerné auch meinerseits durhaus anschließen. Das Ersuchen, sich mit diejer Frage zu beschäftigen, ist der Reichsregierung unter dem 19. April zugegangen, und bei dem bundesstaatlichen Charakter des Reichs ist es niht mögli gewesen, eine bereits voll befriedigende Auskunft seitens der preußischen Regierung über die beiden Vorgänge zu erhalten. (Hört, hört!)

Was ‘die Frage des Herrn Abgeordneten Schiele angeht, so ist der Fall in doppelter Beziehung bedauerlich, erstens deshalb, weil es sih hier um eine reine Personenverwe{\lung handelt, die, ehe die Befehle ergingen, hätte aufgeklärt werden können, und ¿um anderen,

Abgeordneten handeln solle durhaus vertraut gewesen ist. (Sehr rihtig! rets.) Jch babe aus diesem Grunde dem Herrn Abgeordneten Sdciziele mein Bedauern über diesen Vorfall besonders zum Ausdruck gebraht. Unrichtig und unerwiesen ist, daß die Reichsregierung an diesem Vorfall irgendwie beteiligt gewesen sei. Der Polizeipräsident von Berlir hat kraft der Befugnisse, die ihm zur Verfolgung der Beschuldigten zustanden geh1ndelt und hat dabei im Uebereifer seine Befugnisse überschritten.

Was den Fall Colsharn angeht, so ist, wie mir scheint, die Mer- antwortung des fommandierenden General8 entweder nur eine ge- ringe, oder sie ist überhaupt nicht festzustellen. Denn das er seinerseits den Befehl gab, die welfishen Führer zu verhafien, mag, wenn man in die Prüfung der tatsählihen Nowendigkeit der Sache eintritt, sih vielleicht als übereilt und falsch enweisen. Daß er aber an die Verhastung eines Abgeordneten bei dieser Gelegenheit niht gedacht hat und daß das niht in dem Bereich seines Willens gelegen hat, das wird man ohne weiteres feststellen. Man kann niht annehmen, daß er bei dem Erlcß eines Befehls sich ausdrücklih überlegt hat,

*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im MWort-

laut wiedergegeben werden,

«Das Volk würde 2s

weil man mit der Tatsache, das es sih bei der Verhafiung um einen |

1920,

daß er den Polizeipräsidenten darauf aufmerksam machen mußte, daß Abgeordnete gemäß der Neichsvecfassung nicht zu verhaften seien. Die Verantn outung scheint also ou hier den Polizeipräsidenten zu treffen,

Ih bin bereit, in beiden Fällen auf eine Bestrafung der be- teiligten verantwortliden Stellen hin:uwirken, und halte es für eine meiner vornehmsten Aufgaben, dafür zu sorgen, daß auch in Zeiten einer solhen Verwirrung die Immunitäi eines Abgeordneten nicht verleßt wird.

Der Antrag des Ausschusses wird einstimmig angenommen.

Es folgt der Bericht des Geschäftsordnungsausschusses, be- treffend den Fall Braß.

Berickterstat:er Abg. Warmuth: Während bei der Verhand- lung des Aus\%usses an Material in diesem Falle nur ein Telegramm des Oberreicbsanwalts und der Bericht über die betreffende Plenar- verhandlung vorlag, ist uns jeßt neues Material vom Oberreichsanwalt jugegangen, und zwar aus dem „Le Journa“ vom 13. April 1920. Dieser

rtifel, der einen ausführlichen Bericht über eine einstündige Dar- legung des Aba. Braß einem französiscen Journalisten gegenüber wiedergibt, läßt darauf ließen, daß die Beseßung Frankfurts ncht stattgefunden hätte, oder daß sie sehr bald ein Ende gefunden hätte, wenn niht dur% Braß der französischen Auffassung der politiscen Lage eine besonder- Nabrung zugeführt worden wäre. Im Auss{huß wurde geltend gemacht, daß das starre Festhalten am Immun'tätsptinzip bei politischen Delikten dazu führen müsse, daß Abgeordnete der National- versamm/ung mit Nüksicbt auf den Uebergang der Nationalver'amm- lung in den neuen Reichstag gegebencnfalls dauernd einer Bestra?ung entzogen werden Ffönnten, was der ratio des Immunitätsgedankens widerspreden würde. Das dem Aus\cuß vorliegende Material war außerordentlich dürftig, deshalb scllte der Dberreibsanwalt um wei!e1es Material gebeten werden. Der Aussckuß beantragt, die E EN Genehmigung nit zu erteilen. Weiter hat der Aus\{uß bescklossen, hier aus\preden zu lassen, daß die Genehmigung zur Strafverfolgung eines Abgeordneten noch nit die Benehmigung in sich schließe, den Abgeordneten in Strafe zu nehmen, daß zur Verhaftung vielmehr die Genehmigung besonders nacbzusucben sei.

Aba. Brodauf (Dem.): Mit dem Antrag des Ge" Xäftsordnungs aus\usses is meine Fraktion nicht einverstanden. Wir beantragen die nacgesu&te Genehmigung zu erteilen. Die „Deutsche Tageszeitung“ hat unsere neulihe Beratung ganz fals dargestellt; sie sagt, der Be- riterstatter Warmuth hätte den seiner eigenen Auffassung witer- sprecenten Beschluß vertreten müssen, und die Demotratie habe den

ut gehabt, ihre Hehlerei für den unabhängigen Landesverrat zu vers treten. In Wahrheit hat aber der Abg. Warmuth selbst im Auss{uß die Versagung der Genebmigung beantraat. Der Vorwurf der Hehlerei für den unabhängigen Landesverrat trifft also die eigene Partei der „Deutschen Tageszeitung“. Von uns war die Genehmigung beantragt worden. Der Ausschuß hat nah alter Uebung die Genehmigung in politisden Dingen versagt. Man darf aber mcht shematisch verfahren und nur aus dem Grunde, weil es sib um ein politisdes Delift handelt, die Genehmigung verweigern. Sonst hätte man das glei in die Ver- fassuna F'neinsdreiben sollen. Wir müssen von Foll zu Fall prüfen. | niht verstehen, wenn wir bei der eines Hocbverrats oder Landesverrats die Ver- folauna nichdt zulassen. Die allgemeinen Interessen müssen den Interessen des Parlaments und des Abaeordneten vorgeben. Beim Hochverrat oder Landesverrat hat übrigens der Abgeordnets selbst ein dringendes Interesse daran, deß die Sache aufgeklärt wird, besonders wenn er sich unschuldig weiß. Tie Versagung der Gee nehmigung ist no4 feine Neiniguna, diese kann nur im Gerichts- verfahren erfolgen. Wir haben nur zu prüfen, ob das vorliegende Material eine ausreihende Grundlage |#st, eine Üntersubung eins zuleiten. Das möchte ih in diesem Falle bejahen, zumal nah dem vom Berichterstatter vorgetragenen neuen Material. Wenn es wahr ist, was in dem Pariser Journal steht, fo hat Braß in grober Weije gegen die Interessen des Deutschen Neichs gewirkt. Die Unter- ubung soll feststellen, ob er Geheimnisse verraten hat. Die jeßige Sißzungsperiode der Nationalversammlung dauert bis zum Zusammen- tritt des neuen Reichstags, und wenn Braß wiedergewählt wird, vergeht eine lange Zeit, bis die Untersubung eingeleitet werden fann, denn die erste SikungEperiode des neuen Reichstages wird sehr lange dauera. Die Einleitung der Untersucbung {ließt noch n'&t unsere Genebmigung zur Gerbailüng in sich. Ib behalte mir eine Resolution in diesem S ine vor. Die Genehmigung im Falle Traub |st auch ein wichtiges Argument für die Genehm'gung in iesem Fall.

Abg. Graf zu Do haa (D. V.): Die Uebung des alten Reichs tags, bei politishen Del.kten immer die Strafverfolgung zu versaaen, ist von der Nationalve:sammlung g zweimal durchbrochen. Unter ausdrüdliher Berufurg auf die alte Tradition haben wir der Aus- lieferung des Kollegen Traub w:dersproden. Wenn im Fall Traub die Genehmigung erteilt, aber hier G wird, so trägt das den Makel parteipolitisder Willkür an st1ch. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkêpartei.) Heute ist für uns maßgebend, daß die Be- onderheit des Mars die alleinige Richtshnur abgeben darf; dabei heiden parteipolitishe Erwägungen aus. Das Vorliegen des Landes- verrats veranlaßt uns, gegen den An zu T inn damit tre wird, 0b E \{uldig ist. Wir würden au in diesem

Anfchuldigung

alle den alten Brauch festgehalten baben, wenn er nit dur den all Traub durckbrockten worden wäre. Wir stehen unmittelbar vor er Vertagung, Braß würde also dur die Many ten Parla ment niht entzogen werden, und der neue Reichstag könnte ja dik Sistierung des Verfahrens beschließen. Abg. Ei horn (U. Soz): Die Parteipolitik darf niht maß- bend sein. Die politisden Macbtverbältnisse können sih ändern, rüher war ein Hocbverräter, wer gegen die Monarchie war, heute, wer die Monarchie wieder einführen will. Me n Opposition fann zur Macht gelangen und eine RahepoMik treiben wie Graf Dobna, der Braß ausliefern will, weil Traub d ist. Jn der Konfliktäzeit waren die Fortschrittler unter Virbow und Forckenbek entrüstet über die Verlekung der Jmmunität dur Bismark, heute rtrümmern sie die Volksrehte. Das ist eine politisbe Entartung, ie man nit einmal mit dem Epigonentum des Herrn Brodauf ents \{uldigen kann. (Stürmische fortgeseßte Rufe bei den Demokraten: Zur Ordaung! Zur Ordnung! Vizepräsident Löbe: Jh werde im Stenogramm nachprüfen, was der Redner gesagt hat.) Wir lehnen grundsäblih die Blase rig bei politisben Delikten ab.

it der Entschetdung von Fall zu A macht sich das Parlament zum

ichter über die Sache selbst. Die Beg:ündung der Auslieferung Liebknehts war bereits eine Vornwehnabme der gerictliben CEnt- scheidung, Daß Braß den Anlaß zum Einmarsch in O und Maas gegeben habe, ist absolut unwahr; Braß hat bloß über die Flüchtlinge aus dem Ruhrgebiet mit der Rheinlandkommission verhandelt. Yeber die Zahl der Truppen im Ruhrgebiet ist über- haupt nidt gesproden worden. Die ganze Sache stellt sih troß aller Ableugnung als Spipelarbeit heraus. Ein Interview kann niemals als Beweisstück gelten, A nicht, wenn es, einem ranzösishen Journal.sten gewährt worden ist, Was der Bericht des ournal enthält, sind offenkundige Dinge und keine Geheimberichte. ch beantrage, grundsäßlih die Strafverfolgung abzulehnen, eventuell neue Beweiserhebungen vorzunehmen und solange die Entscheidung

auszuseßen. Abg. Eichhorn hat in bezug auf den

Vizepräsident Löbe : | 1 Abg. Brodauf gesagt: Man kann der Epigone einer großen Zeit